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THEMA: Schwerer Bahnunfall bei Gomadingen/Marbach

THEMA: Schwerer Bahnunfall bei Gomadingen/Marbach
Startbeitrag
Throge - 15.01.21 13:58
Hallo,
leider wieder einmal ein Unfall an einen Bahnübergang.
Dieses mal wohl mit einen NE81 der SAB. Ein kleines Unternehmen welches mit viel Einsatz ,auf der schwäbischen Alb, versucht wieder Verkehr auf die Schiene zu bringen.
Hoffentlich geht es den 2 Verletzten bald wieder besser.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.s...f0-4db76290f38d.html

Gruß
Thomas

Hallo Zusammen,

Über dieses kleine Eisenbahnunternehmen Schwäbische Alb Bahn hat Hagen von Ortloff  in seinem YouTube Kanal schon einiges berichtet.

Hier mal ein Link.

https://youtu.be/mcS8O9SxFOk

Viele Grüße Claus
Hallo,

da sieht man mal wieviel Masse so ein Müllfahrzeug besitzt und sogar ein Eisenbahnfahrzeug umwerfen kann. Allerdings ist so ein NE81 Triebwagen relativ leicht und z. B. nicht mit einer 80 Tonnen schweren Lok vergleichbar. Der Fahrer des Müllfahrzeuges wird hier die Alleinschuld zu tragen haben da Blinklicht und Andreaskreuz der Bahn die Vorfahrt gewähren.

Hoffen wir mal das der schwerverletzte Schaffner wieder vollständig gesund wird und nur ein Sachschaden zurück bleibt.

Der SAB dürfte der Schaden von der Versicherung des Entsorgerbetriebs ersetzt werden. Der Einsatzbestand an betriebsfähigen Fahrzeuge dürfte aber bis zur abgeschlossen Reparatur des NE81 erneut angespannt sein. Da die NE81, je nach Bauserie, teilweise auch schon 40 Jahre alt sind, könnte es bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auch das Ende des verunglückten NE81 gekommen sein. Die SAB hat aber noch andere NE81 welche aufgearbeitet werden müssen, z. B. den VT 410 der WEG Strohgäubahn.

Grüße
Markus
Hallo Peppino,

das gute am Andreaskreuz ist, das es immer gilt. Auch wenn das Blinklicht ausgefallen ist. Schienenfahrzeuge haben an Bahnübergängen damit immer Vorfahrt. Aber wird immer öfter vergessen da die Bahn bei vielen aus dem Blickfeld geraten ist und Gleise fast nur noch über Brücken/ Unterführungen passiert werden.

Grüße
Markus
Hallo Markus,

mit deiner Vermutung einem wirtschaftlichen Totalschaden hast Du leider recht.

https://www.gea.de/neckar-alb/ueber-die-alb_art...n-_arid,6380218.html

Gruß

Roland
Hallo Roland,

schade, dann kann der verunglückte NE81 nur noch als "Organspender" für die restlichen Triebwagen dienen. Das wurde schon in der Vergangenheit öfters so gemacht. In den neunziger Jahren wurde zwei NE81 der AVG nach einem Frontalzusammenstoß von der WEG ausgeschlachtet und alle brauchbaren Teile entnommen. Zum Schluss durfte mit dem Torso noch die Feuerwehr eine Übung veranstalten. Der Rest landete im Schrott.

Grüße
Markus
Hallo Markus,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

das gute am Andreaskreuz ist, das es immer gilt. Auch wenn das Blinklicht ausgefallen ist. Schienenfahrzeuge haben an Bahnübergängen damit immer Vorfahrt. Aber wird immer öfter vergessen da die Bahn bei vielen aus dem Blickfeld geraten ist und Gleise fast nur noch über Brücken/ Unterführungen passiert werden.



Es wurde aber bereits gerichtlich festgestellt, dass sich ein Autofahrer auf die Funktionsfähigkeit der technischen Sicherung verlassen darf. Es gibt ja auch durchaus Fälle, wi der Bü genau deswegen technisch gesichert ist, weil man die Gleise vom Andreaskreuz nicht weit genug einsehen kann, um zu wissen, ob man es schafft oder nicht. Auch wenn das hier nicht so aussieht, darf ich als Autofahrer erwarten, dass der Bü auch geht.

@all: Bedenkt auch die derzeitigen Witterungsverhältnisse mit massich Schnee. Da kann es durch Glätte passieren, das das Halten nicht geklappt hat oder dass das Licht zugeschneit war. Auch wenn dann die Schuld formal vielleicht immer noch beim Fahrer gelegen hätte, könnte man ihm da sicher keine Absicht vorwerfen.

Viele Grüße
Dirk
Hallo,

mal langsam, das war ein Müllfahrzeug und kein Tagestourist von irgendwoher. Da gehe ich mal sehr davon aus, daß der Fahrer seine Tour kennt. Da sollte er schon intus haben, daß dort ein Bahnübergang ist. Und wie man sich dort verhält, setze ich weiterhin voraus. Ist irgendwie komisch, daß hier immer Ausreden gebraucht werden wenn ein Autofahrer seine Pflichten am Bahnübergang  verletzt.

Aber eigentlich wundert mich es auch wieder nicht. Denn es ist ja heutzutage völlige Normalität, daß an fast jeder Ampel "Autofahrer" bei Tiefrot noch rüberfahren. Meist nicht nur einer sondern mehrere. Habe selber schon für mich mehrere Gefahrensituationen deshalb erlebt. Mir ist nur deshalb nichts passiert, weil ich mittlerweile an jeder Ampel mit diesen Idioten rechne (im Gegensatz zu denen, die einen Bahnübergang einfach ignorieren-Ergebnis siehe oben).

Gruß
Rainer

Gruß
Rainer
Hallo Rainer, sowas kannste hier im Minutentakt sehen, wie hier trotz "Fahndungsfotogrät" Rotlicht Verstöße beganngen werden.
An guten Tagen bis zu 15-18 mal.

jörg
Hallo,
ist das hier jetzt das Langgericht ?
Schuld?, Haftung?, rechtliche Konsequenzen? wird dann bestimmt noch wirklich vor Gericht entschieden
Dazu gilt noch immer nicht über Leute zu richten, wenn man nicht persönlich sich in deren Situation befunden hat. Fehler machen wir schließlich alle einmal. Zum Glück meistens nicht mit diesen schlimmen Folgen. Eben auch oft einmal Zufall oder Glück.
Ich möchte auf jeden Fall nicht in der Haut der Verletzten oder des Müllwagenfahrers stecken.

Gruß
Thomas
Hallo Rainer,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ist irgendwie komisch, daß hier immer Ausreden gebraucht werden wenn ein Autofahrer seine Pflichten am Bahnübergang  verletzt.



Ich suche keine Ausreden, ich mag nur die Vorverurteilung und die falsche Beschreibung der rechtlichen Situation nicht.
- Ich bin überzeugt, dass 95 oder mehr Prozent der BÜ-Unfälle auf Straßenverkehrsteilnehmer zurückgehen, daher suche ich keine Ausreden.
- Es ist aber schlicht und einfach nicht richtig, dass die Schuld pauschal immer vollständig beim Autofahrer, dem Fußgänger oder dem Radfahrer liegt, selbst wenn die technische Sicherung nicht funktioniert. Das ist ist realitätstfern, in der Praxis nicht umsetzbar und daher auch von Gerichten so bestätigt.
Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass die Technik hier versagt hat, aber die Aussage, die her getätigt wurde, dass - selbst wenn es so wäre - die Bahn immer fein raus ist, stimmt einfach nicht.
- Auch wenn es an der grundsätzlichen Schuld nichts ändert, macht es für mich schon einen Unterschied, ob jemand zum Beispiel absichtlich bei Rot über die Ampel fährt, oder aufgrund von Glatteis die Kontrolle verloren hat, und über die Ampel gerutsch ist. Auch das halte ich jetzt hier an dem Bahnübergang für unwahrscheinlich, aber wenn wir hier schon über die Ursache spekulieren, darf man durchaus mal ein Blick auf die Witterung wagen.

Viele Grüße

Dirk

Hallo Dirk,

war jetzt nicht persönlich gemeint. Aber immer wenn so ein Unfall passiert, gibt es in der Diskussion hier diese Aussagen. Klar weiß niemand genau wie es hier war, dazu wird es irgendwann Abschließendes geben. Es geht aber trotzdem um allgemeine Verhaltensweisen. Und leider ist es so, daß die Disziplin im Straßenverkehr in meinen Augen in weiten Teilen unter aller Sau ist. Dies fördert nunmal viele vermeidbare Unfälle.

Meine Meinung war schon immer, BÜ sind potentielle Gefahrenstellen. Und Sicherungstechnik ist eben Technik und die kann ausfallen. Damit muß man rechnen. An BÜ fahre ich nur ungebremst, wenn ich die Strecke ausreichend einsehen kann (egal ob Schranke offen oder kein Licht). Ansonsten verlangsame ich die Fahrt bis ich Übersicht habe und evtl. Bremsen kann. Das schrieb ich hier schon mal irgendwann. Dafür habe ich auch blöde Kommentare erhalten. Aber egal, ich fahre vorsichtig, mein Auto/Gesundheit sind mir lieber als blöde Kommentare ernst zu nehmen.

Das heißt aber nicht, daß ich ein lahmer Autofahrer bin. Riesenspaß machen mir bspw. Serpentinenfahrten in den Alpen. Da habe ich schon öfter mal Motorradfahrer zur Verzweiflung gebracht. Besonders gerne überhole ich dort auch Autos mit gelben Nummernschilder.

Gruß
Rainer
Hallo Dirk und alle anderen,

aus der Verlinkung in #6 ist zu entnehmen:

"Nach Angaben der Polizei wollte der Fahrer eines Müll-Lastwagens über den unbeschrankten Bahnübergang fahren und hat dabei offenbar das Rotlicht übersehen. Er gab später offenbar an, von der Sonne geblendet gewesen zu sein. Auch den herannahenden Zug der Schwäbischen Alb-Bahn übersah er."

Die Fahrbahn war - gemäß den Fotos in der Presse nach zu urteilen - von Schnee geräumt und nicht vereist. Unter welchen Bedingungen sollte im vorliegenden Fall dem Lastwagen kein Verschulden treffen?

Also, aufgrund dieser Sachlage kann ein Verschulden der Bahn ausgeschlossen werden. Und wenn die Sonne blendet, dass muss jeder Autofahrer erst recht vorsichtig sein, wenn Bahngleise überquert werden sollen.

§19 der Straßenverkehrsordnung - den sollte jeder in der Fahrschulzeit besprochen haben - sagt ganz klar, Schienenfahrzeuge haben Vorrang.

Jedes Jahr kommt es zu vielen schweren Unfällen an Bahnübergängen, bei denen oft Schwerverletzte und Tote zu beklagen sind. In den meisten Fällen wird der Unfall durch Fehlverhalten und Unachtsamkeit der Teilnehmer am Straßenverkehr verursacht.

Gruß

Sven
Ahoi!

Lasst uns doch kein Juraforum daraus machen. Die Frage der Schuld oder auch der Haftung klären im Zweifelsfall die oder das zuständige Gericht. Die haben uns gegenüber einen ganz entscheidende Vorteil. Die kennen den Sachverhalt genau oder können den ermitteln. Hier gibt es Ausschnitte deren Wahrheittsgehalt nicht überprüfbar ist. Also maximal ein unvollständiger Sachverhalt oder eben auch ein falscher, bzw. Spekulation. Und ohne vollständigen Sachverhalt ist jede juristische Bewertung ein mehr oder minder präzsier Blick in die Glaskugel. Just meine persönliche, allerdings durch zwei Stex evtl. doch qualifizierte, Meinung.

Alles gute den Verletzten und Beteiligten. Und Schade um den Triebwagen, aber Verwertung soweit es geht is doch auch wass sinnvolles.

Cheers
Jens
Hallo zusammen,

nur zur Ergänzung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/4813393

Viele Grüße
Andreas


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