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THEMA: Zolleinfuhrgebühren staffeln sich wie...?
THEMA: Zolleinfuhrgebühren staffeln sich wie...?
E&H - 04.05.15 21:50
Hallo KollegInnen,
das eine oder andere mal habe ich bereits aus Japan und den USA bestellt. Bei der Bestellung aus den USA fielen gehörige Zollgebühren an (2 Binnenleichter bei eBay.us von "savonart", früher "Paulas Hobbies").
Die bisherigen Bestellungen bis zu € 25,- excl. P&P aus Japan blieben Zollgebührenfrei. Mitunter waren Deklarationen zum "Plastic Modell Kit" aufgeklebt, welche bei den Binnenleichtern fehlten.
Frage: Bis zu welcher Einkkaufssumme sind solche Bestellungen aus Japan Zolltechnisch kostenlos, was veranlasst den Zoll entsprechende Gebühren zu erheben? Gewicht? Kaufpreis incl. oder excl. Porto?
Leider ist nicht jeder Artikel in D erhältlich, daher die Bestellung direkt aus Nippon.
Über eure Info's würde ich mich sehr freuen! Danke!
Gruß E&H
das eine oder andere mal habe ich bereits aus Japan und den USA bestellt. Bei der Bestellung aus den USA fielen gehörige Zollgebühren an (2 Binnenleichter bei eBay.us von "savonart", früher "Paulas Hobbies").
Die bisherigen Bestellungen bis zu € 25,- excl. P&P aus Japan blieben Zollgebührenfrei. Mitunter waren Deklarationen zum "Plastic Modell Kit" aufgeklebt, welche bei den Binnenleichtern fehlten.
Frage: Bis zu welcher Einkkaufssumme sind solche Bestellungen aus Japan Zolltechnisch kostenlos, was veranlasst den Zoll entsprechende Gebühren zu erheben? Gewicht? Kaufpreis incl. oder excl. Porto?
Leider ist nicht jeder Artikel in D erhältlich, daher die Bestellung direkt aus Nippon.
Über eure Info's würde ich mich sehr freuen! Danke!
Gruß E&H
Michael aus Nbg - 04.05.15 21:57
Soweit ich weiß, richtet sich der Zoll nach dem eingeführten Warenwert und der entsprechenden "Deklaration"
Genaueres dann hier:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inter...stellungen_node.html
Gruß Michael
Genaueres dann hier:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inter...stellungen_node.html
Gruß Michael
Schau doch mal hier nach: http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Es gibt für alles eine Zoll-Einstufung, nur ist die Zuordnung oft nicht ganz eindeutig. Wenn ich eine Sendung vom Zollamt abhole, bringe ich die normalerweise verwendete Warennummer mit (9503 0030 00 0). Modellbahnen aus USA kosten damit keinen Zoll, allerdings fällt immer die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an, wenn der (geringe) Freibetrag überschritten wurde. Die Versandkosten werden fast immer zum steuerpflichtigen Preis mitgezählt.
Schöne Grüße, Christoph
Es gibt für alles eine Zoll-Einstufung, nur ist die Zuordnung oft nicht ganz eindeutig. Wenn ich eine Sendung vom Zollamt abhole, bringe ich die normalerweise verwendete Warennummer mit (9503 0030 00 0). Modellbahnen aus USA kosten damit keinen Zoll, allerdings fällt immer die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an, wenn der (geringe) Freibetrag überschritten wurde. Die Versandkosten werden fast immer zum steuerpflichtigen Preis mitgezählt.
Schöne Grüße, Christoph
Freibetrag 22€, alles inklusive. Darüber hinaus 19% Umsatzsteuer bis 150€ . http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inte...ml#doc96194bodyText2
Gruß Björn
Gruß Björn
stimmt nicht ganz, die 19% umsatzeinfuhrsteuer fallen auch über 150 euro an. nur kommen ab 150 euro halt i.d.r. zusätzlich noch zollgebühren drauf, welche aber für otto normalverbraucher sehr undurchschaubar sind, da es keinen pauschalen satz gibt. für gleiche artikel wie bspw. schuhe gibt es eine größere spanne des zollsatzes, je nachdem aus welchen material der schuh ist, dann auch welchem material die sohle ist, usw., das geht teilweise sehr tief. gibt aber teilweise auch artikel die vom zoll befreit sind. ich würde ab 150 euro mal im schnitt mit 10% für zollgebühren zusätzlich rechnen.
und die freibetrag bzw. bemessungsgrenzen sind immer inkl. versandkosten zu verstehen!
und vorsicht bei dhl, ich meine konkret ist es glaube ich dhl express. die verlangen seit einiger zeit für die zollabfertigung auch nochmal einen prozentualen betrag, mindestens aber soweit ich im kopf habe 10 euro.
manchmal gehen sendungen, die knapp über den 22 euro liegen, mit glück trotzdem noch ohne einfuhrumsatzsteuer durch, wahrscheinlich wenn der zoll zuviel zu tun hat. das ist dann allerdings eher ein zuckerle.
und die freibetrag bzw. bemessungsgrenzen sind immer inkl. versandkosten zu verstehen!
und vorsicht bei dhl, ich meine konkret ist es glaube ich dhl express. die verlangen seit einiger zeit für die zollabfertigung auch nochmal einen prozentualen betrag, mindestens aber soweit ich im kopf habe 10 euro.
manchmal gehen sendungen, die knapp über den 22 euro liegen, mit glück trotzdem noch ohne einfuhrumsatzsteuer durch, wahrscheinlich wenn der zoll zuviel zu tun hat. das ist dann allerdings eher ein zuckerle.
OK, das ging ja wieder mal schnell!
An alle Beantworter hier ein freundliches "Dankeschön"!
Gruß E&H
An alle Beantworter hier ein freundliches "Dankeschön"!
Gruß E&H
Hallo E&H,
oben ist schon ein wenig Durcheinander bei dem was geschrieben wurde.
Ich fasse dann mal zusammen:
Freibetrag ist bei einem Warenwert von 22 € - da wird nichts erhoben
ab 22 € bis 150 € wird die EUSt erhoben - 19% - Zoll fällt nicht an,
allerdings werden Beträge unter 5 € nicht erhoben, das wäre bei etwas von über 26 € Warenwert.
Ab 150 € Warenwert fällt der Zoll und die EUSt.
Der Zollbetrag richtet sich nach der Zolltarifnummer, welche da jeweils verwendet wird richte sich nach der Warenbeschreibung, das ist eigentlich eine Sache des Versenders, da was richtiges anzugeben.
Warenwert für die Berechnung ist der Wert des Artikels und die Versandkosten, beides muß auf einer Rechnung oder Proformarechnung (dient nur für Zollzwecke) aufgeführt sein.
Diverse Transportdienstleister die eine entsprechende Importabteilung haben und die Verzollung vorab übernehmen und quasi in Vorlage gehen beim Import lassen sich diese Dienste natürlich auch bezahlen.
Vorteil ist die Zeitersparnis, sowie keine Kosten um zum Zoll zu fahren.
Nachteil, kostet Geld, in der Regel in Abhängigkeit vom Warenwert, wohl aber auch ein Mindestbetrag von 10 bis 15 €.
Solltest du deiner Meinung nach zu Hohe Gebühren bezahlt haben, ist es erst mal nötig die Gebühren aufzuschlüsseln, was im einzelnen berechnet wurde.
Unter einem warenwert von 150 € dürften dann keinerlei Unstimmigkeiten aufkommen, darüber dann nur bei der Bestimmung des Zollbetrags bzw. des Zollsatzes, welcher in Abhängigkeit der Zolltarifnummer der entsprechenden Ware ist.
Die EUSt wird auch auf den Zollbetrag aufgeschlagen.
Ich hoffe das sorgt für Klarheit.
Gruß Detlef
oben ist schon ein wenig Durcheinander bei dem was geschrieben wurde.
Ich fasse dann mal zusammen:
Freibetrag ist bei einem Warenwert von 22 € - da wird nichts erhoben
ab 22 € bis 150 € wird die EUSt erhoben - 19% - Zoll fällt nicht an,
allerdings werden Beträge unter 5 € nicht erhoben, das wäre bei etwas von über 26 € Warenwert.
Ab 150 € Warenwert fällt der Zoll und die EUSt.
Der Zollbetrag richtet sich nach der Zolltarifnummer, welche da jeweils verwendet wird richte sich nach der Warenbeschreibung, das ist eigentlich eine Sache des Versenders, da was richtiges anzugeben.
Warenwert für die Berechnung ist der Wert des Artikels und die Versandkosten, beides muß auf einer Rechnung oder Proformarechnung (dient nur für Zollzwecke) aufgeführt sein.
Diverse Transportdienstleister die eine entsprechende Importabteilung haben und die Verzollung vorab übernehmen und quasi in Vorlage gehen beim Import lassen sich diese Dienste natürlich auch bezahlen.
Vorteil ist die Zeitersparnis, sowie keine Kosten um zum Zoll zu fahren.
Nachteil, kostet Geld, in der Regel in Abhängigkeit vom Warenwert, wohl aber auch ein Mindestbetrag von 10 bis 15 €.
Solltest du deiner Meinung nach zu Hohe Gebühren bezahlt haben, ist es erst mal nötig die Gebühren aufzuschlüsseln, was im einzelnen berechnet wurde.
Unter einem warenwert von 150 € dürften dann keinerlei Unstimmigkeiten aufkommen, darüber dann nur bei der Bestimmung des Zollbetrags bzw. des Zollsatzes, welcher in Abhängigkeit der Zolltarifnummer der entsprechenden Ware ist.
Die EUSt wird auch auf den Zollbetrag aufgeschlagen.
Ich hoffe das sorgt für Klarheit.
Gruß Detlef
Nochmals Danke für die schnelle Erklärungen!
Gruß E&H
Gruß E&H
Hallo,
die 150 Euro Grenze gilt bei Spielzeug nicht! Auch ab 150 Euro wird derzeit kein Zoll erhoben - nur die Eust iHv 19%. (Bekleidung z.B. ist ab 150 Euro zollpflichtig.)
Weiterhin wird die auch erst ab einem Betrag von 10 Euro erhoben. Der Gesamtbetrag, bestehend aus Warenwert und Porto, muss also 52,63 Euro übersteigen, dass überhaupt Eust erhoben wird. Zwar gilt die Grenze von 22 Euro, Eust wird aber tatsächlich erst ab 52,64 Euro fällig.
Wichtig zu wissen, in dem Zusammenhang, ist auch, dass die Bemessungen am Euro vorgenommen werden. Der Zoll hat eigene Umrechnungskurse, die von Zeit zu Zeit angeglichen werden. Konkret heißt das für den Einkauf im Nicht-Euro-Ausland, dass sobald die Rechnung in Fremdwährung beglichen wurde, der Betrag vom Zoll selbst in Euro umgerechnet und die Gebühren nach dem dann entstanden Ergebnis berechnet werden.
Begründet ist das in EU-Recht, um Großimporteuere zu begünstigen, für die es relevant ist, Ware vor oder nach einem Tag X vom Zoll abzuholen.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwer...nungskurse_node.html
Grüße,
Uwe
die 150 Euro Grenze gilt bei Spielzeug nicht! Auch ab 150 Euro wird derzeit kein Zoll erhoben - nur die Eust iHv 19%. (Bekleidung z.B. ist ab 150 Euro zollpflichtig.)
Weiterhin wird die auch erst ab einem Betrag von 10 Euro erhoben. Der Gesamtbetrag, bestehend aus Warenwert und Porto, muss also 52,63 Euro übersteigen, dass überhaupt Eust erhoben wird. Zwar gilt die Grenze von 22 Euro, Eust wird aber tatsächlich erst ab 52,64 Euro fällig.
Wichtig zu wissen, in dem Zusammenhang, ist auch, dass die Bemessungen am Euro vorgenommen werden. Der Zoll hat eigene Umrechnungskurse, die von Zeit zu Zeit angeglichen werden. Konkret heißt das für den Einkauf im Nicht-Euro-Ausland, dass sobald die Rechnung in Fremdwährung beglichen wurde, der Betrag vom Zoll selbst in Euro umgerechnet und die Gebühren nach dem dann entstanden Ergebnis berechnet werden.
Begründet ist das in EU-Recht, um Großimporteuere zu begünstigen, für die es relevant ist, Ware vor oder nach einem Tag X vom Zoll abzuholen.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwer...nungskurse_node.html
Grüße,
Uwe
Naja, ihr habts gut. Wenn der Zoll bei der Einfuhr nach Schweden aus dem nicht-EU-Gebiet es wert findet das Päckhen aufzumachen dann sind erstmal ~10EUR Gebühr fällig und dann die 25% Eust. Nix Mindestgrenze. Natürlich auch auf Porto und Gebühr. Zum Glück sind manchmal die N-Spur Päckchen klein und sehen unbedeutend aus.
Gruß,
Harald.
Gruß,
Harald.
Moin Moin,
zu diesem Thema kann ich auch mal etwas beitagen (mein täglich Brot).
Einiges zu diesem Thema ist falsch und einiges ist richtig. Zoll ist keine Gebühr, sondern eine Steuer.
Maßgebend ist der Warenwert/Rechnungspreis, also der tatsächlich gezahlte Preis. Bei der Selbstverzollung durch PayPal-Beleg oder ähnliches nachzuweisen.
Normalerweise erfolgt die Postverzollung (Post meldet beim Zoll an und tritt ggf. in Vorkasse). Wenn es nicht zur Postverzollung durch Unstimmigkeiten kommt, bleibt nur die Selbstverzollung. Die Sendung wird nur zum zuständigen Zollamt befördert.
Der Zollsatz ist abhängig von der Ware. Elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen sind derzeit zollfrei.
Pauschal Spielzeug sei zollfrei sein, ist falsch.
Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 19% immer ab 22 EUR, Zoll ab 150 EUR (sofern im Tarif ein Zollsatz größer als 0 hinterlegt ist.) Kleinbeträge unter 5 EUR werden nicht erhoben.
zu #8 ab 10 EUR nur, wenn Vorsteuerabzugberechtigt!
Umrechnungskurse gelten amtlich Monatsweise und ist veröffentlicht.
Gruß Tom
zu diesem Thema kann ich auch mal etwas beitagen (mein täglich Brot).
Einiges zu diesem Thema ist falsch und einiges ist richtig. Zoll ist keine Gebühr, sondern eine Steuer.
Maßgebend ist der Warenwert/Rechnungspreis, also der tatsächlich gezahlte Preis. Bei der Selbstverzollung durch PayPal-Beleg oder ähnliches nachzuweisen.
Normalerweise erfolgt die Postverzollung (Post meldet beim Zoll an und tritt ggf. in Vorkasse). Wenn es nicht zur Postverzollung durch Unstimmigkeiten kommt, bleibt nur die Selbstverzollung. Die Sendung wird nur zum zuständigen Zollamt befördert.
Der Zollsatz ist abhängig von der Ware. Elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen sind derzeit zollfrei.
Pauschal Spielzeug sei zollfrei sein, ist falsch.
Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 19% immer ab 22 EUR, Zoll ab 150 EUR (sofern im Tarif ein Zollsatz größer als 0 hinterlegt ist.) Kleinbeträge unter 5 EUR werden nicht erhoben.
zu #8 ab 10 EUR nur, wenn Vorsteuerabzugberechtigt!
Umrechnungskurse gelten amtlich Monatsweise und ist veröffentlicht.
Gruß Tom
Beitrag editiert am 05. 05. 2015 16:01.
Hallo Tom,
zu "Zoll ab 150 EUR": wo steht das genau?
Denn so wie du es schreibst, komme ich auf "ab 22EUR wird 19% fällig" und "zusätzlich zu den 19% kommt bei mehr als 150EUR noch X wegen Y hinzu"
Wie hoch ist X und wo steht das? Und was ist Y?
und was hat die TARIC-Warennummer 95030030 damit zu tun?
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric...amp;SimDate=20131115
Danke für die Antworten
Gruß
Jan
zu "Zoll ab 150 EUR": wo steht das genau?
Denn so wie du es schreibst, komme ich auf "ab 22EUR wird 19% fällig" und "zusätzlich zu den 19% kommt bei mehr als 150EUR noch X wegen Y hinzu"
Wie hoch ist X und wo steht das? Und was ist Y?
und was hat die TARIC-Warennummer 95030030 damit zu tun?
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric...amp;SimDate=20131115
Danke für die Antworten
Gruß
Jan
Hallo Jan,
9503 0030 00 0 ist die Warennummer im europäischen Zolltarif für Modelleisenbahn (Zollsatz 0%)
Es gibt für jede Ware, auch für die, die es erst morgen gibt eine Warennummer.
Zollwert x Zollsatz =Zollbetrag
+
Zollbetrag +
=
EUStbetrag x EUstsatz (19%) = EUStbetrag
=
Einfuhrabgabenbetrag
9503 0030 00 0 ist die Warennummer im europäischen Zolltarif für Modelleisenbahn (Zollsatz 0%)
Es gibt für jede Ware, auch für die, die es erst morgen gibt eine Warennummer.
Zollwert x Zollsatz =Zollbetrag
+
Zollbetrag +
=
EUStbetrag x EUstsatz (19%) = EUStbetrag
=
Einfuhrabgabenbetrag
Hallo Tom,
die Kleinbetragsregelung gilt bis 10 Euro:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgaben...inbetraege_node.html
von vorsteuerabzugsberechtigt keine Rede.
Grüße,
Uwe
die Kleinbetragsregelung gilt bis 10 Euro:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgaben...inbetraege_node.html
von vorsteuerabzugsberechtigt keine Rede.
Grüße,
Uwe
Hallo Uwe,
das was dort steht, bezieht sich auf die Nacherhebung (z.B. nach Überprüfung des Steuerbescheides).
das was dort steht, bezieht sich auf die Nacherhebung (z.B. nach Überprüfung des Steuerbescheides).
Darklighter - 05.05.15 14:28
Zitat - Antwort-Nr.: 12 | Name: steppchen
9503 0030 00 0 ist die Warennummer im europäischen Zolltarif für Modelleisenbahn (Zollsatz 0%)
Moin,
man muss da aber aufpassen, denn nicht alles, was für den Modellbahner ein Modelleisenbahnartikel ist, ist es auch für den Zoll. Eine Digitalzentrale wurde mir z. B. mal als Transformator oder so berechnet. Aber das hängt natürlich immer vom Bearbeiter ab.
Gruß
Markus
Tom-Berlin - 05.05.15 14:39
Ja Markus, eine Digizentrale ist keine Modelleisenbahn, somit Kapitel 85
Darklighter - 05.05.15 15:10
Moin,
Also die Kategorie heißt ja "elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen". Für mich zählt eine Zentrale zu "anderem Zubehör".
Gruß
Markus
Also die Kategorie heißt ja "elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen". Für mich zählt eine Zentrale zu "anderem Zubehör".
Gruß
Markus
Tom-Berlin - 05.05.15 15:14
Nein Markus, eine Digizentrale ist eben kein Zubehör i.S. von Modelleisenbahn.der Position 9503.
Das würde jetzt nur zu weit führen. Zubehör wäre z.B. Zubehör zum Artikel
Das würde jetzt nur zu weit führen. Zubehör wäre z.B. Zubehör zum Artikel
Beitrag editiert am 05. 05. 2015 15:53.
Hi,
also hier reden viele Blinde von Farben. Ich kaufe jede Menge in den USA ein und habe da einige Erfahrungen.
Bitte trennt Zoll von Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei Einfuhren aus dem Drittland generell erhoben, sofern sie den Wert von 5 € übersteigt. Die erwähnten 10 € haben mit diesem Fall gar nichts zu tun. Der Empfänger ist der deutsche Staat.
Zum Thema Zoll: Zoll wird nicht auf den Warenwert sondern auf den Zollwert berechnet. Dieser ist in der Regel gleich, es gibt aber Ausnahmen. Bis 150 € Zollwert einer Sendung wird kein Zoll erhoben. Aber Achtung: Habe ich eine Lieferung über 500 € und davon sind für 140 € zollpflichtige Artikel, wird Zoll erhoben, da der Wert der Sendung die 150 € übersteigt. Des Weiteren gibt es Artikelgruppen für die diese Grenzen nicht gelten, z. B. Parfüm. Der Empfänger ist die EU.
Siehe auch: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inte...stellungen_node.html
Die Bestimmung des Zolltarifs erfolgt über die TARIC-Nummer, siehe auch http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tari...amp;SimDate=20150505
Die bereits erwähnte 9503 0030 gilt für Modelleisenbahn, Schienen und Signale und der Zollsatz beträgt 0%. Ein Walthers Bausatz aus Kunststoff für ein Gebäude ist jedoch 9503 0035 und der Zollsatz ist 4,7%. Ist der Bausatz (9503 0039 10) jedoch aus Holz ist der Zollsatz 0,0%.
Bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind die Versandkosten mit zu berücksichtigen, da die Kosten für den Erhalt der Ware für die Gebührenberechnung entscheidend sind.
Gruß
Dieter
also hier reden viele Blinde von Farben. Ich kaufe jede Menge in den USA ein und habe da einige Erfahrungen.
Bitte trennt Zoll von Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei Einfuhren aus dem Drittland generell erhoben, sofern sie den Wert von 5 € übersteigt. Die erwähnten 10 € haben mit diesem Fall gar nichts zu tun. Der Empfänger ist der deutsche Staat.
Zum Thema Zoll: Zoll wird nicht auf den Warenwert sondern auf den Zollwert berechnet. Dieser ist in der Regel gleich, es gibt aber Ausnahmen. Bis 150 € Zollwert einer Sendung wird kein Zoll erhoben. Aber Achtung: Habe ich eine Lieferung über 500 € und davon sind für 140 € zollpflichtige Artikel, wird Zoll erhoben, da der Wert der Sendung die 150 € übersteigt. Des Weiteren gibt es Artikelgruppen für die diese Grenzen nicht gelten, z. B. Parfüm. Der Empfänger ist die EU.
Siehe auch: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inte...stellungen_node.html
Die Bestimmung des Zolltarifs erfolgt über die TARIC-Nummer, siehe auch http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tari...amp;SimDate=20150505
Die bereits erwähnte 9503 0030 gilt für Modelleisenbahn, Schienen und Signale und der Zollsatz beträgt 0%. Ein Walthers Bausatz aus Kunststoff für ein Gebäude ist jedoch 9503 0035 und der Zollsatz ist 4,7%. Ist der Bausatz (9503 0039 10) jedoch aus Holz ist der Zollsatz 0,0%.
Bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind die Versandkosten mit zu berücksichtigen, da die Kosten für den Erhalt der Ware für die Gebührenberechnung entscheidend sind.
Gruß
Dieter
Tom-Berlin - 05.05.15 15:56
Gut zusammengefaßt ;)
Darklighter - 05.05.15 16:10
@Dieter: Warum zählt der Walthers Bausatz nicht zu 9503 0030 "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen"?
@Tom: Kann man das irgendwo nachlesen? Würde mich nämlich schon interessieren, warum das so ist.
Gruß
Markus
@Tom: Kann man das irgendwo nachlesen? Würde mich nämlich schon interessieren, warum das so ist.
Gruß
Markus
Tom-Berlin - 05.05.15 16:28
Der Hausbausatz für die Modellbahn ist ein MASSSTABGETREU verkleinertes Modell zum Zusammenbauen und gehört in die Warennummer 9503 0030.
In der Warenansprache zum Wortlaut der Position ist ein " ; " , somit eine Aufzählung. Daher namentlich genannt und nicht in den Anmerkungen zur KN ausgeschlossen.
andere Bausätze und Baukastenspielzeug, (vorher im Tarif nicht erfaßt) wäre in 95030035 z.b Lego
unter zoll.de gibt es unter der Suchfunktion "Internetbestellungen" Ausführungen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inter...netbestellungen.html
Man sollte sich nicht wundern, wenn man nur selten einen Steuerbescheid bekommt.
Sofern die Sendung von der DHL übernommen wird, entscheidet diese eigenständig, ob etwas gestellungspflichtig oder nicht ist. Bei der Masse an Sendungen kommt es daher nicht immer zur ordnungsgemäßen Abwicklung, um es mal vorsichtig und mit einfachen Worten zu formulieren.
In der Warenansprache zum Wortlaut der Position ist ein " ; " , somit eine Aufzählung. Daher namentlich genannt und nicht in den Anmerkungen zur KN ausgeschlossen.
andere Bausätze und Baukastenspielzeug, (vorher im Tarif nicht erfaßt) wäre in 95030035 z.b Lego
unter zoll.de gibt es unter der Suchfunktion "Internetbestellungen" Ausführungen:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Inter...netbestellungen.html
Man sollte sich nicht wundern, wenn man nur selten einen Steuerbescheid bekommt.
Sofern die Sendung von der DHL übernommen wird, entscheidet diese eigenständig, ob etwas gestellungspflichtig oder nicht ist. Bei der Masse an Sendungen kommt es daher nicht immer zur ordnungsgemäßen Abwicklung, um es mal vorsichtig und mit einfachen Worten zu formulieren.
Beitrag editiert am 05. 05. 2015 16:39.
Hi Tom,
das ist Auslegungssache des jeweiligen Zollamtes bzw. des Zollbeamten. Es kann sein, muss jedoch nicht sein. Ich hatte schon Fälle, dass ich keinen Zoll bezahlen musste aber auch andere Fälle, bei denen Zoll erhoben wurde. Das gleiche gilt für Druckgussautomodelle, z. B. von Classic Metal Works.
Ich mache da aber deswegen im Zollamt kein Fass auf, da ich mir die guten Beziehungen nicht vermiesen will. In der Regel bringe ich bei der Selbstverzollung schon die Aufstellung der Artikel mit Frachtkostenaufteilung, Zoll- und Eustberechnung mit. Da hat der Zollbeamte weniger Arbeit und ich kann selbst festlegen, für was ich Zoll bezahle und für was nicht.
Gruß
Dieter
das ist Auslegungssache des jeweiligen Zollamtes bzw. des Zollbeamten. Es kann sein, muss jedoch nicht sein. Ich hatte schon Fälle, dass ich keinen Zoll bezahlen musste aber auch andere Fälle, bei denen Zoll erhoben wurde. Das gleiche gilt für Druckgussautomodelle, z. B. von Classic Metal Works.
Ich mache da aber deswegen im Zollamt kein Fass auf, da ich mir die guten Beziehungen nicht vermiesen will. In der Regel bringe ich bei der Selbstverzollung schon die Aufstellung der Artikel mit Frachtkostenaufteilung, Zoll- und Eustberechnung mit. Da hat der Zollbeamte weniger Arbeit und ich kann selbst festlegen, für was ich Zoll bezahle und für was nicht.
Gruß
Dieter
Tom-Berlin - 05.05.15 16:49
Dann lege doch einfach Widerspruch zum Steuerbescheid ein. Es ist keine Auslegungssache ;)
Druckgussautomodelle gehören definitiv nicht zur Modelleisenbahn
-> 9503 0085 00 0 im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall
Druckgussautomodelle gehören definitiv nicht zur Modelleisenbahn
-> 9503 0085 00 0 im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall
Meinst Du ich mache mich wegen den paar Cents wuschig? Bei uns würde man sagen: Da ist die Soße teurer als die Brocken. Bei einer Sammelbestellung von ca. 1000 € kommt es mir dann nicht auf 2 € an.
Noch was zur Verzollung: Bei einer Einfuhr mit einem Waren- bzw. Zollwert über 1.000 € ist eine Zollvoranmeldung durchzuführen. Dies werde ich nächstes Jahr haben, wenn der neue Run Athearn Challenger und BigBoy geliefert wird. Da habe ich vorsichtshalber einige bestellt, die ich dann ich Deutschland unter den Preisen von deutschen Händler verkaufen kann.
Gruß
Dieter
Noch was zur Verzollung: Bei einer Einfuhr mit einem Waren- bzw. Zollwert über 1.000 € ist eine Zollvoranmeldung durchzuführen. Dies werde ich nächstes Jahr haben, wenn der neue Run Athearn Challenger und BigBoy geliefert wird. Da habe ich vorsichtshalber einige bestellt, die ich dann ich Deutschland unter den Preisen von deutschen Händler verkaufen kann.
Gruß
Dieter
Tom-Berlin - 05.05.15 16:59
Wenn du gewerblich einführst, aber nur dann, ist eine Zollanmeldung bei einem Warenwert über 1000 EUR notwendig. Ich hoffe, du nutzt die Internetzollanmeldung (bei uns würdest dann bevorzugt abgefertigt werden) ;)
Hi,
Internetzollanmeldung für bevorzugte Behandlung brauche ich nicht, die habe ich persönlich
Das zuständige Zollamt in Bensheim ist eine kleine Bude, da sind die Zollbeamten froh, wenn ich mal vorbei komme und ein paar Anekdoten erzähle. Der persönliche Kontakt bewirkt da viel.
Das mit der gewerblichen Einfuhr kann ich nicht bestätigen, ich musste eine Voranmeldung machen. Aufgrund des persönlichen Bekannheitgrades wurden die Voranmeldung gemacht, ich habe die Ware in Empfang genommen und habe die Abgaben entrichtet.
Ich hoffe, wir können mit unserer Diskussionen, etwas Licht ins Dunkel bringen.
Gruß
Dieter
Internetzollanmeldung für bevorzugte Behandlung brauche ich nicht, die habe ich persönlich
Das zuständige Zollamt in Bensheim ist eine kleine Bude, da sind die Zollbeamten froh, wenn ich mal vorbei komme und ein paar Anekdoten erzähle. Der persönliche Kontakt bewirkt da viel.
Das mit der gewerblichen Einfuhr kann ich nicht bestätigen, ich musste eine Voranmeldung machen. Aufgrund des persönlichen Bekannheitgrades wurden die Voranmeldung gemacht, ich habe die Ware in Empfang genommen und habe die Abgaben entrichtet.
Ich hoffe, wir können mit unserer Diskussionen, etwas Licht ins Dunkel bringen.
Gruß
Dieter
Tom-Berlin - 05.05.15 17:23
Eine Voranmeldung zur Überführung in den freien Verkehr gibt es nicht.
Entweder Anmeldung in Form einer mündlichen, schriftlichen (auch Internetanmeldung) oder mittels EDV (Fachanwendung) - Anmeldung.
Mündlich bei Privatpersonen, schriftlich grundsätzlich ab 1000 EUR bei gewerblichen Einfuhren.
Besser für die Diskussion wäre das Grundsätzliche und nicht wer wie was mit wem am besten kann.
Entweder Anmeldung in Form einer mündlichen, schriftlichen (auch Internetanmeldung) oder mittels EDV (Fachanwendung) - Anmeldung.
Mündlich bei Privatpersonen, schriftlich grundsätzlich ab 1000 EUR bei gewerblichen Einfuhren.
Besser für die Diskussion wäre das Grundsätzliche und nicht wer wie was mit wem am besten kann.
Beitrag editiert am 05. 05. 2015 17:28.
Servus,
Grundsätzliches gibt es nicht beim Zoll. Der Zöllner hat durchaus einen gewissen Ermessungsspielraum beim der Tarifierung. (so war es jedenfalls früher)
Wenn einem die Einstufung nicht passt kann man ja einen Widerspruch gegen den Zollbescheid einlegen. Notfalls bleibt noch eine verbindliche Zolltarifauskunft.
Ob einem der Aufwand Wert ist, muss jeder selbst wissen.
LG Karl-Heinz (der froh ist sich nicht mehr mit den Zollbeamten rumärgern zu müssen)
Grundsätzliches gibt es nicht beim Zoll. Der Zöllner hat durchaus einen gewissen Ermessungsspielraum beim der Tarifierung. (so war es jedenfalls früher)
Wenn einem die Einstufung nicht passt kann man ja einen Widerspruch gegen den Zollbescheid einlegen. Notfalls bleibt noch eine verbindliche Zolltarifauskunft.
Ob einem der Aufwand Wert ist, muss jeder selbst wissen.
LG Karl-Heinz (der froh ist sich nicht mehr mit den Zollbeamten rumärgern zu müssen)
Tom-Berlin - 05.05.15 19:11
"Grundsätzliches gibt es nicht beim Zoll" ?!
Du meinst, es ist wie bei der Bahn, die sich die Welt malt, wie es ihr ,nach Aussage des wahnsinnigen GDL-Bosses, gefällt?
Habe noch keine Festsetzungsbehörde erlebt, bei der gehandelt werden kann.
Ermessen, ist eben auch geregelt und bei der Festsetzung nicht vorgesehen. Wie gesagt, das persöhnliche Empfinden als Privatperson ist individuell.
Du meinst, es ist wie bei der Bahn, die sich die Welt malt, wie es ihr ,nach Aussage des wahnsinnigen GDL-Bosses, gefällt?
Habe noch keine Festsetzungsbehörde erlebt, bei der gehandelt werden kann.
Ermessen, ist eben auch geregelt und bei der Festsetzung nicht vorgesehen. Wie gesagt, das persöhnliche Empfinden als Privatperson ist individuell.
Beitrag editiert am 05. 05. 2015 20:19.
Hallo Steppchen,
für die Eust-Erhebungsgrenze von 5 Euro ist kein Beleg zu finden - weder auf den Internetseiten vom Zoll noch sonstwo. Dass "der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden KANN" spricht von der Möglichkeit des Abzugs, nicht von einem tatsächlichen Abzug.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuh...efreiungen_node.html (letzter Punkt auf der Seite).
Primär gilt ohnehin die 22 Euro-Grenze, dem folgend die Bagatellfallgrenze, für die tatsächliche Erhebung der EUSt, die sich auch mit meinen Erfahrungen deckt.
Hauptsache Bushman hat den vollen Durchblick und äußerste soziale Kompetenzen
Grüße,
Uwe
für die Eust-Erhebungsgrenze von 5 Euro ist kein Beleg zu finden - weder auf den Internetseiten vom Zoll noch sonstwo. Dass "der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden KANN" spricht von der Möglichkeit des Abzugs, nicht von einem tatsächlichen Abzug.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuh...efreiungen_node.html (letzter Punkt auf der Seite).
Primär gilt ohnehin die 22 Euro-Grenze, dem folgend die Bagatellfallgrenze, für die tatsächliche Erhebung der EUSt, die sich auch mit meinen Erfahrungen deckt.
Hauptsache Bushman hat den vollen Durchblick und äußerste soziale Kompetenzen
Grüße,
Uwe
Tom-Berlin - 06.05.15 02:39
Hallo Uwe,
das wird nun richtiger Kleinkram und den habe ich nicht in die Diskussion eingebracht
Da Du das nun aber ganz genau wissen möchtest:
Wenn nur die EUSt fällig wird und der fällige Betrag unter 10 Euro liegt, wird nicht erhoben, wenn wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. § 15 EUStBV............. uninteressant für die Privatperson.
Kleinbetragsregelung (unter 5 EUR Abgabenbetrag) § 23 Zollverordnung (ZollV). Die Fachanwendung bei der Abfertigung berücksichtigt dies automatisch.
Auch über zoll.de sind alle Vorschriften veröffentlicht.
Ich dachte, das Forum sollte dazu dienen, anderen mit Rat und Tipps zu unterstützen. Jedoch bemerke ich immer mehr, wie einzelne unter jeder Überschrift das Haar in der Suppe suchen.
das wird nun richtiger Kleinkram und den habe ich nicht in die Diskussion eingebracht
Da Du das nun aber ganz genau wissen möchtest:
Wenn nur die EUSt fällig wird und der fällige Betrag unter 10 Euro liegt, wird nicht erhoben, wenn wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. § 15 EUStBV............. uninteressant für die Privatperson.
Kleinbetragsregelung (unter 5 EUR Abgabenbetrag) § 23 Zollverordnung (ZollV). Die Fachanwendung bei der Abfertigung berücksichtigt dies automatisch.
Auch über zoll.de sind alle Vorschriften veröffentlicht.
Ich dachte, das Forum sollte dazu dienen, anderen mit Rat und Tipps zu unterstützen. Jedoch bemerke ich immer mehr, wie einzelne unter jeder Überschrift das Haar in der Suppe suchen.
Beitrag editiert am 06. 05. 2015 03:54.
Hallo Tom, Die Links kannst du nicht zufällig beibringen?!
Grüße,
Uwe
Grüße,
Uwe
Tom-Berlin - 06.05.15 03:24
Konkreter, bitte. Das war auch mein Einstieg.
Hi Uwe,
Information ist eine Holschuld, da solltest Du Dir schon etwas mehr Mühe geben.
Aber um es Dir etwas einfacher zu machen:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgaben...ssige-erfassung.html
Gruß
Dieter
Information ist eine Holschuld, da solltest Du Dir schon etwas mehr Mühe geben.
Aber um es Dir etwas einfacher zu machen:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgaben...ssige-erfassung.html
Gruß
Dieter
Danke, Dieter! Fordern und Fördern, klassische Motivationskante. Aber wie bereits geschrieben, eröffnete sich mir die Seite nicht.
Grüße,
Uwe
Grüße,
Uwe
Hallo alle,
So ist es, leider!
Nebensächliches und Nickligkeiten sind oft "wichtiger" als Wesentliches.
Dazu haufenweise Missverständnisse…
K.k.!
MfG
HOLLA
Zitat - Antwort-Nr.: 32 | Name: Tom-Berlin
...bemerke ich immer mehr, wie einzelne unter jeder Überschrift das Haar in der Suppe suchen.
So ist es, leider!
Nebensächliches und Nickligkeiten sind oft "wichtiger" als Wesentliches.
Dazu haufenweise Missverständnisse…
K.k.!
MfG
HOLLA
N´Abend,
sehr schön erklärt Thomas, und für Leute die es genauer wissen wollen
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/StichwSucheA...p;anzActions=30#ziel
http://www.gesetze-im-internet.de/zollv/index.html
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01993R2454-20140904
viel Spaß
Gruß
Michael
sehr schön erklärt Thomas, und für Leute die es genauer wissen wollen
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/StichwSucheA...p;anzActions=30#ziel
http://www.gesetze-im-internet.de/zollv/index.html
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01993R2454-20140904
viel Spaß
Gruß
Michael
Hallo zusammen,
hab heute eine Lieferung aus China erhalten: 2 Schrittmotoren. Der Preis pro Motor: 15,20 EUR. Dazu kam der Versand in Höhe von 30,15 EUR. Somit wären wir bei einem Gesamtpreis von 60,55 EUR. Nicht ganz billig der Versand, aber betrachtet man den weiten Weg ... aber darum geht es hier nicht.
Die Ware kam heute an (bestellt am 30.04. !!). Bei der Lieferung wurde noch zusätzlich berechnet:
- Einfuhrumsatzsteuer: 11,87 EUR
- Kapitalbereitstellungsprovision auf Zoll u. EUSt: 10,00 EUR
Somit haben mich die beiden Motoren insgesamt 82,42 EUR. D.h. 41,21 EUR pro Motor (man beachte den Preis ganz am Anfang des Beitrages!). Naja, ist halt so ...
Was mich jetzt noch interessieren würde: was ist diese "Kapitalbereitstellungsprovision"? Die versteckte Gebühr seitens DHL für die Abfertigung?
Grüssle
Jürgen
hab heute eine Lieferung aus China erhalten: 2 Schrittmotoren. Der Preis pro Motor: 15,20 EUR. Dazu kam der Versand in Höhe von 30,15 EUR. Somit wären wir bei einem Gesamtpreis von 60,55 EUR. Nicht ganz billig der Versand, aber betrachtet man den weiten Weg ... aber darum geht es hier nicht.
Die Ware kam heute an (bestellt am 30.04. !!). Bei der Lieferung wurde noch zusätzlich berechnet:
- Einfuhrumsatzsteuer: 11,87 EUR
- Kapitalbereitstellungsprovision auf Zoll u. EUSt: 10,00 EUR
Somit haben mich die beiden Motoren insgesamt 82,42 EUR. D.h. 41,21 EUR pro Motor (man beachte den Preis ganz am Anfang des Beitrages!). Naja, ist halt so ...
Was mich jetzt noch interessieren würde: was ist diese "Kapitalbereitstellungsprovision"? Die versteckte Gebühr seitens DHL für die Abfertigung?
Grüssle
Jürgen
Hallo Jürgen,
nicht ganz, denn es ist kein versteckte Gebühr, sondern eine offen Gebühr für die Zollabwicklung beim Import der Sendung.
2% auf die Zollrechnung, mindestens aber 10€ + 19% MWSt
Gruß Detlef
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Was mich jetzt noch interessieren würde: was ist diese "Kapitalbereitstellungsprovision"? Die versteckte Gebühr seitens DHL für die Abfertigung?
nicht ganz, denn es ist kein versteckte Gebühr, sondern eine offen Gebühr für die Zollabwicklung beim Import der Sendung.
2% auf die Zollrechnung, mindestens aber 10€ + 19% MWSt
Gruß Detlef
Hi,
damit diese Provision nicht anfällt, kann man ein Kundenkonto bei DHL Express beantragen und seine Bankverbindung hinterlegen. Dann werden die Eust und ggf. Zoll vom Konto abgebucht und man muss auch nicht mehr beim Postbote bezahlen, der sowieso nie Wechselgeld dabei hat.
Gruß
Dieter
damit diese Provision nicht anfällt, kann man ein Kundenkonto bei DHL Express beantragen und seine Bankverbindung hinterlegen. Dann werden die Eust und ggf. Zoll vom Konto abgebucht und man muss auch nicht mehr beim Postbote bezahlen, der sowieso nie Wechselgeld dabei hat.
Gruß
Dieter
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