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THEMA: Rechte/Lizenzen im Modellbau

THEMA: Rechte/Lizenzen im Modellbau
Startbeitrag
ForenHeini - 02.11.11 12:03
Hi

nachdem ich den Thread zum ET 403 gelesen habe - wollte ich mal ne Frage an die Wissenden
stellen.

Was muss man beachten, wenn man ein Modell rausbringt?
Wenn ich ein LH Modell rausbringe muss ich dann die Einwilligung von Lufthansa
haben, dass ich das Modell bauen darf?

Wenn ich eine, keine Ahnung BR 50 rausbringen will, gibts da auch schon Leute die
an den Rechten mitverdienen.

Mir war so, dass im Gebäudemodellbau der Architekt des realen Gebäudes
auch ggf. dran mitverdient?

Hat da jemand genauere Infos was es da alles so gibt und was zu beachten ist?

Hallo Andreas,
damit gehst du am besten zu einem für das Thema qualifizierten Anwalt. Nur da wirst du eine rechtlich relevante Antwort bekommen können...

Viele Grüße
msfrog von 1001-digital
Hallo,

Das einfachste Antwort lautet so:
- wenn ich was fuer mich selber baue, dann ist das meine eigene Sache.
- wenn ich was baue, was ich verkaufen will und damit Geld verdiene, dann ist es normal das auch die Leute die am Vorbild Rechte tragen (egal ob Form, Farbgebung, Logos usw.) auch was verdienen.

Klarheit im Einzelfall kann dir wie von Carsten gesagt dein Anwalt bringen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen das im konkreten Fall BR403 LH, der Kranich will was davon haben und das sind keine Peanuts...

VG
Horia
Wie ich schon im Nachbarthread geschrieben hab: Google: Opel Urteil. Wieviel Anwälte man allerdings beschäftigen muss bis man dort ist und ob es das Risiko wert ist steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Harald.

PS: Ich habe einige Modelle der US Bahngesellschaft C&NW. Mit denen gab es nie Probleme wegen Copyright oder so. Dann wurde vor einigen Jahren C&NW von UP geschluckt. Seitdem haben alle, die Modelle von C&NW produzieren, Briefe von UP Anwälten bekommen, und so weit ich weiss wird bezahlt. UP hat auch noch eine Lok mit C&NW-Logo, so dass die Marke auch ja nicht wegen nicht-Gebrauch erlischt. Nö, UP ist mir nicht sehr sympathisch und mir kommen auch keine neuen UP Loks (außer der einen die ich hab) auf die Anlage. Auch mache ich jetzt meine C&NW Lackarbeiten am liebsten selbst.


Hallo,

im Bereich der DB AG kann ich zu Lizenzen nur sehr Positives vermelden!
Das gilt für die entsprechenden Ansprechpartner wie für die Infomationsbeschaffung bis hin zur Nutzung von Logos.

In diesen Sinne...

Hp1 & Glück auf!

David
DB kann ich bestätigen. Die sehen die Rechtslage auch so, dass sie es sowieso gar nicht verhindern könnten (Opel-Urteil).

Carsten
Zum Beispiel Union Pacific:

Die Verwendung von UP muss lizenziert werden, kostet aber nichts. Wird aber nicht lizenziert, kann es teuer werden.

Gruß
Dieter
Total OT aber ich muss bushman kurz dafür loben dass er "lizenzieren" mit zwei Z geschrieben hat. Ist ne aussterbende Spezies der gute Mann der Rest Deutschlands ist dem Einfluss von "license" zum Opfer gefallen :-D
Auch OT: Ich habe auch 8 Sylvester an der Unität stukkatiert...
sowas von OT:
#7
Leider sterben auch diejenigen aus, die noch in der Lage sind, unfallfrei (oder überhaupt) auf die korrekte Zeichensetzung zu achten...
Gruß
Alex
OT die Vierte: es ist ja ein Fremdwort aus dem Lateinischen - der Substantiv heißt "licentia"; das Verb "licentiare" und konjugiert dann "licensio" - ich lizenziere usw. Daher ist "lizenziert" nicht besonders logisch. Aber ich bin da auch erst nach acht Sylverstern Unität draufgekommen...

LG,

Andreas
Ich bezog mich auf die Lage in der EU. In den USA mag es eine andere Rechtslage geben.

Carsten
Hallo Andreas,

das ganze nennt sich Urheberrecht. Das Uhe-Recht hat der Schöpfer eines Werkes, wenn er es auf eigene Rechnung erschaffen hat. Bei Auftragswerken ist der Auftragsgeber der Inhaber.
Das Uhe-Recht geht nach dem Tod des Urehebers 60 Jahre auf dessen Erben über.

Wenn Du privat ein Modell erschaffst, braucht es keinerlei Vereinbarungen, sobald gewerbliche oder Gewinnabsicht besteht, sind Vereinbarungen zwingend erforderlich.

Derzeit befinde ich mich mit einem gewissen Herrn in diesem Rechtsstreit, er hat meine Straßenbahnbastelbögen gekauft, kopiert und verkauft diese als Messingätzplatten. Das Uhe-Recht gibt auch hier klare Richtlinien.

Gruß Frank U
Gewerbliche oder private Anwendung ist für das Urheberrecht irrelevant. Das Urheberrecht ist auch immer beim Urheber, er kann es gar nicht verkaufen oder sonstwie abtreten. Er kann nur die Nutzung regeln, Urheber bleibt immer der Schöpfer des Werks.
Und bei Opel ging es nicht ums Urheberrecht, sondern um die Marke.

Carsten


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