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11. Januar 2018 - ZIMO [News]

ZIMO informiert - nachstehend der Original-Pressetext:
Der aktuelle Pleitereport (11. Januar 2018)
Wie wohl schon bekannt: Aufgrund eines versehentlich entstandenen Rückstandes und versäumter Termine bei der Wiener Gebietskrankenkasse wurde von dieser im November 2017 ein Insolvenzantrag gestellt, obwohl der aushaftende Betrag mittlerweile beglichen war. Die Geschäftsführung der ZIMO ELEKTRONIK GmbH wurde vom Umstand der Insolvenzeröffnung völlig überrascht.

Der aktuelle Stand (10. Januar 2018): Die ZIMO ELEKTRONIK GmbH wird seit 9. November 2017 unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters fortgeführt, der Betrieb läuft in allen Bereichen vollumfänglich weiter. Auch das Jahr 2017 hat ein zweistelliges Wachstum gebracht, das genau der bereits zur Jahresmitte prognostizierten Geschäftsentwicklung entsprach.

Am 9. Januar 2018 hat eine "Tagsatzung" (= Gerichtstermin) im Zusammenhang mit dem beabsichtigten "Sanierungsplan" stattgefunden. Dabei hat das Gericht auf Grund der guten Geschäftsentwicklung die Fortführung des Unternehmens auf unbestimmte Zeit beschlossen. Das letzte Wort haben die Gläubiger *); zwecks Befragung derselben und Feststellung der erforderlichen Mehrheiten muss ein vorgeschriebener Fristenlauf eingehalten werden, der bis Ende Januar dauern dürfte. ZIMO bietet im Sanierungsplan eine "100 % Quote" an (d.h. ZIMO wird sämtliche Forderungen, soweit berechtigt, vollständig erfüllen); daher wird dieses letzte Wort der Gläubiger wohl positiv ausfallen und die Aufhebung der Insolvenzverwaltung einleiten. Aus jetziger Sicht wird die Phase der Insolvenzverwaltung spätestens im Februar oder März 2018 beendet sein. Produktion und Auslieferung sind weiterhin sichergestellt.

*) Die "Gläubiger" wurden zu Gläubigern im Sinne des Insolvenzrechts gemacht, indem ein einziger Gläubiger (die Krankenkasse) durch Stellen eines Insolvenzantrages und Zurückweisen von eingehenden Zahlungen erwirkt hat, dass die reguläre Begleichung von Lieferantenrechnungen als "Gläubigerbevorzugung" anzusehen wäre, strafrechtlich verfolgt würde und deswegen nicht erfolgen konnte.
Link: www.zimo.at



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