1zu160 - Forum



Anzeige:
Neues von Lemke Collection - Hobbytrain / KATO

THEMA: Kundendienst eines Eisenbahnverlages..

THEMA: Kundendienst eines Eisenbahnverlages..
Startbeitrag
Throge - 09.06.15 14:08
Hallo,
ein wirklich interessanter NDR-Bericht über einen Überweisungsfehler bei einen Jahres Abo für eine Modellbahnzeitung und seine Folgen.
Im selben Verlag erscheint ja auch eine Zeitschrift für uns N Bahner...
Schon immer wieder erstaunlich wie schlecht manche Ihre Brötchengeberi, also Ihre Kunden doch behandeln.
Ignoranz? Unwissenheit? Kundendienst? Unvermögen?


http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Ueb...olgen,markt9596.html


Gruß
Thomas

Hallo,
nunja, 2 Kommata setzen ist auch reichlich doof, man verzeihe die Ausdrucksweise.
Die Fehlrückerstattung ist dann natürlich nicht besser.
Grüße
Horst
Hallo Thomas,

ich finde es gut, dass Du den Link eingestellt hast und habe den Verlag um eine Stellungnahme gebeten. Selbst wenn der Kunde sich nicht gemeldet hätte, wäre es der Grundsatz eines redlichen Kaufmanns gewesen hier für Aufklärung zu sorgen. Das kann keine 2 Jahre  dauern.

Entweder ist die Buchhaltung des Verlages nicht in Ordnung oder jemand handelt nach meiner Meinung unredlich. In beiden Fällen wäre das für mich kein Vertragspartner.

Ich werde deshalb auch das Vorgesehene ABO von der Antwort abhängig machen.

Gruß Christian
Hallo,

war für mich als Wiener ganz interessant zu sehen. Was mir nicht ganz klar ist, ist, wieso im gerichtlichen Verfahren nichts weiter gegangen ist. Der Rückforderungsanspruch des Kunden ist ja ziemlich offensichtlich. Selbst wenn gegen einen Mahnbescheid im Frühjahr 2014 ein Widerspruch erhoben wird, sollte es ja dann recht schnell zu einem streitigen Zivilverfahren kommen. Bis April 2015 liegt ein ganzes Jahr. Da fehlen im Bericht doch einige Schritte, oder?

Viele Grüße

Andras
Hallo,

das passiert, wenn Dummheit und Ignoranz aufeinandertreffen.

Gruß
Kurt Hegermann, dessen Buchhaltung funktioniert.
Hallo Andras,

da hast Du natürlich recht. Wenn aber tatsächlich wie vom NDR recherchiert der hundertfache Betrag auf dem Kundenkonto gutgeschrieben wird, muss vom Empfänger sofort geklärt werden wie das zustande kommt. Einen solchen Betrag kann doch niemand einfach vereinnahmen. Ich bin deshalb auf die Antwort der Berliner gespannt.

Gruß Christian

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Einen solchen Betrag kann doch niemand einfach vereinnahmen


ja vor allem, als was will man das verbuchen, Spende, private Presseförderung..
Bearbeitungskosten für das ABO
Oder einfach 999 Pseudo-Abonnenten erfinden und so die "Beliebtheit" und Pseudoauflage schönen, für mehr Werbeeinnahmen usw.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Was mir nicht ganz klar ist, ist, wieso im gerichtlichen Verfahren nichts weiter gegangen ist.


Vielleicht, weil es kein gerichtliches Verfahren gab.
Einen Mahnbescheid kann jeder erwirken. Verstreicht die Frist, oder wird, wie hier, rechtzeitig widersprochen, kann man klagen, oder es sein lassen.
Es wurde aber nicht gesagt, ob geklagt wurde.

Jürgen H.

Hallöchen,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Vielleicht, weil es kein gerichtliches Verfahren gab.
Einen Mahnbescheid kann jeder erwirken. Verstreicht die Frist, oder wird, wie hier, rechtzeitig widersprochen, kann man klagen, oder es sein lassen.
Es wurde aber nicht gesagt, ob geklagt wurde.


Dies ist definitiv falsch. In Deutschland ist es so, dass es automatisch zu einem Gerichtsverfahren kommt, wenn ein Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt. Die Frage ist nur, wie lange es dauert, bis das Gericht dann aktiv wird, wegen Arbeitsüberlastung usw.

Gruß
Horst
Hallo,

danke für die Veröffentlichung, ich finde es gut dass hier die Namen der Beteiligten genannt werden.

Eine ehrbare Bank hätte übrigens dem Kunden den zuviel gezahlten Betrag erstattet und das Weitere direkt mit dem Verlag geklärt.

Gruß
Markus
Markus,

was für ein Kraut rauchst Du denn?

'ehrbare Bank'  

Beste Grüsse
Christian
Hallo,

mal abgesehen davon, dass diese Sache VÖLLIG daneben ist: Beim Ansehen des Videos erkannte ich die Zimmerstraße in Berlin und ein Gebäude, an dem ich praktisch täglich vorbeigehe und das 50m von meinem Arbeitsplatz entfernt liegt. Da arbeitet man in der Nähe von solchen...

Frank
@ 12 Hi Christian,

ich war früher selber mal Filialleiter einer Bank, damals noch ein ehrbarer Beruf.

Zu der Zeit hätten wir den Kunden angerufen und nachgefragt welcher Betrag überwiesen werden soll. Und sogar da gab es schon Schriftenleser.

Das waren noch Zeiten, damals

Heute wohl undenkbar.

Viele Grüße
Markus
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: Horst

Dies ist definitiv falsch. In Deutschland ist es so, dass es automatisch zu einem Gerichtsverfahren kommt, wenn ein Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt.


Dies ist definitiv falsch.

Bitte vor dem Posten von Rechtsthemen informieren. Im Fall eines Widerspruchs wird der Gläubiger über den Widerspruch informiert und erhält eine Vorausrechnung über die Gerichtskosten. Zum Verfahren kommt es dann, wenn er diese Rechnung begleicht. Tut er das nicht, tut auch das Gericht nichts. Warum auch? Evtl. ist weder beim Gläubiger, noch beim Schuldner etwas zu holen und der Staat bleibt auf den Kosten sitzen. Der Staat (das Gericht) gewinnt immer. Wie eine Spielbank.

Grüße
Zwengelmann
Zitat


Dies ist definitiv falsch. In Deutschland ist es so, dass es automatisch zu einem Gerichtsverfahren kommt, wenn ein Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt. Die Frage ist nur, wie lange es dauert, bis das Gericht dann aktiv wird, wegen Arbeitsüberlastung usw.



DAS höre ich definitiv das erste Mal.
Guten Morgen,

ich muss mir ja keinen Kopf über fremde Verfahrensarten in fremden Ländern zerbrechen. Daher ist es mir auch egal, ob jetzt in D nach einem Mahnbescheid nochmals gesondert geklagt werden muss oder ob lediglich die Gerichtsgebühren bezahlt werden müssen (in Ö gehts nach dem Einspruch direkt zur Sache).

Mein Punkt ging in die Richtung, warum das im Bericht nicht aufgegriffen wird. Hat der Kläger nicht nachgefasst? Hat ihm seine Versicherung das nicht bezahlt? Hatte das zuständige Gericht zuviel zu tun, um innerhalb vernünftiger Fristen einen Termin anzuberaumen.

Ist wirklich nicht der Kern des Problems aber es wäre doch interessant gewesen.

Andras  
Hallo,

es ist richtig, nach eingelegtem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid fordert das Gericht den Antragsteller auf, den Anspruch zu begründen (§ 697 ZPO). Das hatte ich gestern noch versäumt zu erwähnen. Aber da der Betroffene dem Bericht nach eh anwaltlich vertreten war, ist es nicht vorstellbar, dass in einem vom Sachverhalt so klaren Fall eine solche Anspruchsbegründung vom Anwalt nicht vorgelegt wird, sonst macht dann wohl der Anwalt etwas falsch.

Und das mit den Gerichtskosten kann hier sicher auch kein Thema gewesen sein, da der Betroffene ja lt. Bericht eine Rechtschutzversicherung hat.

Horst,
der sich bei Rechtsthemen schon etwas auskennt
Zitat

Aber da der Betroffene dem Bericht nach eh anwaltlich vertreten war, ist es nicht vorstellbar, dass in einem vom Sachverhalt so klaren Fall eine solche Anspruchsbegründung vom Anwalt nicht vorgelegt wird, sonst macht dann wohl der Anwalt etwas falsch.



Ich glaube auch, daß da der Anwalt wohl völlig verpeilt war. Es hieß ja auch, es hätte eine Rechtsschutzversicherung bestanden. Bei so klarer Rechtslage und einer Versicherung den Mahnbescheid nicht durchsetzen zu können, erscheint mir doch mehr als "eigenartig". Ich glaube hier haben bei Seiten einfach völlig gepennt.

Aber wie immer: Die Berichterstattung ist oberflächlich und alles was danach kommt ist Mutmaßung. Von daher .... Total egal

Gruß
Klaus
Moin Gemeinde,

es ist natürlich nicht einfach, in einen so kurzen Bericht alle Fakten, auch die im Hintergrund, hinein zu packen. Aber was bleibt schlußendlich hängen? Doch sicher nur der Punkt, daß der Verlag wohl nicht sehr an Service interessiert ist.

Wäre ich an der Stelle von Herrn Rach, ich hätte den Kunden um etwas Geduld gebeten und in meiner Buchhaltung nachgefragt und dann den zuviel gezahlten Betrag zurück überwiesen. Fehler können überall passieren, beim Kunden, bei der Bank und auch in der Buchhaltung. Und daß es sich bei dieser Überweisung nur um einen Fehler handeln konnte, das hätte sogar ein Blinder mit Hörgerät bemerkt. Traurig, daß da erst Anwälte und Gerichte bemüht werden müssen.

Der Beitrag schließt sich aber nahtlos an die immer wieder auftretende Kritik, auch hier im Forum, wie der Verlag mit Leserzuschriften und Beschwerden umgeht. Nämlich, einfach aussitzen.

Brummi
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name:

In Deutschland ist es so, dass es automatisch zu einem Gerichtsverfahren kommt, wenn ein Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt


Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name:

es ist richtig, nach eingelegtem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid fordert das Gericht den Antragsteller auf, den Anspruch zu begründen


Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name:


Horst,
der sich bei Rechtsthemen schon etwas auskennt


Alle 3 Statements sind falsch.

Bevor es zu einer Aufforderung zur Begründung des Anspruchs kommt, muss eine Partei, dass kann auch der Gegner sein, einen Antrag auf Durchführung des Verfahrens stellen.

Vermutlich hat der Mann sich durch die Ausstrahlung der Sendung erhofft ein Gerichtsverfahren ersparen zu können und daher gezögert.
Ein Verfahren sollte wirklich das letzte Mittel sein, auch im Sinne einer allgemeinen Schadensbegrenzung, besonders, wenn die eigene Dummheit Ursache war.  (Meine Meinung)
Rechtsschutzversicherungsverträge können auch einen Selbstbehalt beinhalten.
Auch das kann abschreckend oder verzögernd wirken.

Jürgen H.
ach Jürgen, du hast ja so recht

In aktuellen Mahnbescheid-Vordrucken ist das Feld "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens." in der Regel immer mit enthalten und ich habe bislang noch keinen einzigen Fall erlebt, wo an dieser Stelle nicht angekreuzt war. Es sei denn, man erlässt einen Mahnbescheid einfach so aus Jux ins Blaue hinein...

Horst

Hallo,

ich hab auch schon Erfahrung mit "dem Service" diverser Verlage machen müssen, zwar nicht so dramatisch wie dieser Fall hier aber um 150€ gings auch. Wir hatten hier ein Abo einer größeren Tageszeitung - "können sie jederzeit (täglich) kündigen, vorausbezahlte Abobeträge gibt es dann natürlich sofort zurück" - das wurde bei Aboabschluß versprochen. In der Praxis sah das nach Abschicken der schriftlichen Kündigung inklusiver zweiseitiger Begründung warum wir keine Lust mehr auf die zeitung hatten (beleidigende Artikel des Chefredakteurs unter Anderem) ganz Anders aus.
Da tat sich mal agr nichts. Erst nach zweimaliger tlf. Nachfrage und drei Wochen nach der Kündigung wurde diese mit Kündigungstermin in 4 Wochen bestätigt, früher geht technisch nicht war die freche Antwort (also 7 Wochen ab Absenden des Kündigungsbriefes und nach urgieren).

Dann gings lustig weiter, ich hatte schriftlich erbeten Angebote zur Verlängerung des Abos zu unterlassen bekam aber 3 schriftliche und 4 telefonische Angebote in teils sehr aufdringlichem Stil serviert. Nachdem dann endlich das Abo zu Ende war ging die Warterei auf die Rücküberweisung der bereits vorausgezahlten 150€ los. Das Geld kam dann erst 6 Monate später, nachdem ich nach über 5 freundlichen Aufforderungen meinerseits, die immer mit "werden sie in den nächsten 2-3 Tagen erhalten" beantwortet wurden, etwas unfreundlicher wurde und mit rechtlichen Schritten drohte.

Gruß,
blauer-blitz
Also bei genauem Ansehen des Beitrags fallen mir sofort zwei Dinge auf:

1.) Herr Gruber fährt doch viel zu breitspurig -- dass konnte doch nur ins Auge gehen.

2.) Den tausend Euro Schein, von dem im Beitrag die Rede ist würde ich unter Falschgeldverdacht sofort der nächsten Polizeidienststelle übergeben. Und dann gibt es schon gar kein Wechselgeld!

Thom
Zitat - Antwort-Nr.: 22 | Name: Horst

In aktuellen Mahnbescheid-Vordrucken ist das Feld "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens." in der Regel immer mit enthalten und ich habe bislang noch keinen einzigen Fall erlebt, wo an dieser Stelle nicht angekreuzt war. Es sei denn, man erlässt einen Mahnbescheid einfach so aus Jux ins Blaue hinein...



Hallo Horst,

wer verwendet denn noch Vordrucke? Trotzdem wird es nicht richtiger, selbst wenn das angekreuzt ist: Bevor das Mahngericht die Sache an das zuständige Gericht abgibt, erwartet es den Zahlungseingang. Verfahren nur gegen Vorkasse.

In diesem Fall war der Anwalt wie so oft eine Pfeife. Sonst hätte er das Verfahren eingeleitet. Wenn nämlich über ein Gericht eine Klageschrift eingeht, besinnt sich manch einer eines Besseren, denn dann wird es ganz schnell ganz teuer.

Viele Grüße
Zwengelmann


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;