1zu160 - Forum



Anzeige:


THEMA: Diebstahl auf dem Versandweg

THEMA: Diebstahl auf dem Versandweg
Startbeitrag
sleepless - 25.04.15 11:14
Hallo N-Bahner,
gestern ist mir eine mehr als ärgerliche Sache passiert.
Ich habe bei einem namhaften Versandhändler (nicht ebay !) eine Lokomotive bestellt, per Vorrauszahlung bezaht und diese auch innerhalb von 24 Stunden per DHL geliefert bekommen. So weit, so gut. Nach der Annahme des Päckchens fiel mir auf, dass es ungewöhnlich leicht war. Ich habe das Päckchen dann umgehend geöffnet und ausser der Rechnung des Versandhändlers und ein paar Verpackungschips war nichts im Paket ! Mir ist dann nachträglich aufgefallen, dass der Karton zwar so zugefaltet war, dass er wie geschlossen wirkt, aber das Packband war sauberst durchgetrennt. Durch die geschickte Einfaltung war das aber nicht erkennbar.
DHL hat mich dann zur nächsten Postfilliale geschickt um eine  Schadensmeldung zu machen und auch den Versandhändler habe ich umgehend informiert (per mail und Telefon) und um erneute Zusendung der bezahlten Ware gebeten. Ach ja, Warenwert der Sendung 240 €.

Ist Euch das auch schon passiert und wie seid Ihr da vorgegangen um Euer Recht zu bekommen ?
Wie hat sich der Versandhändler in dem Fall verhalten und wie ggfs. der Transporteur (z. B. DHL) ?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Grüße aus München
K.-Martin

Deine Frage kann ich nicht beantworten, da mir sowas noch nie passiert ist. Mich wundert nur, daß eine Sendung mit 240€ Warenwert als Päckchen versand wird.
Bei solch einem Versamdhaus würde ich garantiert nichts bestellen.
Es sei denn, du hast expliziert Päckchenversand velangt um Portokosten zu sparen.
Gruß
der Bert
Hallo Martin,

du wirst, wenn sich nicht einer der Beteiligten kulant zeigt, auf dem Schaden wahrscheinlich sitzen bleiben. Aber, um es etwas "aufzudröseln", der Händler am Beginn der Kette wird sicher im Zweifelsfalle glaubhaft belegen können, daß das Päckchen sein Haus mit ordnungsgemäßem Inhalt verlassen hat. Die DHL wird ebenfalls im Zeifelsfalle in den Raum stellen, daß du nach Erhalt der Sendung den Inhalt hast selbst verschwinden lassen. Es sei denn, du hättest das Päckchen im Beisein des Auslieferers geöffnet und den widerrechtlichen Eingriff von seiten Dritter zusammen mit dem Boten feststellen lassen! Wo wir wieder mit dem Sinn/Unsinn des "versicherten Paketes sind. Auch die sogenannte Versicherung beim Paket greift nur dann, wenn ein Schaden/Eingriff/Verlust direkt bei Übergabe durch den Auslieferer festgestellt wird! Die irrige Annahme, wenn ich Zuhause das Paket öffne und da sind Brösel oder Ziegelsteine drin, dann zahlt der Transporteur, in diesem Falle DHL, scheint irgendwie "festbetoniert" und genauso falsch! Einen Vorteil hat das Paket dann, wenn ein Totalverlust zu verzeichnen ist. Denn dank der Transaktionsnummer läßt sich der Weg verfolgen und auch feststellen, wenn das Paket im Bereich der DHL verschwunden ist oder an den Flaschen ausgehändigt wurde. Und da tritt dann auch die Versicherung des Paketes dafür ein. Oder eben, wenn du das Paket am Schalter oder an der Türe _im Beisein_ des Angestellten/Boten öffnest und nur noch Bruch drin ist. Wobei es hier auch schon "zickig" wird, der Transporteur wird natürlich versuchen zu behaupten, das Versendete wäre nicht richtig verpackt gewesen und die Verantwortung auf den Versender abwälzen wollen.

Da in deinem Fall es wohl zudem ein Päckchen war und sich mit Sicherheit nicht mehr feststellen läßt, wer da seit Verpacken beim Händler mal kurz das Messerchen angesetzt und den Inhalt entfernt hat, werden sich alle Beteiligten aus ihrer Zuständigkeit winden. Und hier kannst du nach eigener Erfahrung bestenfalls beim Händler auf eine Kulanz hoffen, die DHL hat dieses Wort nicht mal in ihrem Wortschatz...

meint bedauernd grüßend
Roland
Tja, wenn es dumm läuft, sagt dhl, dass du den Schaden schon bei der Annahme hättest erkennen können und reklamieren muessen. Nachträglich könnte ja jeder behaupten, dass nix im Paket war.

Und der Versandhändler? Muss wohl erstmal gar nix tun.

Bin aber neugierig, wie die Sache weitergeht. Selbst hatt ich sowas zum Glueck noch nie.

/martin
Was sagt die AGB Deines Versandhändlers? Geht das Risiko des Versands zu Deinen Lasten?

Aus Erfahrung wird die DHL sich in keiner Weise um den Schaden kümmern. Bei mir hat die DHL ein Paket komplett verschwinden lassen. Das Paket wurde schon bei der Annahme offenbar falsch behandelt. Den Ausdruck den ich als Einlieferungsnachweis erhielt, war offenbar von einem anderen Paket. Seit dem schaue ich bei jeder Einlieferung nach, ob der Scan-Code mit dem Einlieferungsschein übereinstimmt. 1500 Euro waren schlicht und einfach weg. DHL hat dazu nur gesagt, daß das Paket, wozu ich einen Einlieferungsschein habe, auch angekommen sei. Das ist ja auch korrekt, nur gar nicht die Frage gewesen.

Ich vermute mal, es wird ohnehin schwierig zu Beweisen, daß das Paket bei Dir schon leer angekommen ist. Von daher wirst Du wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Anwalt & Co dürften da nicht viel ausrichten, zumal bei dem Streitwert kein Anwalt Bock hat, überhaupt nur ans Telefon zu gehen.

Gruß
Klaus

Hast Du denn eine Strafanzeige erstattet? Es hat doch nach Deiner Schilderungden Anschein einer Straftat, die nur jemand b egangen haben kann, der eine halbwegs sichere Vermutung vom Inhalt der Sendung hatte.

Gruß
Christian
Hallo,
als Geschädigter hat man wohl schlechte Karten? Ein Packet das ausgeplündert wird und nicht einfach verschwindet oder als Beschädigt zu erkennen ist?
Da liegt automatisch der Verdacht nahe ,das der Empfänger der Böse ist. Ganz egal ob es stimmt oder nicht
Wer macht sich auch die Mühe und entnimmt den Inhalt und schließt das Packet wieder ordentlich zu?
Vor allem wo könnte das schon passiert sein? Beim Händler oder bei der Post?

Gruß
Thomas
Hallo,

so etwas ähnliches hatte ich auch mal, war zu der Zeit als die MTX BR 58 auf den Markt kam. Diese hatte ich kurz nach Kauf nach MTX zur Rep. geschickt.
Wunderte mich das sie schon an ca. einer Woche wieder zurück kam, auch in der selben Verpackung. Machte das dann auf, und was war drin, eine VHS Kassette mit irgend einen selber Aufgenommenen Film. Habe dann bei MTX angerufen, und wurde dann auch mit den zuständigen Mitarbeiter Verbunden. Der sagte mir dann das sie sich auch schon gewundert hatten. Da hat also einer auf dem Weg zu MTX das Paket geöffnet, die Lok raus, Kassette rein, und weiter zu MTX. Habe dann alles mögliche mit der Post veranstaltet, und erst als ich sagte das ich damit an die Presse gehe, haben sie mir auf Kulanz 100 DM in Briefmaken gegeben. Muss aber dabei sagen, es war damals wohl kein Versichertes Paket. Es war aber ein dreister Diebstahl, und der muss ja auf dem Postweg, also nur von denen die damit zu tun haben, begangen worden sein.

Gruß Jürgen  
Ich glaube mit der Presse oder dem Fernsehen z. B. mit der Sendung Akte zu drohen oder auch wahr zu machen,  kann mehr als ein Anwaltsbrief bewirken.
Unter sat.de gibt es unter Akte ein Notfallbutton, ich würde es so erstmal ohne Anwalt probieren. Oft liegen dort schon viele ähnliche Fälle vor.

Grüße Andreas
Ich glaube nicht, daß sich bei der DHL oder sonst wem jemand dafür interessiert, ob man sich ans Fernsehen oder die Presse wendet. Es werden sicher tausende Pakete geklaut und das sind schlicht Straftaten. Da hat die DHL als Firma ja erst mal nichts mit zu tun. Das Mitarbeiter klauen ( wenn es denn bei der DHL passiert sein sollte ), ist dann zwar blöd für den Kunden, aber auch erst mal kein Verschulden des Konzerns. Zudem wird man, bevor man jemanden an den Karren pissen kann, auch nachweisen müßen, daß es überhaupt so passiert ist. Ansonsten scheuen weder kleine noch große Firmen mit der Abmahn-Klatsche!

So ärgerlich das alles ist und so schmerzhaft der Verlust auch erscheint. Außer einer Strafanzeige lohnt es wohl kaum da noch tätig zu werden. Und die Strafanzeige wird wohl auch gar nicht bearbeitet, denn es verschwinden ja wohl viel zu viele Pakete. Vielleicht hat man Glück und der Täter hat es schon so oft gemacht, daß mal einer versucht dahinter zu kommen. Aber da muß man dann wirklich Glück haben.

Kurzum: Schon Deinen Geldbeutel und schmeiße nicht noch gutes Geld dem schlechten Hinterher. Anwalt wird da eh nix bringen. Ein paar Briefe an DHL und eine Strafanzeige und dann war es das.

Manchmal hat man eben verloren, so schei.... das auch ist.

Gruß
Klaus
Zitat

Als echte Pakete verschickte Artikel sind bei DHL versichert.



Ja, vermeintlich. Wie ich oben schrieb, nützt das aber manchmal gar nichts!

Dazu muß man der DHL nachweisen, daß dort ein Schaden entstanden ist! Ein verlorenes Paket, wie bei mir, bei dem schon der Einlieferungsschein falsch war, wozu ich ja nichts konnte, führte auch zur Ablehnung aller Forderungen!

Im hiesigen Fall muß man aber erst mal nachweisen, daß das Paket vom Versender korrekt verschickt wurde und es beim Empfänger eben nicht so ankam. Viel Vergnügen!

Prinzipiell ist es aber erst mal "fragwürdig", warum hier als "Päckchen" verschickt wurde. Aber was nützt das alles?

Gruß
Klaus
Zitat - Antwort-Nr.: 9 | Name: teppichbahner

Kurzum: Schon Deinen Geldbeutel und schmeiße nicht noch gutes Geld dem schlechten Hinterher. Anwalt wird da eh nix bringen.


Sehe genauso, deshalb auch mein Tipp in #8 bezüglich einschalten von Presse Funk, Fernsehen o.ä., wie z.B. http://www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion . Kostet nichts. Besser als nichts zu versuchen, nicht jeder kann es leisten mal eben so 240,00 EUR in den Wind zu schiessen!!!

Grüße Andreas

Danke fúr. Eure Antworten. Die Hoffnung stirbt zuletzt
Ich habe erst einmal alles in die Wege geleitet was geht und jetzt heisst es abwarten.
Fakt ist, dass ich jetzt jedes Paket genau unter die Lupe nehme bevor ich den Empfang bestätige. Auf jeden Fall werde ich in Zukunft auch meine sonst so heissgeliebte Packstation meiden, denn da ist man dann ja komplett der Dumme. Man holt das Paket us einem verschlossenen Fach und hat es damit auch angenommen. Wenn es dann beschædigt oder der Inhalt fehlt bin ich auch der Dumme. Vielleicht ist bei unserem doch recht kostspieligem hobby der Hândler vor Ort die richtige Wahl, auch wenn es mehr Aufwand und evtl. teurer ist.

Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.

Martin
Hallo zusammen,

ich habe ebenfalls mal eine Lieferung erhalten, bei welcher etwas fehlte. Hier hat mir dann aber der Versandhändler geglaubt und Ersatz geschickt. Die Rechtslage kenne ich aber leider auch nicht.

Und wie wäre wohl der Sachverhalt, wenn Martin nicht gegen Vorkasse, sondern gegen Rechnung / Lastschrift gezahlt hätte? Auch das bieten ja einige Händler an?

Beste Grüße
Markus

Hallo Martin!

Als ich Deinen Eröffnungsbeitrag las, wurde mir schnell bewusst: wenn das mir passiert wäre, ich wäre die Wände hochgeklettert vor Zorn und hätte mir vermutlich den nächsten Herzinfarkt geholt. Es ist wirklich unglaublich, was bei DHL alles passieren kann, aber die haben keinen Ruf mehr zu verlieren, der ist schon im Keller, insofern stimme ich meinen Vorschreibern bezüglich Rechtsweg zu. Wozu gutes Geld schlechtem nachwerfen.

Aber ich würde alle kostenlosen Möglichkeiten ausnutzen:

1. Schaden an Versender und DHL melden (soviel ich gelesen habe, ist für die Meldung an DHL eigentlich der Versender zuständig)

2. Strafanzeige gegen Unbekannt stellen

3. Funk / Fernsehen / Presse informieren.

Wenn es bei DHL noch jemanden gibt, der einen Funken Anstand besitzt, werden wenigstens die Beschwerden nicht in der großen Rundablage abgelegt, sondern wenigstens versucht, aufgrund der Meldungen und allfälliger Häufungen in gewissen Regionen / Zentren schwarze Schafe zu identifizieren und auszusondern. Zumindest in Österreich liest man davon gelegentlich noch in der Zeitung. Die Hoffnung stirbt also zuletzt.

In diesem Sinne: Du hast mein volles Mitgefühl und ich wünsche Dir von Herzen einen guten Ausgang der Chose.

Liebe Grüße

Boris

P.S. Eine Frage in die Runde: wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Nachbar mein Paket annimmt oder ich für ihn und dann stellt sich heraus, Inhalt fehlt??? Wenn man Martins Beitrag weiterdenkt, empfiehlt sich in Zukunft, kein Paket mehr anzunehmen für andere, um nicht in Verdacht und / oder Haftung zu geraten. In was für einer Welt leben wir eigentlich?

Hallo zusammen,

schön langsam darf man sich angewöhnen, während des Auspackens die Videokamera/das Handy mitlaufen zu lassen, damit man "beweisen" kann dass wirklich im Paket nichts drin war.

Aber wahrscheinlich würde einem dann auch noch unterstellt werden, man hätte das Paket erst selbst leergeräumt, dann wieder verschlossen, und dann alles schön brav gefilmt...

Ich hoffe trotzdem für K.-Martin, dass sich alles in Wohlgefallen auflöst und er zu seinem Recht kommt.


Liebe Grüße und einen schönen Abend
wünscht Helmut
Hallo,

wenn es ein Päckchen war, dann bestehen wenig Hoffnung vom Händler oder DHL Schadenersatz zu bekommen. Aber eine Anzeige ist in jedem Fall empfehlenswert, da Diebstähle dieser Art in der Regel keine Einzelfälle sind. Ein Häufung von Anzeigen hilft den Ermittlern. Wichtig sind die Anziegen auch dann, wenn sichergestellte Waren so bestimmten Straftaten zugeordnet werden können.


Grüße
BWB
Hallo Martin,

ich hatte mal einen ähnlichen Fall: Ich hatte mir für mein Auto etwas von einem Kleinserienhersteller in Österreich anfertigen lassen. Das Paket kam versichert bei mir an, als ich damit ins Haus ging, fiel mir auf, dass das Paket geöffnet war, erst nichts weiter bei gedacht, dass Paket war schwer, also war auch was drin. Ware rausgeholt und festgestellt, dass diese beschädigt war. Das dies nicht vom KSH verursacht wurde, weiß ich ganz genau, die Ware wurde vmtl. von einem DHL-Mitarbeiter geöffnet, rausgenommen und dann muß die Ware (vmtl. versehentlich) fallen gelassen worden sein. Lange Rede kurzer Sinn, ich habe das auch mit einer Schadensmeldung bei der DHL reklamiert. Wochenlang tat sich nichts, ich habe dann mehrfach bei DHL angerufen, die schoben das an DHL Österreich weiter, die wieder zurück an DHL in Deutschland, keiner wollte verantwortlich sein. Bin dann zur Verbraucherzentrale und habe mir für 20 € eine Rechtsberatung eingeholt, die mich dann wissen ließ, dass ich nur Kulanz von DHL hoffen kann.

Darauf warte ich noch heute und die ganze Geschichte ist mittlerweile drei Jahre her - Schaden 150 €.

Hier ist es ähnlich wie mit Problemen bei Ebay: Gibt es welche, steht man alleine im Wald da!

Gruß
Marco
Hallo Martin,

Ein gewerblicher Verkäufer ist dafür verantwortlich das die bei Ihm gekaufte Ware auch bei dir ankommt, dabei ist es unerheblich ob wie er die Ware verschickt (Päckchen oder Paket).
Bei Privatverkäufen kann der Verkäufer das Risiko auf den Käufer "abwälzen", oder auf das Transportunternehmen, wenn er die Sendung entsprechend versichert verschickt.

Da es sich hier aber um einen
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

namhaften Versandhändler


handelt, sollte er selbiges wissen und für die Vertragserfüllung da sein, d.h. wenn der Inhalt nicht wieder auftaucht muß er dir die Ware erneut schicken, oder, wenn das nicht mehr möglich ist, das Geld zurückgeben
  
Ganz wichtig ist, das du keine Spuren am Beweismittel vernichtest, ergo das Paket / Päckchen so wenig wie möglich berührst. Vorsichtig in einen saubere Plastiktüte (Gefrierbeutel oder Mülltüte) tun, und damit zur Polizei und Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl erstatten.

Versandhändler kontaktieren, schildern was vorgefallen ist, und erst mal schauen wie er sich bezüglich der Vertragserfüllung äußert. Hinweis auf die Vertragserfüllung kannst du anklingen lassen.

Wie hat er sich denn eigentlich am Telefon zu dem Fall geäußert?

DHL verständigen, kannst du machen, ist aber eigentlich Aufgabe des Versenders, da er DHL beauftragt hat und somit zwischen den beiden ein Transportvertrag zustande gekommen ist und nicht mit Dir.
Von DHL wirst du auch nicht wirklich was erwarten können, du bist auch nicht deren Vertragspartner.

Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, und der Händler sich querstellen seiner Vertragserfüllung nachzukommen, diese mal kontakten und fragen in wie weit die etwaige Kosten übernehmen.
Einen Anwalt für Vertragsrecht könntest du auch kontaktieren und fragen ob dieser ein kostenloser "ERST"-Gespräch, wo du Ihm die Sachlagen schilderst, anbietet.

Gruß Detlef
Hallo N-Bahner,
ich habe ja gesagt, dass ich mich noch einmal melde wie die Sache (diebstahl einer Lok auf dem Versandweg) ausgegangen ist. DHL hat nach der Bearbeitung der Schadensmeldung eine Standardanschreiben an meinen Händler geschickt, dass bei Ihnen der Warenverlust nicht entstanden sei und DHL daher auch keine Haftungsgrundlage sieht. Mein Händler hat mir daraufhin angeboten mir die Ware für die Hälfte des Preises noch einmal zu schicken, so dass wir uns sozusagen den entstandenen Schaden teilen. Ich ging darauf ein und eine gute Woche später erhielt ich das neue Paket. Und was soll ich sagen, es war wieder an der Seite aufgerissen ! Ich habe daraufhin die Annahme verweigert und habe das Paket dann an die Postfilliale zurückgehen lassen. Am nächsten Tag
habe ich es dann von einem Postmitarbeiter in der Filliale öffenen lassen. Diesmal war die Ware aber im Paket. Gott sei Dank !
Aber der erneute (für mich persönlich offensichtliche) Öffnungsversuch (siehe Bild) auf dem Versandweg macht mich aber echt nachdenklich....

Schönes Wochende
Martin

Die von sleepless zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Sorry,  wegen dem erneuten Öffnungsversuch sehe ich DHL in der Pflicht seinen Fahrern auf die Füße zu treten,  nicht das erste Mal, daß DHL-Mitarbeiter diese Art von Diebstahl betreiben.  Bei uns im Hauptpostamt wurden 2 Mitarbeiter zu Recht gefeuert,  weil aus der Weihnachtspost reihenweise die Geldgeschenke aus der Post entwendet wurden.

Also ich würde da nicht locker lassen und die Post erneut mit dem erneuten Öffnungsversuch "bomdadieren". Oder Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl  und Diebstahlversuch erstatten.

Grüße Andreas

Sehe ich eigentlich auch so Andreas. Aber leider ist die Rechstprechung so, dass ich als Kunde
(wenn ich das Paket angenommen habe wie bei der ersten Anleiferung im April) beweisen muß, dass es schon bei der Übergabe leer war. Natürlich habe ich Anzeige gegen unbekannt beim ersten Verlust erstattet. Abgesehen davon habe ich mal recherchiert was mich eine anwaltliche Unterstützung kosten würde,wenn ich bei ca. 250€ Streitwert liege -> da ist man Ruckzuck bei knapp 800-1000 € wenn es zu einem Verfahren käme. Würde man das Verfahren verlieren (beweisen kann man als Kunde ja nichts) dann zahlt man obendrauf noch den gegnerischen Anwalt. Da kann man die Durchsetzung seines "Rechts" glatt vergessen

Grüße aus dem sonnigen Ottobrunn
Martin  

Wenn sowieso schon Anzeige erstattet wurde, würde ich diese Anzeige auf jedenfall mit dem erneuten Öffnungsversuch mit Bildnachweis bei der Polizei ergänzen.

Grüße Andreas
Hallo im Forum,

kommt da eigentlich nur mir der Gedanke, daß die neuerliche Lieferung nur ankam, weil der "widerrechtliche Entnehmer" sich dachte "hoppla, die hab' ich doch schon"...?

Davon ausgehend sollte sich für Polizei und DHL doch relativ leicht herausfinden lassen, wo die vermutliche "Entnahme" zu finden ist! Nur mal so als Gedankenfolge: Zuerst mit dem Händler nochmals in Verbindung setzen, ob er vielleicht in letzter Zeit gehäuft auch bei anderen Kunden solche Vorfälle hatte. Das würde auf Aufgabepostamt, bzw. dem Verteiler danach schließen. Da sitzt dann jemand, der vielleicht auch gerne Modellbahn zuhause hat und der Absender dürfte das Paket dann ja als "lohnend" ausweisen, da "bedient" man sich dann halt, wenn der Inhalt lohnend erscheint und "in die Sammlung passt".

Ist dies von Händlerseite nicht so, dürfte es eher noch einfacher sein, denn dann sollte solch ein "Entnehmer" in der Kette von Auslieferungspostamt bis zum eigentlichen Eigentümer "sitzen" und ebenfalls über o. a. Kenntnisse verfügen. Dann muß er sich nur noch die Adresse einprägen und auf den Absender gucken, schon kann er sich sicher sein, da ist was "für mich drin"...

Zumindest sollte sich, wenn DHL nicht so träge und uninteressiert wäre, der "Verlustort" doch relativ schnell eingrenzen lassen! Aber ist der Ruf erst ruiniert...

meint grüßend
Roland
Genau deshalb ist es wichtig den erneuten Öffnungsversuch ergänzend zur ersten Anzeige bei der Polizei anzuzeigen.

Grüße Andreas
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass DHL das gar nicht interessiert. Die zahlen halt, wenn sie müssen, sind aber scheinbar nicht daran interessiert, die Täter zu finden. Irgendwo hab ich mal gelesen oder gehört, dass es für DHL billiger ist die Schäden/Versicherung zu zahlen als die Täter selbst zu ermitteln o.O

Außerdem dauert es sehr lange. Habe mal etwas wertvolles verschickt, was gestohlen wurde. Zum Glück habe ich fürs Geschäft (nicht Moba) eine externe Transportversicherung, welche zu meinem Erstaunen anstandslos nach ein paar Tagen (!) bezahlt hat.  

Viele Grüße
Daniel
DHL ist mittlerweile nicht mal mehr an der Zustellung interessiert. Ich warte seit 2 Wochen und unzähligen Beschwerdeanrufen noch immer auf eine Lieferung aus Bremen (keine Moba).

Gruß
Peter
Hallo,
schlimme Schauergeschichten hier. Lese interessiert mit.
VG
Horst
Hallo
Wurde die Sendung überhaupt vom Absender abgeschickt?

Gruss
Jochen
Hallo Martin, Andreas und Roland,

sorry das ich jetzt was von mir gebe was ein nicht passen wird.

Aber was ich auf dem Bilds erkennen kann, sieht nicht nach einem bewußten Öffnungsversuch durch irgendeine Person - egal von welchen Unternehmen - auf.

Die Beschädigung ist definitiv vorhanden, kann aber seht gut dadurch entstanden sein das das Paket irgendwo auf dem Versandwege hängen geblieben ist, oder durch ein unsachgemäße Handhabung entstanden ist.

Martin, Du hattest geschrieben das im ersten Fall das Paket fein säuberlich geöffnet wurde, und hier sieht es doch deutlich nach aufreißen auf, wäre ein ganz andere Vorgehensweise.

Das DHL alle Schuld von sich weist, was logisch, das ist bei dem verein nichts neues.
Ich habe das selber gerade ein Beschwerde laufen was die allgemein Zustellung bei mir zu Hause angeht.

Den ersten Fall hättest du bei der Polizei zur Anzeige bringen müssen, der jetzige wird kaum was bringen.

Das der Händler dir sein großzügiges Angebot gemacht hat, noch mal für die Kaufpreis hälfte nachzuliefern hört sich großzügig an, ist aber nur clever da er seinen schaden zu 50% minimiert.
Er hätte dir die Lok auf sein kosten zu schicken müssen, da er dafür verantwortlich das die Ware bei dir ankommt.

In @ 19 hatte ich mich schon dazu geäußert.

Was ich da geschrieben hatte hat ja wohl nicht weiter interessiert - ist aber ok - aber jetzt, ohne Beweise nur wegen der Beschädigung einen Vorwurf des versuchten Diebstahls in den raum zu stellen ist sehr weit aus den Fenster gelegt.


Solltest du den ersten fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben, dann kannst du das jetzige Paket ja noch nachreichen, aber nur mit dem jetzigen Fund - Beweismittel eine Anzeige zu erstatten ich Zeitverschwendung.

Gruß Detlef
Hallo Detlef,

@#30:

was den Riss im zweiten Paket betrifft, so kann man, da bin ich mit dir konform, durchaus geteilter Meinung sein. Es "kann" auch nur irgendwo hängen geblieben sein, aber zumindest lt. dem Foto "kann" es auch an der Ecke aufgerissen worden sein, um zu gucken, was vielleicht drin wäre... - aber egal.

Was dies betrifft:

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das der Händler dir sein großzügiges Angebot gemacht hat, noch mal für die Kaufpreis hälfte nachzuliefern hört sich großzügig an, ist aber nur clever da er seinen schaden zu 50% minimiert.
Er hätte dir die Lok auf sein kosten zu schicken müssen, da er dafür verantwortlich das die Ware bei dir ankommt.



so gehe ich mit dir nicht konform, was das erste Paket betrifft! Fakt ist rein rechtlich, daß durch die Übergabe des Paket an den Besteller ein Haftungsübergang erfolgt ist. Der Besteller hat ja mit der Annahme reichtlich einwandfrei gegenüber dem Auslieferer die Richtigkeit der Auslieferung bestätigt! Ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern. Dafür hat es der Ursprungsposter, Martin, als "gebranntes Kind" bei der Ersatzlieferung richtig gemacht. Hätte er das Paket auf der Post abgeholt und im Beisein des Schalterbeamten, ersatzweise des Agenturangestellten geöffnet und sich bestätigen lassen, daß da ein Eingriff erfolgt und die Ware weg ist, wäre er auf der rechtlich sicheren Seite gewesen! Denn dann liegt die Haftung auf dem Weg bis zum Besteller beim (gewerblichen) Verkäufer, der dann einen Haftungsanspruch gegenüber dem Lieferanten, hier DHL, hat! Und der Besteller, wenn die Ware bereits bezahlt ist, Anspruch auf Ersatzlieferung. In diesem Falle hat der Händler wirklich kulant gehandelt, eher im Interesse seines Geschäftes, um Negativwerbung und Abspringen von Bestellern zu vermeiden. Denn es ist ja letztlich nicht beweisbar, ob der Besteller nicht die Ware nach der _nachweisbar_ ordentlichen Übergabe selbst hat verschwinden lassen, um einen Verlust geltend zu machen. Wohlgemerkt, ich wollte jetzt Martin nichts böses unterstellen, nicht, daß da was in den flaschen Hals kommt! Aber die rechtliche Lage ist nun mal so, daß bereits ein Haftungsübergang stattgefunden hat und sowohl der Händler, als auch DHL damit aus dem Schneider wären! Daß der Postableger, genauso, wie die Muttergesellschaft und deren andere Ableger das Wort "Kulanz" in ihrem Wortschatz gar nicht führen, dürfte auch klar sein...

Wer aber meint, daß die Konkurrenz irgendwo auch nur einen Deut besser seien, ist gewaltig auf dem Holzweg! Bei Hermes hatte ich bislang noch keine Verluste, weder als Sender, noch als Empfänger... - aber dafür sind sie schnarchlangsam! Letzte Woche erst wieder, ein Paket aus der Oberpfalz in den Ruhrpott 5(!) Tage, davon waren vier Werktage. Es lag alleine in der Abgabestelle zwei volle Tage lt. Tracking, bis es erst mal auf die Reise ging, das ist lächerlich! Und wo DPD draufsteht, ist Ärger drin! Ich bin inzwischen dazu übergegangen, bei Verkäufern, die DPD angeben, vor Kauf nachzufragen, ob es eine Alternative gibt. Und wenn dies verneint wird, nehme ich lieber Abstand vom Kauf!
Letztendlich bin ich nur bei DHL in der Lage, das Paket auch alternativ in der nächsten Filiale abzuholen oder es gleich dorthin senden zu lassen, um es abzuholen, wenn es mir zeitlich "in den Kram passt". Daß dies in ländlichen Gebieten leider inzwischen anders aussieht, sei aber auch dazu bemerkt, ich weiß das sehr wohl...

meint grüßend
Roland
Hallo miteinander,

ich lese auch interessiert und sehr betroffen diese Geschichte mit:
Also bei mir kam mal ein leeres Paket an, in dem nur die Umverpackung des bestellten Artikels lag!
Daraufhin habe ich mich bei dem Versender gemeldet - dieser schickte mir eine "Eidesstattliche Erklärung" zu! Diese habe ich ausgefüllt und bekam daraufhin anstandslos und umgehend den vollen Kaufpreis erstattet...

Wo der Artikel entwendet wurde (Verpacken beim Absender, Postweg....) war dabei völlig egal!
Also meiner Meinung nach sollte das ein gutes Beispiel auch für jeden Moba-Händler sein - denn nur der sollte sich mit dem "Versender seines Vertrauens" mal über die Geschichte unterhalten und nicht dem Kunden den Ärger überlassen

meint JÖRG
@29:

Die Sendung wurde abgeschickt und sogar ein Nachforschungsauftrag seitens des Versenders gestartet - ohne Erfolg. Letzter Standort der Sendung: das hiesige Postverteilzentrum. Es ist zum ...
Und das ist auch nicht das erste Mal!
Ich werde, sofern seitens des Versenders möglich, nichts mehr mit DHL versenden lassen.

Gruß
Peter
Ahoi!

Roland, woher hast Du eigentlich Dein profundes juristisches Wissen?

Sagt Dir der Unterschied zwischen Übergabe und Ablieferung etwas? Oder vermischt Du hier die tatsächliche rechtliche Situation und Bewertung mit der Beweisproblematik?

Würde man Deiner Argumentation konsequent folgen, würde die Regelung des § 474 BGB keinen Sinn ergeben, da der darin enthaltene Ausschluss des § 447 BGB und damit die zwingende Anwendung des § 446 BGB ad absurdum geführt wäre.

Um es abzukürzen. Du bestätigst mit der Unterschrift beim DHL Fahrer den Empfang eines bestimmten Paketes (Ablieferung), nicht aber nicht eines bestimmten Inhaltes (Übergabe). Ist das Paket leer, ist keine Übergabe erfolgt. Und damit hat der Käufer seine Pflicht aus § 433 I BGB nicht erfüllt. Damit hat der Käufer dann einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Alternativ Nacherfüllung.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Der Beweis des leeren Paketes und diesen muss ich grundsätzlich führen, da ich mich darauf berufen will und es für mich günstig ist und der Anschein für ein volles Paket spricht. Ich muss also die Behauptung, dass das Paket leer war glaubhaft machen. Dabei ist folgendes zu beachten, der Verkäufer kann behaupten und evtl. auch beweisen, was in dem Paket war. Der Transporteur kann in diesem Fall, wo ein verschlossenes Paket transportiert wird, nicht behaupten was genau im Paket gewesen sei. Denn dazu hätte er in das Paket reinschauen müssen, was er nicht darf. Zur Glaubhaftmachung = Beweis gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die ZPO kennt da die "SAPUZ" Beweismittel. Ja, es ist einfacher und besser das Paket vor Zeugen zu öffnen, und das muss nicht der Postangestellte sein, sondern irgendjemand. Dann ist der Beweis zu führen, dass das Paket leer war. Zeugenbeweis. Das Z von SAPUZ). S A P und U kommen hier in der Regel nicht in Betracht, so dass für den Fall das keine Zeuge vorhanden ist, erstmal die Behauptung des Käufers gegen die Behauptung des Verkäufers stünde. Der Transporteur (DHL etc.) kann nix sagen, kann aber auch nicht beweisen, dass er ein volles Paket ausgeliefert hat(s.o.) sondern nur das er ein Paket ausgeliefert hat, dessen Inhalt er nicht kennt. Und er wird auch nicht den Beweis führen können, dass kein Diebstahl beim ihm stattgefunden hat. Pattsituation, bzw. wenn beide die Wahrheit sagen, bleibt nur der Verlust beim Transporteur.  Jetzt hängt es davon ab, wem der Richter glauben würde. Und hier kommt die Versicherung an Eides statt ins Spiel. Da die falsche Abgabe einer Versicherung an Eides statt vor Gericht eine Straftat gem § 156 StGB oder § 161 StGB ist, spricht vieles dafür, dass derjenige der diese abgibt nicht die Unwahrheit sagt, also seine Aussage glaubhaft ist. Meist wird diese aber nicht benötigt, da der Transport ja als Verlustmöglichkeit besteht und dies auch nicht völlig lebensfremd ist. Für die Glaubhaftigkeit des leeren Paketes spricht übrigens auch die Anzeige bei der Polizei. Und auch die Beweismittel des dezent aufgeschnittenen Paketes.

Ergebnis, das Gericht geht davon aus, dass Paket ist leer übergeben worden. Da der Verkäufer aber für die Übergabe des Kaufgegenstandes haftet, hat der Verkäufer nicht erfüllt und es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wo der Gegenstand verschwunden ist und wie Verkäufer und Transporteur das untereinander klären ist hier nicht die Frage.

Achso und das Gesamtkostenrisiko in erster Instanz beträgt bei einem Streitwert von 240 Euro ca. 500 Euro für den Fall des völligen Verlierens.

Cheers
Jens

Man man man. Ein ellenlanger Thread, und erst in Beitrag 19 kommt einer, der hier kein Halbwissen sondern die tatsächliche Rechtslage von sich gibt. Leider hat sich der OP in Beitrag 20 vom Händler über den Tresen ziehen lassen (die dabei entstehende Reibungswärme vermutlich als Nestwärme missinterpretiert). Ok, danach habe ich aufgehört zu lesen.
Hallo,
Zitat

Mein Händler hat mir daraufhin angeboten mir die Ware für die Hälfte des Preises noch einmal zu schicken, so dass wir uns sozusagen den entstandenen Schaden teilen


ich frage mich nur, warum sich ein Kunde so über den Tisch ziehen lässt. Da interessieren doch auch keine Gerichtskosten usw. Da fällt doch jeder Händler tierisch mit auf die Nase.

Gruß
Roland


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;