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THEMA: Herstellerseitige "Vorschriften" von Trix

THEMA: Herstellerseitige "Vorschriften" von Trix
Startbeitrag
Exitus - 16.03.21 14:34
Moinsens,

Ich habe gerade die Bedienungsanleitung der 132 (Artikelnummer 16234) aufgeblättert und finde auf Seite 6 unter "Wichtige Hinweise" folgenden Text:

Die Bedienungsanleitung und die Verpackung sind Bestandteile des Produktes und müssen deshalb aufbewahrt sowie bei Weitergabe des Produktes mitgegeben werden.

Werde ich dann verklagt, wenn beim Verkauf des Modells eine EVP zum Einsatz kommt, weil die OVP aufgrund eines Bruchschadens nicht mehr zur Verfügung steht?

Sorry Trix, aber diese Bevormundung geht dann wohl doch zu weit.

Gruß aus Nordertown


Hallo Exitus,
ich denke, da geht es nicht um Bevormundung sondern eher um EU-Recht.
Die wollen sich halt absichern, nicht dass es zu solchen Schadensersatzforderungen a la USA kommt.
Bleib gesund
Gerald
Hallo Hans-Juergen, Chill, langsam durch Atmen. Ich Denke Trix meint hier eine durchgabe der Gebrauchsanleitung zum neuen Eigner. Nicht mehr, nicht weniger. Es ist ein bisschen Zwangend, aber eh, wir haben es hier um ein Hobby.... :)
Schone Gruss aus NL, Hans.
Hallo Exitus,

Du kannst mit Deinem Eigentum anstellen, was Du willst.

Würden sich alle an diese "Vorschrift" halten, wäre in diesem Forum ein Teil der Threads überflüssig...

Grüße
Zwengelmann
Hallo zusammen,

es ist zwar nur eine Laienmeinung, aber ich denke, dieser Satz ist juristisch nichtig. Die Lok samt Verpackung ist das Eigentum des Käufers, er kann so ziemlich alles damit machen, was er will. Urheber- und Markenrecht könnte noch etwas sein, aber das sehe ich nicht. Gerne wird auch das Lizenzrecht bemüht, aber da geht es dann um enthaltene Software (hier nicht der Fall).

Klaus
Hallo,
Vielleicht liegt es daran, dass Trix keine Abgaben an das duale System zwecks Recycling der Verpackung bezahlen will. Wenn die Verpackung Teil des Produktes  ist, braucht sie nicht extra entsorgt werden.
LG ACE
Hallo,

ich denke nicht, daß das juristisch nichtig ist. Dann würden sie es nicht machen, denn dumm sind die Rechtsabteilungen von Trix & Co. sicher nicht, daß sie was nutzloses schreiben.

Es ist vermutlich so, daß sich Trix absichern will, wenn der Besitzer der Lok sie weiter verkauft, und der neue Besitzer dann was kaputt macht, daß er sich nicht ebenfalls mit Garantie- oder Regreßansprüchen direkt an Trix wenden kann, weil er keine Anleitung hat.
So kann Trix sagen "tja Pech gehabt, lieber Besitzer, der Vorbesitzer hätte dir die Papiere mitgeben müssen, so können wir hier leider nix machen, da er Schuld ist, daß du nicht wusstest, wie du das Produkt zu benutzen hast. Wir sind raus, schau selbst, wie zu zu deinem Ersatz/Reparatur/etc. kommst.".

Gruß
ChristiaN
Zitat


Du kannst mit Deinem Eigentum anstellen, was Du willst.



Nöö! Kannst Du ganz sicher nicht! Beispiel: Kauf Dir Zigaretten und schenk sie ein paar Kindern. Straftat!

Und Betriebsanleitungen sind nicht nur zur Belustigung der Käufer gedacht, sondern ergeben sich aus diversen Rechtsnormen. Grundsätzlich gehört eine Gebrauchsanleitung zum Produkt und auch ein Privatverkauf ohne Gebrauchsanleitung stellt einen Mangel am Produkt dar! Und genau das sollen uns die warmen Worte von Trix mitteilen! So sind in der Betriebsanleitung unter anderem Sicherheitshinweise genannt, unter anderem auch der, daß es sich nicht um Spielzeug handelt und wegen der damit verbundenen Gefahren die Sache auch nichts in Kinderhänden zu suchen hat.

Das ist alles nicht meine Meinung aber schlicht Rechtslage.

Wer also ein Produkt, egal was, ohne die Betriebsanleitung weiter gibt, egal ob gewerblich oder privat, egal ob gegen Entgelt oder als Geschenk, haftet für daraus ggf. entstehende Schäden.

Die Idee, man könne mit seinem Eigentum tun und lassen was man will, ist völlig absurd und gilt nirgendwo! Würde letztlich ja bedeuten, daß es für Dinge, die einmal an Privat verkauft worden sind, keine Gesetze mehr gelten würden... wie kommt man auf so eine Idee?

Gerade nochmal gesucht: Die Pflicht zur Weitergabe ergibt sich unter anderem auch aus der EN 82079-1


Gruß
Klaus

Hallo zusammen,

wenn sich die Vertragspartner einig sind über die Eigenschaften des veräußerten Gegenstands (und das möglichst auch noch schriftlich festgehalten haben), dann bin ich mir ziemlich sicher, daß die Lok ohne Betriebsanleitung und Verpackung verkauft werden *darf*. Sinnvoll ist die Mitgabe natürlich, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Und auch nicht darüber, daß der Verkäufer haften kann für Mängel oder unterschlagene Information. Es mag auch sein, daß die EU oder Deutschland auch noch Auflagen macht bezüglich technischer Geräte oder Dinge, die vermeintlich nach Spielzeug aussehen. Aber der Gegenstand kann ja auch ins Ausland verbracht werden und dort verkauft werden, wo deutsches oder EU-Recht nicht mehr gilt. Ich bleibe dabei: Der Hersteller selber hat meiner Ansicht nach keine Verfügungsgewalt mehr über den Gegenstand.

Nachtrag: Es gibt natürlich auch noch Unterschiede, ob die Veräußerung unter Kaufleuten, unter Privatpersonen oder zwischen Kaufleuten und Privatpersonen stattfindet.

der andere Klaus (KMal)
Es wäre auch zum Schutz vom VK damit er von Gewährleistungsansprüchen freigestellt ist. In der BA stehen auch Sachen über die Pflege und Verwendung. Als VK ist man u.U. 2 Jahre ab verkauf zu belangen, auch für gebrauchte Ware. Es ist juristisch einwandfrei, wenn der VK die Gewährleistung explizit ausschließt. Der Begriff der "Garantie" ist nicht mehr ranzuziehen, da er nicht mehr in den juritischen Texten definiert wird.

meint Ansgar
Zitat

Der Hersteller selber hat meiner Ansicht nach keine Verfügungsgewalt mehr



In dem Fall geht's auch nicht darum, daß uns der Hersteller was vorschriebt, sondern er kommt seiner Verpflichtung nach, darauf hinzuweisen, daß jede Weitergabe auch die Weitergabe der Anleitung einzuschließen hat. Kann Trix doch nichts dafür. Versteh auch das ganze Problem nicht.

[quote]bin ich mir ziemlich sicher, daß die Lok ohne Betriebsanleitung und Verpackung verkauft werden *darf*. [quote]

Nöö, das ist bezüglich der Anleitung schlicht falsch, auch wenn kein Hahn danach kräht.

Gruß
Klaus
Hallo,

die Formulierung ist juristisch relevant und basiert auf einer EU-Verordnung.

Nicht vergessen: eine Modellbahnlokomotive ist ein technisches Produkt.

Bedienungsanleitung sind, wie von Trix gesagt, Bestandteil des technischen Produkts und gelten für den gesamten Lebenszyklus. (Beschreibung des Lieferumfangs bei Erstausliefereung, der Lagerung, Montage,  Wartung, Demontage und - ganz wichtig - Entsorgung. Auch darf gemäß der EU-Verordnung der Hinweis auf die Weitergabe der Dokumentation bei Veräußerung des Produkts nicht fehlen, wie hier geschehen.

Also, wie schon gesagt, Trix sichert sichert sich rechtlich ab.

Wenn das technische Produkt später gebraucht weitergegeben wird und Veräußerer und Erwerber sind sich über den Lieferumfang einig - z.B. defekte Lok wechselt ohne OVP und Bedienungsanleitung den Eigentümer, dann liegt das in deren Verantwortung.

Gruß

Sven
Hallo,

ich bin immer wieder fasziniert, an welchen Stellen manche Nutzer Probleme heraufbeschwören können.

Und wie willfährig dann gleich ein Dutzend anderer über das hingehaltene Trollstöckchen springen.

<°((((((((-><

Grüße,
Rico
Hallo,
da war Sven schneller.
Ich kann aber die Aussage von Sven bestätigen.
Ergänzend ist dazu zu sagen, dass anstelle auf der Lok auch die Verpackung für Angaben verwendet für gesetzlich vorgeschriebene Informationen verwendet werden darf.

Viele Grüße
Bernd
Hi Folks,  

sehr interessante Sichtweisen bisher.
Ich habe zwischenzeitlich mal einige Stichproben bei anderen Modellen (Neuware) gemacht. Weder bei Brawa, Fleischmann noch Tomix gibt es auch nur annähernd ähnliche Texte dazu.
Offenbar ein Alleingang von Trix.

Gruß aus Nordertown
Hallo,

>> Die Bedienungsanleitung und die Verpackung sind Bestandteile des Produktes und müssen deshalb aufbewahrt sowie bei Weitergabe des Produktes mitgegeben werden.

Diese Regelung gilt schon seit Jahrzehnten - für Waschmaschinen, Autos, Flugzeuge, MP3-Player - und auch für Modellbahnen, selbst wenn die Hersteller das bisher nicht in den Begleitpapieren erwähnten. Wenn ich privat auf eBay ohne Anleitung verkaufe, muss ich das kenntlich machen. Als Gewerbetreibender kann ich nicht ohne Anleitung verkaufen.

Grüße
Andreas
Nebenbei bemerkt, die vollständige "Weitergabe" wird das Problem meiner Erben sein.
Ich zumindest werde sie behalten. Sie ist  - im Gegensatz zu den neuesten Loks von Fleischmann - sehr zugkräftig.

Gruß aus Nordertown
Hallöle

Ganz dicken Daumen nach oben den Beiträgen #14 von Rico und 15 von Barbara...

manche Forumsuser* innen werden immer rätselhafter mit dem was sie fragen oder "feststellen" und mit dem  w a s  und  d a s s  sie auch noch darauf antworten...

meint jedenfalls
HaWeO
Moin,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das ist immerhin ein hochbrisantes, elektrisches - wenn nicht sogar elektronisches Gerät - solch ein Eisenbahnmodell - und damit ist nun wirklich nicht zu spaßen. Da gehört unbedingt geeignete Vorsorge getroffen!


Joo, das schreit förmlich nach nen Waffenschein für die Moba....😁😁😁😁🍺🍺🍺🍺

Gruß Kai🍺.... und eins für Ha-Jü🍺
HaWeO,

wenn's Dir nicht gefällt, hättest Du es ja ignorieren können. Aber dazu warst Du ja auch nicht bereit.
Es war Dir demnach immerhin soviel Zeit und Energie Wert, hier einen Text zu hinterlassen.
Zugegeben, modellbahntechnisch irrelevant, aber nicht der einzige Thread hier.
Von mir aus kann der auch in's OT-Geplänkel verschoben werden. Dann stört es Dich wohl weniger.

Gruß aus Nordertown

Kai,

Danke, gern genommen. Wenn mal wieder ein HH Stammtisch stattfindet, dann aber real!
Moin zusammen!
Ein Bericht aus dem Leben: Ich bin auch beim Kartonbau zugange. Dort hatten wir vor ein paar Jahren ein ärgerliches Ereignis. Die Gewährleistungsbedingungen oder Impressum war um einen halben Satz erweitert worden. Da hat dann "jemand" (den Namen habe ich vergessen!!) einen Rechtsanwalt beauftragt, der eine Abmahnung geschrieben hat. Von einem der betroffenen Personen weiß ich noch, daß dieser Mensch 900,oo€ für diesen Halbsatz bezahlen mußte, ohne Chance auf erfolgreiche Rechtsmittel. Meiner Vermutung nach überstieg dieser Betrag den Jahresumsatz dieses Kleinstbetriebes, -eigentlich ein Hobby-. Und bei dem Treffen wurde dann vom Rechtsanwalt der dringende Rat gegeben, sich Rechtsberatung einzuholen, eben deswegen.
Also als Laien wundern wir uns manchmal, aber Firmen und "Firmen" sind gut beraten, pingelig zu sein.
Manchmal sage ich:Die Comediens und Kabaretisten haben es wirklich manchmal schwer, den Alltag noch humorvoll und lustig zu übertreiben."
Grüße
hafrige
Solange die meisten Mitglieder im Bundestag Anwälte sind, so lange werden die auch dafür sorgen, daß man ohne jede Arbeit und ohne jeden Sinn Geld kassieren kann.

Nicht das wir uns falsch verstehen: Jeder sollte die Möglichkeit haben seine Ansprüche durchsetzen zu können. Aber das Abmahnunwesen braucht es dazu ganz sicher nicht!

Aber warum sollten sich die gewählten Lobbyisten in eigener Sache auch noch selbst das Leben schwer machen...

Gruß
Klaus


Zitat - Antwort-Nr.: 7 | Name: Christian

ich denke nicht, daß das juristisch nichtig ist. Dann würden sie es nicht machen, denn dumm sind die Rechtsabteilungen von Trix & Co. sicher nicht, daß sie was nutzloses schreiben.

Es ist vermutlich so, daß sich Trix absichern will, wenn der Besitzer der Lok sie weiter verkauft, und der neue Besitzer dann was kaputt macht, daß er sich nicht ebenfalls mit Garantie- oder Regreßansprüchen direkt an Trix wenden kann, weil er keine Anleitung hat.
So kann Trix sagen "tja Pech gehabt, lieber Besitzer, der Vorbesitzer hätte dir die Papiere mitgeben müssen, so können wir hier leider nix machen, da er Schuld ist, daß du nicht wusstest, wie du das Produkt zu benutzen hast. Wir sind raus, schau selbst, wie zu zu deinem Ersatz/Reparatur/etc. kommst.".



Genauso. Nur Schuld ist dann derjenige selbst.
Wer das Produkt ohne Anleitung benutzt und damit Schaden anrichtet ist selbst Schuld unwissend damit umzugehen, auch wenn die Anleitung nicht dabei war. Er hätte dann erst sich darum kümmern müssen. So einfach ist das.

LG ChristiaN


Tja, nur konnte der Gebrauchtkäufer wenn er keine Bedienungsanleitung bekommen hat den Satz "Die Bedienungsanleitung ist Teil des Produkts und muss aufbewahrt/weitergegeben werden..." gar nicht lesen.
Ist er also dann tatsächlich "schuld"?

LG Didi
Hallo,

die Beiträge sind sehr interessant!

Wie stellt sich die Sache aber, wenn ich ein Trixmodell ohne Verpackung etc. weiter verkaufe und es ausdrücklich als "defekt" oder "mangelhaft" bezeichne?

Liebe Grüsse
Hans
Hans,

dann bekommst Du nur noch 5 Euro dafür

Was hier nur als Spass-Antwort begonnen hat, gab mir den Denkanstoss, dass der Verkauf ohne diese Papiere ja eigentlich einen schwerwiegenden Mangel darstellt.
Und Mängel wirken sich vor allem im Preis aus.
Das ergibt folgende weitere Frage: wie hoch wird der Wert dieser Papiere für eine mängelfreie Preisfindung bemessen? Wie hoch ist eine Preisminderung bei einvernehmlichen Kauf (das Fehlen der Papiere wird genannt und damit auch zum Vertragsinhalt) anzusetzen?
Fragen über Fragen...

Gruß aus Nordertown
Die Ursprungsfrage ist juristisch einfach zu beantworten:

Gewerbliche Verkäufer müssen das nach einem recht aktuellen Urteil aus 2019  (OLG Frankfurt - 6 U 181/17) tatsächlich. Hier reicht übrigens aber auch ein Hinweis auf einen link zur betr. Bedienungsanleitung; es muss also keine gedruckte Anleitung mitgeliefert werden.

Da es sich hier um ein Problem des UWG handelt, sind private Verkäufer damit raus.

Wer von euch allerdings REGELMÄSSIG in der Bucht Moba-Kram verhökert, handelt gewerblich
Da sollte man dann vielleicht einfach, wenn die Anleitung fehlt, einen betreffenden link mitschicken.

Grüsse
Rainer
ebay die 109.

Vielleicht deswegen der rätselhafte Verpackungspreis?!
Hallo Exitus,
Danke das du mit deinem Augenzwinkern mal wieder darauf aufmerksam gemacht
hast, welche Auswüchse mittlerweile in unserem Leben Einzug gehalten haben......
Einer Mikrowelle muss beigefügt sein, das damit kein Baby oder Haustier getrocknet
werden darf...
Die Moba darf nicht ohne OVP und Waschzettel verkauft werden....
Wenn man sich dann überlegt, das da monatelang hochbezahlte Leute beraten
und festlegen, was wir dann als gaaaaanz wichtige Vorschrift bekommen, also
ich bekomme da nen dicken Hals...
Aber wir Deutschen lieben ja Vorschriften....Alles muss bis ins Kleinste geregelt sein !
Und wenn es dann nicht schnell genug geht.....dann haben wir keinen Impfstoff.
(Tschuldigung - anderes Thema ! - Augenzwinker )
Aber heute kaufste ne Taschenlampe - 80 Seiten Anleitung in 120 Sprachen -
dabei hätte ne Handskizze mit Schalter On / Off gereicht....
Ich weis gar nicht, wie wir es schaffen konnten überhaupt so ein hohes Alter zu
erreichen.....wie konnte ich all die Gefahren überstehen ??  

Egal, wenn ich mal nicht mehr bin, für meine Nachkommen sind alle Papiere in
meiner Bibliothek katalogisiert und die Originalverpackungen in einer Lagerhalle
sauber in Regalen gelagert.  

Fröhlich grüßt der Balduin
Fröhlicher Balduin, da hast du natürlich nicht unrecht.

Andererseits dachte ich beim Lesen dieses threads an so manchen elektronischen Schnickschnack, den man zweimal im Leben braucht und daher günstigst einkauft. Genau, da liegt dann ne Bedienungsanleitung mit zig Sprachen dabei, vor allem japanisch, chinesisch, koreanisch und vielleicht noch Kisuaheli. Bei der deutschen "Übersetzung" ist der spontane Gedanke, besser einen Sprachkurs in japanisch zu belegen.. das geht schneller als aus dieser Übersetzung schlau zu werden.

Rischtisch: Solchen Schund sollte man eh nicht kaufen, und lieber ein paar Euronen mehr ausgeben.

Und damit dieser Schund möglichst schnell auch vom Markt verschwindet, denken sich kluge Leute solche Gesetze aus...

Gut gelaunte Grüsse
Rainer
Hallo #30,

ja eben...die ist ja aus diesem Grund Gold wert wegen der Vorschriften!
https://www.ebay.de/itm/Fleischmann-718203-LEER...a:g:uzcAAOSwge9gKIgt
mf Gruß
Werner V.
Hallo Werner,
Schade das man da nicht steigern kann....
aber vielleicht sollten wir aus dem Forum uns gegenseitig höhere Preise für die
Verpackungen zahlen und die Lok´s verschenken???
Isch geb dir 399,-€ für die Dose und du schenkst mir lok ? OK ?

  

Gruß vom isch geh gleich kaputt,
Balduin
Hi

Aber nicht vergessen, das juristische reicht nur bis zu Trix, wenn es Arnold oder FL ist dann haftet man nicht für die fehlende Doku...

Kopfschüttelnd..

ChristiaN
Hallo noch mal,
da bekommt der Begriff Haftreifen doch ne ganz neue Bedeutung...
muss unbedingt zu meinem Anwalt...
Wie kann ich die Haftung aus den Haftreifen rauskriegen ???
Kann ich sonst verklagt werden ??

Gruß Balduin
Hi Balduin

Bei meinen Haftreifen gab es auch keine Anleitung.
Reicht es wenn diese im Winter im Kofferraum liegen, oder sollten die lieber in der beheizten Garage gelagert werden, erst recht bei Schnee und glatten Straßen, um Kratzer zu vermeiden?
PS. Sind von Conti, nicht von Trix. Ändert das was?



LG ChristiaN
Zitat

Wie kann ich die Haftung aus den Haftreifen rauskriegen ???



Vor dem Weiterverkauf unbedingt entfernt, und an den anderen Rädern die AnHAFTungen entfernen, sonst  ist der juristische Ärger doppelt gross
Hi Christian

Sorry, aber mein Anwalt ziert sich ein wenig..
er hat Angst er könne verklagt werden....ob beheizt reicht oder kimatisiert muss ??
Und was wenn dann kein Winter kommt und du keine Unterlagen zu den Reifen hast ??
Frage über Fragen...
Wahrscheinlich muss Trix dann wieder ran.


GLG Balduin
Hi Balduin

Ja eben..
Übrigens bekam ich vom letzten Freund meiner Liebsten auch keine Anleitung, und es sind erhebliche Fehlfunktionen dabei..

Darf ich jetzt klagen?

Der hat die Herstellerhaftung der Eltern weitergegeben....
war bei mir auch so.....
und die haben mir das als besondere Specials verkauft !!

Klagen und Jammern bringt nix !!

Ich liebe diese Wortspielerei mit den mehrfachen Wortbedeutungen

Balduin - froh !!
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wie kann ich die Haftung aus den Haftreifen rauskriegen ???


Kauf eine Lok von Fleischmann, z.B. die 44
Da stellt sich das Problem gar nicht erst.

Da ist sowieso keine Haftung festzustellen.

Gruß aus Nordertown
Hallo,

Zitat


Kauf eine Lok von Fleischmann, z.B. die 44
Da stellt sich das Problem gar nicht erst.

Da ist sowieso keine Haftung festzustellen.


Ich weiß ja nicht, was Du so mit der Lok machst... aber 50 Wagen und noch eine nichtmotorosierte 39 als Vorspann waren für _meine_ 44 kein Problem. Für den Kupplungsschacht des ersten Wagens allerdings schon

Grüße,
Rico
Rico,

es gibt inzwischen genügend Beiträge in verschiedenen Threads, in denen die 44 von Fleischmann zu dieser Problematik zerrissen wird.
Meine Ausgabe habe ich aufwendig nachbearbeiten müssen, um ihr zumindest mit motorisiertem Vorspann eine Streckentauglichkeit zuzubilligen.
Ausserdem soll sie nicht nur geradeaus in der Ebene herumfahren, sie hat auch 2,5%-ige Wendel und Rampen zu meistern. Und spätestens da ist Ende im Gelände, zumindest aus eigener Kraft.

Gruß aus Nordertown
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Meine Ausgabe habe ich aufwendig nachbearbeiten müssen, um ihr zumindest mit motorisiertem Vorspann eine Streckentauglichkeit zuzubilligen.



Die einen haben halt Glück und die anderen Pech
Zitat

Da ist sowieso keine Haftung festzustellen.



Gibt's dafür keine Haftcreme?

*duck & wech
Dann hätte ich wohl besser die 23 genannt, die ebenfalls sehr schwach auf der Brust ist, sogar noch extremer als die Vorgenannte.
Oder hast Du davon auch eine, von der Fleischmann Norm abweichende, Version?
Dann wärest Du wirklich ein ausgesprochener Glückspilz.

Gruß aus Nordertown
"Verpackung ist Bestandteil des Produktes".

Also ist es aus mit dem zerlegen und Verkauf in Einzelheiten von Startpackungen was einige Händler so gerne machen.

Nö, die 23 hab ich nicht, gefällt mir nicht. Spannenderweise bin ich aber bei der 44 in meinem Umkreis nicht der einzige Glückspilz.

Aber vielleicht haben wir ja auch einfach unterschiedliche Ansprüche und Wagen, die ich als "schwer laufend" bezeichne und entsprechend ins AW schicke fallen für andere noch unter "leichtgängig"? Ist ja bei der Motorsteuerung nicht anders - was ich als ruckartigen Bocksprung bezeichne sehen andere als sanftes anfahren.
Herrje was hab ich da mit meinem Schrieb  bei #33 nur ausgelöst...es soll nie wieder vorkommen.

mf Grüßen
Werner V.


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