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THEMA: Neue Lok Adresse - neu Einmessen?

THEMA: Neue Lok Adresse - neu Einmessen?
Startbeitrag
ChristianL - 14.02.22 19:58
Hallo,

muss ich bei einer Änderung der Digitaladresse die Lok neu einmessen? Ich gehe eigentlich davon aus, dass die "Fahrwerte" im Decoder sind und unabhängig von der Adresse zur Verfügung stehen. Also würde nach meiner Vorstellung kein neues Einmessen erforderlich werden.

Ich habe TC Gold 9. Lokdecoder D&H 10 1. und 2. Generation und fahre DCC.

VG Christian

Hallo Christian,
du brauchst die Lok nicht neu einzumessen.
Gruß, Uli
Hallo Christian,
die Einmesswerte sind in TC als Datensatz abgelegt und nicht in der Lok
Neue Lok = Neuer Datensatz ergo Einmessen
Bestehende Lok die Lokadresse auch in TC ändern = kein neuer Datensatz ergo nicht neu Einmessen

Gruss Hartmut
Hallo Uli und Hartmut,

danke für die Antworten. Hartmut das ist nachvollziehbar

Viele Grüße
Christian
Hallo Chrsitian,

also wenn du "nur" die Adresse im Lokdecoder änderst, dann musst du in TC nichts verändern, außer dass natürlich die Adresse in der Lok selbst auch angepasst wird.

Wenn du aber an anderen CV-Werten was änderst (Brems-, Beschleunigungsverhalten, Motorkennlinie, usw.) dann musst du neu einmessen.

Schöne Grüße
Markus
Hallo Markus,

Hintergrund ist die Systematik in meiner Lokbezeichnung. Ich habe 4-stellige Adressen. Die erste Stelle gibt die Art der Lok an:

1 = Dampf
2 = Diesel
3 = E Lok
4 = Triebwagen

Die nächsten beiden Stellen sind ein Hinweis, um was für einen Typ Lok es sich handelt. Im vorliegenden Fall geht es um eine BR 56.

Die letzte (4. Stelle) Ziffer ist eine Zählnummer. Habe ich nur ein Exemplar von einer Lok, dann ist dort eine Null.

Die vorhandene Lok hatte also die Adresse 1560. Nun habe ich eine zweite Lok BR 56 gekauft. Dann muss aus der Null eine 1 werden. Aus der ersten Lok 1560 muss also 1561 werden. Alle weiteren Loks desselben Typ haben dann 2 ff.  . Die neue Lok erhält dann also die Adresse 1562. Alle anderen Einstellungen bleiben.

Die erste Lok ist Top eingemessen. Deshalb ist es beruhigend, nicht neu Einmessen zu müssen.

Viele Grüße
Christian

Hallo

Zitat - Antwort-Nr.: 4 | Name: Markus

Wenn du aber an anderen CV-Werten was änderst (Brems-, Beschleunigungsverhalten, Motorkennlinie, usw.) dann musst du neu einmessen.

Brems- und Beschleunigungsverhalten sollten IM TC eingestellt werden und nicht in den CVs. Bei mir stehen CV3=CV4=1. (Bei 0 könnten Züge beim Nothalt entgleisen.)
Darüber hinaus haben die Brems- und Beschleunigungs-CVs auch keine Auswirkung auf die Einmesskurve. Achtung beim Einmessen muss IMMER gewährleistet sein, dass die Lok bei BEGINN der Messstrecke ihre Geschwindigkeit erreicht hat.
Bei Soundloks ist es oft sinnvoll, nach dem Einmessen wieder den Werkswert für die Beschleunigungs-CV einzuprogrammieren. Die Brems-CV bleibt auf 1, das Bremsen wird in TC passend eingetragen.  

Dietrich


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