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THEMA: Versandeinschränkungen durch UST Richtlinien

THEMA: Versandeinschränkungen durch UST Richtlinien
Startbeitrag
Andras - 14.10.21 15:12
Guten Tag,

ein Freund von mir hat mir gerade geschrieben, dass Thomschke nicht mehr ins Ausland liefert. Grund gibt´s noch keinen aber ich vermute, dass es mit der Umsatzbesteurung zu tun hat. Nachdem mich das mit Thomschke leider auch immer wieder trifft: hat es jemand es schon geschafft, die Radsätze von Thomschka seit 1.7. per Versand nach Österreich zu bekommen bzw. weiß jemand, ob die mit einem Händler in Österreich kooperieren?

Danke

Andras

Hallo Andras,

lasse dir die Achsen doch an einen befreundeten Modellbahner in Deutschland liefern. Der soll sie dir dann den Brief weiter nach Österreich leiten.  Thomschke berechnet für den gefütterten Maxibrief 3,10€. der DHL-Großbrief bis 1000g nach Österreich dann nochmal 3,70.

Grüße
Markus
Danke Markus,

ich denke, das wird´s dann wohl auch werden. Was mir Sorgen macht, ist das ja dann viele von den anderen Kleinserienherstellern auch treffen wird, zB aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn etc. Oft sind das Lieferungen für 10-15 EUR, für die sich niemand die Mühe macht, sich irgendwo anzumelden, um dann die USt abzuführen.

Andras

Hallo Andras,

deine Vermutung - und im Thema bereits als gegeben unterstellt - kann ich mir innerhalb des EU-Binnenmarktes kaum vorstellen.
Der Grund dürfte also irgendwo anders liegen, da sollte man wohl doch besser eine Begründung des Lieferanten abwarten...

meint
Roger
Roger,


seit 1.7. muss jede(r), mit mehr als 10.000 EUR Umsatz, beim Versand in einen anderen EU Mitgliedsstaat die USt der Zieladresse verrechnen und abführen. Ist kein Beinbruch, aber es gibt halt Leute, die das nicht tun wollen, weil ihnen der Aufwand und auch das Risiko, etwas falsch zu machen, zu groß ist.

Und ja, dem Binnenmerkt tut das nicht gut, aber unsere Superstars wissen sicher, warum sie das so machen. Sonst würden wir Ihnen ja nicht so viel bezahlen (und dann wären ja wir blöd, und das kann man sicher ausschließen)

Andras
Hallo,

gab es nicht mal ein Urteil, dass es nicht gestattet ist, innerhalb der EU andere Länder vom Versand auszuschließen?

Grüße,
Rico
Servus,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

deine Vermutung - und im Thema bereits als gegeben unterstellt - kann ich mir innerhalb des EU-Binnenmarktes kaum vorstellen.



Natürlich kann ich nicht für Frau Thomschke sprechen, aber ich kann mir das durchaus als Hürde für den Versand in der EU vorstellen.
Wir haben den OSS-Prozess letzte Woche zum ersten Mal gemacht und es ist nervtötend und umständlich. Die Prozesse sind für die Steuerberater noch nicht freigeschalten (das kommt, hören wir ständig). Es ist auch nichts automatisiert sondern wir müssen es händisch melden und dann aktiv ans Finanzamt überweisen, nicht wie sonst mit Lastschrift. Man erhält auch keinen Bescheid oder ähnliches. Es ist ein bisschen ins blaue Schießen...
Je nach Umfang geht dafür schon ein halber Tag drauf. Wir sind ja auch nur sehr klein, aber ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Bürokratieaufwand gescheut wird... ich scheue Ihn auch, aber es geht halt nicht anders. Es gehört für mich zum Händler-Sein dazu, aber komfortabel ist es nicht. Wären wir noch auf dem Stand von vor 1 1/2 Jahren, würde ich aber auch sagen: "Ne EU lass mal, wir machen nur noch Deutschland". Alleine der Aufwand bei der Shopdarstellung ist groß gewesen. Denn je nach Versandland müssen alle Artikel mit der korrekten UST ausgezeichnet sein. Dementsprechend variieren die Preise natürlich. Bei zehntausenden Produkten sehr anstrengend. Auch mit einem Automatismus... checken muss man dennoch nochmal drüber.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

gab es nicht mal ein Urteil, dass es nicht gestattet ist, innerhalb der EU andere Länder vom Versand auszuschließen?



Kurz zusammengefasst: Jain ;)

Ich zitiere da die Kanzlei IT-Recht-Kanzlei

"Kauft ein EU-Ausländer bei einem deutschen Händler (was dieser seit dem 03.12.2018 ja grundsätzlich ermöglichen muss), der nur nach Deutschland versendet, muss der Käufer die Ware selbst beim Händler abholen (dies aber auch nur, wenn der Händler grundsätzlich Selbstabholung anbietet) oder eben eine deutsche Zustelladresse benennen."
(Quelle-https://www.it-recht-kanzlei.de/zwang-lieferung-alle-eu-mitgliedsstaaten.html)

Grüße,
Daniel
@ Andras

Als Österreicher hast Du die Möglichkeit, Dich bei LogoIX.com anzumelden (das kostet vorerst gar nichts). Da bekommst Du dann eine Deutsche Lieferadresse, die Du bei Bestellungen in Deutschland nutzen kannst. Und Du kannst Dir auswählen, wie LogoIX damit umgehen soll. Es gibt die Möglichkeit, dass Du es in Österreich nahe der deutschen Grenze abholst (auch gesammelt) - oder Du lässt Dir die Sendungen einfach auf Deine österreichische Wohnadresse nachsenden.

Für beide Fälle fallen selbstverständlich Gebühren an - in dem einen Fall kostet die Lagerung pro angebrochenen Tag und im anderen Fall zahlst Du die Versandkosten der österreichischen Post für das entsprechende Paket zuzüglich eines minimalen Aufschlags.

Ich entscheide immer wieder, was günstiger ist: Versand innerhalb von Deutschland plus die Kosten von LogoIX für den Weiterversand zu mir nach Hause - oder Versand von Deutschland direkt zu mir nach Hause. Aktuell beträgt der Versand eines Pakets von LogoIX zu mir etwa € 6,50 ....

@ Rico

Genauso wie es Daniel schreibt, ist es auch mir zu Ohren gekommen. Der Händler darf den Verkauf an EU-Ausländern nicht verbieten, aber er ist nicht verpflichtet, ins EU-Ausland zu liefern. Klingt irgendwie seltsam, aber das hat wohl den Grund, dass reine Internet-Händler zumindest für EU-Ausländer eine Abholmöglichkeit schaffen müssen. Ein Recht auf Paket-Lieferung bei Kleinteilen besteht also nicht.

Herby
Ja Herby,

wenn´s nur Deutschland wäre. In München hätte ich notfalls sogar noch eine Adresse. Bei den Tschechen, Slowaken, Ungarn etc allerdings dann nicht mehr. Eine Alternative wäre auch, dass man das gewerblich bestellt. Dann fällt das USt Thema ganz weg, bzw. ist dann im Importland.

Ingesamt betrachtet ist es eine völlig unnötige, bürokratische Behinderung des erfolgreichen Modellbahnbetriebs. Jetzt fehlt nur noch, dass sie Freigrenzen für den privaten Modellbahntransport zwischen den EU Staaten einführen.

Andras
Hi Andras,

so sehr ich Dir recht gebe, dass das alles ziemlich unbefriedigend ist - zumal man uns ja vor dem Beitritt zur EU eingeredet hat, dass dann jegliche Schranken fallen werden - es wird leider nichts ändern. Für DE haben wir in Österreich zumindest diesen einen Dienstleister. Bei den übrigen Ländern scheint sich sowas wohl nicht zu lohnen.

Herby
Hallo!

Es mag sein, dass neue Regeln bei der USt Händler dazu bewegen, nicht mehr in das EU-Ausland zu liefern. Aber, es gab auch schon vor dieser Neuregelung viele Gründe für Händler, warum sie Versand in das EU-Ausland nicht im Shop anboten. Ich habe schon vor 2 - 3 Jahren mal mit einem Händler, der als einziger noch ein Modell lagernd hatte, aber Lieferung nach AT nicht anbot, angefragt: warum?. Er hat mir die Gründe erklärt:

- Unterschiede im Widerrufsrecht in unterschiedlichen Ländern
- Händler müssen sich in allen Ländern, in die sie liefern möchten wegen Abfall- / Elektroschrott-Entsorgung (oder so ähnlich) registrieren und diese Registrierung kostet jährlich und niemand kann vorhersagen, ob sich diese Kosten rentieren.

Ich konnte den Händler gut verstehen! Zumal er mir ein Angebot machte, mir diese Lok trotzdem zu senden. Ich freue mich noch immer über dieses Modell.

Beste Grüße

Boris
@ Boris

Es liegt ja nicht am mangelnden Verständnis. Das Problem ist - so wie es Daniel weiter oben ausgeführt hat - die Tatsache, dass jeder Händler jetzt die Steuern selbst bei den nationalen Finanzämtern abliefern muss. Und wie jeder Behördenkontakt ist auch dieser nicht so einfach, wie es klingt. Und all das verursacht Kosten, die letztendlich nicht vergütet werden. Zusätzlich zu all den anderen Bestimmungen, um die sich jetzt plötzlich der Händler zu kümmern hat wie eben die Sache mit den Entsorgungskosten.

Das mit dem Widerrufsrecht kann nicht sein, weil hier in der EU überall die gleichen Regeln zu gelten haben - zumindest was den Mindeststandard betrifft (2 Wochen nach Erhalt der Ware kann der Kunde bei Fernabsatzgeschäften (Versand-Geschäft) ohne Angaben von Gründen vom Vertrag kostenfrei zurück treten). Danach gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, die betragen 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware frei von Fehlern war, ansonsten ist er verpflichtet, eine defekte Ware zu reparieren bzw umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten - und für weiter 18 Monate gilt das Selbe, nur dass in diesem Fall der Käufer den Beweis erbringen muss, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bereits den Fehler hatte. Daran kann also die Ablehnung eines Verkaufs ins EU-Ausland nicht liegen.

Ich frage mich nur, was die Bürokraten sich denken, wenn sie solche Bestimmungen erlassen. Eigentlich wurde die EU doch gegründet, um genau solche Hürden abzuschaffen?

Meint ... Herby
Hallo zusammeN!

Leider denken die Bürokraten in Brüssel anscheiend nur noch an die "Großen". Der bevorstehende Rückzug von Kleinserienhändlern und -herstellern mit Online-Shop (kurz: KHS) liegt nicht an den Widerrufsrechten oder abweichenden AGB-Vorschriften im In-/Ausland, sondern am OSS. Mit dem sogenannten One-Stop-Shop-Verfahren zum 01.07.2021 hat die EU es gerade kleineren Unternehmen nicht leichter gemacht ins Ausland dess EU-Mitgliedsgebiet gemacht. Das gilt für den polnischen Online-Shopbetreiber genau so wie für den deutschen oder niederländischen Online-Händler.
Außerhalb der EU war es ja bisher schon durch zusätzliche Zollbestimmungen und all diesem Bürokraten-Summs im Onlineverkauf weitestgehend uninteressant für kleine Bestellungen im dreistelligen bereich vor dem Komma. Niemand möchte diesen dadurch entstehenden Zeit- und Arbeitsaufwand übernehmen, geschweigedenn bezahlen. Wo Zeit verplempert wird entstehen zusätzliche Kosten - so ist das leider nunmal. Und wie ihr das oben schon treffend beschrieben habt, bei Bestellungen für "nur ein paar Kröten" rentiert sich dieser ganze Aufstand auch nicht für den Shop-Betreiber und damit lässt er die Finger davon, bevor er sie sich dran verbrennt.

Es gibt jedoch schon so einige Transfer-Dienstleister, die kleinen Shopbetreibern diese ungeliebten Arbeiten abnehmen - vielleicht jetzt bald auch auf Inner-EU-Ebene?
Wie funzt das? Der Kunde kauft über diese Plattform (Landingpage) beim Auslands-Onlineshop über den im Inland ansässigen Transferdienstleister ein. Der Dienstleister bestellt dann sozusagen in seinem Namen und inländischer Lieferadresse beim Shop-Betreiber. Somit ist die Lieferung für den Lieferanten quasi ein Inlandsauftrag und damit entfällt der Zoll- und USt-Aufwand für dieses Geschäft von ganz alleine. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe solcher Transfer-Lieferservices, jedoch verlangen die vom Besteller natürlich dafür auch Gebühren oder die MwSt-Differenz einbehalten. Von irgend etwas muß dieser Dienstleister ja auch leben. Bei Kreativ3.De haben wir beispielsweise für die Schweiz und Liechtenstein diese Service-Lösung bei MeinEinkauf.ch gefunden. Inzwischen bestellen immer mehr Modellbahner ganz offiziell und legal auf diesem Weg ihre Produkte im Shop.

Mit dem neuen OSS-Verfahren liegt nun auch das Problem im Inner-EU-Ausland, denn bislang galten hier Freigrenzen zur USt-Abfuhr für jedes Land gesondert. Mit der neuen Verordnung zum 01.07. hat sich das aber grundlegend geändert. Jetzt gilt für das gesamte EU-Gebiet pauschal eine Freigrenze von 10.000 €. Überschreitet man den Wert mit seinem Auslandsumsatz, muß man sich (vorher*) registrieren lassen und die Bürokratie beginnt erst richtig (*als würden wir alle Hellseher sein). Was wird also die logische Vorgehensweise für KHS-Shops sein, die in der Regel nicht mit üppigem Ausandsgeschäft ausgestattet sind? Genau - sobald die Auslands-Umsatzgrenze von 10.000 € pro Jahr in bedrohliche Nähe kommt, dann wird der Auslandsverkauf über den Online-Shop bis auf Weiteres ausgesetzt und abgeschaltet. Damit überschreitet der Betreiber diese Grenze nicht und im nächsten Steuerjahr gehts dann nach gleichem Schema weiter. Wenn man korrekt und legal bleiben will (alle illegalen hängen sowieso bald drinnen) bleibt einem somit nichts anderes übrig. Die Kunden sind wie so oft dann dank solcher EU-Vorschriften die Gelackmeierten und müssen sich bis ins nächste Jahr gedulden.

Alle Kollegen in der Branche (international) kann ich durchaus gut verstehen, man muß ja schließlich kucken was am ende hinten raus kommt ...

Schönen Abend und lasst euch das Basteln nicht vermiesen ... Am Ende wird alles gut - und isses nicht gut, dann isses noch nicht das Ende

Liebe Grüße seNdet
JürgeN / Kreativ3.De
https://www.modellkreationen.de
Hallo Herby,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich entscheide immer wieder, was günstiger ist: Versand innerhalb von Deutschland plus die Kosten von LogoIX für den Weiterversand zu mir nach Hause - oder Versand von Deutschland direkt zu mir nach Hause. Aktuell beträgt der Versand eines Pakets von LogoIX zu mir etwa € 6,50 ....


Damit lößt sich das OSS-Problem aber für deinen Auslands-Händler nicht. Bei LogoiX bestellst du ja trotzdem mit deiner österreichischen Adresse. Die Portokosten sind bei einer abweichenden Lieferadresse nach Freilassing und dem Weiterversand nach Österreich zwar günstiger als beispielsweise mit Dirketversand per DHL, aber auf der Rechnungsadresse stehst du mit deiner österreichischen Bestelleradresse als Kunde drauf. Damit ist es weiterhin ein "Auslandsgeschäft" für deinen Händler. Wir haben auch schon über LogoiX versendet und sind immer sehr zufrieden mit der zuverlässigen Zustellung an unsere Kunden. Vielleicht bietet LogoiX auch schon den Bestellablauf, wie das MeinEinkauf.ch macht? Frag doch mal an wenn du wieder im EU-Ausland bestellen möchtest. Würde mich auch mal persönlich interessieren.

Liebe Grüße
JürgeN / Kreativ3.De
https://www.modellkreationen.de
Hi Jürgen,

informiere Dich einfach mal bei LogoIX. Die Adresse, die ich beim deutschen Händler bekannt gebe, lautet:

Hans Muster
12345 / LogoiX
Wasserburger Str. 50a
83395 Freilassing
Deutschland

Der deutsche Händler hätte zwar die Möglichkeit, über die IP-Adresse zu erfahren, dass ich eigentlich im Ausland sitze - aber das kann ihm im Grunde genommen egal sein. Denn ich könnte auch irgendeinen VPN-Dienst in Anspruch nehmen und auf diese Weise eine deutsche IP-Adresse vorspielen. Für ihn zählt ja nur, wohin das Paket versendet werden soll. Ich habe einige Pakete, wo genau so eine Adresse wie das Beispiel aus der LogoIX-Seite gedruckt wurde. Diese Händler wissen also nicht, ob ich in Bregenz oder in Eisenstadt sitze - oder irgendwo dazwischen.

Die eigentlich Frage ist, ob der Dienst von LogoIX 'legal' ist. Aber das interessiert mich nicht. So lange dieser Dienst funktioniert und ich ihn brauche, so lange werde ich ihn nutzen.

Herby
Hallo,

wenn ich mir hier das alles so durchlese (mit Vorschriften und Steuern aus Brüssel) kann ich gut nachvollziehen wenn z.B. Frau Thomschke nur noch nach Deutschland liefert.

Zitat - Antwort-Nr.: 12 | Name: Lokalbahnfuzzy

Mit der neuen Verordnung zum 01.07. hat sich das aber grundlegend geändert. Jetzt gilt für das gesamte EU-Gebiet pauschal eine Freigrenze von 10.000 €. Überschreitet man den Wert mit seinem Auslandsumsatz, muß man sich (vorher*) registrieren lassen und die Bürokratie beginnt erst richtig (*als würden wir alle Hellseher sein).



Die 10.000€ Umsatz sind dann der zulässige Auslandsumsatz? Für einen kleinen Händler ist die Grenze vielleicht noch ausreichend. Für Händler die diese Grenze überschreiten beginnt dann der Brüsseler Bürokratie-Horror... Wollte man mit der EU nicht unnötige Bürokratie abschaffen? Oder will man mit den Transfer-Dienstleistern neue Arbeitsplätze innerhalb der EU schaffen?

Grüße
Markus
liegt wohl eher daran, dass Mitgliedsstaaten mit hoher UST keinen Steuerwettbewerb zu Hause haben wollen.
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wollte man mit der EU nicht unnötige Bürokratie abschaffen? Oder will man mit den Transfer-Dienstleistern neue Arbeitsplätze innerhalb der EU schaffen?



Neinnein, die EU war noch nie für Arbeitsplätze da. Die sind immer nur zufällig entstanden, wenn sich damit Geld verdienen ließ...

Grüße,
Rico
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Mit dem neuen OSS-Verfahren liegt nun auch das Problem im Inner-EU-Ausland, denn bislang galten hier Freigrenzen zur USt-Abfuhr für jedes Land gesondert. Mit der neuen Verordnung zum 01.07. hat sich das aber grundlegend geändert. Jetzt gilt für das gesamte EU-Gebiet pauschal eine Freigrenze von 10.000 €. Überschreitet man den Wert mit seinem Auslandsumsatz, muß man sich (vorher*) registrieren lassen und die Bürokratie beginnt erst richtig (*als würden wir alle Hellseher sein). Was wird also die logische Vorgehensweise für KHS-Shops sein, die in der Regel nicht mit üppigem Ausandsgeschäft ausgestattet sind? Genau - sobald die Auslands-Umsatzgrenze von 10.000 € pro Jahr in bedrohliche Nähe kommt, dann wird der Auslandsverkauf über den Online-Shop bis auf Weiteres ausgesetzt und abgeschaltet. Damit überschreitet der Betreiber diese Grenze nicht und im nächsten Steuerjahr gehts dann nach gleichem Schema weiter. Wenn man korrekt und legal bleiben will (alle illegalen hängen sowieso bald drinnen) bleibt einem somit nichts anderes übrig. Die Kunden sind wie so oft dann dank solcher EU-Vorschriften die Gelackmeierten und müssen sich bis ins nächste Jahr gedulden.



OSS gilt nur für Business-to-Consumer-Verkäufe. Dies gilt NICHT für Business-to-Business. Wenn Sie weiterhin ins Ausland liefern möchten, können Sie entweder ausländische Händler (die natürlich auch verdienen wollen) oder das OSS-System nutzen.

Warum sollten Sie den Auslandsverkauf auf Ihrer Website stoppen, um kein OSS zu haben?? Dies wird es dem Unternehmen nicht ermöglichen, international zu wachsen. Wir haben keine zusätzlichen Kosten mit OSS.

Entweder zahlen Sie die nur für Ihr Land geltende Mehrwertsteuer an Ihre Steuerbehörde oder Sie zahlen die Mehrwertsteuer der ausländischen Einkäufe an dieselbe Steuerbehörde und diese überweisen sie an die Steuerbehörde in andere Länder.

Ed
@ Markus #15

Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt.

Ein Händler muss dann eine umsatzsteuerliche Registrierung durchführen, wenn ...

a) er im jeweiligen Land ein Warenlager führt und dort auch Waren lagert - oder ...
b) er die Registrierungs-Lieferschwelle in einem Jahr übersteigt.

Bei letzterem beträgt die Lieferschwelle nicht 10.000 Euro, sondern ist abhängig davon, um welches Land es sich handelt. Die Grenzen liegen zwischen € 35.000 und € 100.000 ..... siehe hier: https://www.ecosistant.eu/umsatzsteuer-2021/

Diese Grenzen legt jedes Land für sich selbst fest. Für österreichische Händler, die nach Deutschland liefern wollen, gilt demnach eine Grenze von € 100.000, genauso wie für Lieferungen nach Belgien oder die Niederlanden.

Herby
Hallo Herby,

Das stimmt so leider nicht mehr, siehe auch in deinem Link weiter unten. Seit Juli 2021 gilt eine Gesamtumsatzgrenze von 10.000 von ALLEN Verkäufen insgesamt in der EU. Über dieser Grenze muss dann im jeweiligen Land die jeweilige Ust gezahlt werden, was äußerst mühsam ist und komplett kontraproduktiv, da die Kleinunternehmer Regelung, wo man keine USt verrechnen muss bis 35.000 Euro ausgehebelt wird.
In Zukunft wird's bei vielen kleinen Herstellern, die unter die Kleinunternehmer Regelung fallen dann halt ganz einfach spätestens irgendwann in der 2. Jahreshälfte keinen Auslandsversand mehr geben....
LG, Claudia
Claudia,

so ist das leider. An sich wär´s ja kein Problem, einen kleinen Laden zu organisieren, der den Import übernimmt. Ich habe mir das gestern überlegt.  aber beim Weiterverkauf hängt man dann wieder mit Gewährleistung, Kundendienst, zwanzig verschiedenen Abgaben etc drinnen. das ist mir dann auch zu blöd, nur wegen ein paar Ätzteilen.

Andras

PS:: was ist den Idioten da wirklich eingefallen?
Hallo Herby,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

informiere Dich einfach mal bei LogoIX. Die Adresse, die ich beim deutschen Händler bekannt gebe, lautet:

Hans Muster
12345 / LogoiX
Wasserburger Str. 50a
83395 Freilassing
Deutschland



Wenn du das dort so eingetragen hast ist es für uns dann ein Inlandseinkauf in Deutschland. Da hast du recht, wenn du im Shop diese Adressform sowohl bei der Rechnungsadresse und auch bei der Versandadresse eingibst. Vielleicht sollten wir in den AGB´s darauf hinweisen. In unserem Shop-System kannste ja bei deiner Rechnungsadresse die österreichische Anschrift und bei der Versandadresse die von LogoiX in Freilassing angeben. Aber dann besteht natürlich wieder ein Auslandseinkauf für uns als KHS. Danke für deinen Tipp, ich werde mich mal darum kümmern ob dein angewandtes Adressverfahren sowohl steuerlich wie EU-konform ist. Fraglich ist noch der "Max Muster" und die LogoiX - Kundennummer. Meine Steuerberaterin wird´s aber bestimmt wissen. Ich berichte wieder wenn ich i.d.S. schlauer geworden bin.

Liebe Grüße und schöNes WocheNeNde
wüNscht Jürgen / Kreativ3.De
https://www.modellkreationen.de
Deine IP interessiert für die korrekte Rechnungsstellung aber nicht
Hallo Ed,

es ehrt mich, dass du mich in der "Sie"-Form ansprichst. Im Forum besteht aber normal das "Du" unter MoBahnern und das darfst du auch gerne immer in der Kommunikation mit mir einsetzen - wir sind ja praktisch alles (MoBa-)1zu160-Familienmitglieder.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

OSS gilt nur für Business-to-Consumer-Verkäufe. Dies gilt NICHT für Business-to-Business.

Das ist grundsätzlich korrekt, aber über unser Onlinesystem kaufst du immer als B2C-Kunde ein - das kannst du aus unseren AGB´s erfahren.
Für "gewerbliche" Einkäufer gilt natürlich das B2B-System, jedoch nicht über den Online-Shop! Wenn du als Gewerbebetrieb bei uns einkaufen möchtest, dann zählst du automatisch als Gewerbedirektkunde und erhältst bei vorliegender internationaler Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deine Rechnungen und Lieferungen "netto" und nur außerhalb unseres Customer-Shop`s. Dazu müßten wir für deine Firma zuvor B2B kommunizieren und für dich eine Kundenverbindung anlegen.
Willst du dann aber "ohne MwSt" einkaufen bedeutet dies, dass eine reine (Klein-)Gewerbeanmeldung in deinem Heimatland nicht ausreichend ist, sondern du gemäß deinem Firmenumsatz und entsprechender Steueranmeldung zum vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen optiert hast.
Ich denke aber, dass hier im Forum nur die allerwenigsten über diese Option verfügen. Aber auch diese Frage stelle ich bei meinem nächsten Besuch in unserer Steuerkanzlei. Soll ja alles nach "Recht und Ordnung" laufen, gell?

Hallo Claudia,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das stimmt so leider nicht mehr, siehe auch in deinem Link weiter unten. Seit Juli 2021 gilt eine Gesamtumsatzgrenze von 10.000 von ALLEN Verkäufen insgesamt in der EU. Über dieser Grenze muss dann im jeweiligen Land die jeweilige Ust gezahlt werden, was äußerst mühsam ist und komplett kontraproduktiv, da die Kleinunternehmer Regelung, wo man keine USt verrechnen muss bis 35.000 Euro ausgehebelt wird.
In Zukunft wird's bei vielen kleinen Herstellern, die unter die Kleinunternehmer Regelung fallen dann halt ganz einfach spätestens irgendwann in der 2. Jahreshälfte keinen Auslandsversand mehr geben....

Damit liegst du konkret richtig. Und falls ein KSH über solche guten Auslandsumsätze innerhalb der EU kommt, dann wird genau das passieren, was du beschreibst. "Schau mer ma" was die Shops in Zukunft da so machen ...

Auch euch ein schöNes WocheNeNde
liebe Grüße sendet JürgeN / Kreativ3.De
https://www.modellkreationen.de

Soo gut müssen die Auslandsverkäufe dann gar nicht sein, 10.000 hören sich erst mal nach sehr viel an, aber es geht ja um Umsatz und wenn man das Porto dann wegrechnet (und das sind ja mind. so um die 10 € wenn man ins Ausland versendet), dann bleibt unterm Strich gar nicht mehr sooo viel übrig. Ud ich hab das oft, dass ein Kunde nur ein Modell sagen wir um 12 € kauft, das sind 12€ für einen Umsatz von 22€. Also ich finde diese 10,000 Umsatzgrenze ein Witz!!

Mich hat das jetzt heuer getroffen, ich verkaufe fast ausschließlich nach D, bin nur zufällig gerade noch rechtzeitig durch ein ebay-mail Gott sei Dank darauf aufmerksam geworden (meine Steuerberaterin hat da leider geschlafen). Hab jetzt 2 Wochen lange überlegt, ob ich nicht überhaupt gänzlich den Hut draufhauen soll und mein Kleingewerbe wieder aufgebe und nur mehr für mich baue.
Punkt ist, dass man bei handgefertigten Produkten nicht überhöhte Preise verlangen kann, will ich zumindest nicht. Und wenn man dann 20% Ust, ca. 13% ebay Gebühr, Rohmaterialkosten, Verpackungskosten (mind. 050 €), Einkommenssteuer, Steuerberater, etc, im Preis berücksichtigt, dann wirds uninteressant. Bei handgefertigten Produkten hat man die Entwicklungszeit, dann muss man das Modell zusammenbauen, dann schreibt man Bestellbestätigungen, Rechnungen, muss es verpacken etc ... Und wenn man von dem ohnehin schon geringen Gewinn dann noch 20% Ust wegrechnen muss, fragt mach sich, wofür das alles. Da kommt ein Stundenlohn jenseits des Mindestlohns raus. Mit der Kleinunternehmerregelung und der Ust Steuerfreiheit hat sich das wenigstens noch etwas rentiert ..
Ich hab für mich persönl. beschlossen, bei Erreichen der Grenze den Laden dicht zu machen, bevor ich die Mehrkosten an den Kunden weitergeben muss... Ich muss ja Gott sei Dank nicht davon leben, sondern mache das eher aus Interesse und Spaß. Für andere Hersteller ist das schon bitterer, wenn ihr Lebensunterhalt davon abhängt.

LG, Claudia

ich schlage vor, wir schreiben einmal an unsere Abgeordneten im Parlament und stören Sie beim Austernschlürfen in Brüssel oder beim Schneckenessen in Strassburg, oder wo sie gerade sonst etwas für ihr leibliches Wohl tun. Ich gehe davon aus, dass das Killen der Kleinstunternehmen nicht das unmittelbare Ziel ihrer hehren Bestrebungen war.

Ich versuche einmal herauszufinden, wer von unseren Stars im Steuerausschuss sitzt. Vielleicht könnte jemand aus D dasselbe für die deutschen Abgeordneten machen.

Andras

Jetzt habe ich eine Webseite gefunden, auf der die drauf sind:

https://www.eumonitor.eu/9353000/1/j9vvik7m1c3gyxp/vl9nhnv5gpjx

Österreicher sind Karas (V) und Haider (F).

email Adressen und Postadressen sind hier zu finden:

https://www.parlament.gv.at/WWER/EU/#

Hallo Claudia,

die Lösung liegt darin, sich einen Zwischenhändler in den wichtigsten Zielländern zu suchen. Natürlich will so ein Zwischenhändler berechtigterweise auch etwas daran verdienen, das schlägt sich leider im Preis nieder.

Auf der anderen Seite entfällt natürlich jede Menge Arbeit. Man hat nicht mit vielen Einzelkunden zu tun, sondern man packt nur alle paar Wochen EIN großes Paket. Das verringert den Aufwand drastisch, so dass man dann auch ein bisschen mit dem Preis nachgeben kann.

Speziell bei Elektronikartikeln ist der Zwischenhändler wahrscheinlich schon bei den entsprechenden Systemen angemeldet, so dass auch hier kein Aufwand entsteht.

Grüße
Zwengelmann
Hallo Michael,

die meisten der Kleinen werden sich gar nichts suchen. Die werden einfach gar nicht mehr ins Ausland verschiffen oder wie Claudia meint, wenn sie in die Nähe der Umsatzschwellen kommen, aufhören, zu verkaufen.

Ich habe mir das mit dem Zwischenhandel gestern auch schon überlegt, aber habe ich Lust für ein paar Cents mir Streiterereien über Qualität, Garantien, Widerrufen oder sonst etwas anzutun, für Dinge, über die ich selbst keine Kontrolle habe? Eher nicht.

Andras



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