1zu160 - Forum



Anzeige:
WAWIKO

THEMA: Pflicht zum Führen des Spitzensignal?

THEMA: Pflicht zum Führen des Spitzensignal?
Startbeitrag
dakrase1989 - 07.11.17 18:50
Hallo zusammen,

leider haben mich meine Recherchen noch nicht endgültig zum Ziel geführt.

Derzeit ist es für jeden in Deutschland fahrenden Zug Pflicht mit eingeschaltetem Spitzensignal "Zg 1" zu fahren.

Die aktuelle Ausgabe des Signalbuchs besagt, dass es "Kein besonderes Signal" als Tageszeichen gibt.
Das Nachtzeichen fordert i.d.R. drei weiße Lichter in Form eines A, das sog. Dreilicht-Spitzensignal.

In Absatz 4 des Zg 1 steht:
"Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen."

Dieser Absatz ist erst in den 1990ern oder frühen 2000ern hinzu gekommen.

Kann mir jemand von euch das exakte Jahr der Einführung nennen?
Optimal wäre es natürlich, wenn ihr die entsprechende Ausgabe des Signalbuchs (Richtlinie 301) des entsprechenden Jahres hättet.

Beste Grüße
Daniel


Hallo Daniel,

in der Konzernrichlinie DS 301 aus dem Jahr 2006 http://static.scbist.com/scb/uploaded/1_1387761729.pdf
ist Zusatz "Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen." nicht enthalten.

Komm erstmalig in der 301 ab dem Jahr 2007 vor.

ciao
U
Das Spitzensignal musste auch vorher schon bei Tage geführt werden. Das War damals mittels Weisung geregelt. Ich kann nicht genau sagen, ab wann sie galt. Es muss irgendwann ab Mitte/Ende 90er gewesen sein.

Marc
Hallo euch beiden,

ich danke euch!
Ich hatte befürchtet, dass es durch eine Weisung erstmalig eingeführt wurde, die sind noch schlechter nachzuvollziehen, als die einzelnen Versionen der KoRil.
In die KoRil wurde es dann ja doch ziemlich spät übernommen.

Mitte/Ende 90er habe ich auch von einigen Kollegen genannt bekommen, aber keiner konnte sich noch genau erinnern.
Bis Weisungen von Allen umgesetzt wurden, hat es ja auch manchmal etwas gedauert und auf bestimmten Streckenabschnitten musste das Signal ja eh schon früher geführt werden, da kann man das vllt. garnicht so genau abgrenzen.

Beste Grüße
Daniel
Für Dampfloks galt es "immer". Begründung: Die Dinger sind schwarz und sonst gar nicht zu sehen. Ist kein Witz!

Zudem galt für Züge & Rangierfahrten, die Bahnübergange befahren, auch schon "immer" das führen des Zg1. Die Idee dabei ist, daß Straßenverkehrsteilnehmer am "A" eindeutig ein Eisenbahnfahrzeug erkennen können. Daher ist auch bei Rangierfahrten Zg1 zu führen. Bei geschobenen Einheiten gab es das aber auch nie... alles ein wenig komisch Aber frag mich wann und wo das wie formuliert wurde... Ist ja alles schon drei halbe Ewigkeiten her.

Gruß
Klaus
Hallo Klaus,

das mit den BÜ nehme ich Dir so nicht ab. Es kann sich höchsten um technisch nicht gesicherte BÜ gehandelt habe ( dort gibt es ja heute noch verschärfte Regeln bei Ausfall oder unvollständigem Spitzensignal).

Schließlich fuhren bis in die 90er die meisten Züge ohne Spitzensignal und irgendwo überfährst Du immer einen BÜ.
Zum Beispiel Züge in Köln, die die Rhrinstrecken entlang fuhren.

Viele Grüße
Dirk
Hallo!

Ich habe schon in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts beobachtet, daß geschobene Wendezüge IMMER mit Dreilicht-Spitzensignal fuhren. Vermutlich ist diese Regelung aber schon deutlich älter.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Elmar,

Triebwagen und Steuerwagen führen das Spitzenlicht tatsächlich schon länger (immer?).

Viele Grüße

Dirk
Moin Moin zusammen,

Zitat - Antwort-Nr.: 4 | Name: teppichbahner

Für Dampfloks galt es "immer".


Nein, das stimmt so nicht. Dampfloks fuhren am Tage grundsätzlich auch ohne Zg 1. es gab bestimmte Strecken auf denen das Führen des Zg 1 vorgeschrieben wurde.
Auf diesen Strecken müssten dann Tunnel und/oder nicht technisch gesicherte Bahnübergänge gewesen sein.

Zitat - Antwort-Nr.: 4 | Name: teppichbahner

Zudem galt für Züge & Rangierfahrten, die Bahnübergange befahren, auch schon "immer" das führen des Zg1.


Nicht immer. Wenn nur technisch gesicherte Bahnübergänge befahren wurden, war das Zg 1 nicht vorgeschrieben.
Wie Dirk auch schon in #5 schrieb wird auch heute noch unterschieden, wie sich ein Lokführer bei erloschenem bzw. unvollständigem Söitzensignal zu verhalten hat.
Je nach Strecke muss er sofort halten, darf bis zum nächsten Bahnhof oder bis zum nächsten Haltebahnhof fahren.

Bei Rangierfahrten ist es auch heute noch so, dass diese am Tage grundsätzlich "dunkel" fahren dürfen und bei Dunkelheit mit dem Signal Fz 1 (in Seelze ist das z.B. so).
Werden nicht technisch gesicherte Bahnübergänge befahren ist auf beiden Lokseiten das Signal Zg 1 zu führen (z.B. in Maschen).

Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: Elmar W.

Ich habe schon in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts beobachtet, daß geschobene Wendezüge IMMER mit Dreilicht-Spitzensignal fuhren. Vermutlich ist diese Regelung aber schon deutlich älter.


Bei meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass es bei geschobenen Wendezügen tatsächlich schon immer so war, dass der Steuerwagen Zg 1 zu führen hatte.
Ich denke mal, dass es damit zu tun hatte, dass deutlich gemacht werden sollte, dass dieser "Wagen" vorne ist und nicht eine Lok auf einen zukommt.
Gerade bei den sog. "Hasenkasten" sahen diese Steuerwagen einem normalem Wagen recht ähnlich.

Beste Grüße
Daniel
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zudem galt für Züge & Rangierfahrten, die Bahnübergange befahren, auch schon "immer" das führen des Zg1. Die Idee dabei ist, daß Straßenverkehrsteilnehmer am "A" eindeutig ein Eisenbahnfahrzeug erkennen können.



Hallo,

selbst auf der "ADAC"-Bahn durfte zwischen 1977 und 1992 dank Ausnahmegenehmigung mit Tempo 200 km/h ohne Licht über die zahlreichen beschrankten Bahnübergänge dieser Strecke gebrettert werden. Bei dieser Geschwindigkeit spielt das Licht beim erkennen eines Zuges sicher keine Rolle mehr.

Grüße
Markus
Sorry, irgendwie aus Versehen Doppelposting, siehe #12

Hallo Markus,

das dürfte nicht die ADAC-Bahn gewesen sein, sondern die Strecke Hamm - Dortmund. Dort liegt von einem Betriebsversuch mit 200 über BÜ noch die LZB, ADAC( Dortmund - Münster hat keine LZB).

Viele Grüße

Dirk
Ich meine mal gelesen zu haben, das die Pflicht des Dreilichtspitzensignal auch bei Tag mit Gründung der DB AG zum 01.01.1994 eingeführt wurde.

Nur irgendwie findet man wirklich nirgendwo was Konkretes. Schon merkwürdig...

Grüße Andreas

Edit: Tippfehler Gründungsdatum der DB AG korrigiert

Moin,
bei der DR muss das später als in den 70ern gewesen sein. In meiner Hundetürkei war an der 110 selten tagsüber Zg1 an, trotz ungesicherten BÜ. Gut, dort fuhr man auch nur 10-30.
VG
Horst
Zitat

selbst auf der "ADAC"-Bahn durfte zwischen 1977 und 1992 dank Ausnahmegenehmigung mit Tempo 200 km/h ohne Licht...



Es dürfte, wie andere schon geschrieben haben, die Unterscheidung zwischen technisch (un)gesicherten BÜs liegen. Dann paßt das Bild aber doch soweit zusammen.

Gruß
Klaus
Hallo Andreas

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich meine mal gelesen zu haben, das die Pflicht des Dreilichtspitzensignal auch bei Tag mit Gründung der DB AG zum 01.04.1994 eingeführt wurde.

Nur irgendwie findet man wirklich nirgendwo was Konkretes. Schon merkwürdig...



Weil das Blödsinn ist

Man sieht hier viele Züge noch 1997 ohne Spitzenlicht

https://www.google.de/search?q=k%C3%B6ln+hbf+19...biw=1112&bih=657

Darüber hinaus wurde die DB AG am 1.Januar gegründet...

Dirk


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;