1zu160 - Forum



Anzeige:
AP Modellbahn - Die Modellbahnverwaltung

THEMA: Und das im Jahr 2015! Liebe DB schämt Euch

THEMA: Und das im Jahr 2015! Liebe DB schämt Euch
Startbeitrag
1zu160Fan - 17.06.15 18:47


Unglaublich, was es heut noch gibt! Die DB schafft es einfach nicht, eine Schranke zum Laufen zu bringen und das im Zeitalter von Vorschriften, TÜV u. Co.
Da knallen die Züge bei offener Schranke einfach durch und keinen interessiert es.

Jedenfalls kann ich jetzt sagen, daß die Schranke auf meiner Moba völlig vorbildgerecht funktioniert, was aber auf keinen Fall lustig ist.

Erst jetzt nach dem Artikel in der Presse kommt die Sache ins "Rollen".

http://www.merkur.de/lokales/erding/dorfen/dorf...t-leben-5102053.html

LG Ralf.

Sehr befremdlich,

ein Streckenposten im Wärterhäuschen ist billiger als moderne Technik???? Andernorts wird nahezu jeder Arbeitsplatz mit den Argumenten billiger und zuverlässiger wegrationalisiert und hier soll das umgekehrt sein?

Kratzt sich Jens am Kopf
Guten Abend.
Bei Haffkrug, kurz vor Lübeck. Keinerlei Infotafel vorher.
Immerhin ein Mensch. Mit viel Zeit.
Und schöner Kaffeestube. Und noch mehr Zeit!

Lustig wars trotzdem

Euer Rainer

Die von rfg zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Hallo,

Doch noch zu Toppen.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Bei Haffkrug, kurz vor Lübeck



Kopfkratz

Gruß Ralf
Also das aus der Nähe von Lübeck ist eine ganz normale Methode zum Sichern eines BÜ im Störungsfall.

Nichts.

Grüße,

Hallo Ralf!
Wo ist dein Problem?
Haffkrug ist Haffkrug und liegt bei Scharbeutz, das ist vor Lübeck, was wiederum nicht weit weg war. Für mich.
Also, wo ist das Problem, ich möchte das gerne verstehen.
Rainer.
Hallo Rainer

Der Ort ist doch nicht das Problem, fande die Bahnsicherung eher " Komisch". jetzt ist mir ja auch klar das es nur eine ganz normale Methode zum Sichern ist. also alles OK. Habs halt vertrückt auskekehrt

Gruß Ralf
Hallo,

Zitat

Nur um Haaresbreite ist eine Autofahrerin am Sonntagnachmittag des 15. März einer Katastrophe entgangen. Vom Kirchenberg kommend fuhr sie auf der Kreisstraße Richtung Dorfen auf den unübersichtlichen Bahnübergang zu. Die Schranken standen offen. In diesem Moment raste aus Richtung Schwindegg ein Personenzug der Südostbayernbahn heran.

Dass der Autofahrerin nichts passiert ist, hat sie der Wasentegernbacherin Anni Weilnhammer zu verdanken. Sie ging in diesem Moment gerade im Ort spazieren - und reagierte sofort. Durch ihr heftiges Gestikulieren gab der Zugführer ein Warnsignal ab, die Autofahrerin hielt vor dem Übergang an. Sekunden später raste der Zug durch.



STVO §19 (1):
Zitat

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.


STVO §19 (2):
Zitat

Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

    1.sich ein Schienenfahrzeug nähert,



Mit anderen Worten: Die STVO sagt ganz klar dass man als Autofahrer zu gucken hat, ob da ein Schienenfahrzeug kommt - und zwar egal ob (und eigentlich insbesondere wenn) die Schranken oben sind. Früher wurden unvorsichtige Menschen vom Tiger gefressen, heute haben wir dafür Bahnübergänge.

Unabhängig davon ist es natürlich zu untersuchen, warum die Schranken dort so häufig oben bleiben, und daraus auch die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Aber es ist nicht Aufgabe der Bahn, die Menschen vor sich selber zu schützen. Wer zu blöd ist, einen Bahnübergang richtig zu überqueren darf nicht die Bahn dafür verantwortlich zu machen.

Grüße,
RF

P.S.: Nicht umsonst gibt es dazu einen Bußgeldkatalog: http://www.akn.de/pdf/Bussgeldkatalog.pdf
Hallo Rf

Natürlich steht das alles in der STVO, aber was ist mit Kindern, Älteren Menschen, wozu noch Bahnübergänge ? ich Denke schon dass die Bahn in der Pflicht ist.
Aber morgen wissen wir mehr. Die Bahn hat ein "erweitertes Sicherungsverfahren" angekündigt.

Gruß Ralf
Hallo RF,

genau das was du schreibst haben aber die meisten ein halbes Jahr nach der theoretischen Prüfung vergessen. Dann interessiert nur noch: keine Zeit, viele PS und womöglich noch mal eben ne SMS schreiben usw...
Bin heute die B27 gefahren, aggressive Fahrer ohne Ende... mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit muss man sich als Verkehrshindernis schämen und wenn man mehr als 5m Abstand hat dann passt da 100 % noch eine dazwischen, der vorher so nah dran war, dass man nicht mal seine Lampen im Innenspiegel sehen konnte... und dann lass sie auf den Bahnübergang... ich hab von meinem Opa schon gelernt, dass man vor dem BÜ, wie an der Straße, nach links und nach rechts schaut... vor allem wenn die Schranken oben sind. OK, der Opa war der örtliche Bahnmeister.
1998 bin ich anwesend gewesen als 219 101 einen Jungen aus der Nachbarschaft überfahren hat... Zwei seiner Kumpels haben ihn animiert samt Fahrrad unter der Schranke durch zu machen... der RE kam mit 120. Jetzt gibt es an der Stelle einen Tunnel. endlich!

Grüße Torsten
Moin
Zitat - Antwort-Nr.: 2 | Name:

Bei Haffkrug, kurz vor Lübeck. Keinerlei Infotafel vorher.


Auch kopfkratz. Auf dem Bild sind schon 3 Schilder, alle mit rotem Licht.

cheers,
Norman
Hallo,
ich habe selbst beobachtet, wie letztes Jahr (18. Juli 2014, gegen 18:00) eine RB durch eine offene Schranke gefahren ist. Es war in Fischen im Allgäu.
Es hat über eine halbe Stunde gedauert, bis die Schranke wieder funktionierte. Zwischenzeitlich mussten alle Züge den Übergang im Schritttempo passieren, nachdem Sie mehrmals ihr Signalhorn brüllen liesen.
Interessant war, dass kein Bahn-Mitarbeiter zu sehen war. Die Schranke wurde nach ca. 30 min. mehrmals ferngesteuert geschlossen und wieder geöffnet. Beim nächsten Zug war alles wieder gut. Gespentisch - sage ich Euch!

Gruß
Gerd
Hallo

Was sagt den die STVO bei Krankenwagen u. Feuerwehr im Einsatz ?

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Doch dadurch haben sich auch die Schließzeiten der Bahnschranken signifikant verlängert. Auch hier gibt es Ärger: Denn dass Autofahrer vor den heruntergelassen Schranken bis zu zehn Minuten warten müssen, ist die Normalität.



Gruß Ralf

Hi,

also ob sie dürfen oder nicht weiß ich nicht... an unserer Halbschranke haben sie immer brav gewartet!

Und die gingen zu wenn der Zug (Strecke ausgelegt für 120km/h, für 160 mit Neitech) aus Richtung Gotha den weit vor dem Bahnhof liegenden Kontakt überfahren hatte. Der Zug hielt dann und dann kam noch die Kreuzung. Der Gegenzug durfte aber nur mit 60km/h ins Nebengleis... das dauert. Oft war der Gegenzug auch eher da...so konnte es auch bei uns bis zu 10min dauern. Eine Zeit lang gab es dann die Situation, dass der Gegenzug kam und die Schranke noch mal hoch ging bevor sie 2min später zu ging und der Zug weiter konnte.

Grüße Torsten
Hallo,
natürlich darf NIEMAND einfach so geschlossene (Halb-)Schranken umfahren/umlaufen, auch kein RTW.

Das Schranken offen bleiben und trotzdem schnell mit dem Zug durchgefahren wird, dürfte doch sicherungstechnisch gar nicht möglich sein oder habe ich da was verpasst?
Bei automatischen Halbschranken würde zwar vielleicht ein Schrankenbaum wegen Störung oben bleiben, Signallicht und Signalton gäb's trotzdem noch. Alles zusammen kann gar nicht defekt sein, dann würde das Blinklichtüberwachungssignal doch nicht weiß aufleuchten und der Tf müsste vor dem/den BÜ halten und Signalhorn betätigen.
Vollschranken sind ja meist eher zu schließen und erst nach erfolgter Sicherung ein anderer Signalbegriff als Hp0 einstellbar.
Vereinfacht ausgedrückt.

Zumindest habe ich noch nichts anderes erlebt/gehört. Vielleicht war früher doch vieles besser...
Grüße
Horst

PS: Zu Null: So ein Halbschrankentyp und dessen Sicherung aus aw0 ist mir völlig neu, absolut unverständlich, dass so ein Ablaufprozedere noch zugelassen ist und nicht modernisiert wurde. Müssen wohl erst paar Leute verunglücken...

Hallo,

mein Schwager ist bei seiner ersten praktischen
Führerscheinprüfung durchgefallen. Er ist im
Duisburger Innenhafen ohne zu bremsen über
einen Bahnübergang gefahren. Die hatten da
schon lange keine Schranken, weil da vor 10
Jahren der letzte Zug gefahren ist. War dem Prüfer
aber egal.

Gruß
Roland
Hallo,

Zitat

Natürlich steht das alles in der STVO, aber was ist mit Kindern, Älteren Menschen, wozu noch Bahnübergänge ? ich Denke schon dass die Bahn in der Pflicht ist.


Natürlich ist die Bahn in der Pflicht dafür zu sorgen, dass wenn ein Zug kommt, die Schranken auch geschlossen sind. Und auch dass z.B. unübersichtliche Bahnübergänge mit Schranken gesichert sind und nicht nur mit Andreaskreuzen. Und Vollschranken statt Halbschranken. Aber das entbindet die anderen Verkehrsteilnehmer nicht von ihrer Pflicht, nach links und rechts zu schauen, oder kurz die Mucke leise zu machen um den Zug evtl. zu hören..

Zitat

genau das was du schreibst haben aber die meisten ein halbes Jahr nach der theoretischen Prüfung vergessen. Dann interessiert nur noch: keine Zeit, viele PS und womöglich noch mal eben ne SMS schreiben usw...


Joar, dann haben sie eben eine Runde Pech. Wer nicht hören kann muss fühlen, das ist dann zwar sehr bedauerlich für den Lokführer, aber (ungefähr 99% der) Unfälle an Bahnübergängen sind für mich nichts anderes als natürliche Auslese.

Zitat

1998 bin ich anwesend gewesen als 219 101 einen Jungen aus der Nachbarschaft überfahren hat... Zwei seiner Kumpels haben ihn animiert samt Fahrrad unter der Schranke durch zu machen... der RE kam mit 120. Jetzt gibt es an der Stelle einen Tunnel. endlich!


Das tut mir sehr leid, für den Jungen, und auch für dich. Aber auch wenn das jetzt hart klingt: Spätestens in der Schule sollte jeder Stift eingeschärft bekommen haben, dass Mutproben doof sind.

Zitat

natürlich darf NIEMAND einfach so geschlossene (Halb-)Schranken umfahren/umlaufen, auch kein RTW.


Insbesondere darf die Schranke auch für den RTW nicht nochmal kurz auf. Vor der Situation standen vor ein paar Jahren die Schrankenwärter bei einer Sonderfahrt auf der Erzgebirgischen Aussichtsbahn. Es ist schon ein bisschen doof, wenn man gerade die Schranke runter gemacht hat und dann kommt da ein RTW mit Blaulicht und man weiß ganz genau: "Der Zug braucht jetzt 5 Minuten bis er hier ist, wer weiß wie ernst der Einsatz des RTW ist, aber ich kann und darf jetzt hier nicht nochmal aufmachen auch wenn genug Luft wäre."

Zitat

Das Schranken offen bleiben und trotzdem schnell mit dem Zug durchgefahren wird, dürfte doch sicherungstechnisch gar nicht möglich sein oder habe ich da was verpasst?


Seit dem Unfall von Langenweddingen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahnunfall_von_Langenweddingen )war zunächst in der DDR, inzwischen auch Bundesweit vorgeschrieben, dass eine Zugfahrt erst dann stattfinden darf, wenn alle Schranken im entsprechenden Blockabschnitt geschlossen sind. Warum das wie im Artikel beschrieben offensichtlich nicht so ist kann ich nicht sagen, dafür kenne ich mich in dem Bereich zu wenig aus (und Spekulatius ist auch nur in Was-kommt-als-Neuheit-Threads lecker).

Grüße,
RF
Hallo RF,

Dem Autofahrer anzulasten, bei einem manuell bedienten Bahnübergang nicht anzuhalten, ist aber etwas zu einfach gedacht. Wenn der Typ da ist, hat er seinen Job zu machen. Und wenn dann die Schranke offen ist, dann ist kein Zug zu erwarten.  Klar ist Bremsen Pflicht, aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen, was die Mitschuld von Autofahrern angeht.

Gruß Lutz
Übrigens hier nochmal der Wortlaut des STVO Paragraphen komplett...

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1.sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2.rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3.die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
4.ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5.ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.

Dann braucht man also im Umkehrschluss bei offenen Schranken und nicht blinkendem Licht   nicht warten. Vorsicht beim Annähern sollte man natürlich trotzdem walten lassen.


Gruß Lutz
Moin,

Ähm, da steht aber nen oder. Mindestens 1. ist immer erfüllt. Also Umkehrschluss klar falsch.

Liebe Grüße
André
Doch. Siehe 1. Wenn sich ein Zug nähert.
Schienenfahrzeuge haben durch das Andreaskreuz geregelt Vorfahrt.
Es ist aber nicht lebensnah, zu glauben, Autofahrer hielten an, wenn 2-5 nicht zutreffen.
Von daher sind auch am BÜ, wie in anderen Bereichen des Lebens, Vorkehrungen zu treffen, das Verhalten der Menschen zu berücksichtigen.
Darwinismus als Grundlage des Lebens beendet dieses oft frühzeitig und das ist nicht erwünscht.
Genau darum gibt es auch Sicherheitseinrichtungen an Maschinen, Airbags, Gurte, ABS usw.
Brauchte man ja alles nicht, wenn sich jeder immer an Vorschriften halten würde.
Von daher ist es ein Unding, dass die Bahn nicht stärker in die Pflicht genommen wird um ihr Zeugs in Ordnung zu halten und BÜ abzuschaffen.
Geld ist genug da, es wird nur an die falschen Leute verteilt.

Jürgen H.
Hallo,
mal eine Geschichte am Rande:
Ein ganz knappes Ereignis habe ich selbst aber auch schon erlebt. Görlitz Richtung Dresden Bahnübergang kurz vor Löbau. Autofahrer umfuhr geschlossene Halbschranke, eigentlich alles auch sehr übersichtlich.
Ich saß ganz vorn links im Desiro, plötzlich Notbremsung aus etwa 110 km/h, Auto selbst noch gesehen, war wohl keine Sekunde Spielraum. Desiro stand zwar nach 250 m, Aufprall wäre trotzdem mit 110 gewesen. Knapp daneben. Hab den Tf nur böse fluchen hören.
Bei sowas wird einem dann anders, seitdem sitze ich nicht mehr vorn im Zug.
Grüße
Horst
Hallo                                                                         Habe da mal ein aktuelles Foto vom Bahnübergang. Müsste Epoche III sein. Danke an den Erdinger Merkur für die Freigabe Grüße Ralf  

Die von 1zu160Fan zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Hallo zusammen,

das beliebte Thema

Es ist ja wieder effekthascherisch zu schreiben, dass sechs mal ein Zug über eine offene Schranke gefahren ist. Es ist scheinbar einmal passier (was natürlich tatsächlich schlimm genug ist). Da bei den anderen malen die Züge bewusst langsam gefahren zu sein scheinen, habe sie das ordnungsgemäße Verfahren angewandt, um bei gestörten Bahnübergang zu fahren, anhalten, pfeifen in Schrittgeschwindigkeit rüber. Wirkt zwar manchmal seltsam, ist auch nicht gewollt, aber sicher, also kein Grund zur Panik.

@Rainer
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Bei Haffkrug, kurz vor Lübeck. Keinerlei Infotafel vorher.
Immerhin ein Mensch. Mit viel Zeit.



Wofür brauchst Du da eine Infotafel? Das Licht leuchtete regulär, und ob das rot weiße Ding da jetzt ein Rohr ohne eine ähnlich gut sichtbare Girlande ist, spielt doch für den Autofahrer keine Rolle: Es leuchtet rot und da ist eine rot/weiße Barriere.
Lustig sieht es natürlich aus, da gebe ich Dir recht (noch lustiger ist, wenn die Schrankenbäume dabei auch funktionieren also da eine Schranke und eine Girlande ist. Hat aber auch seine Gründe in der Sicherungstechnik.

@RF
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Mit anderen Worten: Die STVO sagt ganz klar dass man als Autofahrer zu gucken hat, ob da ein Schienenfahrzeug kommt - und zwar egal ob (und eigentlich insbesondere wenn) die Schranken oben sind. Früher wurden unvorsichtige Menschen vom Tiger gefressen, heute haben wir dafür Bahnübergänge.



Immer das gleiche... Das stimmt so nicht. Es steht zwar so in der STVO, aber dann könnte man auf eine technische Bahnübergangssicherung ja gleich verzichten.
Die aktuelle Rechtsprechung (dazu gibt es Urteile) besagt, dass der Straßenverkehrsteilnehmer an einem technisch gesicherten Bahnhübergang erwarten darf, dass die Sicherung auch funktioniert. Ich muss natürlich aufmerksam sein, aber ich muss den Bahnhübergang nicht so passieren, dass ich vor jeden herannahenden Zug halten könnte (Es gibt ja teilweise Bahnübergänge, bei denen man wegen Häusern nicht zur Seite gucken kann. Um aus dem Auto die Strecke zu sehen müsste man soweit vorfahren, dass die Motorhaube auf dem Gleis wäre).

Wenn Dir also ein Zug auf einem offene Bahnübergang Dein Auto zu klump fährt, ist die Bahn schuld - wie gesagt, dazu gab es mal ein Urteil.

Viele Grüße

Dirk

Hallo Dirk

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wenn Dir also ein Zug auf einem offene Bahnübergang Dein Auto zu klump fährt, ist die Bahn schuld - wie gesagt, dazu gab es mal ein Urteil.


Ja, dann bekommst du vor Gericht Recht - und bist trotzdem tot. Jippieh.

Viele Grüße
Carsten
Hallo zusammen,

die Rechtsprechung ist sicherlich aus gutem Grund so.

Den ersten Punkt ("1.sich ein Schienenfahrzeug nähert,") kann man getrost vergessen, da er sich höchstens noch zur Besserwisserei in Internetforen eignet. Zu Dampflokzeiten mit geringer Geschwindigkeit, breiten Rodungsstreifen und viel Lärm mag das funktioniert haben, oder an sehr übersichtlichen Stellen.

Es gibt aber viele (beschrankte) Bahnübergänge, da stünde man schon halb auf den Schienen, bis man die Strecken einsehen kann. Das wäre der Sicherheit kaum zuträglich.

Gruß
Mike
Hallo,

es ist halt leider auch so, daß die Ignoranz einiger Autofahrer grenzenlos ist. Bei uns im Ort fährt eine Lokalbahn durch mit 3 durch Blinklicht gesicherten Straßenübergängen und da hab ich schon dutzende Mal selbst gesehen wie rücksichtslose Autofahrer trotz Rotlicht, Sichtkontakt zum Zug und mehrfachem Pfeifsignal drüberfuhren und den Zug zum Halten zwangen. Ging hier jeweils gut für die Autofahrer aus weil die Züge recht schnell stehen (sind im Grunde Straßenbahngarnituren) aber das ist durchaus nicht immer so:
http://www.fireworld.at/cms/story.php?id=12976
http://www.vienna.at/unfall-in-tibuswinkel-schw...badener-bahn/3200925
http://www.bfk-moedling.at/index.php5?page_type=report&id=394
http://www.heute.at/leser/art23650,948079

Es fuhr auch schon mal ein Lieferwagen um 5 Uhr früh am Bahnübergang in die Seitenwand des Zuges rein und drüben wieder raus. Zum Glück waren nur etwa 5 Fahrgäste im Zug und die saßen nicht dort wo der Irre durchfuhr.

Als drüben in Laxenburg die Schranke noch händisch bedient wurde fuhr einer mit aufheulendem Motor und hupend auf die bereits geschlossene Schranke zu nach dem Motto "wenn du deine Schranke behalten willst kurbel nochmal schnell hoch".

Gruß,
blauer-blitz
Mahlzeit im Forum,

Leute, Leute, laßt doch mal die Kirche im Dorf... - daß der Artikel bestenfalls auf dem Niveau der Blöd-Zeitung ist, scheint noch keinem aufgefallen! Anzunehmen ist wohl durchaus, daß da in letzter Zeit einiges schief gelaufen scheint, unbestritten. Sonst würde die DB keine internen Untersuchungen führen, klar.
Aber alleine schon "600 mal in 50 Jahren", das erinnert mich an den falschparkeraufschreibenden Rentner, der wohl in den letzten 50 Jahren nichts besseres zu tun hatte, als aufzuschreiben...
Ich weiß nicht, wie es um die Dokumentation bei der Börsenbahn bestellt ist, jedenfalls ist anzunehmen, daß jede noch so kleine Abweichung vom Regeldienst zumindest bei der "alten" Behördenbahn penibel dokumentiert wurde! Und wie viele solcher Vorfälle es tatsächlich gegeben haben sollte, weiß mit Sicherheit die Bahn, aber weder die Zeitung, noch irgend ein Dorfdepp, äh, sorry "-kommandant"...
Daß es keine Halb- sondern Vollschranken sind, scheint dem Schreiberling irgendwie auch entgangen zu sein, nur mal nebenbei.

Und mal ganz anders ans Thema rangegangen: wenn der Bahnübergang wirklich so "bekannt und beobachtet" ist im Dorf... - ja, warum rennen die Almöhis dort dann trotzdem blind ins Verderben? Wenn ich um eine Gefahr weiß, dann gucke ich, bevor ich mich in selbige begebe! Nun weiß ich nicht um die Örtlichkeiten, wie weit der Anfahrweg auf beiden Seiten einsehbar ist, klar. Und in einem muß ich dem einen oder anderen Postenden hier recht geben, freischneiden ist seit Jahren nicht mehr so die große Stärke der Börsenbahn, das ist ein stichhaltiges Argument.
Aber andererseits zeigt sich gerade bei den doofen Michels ein derart ausgeprägtes "Vollkasko"-Verhalten, daß einem schlecht werden kann! Ohrstöpsel in den Lauschern, Tatschfon in den Griffeln und die Glotzer darauf gerichtet, Nachrichten zu lesen... - wenn Darwin da zuschlägt, nennt man das "natürliche Auslese" *rotfl*. Pech gehabt... - Leid tut mir in solchen Fällen ausschließlich der Lokführer, der sich sein Leben lang mit solchen Bildern quälen muß!

Also wie so oft, gerade in den letzten Jahren, viel Lärm um nichts, Schuld ist sowieso nur wieder die "böse Bahn", jegliche Eigenverantwortung wird ausgeblendet, gibt ja auch keine Schlagzeilen! Wundert mich eh', daß die Bahn in dem Artikel ausnahmsweise mal nicht auch noch "rast"...

meint grüßend
Roland
Hallo,

korrigiert mich, falls ich was falsches denke, aber:

- wenn die Schranke nicht zu ist und trotzdem ein Zug herangebrettert kommt, verhält sich da der Lokführer nicht auch falsch (Signalisierung)?
- kann ich als KFZ-Fahrzeugführer doch annehmen, daß Sicherungseinrichtungen der Bahn (Schranke, Blinklicht, etc) funktionieren.
- muss ich als Verkehrsteilnehmer mit Fehlern anderer rechnen (zumindest habe ich das noch in der Fahrschule gelernt)
- ist der Bahnübergang Eigentum der Bahn. Die ist als "Verkehrsteilnehmer" (ein den Bahnübergang kreuzender Zug zählt dazu) ebenso in der Pflicht, nach den gültigen Regeln zu handeln (Kreuzung vorsichtig befahren, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden).
- hat die Bahn, wie jeder andere Arbeitgeber auch, eine Fürsorgepflicht. Damit hat sie doch Sorge zu tragen, daß ihre Beschäftigten (z.B. Lokführer) auch nicht zu Schaden kommen.

... so einfach alles nur auf den Fahrzeugführer abzuwälzen funktioniert auch nicht. Einige Streckenverläufe sind als Autofahrer nicht einsehbar, Geschwindigkeiten können nicht real eingeschätzt werden, etc.

meine Meinung
pumann
Zitat - Antwort-Nr.: 29 | Name: pumann

- ist der Bahnübergang Eigentum der Bahn. Die ist als "Verkehrsteilnehmer" (ein den Bahnübergang kreuzender Zug zählt dazu) ebenso in der Pflicht, nach den gültigen Regeln zu handeln (Kreuzung vorsichtig befahren, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden).



Hohoho, der war gut. Wir wenden die Straßenverkehrsordnung nun auch auf die Bahn an. Wenn also nicht explizit ein Vorfahrtsschild auf der Strecke steht, gilt für den Lokführer "Rechts vor Links"? Und wenn er der Zug mehr als 7,5t wiegt, muss der Lokführer sogar 80m vor dem Bahnübergang halten, um anderen Fahrzeugen (Draisinen) das Überholen zu ermöglichen?

Grüße
Zwengelmann
Hallo zusammen,

ist es nicht so, dass das Andreaskreuz signalisiert, dass der Schienenverkehr immer Vorrang hat?

Viele Grüße
Steffen

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

- ist der Bahnübergang Eigentum der Bahn.



Nein dem ist nicht so. Der Bahnübergang gehört dem Staat  in Form des Bundes Eisenbahn Vermögens (wie auch der Rest des Netzes und die Beamten).
Hallo                                                                 Jetzt wird jedenfalls von der Bahn was unternommen, und dass ist gut so.             http://www.merkur.de/lokales/erding/dorfen/meh...rinzip-5120152.html.           Gruß Ralf
Hallo,
zum Thema Haffkrug: In Haffkrug sind es übrigens 2 Bahnübergänge (einer nur für Fußgänger und Radfahrer) und ein weitere Bahnübergang zwischen Scharbeutz und Haffkrug. Alles dabei, Bau- oder Wohnwagen und Dixi-Klo
Das Ganze bereits seit > 1 Jahr, wenn ich mich nicht täusche. Und nicht von Neuinstallation oder Reparatur zu sehen.
Bei einem Übergang gab (oder gibt es noch?) sogar 2 Klobuden, da gibt`s wohl Männlein und Weiblein... .
Ist nur eine Meldung, also nicht gleich auf mir rumhacken oder so, wird ja immer schnell hier gemacht im Forum.
Viele Grüße
Patrick (aus Scharbeutz)
Zitat - Antwort-Nr.: 32 | Name: Kami

Der Bahnübergang gehört dem Staat  in Form des Bundes Eisenbahn Vermögens (wie auch der Rest des Netzes und die Beamten).


Hallo Kami,

Nein, dem ist nicht so. Das Bundeseisenbahnvermögen ist zwar der Dienstherr der Beamten im Bahndienst, verwaltet aber neben Sozialeinrichtungen etc. lediglich die nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften, sofern diese nicht bereits privatisiert wurden. S. Homepage des BEV bzw. Wikipedia. Ein Bahnübergang ist jedoch betriebsnotwendig und wird deshalb nicht vom BEV verwaltet.

Viele Grüße
Zwengelmann

Hallo zusammen

#29
Eine Signalisierung für den Lokführer gibt es nur, wenn der Übergang signalabhängig ist.
1973 habe ich noch gelernt: Schienenfahrzeuge haben Vorrang.
Zum Anderen darf ich nur so schnell fahren, das ich innerhalb meines Sichtbereiches auch anhalten kann, sagt die Straßenverkehrsordnung.

Gruß Rainer



Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;