1zu160 - Forum



Anzeige:
Arnolds Modell Web

THEMA: Achtung: Hermes versicherter Versand nicht zwin. versichert

THEMA: Achtung: Hermes versicherter Versand nicht zwin. versichert
Startbeitrag
FireDragon - 23.02.24 11:02
Hallo,

heute eine Warnung an euch hinsichtlich des versicherten Versandes mittels Hermes.
Ich hatte über die Forumskleinanzeigen eine Lok erstanden. Versandt wurde sie per Hermes, versicherter Versand. Die Lok kam leider mit zerstörtem Gehäuse bei mir an (sie war vor Versand unversehrt, Fotos existieren, Schäden wirkten frisch). Der Schaden wurde von mir bei Hermes per E-Mail reklamiert. Sollte ja kein Problem darstellen, war ja extra ein versicherter Versand.
Bearbeitungszeit: 4 Wochen!
Antwort schlussendlich (Zitat): "Es wurde eine Sendung mit transportsensiblem Inhalt versendet. Hierzu zählen insbesondere fragile und zerbrechliche Waren. Diese sind, unabhängig von der verwendeten Verpackung, von der Haftung ausgeschlossen. Dem normalen Transportgeschehen (z. B. Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüssen) können solche Sendungen nicht standhalten. Hier verweisen wir auf die gesetzlichen Haftungsausschlussgründe nach § 427 Handelsgesetzbuch (HGB). Wir bedauern sehr, dass wir keine bessere Nachricht für Sie haben."

Die Lok war einwandfrei mittels mehrerer Lagen Zeitung, Noppenfolie und sonstiger Polsterung geschützt...

Also ACHTUNG bei einem Versand. Ich werde in Zukunft penibel darauf achten, Hermes bei Modellbauartikeln nicht mehr zu wählen.

Nach längerer Reklamation, mehrerer E-Mails, Rechtsmittelandrohung etc. bekomme ich von hermes kulanterweise (oder aber nur aufgrund meines Nervens...) die Hälfte des Schadens ersetzt...

Viele Grüße
Philipp

Oha, gut zu wissen. Vor einigen Jahren war das bei Hermes offenbar noch anders. Waggons kaputt, schaden ersetzt bekommen.

Hast du mal recherchiert, ob das bei anderen Versandunternehmen ebenfalls so ist?

Fabian
Hallo Philipp,

ich habe große Bedenken, ob der Hinweis durch Hermes auf das Handelsgesetzbuch zutreffend ist. Es regelt das Verhältnis unter Kaufleuten!

Ich weiß nicht, wie groß der Schaden ist.

Viele Grüße
Christian
Hallo,

für mich wäre die Kernfrage, ob der Versandkarton sichtbar beschädigt war.
Wenn ja müssen sie haften. Wenn nein ist zu schlecht verpackt worden.
Mehrere Lagen Zeitungspapier ist zum Beispiel nicht zweckmäßig. Fest zusammengeknülltes Zeitungspapier schon eher.
Es darf im Paket beim Schütteln nichts wackeln. Auch die relativ schwere Lok in ihrer Kunststoffbox nicht (bei manchen Modellen bewegt sich ja selbst das schwere Innenleben leicht im Gehäuse hin und her). Dann geht auch bei rauer Behandlung nichts kaputt. So sensibel, dass man sie nicht verschicken kann, sind Loks ja zum Glück nicht.
Es sei denn, es ist ein Modell mit sprödem Gehäuse, welches schon beim Ansehen reißt.
Ich vermute, auch DHL etc. hätte nicht anders entschieden.
Versichert heißt aus meiner Sicht in erster Linie, dass gegen Verlust oder Beschädigung von außen versichert ist. So schlecht wie oft verpackt wird, müssten die sich dumm und dämlich bezahlen. Und dann gäbe es sicher auch nicht wenige, die dann ihre defekten Dinge zum Portopreis ersetzen lassen würden.
Um welche Lok handelt es sich, wenn man Fragen darf?

VG Nico

HALLO PHILIPP,

interessant was du da schreibst , ich hatte mit Hermes eine Lok nach Wien versendet
die nie angekommen ist.
Das Packet wurde normal aufgegeben und war automatisch versichert gege3n alles oder nichts ?
Bei meiner Reklamation und Wartezeit des Suchsauftrag war kein Ergebnis erzielt worden.
Von Hermes wurde mir dann unaufgefordert bei Vorlage einer Rechnung der volle Ersatz angeboten. Nach Vorlage dieser RE erhielt ich den Kaufpreis ersetzt.
Das dürfte scheinbar bei Bruch nicht der Fall sein !!

Gruß aus Salzburg
Gernot
Moin
ist schon Jahre her, eine Grafikkarte bekommen, auf dem Karton war noch der Reifenadruck eines Fahrzeugs sichtbar, unzureichende Transportverpackung, DHL.
Gruß
Christoph
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

"Es wurde eine Sendung mit transportsensiblem Inhalt versendet. Hierzu zählen insbesondere fragile und zerbrechliche Waren. Diese sind, unabhängig von der verwendeten Verpackung, von der Haftung ausgeschlossen. Dem normalen Transportgeschehen (z. B. Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüssen) können solche Sendungen nicht standhalten. Hier verweisen wir auf die gesetzlichen Haftungsausschlussgründe nach § 427 Handelsgesetzbuch (HGB). Wir bedauern sehr, dass wir keine bessere Nachricht für Sie haben."


Hallo zusammen,
ich arbeite seit vielen Jahren in der Kontraktlogistik. Für unsere Kunden versenden wir rund 200.000 Pakete im Jahr. Da bleiben 200-300 Schadensfälle nicht aus.

Meine Erfahrung mit ALLEN Paketdiensten ist, dass auf eine Schadensanmeldung immer eine Mail, die sinngemäß wie oben stehend lautet, zurückkommt. Spontan ist mir kein Fall präsent, wo ein Schaden einfach nur reguliert wurde.

Als Großkunde haben wir dann natürlich mehr Möglichkeiten über unseren Key Accounter zu gehen, der dann der internen Schadensregulierung Druck macht.

Prinzipiell setzen die Schadensabteilungen der Paketdienste auf die Zermürbungstaktik. Nicht jeder bleibt so hartnäckig  wie Philipp!
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Also ACHTUNG bei einem Versand. Ich werde in Zukunft penibel darauf achten, Hermes bei Modellbauartikeln nicht mehr zu wählen.


Da diese Taktik alle Standardpaketdienste (DHL, UPS, GLS, DPD, Hermes) anwenden, wird das wenig bringen.

Grundsätzlich aber liegt die Schadensquote im Promillebereich; mehr als 99,5% der Sendungen kommen unversehrt an.

Viele Grüße,
Mathias

Man könnte evt. auch die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten.

VG Nico
Süpi.

Es reicht, Abzieherverein Hermes!
Bislang hatte ich immer gerne mit Hermes versendet,
weil die Bude nur auf der anderen Straßenseite liegt.
Dann hatte ich vor einiger Zeit ein ähnliches Problem.
Das Paket kam nicht an.
Kopien von den Rechnungen geschickt und alles.
Dann wurde von Hermes
"- Screenshot der Verkauf- bzw. Kaufbestätigung welche zum Versand führte
- Kontoauszug, der den Geldfluss dokumentiert."
gefordert.
Da war ich bedient.
Beides geht die nun wirklich nichts an.
Die sollen Waren von A nach B versenden und das zuverlässig.
Ab sofort nur noch Versand mit DHL.

N-Gruß
Chris


Hallo Philipp, hi in die Runde,

meist hilft die Ankündigung, mit dem Vorgang an die Öffentlichkeit zu gehen, ungemein... - da wird dann zwar meist auch nur die "Kulanz" ausgepackt, "natürlich" unter Ausschluß irgendwelcher rechtlichen Gegebenheiten. Aber das kann dir gegebenfalls egal sein, wenn die Summe komplett anerkannt worden wäre. Offensichtlich warst du zu geduldig mit dem Verein ...

Ich habe in der Vergangenheit bei vergleichbaren Vorgängen zur Erstattung stets die Erfahrung gemacht, die Drohung, den Vorgang öffentlich zu machen, scheuen alle, wie der Teufel das Weihwasser! Es ist ja zugleich aufgrund der umfangreichen Rechtsabteilungen größerer Unternehmen oft die einzig wirksame "Waffe". Der Rechtsweg, selbst wenn man auf gesetzlicher Grundlage Aussicht auf Erfolg "haben könnte", bringt einen in der Regel um Haus und Hof... - die widersprechen jeglichen Verurteilungen einfach so lange, bis dem Gegenüber die Luft ausgeht, da hilft auch der Rechtsschutz oft wenig. Irgendwann klinken die sich auch aus...

Weil sie letztlich auch alle wissen, egal, wie es final ausgeht, "irgendwas bleibt immer hängen". Und was nützt eine ganze Rechtsabteilung, die zwar dafür "sorgt", daß man letztlich nicht zur Verantwortung, zur Haftung gezogen wird. Aber zwischenzeitlich durch schlechtes Image XY% Kundenrückgang zu vermelden ist...

meint grüßend
Roland
Das mit der Hinhaltetaktik stimmt. Vor einigen Jahren hatte ich auch einen Hermes Verlustfall, alles weggeschickt und wochenlang keine Reaktion. Auch nach Ablauf der Nachfrist nicht. Dann Anzeige gestellt, auf einmal ging alles relativ schnell mit der Abwicklung. Die brauchen manchmal den Druck.

Wenn die Versandverpackung aussen unbeschädigt ist, gilt halt die Annahme, das der Artikel nicht genug geschützt war. Wichtig, manche Paketdienste machen mittlerweile Fotos vom Paket vor der Auslieferung! Da ist dann nichts mit nachher selber noch das Paket eindellen...

A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hallo,

@Philipp/#0: wenn ich es richtig verstehe, hast du als Empfänger reklamiert. Das finde ich interessant, da z.B. DHL darauf besteht, dass sich der Versender meldet, den dieser und eher nicht du steht in Vertrag mit ihnen.
Sicher, du hättest bei Bestehen auf der Regulierung durch den Verkäufer das Problem nur an ihn weitergeleitet und er wäre der Ange*******e.

@Roland: das kann ich bestätigen. Ich hatte einen Streit mit Mediamarkt mit zermürbend langem Hin und Her. Immer wieder neue Bearbeiter im Callcenter sorgten dafür, dass keiner das bisherige las und immer wieder die gleichen Nachfragen oder Unverständnisse an den Tag legte. Dann wandte ich mich an Computerbild - die suchen ja solche Fälle. Zack, kontaktierte mich der Marktleiter und regulierte alles zu meiner Zufriedenheit. CoBi hatte auch was davon, weil sie ja den Fall als mit ihrer Hilfe gelöst schildern konnten.

@Loktiger: "Da ist dann nichts mit nachher selber noch das Paket eindellen..." - braucht man ja auch nicht, das macht der Auslieferer gratis unterwegs

Zum Schluss noch eine Anregung: Posten solcher Themen unter Off-topic.

Viele Grüße
Frank
Bevor hier wieder spekuliert wird, hier greifen in erster Linie die §§ 407 ff. HGB und insbesondere §§ 425 ff. HGB.

Das ist der Frachtvertrag und die Haftung für Güter- und Verspätungsschäden.

Im Übrigen muss der Versender Haftungsansprüche stellen, da der Vertrag zwischen ihm und der Logistikfirme zustande gekommen ist.

Vermutlich wird das, was ich hier schrieb, wie üblich überlesen .

Gruß
Jürgen
Hallo,
bei DHL gibt es für solche Fälle Verpackungsvorschriften, welche die Garantie absichern, zum Download. Da ist der Abstand zwischen Innen- und Außenkarton bezeichnet und wird auch auf das Füllmaterial dazwischen Eingegangen. Für Kameras oder Modellbahnen ist die Originalverpackung als Innenkarton in der Regel ausreichend. Da gilt es dann nur die Polsterung und den Abstand zum Außenkarton zu beachten.

Ein Haftungsausschluss für solche Güter ist mir bei DHL nicht bekannt.

Beste Grüße
Frank
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Bevor hier wieder spekuliert wird, hier greifen in erster Linie die §§ 407 ff. HGB und insbesondere §§ 425 ff. HGB.


Hallo Jürgen,
das Problem ist hier: Recht haben und Recht bekommen!

Die Paketdienste wissen, dass nur ein Bruchteil der Geschädigten den Klageweg beschreiten wird. Und das nutzen sie für Ihre Zermürbungstaktik; immer in der Hoffnung, dass der Kunde bei den meistens nicht so hohen Schadenssummen irgendwann genervt aufgibt.

Viele Grüße,
Mathias
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Im Übrigen muss der Versender Haftungsansprüche stellen, da der Vertrag zwischen ihm und der Logistikfirme zustande gekommen ist.

Vermutlich wird das, was ich hier schrieb, wie üblich überlesen .


I'm Gegenteil - es ist offenbar schon gelesen worden bevor du es geschrieben hast!  
(Schau mal in den ersten Absatz im Beitrag über deinem...)

LG Didi
Hallo Didi,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

I'm Gegenteil - es ist offenbar schon gelesen worden bevor du es geschrieben hast!  
(Schau mal in den ersten Absatz im Beitrag über deinem...)



Das hat eine ganz einfache Erklärung. Als ich anfing meinen Beitrag zu schreiben gab es den Vorgängerbeitrag noch nicht. Ich wurde während des Schreibens beruflich abgelenkt. Das passiert nicht selten. Also, so lustig ist das gar nicht .

Aber auch mein Vorschreiber stellte das bereits fest. Hermes weist übrigen selbst darauf hin, dass Ansprüche durch den Absender zu stellen sind.

Gruß
Jürgen

Hallo Matthias (@14),

Das HGB gilt in der Regel nur für Kaufleute untereinander. Insofern käme es darauf an, Ob Phillip von privat oder  von einen  Händler gekauft hat.

Zum berechtigten Anspruchsteller haben die Vorschreiber schon zutreffend ausgeführt.

Viele Grüße
Christian
Nicht ganz. Für Hermes gilt das HGB. Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das HGB kommt folglich nur zur Anwendung, wenn Kaufleute am Geschäft beteiligt sind, wie schon bemerkt. Grundsätzlich genügt es aber, dass lediglich ein am Geschäft Beteiligter „Kaufmann“ ist (sog. einseitiges Handelsgeschäft).

Das ist hier aber überhaupt nicht das Thema. Hier geht es einfach nur um die Haftung von Hermes, die in den AGB geregelt ist. Und dort findet man auch den Verweis u.a. auf §§425 ff. HGB. Hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__425.html

Die interessante Frage ist, ob hier irgendein Haftungsausschluss greift. Das ist so in den AGB zumindest nicht zu erkennen.

Dennoch, die Ansprüche muss der Versender stellen.

Gruß
Jürgen
Hallo Philipp,

wie oben schon mehrfach geschrieben wurde kann eigentlich nur der Vertragspartner von Hermes ( wie auch bei allen andern Transportdienstleistern) Regressansprüche stellen.

Aber, worauf ich noch eingehen möchte ist das Thema Verpackung an sich, und da hakt es gerne mal qualitativ bei privaten Versendern.  

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Lok war einwandfrei mittels mehrerer Lagen Zeitung, Noppenfolie und sonstiger Polsterung geschützt...


und das ist jetzt die Frage ob die Verpackung so wirklich ausreichend war.
Das maße ich mit ohne die Sendung und den Inhalt gesehen zu haben nicht an.
Aber es stellen sich mit ein paar kritische Fragen
Mehrere Lagen Zeitung - was sollen die bewirken?
Noppenfolie - da kommt es draus an wie fein die ist und auch wieviel Lagen verwendet werden.
Sonstige Polsterung - was genau damit der Inhalt sich nicht im Paket bewegen kann?
Mit OVP ist natürlich besser als ohne OVP.

Es kommt auch darauf an wie das ganze dann im Inneren des Kartons gegen verschieben / verrutschen gesichert war.
Und ein nicht unwesentliche Frage ist auch in welchen Zustand die Außenverpackung war.  

Was auch bei einer Reklamation auf Regress von Vorteil ist, direkt mit fachbezogen Argumenten und Ausdrücken zu arbeiten. Du mußt dem gegenüber direkt signalisieren das du weißt wovon du sprichst.

Gruß Detlef

Seit fast 35 Jahren in der Logistikbranche tätig.
Ist nicht auf Hermes zu begrenzen. Ich verschicke fast ausschließlich mit Hermes. Von ca. 200 oder mehr Paketen über die Jahre bislang nur eines nicht angekommen, und zwar nach Holland meine ich. Eines ist an einen falschen Paketshop geliefert worden, aber dann doch angekommen. Mit DHL bzw. Post habe ich einiges mehr erlebt...

Wenn ich sehe wie die Leute die Sachen verpacken graust es mir manchmal. Fest zusammen geknülltes Papier? Wenn da drin alles fest ist, was soll dann einen Stoß dämpfen? natürlich darf der Gegenstand in dem Karton nicht herumfliegen, aber ganz starr sollte er auch nicht drin liegen.
Das Frachtgut gehört in weiche Luftpolsterfolie, evtl. vorher noch in weiches 1mm Schaumstoffpapier. Danach um das Ganze evtl. Papier oder weitere Luftpolsterfolie. Beim Papier sollte etwas Luft sein, sonst gibt es ja außer der Luftpolsterfolie nichts was einen evtl. Stoß abfängt.

Ich hab verschiedenen Paketdienstleistern mal zugeschaut wie die mit den Paketen umgehen. Da schenkt sich mittlerweile keiner was.
Ein Anwalt hilf den Paketheinis übrigens gerne mal auf die Sprünge und macht Dinge möglich, die vorher nicht gingen. Ist leider in Deutschland mittlerweile so.

Gruß
Thomas
Abend,

meine Sendungen als Versender oder Empfänger klappen mit Hermes wie auch DHL zu 99 Prozent ohne Probleme. Und die 2 Fälle die ich schon mal hatte Hermes anstandslos reguliert. Meine Erfahrung sind durchweg positiv, gleichwohl es ärgerlich ist, wenn es mal Probleme gibt. Aber wenn musste ich mich als Versender drum kümmern, nicht der Empfänger. Der Grund wurde ja oben bereits genannt.

A und O ist aber die innere Verpackung. Die erfolgt bei mir nach dem Prinzip: Hörste nix, passiert auch nix. Heißt Lufpolster reichlich gewickelt und umschlossen, das eine Lok da auch nicht rausrutschen kann. Dann packe ich meine Pakete immer etwas "zu voll" damit das Paket mit den ganzen Luftpolster recht stramm gepackt ist. Das stabilisiert sich dann auch durch inneren Druck. Bisher habe ich dafür vom Empfänger auch schon lobende Worte erhalten. Kommt also gut an - in doppelter Weise.

Gruß, Felix B.

Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

natürlich darf der Gegenstand in dem Karton nicht herumfliegen


Genau das tut aber die Conrad Logistik seit einigen Jahren, außer die Sendung kommt von einer Filiale.

Grüße, Peter W
Moin,

Oder der (beim Moba Händler) gekaufte Artikel wird in den OVP auf den boden des Versandkarton gelegt, und dann von oben mit Schaumflocken abgefüllt Ist aber gut gegangen

Grüße aus Assen (NL)
Jan
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

.Hallo Philipp,

wie oben schon mehrfach geschrieben wurde kann eigentlich nur der Vertragspartner von Hermes ( wie auch bei allen andern Transportdienstleistern) Regressansprüche stellen.


Bei DHL ist das auch so, bei Hermes kann aber auch der Empfänger einen Verlust einreichen. Ist ja auch bei Privat an Privat die bessere Lösung, da das Verlustrisiko beim Käufer liegt.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hallo Philipp,
kennst du den Verkäufer gut?
Ohne ihm hier etwas zu unterstellen.

Ich hatte vor ein paar Jahren das gleiche Problem.
Artikel bei eBay ersteigert. Fotos einwandfrei.
Der Artikel war gut verpackt.
Doch das Gehäuse war bei Ankunft gerissen.
Hermes lehnte die Regulierung ab.
Mit der Begründung, dass die Verpackung dem Inhalt entsprechend sicher sein muss. Es gab äußerlich sichtbar keine Schäden.

Später habe ich dann  gelesen, dass eine Serie bestimmter Minitrix Gehäuse nach Jahren dazu neigen zu reißen.

Auf selbst gemachten Fotos habe ich damals den Riss auch nicht erkannt.
Somit könnte es sowohl Betrug des Verkäufers gewesen sein, als auch Bruch des sehr sensiblen Gehäuses auf dem Transport. Ich tendierte später zu Betrug, da mich ähnliche Modelle dieser Serie in einwandfreiem Zustand auch mit Hermes erreichten.

VG Holger
Hallo Holger,

ich hatte das mit den sensiblen Lokgehäusen oben ja schon erwähnt. Lass mich raten 155 der DR?
Schweres und extrem locker sitzendes Innenleben und rissfreudiger Kunststoff erhöhen extrem die Bruchwahrscheinlichkeit.

VG Nico
Hallo an euch alle,

kurz zusammengefasst die wichtigsten Antworten.

Der Karton war von außen augenscheinlich unbeschädigt- Mehrere Lagen Zeitungspapier, Noppenfolie komplett umschließend umwickelt, unzählige Mullbinden. Also besser hätte man da nichts sichern können.
Wie das anscheinend oft so ist: erst einmal hinhalten, dann bei Nachhaken etc. eine Kulanzzahlung... 50 Prozent habe ich erstattet bekommen. Sprich 35 Euro Schaden. Kann/muss ich mit Leben, dazu ist der andere Aufwand leider zu groß (und somit unrentabel). Ist mir aber eine Lehre, hermes wird von mir somit gemieden.
Die Beschädigung muss in dem Paket passiert sein, da auch allerkleinste Details (Dachstromisolatoren) korrekterweise abgebrochen auf dem Dach lagen (und die Lok top umwickelt war). Wie man die vorher so hätte trapieren können, dass sie an der exakten Dachstelle verbleiben, ist mir nicht nachzuvollziehen.
Es ist eine weiße Lady, eine BR 143 von Minitrix.

Es war ein Kauf aus einer Kleinanzeige hier im Forum. Kein Händler beteiligt ;)

Nun gut, ich lasse es darauf beruhen.

Viele Grüße
Hallo,
in meinem Fall war es auch eine BR 143.
Nur in der weiß orangen Farbgebung.
Da sie in der OVP ohne Umwicklung versand wurde, sind die Isolatoren dran geblieben.
Ich meine die Lok selbst war nicht eingewickelt, die OVP schon.
Leider habe ich gar nichts bekommen.

Wenn man mal eine Sortieranlage in Betrieb gesehen hat, ist es eigentlich ein Wunder, dass die vom großen C versendeten Pakete ohne irgend eine Polsterung unbeschadet ankommen.

VG Holger
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es ist eine weiße Lady, eine BR 143 von Minitrix.


Die ist leider als Bröselknödel bekannt, wenn ich das so über die Jahre hier im Forum richtig verfolgt habe

Grüße, Peter W
Ja, ist sie.

A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Also trifft Hermes hier vielleicht gar keine oder nur teilweise Schuld und die Lok war trotz guter Verpackung für den Versand eigentlich nicht geeignet. Möglicherweise weiß das der Verkäufer auch nicht.

In dem Sinne ist die Kulanzlösung vielleicht gar nicht so schlecht.

Grüße, Peter W
Hallo,

und sie hat ebenso wie die 155 ein sehr schweres Innenleben, was möglicherweise auch noch leicht locker sitzt und wie ein Zughammer immer schön hin und her kann. Auch lagen Minitrix Loks aus dieser Zeit immer sehr locker in ihrem Kunststoffinlay. Man sieht das dann sehr schön an abgeschürfter Lackierung im Inlay.
Wenn man die Sendung hin und her geschwenkt hat, hat man unter Garantie gemerkt, dass sich da was bewegt. Wenn man die Bewegungsmöglichkeiten im Vorfeld eingeschränkt hätte, z.B. etwas Folie innerhalb der Box, hätte man den Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert.


VG Nico


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;