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THEMA: Versicherung beim Transport
THEMA: Versicherung beim Transport
MobafaN160 - 21.03.24 23:26
Hi
Mir ist erfahrungsgemäß bekannt das zB DHL bei einem Transportschaden nur auf eine Reklamation des Auftraggebers bzw Absenders reagiert was die Versicherung angeht, nicht des Empfängers. Bitte korrigiert mich falls das nicht stimmt.
Viele Verkäufer deuten jedoch drauf hin das der Käufer bzw Empfänger das Transportrisiko trägt. Dieser kann aber bei Beschädigung ja nicht Reklamieren, und hängt dann von der Kulanz des Verkäufers ab, ob dieser sich die Mühe mit DHL überhaupt gibt.
Wie rechtens ist das?
LG ChristiaN
Mir ist erfahrungsgemäß bekannt das zB DHL bei einem Transportschaden nur auf eine Reklamation des Auftraggebers bzw Absenders reagiert was die Versicherung angeht, nicht des Empfängers. Bitte korrigiert mich falls das nicht stimmt.
Viele Verkäufer deuten jedoch drauf hin das der Käufer bzw Empfänger das Transportrisiko trägt. Dieser kann aber bei Beschädigung ja nicht Reklamieren, und hängt dann von der Kulanz des Verkäufers ab, ob dieser sich die Mühe mit DHL überhaupt gibt.
Wie rechtens ist das?
LG ChristiaN
Christian,
das eine hat mit dem anderen nicht so viel zu tun.
Verkauft ein Händler online an privat, so ist er m.W. für den Versand mit verantwortlich, auch wenn er unversichert versendet. Bei Kauf von privat ist der Gefahrenübergang bei Versand, nicht bei Erhalten.
Vereinbare ich mit einem Privatverkäufer, dass der Versand versichert erfolgen soll, so ist es seine Nebenpflicht, im Falle eines Schadens etc., beim Versandunternehmen den Schaden oder Verlust geltend zu machen oder es zu versuchen. Das ist keine Kulanz. Genauso ist er verpflichtet, die Ware vernünftig zu verpacken.
Ob man das mit solchen Worten erreicht, ist eine andere Frage, es soll aber auch anständige Leute geben, für die das ohnehin eine Frage der Ehre ist.
Lasse ich mir von privat etwas als Brief zusenden und es geht verloren, ist das mein Bier, nicht das Problem des Verkäufers.
Gruß Klaus
das eine hat mit dem anderen nicht so viel zu tun.
Verkauft ein Händler online an privat, so ist er m.W. für den Versand mit verantwortlich, auch wenn er unversichert versendet. Bei Kauf von privat ist der Gefahrenübergang bei Versand, nicht bei Erhalten.
Vereinbare ich mit einem Privatverkäufer, dass der Versand versichert erfolgen soll, so ist es seine Nebenpflicht, im Falle eines Schadens etc., beim Versandunternehmen den Schaden oder Verlust geltend zu machen oder es zu versuchen. Das ist keine Kulanz. Genauso ist er verpflichtet, die Ware vernünftig zu verpacken.
Ob man das mit solchen Worten erreicht, ist eine andere Frage, es soll aber auch anständige Leute geben, für die das ohnehin eine Frage der Ehre ist.
Lasse ich mir von privat etwas als Brief zusenden und es geht verloren, ist das mein Bier, nicht das Problem des Verkäufers.
Gruß Klaus
Moinsens Christian,
man könnte meinen, die Wahrheit liegt dazwischen.
Ich hatte vor einigen Jahren den Fall, dass eine Lok, die im Paket zusammen mit anderen Modellen von meinem Digi-Spezi digitalisiert wurde, einen kräftigen Gehäusebruch erlitten hatte.
Also ein Transportschaden bei DHL-Paket.
Auftraggeber mein Digi-Spezi, ergo Vertragspartner von DHL und damit der einzige berechtigte Anspruchsberechtigte/alleinige Verantwortlichkeit mit DHL zu kommunizieren.
Ich habe ihm die notwendigen Daten und Bilder für den Schadensfall übermittelt und abgewartet, was passiert.
Um es kurz zu machen, mein Digi-Spezi wurde mit hanebüchenen Beweisforderungen und wilden Theorien zur Schadensersatzabwehr über Wochen hingehalten und genervt. Bis er irgendwann aufgegeben hat.
Das hat mir aber keine Ruhe gelassen, schließlich war ich ja letztlich der Geschädigte und DHL in der Pflicht. Über den Rechtsweg, der dann allerdings noch ein gutes halbes Jahr Geduld erforderte, habe ich dann zumindest einen Vergleich erreichen können.
Wenn man also nicht aufgibt und der Streitwert keine Bagatelle ist, kann ein Anwalt auch für den Nicht-Vertragspartner den Anspruch mit Erfolg verhandeln.
Ist zugegeben ein Einzelfall.
Gruß aus Nordertown
man könnte meinen, die Wahrheit liegt dazwischen.
Ich hatte vor einigen Jahren den Fall, dass eine Lok, die im Paket zusammen mit anderen Modellen von meinem Digi-Spezi digitalisiert wurde, einen kräftigen Gehäusebruch erlitten hatte.
Also ein Transportschaden bei DHL-Paket.
Auftraggeber mein Digi-Spezi, ergo Vertragspartner von DHL und damit der einzige berechtigte Anspruchsberechtigte/alleinige Verantwortlichkeit mit DHL zu kommunizieren.
Ich habe ihm die notwendigen Daten und Bilder für den Schadensfall übermittelt und abgewartet, was passiert.
Um es kurz zu machen, mein Digi-Spezi wurde mit hanebüchenen Beweisforderungen und wilden Theorien zur Schadensersatzabwehr über Wochen hingehalten und genervt. Bis er irgendwann aufgegeben hat.
Das hat mir aber keine Ruhe gelassen, schließlich war ich ja letztlich der Geschädigte und DHL in der Pflicht. Über den Rechtsweg, der dann allerdings noch ein gutes halbes Jahr Geduld erforderte, habe ich dann zumindest einen Vergleich erreichen können.
Wenn man also nicht aufgibt und der Streitwert keine Bagatelle ist, kann ein Anwalt auch für den Nicht-Vertragspartner den Anspruch mit Erfolg verhandeln.
Ist zugegeben ein Einzelfall.
Gruß aus Nordertown
Bei Hermes zB kann auch der Empfänger einen Verlust/Schäden einreichen. Wenn da nicht rechtlich was dran wäre, würden die das freiwillig kaum anbieten. Letztendlich, besonders bei eBay Verkäufen, ist ja der Käufer der eigentliche Bezahler und heimliche Auftraggeber für den Versand, der Verkäufer leitet das Geld im Prinzip nur in seinem Namen weiter, auch wenn mit ihm das Geschäft zustande kommt. Dazu kommen aber noch ganz wichtig der Gefahrenübergang und das der Käufer der Geschädigte ist. Das scheint auch von dem was ich von solchen Fällen so gehört habe rechtlich nicht immer so einfach zu sein, als wie wenn ich einfach nur so was verschicke. Es gab Fälle da musste wirklich der Empfänger als Geschädigter klagen. Und wenn die Paketfirmen das über ihre Versicherung laufen lassen kommt noch ein Punkt dazu.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Beitrag editiert am 22. 03. 2024 07:23.
teppichbahner - 22.03.24 14:14
Moin,
das der Transport vom Dienstleister versichert ist, ist letztlich oft nicht viel Wert. Nicht selten entziehen sich die Paketdienste mit völlig abstrusen Lügen jedweder Verpflichtung. Wer da nicht bereit ist, im Zweifel auch zum Anwalt und letztlich vor Gericht zu ziehen, wird oftmals mit Kulanzgeschwafel und nur anteiligen Leistungen abgespeist!
Gruß
Klaus
das der Transport vom Dienstleister versichert ist, ist letztlich oft nicht viel Wert. Nicht selten entziehen sich die Paketdienste mit völlig abstrusen Lügen jedweder Verpflichtung. Wer da nicht bereit ist, im Zweifel auch zum Anwalt und letztlich vor Gericht zu ziehen, wird oftmals mit Kulanzgeschwafel und nur anteiligen Leistungen abgespeist!
Gruß
Klaus
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