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THEMA: Zollfrage
THEMA: Zollfrage
Tim Faust - 05.11.09 11:21
Hallo
ich habe vor ein paar Tagen mit einem Kanadier einen Deal geschlossen;
Ich schicke ihm drei Kato SD40-2 in CSX und er mir dafür vier Kato GP38-2.
Heute kam dann Post vom Hauptzollamt Bremen, das ich doch bitte eine Rechnung (zweisprachig) und/oder Nachweise über den gezahlten Kaufpreis einreichen möge, denn auf der Zollerklärung hat er eingetragen, das alles zusammen knapp $290.00 wert ist (versicherungstechnische Gründe???)
Nun gibt es aber keine Rechnung sondern nur Emails, in denen steht, das er mir die Teile quasi als Geschenk zuschickt (es sind noch ein paar Teile aus der Bastelkiste und so drin und, da unser Lütter grad für die Schule Postkarten sammelt, ist auch irgendeine Grußkarte aus Kanada drin) und das mir keinerlei Kosten entstehen...
Meint ihr, das es ausreicht, wenn ich die Emails ausdrucke und die dann beim Hauptzollamt vorlege?
Nen besseren Nachweis habe ich nicht
Vielleicht kann mir jemand helfen
Beste Grüße
Tim
ich habe vor ein paar Tagen mit einem Kanadier einen Deal geschlossen;
Ich schicke ihm drei Kato SD40-2 in CSX und er mir dafür vier Kato GP38-2.
Heute kam dann Post vom Hauptzollamt Bremen, das ich doch bitte eine Rechnung (zweisprachig) und/oder Nachweise über den gezahlten Kaufpreis einreichen möge, denn auf der Zollerklärung hat er eingetragen, das alles zusammen knapp $290.00 wert ist (versicherungstechnische Gründe???)
Nun gibt es aber keine Rechnung sondern nur Emails, in denen steht, das er mir die Teile quasi als Geschenk zuschickt (es sind noch ein paar Teile aus der Bastelkiste und so drin und, da unser Lütter grad für die Schule Postkarten sammelt, ist auch irgendeine Grußkarte aus Kanada drin) und das mir keinerlei Kosten entstehen...
Meint ihr, das es ausreicht, wenn ich die Emails ausdrucke und die dann beim Hauptzollamt vorlege?
Nen besseren Nachweis habe ich nicht
Vielleicht kann mir jemand helfen
Beste Grüße
Tim
Hallo,
ich würde erstmal den Mailverkehr mit komplettem "Mailkopf" ausdrucken und dem Zollamt das vorlegen. Vielleicht reicht das dann - und sonst wird man Dir wohl die Vorgehensweise erklären.
Und immer schön freundlich bleiben ... so dass Du einfach an Informationen kommst, wenn die Vorlage der Mails nicht reicht.
Gruß Martin
ich würde erstmal den Mailverkehr mit komplettem "Mailkopf" ausdrucken und dem Zollamt das vorlegen. Vielleicht reicht das dann - und sonst wird man Dir wohl die Vorgehensweise erklären.
Und immer schön freundlich bleiben ... so dass Du einfach an Informationen kommst, wenn die Vorlage der Mails nicht reicht.
Gruß Martin
Hallo,
ich hatte einen vergleichbaren Fall.
Produkt in der Schweiz im Internet von privat gekauft.
Hauptzollamt schrieb mich an ich möge bitte Rechnung und sonstige Dokumente bezüglich des Κaufs mitbringen.
Ich habe den Mailverkehr ausgdruckt und dort vorgelegt.
Der Zollbeamte öffnete in meinem Beisein das Paket und schaute sich eine Arnold Lok an.
Daraufhin sagte der Zollbeamte: " Arnold gibt es so nicht mehr, richtig?. Schönes Modell.Ist ja schon fast eine Rarität"
Und schon fing die Fachsimpelei an
Ein sehr freundliches Gespräch begann, und der Herr Zollbeamter füllte 2 Zettel aus, drückte ein paar Stempel aufs Papier.
Er sagte, ich solle in den Nachbarraum gehen und dort die MWST entrichten...er wünschte mir viel Spaß mit dem Modell.
Immer freundlich bleiben und lächeln....die Jungs vom Zoll machen eben ihren Job, da ist eine netter Smalltalk auch immer willkommen.
Ein Tip noch:Wenn du versuchst den eigentlichen Gebrauchtmarktpreis herauszufinden, der eventuell niedriger als die geschätzten 290 € ist, dann könnte es durchaus sein, dass du weniger MWST bezahlen musst.
Gruß
Andy...das war echt ein nettes Erlebnis
ich hatte einen vergleichbaren Fall.
Produkt in der Schweiz im Internet von privat gekauft.
Hauptzollamt schrieb mich an ich möge bitte Rechnung und sonstige Dokumente bezüglich des Κaufs mitbringen.
Ich habe den Mailverkehr ausgdruckt und dort vorgelegt.
Der Zollbeamte öffnete in meinem Beisein das Paket und schaute sich eine Arnold Lok an.
Daraufhin sagte der Zollbeamte: " Arnold gibt es so nicht mehr, richtig?. Schönes Modell.Ist ja schon fast eine Rarität"
Und schon fing die Fachsimpelei an
Ein sehr freundliches Gespräch begann, und der Herr Zollbeamter füllte 2 Zettel aus, drückte ein paar Stempel aufs Papier.
Er sagte, ich solle in den Nachbarraum gehen und dort die MWST entrichten...er wünschte mir viel Spaß mit dem Modell.
Immer freundlich bleiben und lächeln....die Jungs vom Zoll machen eben ihren Job, da ist eine netter Smalltalk auch immer willkommen.
Ein Tip noch:Wenn du versuchst den eigentlichen Gebrauchtmarktpreis herauszufinden, der eventuell niedriger als die geschätzten 290 € ist, dann könnte es durchaus sein, dass du weniger MWST bezahlen musst.
Gruß
Andy...das war echt ein nettes Erlebnis
Die Einfuhr-Umsatzsteuer ist leider auch bei Geschenken fällig. Kanada gehört nicht zur EU...
War es nicht so, dass bis 185€ keine Einfuhrumsatzsteuer fällig ist?
290 kanadische Dollar sind ca. 183€.
Gruß
Daniel
290 kanadische Dollar sind ca. 183€.
Gruß
Daniel
eifelbahner - 05.11.09 12:52
Hi,
Modelleisenbahnen und Zubehör sind bei Einfuhr nach Deutschland grundsätzlich ZOLLFREI! Ab einem Warenwert von 45 EUR fällt aber IMMER Einfuhrumsatzsteuer (= deutsche Mehrwertsteuer) an. Diese bemisst sich nach Warenwert PLUS Versandkosten. Wie von Peter erwähnt, spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um ein Geschenk oder um gekaufte Ware handelt.
Wenn dein kanadischer Tauschpartner da schon einen Wert vorgegeben hat, wird es schwierig sein, den Zoll von einem geringeren Wert zu überzeugen. Besser soetwas beim nächsten Mal vorher mit dem Tauschpartner klären.
Hier noch ein paar offizielle Infos dazu
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html
Gruß
Thomas
Modelleisenbahnen und Zubehör sind bei Einfuhr nach Deutschland grundsätzlich ZOLLFREI! Ab einem Warenwert von 45 EUR fällt aber IMMER Einfuhrumsatzsteuer (= deutsche Mehrwertsteuer) an. Diese bemisst sich nach Warenwert PLUS Versandkosten. Wie von Peter erwähnt, spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um ein Geschenk oder um gekaufte Ware handelt.
Wenn dein kanadischer Tauschpartner da schon einen Wert vorgegeben hat, wird es schwierig sein, den Zoll von einem geringeren Wert zu überzeugen. Besser soetwas beim nächsten Mal vorher mit dem Tauschpartner klären.
Hier noch ein paar offizielle Infos dazu
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html
Gruß
Thomas
@ Daniel, leider nein.... das ist die Zollgrenze, nicht die Einfuhrumsatzsteuer.
Hier noch mal kurz die Antwort auf Anfragen meinerseits beim HZA bezgl. Warenverkehr mit Japan. Ist aber mit Amiland oder Kanada nichts anderes.
Geschenke, die eine Privatperson an Sie sendet, sind bis zu einem Wert von 45
EUR einfuhrabgabenfrei (Art. 47 Verordnung (EWG) Nr. 918/83). Entgelten Sie
die Sendung Ihrem japanischen Freund unmittelbar oder mittelbar durch welche
Leistung auch immer, greift diese Freigrenze nicht. Auch das Versenden von
Sammlungsstücken an ihn in Erwartung, dass Sie Sammlungsstücke von ihm
erhalten, ist als Entgelt zu sehen.
Andere Sendungen sind nur bis zu einem Gesamtwert von 22 EUR
einfuhrabgabenfrei (Art. 22 Verordnung (EWG) Nr. 918/83).
Zu 3.:
Elektrische Modelleisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes
Zubehör sind mit der Codenummer 9503 0030 00 im Zolltarif der EG (TARIC)
erfasst, sofern sie weder Antiquitäten mit einem Alter von mehr als 100 Jahren
noch Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert sind, was ich annehme. Ihre
Einfuhr ist tariflich zollfrei. Das Zollamt erhebt 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der
Einfuhrumsatzsteuer der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Wenn
hingegen - wie offenbar in Ihrem Fall - ein Austausch erfolgt, ist der Wert
der Modelleisenbahn in Japan maßgeblich. Ihr Freund sollte der Sendung eine
Unterlage, die über seinen Bezugspreis oder über den marktüblichen Wert der
Modelleisenbahn Auskunft gibt, beifügen.
Gruß Detlef
Hier noch mal kurz die Antwort auf Anfragen meinerseits beim HZA bezgl. Warenverkehr mit Japan. Ist aber mit Amiland oder Kanada nichts anderes.
Geschenke, die eine Privatperson an Sie sendet, sind bis zu einem Wert von 45
EUR einfuhrabgabenfrei (Art. 47 Verordnung (EWG) Nr. 918/83). Entgelten Sie
die Sendung Ihrem japanischen Freund unmittelbar oder mittelbar durch welche
Leistung auch immer, greift diese Freigrenze nicht. Auch das Versenden von
Sammlungsstücken an ihn in Erwartung, dass Sie Sammlungsstücke von ihm
erhalten, ist als Entgelt zu sehen.
Andere Sendungen sind nur bis zu einem Gesamtwert von 22 EUR
einfuhrabgabenfrei (Art. 22 Verordnung (EWG) Nr. 918/83).
Zu 3.:
Elektrische Modelleisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes
Zubehör sind mit der Codenummer 9503 0030 00 im Zolltarif der EG (TARIC)
erfasst, sofern sie weder Antiquitäten mit einem Alter von mehr als 100 Jahren
noch Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert sind, was ich annehme. Ihre
Einfuhr ist tariflich zollfrei. Das Zollamt erhebt 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der
Einfuhrumsatzsteuer der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Wenn
hingegen - wie offenbar in Ihrem Fall - ein Austausch erfolgt, ist der Wert
der Modelleisenbahn in Japan maßgeblich. Ihr Freund sollte der Sendung eine
Unterlage, die über seinen Bezugspreis oder über den marktüblichen Wert der
Modelleisenbahn Auskunft gibt, beifügen.
Gruß Detlef
Hallo zusammen,
Ich bin heute zum Hauptzollamt gefahren, hatte mir vorher alle Emails ausgedruckt.
Der Zollbeamte holte das Paket und ein Messer:"So, dann machen sie das doch mal auf, dann schauen wir mal was da drin ist"...RITSCHRATSCH!!!"Oha, das sind aber kleine Modelle, fahren die denn auch???"..."joah"..."..Hmm, sehen aber kaputt aus (es lagen ein paar Kleinteile drin)..da werden sie ja erstmal genug Zeit haben um das zum Laufen zu bekommen...naja, nehmen sie den Kram mal mit"........................................
Keinerlei Kosten!!!
Grüße
Tim
Ich bin heute zum Hauptzollamt gefahren, hatte mir vorher alle Emails ausgedruckt.
Der Zollbeamte holte das Paket und ein Messer:"So, dann machen sie das doch mal auf, dann schauen wir mal was da drin ist"...RITSCHRATSCH!!!"Oha, das sind aber kleine Modelle, fahren die denn auch???"..."joah"..."..Hmm, sehen aber kaputt aus (es lagen ein paar Kleinteile drin)..da werden sie ja erstmal genug Zeit haben um das zum Laufen zu bekommen...naja, nehmen sie den Kram mal mit"........................................
Keinerlei Kosten!!!
Grüße
Tim
Hallo,
da hast Du Glück gehabt.... Gott sei Dank wissen viele Laien nicht, was die "Sachen" manchmal tatsächlich "Wert" sind.
Es kommt wirklich oft darauf an, ob der Beamter einen für einen netten Menschen hält (daher ist man bei Behörden auch immer pünktlich, nett und freundlich).
da hast Du Glück gehabt.... Gott sei Dank wissen viele Laien nicht, was die "Sachen" manchmal tatsächlich "Wert" sind.
Es kommt wirklich oft darauf an, ob der Beamter einen für einen netten Menschen hält (daher ist man bei Behörden auch immer pünktlich, nett und freundlich).
Weltbahner - 05.11.09 20:38
Da ich viel in den USA kaufe, bin ich bei unserem Zollamt schon "Stammkunde". Ich kann das oben Gesagte nur bestätigen. Wer mit den Leuten dort, die nur ihren Job machen, normal umgeht, sich mit ihnen auch mal über ihren Beruf redet (Die sind nämlich zum Teil auch ziemlich gefrustet!), hat keinerlei Probleme. Einen Typ "Achtung, jetzt kommt der Beamtenhasser" können die ganz schön auflaufen lassen (Selber beobachtet!)
@9:
volle Zustimmung, geht bei meinem lokalen Zollamt auch so. Man kennt sich inzwischen.
Mir haben sie mal erklärt, die Einfuhrumsatzsteuer auf das Porto sei nicht klar geregelt, und sie würden sie nicht mit einberechnen. Das Flughafenzollamt in Frankfurt rechnet sie mit ein, zumindestens bei meiner letzten Sendung.
Gruß Christoph
volle Zustimmung, geht bei meinem lokalen Zollamt auch so. Man kennt sich inzwischen.
Mir haben sie mal erklärt, die Einfuhrumsatzsteuer auf das Porto sei nicht klar geregelt, und sie würden sie nicht mit einberechnen. Das Flughafenzollamt in Frankfurt rechnet sie mit ein, zumindestens bei meiner letzten Sendung.
Gruß Christoph
@12 danke für die klarstellung, macht sinn.
trotzdem nebenbei:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen
Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
trotzdem nebenbei:
Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen
Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.
Beitrag editiert am 08. 01. 2010 19:22.
@11:
Zoll wird nicht fällig, das ist richtig, der Betrag ist allerdings auch zumeist irrelevant.
Die Wertgrenze für die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer (19%) hat sich nicht verändert, es bleibt bei der Grenze von 22€.
Das nur als Ergänzung, dieser irrigen Annahme waren im vorletzten Jahr einige Herrschaften aufgesessen.
Auf dem Zollamt wird das gern klargestellt ... Bin da leider öfter als einem lieb sein kann.
Beste Grüße
Frank
Zoll wird nicht fällig, das ist richtig, der Betrag ist allerdings auch zumeist irrelevant.
Die Wertgrenze für die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer (19%) hat sich nicht verändert, es bleibt bei der Grenze von 22€.
Das nur als Ergänzung, dieser irrigen Annahme waren im vorletzten Jahr einige Herrschaften aufgesessen.
Auf dem Zollamt wird das gern klargestellt ... Bin da leider öfter als einem lieb sein kann.
Beste Grüße
Frank
Hi!
Gestern kam Ware aus USA für 43€ direkt zu mir nach Hause ohne den deutschen Zollaufkleber, also wurde keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Wie man sieht, mit etwas Glück und überlastetem Zollamt.............................!!!!
Viele Grüsse
Mathi
Gestern kam Ware aus USA für 43€ direkt zu mir nach Hause ohne den deutschen Zollaufkleber, also wurde keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Wie man sieht, mit etwas Glück und überlastetem Zollamt.............................!!!!
Viele Grüsse
Mathi
Zitat
Wie man sieht, mit etwas Glück und überlastetem Zollamt ...
Nach meinen Erkenntnissen hat das nichts mit Überlastung zu tun, sondern mit dem bearbeitenden Zollamt. Es sind immer die gleichen, die sich im Erbsenzählen hervor tun und meinen einem Modellbahner auf die Pelle rücken zu müssen, bevor sie sich mit einem Großkotz, der gleich mit " Fachanwalt " anrückt, auseinander zu setzen.
Hoi,
der Zoll kann laut Statistik lediglich knapp 3% !!! aller Sendungen überprüfen.
Meistens entscheidet das s.g. "Bauchgefühl" darüber ob kontroliiert wird.
Werden die Sachen an die Kreis-Zollämter überstellt sieht das natürlich anders aus.
Auch kann der Zoll z.B. in Frankfurt bzw. Passau (über die alle Überseelieferungen laufen) die Zollabwicklung an den Auslieferer (z.B. Post, GLS usw.) übertragen.
Doei
Trixi
Edit: muss 30% heissen, nicht 3% - Sorry
der Zoll kann laut Statistik lediglich knapp 3% !!! aller Sendungen überprüfen.
Meistens entscheidet das s.g. "Bauchgefühl" darüber ob kontroliiert wird.
Werden die Sachen an die Kreis-Zollämter überstellt sieht das natürlich anders aus.
Auch kann der Zoll z.B. in Frankfurt bzw. Passau (über die alle Überseelieferungen laufen) die Zollabwicklung an den Auslieferer (z.B. Post, GLS usw.) übertragen.
Doei
Trixi
Edit: muss 30% heissen, nicht 3% - Sorry
Beitrag editiert am 12. 01. 2010 19:05.
@13:
Es wurde keine Eust erhoben, da der Betrag der Eust unter 5 € lag. Damit ist die Lieferung steuerbefreit.
@15:
Also dieser Statistik glaube ich nicht so ganz. Bei mir war jedes Paket oder Päckchen, dass aus den USA kam, vom Zoll geöffnet und geprüft. Mich würde mal die Quelle interessieren.
Das mit der Übertragung der Abwicklung geht dann, wenn der Lieferung eine Rechnung beiliegt.
Gruß
Dieter
Es wurde keine Eust erhoben, da der Betrag der Eust unter 5 € lag. Damit ist die Lieferung steuerbefreit.
@15:
Also dieser Statistik glaube ich nicht so ganz. Bei mir war jedes Paket oder Päckchen, dass aus den USA kam, vom Zoll geöffnet und geprüft. Mich würde mal die Quelle interessieren.
Das mit der Übertragung der Abwicklung geht dann, wenn der Lieferung eine Rechnung beiliegt.
Gruß
Dieter
Hoi Dieter,
die Statistik stammt aus dem TV (Achtung Kontrolle oder ähnliche Sendung).
Da wurde das mal genannt - was auch mich erstaunte.
Ich kaufe seit über 12 Jahren international ein, sowhl USA, Australien, Asien, UK und und und...und das mit den 30% könnte so ungefähr hinkommen, denn von 11 Sendungen im letzten Jahr bin ich nur 3 x beim lokalen Zollamt gewesen, einmal hatte GLS die Versteuerung übernommen - die restlichen 7 Sendungen kamen direkt zu mir.
Die Zollfreigrenze liegt AFAIK bei 430 EUR.
Doei
Trixi
P.S.: Hoppale, sehe gerade das ich 3 anstatt 30 geschrieben hatte
die Statistik stammt aus dem TV (Achtung Kontrolle oder ähnliche Sendung).
Da wurde das mal genannt - was auch mich erstaunte.
Ich kaufe seit über 12 Jahren international ein, sowhl USA, Australien, Asien, UK und und und...und das mit den 30% könnte so ungefähr hinkommen, denn von 11 Sendungen im letzten Jahr bin ich nur 3 x beim lokalen Zollamt gewesen, einmal hatte GLS die Versteuerung übernommen - die restlichen 7 Sendungen kamen direkt zu mir.
Die Zollfreigrenze liegt AFAIK bei 430 EUR.
Doei
Trixi
P.S.: Hoppale, sehe gerade das ich 3 anstatt 30 geschrieben hatte
@17
Reisefreigrenze für alle Mitbringsel bei Einreise durch : "...Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro"
--> das gilt nicht bei Versand.
VG
Frank
Reisefreigrenze für alle Mitbringsel bei Einreise durch : "...Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro"
--> das gilt nicht bei Versand.
VG
Frank
blackmoor_vale - 16.01.10 15:51
Ich habe heute ebenfalls eine Lieferung direkt aus Japan bekommen.
Es handelt sich um eine "Thomas The Tank" Lok mit zwei Coaches von Tomix.
Vom Zollamt in Frankfurt/Main wurde nur die Einfuhrumsatzsteuer von 8,49 Euro berechnet, also 19 Prozent vom Warenwert von 44,67 Euro.
Die Versandkosten wurden nicht mit einbezogen, und ebendso mußte ich keinen Zoll bezahlen.
Das Geld wurde direkt von DHL bei der Zustellung an meiner Wohnungstür kassiert, ich mußte nicht noch irgendwo hin fahren.
Ich bin sehr zufrieden, wie die ganze Prozedur gelaufen ist.
Im Ausland bestellen ist einfacher als man denkt!
Der nächste Schritt ist dann, "Thomas" einen Decoder zu spendieren, denn er soll ja auf unserer "Isle of Skye Railway" bei der Austellung in Kaarst im März die Besucher erfreuen
Beste Grüße
Torsten
www.mybritishrail.de
http://75355.homepagemodules.de
Es handelt sich um eine "Thomas The Tank" Lok mit zwei Coaches von Tomix.
Vom Zollamt in Frankfurt/Main wurde nur die Einfuhrumsatzsteuer von 8,49 Euro berechnet, also 19 Prozent vom Warenwert von 44,67 Euro.
Die Versandkosten wurden nicht mit einbezogen, und ebendso mußte ich keinen Zoll bezahlen.
Das Geld wurde direkt von DHL bei der Zustellung an meiner Wohnungstür kassiert, ich mußte nicht noch irgendwo hin fahren.
Ich bin sehr zufrieden, wie die ganze Prozedur gelaufen ist.
Im Ausland bestellen ist einfacher als man denkt!
Der nächste Schritt ist dann, "Thomas" einen Decoder zu spendieren, denn er soll ja auf unserer "Isle of Skye Railway" bei der Austellung in Kaarst im März die Besucher erfreuen
Beste Grüße
Torsten
www.mybritishrail.de
http://75355.homepagemodules.de
Beitrag editiert am 16. 01. 2010 17:52.
Modelleisenbahnen sind aus allen Ländern (auch VR China) zollfrei.
jensemann1962 - 09.06.10 05:54
Moin,
da bin ich ja mal gespannt....
Habe gerade noch einen Spectrum-Doodlebug in den USA "aus der Bucht" gefischt! Übrigens mein erster Ibäh-Kauf im Ausland
Mal sehen, wie das jetzt mit der Zollabwicklung läuft....
Warenwert sind 61,-- US-Dollar
Gruß
Jens
da bin ich ja mal gespannt....
Habe gerade noch einen Spectrum-Doodlebug in den USA "aus der Bucht" gefischt! Übrigens mein erster Ibäh-Kauf im Ausland
Mal sehen, wie das jetzt mit der Zollabwicklung läuft....
Warenwert sind 61,-- US-Dollar
Gruß
Jens
Hallo
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) ist auf Warenwert und Fracht fällig. Je nach Frachtführer wird Dich das Zollamt zur Vorstellung bitten (Karton dort öffnen) und in bar die EUSt. bezahlen.
Für deren Statistik schreib Dir die TARIC (Waren-Tarifs-Nr.) auf: 9503 0030 00 für Modellbahnen
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) ist auf Warenwert und Fracht fällig. Je nach Frachtführer wird Dich das Zollamt zur Vorstellung bitten (Karton dort öffnen) und in bar die EUSt. bezahlen.
Für deren Statistik schreib Dir die TARIC (Waren-Tarifs-Nr.) auf: 9503 0030 00 für Modellbahnen
jensemann1962 - 09.06.10 07:57
Hallo Peter,
danke für die Info.
ich hatte auch gerade schon , neugierig wie ich manchmal bin, mit dem für meinen Wohnort zuständigen Zollamt telefoniert. Sehr netter Gesprächspartner, hat mir alles erklärt, auch dass Modelleisenbahnen, die serienmäßig sind, zollfrei sind. Die Einfuhrumsatzsteuer muss natürlich entrichtet werden. Nach meiner Berechnung sind das dann so ca. 12,-- Euro...
Gruß
Jens
danke für die Info.
ich hatte auch gerade schon , neugierig wie ich manchmal bin, mit dem für meinen Wohnort zuständigen Zollamt telefoniert. Sehr netter Gesprächspartner, hat mir alles erklärt, auch dass Modelleisenbahnen, die serienmäßig sind, zollfrei sind. Die Einfuhrumsatzsteuer muss natürlich entrichtet werden. Nach meiner Berechnung sind das dann so ca. 12,-- Euro...
Gruß
Jens
Hi,
beim Zoll kannst Du auch mit Visa-, Master- und EC-Karte bezahlen.
Gruß
Dieter
beim Zoll kannst Du auch mit Visa-, Master- und EC-Karte bezahlen.
Gruß
Dieter
Kamome-express - 09.06.10 09:09
Huhu,
Denkt auch daran das der Zoll den Versand mit berechnet ;) also der Warenwert ist dabei egal.
LG Patrick
Denkt auch daran das der Zoll den Versand mit berechnet ;) also der Warenwert ist dabei egal.
LG Patrick
jensemann1962 - 09.06.10 10:07
Hi,
genau das hat mir der nette Zollbeamte auch erklärt. Also das die Einfuhr-Umsatzsteuer in H. v. 19% auf den Gesamtbetrag zu entrichten ist. Dazu muss ich dann das Paypal-Dokument vorlegen...
Wie lange dauert so ein Versand aus den USA denn wohl?
Gruß
Jens
genau das hat mir der nette Zollbeamte auch erklärt. Also das die Einfuhr-Umsatzsteuer in H. v. 19% auf den Gesamtbetrag zu entrichten ist. Dazu muss ich dann das Paypal-Dokument vorlegen...
Wie lange dauert so ein Versand aus den USA denn wohl?
Gruß
Jens
Kommt drauf an, mal 2 Wochen, mal 4 Wochen. Abhängig von der Versand-Art und der "Aufenthaltsdauer" beim Zoll.
Ich hat mal eine Sendung aus Japan, da war der Eingangsstempel vom Frankfurter Zollamt 2 Tage nach Versand drauf, dann brauchte die Sendung fast 3 Wochen bis zu mir...
Ich hat mal eine Sendung aus Japan, da war der Eingangsstempel vom Frankfurter Zollamt 2 Tage nach Versand drauf, dann brauchte die Sendung fast 3 Wochen bis zu mir...
Servus,
ich habe mir mal ausgerechnet ( 1. )zwei tank cars zu bestellen ,mit Fracht unter EUR 22 ,mit Rechnung in Yen ! ..............Kommt billiger als vier mit 19 % ! ...(Und dann das Ganze noch einmal.,dann hast Du auch vier !)
Zoll bei (1. ) geöffnet, zugeklebt mit Bandarole und ohne 19% per Postboten zu mir !
Immer fleißig rechnen........................Gruß Rainer
ich habe mir mal ausgerechnet ( 1. )zwei tank cars zu bestellen ,mit Fracht unter EUR 22 ,mit Rechnung in Yen ! ..............Kommt billiger als vier mit 19 % ! ...(Und dann das Ganze noch einmal.,dann hast Du auch vier !)
Zoll bei (1. ) geöffnet, zugeklebt mit Bandarole und ohne 19% per Postboten zu mir !
Immer fleißig rechnen........................Gruß Rainer
Ruhrtalbahn - 20.03.19 11:41
Hallo zusammen,
ich habe heute wieder mal eine Begegnung der dritten Art beim Zoll erlebt. Habe bei ebay von einem japanischen Händler zwei Kato Weichen R481 inkl. Versandkosten für umgerechnet 47,32€ gekauft. ein echtes Schnäppchen wenn da nicht Zoll wäre! Ich habe 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen, einmal quer durch die Stadt zum Hauptzollamt und dort 30 Minuten Wartezeit bis ich aufgerufen wurde. Dann musste ich das Päckchen im Beisein von zwei Beamtem selber öffnen, könnte ja was gefährliches drin sein, anschließend 8,66€ an der Kasse bezahlen und mit dem Beleg wieder zurück um meine Weichen endlich in Empfang nehemen zu können. Was macht eigentlich der der nicht in der Nähe des Hauptzollamts wohnt? Ganz einfach, der muss die deutsche Post beauftragen die Ware beim Zoll zu deklarieren und zu bezahlen. Das lässt sich die deutsche Post königlich bezahlen!
VG
Ruhrtalbahn
ich habe heute wieder mal eine Begegnung der dritten Art beim Zoll erlebt. Habe bei ebay von einem japanischen Händler zwei Kato Weichen R481 inkl. Versandkosten für umgerechnet 47,32€ gekauft. ein echtes Schnäppchen wenn da nicht Zoll wäre! Ich habe 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen, einmal quer durch die Stadt zum Hauptzollamt und dort 30 Minuten Wartezeit bis ich aufgerufen wurde. Dann musste ich das Päckchen im Beisein von zwei Beamtem selber öffnen, könnte ja was gefährliches drin sein, anschließend 8,66€ an der Kasse bezahlen und mit dem Beleg wieder zurück um meine Weichen endlich in Empfang nehemen zu können. Was macht eigentlich der der nicht in der Nähe des Hauptzollamts wohnt? Ganz einfach, der muss die deutsche Post beauftragen die Ware beim Zoll zu deklarieren und zu bezahlen. Das lässt sich die deutsche Post königlich bezahlen!
VG
Ruhrtalbahn
Hallo,
so ein Erlebnis hatte ich auch vor etlichen Jahren auch mal. Lok über Ebay aus der Schweiz. Landete beim Zoll. Das zuständige Zollamt war damals über 100 km entfernt. Also Anruf, ob sie es nicht nach München zum Zoll weiterleiten können, da hätte ich mal schnell vorbeifahren können: Geht nicht, nur über irgendein Zollamt (in Leipzig?) , da müsste ich alle Unterlagen hinschicken, von dort per Nachnahme zu mir. Dauert aber mehrere Wochen. Also Überstunden abgebaut und hingegurkt. Die Fahrtkosten waren höher als die EinfuhrUst.
Vielleicht hat es sich mittlerweile geändert, aber damals waren die so flexibel wie ein Betonklotz.
Viele Grüße
Georg
so ein Erlebnis hatte ich auch vor etlichen Jahren auch mal. Lok über Ebay aus der Schweiz. Landete beim Zoll. Das zuständige Zollamt war damals über 100 km entfernt. Also Anruf, ob sie es nicht nach München zum Zoll weiterleiten können, da hätte ich mal schnell vorbeifahren können: Geht nicht, nur über irgendein Zollamt (in Leipzig?) , da müsste ich alle Unterlagen hinschicken, von dort per Nachnahme zu mir. Dauert aber mehrere Wochen. Also Überstunden abgebaut und hingegurkt. Die Fahrtkosten waren höher als die EinfuhrUst.
Vielleicht hat es sich mittlerweile geändert, aber damals waren die so flexibel wie ein Betonklotz.
Viele Grüße
Georg
Hallo Ruhrtalbahn,
für so was schau ich dann mal grundsätzlich bei Amazon rein, Deutsche Anbieterseite, und dann di Produkte mit Artikelstandort Japan ausfindig machen,
Da ist die EP481 - 15R° aktuell für 23,58 zu bekommen, Versankostenfrei und incl. dt. Umsatzsteuer,
die Links für 24,73.
Lieferzeit immer etwas länger, aber sonst ohne Probleme.
Gruß Detlef
für so was schau ich dann mal grundsätzlich bei Amazon rein, Deutsche Anbieterseite, und dann di Produkte mit Artikelstandort Japan ausfindig machen,
Da ist die EP481 - 15R° aktuell für 23,58 zu bekommen, Versankostenfrei und incl. dt. Umsatzsteuer,
die Links für 24,73.
Lieferzeit immer etwas länger, aber sonst ohne Probleme.
Gruß Detlef
holderfreak - 22.03.19 10:32
Hallo Ruhrtalbahn,
wenn an dem Päckchen (außen) die Rechnung dran ist, wird dir das Päckchen kostenlos nach Hause zugestellt und du zahlst die Einfuhrabgaben beim Postboten!!
Nur wenn keine Rechnung vorhanden ist geht das Päckchen zu dem zuständigen Zollamt. Der Zoll darf dein Päckchen nicht öffnen (Postgeheimnis). Das darfst nur du oder dein Vertreter.
Kannst du dein Päckchen nicht selbst abholen, kannst du die Post beauftragen. Diese verlangt dann für diesen Service 29,50.- Euro.
Nachzulesen hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendu...stellungen_node.html
Ist schon seltsam einen Post aus dem Jahr 2010 auszugraben, nur um sich über den Zoll zu beschweren, obwohl dieser nur seine Arbeit macht......
wenn an dem Päckchen (außen) die Rechnung dran ist, wird dir das Päckchen kostenlos nach Hause zugestellt und du zahlst die Einfuhrabgaben beim Postboten!!
Nur wenn keine Rechnung vorhanden ist geht das Päckchen zu dem zuständigen Zollamt. Der Zoll darf dein Päckchen nicht öffnen (Postgeheimnis). Das darfst nur du oder dein Vertreter.
Kannst du dein Päckchen nicht selbst abholen, kannst du die Post beauftragen. Diese verlangt dann für diesen Service 29,50.- Euro.
Nachzulesen hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendu...stellungen_node.html
Ist schon seltsam einen Post aus dem Jahr 2010 auszugraben, nur um sich über den Zoll zu beschweren, obwohl dieser nur seine Arbeit macht......
fragensteller - 22.03.19 11:48
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
wenn an dem Päckchen (außen) die Rechnung dran ist, wird dir das Päckchen kostenlos nach Hause zugestellt und du zahlst die Einfuhrabgaben beim Postboten!!
Nur wenn keine Rechnung vorhanden ist geht das Päckchen zu dem zuständigen Zollamt.
Hallo,
Oft genug musste ich trotzdem zum Zollamt, obwohl eine Rechnung ordentlich dran war (keine Fakerechnung mit Centbeträgen).
Die Post bringt dir das Paket übrigends nicht mehr kostenlos nach Hause, sie kassiert zusätzlich eine Auslagepauschale von 6 Euro und verteuert Sendungen so zusätzlich.
VG Nico
IC 118/119 - 22.03.19 11:58
Hallo,
dem Zoll ist die Abwicklung gesetzlich vorgegeben und ist somit zu akzeptieren.
Wenn das jemandem nicht gefällt, gibt es eine einfache Lösung :
Nichts mehr im Ausland bestellen !
MfG IC 118/119
dem Zoll ist die Abwicklung gesetzlich vorgegeben und ist somit zu akzeptieren.
Wenn das jemandem nicht gefällt, gibt es eine einfache Lösung :
Nichts mehr im Ausland bestellen !
MfG IC 118/119
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