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THEMA: ERLEDIGT „Vitrinenmodell“

THEMA: ERLEDIGT „Vitrinenmodell“
Startbeitrag
Exitus - 20.03.24 17:39
Der Begriff „Vitrinenmodell“ ist mit äusserster Vorsicht zu genießen. Ich habe gerade in den hiesigen Kleinanzeigen so eine Gurke erstanden.
Es handelt sich um eine Arnold HGK aus dem Zugset 0349.

Die Lok hat ein instabiles Antriebssystem, das die Lok in den Schlingermodus treibt. Im Inneren sitzt ein kleiner Motor, der beidseitig über lange viel zu flexible Federn auf die kleinen Ritzel über den Drehgestellen die Motorkraft übertragen soll. DAS kann nicht klappen, da der Kontakt zwischen Feder und Ritzel zu instabil ist und sich aus der notwendigen fixen Position herausbewegt. Bei langsamer Fahrt im Schleichtempo mag das nicht auffallen, aber wenn man beschleunigt springt das Drehgestell aus dem Gleis und stellt sich schräg. Dann wird aus dem Schlingern ein Hoppeln.
Die Lok soll nach Anzeigentext „nur Testrunden gefahren“ sein. Wahrscheinlich im Schleichtempo, wenn es nicht auffällt. Bei schnellerer Fahrt hätte man es sehen MÜSSEN.

Auf diesen mißlichen Umstand angesprochen und zum Lösungsvorschlag um Rückantwort gebeten, wurde schlichtweg mit Ablehnung jeglicher Maßnahme reagiert. Er beruft sich auf „Das ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme.“

Das ist unter uns Modellbahnern eine ziemlich miese Haltung!
Ich unterstelle ja keine Absicht, dass er diesen verdeckten Mangel nicht erkannt, oder benannt hat. Aber einen Preisnachlaß hätte er zumindest anbieten können.

Soll man sich sowas gefallen lassen? Ich meine NEIN.

Gruß aus Nordertown



Wenn du uns -ob zurecht oder zu Unrecht - warnen möchtest, nenne bitte auch den Namen. Das ist ja nicht verboten und kann ruhig jeder wissen und dann vielleicht mal für die Zukunft seine eigenen Schlüsse draus ziehen.
A.T. (Nicht E.T. oder AT-AT)
Vitrinenmodell ist ein schöner Marketingbegriff. Suggeriert scheckheftgepflegter Garagenwagen, bedeutet aber eher, nur zum anschauen.
Loks würde ich nur sehr ungern gebraucht und nichts selbst getestet kaufen. Bei Wagons scheint es mir deutlich unproblematischer.

Gruss,
Steffen

PS:
Hatte das jetzt witzigerweise auch gerade auf Ebay bei einem Model (dem blauen TGV von Kato, den es wohl neu nicht mehr im normalen Handel gibt) gesehen.
Ich stell schon mal ‘nen Kübel 🍿 bereit. Hab‘ so das Gefühl, dass der Thread reichlich Unterhaltungspotenzial bietet …
Hallo Hans-Jürgen,

tja.. das ist genauso, wie die ältesten Rivarossi- oder Atlas-Gurken als "Brandneu" in Ebay angeboten werden. Die Aussage "Vitrinenmodell" ist dann da durchaus realistisch, da man wahrscheinlich diese Loks auch nur dafür gebrauchen kann.

Ja, die Haltung des Verkäufers ist nicht in Ordnung, aber... du als Profi solltest wissen, das da immer ein gewisses Restrisiko existiert.

LG
Wilfried
Moinsens

Was HJ hier beschreibt ist bestimmt kein Einzelfall.

Aber Namen nennen..... Ich weiß nicht. Kollidiert man da nicht mit dem Datenschutz?

Vg
Richard
Moin,

die Situation ist blöd und aus meiner Sicht einfach ein Konstruktionsfehler der Lok.

Was das ganze nun damit zu tun hat uns allgemein vor "Vitrinenmodellen" zu warnen erschließt sich mir nicht.

Vitrinenmodelle sind für mich Modelle die wenig oder gar nicht gefahren worden sind.
Das kann sehr positiv sein, muss es aber nicht wenn dadurch z.B. schlechtes Fahrverhalten nicht erkannt wird.

Gruß aus Hamburg
Thorsten

diesel2k

Kannste wieder einpacken.

Update...

Habe gerade eine Mail erhalten, in dem eine Kulanzüberweisung zur Erledigung des Vorgangs avisiert wurde.

Damit kann ich leben und begrabe daher diesen Fall für mich.
Immerhin beruhigend, dass meine Sichtweise hier geteilt wird und offenbar einem gesunden Rechtsempfinden zugrunde liegt.

Popcornliebhaber dürfen sich aber gerne - ohne meine Beteiligung - weiter austoben.

Gruß aus Nordertown

@thorsten

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Was das ganze nun damit zu tun hat uns allgemein vor "Vitrinenmodellen" zu warnen erschließt sich mir nicht..


Komisch...denn die Antwort gibst Du ja gleich im Anschluss:

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

.Vitrinenmodelle sind für mich Modelle die wenig oder gar nicht gefahren worden sind.
Das kann sehr positiv sein, muss es aber nicht wenn dadurch z.B. schlechtes Fahrverhalten nicht erkannt wird.    


Finde den Fehler 😅
Hi Exitus,

während ich meinen Beitrag schrieb, hat sich deine Sache erledigt. Deswegen habe ich ihn gelöscht.

Gruß aus dem Westen
Hallo HJ,

das war die sechsachsige HGK-Diesellok in dem Set mit den zwei Containerwagen oder? Die Arnold 240 ist für ihre schlechten Zähne bekannt... Trotzdem ärgerlich. Ein Umbau auf Messingritzel ist hier eine Abhilfe.

Grüße
Markus
Also ganz ehrlich: Für die Fehlkonstruktion des Herstellers kann ein privater Wiederverkäufer Jahre nach dem Neukauf wirklich nix. Da kann ja jeder kommen: Das Modell hat schlechte Stromabnahme. Die Puffer sind nicht maßstäblich. Von der Schwungmasse merkt man nix. Das Gehäuse sitzt schief, Der Motor läuft rau. Der Sound klingt mies,... Unsere Modelle (auch welche aus der guten alten Zeit(TM) haben viele Konstruktionsfehler. Manche mehr, manche weniger schwerwiegend. Wenn man sich gebraucht was kauft sollte man sich da vorher schlau machen und ggf. den Verkäufer explizit danach fragen. Alles andere ist Risiko des Käufers.

Und der Begriff "Vitrinenmodell" heißt, dass das Modell vorwiegend in der Vitrine stand und nicht viel Meter auf einer Anlage zurückgelegt hat. Mit allen Vor- und Nachteilen: Optisch meist einwandfrei aber Gefahr erhöhter UV-Belastung (Versprödung, Ausbleichen) oder "Standschäden" (Verharzen, den Rest halte ich für Mythos). Der Antrieb wurde nicht viel belastet, das heißt wenig verschlissen aber auch nicht viel getestet. Alles andere ist Risiko des Käufers. Und genau so muss man Anzeigenangebote lesen.

Gruß
Andi
Hallo,

@10, Danke Andi für Deine Einlassung. Dem ist nicht viel hinzuzufügen.
Die Arnold 240 ist bekannt dafür, selbst „neu“ aus der Box hatten die teilweise schon gerissene Kunststoffritzel.

Es mag hilfreich sein sich über das Objekt der Begierde vorher Information einzuholen.

Gruß
Rolf
Hallo in die Runde,

beim fraglichen Lokmodell ist nicht die Feder das Problem, die die Schnecken-Funktion erfüllt.
Das Problem sind gerissene Kunststoff-Zahnräder, und zwar nicht nur auf den Achsen, sondern auch im Getriebe.
Die Reparatur ist hier nach meiner Erinnerung mehrfach beschrieben worden.
In meiner Lok-Datei steht zur dishutierten HGK-Lok:
"Das gebrochene, oben sitzendes Zwischenzahnrad Modul 0,3/12 Zähne unter Führerstand  2 ausgetauscht (zum Ausdrücken der Zahnradachse muss das Kontaktblech durchbohrt werden)."

Es grüßt
Karl

Nachtrag: Die Achs- und Getriebe-Zahnräder (nicht nur) dieses Modells brechen übrigen gern, ohne dass sie benutzt werden, also in der Schachtel - oder eben auch in der Vitrine.
Hallo Exitus,

wie Markus und Rolf schon schreiben ist das eine BR240 von Arnold, und die ist für defekte Zahnräder in den Drehgestellen durchaus bekannt.
Aber weder ist der Motor unterdimensioniert oder die Konstruktion mit den Federschecken auf das 1 Zahnrad schlecht.
Es darf nur nicht daran rumgebastelt worden sein und irgendwelche Teile sind verschwunden.
Die Lok ist auch keine Rennsemmel sondern eigentlich nur 30% bis 40% über Vorbildgeschwindigkeit unterwegs, und das bei einem Modell aus den Anfang 90er. Und Traktion hat die auch reichlich bei top Stromaufnahme.

Dein Fehlerbeschreibung deutet auch die Zahnradprobleme in beiden Drehgestellen hin.
Und das passiert leider auch bei Vitrinenmodellen, aber da sollten keine Fehler in der Optik vorhanden sein.

Gruß Detlef
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Lok hat ein instabiles Antriebssystem, das die Lok in den Schlingermodus treibt. Im Inneren sitzt ein kleiner Motor, der beidseitig über lange viel zu flexible Federn auf die kleinen Ritzel über den Drehgestellen die Motorkraft übertragen soll.



Vom Hersteller damals so konstruiert und läuft normalerweise problemlos und leise, es sei denn irgendwer hat aus Unwissenheit an den Federn gezogen und/oder die Federn verbogen!

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Bei langsamer Fahrt im Schleichtempo mag das nicht auffallen, aber wenn man beschleunigt springt das Drehgestell aus dem Gleis und stellt sich schräg. Dann wird aus dem Schlingern ein Hoppeln.



Hört sich eher nach defekten Zahnrädern an, auseinanderbauen und durch Messing Zahnräder ersetzen!
Hallo,

ich gebe hier meinen Senf dazu, gerade Vitrinenmodelle, die vielleicht nur im Glaskasten jahrelang gestanden haben, könnten unter Umständen dermaßen verharzt sein. Dann wird‘s
schwierig, wenn aus einem Nachlass kommt, denn die haben wenig Ahnung davon, ob es noch läuft oder nicht. Meistens auch kein Fahrgerät zum Testen vorhanden. Was mir aber auffällt, über Preise scheinen die aber eine Ahnung zu haben, da die ja in der Spur N Datenbank nachschauen können, was die so an Wert haben.

Ganz selten ist da ein Schnäppchen zu machen.

Grüße Henning  

Ich hab die Lok auch (die Kiel-Variante) und habe sie zu Herrn Möllinger geschickt, welcher mir alle Zahnräder getauscht hat.
Ich hatte mich vorab über die Eigenschaften der Lok schlau gemacht und diesen Umstand beim (Gebraucht)Kauf einkalkuliert.
So mache ich das eigentlich bei jeder (Gebraucht)Lok.
Vitrinenmodell bedeuted doch, dass das Modell nicht „bespielt“ wurde. Das schließt Konstruktionsfehler natürlich nicht aus.
Ahoi Zusammen.

Jetzt mal echt ernsthaft und mit Interesse nachgefragt.

Wenn man denn einen Preisnachlass bei dem Modell erzwingt bzw. aushandelt, dann verbessern sich doch auch automatisch die Fahreigenschaften.

Oder?

VG und so.
Hallo Andi

@#10:
Zitat

...Optisch meist einwandfrei aber Gefahr erhöhter UV-Belastung (Versprödung, Ausbleichen) oder "Standschäden" (Verharzen, den Rest halte ich für Mythos)...



Der Mythos ist bei gewissen Modellen durchaus real... - bei diversen Modellen von Roco beispielsweise, aber auch Minitrix und wohl seltener Arnold kann man bei einem gut aussehenden "Vitrinenmodell" eigentlich gleich eine Satz Zahnräder mitbestellen! Man muß es nur einpreisen und verhandeln beim Kauf. V 188 Roco, vom Stehen die Zahnräder gerissen, gleiches beim ETA 178. Auch eine V 80 von Minitrix steht noch hier; Zahnräder für die Achsen, bzw. fertige Achsen zum Tausch hab' ich auf Lager. Aber da war ein Getriebe ebenfalls malade... - eben ein Vitrinenmodell *g*. Da war der Verkauf aber noch mehr "tricky"; daß sie bockt beim Fahren, hatte der VK ja durchaus angegeben, der Preis war dafür auch ok. Daß aber eine Antriebsseite schon komplett "tot" war, das hab' ich erst gesehen, als ich mich näher mit dem Erwerb beschaftigt hatte. Und wie es halt immer so ist, man bekommt die Lok, kommt nicht gleich dazu, ausführlich zu testen, nur mal kurz am Trafo, "ob sie lebt". Dann zur Seite gestellt, für "wenn man mal Zeit hat". Als ich dann in einer ruhigen Minute die Achsen tauschen wollte, sah ich die "Bescherung". Da war's natürlich nix mehr mit Mokieren oder Rückgabe *lol*...

meint grüßend
Roland
Hallo

ich bin mittlerweile übergegangen, mir vor dem Verkauf Testfahrten auf Video aufzunehmen. Das zum Schutz von einigen MoBa Kollegen, die sich nach dem Kauf noch einen zusätzlichen Rabatt erschleichen wollen, indem sie sagen, dass diese oder jene  Kleinigkeit nicht funktioniert. Mit einem Preisnachlass könnten sie es aber akzeptieren.

Natürlich will man dann als Verkäufer keinen Stress haben und gewährt den Nachlass.

Bei mir funktioniert das halt nicht mehr. Dann bekommen sie gerade das Video unter die Nase gerieben.

Gruss

Stephan
Guten Morgen,

ich unterstelle keinem MoBahner Arglist bei der Angabe Vitrinenmodell.
Wenn die Aussage getroffen wurde, gehe ich davon aus, dass dem so ist; mit allen bekanten Konsequenzen.
Wenn Bilder vorhanden sind, kann man schnell eine evtl. vorhandene Spreu vom Weizen trennen.
Auch die Kompetenz/Glaubwürdigkeit des Anbieters kann man hier schnell feststellen.

Es ist wie mit einem KFZ - ich bediene Klischees, die nicht von Ungefähr kommen:
- Der Rentnerwagen mit wenigen km hat eine Kupplung die schon nach 50.000 so durch ist wie andere bei 500.000
- Der Garagenwagen mit wenigen km hat furztrockene Dichtungen mit all den bekannten Folgen
Hier will mich keiner der pv. Verkäufer behumpsen - die KFZ haben de Fakto wenige km; aber mit den genannten Nebeneffekten.

Probefahren schadet nienicht

WE
zu #4 und weitere,
Guten Morgen in die Runde,
Wenn in der Bucht uralte Modelle, die aber ungebraucht und noch in der versiegelten original Verpackung sind, als "brand neu" angeboten werden, ist das aus Sicht der Bucht und juristisch voellig unangreifbar!
Die Bucht hat in ihren Geschaeftsbedingungen (die wahrscheinlich kaum einer von uns richtig liest - Ich auch nicht) klar definiert was z B "Brand Neu" ist...
Indem ein jeder von uns sich in der Bucht an meldet / einlogt haben wir diese Geschaeftsbedingungen automatisch anerkannt!
Hintergrund: Ich habe mir obiges von einem Juristen erklaeren lassen muessen (keine Abmahnung) nachdem Ich einen Verkaeufer freundlich darauf hingewiesen hatte, dass eine als "brand neu" angebotene Arnold BR 01 (die allererste Arn BR 01) als Modell mindestens 40 Jahre alt sei....
Gruesse
FreddieW
Zitat - Antwort-Nr.: 24 | Name: FreddieW

Wenn in der Bucht uralte Modelle, die aber ungebraucht und noch in der versiegelten original Verpackung sind, als "brand neu" angeboten werden, ist das aus Sicht der Bucht und juristisch voellig unangreifbar! .... Ich habe mir obiges von einem Juristen erklaeren lassen muessen (keine Abmahnung) nachdem Ich einen Verkaeufer freundlich darauf hingewiesen hatte, dass eine als "brand neu" angebotene Arnold BR 01 (die allererste Arn BR 01) als Modell mindestens 40 Jahre alt sei....



Hallo Freddie,

was hattest du erwartet?

Eine Artikelzustand-Beschreibung soll ja auch nicht den Produktionszeitraum beschreiben, sondern den Artikelzustand.

VG Freetrack.

(Wenn sich dir auf Tinder eine Jungfer anbietet, sagt das auch nichts über ihr Produktionsjahr aus.)
Guten Tag,
wenn ich den T1 von VW aus dem Museum kaufe, den VW damals aus der Prod. direkt rausgenommen hatte ist der auch "BrandNeu" UND sogar direkt vom Hersteller.......

WE
Hallo n-bahnfreunde,

ich verkaufe auch schon mal Modelle die ich meist als Vitrinenmodelle bezeichne. Die Vitrinen sind nicht vom Sonnenlicht beschienen und die Lok's werden hin und wieder auch mal einer Testrunde unterzogen. Vor dem Verkauf schau ich ob sie ohne Probleme fahren und dann werden sie ordentlich verpackt zum Versand.
Wie hier schon geschrieben waren in der Vergangenheit einige Roco und Arnoldmodelle vom Zahnradspliss betroffen. Ich habe viele Modelle darunter auch Brawa, Hobbytrain und Minitrix nachträglich bei Herrn Bayer in Leipzig mit Messingzahnräder umgerüstet. Leider macht Herr Bayer nichts mehr.
Warum die Hersteller immer noch Teilweise Kunststoff verbauen erklärt sich mir nicht, den Preislich wird das kaum ein Unterschied machen, selbst wenn dann die Lok statt z.B. 200,- dann 202,- € kosten würde.
Nun stellt sich mir die Frage wie soll ich den demnächst die Modelle bezeichnen wenn nicht mehr als Vitrinenmodelle?

Gruß n-bahnhermann
Hi,

jo. die Angabe ist nicht verwerflich, wenn dem so ist.
z.T. lagen, liegen meine im Schub (=nix UV!)
Was soll ich da schreiben, wenn ich X oder Y hergebe weil mein Konzept sich geändert hat - der Hobel nie lief!!! ?

Was Plaste angeht sind Zahnräder nicht per se schlecht.
Es wurden beim Aufpressen nur Toleranzen nicht eingehalten,
V188 hat zB eine Rändelung auf den Achsen (Auch 1044?!), die die ZR von innen strapaziert und ggf. Sollbruchstellen verursacht.
Dem MS macht so Etwas nix....

WE
Morgen,

es ist ein Irrtum, wenn Verkäufer und Käufer glauben, dass mit einem Hinweis wie keine Rücknahme, oder Ausschluss jeglicher Gewährleistung die Rückabwicklung des Kaufes verhindert werden kann. Wenn einem jemand eine echte Leiche andreht, dann ist das ziemlich sicher arglistig, vulgo ein Betrug. Dann helfen solche Ausschlüsse auch nicht. Wenn jemand konkrete Zusagen macht, die dann auch nicht eingehalten werden, dann kann er sich bei einer Anfechtung auch ziemlich sicher nicht auf den Ausschluss dieser Rechte stützen. Es ist daher sinnvoll, nicht nur zu kaufen, sondern vorher schon ganz konkrete Fragen zum Zustand des Modells stellen.

Meiner Erfahrung nach ist eines der zentralen Problem im Gebrauchte Modellbahn-Online Bereich, dass Leute ihre Modelle nicht selbst, sondern über Dritte verkaufen, die nie etwas anderes als die Photos gesehen haben und das merkt man ja an den Antworten. Wenn auf eine konkrete Frage ein lapidares - "wie beschrieben" - zurückkommt, dann wartet man halt auf das nächste Modell, das verkauft wird.

Andras
Eigentlich wollte ich das Feld den Popcorn-Jägern überlassen und mich nicht weiter zu dem Fall, der ja wissentlich erledigt ist, äussern.


Es kommen hier aber Formulierungen zur Anwendung, die ich so nicht stehen lassen kann.

Mir geht es keinesfalls darum, im Nachgang irgendwelche dubiosen Fehler anzuprangern und einen Nachlass zu schinden. Das habe ich nicht nötig und ist auch nicht mein Stil. Da ich hier in den Kleinanzeigen ein sehr aktiver Käufer bin, gibt es eine große Zahl von Verkäufern (viele Wiederholungstäter), die das bestätigen könnten. Wenn es mal einen Grund zur berechtigten Reklamation gab, wurde in früheren Kleinanzeigenkäufen zu 99% immer einvernehmlich und ohne lange Diskussion eine Einigung gefunden. Auch wenn dieser Privatverkauf/keine Rücknahme Passus vorlag.
Ich habe dem Verkäufer keine Arglist unterstellt. Man könnte ihm maximal eine unzureichende Endkontrolle vor Auslieferung/ Versand ankreiden.
Wenn sich aber jemand bei harmloser Anfrage nach einer Lösung sofort auf diese „nach mir die Sintflut“-Klausel beruft, dann stellen sich bei mir die Nackenhaare auf.

Ich will und kann nicht auf jeden Beitrag eingehen, aber einer war lustig.
Sinngemäß… ob ein Preisnachlass die Funktion wieder herstellt… Das ist natürlich Quatsch.  Aber er hilft den eigenen Kostenaufwand für die Wiederherstellung dieser Funktion zu mindern.

Das war’s dann aber wirklich. Mehr ist aus meiner Sicht dazu nicht zu sagen. Letztlich sind wir uns ja einig geworden und haben damit den Fall einvernehmlich gelöst.

Gruß aus Nordertown
(der auch weiterhin in den Kleinanzeigen wildert)


PS: Zum Thema verdeckter Mangel, der bei Vitrinenmodellen öfter vorkommt als erwünscht oder vermutet, eine kleine Definitionshilfe:


Was sind verdeckte Mängel?
Verdeckte Mängel sind Mängel, die nicht offensichtlich und erkennbar sind. Sie können entstehen, weil sie bei der Herstellung oder in späteren Phasen verborgen wurden, oder weil sie im Laufe der Zeit aufgrund von Materialfehlern oder Konstruktionsfehlern entstanden sind. Verdeckte Mängel können zahlreiche Formen annehmen, wie etwa:
• Materialfehler
• Konstruktionsfehler
• Herstellungsfehler
• Transportschäden
• Fehlbare Montage oder Einbau
Ein verdeckter Mangel ist im Gegensatz zu einem offenkundigen Mangel nicht ohne Weiteres erkennbar. Während ein offener Mangel bei einer ordnungsgemäßen Prüfung des Kaufgegenstandes sofort ins Auge fällt, muss ein verdeckter Mangel zunächst entdeckt werden, um geltend gemacht zu werden.
Gesetzliche Regelungen
Da verdeckte Mängel nicht offen erkennbar sind, bestehen für Käufer und Verkäufer besondere gesetzliche Regelungen, um deren Entstehung, Entdeckung und Beseitigung zu regeln. Grundlage hierfür sind die §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In diesen Regelungen geht es unter anderem um die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers sowie um Ansprüche hinsichtlich der Nacherfüllung.
Im § 434 BGB ist der Sachmangel definiert und dient als Basis für das Verständnis von verdeckten Mängeln. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung eignet und einen Zustand aufweist, der bei vergleichbaren Sachen üblich ist.
Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers im Hinblick auf verdeckte Mängel ist in § 377 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Hier heißt es, dass ein Käufer zunächst die erworbene Ware untersuchen und auftretende Mängel unverzüglich dem Verkäufer anzeigen muss.
Mögliche Ansprüche bei verdeckten Mängeln
Treten bei einem Kaufgegenstand verdeckte Mängel auf, stehen dem Käufer gemäß §§ 437, 439 BGB verschiedene Ansprüche zu:
1. Nacherfüllung: Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
2. Rücktritt vom Vertrag: Ist die Nacherfüllung unmöglich, unverhältnismäßig oder erfolglos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dies bedeutet, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird und beide Vertragspartner ihre Leistungen zurückerhalten.
3. Minderung: Der Käufer kann auch den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung erfolglos war oder unverhältnismäßig ist. Dabei wird der Kaufpreis im Verhältnis zur eingetretenen Wertminderung der Sache herabgesetzt.
4. Schadensersatz: Des Weiteren kann der Käufer unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen, beispielsweise wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.


Hallo n-bahnhermann #27,

in der Anfangszeit der Modellloks dürften fast alle Firmen Messingzahnräder auf die Achsen gepresst haben.Dann
kamen von Modellbahnern Klagen über zu laute Fahrgeräusche (wie auch heutzutage noch).Die Hersteller pressten
daher Kunststoffzahnräder auf die Achsen.Wenn das Kunststoff wäre der keine Weichmacher mit der Zeit verlieren
würde wäre ja alles gut, und Zahnräder würden nicht aufreißen.Aber diese "altersstabilen" Kunststoffe kosten halt mehr.

Mf Grüßen
Werner V.
Servus zusammen,

und wieder einmal werden B2B, B2C und C2C wild durcheinander gewürfelt, wobei das jeweils völlig unterschiedliche Handlungen und Verantwortlichkeiten usw sind und dementsprechend auch juristisch völlig unterschiedlich gewertet und behandelt werden.

Klartext: Als Privatverkäufer kann und darf JEDER jegliche Gewährleistungen ausschließen, diese können dann auch nicht nachwirkend geltend gemacht oder sonstwie eingefordert werden. Einzige Ausnahme ist neben Hehlerware tatsächlich die arglistige Täuschung (die aber erst mal nachgewiesen werden muss - bei einem Streitwert von hier wahrscheinlich höchstens € 100,-...).
Also bleibt auf dem Teppich und werft doch nicht mit irgendwelchen Auszügen von Paragraphen herum, die im Privatverkauf ganz problemlos mit allgemein bekannten und ständig benutzten kurzen Sätzen ausser Kraft gesetzt werden können...
Und wer auf Nummer Sicher gehen will, wird wohl die Gebrauchtware bei einem Händler nach einer Probefahrt kaufen müssen.

Viele Grüße
Peter
Hallo,

man darf zwar als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen, das heißt doch aber deshalb nicht, dass das Gelieferte nicht dem Angebotenen entsprechen muss.
Geht das dann irgendwann kaputt ist das was anderes.

VG Nico
Hi,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

man darf zwar als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen, das heißt doch aber deshalb nicht, dass das Gelieferte nicht dem Angebotenen entsprechen muss.



Ich lese oben nirgends, dass das Gelieferte nicht dem Angebotenen entsprochen hat. Ein Modell war als "Vitrinenmodell" angegeben zusammen mit dem Hinweis, dass es nur mal eine Testrunde (vermutlich nach dem Kauf und nicht vor dem Verkauf) gefahren ist. Konstruktionsbedingt ist es wohl eine Gurke, wofür der Verkäufer aber auch nichts kann.

Ich gehe auch davon aus, dass es hier ein reiner C2C-Verkauf ist, damit ist effektiv geliefert = angeboten und der Verkäufer von aussen betrachtet vermutlich völlig im Recht.

Moniert werden haufenweise Dinge, welche am Modell selbst hängen und in keinster Weise vom Verkäufer in irgendeiner Weise hätten beeinflusst werden können. Der Käufer geht hier stillschweigend von aus, dass der Verkäufer eine schnelle Probefahrt vor dem Kauf macht und ausserdem alle konstruktionsbedingten Fehler (die er als Vitrinenbahner ggf. nichtmal kennt) des Modells entweder ausgemerzt hat oder sie kleinlich aufzählen hätte müssen.

Dass es ärgerlich ist, wenn ein Modell die in es gesetzten Erwartungen nicht erfüllt kann ich verstehen, ich finde es aber unredlich dies dem Verkäufer anzulasten, diesem effektiv Betrug zu unterstellen und ihn an den Pranger zu stellen.

Ich gehe mal von aus, dass die spätere "Kulanz" nur aufgrund des hier öffentlich aufgebauten Drucks (man könnte es auch Drohung mit öffentlichem Pranger nennen) entstanden ist, weil der - ich unterstelle mal - redliche Verkäufer Angst um seinen Ruf hat und daher lieber etwas herschenkt. Ich finde sowas sehr bedenklich, weil es hier dann nicht um Wahrung von Rechten geht, sondern effektiv um Vorteilsname durch Ausnutzen des Schwächeren.

Grüße Micha
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Dass es ärgerlich ist, wenn ein Modell die in es gesetzten Erwartungen nicht erfüllt kann ich verstehen, ich finde es aber unredlich dies dem Verkäufer anzulasten, diesem effektiv Betrug zu unterstellen und ihn an den Pranger zu stellen.

Ich gehe mal von aus, dass die spätere "Kulanz" nur aufgrund des hier öffentlich aufgebauten Drucks (man könnte es auch Drohung mit öffentlichem Pranger nennen) entstanden ist, weil der - ich unterstelle mal - redliche Verkäufer Angst um seinen Ruf hat und daher lieber etwas herschenkt. Ich finde sowas sehr bedenklich, weil es hier dann nicht um Wahrung von Rechten geht, sondern effektiv um Vorteilsname durch Ausnutzen des Schwächeren.



Schwachsinn hoch Drei und gemeine Unterstellung

Mehr ist dazu nicht zu sagen
Hallo,

wer im Glashaus sitzt ,sollte die Steine liegenlassen!

Gruß

Volker
Wird ja doch noch ganz unterhaltsam 🤓
Wer keine Ahnung von den tatsächlichen Vorgängen hat, sollte sich raushalten und keine difamen Theorien und Beschuldigungen aufstellen.

@diesel2k

Warum wohl, weil sich die üblichen Verdächtigen mit ihren Fantasien wieder getroffen haben und jeder seinen unqualifizierten Senf dazugeben muss.
Lustig, was man hier alles liest. Unterstellung, Betrug, verdeckter Mangel...
Nur zur Info: Betrug bedingt Vorsatz.
Verdeckter Mangel bedingt einen Mangel.
Damit kommen wir zum grundlegenden Thema von ganz am Anfang. Da ist nämlich genau das der Punkt:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich lese oben nirgends, dass das Gelieferte nicht dem Angebotenen entsprochen hat. Ein Modell war als "Vitrinenmodell" angegeben zusammen mit dem Hinweis, dass es nur mal eine Testrunde (vermutlich nach dem Kauf und nicht vor dem Verkauf) gefahren ist. Konstruktionsbedingt ist es wohl eine Gurke, wofür der Verkäufer aber auch nichts kann.

Wenn nämlich gar kein Mangel vorliegt, weil das Teil der Beschreibung entsprach, gibt es auch keinen verdeckten Mangel und schon gar keinen Betrug. Die Sache hängt beim Käufer. Und alles andere müsste man auch erstmal nachweisen. Schwierig. Vor allem wenn es bekannt ist, dass das Modell an dieser Stelle einen Konstruktionsfehler hat.

Übrigens hätte das Zahnrad auch unterwegs kaputt gehen. Zum Beispiel durch verstärkte Temperaturschwankungen und Erschütterungen im Päckchen. Dann könnte das auch durch eine ausführliche Prüfung beim Verkäufer nicht auffallen, Beim Käufer ist es trotzdem defekt. Aber auch damit hängt das Problem beim Käufer, denn der Gefahrenübergang ist bei C2C bei der Abgabe des Pakets beim Versanddienstleister. Wenn es versichert war und man sich das Drama antun will, kann man es ja mal beim Versanddienstleister versuchen...

Hierzu:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Der Mythos ist bei gewissen Modellen durchaus real...

Ein Standschaden ist für meine Begriffe ein Schaden, der WEGEN Rumstehen entsteht und nicht einfach BEIM Rumstehen. Soll heißen: alle Schäden, die beispielsweise auch beim Betrieb entstehen können, sind für meinen Begriff kein Standschaden. Damit ist Verharzen das einzige, was mir einfällt, was typischerweise nur bei fehlender Bewegung passiert. Mancher dichtet ja rumstehenden Modellen alle möglichen "Standschäden" zu. Defekte Motoren, krumme Achse,... Das ist m.E. schlicht Mythos.

Ein Punkt stößt mir aber besonders auf. Und zwar das Eingangsposting. Dort wird sehrwohl der Verkäufer an den digitalen Pranger gestellt. Und zwar hiermit:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das ist unter uns Modellbahnern eine ziemlich miese Haltung!
Ich unterstelle ja keine Absicht, dass er diesen verdeckten Mangel nicht erkannt, oder benannt hat. Aber einen Preisnachlaß hätte er zumindest anbieten können.

Soll man sich sowas gefallen lassen? Ich meine NEIN.

Ungeachtet dessen, was zwischen Käufer und Verkäufer kommuniziert wurde, geht das garnicht. Hier wird nichtmal das Forum nach der Meinung zu dem eigentlichen Sachverhalt oder ein Vorgehen gefragt, sondern ob man sich so eine "miese Haltung" gefallen lassen soll. Wie der Sachverhalt darliegt und zu lösen ist, steht für den TE schon fest und auch, wie man mit dieser "miesen Haltung" umgehen muss. Mit so viel Radau und dann auch noch später der namentlichen Nennung des Verkäufers im öffentlichen Raum ist klar, was dann passiert. Schließlich hat der Klügere nachgegeben.

Meine Empfehlung: Füße still halten und um den erreichten Preisnachlass froh sein.

Gruß
Andi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Mit so viel Radau und dann auch noch später der namentlichen Nennung des Verkäufers im öffentlichen Raum ist klar, was dann passiert.


Augen auf und keine Unwahrheiten verbreiten.
Der Name wurde nie genannt. Gehe mal zum Optiker....

Langsam wird mir das zu dumm hier.

Ende aus Applaus 🙃



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