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THEMA: Signale, wie einsetzen....

THEMA: Signale, wie einsetzen....
Startbeitrag
Sammy - 31.08.17 11:58
Hallo miteinander,

da der Bau meiner Anlage so langsam fortschreitet, möchte ich auch auf signale nicht verzichten.

Nur..... was das betrifft, bin ich totales Greenhorn.
Gibt es ein einfaches Tutorial, welches verständlich und ohne viel Fachbegriffe erklärt, wo welche Signale eingesetzt werden, also Hauptsignale, Blocksignale,....

lg
Thomas

Zitat - Antwort-Nr.: 1 | Name: Mr.Rail


Ansonsten stelle einfach mal deinen Gleisplan ein...



Hier mein Gleisplan..



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Hallo Thomas,

da hast du dir einiges vorgenommen

Welche Epoche baust du/fährst du?

Gruß,

Simon
Ich fahre gemischt, Vorrangig aber III-IV
Also die EBO enthält zu Signalen folgendes:

Die Einfahrten in Bahnhöfe sind bei einer Einfahrgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h
durch Hauptsignale (Einfahrsignale) zu sichern. Ausnahmen sind zulässig.

Die Ausfahrten aus Bahnhöfen sind bei einer Ausfahrtgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h durch Hauptsignale (Ausfahrsignale) zu sichern. Ausnahmen sind zulässig

Blockstellen, Abzweigstellen, Überleitstellen und Gleisverschlingungen sind durch Hauptsignale
zu sichern.

Bewegliche Brücken sind örtlich durch Signale so zu sichern, daß die Signale in der Haltstellung verschlossen sind, solange die Brücke entriegelt ist, und daß die Brücke bei Fahrtstellung der Signale nicht entriegelt werden kann.

Höhengleiche Kreuzungen zweier Schienenbahnen, die dieser Verordnung unterstehen, sind durch Hauptsignale in gegenseitiger Abhängigkeit zu sichern. Untersteht eine der Bahnen nicht dieser Verordnung, so ist mit der Zulassung (§ 3 Abs. 2) der Kreuzung zu bestimmen, ob und wie sie zu sichern ist.

Auf der freien Strecke liegende Weichen, die mit mehr als 50 km/h gegen die Spitze befahren werden,
und damit zusammenhängende Gleiskreuzungen sind durch Signale zu sichern. Anschlußstellen können auch durch Signale benachbarter Zugfolgestellen gesichert werden, wenn zwischen Anschlußweichen, Flankenschutzeinrichtungen und Signalen Abhängigkeit besteht.

Der Abstand zwischen dem Hauptsignal und dem zugehörigen Vorsignal soll mindestens so groß sein wie der zugelassene größte Bremsweg (§ 35 Abs. 4). Kürzere Vorsignalabstände sind zulässig, wenn dies aus örtlichen Gründen nicht zu umgehen ist; bei Verkürzungen um mehr als 5% müssen besondere Bremstafeln für den jeweils vorhandenen Vorsignalabstand (Bremsweg) aufgestellt sein.

Denke das sollte dir ein wenig helfen :)


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