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THEMA: Interview mit René F. Wilfer (Piko)

THEMA: Interview mit René F. Wilfer (Piko)
Startbeitrag
wgk.derdicke - 10.11.14 23:26
Hallo,

gerade habe ich über DSO folgenden Link zu einem nicht uninteressanten Interview mit René F. Wilfer (Piko) gefunden:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutscher...tock-wagen-1.2205550

Sehr interessant sind imho die Aussagen zum Thema China und Fertigung von Modelleisenbahn.

Auch zum Thema "Modell & Lizenz", hier ja dann und wann auch schon mal thematisiert, eine interessante Aussage aus dem verlinkten SZ-Artikel:
Zitat

Wenn Sie ein neues Modell entwickeln, müssen Sie der Deutschen Bahn oder anderen Firmen wie Shell oder Schultheis Geld zahlen für die Nutzung des Namens?

Wir holen die Genehmigung ein, aber wir zahlen nichts. Es gibt ein Gerichtsurteil, dass die Hersteller von Modellautos oder -bahnen, die die Realität abbilden, nicht lizenzpflichtig sind. Wir kriegen auch von Siemens und Bombardier die Konstruktionspläne für die Loks, uns interessiert ja nur die Hülle, nicht der Antrieb. Die sind auch daran interessiert, dass wir die Modelle machen.


Grüße
Werner K.

Hallo,

warum gibt's/gabs dann beim Donald Duck von Lemke solche Probleme mit der Lufthansa?

Lg
Nico
Hallo Nico,

genau das fragte ich mich auch. Vielleicht ist man bei Lemke nicht so selbstbewusst? Oder es liegt an der Brille?



Schöne Grüße, Carsten
Hallo,

warum gibt's/gabs dann beim Donald Duck von Lemke solche Probleme mit der Lufthansa? (Zitat Nico).

Davon zahlt die Lufthansa, dann die Gehälter und Pensionen ihrer Piloten.

Gruß Philipp
Hallo Phillip,

es schwappte durch die Gerüchteküche, dass es für die LH-Version Lizenzprobleme gäbe.
Nach Wilfers Aussage im SZ-Interview hole man sich bei Piko zwar die Genehmigung ein, zahle aber keine Lizenzgebühren, da nach Soundsourteil die Nachbildung gestattet sei.
Insofern wissen wir zwar nicht genauer, welche Probleme den LH-Donald-Duck verhindern, trotzdem mussten offenbar mindestens Nico und ich beim Lesen daran denken.

Schöne Grüße, Carsten
Hallo,

ist die Genehmigung zwingend erforderlich?
Darf ein Modell ohne Genehmigung absolut nicht gebaut werden?

Grüße,
Uwe
Hallo Uwe,

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen freiwillig das Risiko eingeht, ein Modell ohne Genehmigung zu entwickeln, vielleicht sogar zu produzieren und es auf den Markt zu bringen, um dann später von einem Inhaber möglicher Urheberrechte (immerhin sprechen wir von Industriedesign) zu hören, dass er das alles einstampfen muss und Schadensersatz zahlen darf.

Gruß
Maik
Spekulation an:

Auch wenn es ein Gerichtsurteil gibt, dann gibt es immer noch Konzerne die trotzdem meinen, in ihrem Fall wäre das Recht anders auszulegen. Also versucht man wohl zuerst sich eine Genehmigung einzuholen, weil wenn man die nicht hat, riskiert man erst mal einen Prozess, wenn der Inhaber möglicher Urheberrechte versucht das Recht zu prüfen. Dann riksiert man an ein anderes Gericht oder Instanz zu geraten, die anders urteilt. Das Risiko will man vielleicht (Hobbytrain vs. Lufthansa, wer kann sich den gefinkelteren Anwalt leisten?) nicht eingehen.

Spekulation aus.

Gruß,
Harald.
Das Problem wird eher Disney als Lufthansa gewesen sein.

Gruß

Sebastian
Hallo,

zunächst mal muß man hier zwei Dinge unterscheiden: Zum einen das hier so bezeichnete "Industriedesign", sprich die Rechte die der Hersteller der Lok hat. Zum anderen geht es aber wie beim Donald Duck um die Verwendung von eingetragenen Markenzeichen ("Lufthansa"-Schriftzug und Kranich-Logo).

Man kann Herrn Wilfer ja auch so verstehen, daß Piko sich die Genehmigungen einholt, aber im Falle einer geforderten Lizenzgebühr auf die Nachbildung eines Modells verzichtet...

Grüße,
Friedrich
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Modellautos oder -bahnen, die die Realität abbilden, nicht lizenzpflichtig

dazu gehört ja wohl auch ein (Lufthansa-)Logo, möchte man meinen ...
Die Zahlung einer Lizenzgebühr würde jede Umsetzung als Modell unmöglich machen - bei jedem Hersteller.
Grüße,
Uwe
Hallo,

gab es von Lemke nicht mal diverse Artikel im Coca Cola Design? Das ging doch auch.
Mit dem Unterschied, dass diese Modelle vermutlich nicht mal Vorbilder hatten, Donald Duck aber schon.

Lg
Nico
Hallo,

wo wir so angeregt über leider ungelegte Enten sprechen, frage ich mich, warum es keinen LH-403 geben soll, dafür derweil x Flugzeugmodelle (Revell, Herpa, u. a.) zu kaufen sind?
Möchte die Lufthansa eventuell keine Schienfahrzeugmodelle sehen, wegen Imagepflege oder ähnlich modischen Gründen?

Von Märklin wurde der IC-403 als Neukonstruktion gebracht. Mal sehen ob es hier dabei bleibt?

Schöne Grüße, Carsten


PS: da mein Sammelzeitraum ca. 1979-1985 umfasst, würden beide Entendecors passen
Hallo,

so schlimm es eigentlich ist: Ich meine, dass es im Sinne der Modellbahner besser ist, dass im Zweifelsfall ein Modell nicht erscheint, wenn die Alternativ ein möglicher Prozess ist. Auch wenn der Modellbahnhersteller einen solchen Prozess am Ende gewinnt, hätte ein Großkonzern die bei weitem größere Kriegskasse, und das schadet am Ende uns Modellbahnern, wenn dadurch ein kleiner(er) Modellbahnhersteller in den Ruin getrieben wird.

Im Zweifelsfall muss man sich dann mit Decals behelfen^^

Grüße,
RF
Hallo,
lest Euch doch mal bitte das besagte Urteil des BGH durch bevor ihr euch fragt warum Lemke nicht einfach einen LH Donald Duck macht.
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe ging es bei dem Prozess um das Opel Logo auf einen Opel Sutomodell.
Das Gericht müsste damals entschieden haben das zu einem Modell auch das Logo des Hersteller gehört.
Ich Würde daraus ableiten das auf einem Modell einer Lok das Hersteller Loho angebracht werden darf so z.B. Beim Taurus der Siemensschriftzug, nicht mehr und auch nicht weniger.

Gruß Alex
Hallo,

ich gehe auch eher davon aus, das Lemke keinen passablen Absatz sieht und das Projekt deshalb nicht läuft.

Grüße,
Uwe

BGH AZ I ZR 88/08, vom 14.01.2010
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Dass in Zeiten der Abmahn- und Klagewellen nicht gleich jede Klage erfolgreich sein muss, zeigt folgendes BGH-Urteil:

Ein Spielzeughersteller baute ohne Zustimmung des Kozerns einen Opel Astra V8 Coupé als ferngesteuertes Spielzeugauto und verwendete auch noch gleich das Opel-Emblem auf dem Kühlergrill. Opel fühlte sich im Recht und klagte. Womit die Adam Opel GmbH jedoch nicht rechnete: Sowohl LG, OLG als auch EuGH und BGH wiesen die Klage mit Bezug auf das Markenrecht ab.

Gründe:

Zwar liegt eine Markenrechtsverletzung eindeutig vor, indem die Anbringung eines mit der Klagemarke identischen Zeichens vorgenommen wurde. Opel ließ die Marke nämlich ebenfalls für Spielzeugautos eintragen. Der BGH entschied jedoch, dass damit weder die Hauptfunktion (Kraftfahrzeuge) der Marke, noch wirtschaftliche Nebenfunktionen (Spielzeugauto <-> ferngesteruertes Auto) beeinträchtigt würden. Des Weiteren bestünde seitens des Verbrauchers keine Verwehslungsgefahr, da dieser das Emblem nur als originalgetreue Wiedergabe des Originalproduktes verstünde. Darüberhinaus sind weder Beeinträchtigung noch Ausnutzung des Rufs für Kraftfahrzeuge der Fall.

http://www.supernature-forum.de/boardsofa/9762...l-emblem-nutzen.html

Der blaue Lufthansa Schriftzug auf dem Melonengelb ist das Problem, das haben die sich damals schützen lassen, etc.

U.a. deshalb kann auch die 103 101 nicht umlackiert werden, in´s LH Design.

Gruß, Michael
Laut dem Urteil steht dies aber nicht im Widerspruch zueinander, solange der Ruf der Marke nicht geschädigt wird.
Grüße,
Uwe
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

solange der Ruf der Marke nicht geschädigt wird.


Hmm. DB und LH, also Lokführer und Piloten in einem?

Gruß
Rainer
Zitat - Antwort-Nr.: 12 | Name:

dafür derweil x Flugzeugmodelle (Revell, Herpa, u. a.) zu kaufen sind?



Hallo!

Die Firma Revell hat auch die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist, Modelle nach Vorbildern der Lufthansa auf den Markt zu bringen. Vor Jahren gab es in einer Modellbauzeitschrift (Modell Fan ???) einen Bericht dazu.

Der eine Fall ist die Nachbildung des Flugzeuges oder Zuges, der andere Fall das Design der Bedruckung bzw. die Abziehbilder die den Bausätzen beiliegen. Gerade für die Nachbildung des Designs bei gewerblichen vertriebenen Modelle ist die Zustimmung der Lufthansa bzw. des Designers nötig. So hat es mir ein Modellbauer erklärt, der bei einigen Modellen der Lufthansa-Edition mitgewirkt und auch jahrelang spezielle Modelle im Auftrag der Lufthansa gebaut hat.

Grüße
BWB

edit: Tippfehler

Das oben zitierte höchstrichterliche "Opel-Urteil" sagt aber eben, dass die Zustimmung von Lufthansa nicht nötig ist.

Carsten
Naja,
auch da scheint es wohl unterschiedliche Auffassungen oder Auslegungen zu geben.
Warum wohl Rietze seit diesem Jahr keine VW-Modelle mehr produziert?
Grüße
Peter
Zitat - Antwort-Nr.: 11 | Name: Nico

gab es von Lemke nicht mal diverse Artikel im Coca Cola Design?



Hallo !

Soweit mir bekannt,ist / war Lemke der einzige Hersteller,der das Logo benutzen durfte.
In einem älteren LGB-Katalog gab es diverse Wagen mit Werbeaufdruck nur für den US-Markt,
die die Lizensen der Firmen nur in USA gültig waren.

Gruß : Werner S.
Zitat - Antwort-Nr.: 20 | Name:

Das oben zitierte höchstrichterliche "Opel-Urteil" sagt aber eben, dass die Zustimmung von Lufthansa nicht nötig ist.



Das Urteil besagt, dass die Form des Autos und das Herstellerlogo ohne Zustimmung verwendet werden dürfen.

Dies bedeutet, dass das Flugzeug und das Logo des Flugzeugherstellers nachgebildet werden dürfen.
Im Falle Lufthansa geht es jedoch um das komplette Design der Flugzeugbemalung bzw. des Zuges. Hier greifen zusätzlich die Urheberrechte des Designers bzw. Nutzungsrechte der Lufthansa.

Übertragen auf das Auto: Wenn ein Käufer seinen "Opel" mit einer Sonderlackierung versieht, greift das Urteil nicht mehr.

Das Urheberrecht ist hier grauenhaft kompliziert. Deshalb ist es verständlich, wenn ein Hersteller auf eine Modellvariante verzichtet und sich so ein Verfahren vor Gericht erspart. Was nutzt es denn, wenn Piko das Modell produziert, anschließend verklagt wird und der Prozess jahrelang durch mehrere Instanzen läuft. Unter Umständen liegen die fertigen Modelle dann jahrelang im Lager und dürfen nicht verkauft werden bis der Fall entschieden ist. Im ungünstigsten Fall müssen die Modelle vernichtet werden.

Grüße
BWB

Moin @all im Forum,

das Urteil des BGH ist eigentlich eindeutig und unter normalen Umständen gäbe es daran nichts zu rütteln, es ist eine klare Aussage, was die Nachbildung im Modell betrifft...

Aber: zum einen gibt es leider immer mehr Großkonzerne (und die Bahn AG ist da übrigens gut dabei...), die meinen, sie könnten sich ihr eigenes Recht jenseits der gültigen Rechtssprechung verschaffen oder stünden ob ihrer Größe in einer Art rechtsfreiem Raum, notfalls versuchen sie, diese, ihre Sicht der Dinge mittels einer bestens ausgebildeten und bestens bezahlten Rechtsabteilung anderen gegenüber durchzusetzen! Und daß Recht zu haben und Recht zu bekommen in unserer Bananenrepublik zweierlei Dinge sind, letzteres in erster Linie von einer gut gefüllten Kriegskasse abhängt, dürfte sich inzwischen bis zum letzten Bewohner dieser schönen Republik herumgesprochen haben. Mitlesende, die an diesem System partizieren, dürften natürlich energisch wiedersprechen...

Zudem kommt in diesen Fällen noch hinzu, daß jegliche Klagewege auf dem Privatklageweg beschritten werden müssen. Es besteht kein öffentliches Interesse, das Strafrecht bleibt hier in der Regel außen vor! Und der Privatklageweg ist ein Weg, der gerade gegen solche Konzerne eigentlich aussichtslos ist! Es wird dann von der gegnerischen Partei einfach ein Streitwert angegeben, bei dem deine Hausbank alle Schotten runterfährt und schon ist das Problem für den Gegner keines mehr...

Selbst wenn ich als mittelständischer Unternehmer, was die meisten Betriebe in der Modellbahnbranche sein dürften, ein gesundes Rechtsempfinden habe und mich am liebsten bis in die letzte Instanz wegen eines solchen Rechtsstreites mit dem Gegner "rumprügeln" würde, ich habe dann meist gleichzeitig die Verantwortung für den Betrieb, ergo die Beschäftigten, die bei mir in Lohn und Brot stehen! Was nützt es, "irgendwann" (sowas kann über Jahre, auch schon mal ein Jahrzehnt gehen) am Ende Recht zu bekommen, wenn inzwischen mangels finanzieller Rücklagen alles den Bach runter ist? Den persönlichen finanziellen Einsatz und zum Teil auch den Schaden (meist eine neue Klage *gr*...) kann ich mir vom unterlegenen Gegner wiederholen. Wobei auch das meist noch Jahre dauert, weil oft trotz Titel dank irgendwelcher Winkelzüge eine Auszahlung verweigert wird, sie oben "gutbezahlte Rechtsabteilung". Aber wenn die Firma inzwischen aufgeben mußte, xy oder xyz Mitarbeiter zu den "deutschen Hammerwerken" (Arge) wechseln mußte, meine Kontakte und Reputationen im Allerwertesten sind, gibt das kein noch so freundlich gesonnener Richter, kein noch so positiv ausgefallenes Urteil in letzter Instanz zurück, das ist wech!

Also wird so mancher Mittelständler in dieser Branche lieber zuhause das Beißholz maltretieren, um sich Luft zu verschaffen und wohl wissend, daß er eigentlich das rechtlich nicht müßte, dort zu Kreuze kriechen, wo das Vorbild zuhause ist, Klinken putzen, den Bückling machen und im Zweifelsfalle sein Bakschisch entrichten, dafür als Trostpflaster sich die Exklusivität der Modellnachbildung sichern lassen und seinen Leuten "zuhause" im Werk weiterhin Lohn und Brot sichern, seiner Familie ein Auskommen, usw...

Ach ja... - das nennt sich dann "freie Marktwirtschaft", obwohl wir im Grundgesetz eigentlich die Soziale Marktwirtschaft propagiert haben. Und letztendlich ist es dumpfer Manchester-Kapitalismus, den ja die, die als Mehrheitsbeschaffer der Regierenden mittels Gang zur Wahlurne gedient haben, genauso wollten!

Grüße
Roland
Hallo,

und warum versteift man sich auf das LH-Modell? Dann soll man halt nur die DB-Variante bringen -- auch die geht bestimmt gut weg. Und für Sammler dann auch gleich mit allen möglichen Betriebsnummern.
Wer dann unbeding LH-Design haben will, wird es sich selber herstellen (können/lassen).
Aber das Modell des Donalds sollte halt erst mal kaufbar/erhältlich sein!

Viele Grüße
Michael
Hallo
@25
möglicherweise reichen für die DB-Version alleine ja die zu erwartenden Stückzahlen für einen raschen Produktionsstart nicht so recht aus....

...ausserdem: erst vor kurzem sind doch iwo Bilder von unbedruckten Handmustern aufgetaucht, was ja heißt, dass an dem Fantom gearbeitet wird.
Gut Ding will halt Weile haben...
Grüße
Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Dies bedeutet, dass das Flugzeug und das Logo des Flugzeugherstellers nachgebildet werden dürfen.
Im Falle Lufthansa geht es jedoch um das komplette Design der Flugzeugbemalung bzw. des Zuges. Hier greifen zusätzlich die Urheberrechte des Designers bzw. Nutzungsrechte der Lufthansa.

Wenn Du Dir das Urteil und die Begründungen/Erläuterungen dazu durchliest, musst Du eigentlich zu einem anderen Schluss kommen. Dass ein Modellhersteller vielleicht trotzdem davor zurückschreckt, weil ihn Lufthansa und Verwandte trotz des Opelurteils angehen werden, ist ja eine andere Sache und durchaus verständlich. Aber das ändert nichts an dem Urteil.
Die Markenhüter der DB verstehen das Opel-Urteil übrigens genauso wie ich, also die sehen für eine Nachbildung ihrer Züge auch keine Möglichkeiten, irgendwas zu verhindern (wenn sie es denn wollten).

Carsten
Hi!
Bezogen auf den LH-Fall kann man das Urteil mal auf den Kern bringen:
Du darfst durchaus eine Boing747 nachbilden, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, aber wenn LH oder AirFrance oder BerlinAir draufstehen soll, dann musst Du die Erlaubnis dazu einholen

Viele Gruesse
Mathi
Vom Tellerrand:

2004 wollte die Union Pacific eine 3% Lizens durchsetzen. Dann, als sie Geld von MTH Electric Trains wollten, sind sie an einen gelangt, der schon viel Übung in der Branche (also mit Gerichten) hatte, und 2006 hat man ein "settlement" gemacht. Seitdem haben, wenn ich das richtig verstanden habe Modelleisenbahnhersteller bei UP eine Gratislizens.

Zwischen 2004 und 2006 haben so um die hundert Firmen an die UP gezahlt und auch ich habe ein LifeLike Modell aus der Zeit, wo auf dem Schächtelchen draufsteht, dass es Lizenspflichtig war (C&NW ist ja wie viele andere Gesellschaften in der UP aufgegangen).

Gruß,
Harald.
Hallo !

Auch wenn es hier eigentlich um Piko geht...
Auf dem Beipackzettel des Ü-Ei Fliegers steht : " c 2013 Officially Licensed Produkt" /
" Airbus S.A.S. All rights reserved."

Gruß : Werner S.

Die von wernerS zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Hallo zusammen,

viel interessanter als die lizenzrechtlichen Probleme finde ich die Aussagen über die Produktionsbedingungen in China von Einem, der es wissen müsste.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Deshalb die eigene Fertigung?

Nicht gleich. Ich habe zuerst bei einem Freund in Hongkong fertigen lassen. Das Werk in Chashan haben wir erst 2007 eröffnet. Das eigene Werk zahlt sich aus. Wir haben keine Qualitätsprobleme, wir können fristgerecht ausliefern.

Wie viel Zeit müssen Sie selbst vor Ort sein?

Ich bin alle zwei Monate dort im Wechsel mit meinem technischen Leiter. Wenn sie das nicht machen, können sie es vergessen. Dann brauchen sie einen deutschen Geschäftsführer dort, das ist auch teuer. Wenn sie es nicht so machen wie wir, sind sie in zwei, drei Jahren pleite.

Warum?

Ich mag Chinesen, aber die machen, was sie wollen und holen raus, was geht. Die wollen Geld verdienen, die Firma interessiert sie nicht. Die Ausbildung ist bei weitem nicht so gut, wie immer suggeriert wird. Das klingt ziemlich pauschal, das ist es auch. Natürlich gibt es auch sehr gut ausgebildete Chinesen, die sich für die Firma engagieren, aber das ist nicht das Gros.

Wenn Ihr Pauschalurteil zuträfe, müssten Sie doch erhebliche Qualitätsprobleme haben!

Wir haben dort fast 50 Mitarbeiter im Qualitätsmanagement, hier sind es zwei.



Das erklärt zumindest zum erheblichen Teil die hier oft diskutierte Qualität der Modelle.

Gruß Gerd
Moin!

In dem Zusammenhang fallen mir Lizenz-Verfahren mit Red Bull ein.

Es gibt viele Modellflieger, die Flugzeug- und Hubschrauber-Modelle im Red-Bull-Design bauen wollen oder gebaut haben. RB hat mittlerweile viele Modellbauer persönlich abgemahnt, weil sie eine Markenrechtsverletzung begehen, wenn das RB Logo auf einem Modell erscheint. Es geht dabei noch nicht mal um die Vermarktung eines Modells, der reine Nachbau für sich selbst reichte da schon aus.
Es gibt einige lizenzierte Modelle auf dem Markt, für die sich RB die Rechte bezahlen lässt.

Gruß aus Kiel
Jörg D
Hat denn mal einer dagegen den Rechtsweg beschritten? Nur weil RedBull ne Abmahnung schickt und einer ohne Protest annimmt, muss das ja nicht rechtens sein.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Bezogen auf den LH-Fall kann man das Urteil mal auf den Kern bringen:
Du darfst durchaus eine Boing747 nachbilden, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, aber wenn LH oder AirFrance oder BerlinAir draufstehen soll, dann musst Du die Erlaubnis dazu einholen

Nein, das ist zu kurz gedacht,hier z.B. wird es ausfühlich erklärt:
http://www.cbh.de/portal/de/news/gewerblicher-r...rden/2564,14568.html

Carsten
Hallo,

damals im Zusammenhang mit dem Opel-Urteil hatte ich mal bei Trix angefragt, wie Trix das handhabt, wenn ein Modellbahner ein Trix-Produkt hernimmt, verändert, und weiterverkauft. Das hat mit einem Lufthansalogo nur begrenzt zu tun, ich möchte die Aussagen von damals trotzdem mal in Erinnerung rufen: http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=421457

Interessant ist vielleicht die Aussage
Zitat

Als gewerblicher Anbieter sieht das schon etwas anders aus. Hier kann der ursprüngliche Hersteller die Weiterverwendung seines Firmenlogos etc. verbieten. [...] Sollte also ein gewerblicher Anbieter eine Serie von Trix-Lokomotiven aufkaufen und diese verändern, dann darf er diese nicht mehr unter der Bezeichnung "Trix" anbieten und muss dann die Markenbezeichnung entfernen.


Das deckt sich ungefähr mit den Erkenntnissen hier im Thread, auch wenn in diesem Fall das Logo nicht Teil des nachgebildeten Fahrzeuges ist, sondern (technisch bedingter) Teil der Nachbildung selbst.

Grüße,
RF
Also bitte, das ist doch ein völlig anderer Fall! Hier greift das Markenrecht völlig zu Recht.
Carsten
Ich habe mir die Begründung des BGH (noch) nicht durch gelesen.

Aber mal ehrlich: Wenn der BGH sagt, es ist frei, ein Modell der Realität anzubieten, auch wenn auf Original und Modell eine markenrechtlich geschützte Marke drauf ist, dann ist nicht wirklich zu erkennen, warum es einen Unterschied machen soll, ob die Marke des Fahrzeugherstellers oder die Marke eines Werbeträgers nachgebildet wird.

Mit Urheberrecht dürfte das übrigens wenig zu tun haben, hier gehts um Markenrecht.....

Der Fall aus #34 ist in der Tat nicht vergleichbar, da hat Carsten ebenfalls völlig Recht.


Gruß
Lars
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es geht dabei noch nicht mal um die Vermarktung eines Modells, der reine Nachbau für sich selbst reichte da schon aus.



Den privaten Nachbau kann dir niemand verbieten. Bei Red Bull ging es um Faelle, wo solche Modelle an Flugtagen oeffentlich vorgeflogen wurden.

Gruss,
  pst

Hallo,
zu der Zeit des Lufthansa Airport Express hat Lufthansa an gute Kunden, Geschäftspartner ect. selbiges als Modell verschenkt. Kann also sein das die einen Hersteller lizenziert haben und diese immer noch gültig ist. Vielleicht sind sie einfach nur paranoid.

Grüße
Micha





Hallo
es ist einfach ein Unterschied, ob ein Modell eines Vorbildes gebaut wird oder ob dieses Vorbild/Modell noch weitere geschützte - und u.U. artfremde - Marken trägt, wie eben z.B. eine Werbelok.
Modelle z.B. eines Taurus kann jeder MobaHersteller produzieren.
Sobald aber ausser der reinen Siemensvariante noch andere Farben/Logos/Schutzmarken verwendet werden, ist die Genehmigung des Markeninhabers einzuholen.
Liegt diese nicht vor, kannst Du auf Verlangen des betroffenen Markeninhabers die ganze Serie einstampfen und darfst diese keinesfalls in Umlauf bringen.

Ich schätze mal, dass die Moba-Industrie pauschale Genehmigungen der gängigen EVU zur Verwendung deren Logos und Farbschematas hat.
Markenfremde Werbemotive sind dann aber darin nicht inkludiert.

Insofern greift das "Opel-Urteil" hier nicht, resp. zu kurz....
Grüße
Peter
Hallo,

ich sehe, dass mein
Zitat

Das hat mit einem Lufthansalogo nur begrenzt zu tun

nicht deutlich genug war, als dass sich nicht doch jemand fände, der mir den Hinweis auf die damalige Diskussion nicht madig machen würde.

Zitat

Also bitte, das ist doch ein völlig anderer Fall!


Es ist ja nicht so, dass ich nicht diese Erkenntnis selbst gehabt hätte:
Zitat

auch wenn in diesem Fall das Logo nicht Teil des nachgebildeten Fahrzeuges ist, sondern (technisch bedingter) Teil der Nachbildung selbst.


Hätte ich vielleicht deutlicher schreiben sollen, dann hätte Carsten da nicht so deutlich darauf hinweisen müssen.

Ich könnte jetzt natürlich auch das tun, was ich damals gemacht habe und einfach mal bei den Betroffenen (in dem Falle der Lufthansa) nachfragen, bevor hier noch mehr Spekulatius aufgemacht wird. Mache ich aber nicht, denn nach dem Hinweis von Carsten ist wohl zu erwarten, dass die Diskussion wieder so ausartet wie damals.

Grüße,
RF
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

es ist einfach ein Unterschied, ob ein Modell eines Vorbildes gebaut wird oder ob dieses Vorbild/Modell noch weitere geschützte - und u.U. artfremde - Marken trägt, wie eben z.B. eine Werbelok.

Lies Dir mal den Link durch, den ich weiter oben angegeben habe. Da erläutert ein Fachmann, dass das nicht so ist.
Carsten
Hallo,
um mal wieder zum eigentlichen Thema Piko zurückzukommen.
Es ist doch wirklich erfreulich was die Firma für schöne Modelle in N Bringt. Fehlt nur noch einige Wagen nach nicht französischen Vorbild.
Auch die recht billigen Modelle (BR187) in HO sind ein Fingerzeit.
Gartenbahnmodelle in eigentlich falscher Spurweite (Normalspur) sind doch eine wirkliche Bereicherung für die Modellbahner mit einer Gartenbahn.
Ich finde es auf jeden Fall erfreulich das es Piko gibt.

Gruß
Thomas
Hallo
@41 - gut. Dann erklär doch bitte mal, warum z.B.
- Geiblinger-Loks ausschließlich von Roco/Fleischmann als Modelle gebracht werden
- die RailAd-Motive nur von RailAd, resp, tw. (Stichwort: Vertriebskooperation) von Jägerndorfer oder Hobbytrain als Drittverwerter im Modell umgesetzt werden
- Originale mit Märklin-Sponsoring nur von Märklin/Trix gemacht werden.
Da gab es jeweils einige wirklich tolle Motive, die von den jeweils anderen Modellherstellern geflissentlich Ignoriert werden (müssen?)

Warum hat Lemke den Hobbytrain-Manner-Taurus nicht gebracht? Lizenrechtlich begründet? Oder einfach keine Lust? Hhm?

Wieso gab es die Edelweiß-185er nur im 1435-Shop?
Wo bleiben die ganzen "CH"-101er?

Das Kranich-Logo wie auch die Wort-Bildmarke "Lufthansa" ist eine Schutzmarke und deren Verwendung/Nachbildung ist genehmigungspflichtig!

Anderfalls müsste niemand mehr für richtig teures Geld seine Marken eintragen und schützen lassen...

Grüße
Peter

Ich kenne die Motivation zu irgendeiner Modellpolitik nicht, aber ich kann die Erläuterungen jenes Anwalts lesen, was weit aussagekrätiger ist als Vermutungen zu Modellpolitik.
Markeneintrag kostet einmalig irgendwas dreistelliges in EUR für 10 Jahre Laufzeit, wenn ich es richtig im Kopf habe. Ob man das als "richtig teures Geld" einstufen muss angesichts der Umsätze von Firmen wie Lufthansa?

Carsten
Hallo zusammen,

wieso erkundigt sich eigentlich niemand direkt bei Lemke (H. Hagemann)? Das Ergebnis könnte zieführender als als die hier zu lesenden endlosen Spekulationen ...

Gruß
Peter


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