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THEMA: Andreaskreuz
THEMA: Andreaskreuz
Okieh - 29.05.11 19:52
Hallo,
warum werden Andreaskreuze in der Regel stehend aber auch mitunter liegend aufgestellt?
http://www.mercateo.com/pdf/Absperrtechnik24/201-50.pdf
Was hat das für eine unterschiedliche Bedeutung?
LG
Heiko
warum werden Andreaskreuze in der Regel stehend aber auch mitunter liegend aufgestellt?
http://www.mercateo.com/pdf/Absperrtechnik24/201-50.pdf
Was hat das für eine unterschiedliche Bedeutung?
LG
Heiko
Hallo Heiko,
ich kann mich nicht erinnern das schonmal liegend gesehen zu haben. Bist du sicher, dass es das gibt?
ich kann mich nicht erinnern das schonmal liegend gesehen zu haben. Bist du sicher, dass es das gibt?
Hoi Heiko,
das hier beantwortet Deine Frage:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat201.htm
Doei
Trixi
________ ________ _<>__<>_
|_ www.i-robots.eu _|__|------|-----|,,,,,,,,,._
-oo-----oo-''-oo-----oo-`'o"O-OO--OO-O"oo-
das hier beantwortet Deine Frage:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat201.htm
Doei
Trixi
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eisenbahnseiten.de - 29.05.11 22:47
Bei uns in Birkenau/Weschnitztalbahn gibt es z.B. Andreaskreuze "liegend" und zwar sind diese zur besseren Erkennbarkeit mit einem Ausleger über der Strasse montiert.
Ich fahre da jeden Tag über den Bahnübergang, kann in den nächsten Tagen ja mal ein "Handyknipsbild" machen.
Ich fahre da jeden Tag über den Bahnübergang, kann in den nächsten Tagen ja mal ein "Handyknipsbild" machen.
eisenbahnseiten.de - 30.05.11 19:26
Ergänzend zu meinem Beitrag #3:
Hier mal ein Bild aus Birkenau, zwar nicht vor mir, aber beim googeln gefunden:
http://static.live-like-a-german.com/images/birkenau.jpg
Hier mal ein Bild aus Birkenau, zwar nicht vor mir, aber beim googeln gefunden:
http://static.live-like-a-german.com/images/birkenau.jpg
Soweit ich weiß, war es früher (vor 1958??) die Regel, daß Andreaskreuze liegend angebracht waren und sich oberhalb des Lichtraumprofils von Straßenfahrzeugen befanden. Da diese dort aber oft übersehen wurden und man die liegende Form nicht in Höhe der Straßenfahrzeuge aufstellen konnte, hat man sich für die stehende Form entschieden, die seit dem die Regel ist.
Und wie immer: Keine Regel ohne Ausnahme
Gruß
Micha
Und wie immer: Keine Regel ohne Ausnahme
Gruß
Micha
MarcGoovaerts - 30.05.11 19:51
In Belgien ist und war der liegende variant die regel. Zeit 1936. Stehende hat es nie gegeben.
Früher, wie oben schon geschrieben waren die Andreaskreuze oft waagerecht angebracht. Auch heute ist dies Anordnug noch zulässig wenn die örtlichen Gegebenheiten es erforden. Damals gab es unterschiedliche Formen die je nach Art des Bü aufgestellt wurden:
http://img690.imageshack.us/img690/8279/andreaskreuzekopie.jpg
Viele Grüße ÷ Udo
http://img690.imageshack.us/img690/8279/andreaskreuzekopie.jpg
Viele Grüße ÷ Udo
Beitrag editiert am 30. 05. 2011 21:57.
Hallo,
wie bereits richtig geschrieben, kann das Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) angepaßt an örtliche Begebenheiten auch liegend angebracht werden.
Eine unterschiedliche Bedeutung ergibt sich jedoch daraus nach aktueller VO nicht!
Gruß
Dirk (Fahrlehrer)
wie bereits richtig geschrieben, kann das Zeichen 201 StVO (Andreaskreuz) angepaßt an örtliche Begebenheiten auch liegend angebracht werden.
Eine unterschiedliche Bedeutung ergibt sich jedoch daraus nach aktueller VO nicht!
Gruß
Dirk (Fahrlehrer)
Hallo,
Epoche-II-Bahner sollten die Andreaskreuze liegend aufstellen.
Wobei die Andreaskreuze neben der Straße standen, ähnlich wie es heute üblich ist.
An ehemaligen deutschen Bahnlinien in Schlesien und Ostpreussen kann man sie so noch sehen, die PKP hat sie häufig so belassen.
Gruß
Roland
Epoche-II-Bahner sollten die Andreaskreuze liegend aufstellen.
Wobei die Andreaskreuze neben der Straße standen, ähnlich wie es heute üblich ist.
An ehemaligen deutschen Bahnlinien in Schlesien und Ostpreussen kann man sie so noch sehen, die PKP hat sie häufig so belassen.
Gruß
Roland
Zitat
Epoche-II-Bahner sollten die Andreaskreuze liegend aufstellen.
Hallo,
das kann man aber nicht verallgemeinern. Stehende wie liegende Aufstellung richteten sich bei der DRG, DRB und auch bei der DB nach den örtlichen Gegebenheiten. Siehe obiges Bild in #7. So sind die Verkehrszeichen in den zeitgenössigen Vorschriften zu finden.
Aber vielleicht gab es ja auch regionale Bevorzugung der Einen oder Andern Anbringungsart
Viele Grüße ÷ Udo
mannis-n-bahn - 31.05.11 17:45
Hierzulande waren "liegende Andreaskreuze" durchaus bis in die Epoche 3 (häufig bis Ende der 50er Jahre) weit verbreitet.
Bild 1. zeigt die Variante für beschrankte Bahnübergänge - Bild 2. für unbeschrankte eingleisige - und Bild 3. für unbeschrankte mehrgleisige Bahnübergänge:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cc/Andreaskreuze.JPG
Die Variante 1. hab' ich auch auf meiner Anlage so realisiert:
http://s7.directupload.net/images/110531/4l2c74w6.jpg
Grüssla Manni
Bild 1. zeigt die Variante für beschrankte Bahnübergänge - Bild 2. für unbeschrankte eingleisige - und Bild 3. für unbeschrankte mehrgleisige Bahnübergänge:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cc/Andreaskreuze.JPG
Die Variante 1. hab' ich auch auf meiner Anlage so realisiert:
http://s7.directupload.net/images/110531/4l2c74w6.jpg
Grüssla Manni
Ich hab nun nochmal den Zeitpunkt der Umstellung von quer zu senkrecht nachgesehen:
Vor 1958 war die Regelaufstellung ÜBER dem Lichtraumprofil der Straßenfahrzeuge. 1958 wurde die niedrige (Unterkante Schild 1 Meter über Boden) und um 90 Grad gedrehte Aufstellung zugelassen. Vorher gab es die senkrechte Aufstellung nur zu Versuchszwecken. Grund der Änderung waren die häufigen Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen. Blinklichtanlagen waren damals noch gar nicht verbreitet.
Also: bis einschließlich Ep. IIIa hoch und breit, ab 1958 dann eben niedrig und senkrecht.
Gruß
Micha
Vor 1958 war die Regelaufstellung ÜBER dem Lichtraumprofil der Straßenfahrzeuge. 1958 wurde die niedrige (Unterkante Schild 1 Meter über Boden) und um 90 Grad gedrehte Aufstellung zugelassen. Vorher gab es die senkrechte Aufstellung nur zu Versuchszwecken. Grund der Änderung waren die häufigen Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen. Blinklichtanlagen waren damals noch gar nicht verbreitet.
Also: bis einschließlich Ep. IIIa hoch und breit, ab 1958 dann eben niedrig und senkrecht.
Gruß
Micha
eisenbahnseiten.de - 31.05.11 20:49
So ich habe heute mal ein aktuelles Handyknipsbild vom Bahnübergang Birkenau gemacht, ich hoffe man kann das liegende Andreaskreuz über der Fahrbahn einigermaßen erkennen. Dahinter sieht man auch die Rückansicht der gegenüberliegenden Seite.
Der Bahnübergang stammt in dieser Form aus 1994. Vorher war dort ein vom Bahnhofsgebäude handgekurbelter Bahnübergang, aber auch schon damals gab es über der fahrbahn hängend das liegende Andreaskreuz, nur ohne Lichtzeichenanlage.
Die von eisenbahnseiten.de zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
Der Bahnübergang stammt in dieser Form aus 1994. Vorher war dort ein vom Bahnhofsgebäude handgekurbelter Bahnübergang, aber auch schon damals gab es über der fahrbahn hängend das liegende Andreaskreuz, nur ohne Lichtzeichenanlage.
Die von eisenbahnseiten.de zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
Hallo,
vielen Dank für eure erklärenden Antworten.
So wie im Foto von Andreas (@13) sieht es bei mir auch aus. Da hat man an einer eingleisigen Strecke (seit 2009 in Betrieb) einige Bahnübergänge sowohl mit senkrechten Andreaskreuzen als auch mit der liegenden Variante direkt über der Fahrbahn zusätzlich zu Schranken und Rotlicht gesichert.
LG
Heiko
vielen Dank für eure erklärenden Antworten.
So wie im Foto von Andreas (@13) sieht es bei mir auch aus. Da hat man an einer eingleisigen Strecke (seit 2009 in Betrieb) einige Bahnübergänge sowohl mit senkrechten Andreaskreuzen als auch mit der liegenden Variante direkt über der Fahrbahn zusätzlich zu Schranken und Rotlicht gesichert.
LG
Heiko
Wieder was dazu gelernt.
Bisher war ich der Meinung, das unten gekürzte Andreaskreuz stand nur an Kleinbahnstrecken. Nun sagt Mannis Bild 1 und Nr.7 Udo´s Link, das es an beschrankten Übergängen steht bzw. stand. Kleinigkeiten, die aber wichtig sind.
Gruß elber
Bisher war ich der Meinung, das unten gekürzte Andreaskreuz stand nur an Kleinbahnstrecken. Nun sagt Mannis Bild 1 und Nr.7 Udo´s Link, das es an beschrankten Übergängen steht bzw. stand. Kleinigkeiten, die aber wichtig sind.
Gruß elber
Hallo,
im Buch 100 Jahre Deutsche Eisenbahn ist ein Bahnübergang am Bahnhof Strahlsund abegebildet (zwischen Seiten 132 und 133), da sind die Andreaskreuze einschließlich Schrankenanlage genauso wie Manni es gebaut hat, abgebildet.
Gruß
Roland
im Buch 100 Jahre Deutsche Eisenbahn ist ein Bahnübergang am Bahnhof Strahlsund abegebildet (zwischen Seiten 132 und 133), da sind die Andreaskreuze einschließlich Schrankenanlage genauso wie Manni es gebaut hat, abgebildet.
Gruß
Roland
eisenbahnseiten.de - 22.02.12 09:43
Ich habe gerade im DSO-Forum ein aktuelles Bild von einem Bü in Worms gefunden mit querliegenden Andreaskreuzen:
Siehe 3. Bild von oben
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?4,5786776
Grüße Andreas
Siehe 3. Bild von oben
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?4,5786776
Grüße Andreas
Hallo
hier der Link zur StVo
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat201.htm
LG
hier der Link zur StVo
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat201.htm
LG
Hallo
Ich glaube fest daran, das die Befestigung, egal ob Waagerecht oder Senkrecht, mit dem vorhandenen Lichtraum Profil an Strasse oder Gehweg zu tun hat, und deshalb beide Varianten möglich (erlaubt) sind.
Gruß elber
Edit: Beitrag ist aus Versehen hier gelandet, gehört in einen anderen Treath zum Thema Andreaskreuze
Ich glaube fest daran, das die Befestigung, egal ob Waagerecht oder Senkrecht, mit dem vorhandenen Lichtraum Profil an Strasse oder Gehweg zu tun hat, und deshalb beide Varianten möglich (erlaubt) sind.
Gruß elber
Edit: Beitrag ist aus Versehen hier gelandet, gehört in einen anderen Treath zum Thema Andreaskreuze
Beitrag editiert am 03. 07. 2015 11:57.
Moin,
na das war doch mal ein origineller (vielleicht nicht gewollter) Hinweis darauf, dass die Suchfunktion vielleicht schon weiter geholfen hätte
grüßt schmunzelnd Dieter
der meint, dass die Wege und Entscheidungen der Schilderaufsteller mitunter sehr verworren und gewagt sind.
na das war doch mal ein origineller (vielleicht nicht gewollter) Hinweis darauf, dass die Suchfunktion vielleicht schon weiter geholfen hätte
grüßt schmunzelnd Dieter
der meint, dass die Wege und Entscheidungen der Schilderaufsteller mitunter sehr verworren und gewagt sind.
Das ist das "Problem" bei einem so lang laufenden Forum. Vieles war irgendwie schon mal da... ich hätte aber auch nicht gewusst, dass genau das gleiche Thema schon einmal diskutiert worden ist.
Gruß
Eglod
Gruß
Eglod
Ich zitier mal:
"Unmittelbar vor dem Bahnübergang, und zwar dort, wo Straßenfahrzeuge oder Tiere angehalten werden müssen, wenn der Bahnübergang nicht überquert werden darf, steht das Vorschriftzeichen 201, das Andreaskreuz. Seine prägnante Botschaft besagt: "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!" [StVO § 41]. Die Mindestdistanz zur äußeren (nächsten) Schiene liegt bei 2,25 m, so die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 201.
Für das Andreaskreuz gelten in diesem Zusammenhang eine Reihe besonderer Vorschriften. Diese betreffen zum einen dessen Alleinstellung und ein Kombinationsverbot mit anderen Verkehrszeichen. Dieses Verbot betrifft jedoch explizit nicht etwa vorhandene Blinklicht-
und Lichtzeichenanlagen. Bei Vorhandensein derartiger Anlagen ist das Andreaskreuz vielmehr am gleichen Pfosten anzubringen, so die VwV-StVO. Eine weitere Besonderheit des Zeichens 201 Andreaskreuz besteht darin, dass das Zeichen zwar im Prinzip hochformatig gestaltet ist, aber auch querformatig eingesetzt werden darf. Hierzu stellt die HAV fest:
"In Ortschaften und bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz um 90 ° gedreht (liegend) angebracht und vom üblichen Höhenmaß abgewichen werden." [HAV, 1999, S. 94]"
"Unmittelbar vor dem Bahnübergang, und zwar dort, wo Straßenfahrzeuge oder Tiere angehalten werden müssen, wenn der Bahnübergang nicht überquert werden darf, steht das Vorschriftzeichen 201, das Andreaskreuz. Seine prägnante Botschaft besagt: "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!" [StVO § 41]. Die Mindestdistanz zur äußeren (nächsten) Schiene liegt bei 2,25 m, so die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 201.
Für das Andreaskreuz gelten in diesem Zusammenhang eine Reihe besonderer Vorschriften. Diese betreffen zum einen dessen Alleinstellung und ein Kombinationsverbot mit anderen Verkehrszeichen. Dieses Verbot betrifft jedoch explizit nicht etwa vorhandene Blinklicht-
und Lichtzeichenanlagen. Bei Vorhandensein derartiger Anlagen ist das Andreaskreuz vielmehr am gleichen Pfosten anzubringen, so die VwV-StVO. Eine weitere Besonderheit des Zeichens 201 Andreaskreuz besteht darin, dass das Zeichen zwar im Prinzip hochformatig gestaltet ist, aber auch querformatig eingesetzt werden darf. Hierzu stellt die HAV fest:
"In Ortschaften und bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz um 90 ° gedreht (liegend) angebracht und vom üblichen Höhenmaß abgewichen werden." [HAV, 1999, S. 94]"
Zitat - Antwort-Nr.: 19 | Name: berdt*
Edit: Beitrag ist aus Versehen hier gelandet, gehört in einen anderen Treath zum Thema Andreaskreuze
Ich ergänze mal. Um diesen Thread gehts:
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=862223
Grüße Andreas
Und dieser hier hat das identische Thema. Siehe Eingangsbeitrag...
Gruß
Eglod
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
warum werden Andreaskreuze in der Regel stehend aber auch mitunter liegend aufgestellt? Was hat das für eine unterschiedliche Bedeutung?
Gruß
Eglod
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name:
Ich zitier mal:
aus: http://www.bau.uni-siegen.de/subdomains/verkeh..._andreaskreuz_de.pdf , S.37:
Heh, ich hatte wohl jahrelang eine lange Leitung.
Erst jetzt bemerke ich durch die Abbildung in #11, dass es sich beim Zeichen um ein symbolisches Abbild von Schrankenbäumen handelt und auch die Semantik ein-/zweigleisig gut rüberkommt. Insofern wären die liegenden auch nahe=liegender=
Gruß
Frank
Erst jetzt bemerke ich durch die Abbildung in #11, dass es sich beim Zeichen um ein symbolisches Abbild von Schrankenbäumen handelt und auch die Semantik ein-/zweigleisig gut rüberkommt. Insofern wären die liegenden auch nahe=liegender=
Gruß
Frank
oh Mann oh Mann
in der Verlinkung #26 hat jemand seine Doktorarbeit dazu veröffentlicht. das man über Anreaskreuze über 230 Seiten schreiben kann, wahnsinn. Habe sie aber nicht alle gelesen.
Gruß elber
in der Verlinkung #26 hat jemand seine Doktorarbeit dazu veröffentlicht. das man über Anreaskreuze über 230 Seiten schreiben kann, wahnsinn. Habe sie aber nicht alle gelesen.
Gruß elber
Hallo,
diesen und auch den Nachbarthread zu diesem Thema habe ich mit Interesse verfolgt. Da ich ob meiner Erinnerung nicht sicher war und auch noch nicht bin, habe ich mich 'mal zurückgehalten.
Nach dem, was hier und auch im Nachbarthread geposted wurde, und meine Recherchen nichts Besseres ergeben haben, glaube ich, meine, wenn auch nur vage Erinnerung, mit aller Vorsicht Preis zu geben:
Meine Führerscheinausbildung war Ende 1965 bis Anfang 1966. Ich meine mich zu erinnern, dass die Ausrichtung (senkrecht oder waagerecht) sich an dem Bahnübergang (beschrankt bzw. unbeschranklt) orientierte. Der Hinweis auf die Art des BÜ war ja schon 240m vorher mit dem Hinweis über der dreistreifigen Bake gegeben (Dampflok oder Gartenzuaun). Allerdings hätten ja innerhalb der Distanz noch Straßen einmünden können, die dann einen Zusatz über der Bake erfordert hätten(?!?). Ich bin mir nicht sicher, wenn es dann auch so war, welche Position welchen Zustand anzeigen sollte. Abbildungen, die ich finden konnte, geben mir darüber auch keinen konkreten Hinweis. (Vielleicht quer für unbeschrankt, um zu verdeutlichen, dass hier eine besondere Gefahr besteht?)
Da aber hier im Forum doch einige Mitglieder in meinem Alter und bestimmt auch noch älter sind, könnte es ja sein, dass diese sich auch noch an ihre Ausbildung in der Fahrschule erinnern können.
Ich glaube zwar noch im Besitz meines Lehrheftes von damals zu sein, aber wo ist es geblieben?
Leider habe ich früher nicht daran gedacht, meine Literatur zuu katologisieren.
Gruß
Wolfgang
diesen und auch den Nachbarthread zu diesem Thema habe ich mit Interesse verfolgt. Da ich ob meiner Erinnerung nicht sicher war und auch noch nicht bin, habe ich mich 'mal zurückgehalten.
Nach dem, was hier und auch im Nachbarthread geposted wurde, und meine Recherchen nichts Besseres ergeben haben, glaube ich, meine, wenn auch nur vage Erinnerung, mit aller Vorsicht Preis zu geben:
Meine Führerscheinausbildung war Ende 1965 bis Anfang 1966. Ich meine mich zu erinnern, dass die Ausrichtung (senkrecht oder waagerecht) sich an dem Bahnübergang (beschrankt bzw. unbeschranklt) orientierte. Der Hinweis auf die Art des BÜ war ja schon 240m vorher mit dem Hinweis über der dreistreifigen Bake gegeben (Dampflok oder Gartenzuaun). Allerdings hätten ja innerhalb der Distanz noch Straßen einmünden können, die dann einen Zusatz über der Bake erfordert hätten(?!?). Ich bin mir nicht sicher, wenn es dann auch so war, welche Position welchen Zustand anzeigen sollte. Abbildungen, die ich finden konnte, geben mir darüber auch keinen konkreten Hinweis. (Vielleicht quer für unbeschrankt, um zu verdeutlichen, dass hier eine besondere Gefahr besteht?)
Da aber hier im Forum doch einige Mitglieder in meinem Alter und bestimmt auch noch älter sind, könnte es ja sein, dass diese sich auch noch an ihre Ausbildung in der Fahrschule erinnern können.
Ich glaube zwar noch im Besitz meines Lehrheftes von damals zu sein, aber wo ist es geblieben?
Leider habe ich früher nicht daran gedacht, meine Literatur zuu katologisieren.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
es macht keinen Unterschied, dies bestätigt auch
http://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/verkehrszeichen/gefahren/andreaskreuz/
Grüße, Peter W.
es macht keinen Unterschied, dies bestätigt auch
http://www.fuerboeck.at/verkehrsrecht/verkehrszeichen/gefahren/andreaskreuz/
Grüße, Peter W.
Zitat - Antwort-Nr.: 28 | Name:
oh Mann oh Mann
in der Verlinkung #26 hat jemand seine Doktorarbeit dazu veröffentlicht. das man über Anreaskreuze über 230 Seiten schreiben kann, wahnsinn. Habe sie aber nicht alle gelesen.
Da geht es am allerwenigsten um das Andreaskreuz an sich, selbst wenn der Titel so lautet. Habe ihn auch verlinkt und nicht nur den Abschnitt zitiert, weil da doch einiges zum "Geschehen am Andreaskreuz" geschrieben steht. Alles habe ich natürlich bei weitem auch nicht gelesen. Einige Sachen allerdings schon. Sind interessante Aspekte beleuchtet. Hilfreich wenn hier z.B. mal wieder ein Unfall am BÜ auseinandergenommen wird.
Gruß
Rainer
Hallo Peter,
Deine Eingabe und der Link sind ja o.k., allerdings spiegelt das nicht die von mir angegebene Zeit in Deutschland wider.
Irgendwie hängt diese Erinnerung(?) in meiner Hirnrinde ohne genaue Details fest.
Gruß
Wolfgang
Deine Eingabe und der Link sind ja o.k., allerdings spiegelt das nicht die von mir angegebene Zeit in Deutschland wider.
Irgendwie hängt diese Erinnerung(?) in meiner Hirnrinde ohne genaue Details fest.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
schau doch mal in die alte StVO (soll mit Änderungen bis 1971 gegolten haben) http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&am...evel=-2&nohist=1 (ab S. 327)
Gruß
Rainer
schau doch mal in die alte StVO (soll mit Änderungen bis 1971 gegolten haben) http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&am...evel=-2&nohist=1 (ab S. 327)
Gruß
Rainer
Beitrag editiert am 04. 07. 2015 00:51.
Danke Rainer,
ich bin ja schon etwas müde, deshalb könnte dein hinweis schon etwas konkreter sein.
Gruß
Wolfgang
ich bin ja schon etwas müde, deshalb könnte dein hinweis schon etwas konkreter sein.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
in welcher Hinsicht konkreter? Du schriebst, daß du nur vage Erinnerungen hast und deine Literatur nicht findest. Schaue einfach in die verlinkte damalige StVO mit ihren Anlagen, vielleicht macht da irgend etwas "Klick", sprich hilft gedanklich auf die Sprünge.
Gruß
Rainer
in welcher Hinsicht konkreter? Du schriebst, daß du nur vage Erinnerungen hast und deine Literatur nicht findest. Schaue einfach in die verlinkte damalige StVO mit ihren Anlagen, vielleicht macht da irgend etwas "Klick", sprich hilft gedanklich auf die Sprünge.
Gruß
Rainer
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