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THEMA: Darf man ein Hakenkreuz zeigen ?

THEMA: Darf man ein Hakenkreuz zeigen ?
Startbeitrag
saarkarl - 03.03.12 17:31
Hallo zusammen,

ich frage mich schon des längeren, darf man in einem Ausstellungsstück ein Hakenkreuz zeigen ?

Dh. wenn ich nun ein Authendisches Diorama baue zu einer Ausstellung - ohne Kriegsmaterial (Städtischer Straßenzug z.B. ) darf ich dann an die Häuser das Fähnschen hängen ?

Also nur als Ausstellungsobjekt KEIN Verkauf !

Oder darf das nur in Museen o.ä. gezeigt werden ?

Gruß klaus

Hallo Klaus,

ähnliche Diskussionen gibt es ja auch um Lokomotiv-Modelle, die im Original ein Hakenkreuz aufgemalt hatten.

Meines Wissens ist es bei originalgetreuen Nachbildungen nicht verboten.

Für mich persönlich hat es dennoch einen faden Beigeschmack und ich würde mich wenn möglich drum herummogeln, beispielsweise durch eine vereinfachte, stilisierte Nachbildung.

Beste Grüsse
Christian
Hallo Klaus,

nur die Verbreitung von nationalsozialistischen Zeichen, Schriftmaterial, usw. steht in Deutschland unter Strafe.

Für ein Diorama bestehen da keine bedenken. Ist aber ein heikles Thema. Es gab z.B. in den achtziger Jahren ein Aufschrei in der BRD als es die DB wagte eine E19 mit Hakenkreuzen in den Hoheitszeichen als Ausstellugslok herzurichten und öffentlich zu zeigen.

Grüße
Markus
Wenn es Kunst ist, und zur Darstellung dieser erforderlich, darf man es zeigen (schaue mal die ganzen Fime, zB. "Stauffenberg", )
Aber, ich würde auf jeden Fall vorher mit dem Veranstalter reden, der ist letzlich für alles verantwortlich, wenn er das nicht möchte, dann kann man da auch nix zeigen... ...
Ich distanziere mich übrigens persönlich von dem ganzen Nazikult, aber, aber wenn irgendwo auf Modellen oder in Filmen  Hakenkreuze sehe, störe ich mich nicht  daran...
ich muss ja oft genug an Christenkreuzen vorbei, und was die in diesem Namen für Schindluder getrieben haben, geht auf keine Kuhhaut mehr
oder die US Amis mit den Farbigen, oder den Ureinwohnern.. dann müsste mich ja auch jede US-Fahne stören...

Hallo Klaus,

Am 10. Oktober 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat die NSDAP, alle ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände und deren Symbole. In den Nürnberger Prozessen 1946 wurde die NSDAP mit allen Untergliederungen zur "verbrecherischen Organisation" erklärt.

Die Bundesrepublik Deutschland übernahm sämtliche Gesetze der Alliierten zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" mit Artikel 139 in ihr Grundgesetz. Daraufhin wurden Einzelgesetze zur Bestrafung von Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§ 80 bis § 92b) in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. In diesem Rahmen bedroht § 86a das öffentliche "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" zum Zweck ihrer Verbreitung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Absatz 3 nimmt solche Propagandamittel oder Handlungen von der Strafbarkeit aus, die "der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken" dienen.
Quelle:Wikipedia!

Ich persönlich würde es nicht tun!

Gruß Simon
Hallo,

sehe da kein Problem ! Auch einige meiner ModellFlugzeuge und Schiffe tragen die HK Flagge. Wurde so mitgeliefert.

Gruß Björn

P.S. Es ist eine dunkle Zeit in der Geschichte... dies sollte sich nicht wiederholen.  Aber zur Aufklärung sollte es gezeigt werden. Meine Großeltern sagen zum Beispiel nicht Herr Hitler oder andere Bezeichnung. Sie sind der Auffassung das er trotz seiner verbrechen Führer heisst.
Hallo klaus,

kurz ohne große Rechtskunde die Erfahrungen aus meinem Bereich Plastemodellbau.

Zu Hause kannst Du in Deine Vitrine (analog auf die Anlage) stellen was Du willst. D.h. auch, Du kannst auf Deine Modelle aufbringen was Du willst. Verboten ist die öffntliche Zurschaustellung, da müssen verfassungsfeindliche Symbole unkenntlich gemacht (nicht entfernt) werden. Z.B. bei Ausstellungen oder im Schaufenster (temporär) überkleben, verhängen usw.

Dargestellt werden dürfen sie zu wissenschaftlichen Zwecken, dazu gehören m.E. wohl auch Museen. Für künstlerische Zwecke weiß ich es nicht.

Gruß
Rainer
Zitat - Antwort-Nr.: 5 | Name: Eisenbahner1983

Auch einige meiner ModellFlugzeuge und Schiffe tragen die HK Flagge. Wurde so mitgeliefert.


Ich weiß nicht, ob sich kürzlich da etwas geändert hat. Bisher war es so, daß bei in Deutschland verkauften Bausätzen die entsprechenden Kreuze aus den Decalbögen rausgeschnitten oder mit Farbe, z.B. wasserfestem Faserstift, unkenntlich gemacht wurden.

Bei in der Tschechei gekauften Bausätzen beispielsweise, sind sie mit enthalten. Dort gibt es diese Kennzeichen auch separat in allen Maßstäben und Größen als Decal zu kaufen. In Deutschland übrigens auch, nur sind die zweigeteilt gedruckt und man muß sie dann auf dem Leitwerk erst zu einem Kreuz zusammenfügen.

Gruß
Rainer
Also ich war heute auf einer Modellbaushow und da hatten einige Fahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe dieses Zeichen. Kurz um, für die originalgetreue Nachbildung von Vorbildern im Modell sollte dies relativ problemlos möglich sein.

Wichtig ist eher ob der Veranstalter dies wünscht.

Gruß Michael
Hallo,

wenn es zu einer Nachstellung der Geschichte dient ist es wohl erlaubt - wie soltten sonst Filme entsprechend gedreht werden

wenn es aber zu Propaganda Zwecken dient, ist es nicht gestattet

Ich persönlich würde versuchen das ganze irgendwie zum "umschiffen", um erst gar keinen Angriffspunkt für Diskussioen aufkommen zu lassen

Gruß Detlef
es gab doch sogar mal nee Lok mit der Flage drauf oder dem Symbol glaub ich von Arnold oder Fleischmann . Von daher und die gab es sogar im Handel frei zum Kauf .

Gruß Andy

ps hat jemand ein Bild von der Lok bzw Bestellnummer
Das müsste das Set  877914 von Fleischmann sein.

Gruß Michael
Hi Andy,

das war die 05 er. Die hatte allerdings den Reichsadler, nicht das Hakenkreuz. Hab leider die Schachtel nicht mehr - deshalb auch keine Bestell Nr. .

Ich meine, auch schon andere Loks mit dem Reichsadler gesehen zu haben, aber noch keine mit dem Hakenkreuz.

Gruss Klaus
Tja Thilo zeig mir mal wo Du auf der Lok das Hakenkreuz siehst.

http://www.modellbahnshop-lippe.com/productzoom...p-0/productzoom.html

Ich sehe da einen weißen Punkt.
Hallo,

hier http://h0-klassiker.blogspot.com/2011/06/wikingerschiff.html geht es um was ähnliches. Lest die Kommentare.
Und bei den Wiking Postkoffern http://www.wiking-datenbank.de/viewtopic.php?f=598&t=4860 und http://www.wiking-datenbank.de/viewtopic.php?f=598&t=868 kann man das Zeichen unter dem Reichsadler nur erahnen.

Johannes
Der Paragraph 86 des StGB bietet eigentlich genug Luft um Hakenkreuze und aehnliches auf oeffentlich gezeigten Modellen zu gestatten.

"(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

In der Praxis musst du Glueck haben - im Falle des Falles herbeigeholte Polizisten sind keine Rechtsexperten und Richter entscheiden gerne gegen die Modellbauer. Was recht pikant ist - schliesslich entscheiden dabei Deutsche Richter (mal wieder) darueber, was Kunst ist und was nicht und eine Strafe fuer das falsche Kunstverstaendnis gibt es noch dazu.

Kurz gesagt: Deine Chancen, keine Probleme zu bekommen sind mitunter besser, wenn du nackt mit einem Hakenkreuz auf der Brust durch die Fussgaengerzone huepfst. Das ist dann Performancekunst... fuer den Modellbau-Fall wuerde ich sagen 50/50.
um Diskussionen  aus dem Weg zu gehen, würde ich empfehlen auf das Hakenkreuz auch im Modellbau gänzlich zu verzichten. Man weiß nie wie Besucher reagieren.

Bernd
unter uns:

man betreibt eine Modellbahn. Also die Nachbildung der Realität. Wenn also in der Epoche 2 tlw. die Hakenkreuzsymbole dazugehören, dann stellt man sie auf der privaten Anlage da.

Fertig.

Was soll passieren? Kommt die Bundeswehr mit Panzern in meine Strasse? Oder glotzt der Verfassungsschutz durch den Fenstervorhang? Werde ich dadurch zur "Glatze", zum Sympatisanten der NSU? Oder meldet mich der frühere eifrige Blockwart der NSDAP, also die Kreaturen, die auch heute noch existent sind, nur unter anderer "Fahne"?  Ich denke nicht.

Das hieße also für mich: wer keine Probleme hat, macht sich welche.

Und, man muß in diesem Fall ja nicht dem stetigen Drang unterliegen, all die Feinheiten der eigenen Modellbahn genüßlich -oder blamabel - im Internet zur Show zu stellen.


cheers
D-AMUR
Hallo cheers,

schön wenn man so ein einfaches und klares Weltbild hat.

Dem Fragensteller geht es aber nicht um die private Anlage im Keller sondern um
ein Ausstellungsstück.

Hast Du da auch so eine schneidige Antwort zu bieten?

Beste Grüsse
Christian
Guten Abend,

um die Diskusion etwas zu vereinfachen,
einfach diese Antwort der Staatsanwaltschaft lesen:
Zitat:

Sehr geehrter Herr W...,

in vorgenannter Sache teile ich Ihnen mit, daß die öffentliche Vorführung eines Flugmodells mit Hakenkeuzemblem nicht statthaft und gemäß § 86a StGB strafbar wäre.


Mit freundlichen Grüßen,

gez. XXXXXX
Staatsanwalt

Den Link zu der Sache gibt es hier:
http://www.r-wahl.de/modellbau/modellbau.php#hakenkreuze

Bitte auch den Text nach dem Zitat lesen.
Vieleicht vereinfacht es dann die ganze Sache!

Schönen Abend
Simon
Hallo,

ich kann mich nur Simon anschließen, was die Rechtslage angeht.

Ich bitte folgendes zu bedenken

wer meint, ein Emblem verwenden zu müssen, unter dem Millionen Menschen sterben mußten und in die Gakammern geschickt wurden, sollte vielleicht noch einmal nachdenken, wie er so etwas seinen Kindern erklären will. Es hat absolut nichts mit Kunst zu tun. Villeicht wäre eine Resie nach auschwwitz mal angebracht um sich zu informieren.

Ich zeige JEDEN an, der nach einer Abmahnung das Hakenkreuz nicht entfernt. Vielleicht sind ja auch bei einigen die Ereignsise der letzten Wochen über die Morde nicht angekommen. Hier ist nur Kompromißlosigkeit angesagt.

Auch hier im Forum mußte ich mich schon"anmachen" lassen, weil ich dagegen vorgegangen bin. Ich werde es auch weiterhin machen und kann nur raten, sich mit dem Link von Simon intensiv zu beschäftigen.

Grüße
Christian
genau so, straff durchgreifen!

Bitte auf die Blockwartliste noch u.a. setzen: die Flaggen der Sowjetunion (Stalinzeit), der USA (Sklaven, Indianer, Weltpolizeikriege), Japan (WWII Prisoner Camps), DDR (Mauerschießbefehle), und noch ca 900 totalitäre Staaten...

Man sollte dafür plädieren, dass aus genanntem "Ordnung muß sein" überhaupt keine Flaggensymbole erlaubt werden!

cheers
D-AMUR
*seufz*

Das ist ein verdammt weites Feld. Ich habe ein paar Bekannte in den USA die nicht verstehen, warum wir was das angeht unsere Meinungsfreiheit so einschränken.

Ich frage dann immer zurück wie das denn mit dem Patriot Act so läuft. Dann sind sie ruhig.

Manchmal wünscht ich mir ehrlich gesagt dass die Leute die das Bedürfnis haben, sowas zu zeigen, es tun dürften. Damit man sie schneller als das erkennt, was sie sind.
Hallo,
lass einfach die Finger von solchen Nachbildungen
historischer Szenen, bei öffentlichen Veranstaltungen.

Überlaß das den Menschen deren Väter "ohne Sünde" sind.

Kloppe ein paar Jahre drauf und hänge weiße Fahnen auf.
Das trägt viel mehr zur authentischen Geschichtsbildung bei.

Durch die Strassen dürfen die "Siegermächte" patrollieren.
An den Wänden klebt noch das Blut unserer Vorfahren und ihren Opfern.

Wer das nicht versteht,
der lebt zu spät.

Hans-I.




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