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THEMA: !!! Richtiges Verhalten bei BÜ-Blockade !!!

THEMA: !!! Richtiges Verhalten bei BÜ-Blockade !!!
Startbeitrag
E-Sig - 11.07.14 09:02
Hallo,
da es für viele andere Menschen tödlich enden kann, möchte ich hier gerne festhalten, wie sich hoffentlich/sicherlich viele auch richtig verhalten hätten.

Das Anrufen der Hotline-Nummer kann immer nur die zweitbeste Lösung sein, da hierbei viel zu viel Zeit verstreicht, bis die Meldung den Tfz-Führer erreicht. Insbesondere bei zugbedienten Schranken / Lichtzeichenanlagen dürfte die Zeit meistens nicht mehr ausreichen, wenn der Kontakt bereits vom Zug betätigt wurde und sich die Schranken schon geschlossen haben / die LZA schon blinkt.
Das richtige Verhalten (insbesondere wenn man zu zweit ist, und sich beide Richtungen teilen kann) wäre,  dem Zug entgegenzulaufen, um ihn zu warnen.  

Dass das Unglück noch verhältnismäßig glimpflich ausging, ist nur einem Anwohner zu verdanken, der sich entsprechend verhalten hat. Ansonsten hätte der LKW-Fahrer mit Sicherheit auch noch einige Menschenleben zu verantworten.
Mit der Hotline-Nummer (die ihm ein Anwohner wohl auch erst noch zeigen musste), hätte der LKW-Fahrer schon viel früher Kontakt mit dem FdL aufnehmen können/müssen. Spätestens sofort nach dem Aufsetzen, besser natürlich schon vor dem Befahren des BÜ, um sich nach dem Zugverkehr zu erkundigen, wenn man schon ganz genau weiß, in welches Husarenstück man sich begeben hat (in diesem Fall: Missachtung mehrerer Verbotsschilder).

Ich möchte keinem wünschen, dass er in eine solche Situation gerät (auch mit dem PKW kann ein Liegenbleiben auf dem BÜ passieren oder man kann Zeuge eines solchen Unglücks werden).
Aber ich wünsche Euch schon mal vorsorglich für den Fall des Falles einen klaren Kopf für ein richtiges Verhalten.

Toi, toi, toi
Robert

Hallo Robert
Ok, dann nehme ich Dich jetzt gleich als Versuchskaninchen. Wie würdest Du den Zug warnen wenn Du ihm entgegen läufst?
Lg Peter
Peter,
sorry, aber was soll das?!
Das Thema ist viel zu ernst.
...
Ja eben deswegen. Du schreibst ja hier jetzt groß was zu tun wäre! Also. Wie hättest Du ihn gewarnt?
Lg Peter

Hallo E-Sig,

welche Hotline-Nummer ?
Jeder Fahrdienstleiter hat eine andere GSMR Nr.

Gruß Rainer

Hi,

... und in welche Richtung läufst du dem Zug entgegen?

ismael
Hallo Ismael
Egal, gehen wir davon aus das er es weis! ( Weil jeden Tag ein Zug diese Richtung befährt, weil er selber um diese Zeit öfter fährt usw). Mir geht's darum das niemand weis wie man einen Zug anhält!
Lg Peter
Hallo Rainer,
betreffender "Faden" siehe hier:
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=788720
Vielleicht wird es dann klarer?!
Der von mir gesetzte Link im Eingangthread wurde leider vom Admin gelöscht, wohl weil er sich auf eine bestimmte Person bezog, die hier mal wieder vage Vermutungen angestellt hatte.
Dadurch ist der erste Satz und somit der Zusammenhang leider etwas missverständlich geworden.
Grüßle
Robert

Also Robert
Ich machs Dir leichter, vielleicht findest Du bei Wikipedia etwas. Was ist das Handzeichen für Nothalt (Handverschubsignal Halt ist das selbe!)
Lg Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Hallo Robert
Ok, dann nehme ich Dich jetzt gleich als Versuchskaninchen. Wie würdest Du den Zug warnen wenn Du ihm entgegen läufst?
Lg Peter



es wissen leider wenige wie man ein Zug im Gefahrenfall anhält. Dem Zug entgegenlaufen und mit dem Arm grosse Kreisbewegungen machen. ( Nothalt) Dann haut der TF hoffentlcih alles rein was er hat. Bei einer eingleisigen Strecke ist das natürlich schwierig, welche Richtung soll ich nehmen. Aber in diesen Fall waren ja zwei am Fahrzeug wo es etwas einfacher wird.

Bernd
Hallo,
auch wenn das Thema ernst ist... So stoppt man einen Zug:
http://youtu.be/NLRNYIT42ig?t=33s

Viele Grüße
Carsten von 1001-digital
Hallo Bernd
Danke für die Aufklärung aber ich hätte eigentlich Robert gefragt ;o) Aber auf was ich hinaus will. Wir haben hier jetzt ca 25min gebraucht um überhaupt herauszufinden wie man einen Zug richtig anhält. Wie geht's dann wohl einem Autofahrer (LKW Fahrer) der in der Situation schnell entscheiden muss? Ich denke da es aufgrund seines Wissens schon richtig war die Hotline anzurufen, denn auf irgendein Gewinke oder gehopse neben den Gleisen reagiert vielleicht der eine oder andere Lokführer nicht, je nachdem wie er es interpretiert!
Lg Peter
Hallo Carsten
Wir wollen ja nicht nur die Autofahrer retten sondern das Ziel sollte es sein das sich niemand weh tut !! ;o)
Lg Peter
In der Schweiz ist es so, dass das Deckungssignal erst auf Fahrt geht, wenn die Schranken geschlossen sind. Das heisst, wenn die Schranken nicht vollständig geschlossen werden, bekommt der Lokführer gar kein grünes Signal. Und die geschlossene Stellung der Schranken ist dauerüberwacht.

Das kann man für eine Nothalt-Meldung ausnutzen: Man drücke den Schlagbaum hoch -> Deckungssignal fällt auf Halt. Zwar läuft der Motor des Schlagbaums wieder an, um den Schlagbaum wieder zu schliessen. Aber die Signalfahrtstellung erholt sich nicht. Durch das Anlaufen des Motors hat man eine Quittung, dass das Stellwerk dich "verstanden" hat.

Das funktioniert natürlich nur, wenn der Zug das Deckungssignal noch nicht passiert hat. Aber wenn der Zug das Deckungssignal bereits passiert hat, ist es eh zu spät, denn dann kann der Zug keinesfalls mehr rechtzeitig anhalten, weil die Bremswegdistanz nicht mehr ausreicht.

Wie es in Deutschland aussieht bezüglich Schranken und Deckungselemente, weiss ich nicht.

Felix
Hallo Robert.
#7
ich wollte Dich nicht testen, sondern ich muss mir die entsprechende Telefonnummer des Fdl
immer aus der Betra oder dem Sicherungsplan heraussuchen, um Sperrpausen abzusprechen.
Aus diesem Grunde ist mir eine Sammelnummer nicht bekannt.

Gruß Rainer
Hi,

vielleicht sollte man das ganze etwas differenzierter sehen - wenn ich hängen bleibe und die Schranke ganz normal offen ist, dann ist das anrufen einer Hotline, die eventuell an der Schranke angegeben ist, sicher der beste Weg (was ja auch im angeführten Beispiel der Fall war - von daher würde ich mal sagen, dass sich die Leute dort richtig verhalten haben). Wenn natürlich die Schranken schon zugehen, dann wird das nicht mehr viel bringen und ein Warnen des Triebfahrzeugführers ist sinnvoller.

lg
ismael
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: Peter

Mir geht's darum das niemand weis wie man einen Zug anhält!


Als eisenbahnfan zeugt das aber nicht gerade von Kompetenz
Das Nothaltsignal sollte doch wohl zumindest jeder Bahnfreund kennen. Es sind die Signale Sh3 und Sh5:
http://abload.de/img/sh3m3uys.jpg

Beim Sh3 tut es auch z. B. an Stelle der Fahne die Warnweste aus dem Auto oder im Dunkeln die Beleuchtung vom Smartphone / Handy.

viele Grüße ÷ Udo

Nachtrag:
So gehts natürlich auch : https://www.youtube.com/watch?v=RqTAAUNMYIg
Unfall am Bahnübergang, Film von 1967

Hallo Peter,

es stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, dass jeder (und damit auch jeder Spaßvogel der mal am Bahnsteig steht) weiß, wie man einen Zug anhält. Ich denke Du als Tf wirst schon merken dass Du bremsen solltest, wenn Dir eine mit fuchtelnden Armen auf dem Gleis entgegen läuft.

@ Robert,
ich finde gut, dass Du Dir über das richtige Verhalten am BÜ Gedanken machst und die Diskussion anregst, aber das mit dem Anrufen ist so nicht praktikabel.
Ja, es gibt Nummern, aber die sind ehrlich gesagt nicht dafür da, dass man als LKW Fahrer vor  vor jedem BÜ da anruft! Zumal (wenn ich das richtig gelesen habe) der LKW auch auf einem BÜ festgefahren hat, der für LKW gesperrt war. Soll er dann anrufen und fragen:" Ich stehe ich gerade vor einem BÜ ,der für mich verboten ist, ich wollte mal versuchen, ob ich es trotzdem schaffe. Kommt da gerade keiner? "?

@all
Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, ob mal sich nicht eher mal um die Bahnübergänge ohne Gefahrenraumüberwachung kümmern sollte. Ich weiß selber, dass es wegen des Aufwandes ziemlich unrealistisch ist. Aber wenn man bedenkt, dass es hier unverschuldet (Ich erinnere an den Bus in Düsseldorf, der plötzlich ohne erkennbaren Grund stehenblieb) Situationen enstehen könne, bei der es keine Möglichkeit mehr gibt zu reagieren, kann einem das zumindest zu denken geben.

Gruß
Dirk

Hallo Udo
ich weis es eh, nur Du hat ja gesehen wie lange es dauert bis ich mal eine Antwort bekam ;o)
Aber vielleicht sollten wir das nutzen um hier ein paar Regeln im Notfall aufzustellen. Ich wünsche Euch das niemand von euch sie je bedenken muß!
1. Ihr seit das wichtigste. Nicht euer Auto, nicht der Zug!
2. Solltet ihr einmal zwischen zwei Schranken eingeschlossen werden, Gas geben. Neuere Schrankenbäume haben eine Sollbruchstelle. Es ist dann zwar der Schrankenbaum kaputt und euer Auto hat ein paar Kratzer aber wenn ihr stehen bleibt ist da ganze Auto kaputt!
3. Sollte euch das nicht gelingen raus aus dem Auto und weg von dem BÜ. Eventuell,  wenn man es dann noch bedenkt in der Aufregung, andere warnen
4. Solltet ihr dann noch die Muse und Nerven haben den Zug zu warnen dann macht das. Aber begebt euch dabei nicht selber wieder in eine Gefahrensituation. Wenn niemand von der Bahn in der Nähe oder zu erreichen ist, lauft  neben dem Gleis, nie darin ( Stolpergefahr) und macht mit der Hand kreisende Bewegungen ( egal welche Hand und egal welche Richtung ihr kreist). Nur so ist es für den Lokführer eindeutig was ihr von ihm wollt!
5. Bedenkt immer. Egal welch tolles Auto ihr habt. Der Zug ist immer stärker!
6. Auch wenn da jetzt hart klingt und ich denke es ist es auch. Ihr seit wichtig und die Personen die im Auto sitzen. Tiere zur Not, auch wenn man noch so an ihnen hängt, nicht mehr.
Ich hoffe ich habe euch damit ein bisschen geholfen und wünsche euch allzeit gute Fahrt und das ihr diese 6 Punkte nie beachten braucht
Lg Peter
Peter,
wenn Du natürlich so cool und lässig einem Zug entgegenspazierst, wie Du schon zuvor cool und lässig einen Sattelschlepper an Verbotsschildern vorbei gelenkt hast, (oder so cool und lässig wie manche hier gerne schreiben), wird sicherlich kein Lokführer auf das "Gewinke und Gehopse" reagieren.  Ich denke aber schon, dass ein Lokführer die Gestik und Mimik richtig versteht, wenn jemand angesichts der enormen Gefahr "verzweifelt winkend" entgegengerannt kommt, auch wenn seine Armbewegungen dann nicht professionell kreisrund sind.
Zitat - Antwort-Nr.: 11 | Name:

aufgrund seines Wissens


Was hat er denn gewusst? Ein profundes Halbwissen schadet häufig mehr, als der gesunde Menschenverstand. Wie Bernd schon richtig schrieb, gibt es hier keine allgemeingültige Hotline. Aber wenn hier unbedarft entsprechende Äußerungen getätigt werden, dann wird wohl jeder, der in eine solche Situation gerät, am BÜ nach einer Tafel mit einer entsprechenden Tel.Nr. für "die DB-Stelle" suchen oder die Auskunft anrufen Solange bis der Zug kommt.
Die entsprechenden Menschenleben haben dann  die Unbedarft-Poster auf dem Gewissen, oder!?
G Rober  
Hallo Robert
Ich habe nie geschrieben das man das cool angehen soll. Ich habe geschrieben wenn man dann noch die Muse und Nerven hat ( und die haben nicht viele). Vielleicht sollte ich das mit dem Wissen anders formulieren. Schreiben wir mal Aufgrund seines Nichtwissens.
Zufrieden?
Lg Peter
Hallo Felix, Dirk, ...
auch wenn ich kein BÜ-Experte bin: die Gefahrraumüberwachung mit Signalabhängigkeit gibt es auch in D (und sicherlich auch in A/Ö). Das ist immer im Zusammenhang mit Vollschranken.
Es gibt aber auch Halbschranken (bestimmt auch in CH?!), bei denen ein anderer  Sicherungsprinzip-Gedanke dahinter steckt, um ohne die Gefahrraum-Überwachung auszukommen und die Schließzeiten zu verkürzen. I.d.R. steht dann zwischen dem Kontakt für die Auslösung durch den Zug kein Signal mehr (vollständigkeitshalber: bei BÜ mit LZA natürlich noch das Blinklichtüberwachungssignal).  
Ausnahmen bestätigen die Regel (muss ich leider dazufügen, da hier in diesem Thread schon mehrfach versucht wurde, mir das Wort im Munde umzudrehen.- Schade eigentlich!)
Grüßle
Robert
Hallo zusammen,

ich denke mal, das Hauptproblem könnte sein, dass man dem Zug an vielen Strecken gar nicht entgegen "rennen" kann, da ab und an eben kein Weg parallel zur Bahnlinie geht. Und auf den Gleisen möchte ich nun wirklich keinem Zug entgegengehen.

/Martin
. . .
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

5. Bedenkt immer. Egal welch tolles Auto ihr habt. Der Zug ist immer stärker!


Oh Mann, was soll man bei soviel geballtem Fachwissen hier noch sagen?

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

4. Solltet ihr dann noch die Muse und Nerven haben den Zug zu warnen dann macht das. Aber begebt euch dabei nicht selber wieder in eine Gefahrensituation.


Toll, es gibt noch echte Helden!    (?)
(Hoffentlich ist keiner von denen bei uns in der Region in der Feuerwehr, DRK oder THW .
Klar, dass blinder Aktionismus nicht viel hilft, aber glücklicherweise war der Anwohner in diesem Fall, durch dessen entschlossenes Handeln sicher mehrere Leben gerettet wurden, aus anderem Schrot und Korn geschaffen.

Neee, ne?
Robert
Für mich, als obrigkeitshöriger Preusse mit vorauseilendem Gehorsam stellt sich die Frage, warum denn das Mitführen von Flaggen für den Tag und Lichtsignaleinrichtungen für die Nacht in KFZ noch nicht zur Pflicht gemacht wurde.
Neben Warndreieck, Verbandkasten, Rettungsdecke, Gummihandschuhen und Warnweste(n), Leuchtmittelersatz und der Dokumentenmappe mit ABE usw.  wäre doch noch etwas Platz im Kofferraum frei.

Weiterhin frage ich mich, ob ein Triebfahrzeugführer überhaupt auf Signale Unbefugter reagieren darf und, ob er sie überhaupt bei größerer Geschwindigkeit wahrnehmen kann.

Desweiteren glaube ich, dass, sobald eine einheitliche Rufnummer, oder verbindliche Verhaltensregeln zum Anhalten eines Zuges verbreitet würden, Missbrauch in dem Maße stattfinden würde, dass es nicht mehr tragbar wäre. Leider.

Solang die bauliche Verbesserung von BÜ in der Aufrechnung teurer als die Schäden kommt, wird sich auch da nichts ändern.
Eine Straße so zu richten, dass ein Befahren ohne Aufsetzen möglich ist, ist scheinbar nicht gewünscht, obwohl die Kosten relativ gering wären.
Solang das so ist, wird es Unfälle an BÜ geben.

Jürgen H.
Moin,
wenn man anrufen will, ist es in jedem Falle richtig die Notrufnummer "112" anzurufen !
Jede Leitstelle, egal ob bei einer Berufsfeuerwehr oder eines Landkreises, verfügt über die Rufnummer der örtlich zuständigen Notfallleitstelle der Bahn und der Dienststelle der Bahnpolizei.
Zum Notfallmanagement der Bahn gibt es unter
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=...vm=bv.70810081,d.ZWU
ein Merkblatt zu "Mitwirkung bei Gefahrenabwehr: Das Notfallmanagement" .
Dort steht u.a., ich zitiere :
" Melden und Alarmieren - Die Notfallleitstelle der Bahn
Meldungen entgegen nehmen, Rettungskräfte und Notfallmanager verständigen, Informationen zum tatsächlichen Ereignisfall sammeln und weitergeben:
Dies sind die Aufgaben der bundesweit sieben Notfallleitstellen der DB Netz AG.
Ausgestattet mit modernster Leitstellentechnik sind die Notfallleitstellen rund um die Uhr für Rettungsleitstellen, Feuerwehreinsatzzentralen und Notrufabfragestellen erreichbar.
Die Notfallleitstellen haben die Möglichkeit, jede kommunale Notrufabfragestelle über die Notrufnummer
112 bzw. 110 zu erreichen. Mit diesem bundesweit einmaligen Verfahren ist die schnelle Alarmierung der Rettungskräfte in jedem Teil der Bundesrepublik sicher gestellt.
Digitales Kartenmaterial sowie ein computerbasiertes integriertes Kommunikationssystem unterstützen
die Arbeit der Notfallleitstellen. "
mfg ntrail
Eine Vuvuzeela zur Abgabe des Eisenbahn-Notsignals wäre vielleicht nicht schlecht.

Grüße, Peter W.
Hallo Zusammen,
was das Thema allgemeine Hotline angeht, so gibt es diese: Sie heißt 1 1 0 !!

Über die Notrufnummer kommt die Meldung schnell an die zuständige Rettungsleitstelle und diese steht mit den Betriebszentralen in Kontakt. Über die Betriebszentralen kann dann der FdL oder direkt der Tf informiert werden.

Ein warnen des Tf per Handzeichen (außerhalb des Gleises!!) kann natürlich trotzdem nicht schaden.

Gruß
Kami

Edit: ntrail hat schneller getippt :)
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

(was ja auch im angeführten Beispiel der Fall war - von daher würde ich mal sagen, dass sich die Leute dort richtig verhalten haben).


Entspricht leider nicht dem angeführten Fall -  sorry!  

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wenn natürlich die Schranken schon zugehen, dann wird das nicht mehr viel bringen und ein Warnen des Triebfahrzeugführers ist sinnvoller.


Genauso war's!
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.epfend...bf-081b71306adb.html
Schaut Euch den Dumper auf dem Sattelschlepper mal an!
Da trennt sich die Spreu vom Weizen, wer erst mal an seine eigene Sicherheit denkt, und wer etwas tut, um eine größere Katastrophe beherzt zu verhindern.
Aber klar, der Fahrer hat alles richtig gemacht! Ist nicht seine Schuld und mit seinem Handy hätte er ja die Situation noch flockig retten konnen. Es lag einzig und allein am bösen, bösen, schlecht gesicherten BÜ. (Vorsicht Ironie?!)
Sorgenvolle Grüße
Robert
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

die Gefahrraumüberwachung mit Signalabhängigkeit gibt es auch in D (und sicherlich auch in A/Ö). Das ist immer im Zusammenhang mit Vollschranken.
Es gibt aber auch Halbschranken (bestimmt auch in CH?!), bei denen ein anderer  Sicherungsprinzip-Gedanke dahinter steckt, um ohne die Gefahrraum-Überwachung auszukommen und die Schließzeiten zu verkürzen. I.d.R. steht dann zwischen dem Kontakt für die Auslösung durch den Zug kein Signal mehr (vollständigkeitshalber: bei BÜ mit LZA natürlich noch das Blinklichtüberwachungssignal).  



Das meine ich, es gibt eine Gefahrraumüberwachung nur bei Vollschranken.(Hintergrund: Die Gefahrraumüberwachung soll primär das Einschließen von Fahrzeugen verhindern, bei Halbschranken ist das nicht erforderlich). Aber ein erheblicher Anteil der Bü ist nun mal mit Halbschranken oder ganz ohne Schranken gesichert und da besteht eben die Gefahr des Hängen/Liegenbleibens. Daher wäre es da durchaus sinnvoll. Aber das ist eben nicht ganz realistisch, weil es
1. Seeehr viel Geld kostet
2. Die erforderlichen Signale gar nicht vorhanden sind um den BÜ zu decken und Signale kann man nicht mal eben irgendwo hinsetzten, da es es bestimmte Anforderungen an den Aufstellplatz gibt (Abstände zu anderen Signalen zum Beispiel)
3. Auf manchen eingleisigen Strecken arbeiten die Bü sehr autark (oder völlig - wenn ohne technische Sicherung), da gibt es gar keine technische Voraussetzung überhaupt irgendwo dran ein Signal anzuschließen.

@Jürgen
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Weiterhin frage ich mich, ob ein Triebfahrzeugführer überhaupt auf Signale Unbefugter reagieren darf und, ob er sie überhaupt bei größerer Geschwindigkeit wahrnehmen kann.


Er muss sogar, denn er kann das ja gar nicht wissen, denn selbst wenn es nur befugte Personen drüften, kann man das einer Person ja nicht ansehen, also müsste er es immer annehmen, dass sie befugt ist, was aufs selbe rauskommt.
Die Geschwindigkeit kann natürlich ein Problem sein...

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Desweiteren glaube ich, dass, sobald eine einheitliche Rufnummer, oder verbindliche Verhaltensregeln zum Anhalten eines Zuges verbreitet würden, Missbrauch in dem Maße stattfinden würde, dass es nicht mehr tragbar wäre. Leider.



Genau aus diesen Gründen ist die Nummer nicht bekannt Aber es gibt eben diese Stelle (die bereits verlinkte Notfallleitstelle). Ich bezweifel aber auch, dass der LKW-Fahrer diese Nummer hatte (er sollte sie zumindest nicht haben), und es wäre interessant, welche er den hatte.

Allgemein meinte ich das mit dem Missbrauch auch in 17. Es ist die Frage ob es gut ist, wenn jeder weiß, wie dass man nur mit dem Arm kreisen muss (wurde ja bereits hier erwähnt) um mal ein bisschen Chaos zu verbreiten.

Gruß
Dirk
Hallo Zusammen.
Wenn ihr auf einem BÜ "hängenbleibt" auf keinem Fall auf den Gleisen dem Zug entgegenlaufen (sofern wann weiß aus welcher Richtung er kommt).
Wir im Schwertransportbereich haben die NotfallNummer der DB immer dabei. Unsere Transporte sind auch vorher immer angemeldet, auch mit ungefährer Zeitangabe für den jeweiligen BÜ. Vor Anfahrt des BÜ wird auch nochmals die DB informiert. Bei Erreichen des BÜ ebenfalls. Erst nach NOCHMALIGER tel. Freigabe wird der BÜ "überfahren"

Lb. Gruß.
Günther Lang
Disponent Schwer- und Spezialtransporte
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

(was ja auch im angeführten Beispiel der Fall war - von daher würde ich mal sagen, dass sich die Leute dort richtig verhalten haben).


Entspricht leider nicht dem angeführten Fall -  sorry!  



Wenn ich mal aus deinem Link hier http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.epfen...bf-081b71306adb.html zitiere:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Aus bislang unbekannter Ursache blieb der Mann mit seinem Sattelzug dabei an den Gleisen hängen. Kurz darauf gingen die Schranken hinunter, der Sattelzug war eingeklemmt.


... dann war da schon noch eine Zeitspanne dazwischen, in der man auch telefonisch Kontakt aufnehmen kann. Das geht auch aus dem zitierten Text in AW19 des anderen Threads hervor. Also würde ich sagen, das entspricht durchaus dem angeführten Fall. Aber um da jetzt eine ganz definitive Aussage tätigen zu können, müsste man dann einen genauen Zeitplan haben, wann was passiert ist. Aber wenn der Nachbar noch Zeit hatte, dort hin zu gehen, dann dürften zwischen dem Steckenbleiben und dem Senken der Schranken wohl ein paar Minuten vergangen sein.

lg
ismael
Hallo Ismael.
Ein normaler Pkw bleibt da nicht hängen. Siehe meinen Beitrag 30.
Ansonsten wurden Fehler gemacht, welche nicht passieren hätten dürfen, hätte man die Vorschriften und Vorgaben beachtet.

Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung, da ich auch Gutachten erstelle bzw. erstellen darf.

Lb. Gruß.
Günther Lang

Disponent Schwer- und Spezialtransporte
Günther,
Danke für die kompetente Antwort! (Alles  - bis auf den ersten Satz in @30)!
Wenn sich der LKW-Fahrer entsprechend verhalten hätte, wäre ein Entgegenlaufen ja auch nicht nötig gewesen. Im konkreten Fall der bereits eingetretenen Katastrophe war aber das Entgegenlaufen des Anwohners das Einzige, was tatsächlich noch geholfen hat.

Muss ein solcher Schwertransport nicht eigentlich begleitet sein?! Dann sind's mindestens schon mal zwei Leute.
Und selbst wenn der Tfz-Führer einen entgegenlaufenden Warner zunächst ignoriert, so ist er doch schon mal vorgewarnt. Aus vielen Führerstands-Mitfahrten weiß ich, dass man nicht permanent konzentriert auf die Strecke schauen kann und auch mal durch Dienstgespräche / Ansagen / Beobachtung des rückwärtigen Zuges usw. von der Streckenbeobachtung abgelenkt sein kann. Man kann sich ja schließlich auf die bewährte Sicherungstechnik verlassen.
Wenn man ständig damit rechnen müsste, dass ein Dumper auf den Gleisen steht (oder auch nur ein Lebensmüder), dann kann man diesen Job sicher nicht lange durchstehen.  
Beste Grüße
Robert

Hallo zusammen,

mir schlägt mein Bauchgefühl, davon habe ich eine Menge , folgende Vorgehensweise vor. Ob ich das in der Realität so umsetzen könnte, kann ich natürlich nicht behaupten, da ich zum Glück nie in einer solchen Situation war.

Als Erstes würde ich als Fahrer schauen, warum mein Lastzug festsitzt.

Danach würde ich entscheiden, ob ich es aus eigener Kraft schaffe, den Lastzug wieder freizubekommen oder fremde Hilfe benötige.

Falls ich fremde Hilfe benötige, würde ich meinen Disponent informieren. Natürlich nur, wenn ich einen habe und ein Telefon habe. Schließt sich in diesem Zeitraum die Schranke, versuche ich noch einen Notruf abzusetzen, 110 oder 112 (die sind am schnellsten gewählt). Meiner Meinung nach ist es, sobald sich die Schranke schließt, für alles zu spät und nur der Zufall entscheidet, was dann nachher richtig oder falsch war.

Nach den Fotos bleibt auch der Schluß, dass es gar kein Schwertransport war wie z.B. eine auf Schwertransporte spezialisierte Firma durchführt. Das Ladegut sieht mir nicht nach Überlast aus, auch nicht nach Überhöhe. eher nach Überbreite. Ab welcher Breite ein Transport genehmigungspflichtig ist und eine behördliche Wegbeschreibung notwendig ist, kann User schwertransport besser beschreiben.

Geht man von einem normalen Transport mit etwas Überbreite aus, hat der Fahrer keine Ausbildung in den speziell für Schwertransporte geltenden Vorschriften und Vorgaben und hat die entsprechenden Notfallnummern nicht dabei.

Man kann es nur immer wiederholen: Wenn dann die Schranke runtergeht kann der LKW Fahrer als schwächstes Glied eigentlich nichts mehr machen. Und sich in Sicherheit zu bringen wird ja auch empfohlen, wenn ein PKW auf der Autobahn liegenbleibt. Da heisst es dann Schutzweste an und hinter die Leitplanke. Warum wohl?

Es ist schlimm genug, dass solche Unfälle passieren.

LG Claus
@Claus
Ich bin davon überzeugt das ein Großteil der Menschen so reagieren würde wie Du es beschrieben hast.
@Dirk
Züge fahren auch bei der DB Signalgeführt und nicht auf Sicht, außer sie wurden darüber mittels Befehl verständigt. Daraus folgt das ich auf Handzeichen offensichtlich bahnfremder Personen nicht reagieren muss, auch wenn der Hausverstand da jetzt sicher was anderes sagt ;o)
@Robert
Es ist mir schon anhand meiner Antwort bzw Frage bei #1 und #3 klar das Du zurück beißen musst.
Nur stelle ich mir jetzt die Frage wenn Du öfter mal auf Führerständen mitfährst und Du die Verhältnisse in etwa mitbekommst warum Du dann so etwas hier ein schreibst. Ich kann nicht immer auf irgendwelche Handzeichen von irgendwelchen Personen reagieren. Da würde ich an manchen Tagen nicht mal aus dem Bahnhof rauskommen. Auch dem LKW Fahrer würde ich da jetzt nicht Fahrlässigkeit vorwerfen. Die hat sicherlich schon bei der Wahl der Route stattgefunden, aber nicht mehr in der Situation am BÜ. Vergiss auch bitte nicht das viele Menschen wie Claus es vorher oben beschrieben hat primär mal damit beschäftigt wären ihren Fehler zu kaschieren und in dem Moment nicht an die Folgen denken die sich noch ergeben könnten. Wir wissen nicht wie wir selber in solchen Situationen reagieren würden und ich wünsche euch das Ihr euch solche Erfahrungen erspart.
Lg Peter

Edith. Puncto Handzeichen und darauf reagieren. Klar ist auch das ich darauf reagieren würde wenn sie eindeutig sind, egal von wem sie kommen!
Ahoi!

Also irgendwie kann ich gerade nur mit dem Kopfschütteln. Ein ernsthaftes Anliegen wird dadurch torpediert, dass man erstmal auf dem vorschriftsgemäßen Handzeichen rumreitet, welches in irgendeiner DV für die Mitarbeiter gilt.

Also wenn der Zugführer nicht versteht wenn ihm eine Person entgegenkommt die wild mit den Händen fuchtelt, dann hat er irgendwas falsch gemacht. Es gibt wohl Gesten die sind allgemein verständlich und bedürfen keiner Amtsverordnung. Oder kann ich dann sagen, ne das war aber eine Elipse in der sich die Hand bewegt hat, kein Kreis, das war so für mich nicht verständlich. Ordnung muss schliesslich sein.

Für den Tipp mit dem Schranken anheben bin ich wirklich dankbar. Aber ich glaube kaum, dass dies größere Verbreitung findet.

@ Claus: Bevor man nach einer Panne auf der Autobahn hinter die Leitplanke gehen soll, muss man aber vorher das Warndreieck aufgestellt haben. Also vergleichbar mit in diesem Fall den herannahenden Verkehr/Zug warnen.

Cheers
Jens
Hallo.
Die normale Standardgenehmigung beträgt 3,00 m für die Breite. Mir liegen nicht die genauen Maße der Ladung vor!
Sollte es sich NICHT um ein hohes Gewicht handeln, kann ich auch nicht anhand der Bilder sagen ob der Übergang an sich nachgegeben hat, bzw.der Zwischenraum instabil war bzw. das Fahrzeug für den Transport nicht geeignet war bzw. ein technischer Defekt am Auflieger vorgelegen hat.

Dies kann man nur vor Ort klären.

Lb. Gruß.
Günther Lang

Disponent Schwer- und Spezialtransporte
Hallo Jens
Es reitet niemand auf irgendeinem Signal herum, Nur! Ist ein Signal eindeutig kann man auch darauf reagieren. Wenn die betreffende Person irgendetwas macht dann können unter Umständen wertvolle Sekunden vom erkennen bis zum richtigen interpretieren vergehen und wie die Erfahrung zeigt sind das meistens die Sekunden die über Unfall oder rechtzeitigem stehen bleiben oder im Extremfall auch über Leben und Tod unterscheiden!
Lg Peter
Hallo
Peter lass es gut sein.Jens versteht es sowieso nicht.Er sollte Führerstandsmitfahrten machen dann kann er urteilen wie oft er den Zug wegen irgendwelcher Gesten von Personen mit Schnellbremsung anhält.Wie Du in @35 geschrieben,er würde nicht zum Fahren kommen.
Gruß Josef
Hallo Jens.
Mal eine theoretische Frage: wenn Du z.B. als Lokführer oder Autofahrer auf jedes Handzeichen reagieren würdest, wie weit würdest Du kommen?

Als Warnung kann man nur mit einer roten Fahne oder Tafel dienen. Wer hat die schon?

Bevor ihr Euch alle in Gefahr begebt, erst Unfallstelle absichern und dann sofort Hilfe alarmieren.

Wer wann wie und wo Schuld hat kann nur ein Gutachten klären.

Lb. Gruß
Günther Lang
Ahoi!

Peter, da stimme ich Dir sogar grundsätzlich zu. Aber man hätte dann auch einfach sagen können wie man es richtig macht und fertig, anstatt da ein hämisches Rätsel draus zu machen. Das finde ich als aussenstehender einfach völlig unpassend.

Und es bleibt dann immer noch die Frage, ob sich der betreffende in dem Moment daran erinnert oder man einfach eine intuitive Geste macht wie die Hände über dem Kopf abwinkend bewegen oder was auch immer. Aus der Gesamtsituation (mir läuft jemand auf freier Strecke wild gestikulierend entgegen) sollte das wohl verständlich erscheinen. Sollten Euch allerdings wie hier angedeutet regelmässig solche Gesten als Witz gemacht werden, dann verweise ich auf den § 315 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

@Josef: Doller Kommentar.

Cheers
Jens
Hallo Günter
Danke. Obwohl die Idee mit der Warnschutzweste oder Taschenlampe (Handy) Halt zu geben finde ich gar nicht so schlecht!!!!
Lg Peter
Ahoi!

@ Günther:  Das hängt doch von den Gesamtumständen ab. Aber ich halte als Autofahrer doch nicht nur an, wenn mir jemand mit einem roten Tuch oder einem Stopschild entgegen kommt. Sondern wohl auch wenn jemand wild fuchtelnd an einer unübersichtlichen Stellen mir entgegen läuft. Oder würdest Du dann weiterfahren und sagen, der hat aber nicht das in § 36 der StVO geregelte Zeichen nicht gegeben?

Cheers
Jens
Hallo Jens
Eigentlich wollte ich kein Rätsel daraus machen sondern vielmehr verdeutlichen wie wenig Menschen wissen wie sie das richtig anstellen würden. Wie vorher mal erwähnt, es hat 25 min bis zu einer Antwort gedauert. Und jetzt versetzt euch mal in die Situation der Menschen die gerade dabei sind wie ihr Auto auf einer BÜ steht und der Schranken geht runter. Ich glaube die wenigsten können dann noch klar denken! Mir hat mal ein Kollege erzählt das ihm in der Wachau eine Familie auf den Gleisen entgegen kam und als er sich näherte begannen sie zu winken. Er blieb natürlich sofort stehen. Auf die Frage an den Vater was den passiert sei meinte dieser die Kinder sind schon müde und sie wollten nicht mehr weiterfahren mit den Fahrrädern und sie würden gerne mit ihm mitfahren. Und der Clou zum Schluss. Der Vater bat auch noch ob sie in ca 400m noch mal stehen bleiben könnten denn dort hätten sie ihr Räder neben den Gleisen liegen gelassen. Er hat sie natürlich nicht mitgenommen worauf der Vater sehr erbost darauf reagierte. Solche Sachen gibt's, wenn auch zum Glück nur selten
Lg Peter
Richtig. Es kommt auf die Gesamtumstande an.
Ich habe meiner Freundin eingebläut, sollte ihr in einem Waldstück auf der Strasse jemand wildfuchtelnd entgegenkommen nicht anzuhalten sondern mit Licht und Warnblinkanlage weiterzufahren und über die Freisprechanlage per SOS Knopf sofort Hilfe und Unterstützung zu holen.

Ich selbst würde 1998 mal überfallen, da kam mir auch jemand wildfuchtelnd entgegen und ich bin stehen geblieben. Die 2 Kameraden von ihm hatte ich nicht gesehen.

Dies nur zur Info.

Lb. Gruß.

Günther Lang
@Alle
So. ich würde jetzt gerne mit Euch weiter diskutieren, muss aber leider zur Arbeit.
@Josef
Falls Dir langweilig ist: 646 Ws-Sb / 363 Sb-Ws habe ich heute :o)
Lg Peter
Hallo Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Züge fahren auch bei der DB Signalgeführt und nicht auf Sicht, außer sie wurden darüber mittels Befehl verständigt. Daraus folgt das ich auf Handzeichen offensichtlich bahnfremder Personen nicht reagieren muss, auch wenn der Hausverstand da jetzt sicher was anderes sagt ;o)


Ja, ich verstehe Deine Argumentation, würde aber selber anderes Argumentieren:
- Signalgeführt bedeutet, dass der Lokführer die Signale an der Strecke beachten muss
- Das Kreiszeichen ist eindeutig ein Signal (Sh3)
- Somit muss ich beim Aufnehmens des Signals Sh3 auch anzuhalten
- Weder in der ESO noch im Signalbuch ist geregelt, wer es gibt: Ein kreisender Arm ist einfach Sh3, egal ob bahnfremd oder nicht. Daher wäre jeder kreisende Arm ein gültiges Signal

Wobei man sicher abwägen und die Situation berücksichten muss. Ein Kind das irgendwie "Windmühle" am Bahnsteig spielt ist sicher was anderes als wenn mir jemand dabei direkt in die Augen schaut.

Daher würde ich schon sagen, dass ich auf ein Handzeichen einer bahnfremden Person reagieren muss, sollte es sich dabei um ein Kreiszeichen handel. Spannend ist aber die Frage, ob man es eben eindeutig als ein solches erkennt.

Gruß
Dirk

Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

@Robert
Es ist mir schon anhand meiner Antwort bzw Frage bei #1 und #3 klar das Du zurück beißen musst.


Darum geht es nicht. Zumindest MIR nicht. Aber wenn DIR das schon von vornherein klar war, wieso schreibst Du dann sowas?

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Vergiss auch bitte nicht das viele Menschen wie Claus es vorher oben beschrieben hat primär mal damit beschäftigt wären ihren Fehler zu kaschieren und in dem Moment nicht an die Folgen denken die sich noch ergeben könnten.


Genau! Anscheinend scheinen einige (wenige?)  hier im Forum so zu handeln und zu schreiben und die gefühlte überwiegende Mehrheit der Beiträge lautet dann entsprechend.
Wenn es um Schnulli-Kram geht und es den Leuten Spaß macht  . . .
Aber das ist nicht meine Welt und hier geht es leider um etwas mehr als Schnulli-Kram.

Statt Ironie-Modus:
Wie wär's, wenn Ihr alle mal beim nächsten Halbschranken-BÜ die Zeit stoppt, wie lange es nach dem Heruntergehen der Schranken dauert, bis der Zug kommt.
Ich bin auf die kürzeste Zeit gespannt. Und auf den Textvorschlag, wie man in dieser Zeit dem Menschen am anderen Ende der Leitung verständlich macht, um welchen BÜ an welcher Strecke es sich handelt. Und wir spielen stille Post bei der Übersetzung der in Straßen denkenden Menschen (ihr sowie 110/112) zu den in Bahnstrecken denkenden Menschen (Fdl).
Günther und Ismael und andere haben schon richtig erkannt, dass so ein Anruf eigentlich nur nützt, solange die Schranken noch offen sind (und hoffentlich noch lange offen bleiben).

Verwunderte Grüße
Robert

Hallo Dirk
Kreisendes Signal für den Lokführer - Schnellbremsung.Aber welcher  Bahnfremde weis das?
Gruß Josef
Ahoi Peter!

Sowas ist natürlich kacke.

Aber um einmal auf das Signal zurückzukommen. Dies ist in dem Signalbuch der DB Netz geregelt. Und dieses richtet sich explizit an:

Triebfahrzeugführer,
Zugführer,
Mitarbeiter, die Aufgaben im Bahnbetrieb wahrnehmen,
Lehrkräfte für den Bahnbetrieb,
Mitarbeiter mit betrieblichen Planungs-, Leitungs- und Überwachungsaufgaben

Es gitl also verbindlich für die mit der Eisenbahn beruflich befassten Personen.

Insofern nicht verwunderlich, dass es darüber hinaus niemand zur Kenntnis nimmt. Und das ist meiner Meinung nach auch nicht notwendig. Ich spreche jedem Zugführer den Verstand zu auf einen entgegekommenden wild (nicht freundlich) winkenden Menschen entsprechend zu reagieren. Und lieber einmal zuviel in die Eisen als einmal zu wenig.

Ich selber habe im Strassenverkehr schon mit Erfolg den nachfolgenden Verkehr zum halten bekommen ohnen eine rote Lampe oder dergleichen dabei zu haben. Und gleichzeit auch schon auf entsprechende Signale reagiert. Der gesunde Menschenverstand kann doch ganz gut zwischen freundlichem Winken und Gesten und ernergischen unterscheiden.

Cheers
Jens

Hallo Jens
Ein Beispiel.Ein Reisezug fährt von einem grössern Bahnhof  ab.Da wirst Du wahrschenlich schon selbst gesehen haben wie Personen am Bahnsteig neben den Zug herlaufen und oft  ziemlich wild Winken.Wie soll sich der Lokführer nun verhalten?Warte auf deine Antwort.
Gruß Josef
Guten Tag,

früher hatte noch jeder Bahnhof eine öff. Telefonnummer wo man bei verschiedensten Problemen anrufen konnte (Tasche im Zug vergessen und ähnliches). Mit der Nummer konnte mein Onkel, der direkt an einem beschrankten Bahnübergang wohnt schon zweimal einen Unfall wegen hängengebliebener Autos verhindern. Damals wurde die Schranke noch direkt vom Bahnhof aus bedient und etwa 5 Minuten bevor der Zug kam. Heute steht dort eine automatische Schranke, die sehr knapp schließt. Der Bahnhof ist seit über 10 Jahren in eine unbesetzte Haltestelle verwandelt und Notrufnummern sind den Anwohnern keine bekannt. Ist nur Glück, daß seither noch neimand hängenblieb.

Gruß,
blauer-blitz
Bitte Josef, lass gut sein.
im hier besprochenen Szenario winkt keiner vom Bahnsteig.
Schön, dass Du das Ganze wie Dein Kollege (?) Peter ins Lächerliche ziehen möchtest.
Kommt aber nicht gut.
Trotzdem: Pfiat Aich
(oder vielleicht besser: Gute Nacht?)
Robert
Hallo Robert
Entschuldige.Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen.Es geht um Handzeichen von Bahnfremden.
Gruß Josef
Ich habe selbst in meiner Dienszeit viele kuriose Fälle an Bahnübergängen gehabt.
Hallo,

@16, Udo R

Gilt das für alle europäische Bahnen?
(In Ungarn bedeutet das selbe wie in Deutschland.)

http://m3.what.hu/f1/abra76a.jpg
http://m3.what.hu/f1/abra76b.jpg

Gruß
Zoltán
Hallo Peter,

Zitat - Antwort-Nr.: 35 | Name: nspurbodi

Vergiss auch bitte nicht das viele Menschen wie Claus es vorher oben beschrieben hat primär mal damit beschäftigt wären ihren Fehler zu kaschieren und in dem Moment nicht an die Folgen denken die sich noch ergeben könnten.



Sorry, deine Anmerkung verstehe ich hoffentlich falsch. Was hat das von mir beschriebene Verhalten mit Fehler kaschieren zu tun?

Ist es nicht normal, erstmal zu schauen, was überhaupt los ist bevor man irgendwelche theoretischen Notfallszenarien durchführt und über theoretische Folgen nachdenkt?

Wenn sich die Schranke schließt tritt eine ganz andere Situation ein als wenn sich "nur" der Auflieger festgefahren hat. Das ist m.E. nach eine Situation, auf die sich niemand hundertprozentig vorbereiten kann.

Hallo Jens,
Zitat - Antwort-Nr.: 36 | Name: Obersielrichter

@ Claus: Bevor man nach einer Panne auf der Autobahn hinter die Leitplanke gehen soll, muss man aber vorher das Warndreieck aufgestellt haben. Also vergleichbar mit in diesem Fall den herannahenden Verkehr/Zug warnen.



Das verstehe ich hoffentlich auch falsch, oder? Du empfiehlst, mit dem Warndreieck auf der Bahn zu laufen um es in sicherer Entfernung aufzustellen? Möglichst noch auf der Überholspur? Ich empfehle da eine Beratung bei den Verkehrssicherungsbehörden! Das halte ich für leichtsinnig, vor allem, wenn sich jemand vom nachfolgenden Verkehr ob der sich auf der Fahrbahn befindlichen Person erschrickt, das Lenkrad verreisst und selbst dadurch einen tödlichen Unfall erleidet.

Man muß immer anhand der Situation so angemessen wie möglich sehr schnell entscheiden und hat kaum eine Möglichkeit einen eventuellen Fehler zu korrigieren. Und die Situation ändert sich unter Umständen mehrmals in der Sekunde.

LG Claus
Ahoi!

@ Josef: Wie schon angemerkt, geht es hier ja nun wirklich nicht um winken im Bahnhof oder freundlichen Winken als Gruß, sondern um eindeutig zu verstehende Gesten. Aber es sei Dir unbelassen auf soetwas nicht zu reagieren und dann nachher zu sagen, hätte er im Kreis gewunken hätte ich gebremst. So bin ich einfach rein. Wo kommen wir denn hin wenn die Leute die Vorschriften der Bahn für Ihre Mitarbeiter nicht kennen.

Gegenfrage. Was machst Du wenn ich im Bahnhof nun im Kreis winke, weil ich noch in den Zug will? Hälst Du dann an?

@ Claus: Schaue einfach in § 15 der StVO bevor du anderen eine Beratung empfiehlst. Stehst Du also nach einer Panne oder Unfall auf dem Standstreifen hast Du das Warndreieck in angemessener Entfernung aufzustellen. Sinnvoll ist es diese Entfernung hinter der Leitplanke zu gehen. Aber aufstellen musst Du es. Etwas anderes gilt wenn Dein Auto auf einer der Fahrspuren steht. Dann gilt Eigensicherung vor Fremdsicherung. Aber trotzdem muss man den nachfolgenden Verkehr warnen ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Aber wo genau habe ich geschrieben, dass Du auf der Überholspur oder überhaupt der Fahrbahn laufen sollst?

Jetzt mal so generell, wer kein Warndreieck aufstellt um damit den nachfolgenden Verkehr zu warnen, macht nur deutlich, dass es ihm nur um sein eigenes Hab und Gut geht und die anderen ihm ziemlich am Arsch vorbei gehen. Das kann aber nach hinten losgehen. Interessante Entscheidung des OLG Hamm dazu übrigens unter:
http://lawbike.de/olg-hamm-nach-verkehrsunfall-...-bei-autobahnunfall/

Cheers
Jens
Hallo Jens
Ich hab mit dem Bahnsteig eine wahre Begebenheit aufzeigen wollen.Eine Person hat am Bahnsteig wild gewunken.Der Lokführer dachte auch an Winken.Es war jedoch eine Person zwischen Bahnsteig und ausfahrendem Zug gefallen.Hier war der Zugführer schnell beim Ziehen der Notbremse.Das meint ich mit Handzeichen von Bahnfremden.
Gruß Josef
Ahoi!

Ich gebe zu, an eine solche Situation habe ich auch gedacht. Aber hätte es einen Unterschied gemacht, ob die "zivile" Person im Kreis gewunken hätte oder irgendwie anders? Das meine ich doch. Es kommt immer auf die Gesamtsituation an. Und eine Zivilperson die auf freier Strecke wild gestikulierend entgegen kommt will doch auf eine Gefahr hinweisen. Egal ob nun kreisförmig, elipse, viereckig oder achteckig gewunken. Da kommt es doch auch auf die Intensität und anderes an.

Cheers
Jens
Hallo Jens
Lassen wir es wie es ist.Aber versuch mal am Führerstand mitzufahren(aber nicht nur einmal).Es ist schon schlimm genug wenn es zu solchen Unfällen kommt.Wenn kreisförmig Gewunken wird ist es eindeutig ein Haltsignal.
Schönes Wochenende Josef
@57 Hallo Jens,

bitte halte mal den Ball etwas flacher, du machst irgendwie den Eindruck eines HB -Männchens.

Ich habe vom liegenbleiben eines Fahrzeugs auf der Autobahn geschrieben, und nicht auf der Standspur. Meiner Meinung nach hast du da was falsch interpretiert oder willst mich nicht verstehen.

Der § 15 StVO hilft mir in solch einer Situation nicht, da hilft mir kein Paragraph dieser Welt. Empfohlen wird, im Nachhinein wohlgemerkt, immer wieder Eigensicherung vor Fremdsicherung. Ich betone nochmals, in Situationen, wo ein Fahrzeug AUF DER AUTOBAHN stehenbleibt. Diesen Rat gibt einem jeder Autobahnpolizist, unabhängig davon, ob er schon mal einen solchen Helden des Warndreicks von der Straße gekratzt hat oder nicht.

Meine Meinung bleibt bestehen, in solchen Situationen muß schnell entschieden und gehandelt werden. Die Paragraphen kommen immer erst hinterher.

LG Claus
Freunde, warum streitet Ihr Euch?
Da unter uns ja einige aus der "Fahrenden Zunft" (Schiene und Straße) sind, und die anderen auch öfters den Zug benutzen oder zumindest gelegentlich einen BÜ queren, wollen wir doch sicher dassselbe: dass uns jemand im Falle des Falles die Haut rettet bzw. wir im Falle des Falles anderen die Haut retten können.
Ob nun 80 oder eher 20 Prozent der Tfz-Führer  beim Anblick von Jens oder Josef oder Claus oder mir erschrecken   und die Schnellbremsung reinhauen, oder nur 5 Prozent ist eigentlich egal, wichtig ist doch, dass der Tfz-Führer vorgewarnt wird und dadurch die Schrecksekunde verringert wird bzw. dass seine Sinne geschärft werden, er aufmerksamer beobachtet und dadurch wertvolle Sekunden gewinnt, um schneller zu bremsen, sich in Sicherheit bringen und evtl. die Fahrgäste warnen zu können.
Dies kann Leben retten und hat es im vorliegenden Fall auch getan!
Wenn dann allerdings völlig unbedarft Aussagen kommen wie:
"hat den LKW-Fahrer alles richtig gemacht: sofort die DB-Stelle per Mobiltelefon kontaktiert. Es war aber offensichtlich zu spät." dann finde ich das unverantwortlich. So etwas darf sich nicht in den Köpfen festsetzen.
Darum und nur darum ging's mir.  Ich denke, Ihr versteht alle, was ich meine und ich hoffe, wir sind uns alle darin einig.
Wäre schön!
Robert
@62 Hallo Robert,

volle Zustimmung, Streit ist sinnlos. Es gehören auch immer mindestens 2 dazu

Ein Freund von mir war mal Notfallmanager bei der DB und hat gesehen, wie ein (Straßen-)Polizist eine Unfallstelle auf einem Bahnübergang mit einem Warndreieck auf der Schiene sichern wollte. War mit Sicherheit gut gemeint, der Notfallmanager der DB glaubte aber im falschen Film zu sein.

Im vorliegenden Fall hat der Einsatz des Anwohners größeren Schaden verhindert, weil er zufällig da war und sich zufällig auskannte. Zum Glück!

Daraus aber eine Verhaltensweise für zukünftige BÜ-Blockierer abzuleiten halte ich für schwierig, weil sich jeder Unfall anders ereignet und entwickelt. Wobei ich den ersten Unfall beim hängenbleiben des Sattelzuges sehe. Weiss eigentlich jemand Genaueres, warum der Lastzug hängenblieb?

Mir wären Fakten lieber, die werden aber wohl nicht so im Detail kommen. Ich schätze, die Ermittlungen laufen noch.

LG Claus
Hallo Claus,
anderswo wird berichtet, dass der Fahrer eine Genehmigung hätte haben müssen, um dort fahren zu dürfen. Und dann hätte er VOR dem Befahren des BÜ den Fdl kontaktieren müssen.
Das kann man wohl als Faktum betrachten. Hat Günther das nicht auch schon so geschrieben?!
Ob er die Genehmigung hatte oder falsch gefahren ist? Vieles Weitere muss durch die Ermittlungen geklärt werden .  . .
Grüßle
Robert

Hallo zusammen.
Nach dem jeder Beitrag mindestens 6 mal wiederholt und zerpflückt wurde,
kann ja nun das "Hauen und Stechen" beginnen.

Gruß Rainer
Hallo,

sorry, ich habe eine fatalistische Meinung: es wird sich nicht befriedigend ändern lassen.

So wie manche Steine von der Brücke werfen, lässt es sich diesen sicherlich antrainieren, Sh3 zu geben. Wenn die zentrale Rufnummer (or what ever else) jedermann bekannt sein kann, wird es genauso Unfug geben. Wo steht die denn im Notfall (die von Schwerlast beschriebene Spezialsituation ausgenommen)? Bis ich die im Streichelphone nach Eingabe des Sicherheitscodes in irgendeinem Sch...menü (unter welchem Buchstaben habe ich die noch abgespeichert?).... 110 kann sich jeder merken und die Mißbrauchsschwelle dürfte deutlich höher liegen.

Als einzigen Ansatz sehe ich die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. Auf der A 3 hatten wir zwischen Flughafen und Mönchhofdreieck ca. 5 km Stau. Auf der 2. Spur von links stand an der Ausfädelung Mönchhofdreieck/Raunheim jemand hinter seinem liegengebliebenen Auto: Motorhaube auf, Kofferraum auf. Warndreieck wohl nicht gefunden oder zu unbequem, Warnweste auch nicht.

Genauso denkende fahren auch über für sie nicht zugelassene Straßen und was sonst noch Gefahren heraufbeschwört.

resigniert

Michael

P.S. warum braucht die Themenbezeichnung "!!!" vor und nach de´n Buchstaben?
Ahoi!

@ Claus dann reden wir wohl warum auch immer tatsächlich aneinander vorbei und sind uns in der Sache wohl auch grundsätzlich einig.

Ach das Hauen und Stechen ist ja irgendwie langweilig. Ich merke mir lieber etwas anderes, was ich wirklich bis jetzt nicht wusste und in der Tat sehr nützlich sein kann um schlimmeres zu vermeiden.

Das, wenn man die geschlossene Vollschranke wieder hochgedrückt wird, das Signal zur Sicherung des BÜ auf Rot springt. Das ist für alle Beteiligten ungefährlich.

Und ob ich dann in dieser Situation dran denke den Zugführer mit einem kreisenden Arm oder nur wie auch immer winkend auf die Gefahr aufmerksam mache wird man sehen. Aber eins werde ich mit Sicherheit nicht. Mein Handy zücken, Kamera an und dann eine Video schiessen.

Cheers
Jens
Zitat - Antwort-Nr.: 63 | Name: lausS

Weiss eigentlich jemand Genaueres, warum der Lastzug hängenblieb?


Wenn ich mir auf http://www.zak.de/artikel/details/220394 das Foto so ansehe, wirds der "Klassiker" sein:
Sattelauflieger aufgesetzt beim "runterfahren" vom Bahnübergang, Antriebsachsen sind dann soweit entlastet, dass die Antriebsräder keinen Vortrieb mehr erzeugen können -> Räder drehen durch.

In wie weit man noch mit der Luftfederung arbeiten hätte können...

Grüße
Jan
Hallo.
Man sollte erst die Ergebnisse der Untersuchung abwarten. Es kommt auch darauf an zu welchem Schluss der oder die Gutachter kommen.

Alles andere wäre nur wilde Spekulation und damit wäre keinem geholfen.

lb. Gruß.
Günther Lang
@69 Hallo JN,

das Foto hatte ich auch schon gesehen und hatte zuerst den gleichen Gedanken wie du auch.

Im Artikel lese ich allerdings, dass der Lastzug ca. 50 Meter mitgeschoben wurde. Ich hoffe tatsächlich, dass der BÜ anders aussieht.

@70 Hallo Günther,

volle Zustimmung. Ich glaube allerdings nicht(mehr) daran, dass die tatsächliche Faktenlage oder die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht werden. Die "Sensation" ist der Unfall, die Auflösung ist für die Presse weniger interessant (meiner besch.... Meinung nach zumindest)

LG Claus
Hallo Claus.
Eine kleine Randbemerkung wird es vielleicht irgendwann mal geben, sofern es jemals wirklich geklärt wird. Dies wärecsicherlich auch im Interesse der Verletzten.

lb. Gruß.
Günther Lang
Hallo,

das ist ein interessanter Thread. Die Frage ist auch nicht einfach zu beantworten. Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen zwei Verkehrsträgern stellt immer eine erhöhte Unfallgefahr da. Nicht umsonst ist die DB ist seit Jahrzehnten damit beschäftigt möglichst schnell alle Bahnübergänge abzuschaffen. Entweder durch den Bau von Brücken und Unterführungen, durch den Neubau von Bahnstrecken aber auch durch Streckenstilllegungen hat sich die Anzahl der Bahnübergänge in den letzen Jahrzehnten stark reduziert. Noch im Jahr 2003 waren nur etwa 12000 der Deutschlandweit mehr als 26000 (!) Bahnübergänge mit Schranken oder Signallichtern gesichert.
Auf Strecken mit Bahnübergängen darf in Deutschland heute nur noch bis zu 160 km/h schnell gefahren werden. In den achtziger und neunziger Jahren gab es eine Ausnahmeregelung - es durfte auf einer Strecke trotz Bahnübergänge 200 km/h gefahren werden. Es handelte sich dabei um die Strecke Lünen-Münster (auch als ADAC-Bahn bekannt). Hintergrund war dass die Strecke mit nur 160 km/h den IC-Takt nicht ermöglich hätte und Anschlüsse in Norddeutschland verloren gegangen wären. Erst als die Bundesregierung die Ausnahmeregelung nicht mehr verlängerte wurde die DB aktiv und beseitigte alle Bahnübergänge auf der ADAC-Bahn (der Name kommt von den Unterwegsbahnhöfen Amelsbüren - Davensberg - Ascheberg - Capelle und hat nichts mit dem Münchner Schummelverein zu tun

Egal wo auf der Welt, ein Bahnübergang stellt immer eine große Gefahr dar. In Zeiten des immer weiter ausufernden Auto- und LKW-Verkehrs werden die Bahnübergänge z.B. durch Rückstaus immer gefährlicher. Bei Youtube gibt es unzählige Videos über solche Unfälle.

Grüße
Markus
Hallo zusammen,

hier wird ein ähnliches Ereignis dargestellt (bitte mit einem Schmunzeln betrachten, trotz des ernsten Themas)

https://www.youtube.com/watch?v=RqTAAUNMYIg

Fazit: vor 50 Jahren wäre das so nicht passiert. Und steckenbleiben auf dem BÜ gab es damals schon.

LG Claus
Ich weiß nicht, ob das deutlich genug wurde, ich möchte daher Peter "Nspurbodi"s Kommentar #18 auch noch mal betonen: Beim Helfen gilt immer, Selbstschutz geht vor! Es hat niemand was davon, wenn man heldenhaft auf dem Gleis rennt und dann noch selber erwischt wird vom Zug oder sich die Knochen bricht, wenn man im letzten Moment vom Gleis hechtet.
Ich bin kein Experte, aber ich habe einige Halbschranken-BÜ im Kopf, die denke ich so gelegen sind, dass ich mir ein wirklich wirksames Entgegenrennen zum Zug nur schwer vorstellen kann.

Gruß
Lars
Hallo N.Bahngemeinde,

ein Monteur für Bahnsixherungstechnik hat mir mal einen Tipp gegeben was man machen sollte wenn man mit dem Auto auf einem Bahnübergang liegen bleibt.

Wenn man keine Möglichkeit mehr hat das Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich zu bekommen, natürlich alle Insassen raus und weit weg.

Die Bahnübergänge haben in Bremswegentfernung des Zuges Überwachungssignale, die dem Lokführer den Zustand des Bahnüberganges anzeigen. Bei richtig gesichertem BÜ (Signallicht rot an und sofern vorhanden, Schranken geschlossen) blinkt dieses Signal und der Zug darf weiterfahren.

Da der Stromfluss der roten Lichter vom Bahnübergangssteuergerät überwacht wird, würde es laut dem Monteur ausreichen mit einem Stein die Glühwendel der Signalleuchte (Blinklicht oder Rotsignal) zu zerstören. Der dadurch unterbrochene Stromfluß würde vom Steuergerät erkannt und das Überwachungssignal würde abgeschaltet,
In diesem Fall mußte der Zug vor dem Bahnübergang anhalten.

In einigen Fällen haben auch die Schrankenanlagen Schrankenbaumbruchsensoren, die bei einem abgebrochenen Schrankenbaum die Überwachungssignale abschalten.

Wenn jedoch der Zug bereits am Überwachungssignal vorbei gefahren ist, kann man den Zug nicht mehr aufhalten.

Eine letzte Möglichkeit ist, sofern das Strassenfahrzeug nicht aufgesessen ist und nur der Motor nicht mehr anspringt, mit Hilfe des Anlassers und dem eingelegten 1. Gang das Fahrzeug von BÜ zu bewegen.

Gruß
Michael
Moin,
Zitat - Antwort-Nr.: 76 | Name: Michael

Eine letzte Möglichkeit ist, sofern das Straßenfahrzeug nicht aufgesessen ist und nur der Motor nicht mehr anspringt, mit Hilfe des Anlassers und dem eingelegten 1. Gang das Fahrzeug von BÜ zu bewegen.


Und jetzt bitte noch einen Tip was man bei Fahrzeugen mit Automatik- oder CVT-Getriebe macht ?
mfg ntrail
Hallo Michael.
Sofern noch soviel Zeit bleibt damit man mit Zündung und 1. Gang noch "spielen" kann.

Ich denke, dass die meisten Fahrer zu nervös wären um dies noch zu machen.

Lb. Gruß.

Günther Lang
Disponent Schwer- und Spezialtransporte.

Zitat - Antwort-Nr.: 76 | Name: mbk

Da der Stromfluss der roten Lichter vom Bahnübergangssteuergerät überwacht wird, würde es laut dem Monteur ausreichen mit einem Stein die Glühwendel der Signalleuchte (Blinklicht oder Rotsignal) zu zerstören. Der dadurch unterbrochene Stromfluß würde vom Steuergerät erkannt und das Überwachungssignal würde abgeschaltet. In diesem Fall müßte der Zug vor dem Bahnübergang anhalten.



Dieses Vorgehen stellt genau genommen bereits einen Eingriff in den Eisenbahnverkehr dar: "Strafbar ist jeder gefährliche Eingriff. Eingriffe sind vor allem die Zerstörung, die Beschädigung oder die Beseitigung von Anlagen, die dem Schienenverkehr dienen".

Diesen "Denkansatz" finde ich denoch nicht so schlecht. Durch Nichtstun würde bei einem Unfall (wie z.B. aktuell im Erpfendorf) so wie so der ganze Bü mit allen Sicherungsanlagen schwer beschädigt oder komplett zerstört. Aber wer denkt in so einer Situation genau an diese Möglichkeit? Das klappt nur bei McGyver und der ist längst in Rente

Zitat - Antwort-Nr.: 76 | Name: mbk

In einigen Fällen haben auch die Schrankenanlagen Schrankenbaumbruchsensoren, die bei einem abgebrochenen Schrankenbaum die Überwachungssignale abschalten.



Diese Funktion und auch eine Endlagenabfrage der Schrankenbäume sollte eigentlich zwingend bei allen vorhandenen Bü nachgerüstet werden, zumindest auf Hauptstrecken oder wo schneller als 80 km/h gefahren wird. Ich habe selbst schon zwei Mal Live erlebt wie im Rückstau stehende LKW sich unter der sich schließenden Bahnschranke befanden, aber noch so weit vom Gleis wegstanden das der vorbeifahrende Zug ohne Kollision vorbei fahren konnte. Bei beiden Vorfällen waren die Bü in Kurven und die Züge fuhren ungebremst weiter.

Sind Schrankenbaumbruchsensoren bzw. Endlagenabfragen (wie es sie ja anscheined bereits in der Schweiz gibt) bei Neuanlagen in Deutschland eigentlich Pflicht?

Aber auch bei mit solchen Neuerungen ausgestatteten Bü wird es keine 100% Sicherheit geben können.

Grüße
Markus

Hallo,

eine Notrufsäule mit gesichtertem Alarmtaster (Scheibe einschlagen) und Videoüberwachung am Bü fände ich besser.

Grüße, Peter W.
Hallo Peter
Die Idee ist nicht schlecht, nur werden Dir da die Gewerkschaften und das Personal nicht mitspielen da im Unglücksfall der FDL dann die volle Verantwortung übernimmt und das will keiner!
Lg Peter
@Peter : Ich glaube Peter W. meinte, die Videoüberwachung mit dem Alarm zu koppeln.
Damit hätte ein Missbrauch nicht immer eine Zugbremsung zur Folge, sondern im Alarmfall müsste ein echter Mensch einen Blick auf einen Monitor werfen und erst dann den Zug stoppen.
Das sollte doch machbar sein.
Wollte schon ähnliches vorschlagen mit einer Notrufsäule und Videoübertragung.
Wie immer ist es eine Abwägung : Geld gegen Leben.
Geld gewinnt.

Jürgen H.
Hallo Jürgen
Die Gewerkschaften legen sich gegen beides quer ;o)
Lg Peter
Hallo,

natürlich nur im Aktivierungsfall, so wie bei Geldautomaten - zur Vermeidung und Verfolgung von Mißbrauch. Witzbolde gibt's ja genug.

Grüße, Peter W.
Hallo Peter
Ja schon nur was machst Du wenn der FDL gerade nicht auf seinem Platz ist, dann bleibt die Verantwortung wieder bei ihm und bei einem 12 Stunden Dienst muss jeder mal aufs Klo oder will sich ein Essen machen!
Lg Peter
Ich hätte nicht gedacht, dass der Personalabbau schon so weit fortgeschritten ist, dass es niemanden mehr gibt, der einen Alarm nach Sichtprüfung an einen Zug weitergeben kann.
In dem Zusammenhang erscheint mir der Atomkraftausstieg von Deutschland in einem ganz anderen Licht.

Jürgen H.
Hallo,
die Frage ist doch, wo liegen die eigentlichen Ursachen.
Wenn man darüber diskutiert, wie man Amokläufe vermeiden kann, kommt ja auch niemand auf die Idee, dass jetzt alle Bürger schusssichere Westen tragen müssen.
Hier ist es genauso, jemand verhält sich offensichtlich völlig unverantwortlich und wider jegliche Vernunft - und deshalb soll jetzt die Bahn zig- oder hunderttausende von BÜ's nachrüsten? Es wäre ja schön, wenn unser Erfindungsgeist hier eine tolle technische Lösung findet, aber man sollte nicht unterschwellig der Bahn die Verantwortung zuschieben.
meint
Robert
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wenn man darüber diskutiert, wie man Amokläufe vermeiden kann, kommt ja auch niemand auf die Idee, dass jetzt alle Bürger schusssichere Westen tragen müssen.
Hier ist es genauso, jemand verhält sich offensichtlich völlig unverantwortlich und wider jegliche Vernunft - und deshalb soll jetzt die Bahn zig- oder hunderttausende von BÜ's nachrüsten?


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, oder so.
Zur Vermeidung von Amokläufen sind die Waffengesetze mehrfach drastisch verschärft worden.
Die Kosten hatten die Waffenbesitzer zu tragen, nicht die Amokläufer, die sich völlig unverantwortlich und wider jeder Vernunft verhalten haben.

Wie ich schon schrieb, geht es immer um eine Abwägung der möglichen Folgen mit dem benötigten Geld.
Hier ist es offenbar so, dass diese Abwägung erfolgt ist und man der Ansicht ist, gelegentlich ein paar Tote und Verletzte sind den Aufwand nicht wert.
Diese Diskussion, sollte meiner Ansicht, immer wieder neu geführt werden, nicht wenn Unfälle ein empörtes Rufen auslösen, sondern wenn die technische Entwicklung einen neuen Stand erreicht, der die Kosten meist nach unten ändert.
Oder muss man davon ausgehen, dass der Wert eines Lebens dann ebenfalls niedriger angesetzt wird ?
Gemessen an der wachsenden Weltbevölkerung wäre das nachvollziehbar.

Der Erfindergeist hat billigste Kameras, sowie drahtlose Bild- und Signalübertragung ermöglicht.
Es gibt sogar Gesichterkennungssoftware, die erkennen könnte, wer da gleich stirbt.
Da sollte es doch möglich sein, ein Alarm auszulösen, wenn ein BÜ nach Absenken der Schranken nicht frei ist ?!?
Wie teuer wäre es, an einem vorhandenen Lichtmast eine Webcam mit Datenübertragung, sowie einen Notschalter zu installieren ?
Wie viele BÜ gibt es ? Wie hoch war der Schaden durch Unfälle an BÜ ?
Ach, halt, das zahlt ja die KFZ-Versicherung. Damit hat sich das erledigt.

PS :http://de.wikipedia.org/wiki/Bahn%C3%BCbergang_%28Deutschland%29
"In Deutschland gibt es rund 45.000 Bahnübergänge, davon rund 20.408 im Netz der Deutschen Bahn (Stand 2008)
2008 ereigneten sich an deutschen Bahnübergängen 207 Unfälle, darunter 52 mit Todesfolge (1996: 563 Unfälle) "


Jürgen H.
Hallo Jürgen,
hast scho recht, irgendwie.
Bei einem BÜ sind i.d.R. der Bund, der Straßenbaulastträger (tolles Wort ) und die DB mit je einem Drittel beteiligt. Da sprechen also andere auch noch ein Wort mit. Oft will die Bahn investieren, aber die Gemeinde hat kein Geld . . .
Bzgl. Bund und Bahn ist das außerdem auch noch eine Frage der Prioritäten:
Womit rettet man mehr Menschenleben: mit hundert kleinen Investitionen an selten befahrenen BÜs oder mit 1 Brückenbauwerk an einem viel befahrenen BÜ?
Du hast recht: Kameras, Funkübertragung und Bildauswertung werden immer günstiger und besser. Es lohnt sich sicher, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Da aber bei der Bahn alles "signaltechnisch sicher" funktionieren muss (z.B. fail safe und ähnliche Prinzipien), müssen erst teure Geräte entwickelt werden, die dann ein Vielfaches von dem kosten, was eine qualitativ sehr hochwertige Ausrüstung aus marktüblichen Komponenten kosten würde. Schließlich muss der Hersteller z.B. auch garantieren, dass er noch in 10 / 20 / 30 Jahren Ersatzteile hierfür vorhält. Versuche mal, einen Akku für ein 10 Jahre altes Handy zu bekommen, oder ein Programm-Update das auf einem 10 Jahre alten Computer mit 10 Jahre altem Betriebssystem läuft. Wenn man hier nun 30 Jahre ansetzt, bekommt man ein ernstes Problem. Ich will diese Ansätze nicht kaputtreden, aber vieles ist letztlich doch schwieriger, als man denkt und nicht nur eine Frage der Überlegung: was kostet ein Toter?
Grüßle
Robert

Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: 87 | Name:

Es wäre ja schön, wenn unser Erfindungsgeist hier eine tolle technische Lösung findet, . . .

dazu das http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrenraum-Freimeldeanlage .

Johannes
Johannes, das ist bekannt:
Zitat - Antwort-Nr.: 21 | Name: E-Sig

die Gefahrraumüberwachung mit Signalabhängigkeit gibt es auch in D (und sicherlich auch in A/Ö). Das ist immer im Zusammenhang mit Vollschranken.


Hier ging es um Halbschranken. Das sieht zwar ähnlich aus, dahinter stecken aber völlig unterschiedliche Sicherungskonzepte.
Bei Gefahrraumüberwachung mit Signalabhängigkeit müssen erst alle Schranken im entsprechenden Blockabschnitt geschlossen sein, bevor der Zug losfahren darf. Dann kannst Du Dir ausrechnen, wie lange Du ggf. am BÜ warten musst. Damit kein Vollpfosten (der angeblich alles richtig macht, wenn er sein Handy zückt und sich in Sicherheit bringt, wenn der Zug kommt) dann doch noch die Schranken umfährt, nimmt man hier zwangsläufig Vollschranken. Im Interesse der Autofahrer, die nicht solange warten wollen, bis der Zug vom nächsten Bahnhof (Blockabschnitt) angetuckert kommt, gibt es das Konzept mit Halbschranken, so dass bei schließenden Schranken die Fahrzeuge immer noch RAUSfahren können. Salopp gesagt: man geht davon aus, dass es wesentlich mehr eilige Autofahrer gibt, die sich richtig verhalten, als Vollpfosten mit Mobiltelefon. (Quasi Verhältnis vernünftige Bürger zu Amokläufer)
Man müsste also den _fahrenden_ Zug über Funk warnen, und das aber "signaltechnisch sicher". Und man müsste alle Fahrzeuge, die diese Strecke befahren, mit diesem Gerät ausrüsten, das sicherlich aufwändiger ist als z.B. die Indusi.
Da Du aber letztlich nicht sicherstellen kannst, dass ein Vollpfosten mit Mobiltelefon nicht doch noch durch die Schranken rauscht, wenn der Bremswegabstand schon unterschritten ist, hilft so eine Technik letztlich auch nur in ganz wenigen Situationen. Da ist es wohl besser, möglichst viele BÜe nach und nach aufzulassen und/oder durch eine Brücke zu ersetzen. Und genau dies tut die DB seit Jahrzehnten.
Aber bei jedem Vollpfosten-Unglück denkt man (ich gebe zu, das ist sehr naheliegend):
hätt' die Bahn da nich was machen können? Man müsste eine Technik gegen Vollpfosten erfinden!
Robert  
Past zwar nicht ganz, aber ein rotes Licht interessiert an einem Bahnübergang heute wohl keinen mehr:

http://www.nwzonline.de/delmenhorst/lokomotive-...16,0,2294992110.html

Mfg

Mika
. . .
und man müsste mit dem Vorurteil aufräumen: Solange die Schranken offen sind, ist ja noch nichts angebrannt. Denn WENN SICH DIE (Halb-)SCHRANKEN SCHLIESSEN, IST ES i.d.R. BEREITS ZU SPÄT !
Sätze wie
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

und im aktuellen Fall hat den LKW-Fahrer alles richtig gemacht: sofort die DB-Stelle per Mobiltelefon kontaktiert. Es war aber offensichtlich zu spät.

wiegen die Leute in völlig falsche Sicherheit und gefährden damit Menschenleben!
Auch das Wissen um Gefahrraum-Überwachung wiegt die Leute in völlig falsche Sicherheit. BÜ's mit Halbschranken oder LZA haben PRINZIPIELL KEINE Gefahrraum-Überwachung, auch wenn der Wikipedia-Beitrag einen anderen Eindruck vermittelt.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
. . .
Mika,
schönes Beispiel !
Hallo miteinander
Habe heute in der Nacht mal bei einem Schranken in Wien, bei dem ich immer ein ungutes Gefühl habe ob er nun zu geht oder nicht, mitgezählt wie lange es dauert vom Vollständigen schließen des Schrankens bis zu dem Zeitpunkt wo der Zug den BÜ passiert. Es waren knapp 8 Sekunden. Nicht wirklich viel Zeit um noch großartig irgendetwas zu organisieren! Für so manchen vielleicht nicht einmal die Zeit um sich selbst in Sicherheit zu bringen!
Lg Peter
Hallo Peter,
danke für's "Zeitstoppen". 8 Sekunden ist erschreckend wenig! Dazu kommen noch wenige Sekunden für das Schließen der Schranken und noch wenige Sekunden Vorwarnzeit durch das rote Blinken der LZA.
Zeit zum Überlegen bleibt da eigentlich nicht mehr . . .
Viele Grüße
Robert
Hi Peter, hi Robert,

bei meinen heutigen Zugsichtungen auf der badischen Schwarzwaldbahn (youtube-Video kommt in wenigen Tagen) konnte ich beobachten, dass eine Bahnschranke (Halbschranke) vielleicht 5 Sekunden vollständig geschlossen war - da kamen schon die Züge aus dem Hippensbach-Tunnel (265 m lang) herausgefahren (V = 70 km/h). Abstand Tunnelportal zur Schranke: ca. 30 - 40 Meter.
Wenn ein sich näherender Zug das andere Tunnelportal erreicht, beginnt sich die Schrank zu senken. Ca. 5 Sekunden vorher geginnt das Läutwerk zu tönen. Es bleibt also noch kaum eine Reaktionszeit, wenn ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug auf dem BÜ kurz vor Eintreffen des Zuges hängenbleiben würde.
Die Schrank ist jedoch über eine Gegensprechanlage mit dem Fdl in Triberg verbunden, die vor allem für Langholztransporte gedacht ist. Die sollen sich laut Schild am BÜ vor dem Überqueren des BÜ beim Fdl anmelden und nach dem Überqueren wieder dort abmelden.

Soweit meine heutige Beobachtung.

VG
Andreas

Hallo,

ich kann mich daran erinnern, dass wir Ende der 70er/Anfang der 80er mehrmals in Polen an einem Bahnübergang "verhungerten". Einmal kamen wir an diesen Bahnübergang, die Schranken waren unter und still ruhte der See. Nach 10 Minuten kam der Zug und war wieder weg. Die Schranken blieben stoisch untern und der See ruhte still weiter. Eine geschlagene dreiviertel Stunde lang. Dann kam - recht zögerlich - der Gegenzug. Danach erst bequemten sich die Schranken wieder nach oben.

Mitte der 90er war ich in Stralsund. Ich kam von Westen auf der alten Bundesstraße. Die neue mit der neuen Brücke nach Rügen gab's da noch nicht. Neben dem Bahnübergang - richtig! - der Bahnhof. Und wie schnell fährt der Zug, wenn er hält? Richtig! Keine 120 km/h. Und wie schnell ist derZug, wenn er gerade losfährt? Genau! Auch keine 120 km/h. Und was machen die Schranken, wenn der Zug fährt? Klar. Sie sind unten. Und wie lange? Gefühlt eine Ewigkeit, da selbstverständlich immer ein Zug nach dem nächsten loszuckelt - was dazu führt, dass die Schranke alle 3 Stunden gefühlt nur für 30 Sekunden gelüftet wird. Das war damals aber noch nicht so tragisch - die müde Schranke hat lediglich den Superstau vor dem alten Rügendamm ein wenig entzerrt

Grüße
Werner K.
Nochmal zum Kreissignal: vor etlichen Jahren habe ich mal tatsächlich versucht, mit dem Kreissignal mit einer Warnweste in der Hand (die ich im Rucksack dabei habe) einen Zug (einzeln fahrende Lok) anzuhalten - Ergebnis: nichts. Er fuhr weiter als ob nichts wäre.

Ich hoffe wenigstens, er hat dann am darauffolgenden Rumpeln am Schienenbruch bemerkt, daß das Kreissignal nicht als Scherz gedacht war.

Zuvor habe ich versucht, über Anruf (110, weiterverbunden zur Bundespolizei; eine andere Nummer hat man draußen vor Ort nicht zur Hand) das betreffende Gleis sperren zu lassen. Die Lok kam ca. 10 Minuten nach der Beendigung des Anrufs, der Anruf selber ging ca. 3 Minuten trotz genauer Angabe von Strecke, Gleis, Streckenkilometer usw.. 13 Minuten sind eindeutig zu viel.

Insoweit mache ich mir nun aus praktischer Erfahrung in solchen Situationen keine echten Hoffnungen mehr, einen Zug so überhaupt stoppen (lassen) zu können.

Das war eine bogenäußere Schiene, die Wagen des vorherigen Zuges haben da schon ganz stark "hineingekippt" daß man meinte, da könnte einer entgleisen. Dadurch ist mir das auch nur aufgefallen, siehe Bild

Edit: verlinkung ging nicht


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Hallo,

jetzt mal ehrlich: Sicherlich ist die Lage äußerst verzwickt, wenn man auf dem Bahnübergang feststeckt und es gibt Klotten, wenn es zum Unfall kommt.

Aber dafür gleich nahezu hundert Wortmeldungen? Mit Weisheiten wie dem Zug auf dem Gleis entgegenlaufen, tagsüber mit gelber Fahne oder zu nachtschlafender Zeit mit Laterne, im Kreis geschwenkt...

...links- oder rechtsherum?

In der Schifffahrt ist man da einen Schritt weiter. Dort gibt es einschlägige Lektüre:

"How to avoid huge ships" von Captain John W. Trimmer

Dumm nur: Das Werk ist mittlerweile vergriffen und nur noch antiquarisch erhältlich. Bei Amazon werden für gebrauchte Exemplare 375 und für neue über 500 € aufgerufen!

http://ecx.images-amazon.com/images/I/714PH4X5FRL.gif

Grüße
Werner K.
Hi zusammeN,

wieder einmal ein BÜ-Crash mit Ansage, der sogar mit einem Handy gefilmt wurde und viele Fragen aufwirft:

http://www.infranken.de/regional/kronach/Video-...enroth;art219,860577

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

"inFranken.de":

Großes Glück hatten Freitagnacht zwei junge Frauen in Neukenroth im Landkreis Kronach. Die beiden Frauen wollten gegen 1.30 Uhr zu einer Party in der Zecherhalle, haben allerdings die Einfahrt zum Parkplatz verpasst und sind auf dem Gleisbett gelandet. Dort blieb ihr Auto stecken. Während des Versuchs, sich aus der Lage zu befreien, das Auto wegzuschieben, gingen die Schranken runter.

Hier ein Video, das Daniel Lenhardt vor Ort gedreht hat. Zu sehen ist, wie noch versucht wird, den Lokführer zu warnen, dass auf den Gleisen ein Auto steht. Im Fahrzeug befanden sich keine Personen.

Ein Güterzug war in der Anfahrt. Zwar hat eine Polizeistreife, die zufällig auf den Vorfall aufmerksam wurde, noch versucht über das Notfallsystem den Zug zu stoppen, Beteiligte haben durch verschiedene Signale versucht, den Zugfahrer auf die Situation aufmerksam zu machen, doch letztlich war es zu spät. Der Zug raste nahezu ungebremst in das Auto, kam erst später zum Stehen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Wie die Polizei mitteilt, entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von insgesamt 60.000 Euro. Sowohl die Lok als auch der Pkw waren nicht mehr fahrbereit. Die Bahnstrecke war für mehrere Stunden gesperrt.



Die Strecke ist an der Unfallstelle fast schnurgerade ( https://maps.google.de/maps?q=neukenroth+am+sc...t=classic&dg=brw ) und den beiden bereits anwesenden Polizeibeamten fällt nicht anderes ein, als auf dem BÜ stehen zu bleiben und mit ihrer Kellen rumzuwinken - ist doch klar, dass der "Zugfahrer" sofort den Anker wirft, wenn er die rot leuchtenden Polizeikellen auf dem BÜ sieht. Dann bleibt der Zug auch nach 10 Metern garantiert stehen.

VG
Andreas

das Handy-Video befindet sich im oberen Drittel des Artikels. Das kleine Videoformat ist wahrscheinlich dem Handy geschuldet.il

Teil 2 dieses threads: http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=811499&ins#unten





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