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THEMA: Modellbahn-Einfuhr aus USA ohne CE-Zulassung nicht möglich!?

THEMA: Modellbahn-Einfuhr aus USA ohne CE-Zulassung nicht möglich!?
Startbeitrag
Karl Schotter - 22.11.17 16:11
Hallo,

heute wurde mir beim Zoll die Aushändigung eines Paketes aus den USA mit verschiedenen Modellbahnartikeln verweigert (von dem Ostküsten-Händler M.B. Klein).

Der freundliche Herr vom Zoll ließ mich alles auspacken und untersuchte dann die Wagen einzeln nach elektronischen Bauteilen ("Es könnte ja ein Schlusslicht dran sein.") Bei den im Paket befindlichen Loks wurde er natürlich fündig.

Er teilte mir mit, er könne die Einfuhr der Sendung wegen fehlenden deutschen Warnhinweisen und fehlender CE-Kennzeichnung der "Elektrischen Betriebsmittel" nicht zulassen. Die Sendung müsse zurück geschickt werden.

Falls ich auf der Einfuhr bestände, würden die "Elektrischen Betriebsmittel" der Bundesnetzargentur zur Prüfung vorgelegt. Später nannte er dann die Bezirksregierung als Prüfungsinstanz.
Die Artikel ohne Elektrik/Elektronik konnte ich auch nicht erhalten, weil nur die gesamte Sendung zurück geschickt werden könne. Wären die Loks nicht importfähig, so könnten sie ohne den Rest der Sendung nur vernichtet werden, nicht aber zurück geschickt.

Ich erklärte, das ich die Teile schon gern hätte, wurde dann nach meiner Telefonnummer gefragt und verließ mit - bis auf ein Informationsblatt zu Importbestimmungen bei Elektrischen Betriebsmitteln - leeren Händen das Zollamt.

Mein Argument, dass der Umsatzsteuerposten in den Bestimmungen des Zolls ausdrücklich "Elektrische Eisenbahnen und Zubehör" heiße, und dass entsprechen das Vorhandensein elektrischer Bauteile quasi unvermeidlich seien, ließen die Herren (inzwischen war der Dienststellenleiter hinzu gezogen worden und ein weiterer Mitarbeiter stand dabei) nicht gelten.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt sich jemand in diesen Fragen aus?
Bisher habe ich seit gut 10 Jahren gelegentlich Modellbahn-Importpakete aus den USA bezogen, immer mit Loks, aber noch nie mit einem solchen Ärger.

Es grüßt
Karl

Als erstes wäre interessant, was die Fa. Klein http://www.modeltrainstuff.com dazu sagt.

Das sagt der Zoll dazu:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschr...sicherheit_node.html

http://www.it-recht-kanzlei.de/ce-kennzeichnung...Cfbescheinigung.html

Grüße Andreas

Hallo,

um direkt zu helfen, müsste man wissen, um welche Modelle es geht. Werden oder wurden die auch jemals in Europa angeboten?

Das Problem hat im letzten Jahr angefangen, dass erstens deutlich mehr kontrolliert wird und zweitens auf Bescheinigungen geachtet wird. ICh kenn das vorallem bei LiPos, die früher problemlos aus China kamen, aber heute hast du keine Chance mehr, die ins Land zu bekommen.

Gruß Klaus
Hallo,

im Gegenzug dürfen Elektroartikel aus der EU ohne UL-Zeichnen nicht in die USA eingeführt werden. Und diese Regelung gilt schon einige Zeit. So muss jedes Kabel, jedes Relais und jedes sonstiges Bauteil welches mit Strom in Verbindung steht das UL-Zeichnen aufweisen.

https://germany.ul.com

Grüße
Markus

Servus,

erst kürzlich 2 Loks aus USA erhalten. Die Post hat das Päckchen gebracht und auch die 19% kassiert.

Das Hauptzollamt HH hat das Paket geöffnet und wieder grün verklebt und mit dem grünen Zollaufkleber versehen.

Gruß Rainer
Hallo Karl,

das Problem habe ich bei der Einfuhr von Amateurfunkgeräten und Zubehör auch. Nur Bausätze sind davon ausgenommen. Das führt dann zur etwas bescheuerten Situation, daß manche Geräte mit abgenommenem Gehäuse ausgeliefert werden.

Viel machen kannst Du dagegen nichts. In Zukunft darauf achten, daß das CE Zeichen vorhanden ist. Und ich meine damit das echte CE Zeichen und nicht CE als China Export. Das fällt beim Zoll auch negativ auf.

Andreas
Hallo!

Aus meinen US-Montagereisen  ist mir die Einfuhr von Ersatzteilen aus Europa in Erinnerung.
Teile ohne UL-(Unitat Labors)  Zeichen hingen oft im Zoll fest,bis wir vom Hersteller eine Unbedlichkeits-
Bestätigung (Zertifikat),in Englisch vorweisen konnten.
Die Richtlinien werden nun wohl auch für die MoBa angewendet.
Das "Freihandelsabkommen" mit den USA ist ja nicht zustande gekommen.

Gruß : Werner S.
Typisch Deutsch! Hauptsache Vorschriften bis ins Detail verfolgen..
Seufz....
Ist halt immer auch etwas Glück, was durchkommt.

Ich habe heute ein Paket mit Bekleidung aus den USA erhalten, da musste ich zum ersten mal neben Einfuhrumsatzsteuer auch Zollkosten (12% für Textilien) bezahlen, was scheinbar laut Zollseite tatsächlich leider auch korrekt ist. Bisher musste ich für alle Pakete desselben Händlers mit gleichem/ähnlichen Inhalt immer nur Einfuhrumsatzsteuer zahlen

Die Loks, die ich bisher in Asien bestellt habe, kamen bislang auch immer durch den Zoll. Ohne nachzuschauen mag ich mal kühn behaupten, das die kein CE-Zeichen haben.
Hallo,

im letzten Link von Andreas (@ 1) hört es sich so an, als ob die Kennzeichnung für Artikel verpflichtend ist, die in Europa auf den Markt gebracht, also verkauft werden sollen.
Bei den von mir bei M.B. Klein bestellten InterMountain- und Bachmann-Loks handelt es sich aber nicht um Handelsware, sondern sie sind für meinen privaten Gebrauch bbestimmt. Nach den Aussagen von Andreas @ 5 sind aber auch Waren für Endverbraucher betroffen - oder auch nicht, wie Rainer @ 4 zeigt.

Die genannten Loks sind auch in Europa erhältlich, teilweise habe ich sie schon in Läden gesehen. Schau'n wir mal, wie die Prüfung in meinem Fall ausgeht.

Unser Hobby dient ganz eindeutig der Freude und der Entspannung!

Es grüßt
Karl
Hi!
Das mit dem CE Zeichen find' ich bei Privatimporten übertrieben zumal man ja weiß, daß "CE" in Wirklichkeit eigentlich "China Export" bedeutet Der Zoll hat da natürlich die Hoheitsmacht dafür, da kann man wohl kaum was machen.

Hier in .at warte ich seit August auf eine Verzollung einer Sendung aus China. Ich frage so alle Wochen nach und das Zollamt meint sie wären überlastet. Meine Frage was denn denn gegen Weihnachten passieren wird bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit bewirkt nur sonderbares bis Beschimpungen. Ich hab' das Gefühl jeder Anruf, jede Mail schiebt mein Packet nach hinten. Inzwischen habe ich über andere Kanäle die Ware beschafft und mache wöchentlich meinen "Ping" an den Zoll bei der Post. Versand in China etwa 20. August , eingetroffen in .at am 23. August und seiter liegts am Zoll. Es gibt so alle pasr Tage in transaction log einen Eintrag aber es wird nciht bearbeitet. Offensichtlich hab' ich einen Fanclub dort.
-AH-
Hallo

Das nächste CE Aufkleber mitnehmen und eine selbst ausgefüllte EG (EU)-Konformitätserklärung mit den entsprechenden Richtlinien (EMV / Spielzeug 2009/48/EG) mitbringen und gut ist es.
Die Bundesnetzargentur hat damit ersteinmal nichts zu tun, ebenso die Bezirksregierung. Beides sind Behörden zur Überwachung des Marktes.
Einzig allein spielen bei bestimmten Produkten die benannten Stellen eine Rolle. Bei Spielzeug erklärt immer der Hersteller oder Importeur die EG (EU) Konformitätserklärung.
Man sollte sich mal die ganzen Richtlinien anschauen.
Gruß

Hallo,

Ich habe heute vom Zoll ein "Prüfgutachten" erhalten, nachdem ich gestern mein US-Paket abholen wollte (siehe @ 0).
Die US-Loks sind danach nicht importfähig, da Prüflabel und die vorgeschriebenen Beschriftungen und Dokumente in deutscher Sprache fehlen.

Das gesamte Paket wird vom Zoll in die USA zurück geschickt.
Alternativ hätte ich auch den Import der nicht elektrischen Artikel aus dem Paket und die Vernichtung der Loks durch den Zoll haben können.

Die Firma M.B. Klein habe ich entsprechend informiert.

Prost Mahlzeit!

Gruß
Karl
Hallo,

na, das sind ja tolle Neuigkeiten!! Jetzt warte ich bloß darauf, dass ich auch Probleme kriege, wenn sich das in meinem "Wald- und Wiesenzollamt" auch rumspricht.
Seht ihr eine Möglichkeit, dass Händler in den USA (z.B. M.B.Klein) entsprechende Aufkleber bzw. Erklärungen aufkleben bzw. beilegen können? Schließlich geht es ja auch um das Geschäft mit europäischen Kunden.
Und was machen eigentlich offizielle Importeure wie AAT? Haben die entsprechende Aufkleber bzw. Erkärungen parat?
Karl, würdest du uns über die Reaktion vom M.B Klein unterrichten?

Gruß

Detlef

Salü zusammen,
die offiziellen Importeure werden die nötigen Kleber und Papiere natürlich schon vorliegen haben, diese werden sicher auch Kosten verursachen.  Natürlicherweise werden diese für  "Grauimporteure" nicht erhältlich sein. Die nötigen Unterlagen/Kleber müsste eigentlich der Hersteller, resp. der Anbieter der Ware beilegen, wenn er seine Sachen nach Europa verkaufen will.

Dieses Vorgehen verhindert aber auch, dass irgendwer irgendwelchen nicht entstörten "Elektroschrott" nach Europa schicken kann.

Mit Gruss

Walo
Zitat - Antwort-Nr.: 15 | Name: Walo

Dieses Vorgehen verhindert aber auch, dass irgendwer irgendwelchen nicht entstörten "Elektroschrott" nach Europa schicken kann.



Hallo,

diese Aussage wage ich zu bezweifeln. Der Schrott kommt massenhaft, allerdings aus Fernost. Die Amis halten sich i.d.R. an ihre FCC-Regeln, die Produkte sind dadurch sowohl funk-, als auch sicherheitstechnisch nicht schlecht. Anders sieht das im Land der gefälschten Zertifikate und Logos aus.

Grüße
Zwengelmann
Hallo Karl,

CE ist DER Verbraucherschutz für den Benutzer.
Das CE-Zeichen erleichtert uns und auch dem Zoll eine schnelle und leichte Identifikation dieser sicheren Produkte
Zu der CE Kennzeichnung gehört aber immer auch die CE-Erklärung und eine Betriebsanleitung
Liegen diese nicht vor, so wird von einem unsicheren Produkt ausgegangen. Entsprechend dürfen diese nicht in Verkehr gebracht werden.

Ich denke, solange dein Lieferant diese Dokumente beilegen kann, klappt das auch mit der nächsten Lieferung.

Viele Grüße
Bernd Pasenau

Hallo zusammen,

da wiehert der Amtsschimmel aber laut. Klingt nach einem übermotivierten Neuling, der natürlich Corpsmäßig von seinen Kollegen gedeckt wird.
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name:

Die genannten Loks sind doch in Europa erhältlich, teilweise habe ich sie schon in Läden gesehen

Demnach muss doch bereits eine EG-Konformitätserklärung für die Modelle existieren.

Wie auch Arnold Huebsch bereits geschrieben hat, ist m.E. die Anwendung der Verordnung bei importierden Endverbrauchern unsinnig, zumal diese nicht gewerblich Importieren, also keine Verantwortung gegenüber Dritten zu tragen ist, da das Produkt eben nicht in Verkehr gebracht wird.

Ich würde mir das Vorgehen des Zolls nicht gefallen lassen. Nur dass die Beamten die Macht haben, heißt nicht, dass sie das Recht auch korrekt anwenden.

Grüße,
Uwe

Konformitätsbewertung:
https://www.ihk-koblenz.de/innovation/innovatio...enderHelper@7cf387e9

Konformitätserklärung:
https://www.ihk-koblenz.de/produktmarken/innova...erklaerung/index.jsp
Hallo Uwe,
die Beamten des Zolls wenden nur das Produktsicherheitsgesetz an und setzen es korrekt um.

In dem man die US-Loks einführt, wird
Derjenige zum Inverkehrbringer. (Und hat dadurch einige Pflichten).

Andererseits ist es kein Drama und kostet den Herstellern auch nicht die Welt (vor allem, wenn sie es gleich gemacht hätten). Die fein detaillierten Modelle sind mit der Kennzeichnung nur über 14 Jahre aus der Spielzeugrichtlinie raus. Dann nur noch einen eindeutigen Hinweis auf den verbauten Decoder und beilegen dessen Anleitung mit CE - Fertig (Bachmann und Athearn verbauen Tsunamis, welche CE nach EMVG haben).

Ich kann Englisch und nutze es auch berufsbedingt. Aber mir ist eine vernünftige deutsche Anleitung immer noch lieber.

Viele Grüße
Bernd Pasenau

Hallo Uwe,

wenn Du hier als Ratgeber auftrittst und Artikel angeblich hilfreiche Hyperlinks postest, dann lies doch den verlinkten Text vorher. Daraus ergibt sich, dass GENAU DAS nicht funktioniert:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name: https://www.ihk-koblenz.de/produktmarken/innov...erklaerung/index.jsp

Weder Importeur noch Händler sind berechtigt, die bei einem Produkt fehlende Konformitätserklärung zu erstellen und zu unterschreiben.



Deines Erachtens ist die Anwendung der Richtlinie unsinnig. Nur, was kümmert es den Ochsen, wenn man ihm ins Horn kneift...

Grüße
Zwengelmann
Hallo Zwengelmann,

eine schöne Metapher - vielleicht etwas unpassend.

Weder trete ich als Ratgeber aus noch rufe ich dazu auf die Konformitätserklärung selbst auszufüllen (Bernd), sondern vertrete lediglich meine Meinung und weise auf einige Dinge hin.

Viele Grüße,
Uwe

Edit, Rechtschreibkorrektur

Folks!
Was Euch da passiert bedeutet aber, daß der internationale Handel unterbunden wird. Das kann doch nicht das Ziel sein.

Das führt doch weiters zu Falschdeklarationen und Umgehungsmaßnahmen. Wie gut das funktioniert sieht man beim Handel mit "kreativen" Chemikalien aus Mohn oder südamerikanischen Blättern. Meine Meinung über die Inkompetenz von Politikern die solchen Schwachfug ausdenken ist da nur bestätigt.

Zur Frage der Deklarationen: wenn man in USA Dinge bestellt, darf man erwarten daß sie den dortigen Regelungen entsprechen. Eine deutsche Anleitung oder ähnliches kann man einfach nicht erwarten. Wenn das aber von den Import befassten Behörden verlangt wird ist der internationale Handel unmöglich.

Ich bin auch Hersteller, versende international in die ganze Welt. Bisher hatte ich mit deutsch und englischer Begleitdoku nie ein Problem. Auch nicht bei Sendungen nach .fr die's ja besonders streng sehen was die lokale Sprache betrifft. Glücklicherweise hat in .de noch keine Behörde erkannt daß ich österreichisches Deutsch schreibe und damit vermutlich an der Forderung nach einer deutschen Anleitung ebenso kläglich scheitern würde wie der USA Versender
-AH-
Hallo,
eine Idee:
schreibt der Fa. Klein ? sie möge ein Schreiben auf Geschäftspapier aufsetzen a la:

hiermit bescheinigen wir, Fa. Klein Adresse....
dass die beiliegende Ware die Vorschriften

(EMV / Spielzeug 2009/48/EG) etc. (keine Ahnung welche Vorschriften für die MoBa noch gelten)

erfüllen

Unterschrift
Firmenstempel

Damit bestätigt der Hersteller die Einhaltung der Normen/CE-Vorschriften, und alles sollte gut sein

Nichts anderes machen die Chin... auch. Ob alles stimmt steht auf einem anderen Blatt.

meint
Günter

Hallo,

ich habe jetzt mal an das Bundes-Wirtschaftsministerum geschrieben, aus dem unten zitierten Text meines Schreibens geht auch die - absolut freundliche, verständnisvolle, aber auch ratlose - Reaktion von M.B. Klein hervorgeht.

Nach der Schilderung des Sachverhalts (siehe @ 0) schrieb ich:

"Am nächsten Tag erhielt ich vom Zoll ein "Gutachten" der Bezirksregierung Düsseldorf, das das Importverbot der Modellbahnartikel bestätigte. Man sagte mir, das Paket ginge vom Zoll aus entsprechend ohne jeden Kommentar zurück in die USA.

Ich teilte der Firma M.B. Klein in den USA den Sachverhalt mit. Von dort antwortete man mir, man habe in letzter Zeit einige wenige Pakete aus Deutschland zurück erhalten, aber erst durch mein Schreiben habe man erfahren, welcher Grund dahinter stehen könnte.

[...] Nach den Äußerungen der Firma M.B. Klein, die in alle europäischen Länder liefert, scheint es nicht nur innerhalb von Deutschland, sondern auch innerhalb der EU unterschiedliche Praktiken zu geben.

Die US-Modellbahn-Loks werden in China produziert, und zwar nachweislich in den gleichen Fabriken, die auch für den europäischen Markt direkt produzierenten. Es geht im vorliegenden Fall nicht um den Import von Handelsware, sondern um einen Import in begrenztem Umfang für den persönlichen Gebrauch. Ich kann mir die Argumente für die Richtigkeit des Importverbots der kleinen Modellbahnlokomotiven gut vorstellen und habe sie beim Zoll auch bereits großenteils gehört. Ich bitte Sie trotzdem um Verständnis dafür, dass ich die gegebene Situation als absurd empfinde.

Meine Frage ist: Was kann ich tun, und was kann die Firma M.B. Klein mit vertretbarem Aufwand tun, damit ich die bisher problemlos erhaltenen und betriebenen Hobby-Artikel aus den USA weiterhin beziehen kann?
Vielen Dank!
Falls Sie die entsprechende Information auch auf Englisch haben, so wäre das sehr hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen"

Da bin ich mal gespannt.
Gruß
Karl
Hallo,

Ich ringe  seit einiger Zeit mit mir ob ich eine bestimmte  Lok aus den USA beziehe.
Der doch sehr hohe Preis hielt sich bis jetzt in der Waage mit dem sehr großen Habenwillfaktor.  Die Informationen aus diesem Faden haben mich aber jetzt zu dem Fazit kommen lassen, lass es  sein.  Ich werde jetzt doch auf diese Lok verzichten.

Gruß Micha
Hallo,
entscheidend ist die Hersteller-Erklärung (siehe meinen Beitrag #23)
Die CE-Konformität muss bescheinigt werden, dann darf´s ´rein!

Grüße
Günter
Hallo,
Ich hab vielleicht eine dumme Frage?
Ab wann gilt ein US- Modell als alt, so das es nicht mehr als Handelsware läuft sondern eindeutig als gebraucht und als Sammelobjekt gilt.
Dann müßten doch CE und andere Vorschriften wegfallen?

Gruß Werner
Hallo Werner,
ein Modell als "Alt" zu deklarieren ist eine gute Idee und sicherlich auch theoretisch durchführbar. Es gibt hierzu aber dagegen viel zu viele Hürden.
- Die Lok muss im EU-Binneland bereits sein.
- Es muss eindeutig das Herstelldatum nachweisbar sein und es muss vor der Richtlinie und deren Rechtsvorgängern sein.

Schon bei einer Einfuhr bist du selbst bei gebrauchten Loks raus. Du bringst diese Lok neu in Verkehr. So hast du z.B. nach der EMV-Richtlinie die Pflicht, die CE Erklärung vom Hersteller einzufordern und falls nicht, wie der Zollbeamte es getan hat, dies zu melden.

Aus diesem Grund gibt es auch die Europäischen Vertriebspartner wie z.B. Lilliput, die Bachmann in Europa vertreiben.


Viele Grüße
Bernd Pasenau
Hallo,
die Deklarierung als "alt" reicht leider nicht!
Entscheidend ist das Datum des "erstmaligen in Verkehr bringen innerhalb der EU"!
Das Datum habe ich gerade nicht parat! Hilft aber hier auch nicht.
Der Hersteller oder in "Verkehrsbringer" muss die Konformität bescheinigen und alles ist gut (oder auch nicht), dass ist alles was ich zu diesem Thema beitragen kann.
Ein Versuch macht klug!

Viele Grüße

Günter
Hallo zusammen,

ich hänge mich hier mal mit meiner Frage an:
Gelten diese (neuen) Bestimmungen auch, wenn man die Dinge selber aus USA nach D im Flieger mitbringt ?
Gibt es da neue unerwartete Schwierigkeiten ?

Das bisher Gesagte bezieht sich rein auf Import per Post/Zoll, richtig ?

Kurze Info wäre klasse, da ich demnächst einige Dinge (Neuware) aus den USA mitbringen möchte.

Schönen Gruß
ANdreas
Hallo ANdreas,

im Februar habe ich Elektronik und Modellbahnartikel im Koffer aus den USA mit gebracht. Bei der Einreise in Frankfurt gab es damit keinerlei Schwierigkeiten. Allerdings habe ich die Sachen auch nicht beim Zoll angemeldet gehabt da ich damals keinen Grund dazu sah.

Grüße
Markus
Zitat

Hallo ANdreas,

im Februar habe ich Elektronik und Modellbahnartikel im Koffer aus den USA mit gebracht. Bei der Einreise in Frankfurt gab es damit keinerlei Schwierigkeiten. Allerdings habe ich die Sachen auch nicht beim Zoll angemeldet gehabt da ich damals keinen Grund dazu sah.

Grüße
Markus



Und damit ist diese Antwort völlig überflüssig.
@32 - Dein Kommentar ist überflüssig!

Wenn die Einkäufe von Markus innerhalb der Reisefreimengen lagen -> http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Ru...AD2F330DAC3.live4671 <- braucht man auch nichts zu deklarieren und daß das Flugepäck nach dem ausladen aus dem Flugzeug nochmal geröngt wird, ist ja nichts nichs neues und wenn da was auffälliges entdeckt worden wäre, wäre Markus schon rausgezogen worden!

Mich selber, hat es vorgestern allerdings in Hurghada (Ägypten) erwischt, noch vorm Check-In-Schalter bei der ersten Röntgenkontrolle (beim betreten des Flughafenterminals).......
.......nicht die Netzteile/Ladegeräte der Kamera, Unterwasserlampen und vom Laptop oder die beiden Tauchcomputer, samt Atemregler waren das "Objekt der Begierde".
Die Originalverpackung vom 1:200 Flugzeugbausatz (Zollfreier Einkauf, auf dem Hinflug) lag so unglücklich auf etwas Edelstahl drauf, daß die "Alarmglocken" schrillten (und der Ägyptische Offizier war auch nicht gerade wortkarg, was das aufsuchen betraf) und der Trolley kontrolliert wurde ......... umgepackt, zweites Röntgenbild -> kein extrem auffälliger Schatten mehr!

In Frankfurt war das garkein Thema, gut beide Maschinen die an den Gepäckbänder bearbeitet wurden, kamen zwar aus dem Nicht-EU-Bereich und dürften so einiges an Konsumbedarf im Passagiergepäck gehabt haben (Zigaretten, Shischa, Tabak, trinkbarer Sprit, etc.) aber die 6 Zöllner waren absolut entspannt und haben keinen rausgezogenen.......

Gruß, Michael

Die von Zweisystemlok zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Hallo,

naja, sein Kommentar ist zwar nicht sehr nett, inhaltlich hat er aber Recht.
Nur weil er nichts anmelden musste und nicht kontrolliert wurde, heißt es nicht, dass man alles mitbringen darf.

VG
Nico
nur weil er nichts angemeldet HAT... heisst ja nicht, das er es nicht haette anmelden muessen Bei den Freigrenzen geht es ja nur um dem Wert, das sagt aber noch nichts darueber aus ob ein Artikel denn ueberhaupt eingefuehrt werden darf.

Und prinzipiell wird auch wenn man das Zeug selbst ueber die Grenze schleppt genau das gleiche Regelwerk gelten. Die Chancen dabei aufzufallen sind lediglich geringer.

Gruss,
  Daniel

PS: Bei "einigen Dingen", die dann auch noch elektronischer Natur sind, sind die Freigrenzen doch eh fix ueberschritten und das ganze wird schon von daher eigentlich anmeldepflichtig
Hallo Nico,

bei der Einreise in die USA muss man als Fluggast über dem Atlantik einen zweiseitigen Zettel ausfüllen. Dort wird man zur Einfuhr von Agrarprodukten, Geldbeträgen usw. befragt. Den Zettel gibt man dann brav bei der Einreise in die USA ab.

Auf dem Rückflug nach Europa gibt es nichts dergleichen. Weder solch einen Zettel im Flugzeug noch irgendwelche Durchsagen oder Schilder beim Zoll. Warum sollte also die Einfuhr von Modellbahnartikeln denn deiner Meinung nach auf einmal verboten sein? Wenn doch was verbotenes im Handgepäck ist dann wird man bei der Einreise in die EU raus gezogen.

Mit meiner Antwort habe ich die Frage von ANdreas so gut es ging versucht zu beantworten. Der Kommentar von Beitrag 32 kann man einfach nur als überflüssig bezeichnen da er selbst rein gar nichts zum Thema Beitragen konnte. Schade das es hier keinen Troll-Käfig gibt...

Grüße
Markus
Servus,

gestern habe ich wieder ein Päckchen (10 x 10 x 20 ) aus USA per Post erhalten. Grünes Zollabfertigungs-Pickerl drauf.
Wahrscheinlich zu leicht für eine Lok !  " InterMountain Railway Company "

Inhalt nur Ersatzteile , so groß ,.....hätte auch ein Briefumschlag gepasst ! Rechnung N Scale - FT-Draw-Bar Set USD = 6,00 , 1 x Fracht USD = 0,00. ( ca. 15mm x 3 )
Freight-Int (TBD)

Gruß Rainer

Hallo,

für die Einreise aus dem Ausland in die EU gelten für "Reisende" folgende Einschränkungen:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rue...raenkungen_node.html

Da stehen in der Übersicht weder Elektronik noch Modellbahnartikel mit dabei. Die Smartphone-App möchte ich nicht extra installieren aber ich bin nach wie vor der Meinung das es für das Gepäck von Reisenden keine Einschränkung für Elektronik oder Modellbahnartikel gibt. Wenn es da eine Änderung geben würde dann müsste das ganze auch bekannt gegeben werden.

Grüße
Markus
Zitat - Antwort-Nr.: 38 | Name: Markus

Da stehen in der Übersicht weder Elektronik noch Modellbahnartikel mit dabei.  


Hallo !

Wie wäre es damit :

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschr...sicherheit_node.html

Gruß : Werner S.

Hallo zusammen,

Danke für Eure Antworten / Erfahrungen. Das lässt mich hoffen, dass es klappt

Schönen Gruß
ANdreas
Markus:
naja, dann kann ich ja problemlos ein paar Uran-Brennstaebe aus den USA im Flieger nach Deutschland einfuehren, die sind ja nicht aufgefuehrt als verboten
Warum sollte es denn bei der Einfuhr im Gepaeck andere Einschraenkungen bei den erlaubten Artikeln geben, als bei Warensendungen an privat? Und massgeblich ist da nicht eine Erklaer-Seite, die wohl auch nur die gaengistens Problemfaelle auffuehrt. Und zum Glueck sind wir noch nicht wie die Amis mit ihren scheinheiligen Zetteln, die sie auch direkt vorankreuzen koennten... erlaubt ist eh jeweils nur eine bestimmte Antwort, sobald man abweicht kann man sich schonmal auf direkten Rueckflug (oder gratis-Urlaub auf einer Insel... ) einstellen.
Und nur weil man nichts beim Roentgen entdeckt hat ist es auch noch lange nicht legal. Ein Kollege ist auch schon mit einem grossen Brotmesser im Handgepaeck geflogen (das noch vom Kuchen-ausgeben am Vortag in der Tasche vergessen wurde), legal war es obwohl es nicht entdeckt wurde trotzdem nicht. Gleiches gilt ja auch fuer Postsendungen, nur weil manche mit falsch deklariertem Wert ohne Zoll und Steuern beim Empfaenger ankommen heisst es ja nicht das sich der Empfaenger nicht strafbar macht wenn er es nicht  umgehend anzeigt.

Gruss,
  Daniel
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Warum sollte es denn bei der Einfuhr im Gepaeck andere Einschraenkungen bei den erlaubten Artikeln geben, als bei Warensendungen an privat?


Das mit dem "in Verkehr bringen" ist recht kompliziert weil es gilt möglicherweise nicht wenn der Artikel schon in den USA "in Verkehr" gebracht wurde (ich hab die Lok ja schon auf einem Testkreis vor der Einfuhr benützt, oder etwa nicht und dann _nicht_ mehr den Besitzer wechselt. Dann dürfte man allerdigs ein Spielzeug ohne CE-Zeichen nicht innerhalb der EU weiterverkaufen.

Nur so als Beispiel dass der Transport sehr wohl eine Rolle spielen kann: Ich darf mir keinen Alkohol nach Schweden vom Weinhaus am Kaiserstuhl übers Internet liefern lassen, den konfisziert der Zoll, aber selber über die Grenze fahren darf ich es bis zur Maximalmenge die innerhalb der EU erlaubt ist (beide Male für eigenen Gebrauch). Logisch? Neee, fang mir nicht mit Logik an.

Grüße,
Harald.
Hallo Markus,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:



bei der Einreise in die USA muss man als Fluggast über dem Atlantik einen zweiseitigen Zettel ausfüllen. Dort wird man zur Einfuhr von Agrarprodukten, Geldbeträgen usw. befragt. Den Zettel gibt man dann brav bei der Einreise in die USA ab.

Auf dem Rückflug nach Europa gibt es nichts dergleichen. Weder solch einen Zettel im Flugzeug noch irgendwelche Durchsagen oder Schilder beim Zoll. Warum sollte also die Einfuhr von Modellbahnartikeln denn deiner Meinung nach auf einmal verboten sein? Wenn doch was verbotenes im Handgepäck ist dann wird man bei der Einreise in die EU raus gezogen. 



Ich bin häufiger in den USA und diesen Zettel musst du nur ausfüllen, wenn du länger (ich meine 2 Jahre) nicht da warst.

Du agierst also nach der Methode, was nicht angeschrieben oder ausgerufen worden ist, sei erlaubt?
Ich glaub ganz so einfach ist es dann doch leider nicht. Ich habe nicht behauptet, dass die Einfuhr von Moba verboten sei - das hat nur der TE aus seinem Fall geschildert. Ob dieser Zollbeamte Recht hat, kann ich nicht beurteilen, hoffe es aber nicht. Ich hab nur gesagt, dass wenn man etwas erfolgreich mitgebracht hat, dies nicht deshalb plötzlich legal wird. Und was illegal mitgebrachtes wird auch nur dann gefunden, wenn auch kontrolliert wird - und nicht nur das Handgepäck. Ich habe bei den Rückreisen auch bislang nichtmal einen Zöllner gesehen. Die Wahrscheinlichkeit ist also nicht sehr groß.
VG
Nico
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

ich bin nach wie vor der Meinung das es für das Gepäck von Reisenden keine Einschränkung für Elektronik oder Modellbahnartikel gibt


Deine Meinung in Ehren, aber sie ist falsch.
Die Art des Grenzübertritts spielt keine Rolle.
Keine Konformitätserklärung und keine dt. Anleitung = nicht legal .

Man muss hier auch nicht auf die USA schimpfen. Einige Länder Asiens(!) haben fast wortgleiche Zettel zum Ausfüllen.

Jürgen H.
Hallo Daniel,

dein Vergleich von Uran-Brennstäben mit der Modelleisenbahn hinkt aber doch ein wenig. Das eine ist offensichtlich illegal und kann man nirgends kaufen, das andere kannst du überall legal kaufen

Ich habe beim Zoll per E-Mail eine Anfrage zum Thema "Modelleisenbahn im Reisegepäck" gestartet. Bin mal gespannt was die mir antworten.

Grüße
Markus
Zitat - Antwort-Nr.: 45 | Name: Markus

Ich habe beim Zoll per E-Mail eine Anfrage zum Thema "Modelleisenbahn im Reisegepäck" gestartet  


Hallo !

Gibt es zu diesem Thema neue Infos ?

Gruß : Werner S.
Hallo Werner,

beim Zoll hatte ich angefragt ob es erlaubt ist in der USA eine Spielzeug-Modelleisenbahn zu kaufen und als Souvenir Reisegepäck mit nach Deutschland einzuführen? Was muss dabei beachtet werden?

Die Generalzolldirektion aus Dresden hat mir inzwischen recht ausführlich geantwortet das ich Modellbahnartikel im Wert von bis 430€ aus den USA im Reisegepäck einführen darf (die sogenannte Reisefreimenge) so lange diese für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk genutzt werden. Auf das Thema CE-Zulassung ging der Zoll in seiner E-Mail gar nicht ein.

Wer die komplette E-Mail vom Zoll bekommen möchte kann sich per PN an mich wenden. Einfach so veröffentlichen möchte ich die Stellungsnahme hier nicht. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das ohne Rücksprache mit dem Zoll auch so einfach darf.

Grüße
Markus
Guten Morgen,
hab letzte Woche eine Arnold US-Lok (auf der Schachtel ist ja ein CE) beim Zoll abgeholt. Musste sogar die Lok aus die Box nehmen. Als ich ihn fragte,wonach er suche, meinte er ohne auf meine Frage einzugehen, ich muesste eigentlich noch das Gehäuse abnehmen, aber darauf verzichtet er gnädig. Zwei Wochen vorher habe ich 2 Arnold Loks direkt von der Post ohne Zoll abgeholt.
Meiner Meinung nach haben die alle keinen Plan, die Politik machts vor.
Schönes WE
Markus
Darfst du. Lg RhB WR 3811
@Daniel, 41

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

dann kann ich ja problemlos ein paar Uran-Brennstaebe aus den USA im Flieger nach Deutschland einfuehren,



mach dich mal schlau, was du im Fluggepäck alles nicht dabei haben darfst. Das Schild hängt in det Regel bei der Gepäckaufgabe/Checkin. Radioaktives gehört in der Regel dazu

(https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/baggage/restricted_article/index.htm#p11)

/Martin
Hallo Leute,

eine sehr interessante Diskussion, die ich hier gerade lese hinsichtlich des CE-Zeichens.

Ich selbst habe Ende August aus Japan mehrere Artikel von Kato und Tomytec aus Japan ordnungsgemäß am Flughafen Frankfurt versteuert, was über der Freimenge war. Der Zöllner wollte zwar wissen, warum ich soviel gekauft habe, hatte ihm dann den preislichen Vorteil erläutert, was er nachvollziehen konnte. Eine Frage nach dem CE-Zeichen kam gar nicht auf. Weitere Artikel wurden Anfang der Woche innerhalb der Freimenge mitgebracht.

Habe soeben die Schachteln mal untersucht nach dem CE-Zeichen:
auf den Kato-Schachteln war es wohl drauf, bei Tomytec - die Bus-Chassis - ist es nicht drauf oder ich konnte es nicht finden.
Interessant ist, dass ALLE Artikel auch auf dem deutschen Markt von Händlern vertrieben werden.
Auch ohne CE-Zeichen ?? Wie geht das ?? Oder kommt da einfach ne andere Packung drum ??

Ich habe auch den Eindruck, dass man hier an einen übereifrigen Zöllner geraten ist. Ich hoffe, dass dies nicht einreißt....

Viele Grüße
Marcus
Hallo Marcus

es gibt CE - Aufkleber, die werden einfach auf die Packung, das Produkt aufgeklebt.

Gruß Detlef
Oha...

Sollte man vielleicht im Gepäck haben für den Fall der Fälle

Gruß
Marcus
Hallo,

ich habe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Sache geschildert und eine recht "quabbelige" Antwort erhalten, die ich unten zitiere.

Es wird also auch in Zukun ft so sein, dass in jedem Zollamt und insbesondere in jedem EU-Land anders verfahren wird.

Für mich ist das Thema Direktimport durch, ich möchte mein Zollamt mit der für mich dort fühlbaren Kleinstaaterei-Atmosphäre des frühen 19. Jahrhunderts nicht mehr betreten.
Hab auch genug Moba-Krempel!

Gruß
Karl


"[Grußformel]

Sicher ist vieles in einer globalisierten Welt nicht einfach zu verstehen. Wir wissen natürlich nicht die Produkteigenschaften Ihrer erworbenen Modeleisenbahn. Vielleicht helfen Ihnen aber diese Hinweise hier auf der Seite des Zolls weiter. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendu...sicherheit_node.html
Bestimmte elektronische Artikel dürfen daher nicht in die EU eingeführt werden. Für die Einhaltung der Vorschriften sind die jeweiligen Behörden in den Mitgliedsländern verantwortlich. Ob und wie sehr sie sich an die Vorschriften halten, entzieht sich unserer Kenntnis.
Wir hoffen, unsere Ausführungen waren für Sie hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorstraße 34-37
10115 Berlin"

Mensch Karl,...da hast Du aber Glück gehabt, daß das BMWI überhaupt geantwortet hat !

Ich habe in einer andern Sache schon 2 x Mal das Bayer. Innenministerium angeschrieben, noch nicht mal ein "automatische  Eingang" habe ich retour bekommen !!

Gruß Rainer
Hallo,

mir hat der Zoll vor ca. 4 Wochen ebenfalls eine Antwort geschrieben:

"Sehr geehrter Herr R,

in Ihrem Fall gelten die Bestimmungen im Reiseverkehr bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat (Drittland).

Die Reisefreimenge für sogenannte "andere Waren" (hier: Modelleisenbahn) bei der Einreise aus einem Drittland (hier: USA) beträgt 430 Euro für Flugreisende, sofern diese für den persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind. Wenn der Wert der Waren 430 Euro nicht übersteigt, können Sie diese abgabenfrei nach Deutschland einführen (grüner Ausgang).

Ist die Reisefreigrenze von 430 Euro für  sogenannte "andere Waren" überschritten oder liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Reisefreigrenze nicht vor, sind die Waren mündlich unter Vorlage der Rechnung anzumelden (roter Ausgang).

Bei Überschreiten der Freimenge von 430 Euro kommt eine vereinfachte Abgabenberechnung (Pauschalierung) in Betracht. Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt.
Der pauschalierte Abgabensatz beträgt generell 17,5 Prozent des Warenwertes.

Bei abgabenpflichtigen Waren über 700 Euro werden die Einfuhrabgaben nach der genauen Art und Beschaffenheit der Ware nach dem Elektronischen Zolltarif ermittelt.
Für Modelleisenbahnen ist der Drittlandszollsatz frei, der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 19 %.


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hr. K.

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden"

Dem Zoll ist es bei der Einreise am Flughafen mit Modellbahnen im Reisegepäck also egal ob da ein "CE-Zeichen", es wird nur nach der Obergrenze der  abgabenpflichtigen Waren geschaut. Das deckt sich auch mit meinen persönlichen Erfahrungen und denen von befreundeten Modellbahnern welche schon oft in den USA waren.

Anscheinend ist aber Zoll nicht gleich Zoll und bei Warensendungen aus den USA wird das anders gehandhabt wie bei der Einreise mit Reisegepäck.

Grüße
Markus  

@Markus:
nein, dem Zoll ist es nicht egal, sondern er ist auf deine Frage nicht eingegangen sondern hat dich mit dem falschen Textbaustein abgefertigt.
Hat denn einer von euch schonmal in der letzten Zeit den roten Ausgang genutzt um die Artikel ohne CE-Zeichen anzumelden und wurde dabei durchgewunken? Oder hat jemand den grünen Ausgang genutzt und wurde  zur Kontrolle rausgezogen, trotz Artikel ohne CE-Zeichen dann aber ohne Beanstandungen ziehen gelassen? Wenn nein sind die Erfahrungen da leider reine Glücksgeschichen gewesen.

Gruß,
  Daniel
Hallo MarKus und Daniel,

die Erläuterungen von MarKus decken sich mit meinen Erfahrungen bei der Rückkehr aus Japan.
430 EUR waren frei, da die Einkäufe "teilbar" sind. D. h. die Modellbahnartikel, die gesamthaft 430 EUR ergeben sind quasi "grün". Für darüber habe ich 19 % MwSt bezahlt, keine zusätzlichen Zollgebühren - fertig.

Ich gebe Daniel recht, in den Ausführungen wird auf das CE Zeichen nicht eingegangen.
Bei mir hat der Zöllner überhaupt nicht die Ware sehen wollen - war alles verpackt in einer Tüte.

Er hat sich lediglich die Rechnung angeschaut, geschaut, ob er die 430 EUR irgendwie zusammen bekommt - also ob es teilbar ist - und den Rest versteuert.

Vermutlich war er froh, dass jemand überhaupt so ehrlich ist und durch den "roten" Ausgang kommt.

Wie gesagt, kann nur meine persönlichen Erfahrungen hier wiedergeben beim Import aus Japan am Flughafen Frankfurt, Terminal 1.

Viele Grüße
Marcus
Hallo zusammeN,

ich habe am Freitag eine Intermountain - Lok  aus den USA beim Zoll in Ludwigshafen abgeholt >> keine Nachfragen oder Probleme, nur ein Blick auf die Paypal-Rechnung!

MfG
Dieter

Servus ,

@ #60 Dieter, welche Lok hast Du denn geholt ? Fahre auch IM, FTs und SD40s Tunnelmotor.

Gruß Rainer
@ #57

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Anscheinend ist aber Zoll nicht gleich Zoll und bei Warensendungen aus den USA wird das anders gehandhabt wie bei der Einreise mit Reisegepäck.


Man munkelt, dass es sich hier um Maßnahmen handelt, um das Freihandelsabkommen mit den USA durchzudrücken. Je öfter von solchen Problemen die Rede ist (= dass Waren einfach am Zoll einbehalten werden), umso mehr wird die Bevölkerung interessiert sein, dass endlich ein entsprechendes Abkommen mit den USA getroffen wird, der den Warenaustausch regelt.
Hallo, ich möchte das Thema nochmals aufgreifen, da demnächst neue Loks von BLI rauskommen, die ich normalerweise bei M. B. Klein bestelle. Hat jemand neue Erfahrungen mit dem Zoll bzw. Der CE Kennzeichnung gemacht?

Gruß

Detlef
Hallo Detlef

hatte vor ca. 3 Wochen beim Zoll in Koblenz eine bei MB-Klein in den USA gekaufte Lok abgeholt. Das Einzige, was den Beamten beim Zoll interessiert hatte, war der PayPal Nachweis.
Ich hole schon seit mindestens 20 Jahren immer wieder in den USA gekaufte Loks beim Zoll ab, das CE Zeichen war hier noch nie ein Thema......

Gruß Manfred
Danke Manfred,. so ist es mir bisher auch ergangen, zumal es sich beim Personal meistens um junge Damen handelt, die  .... (Vorsicht, #metoo Nur eine ist ein bisschen problematisch, die ist manchmal 150 prozentig! Das wäre dann halt Pech. Aber "No risk, no fun"!

Gruß

Detlef
Abend:)

ich hole den Thread nochmal hoch - gibt’s da irgendwelche neuen Erkenntnisse? Bei mir geht’s um die Einreise mit dem Flugzeug, Tee und Modellbahn liegen über der Freigrenze; der Zug wird vermutlich kein CE Zeichen und nur eine japanische Anleitung haben, da "only for sale in japan" draufsteht.

Wie gross sind die Chancen auf Probleme?

/Martin
Hallo,

nimmst halt ein CE Zeichen aus Papier zum Aufkleben mit
Du wolltest doch den roten Ausgang wählen,  oder?

LG
Nico
Hallo,

z.B. so https://www.kaufdeinschild.de/detail/1068/ce-z...eEAQYASABEgIISvD_BwE . Reicht für ein paar Importe .

VG
Georg
Hallo,
wenn du eine grundehrliche Haut bist: nimm den Vorschlag von Nico

Das CE-Zeichen benötigst du nur wenn du das Teil/Gerät in den "Verkehr" bringst! Soll heißen: du vertreibst das Zeugs in der EU oder benutzt es gewerblich in der EU.

Für einen privaten Gebrauch benötigst du kein CE! Es sei denn, das Ding fackelt dir ab und hinterlässt einen Versicherungsschaden, dann könnte es zu Problemen führen

meint
Günter
Hi,

dann schaun wir mal...
Offenbar brauchts die ja (vielleicht) nicht bei
" Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle, "

Muss ich noch ein paar Aufkleber schreiben "Nur für ambitionierte Sammler ab 18" 🔞;)

/Martin
Guten Morgen Zusammen,

Mit grossem Interesse und zT fassungslosem Erstaunen und Kopfschuetteln habe ich alle obigen Meldungen, Ratschlaege und Kommentare zur Sache gelesen.

Sind das jetzt vom deutschen Zoll Retour-Kutschen auf die Trump'schen USA Einfuhrzoll Drohungen
oder
haben die Herren vom Zoll vielleicht schlecht geschlafen
oder
hatte der Herr vom Zoll vielleicht zu hause Krach mit seiner Ehefrau
oder trifft immer noch der alte Schobert & Black Spruch zu:
...'wir sind nicht beknackt' rufen die Beamten im Takt, 'wir sind einfach nur bescheuert'...

Da ich als Deutscher deutscher Moba'ner in UK bin, muss ich im Falle eines 'harten' Brexits ja nun wohl aehnlich 'Beknacktes' befuerchten wobei ich den englischen Zoll ausdruecklich einschliesse!

Das 'Augenmass' scheint wohl allerorten verloeren zu gehen (oder hat sich schon laengst verabschiedet)...

Frustrierte Gruesse aus (noch nicht) Brexonien

Freddie
Zitat - Antwort-Nr.: 69 | Name: Günter

Das CE-Zeichen benötigst du nur wenn du das Teil/Gerät in den "Verkehr" bringst! Soll heißen: du vertreibst das Zeugs in der EU oder benutzt es gewerblich in der EU.


Hallo,

das ist leider nicht ganz richtig. "Als Inverkehrbringen von Produkten bezeichnet man im Wirtschaftsrecht der Europäischen Union, insbesondere im Produktsicherheitsrecht, Produkte erstmals im Hoheitsgebiet der EU für die Verwendung oder den Vertrieb verfügbar zu machen." "Verwendung", nicht "gewerbliche Verwendung". Das verlangt übrigens nicht notwendigerweise eine CE-Kennzeichnung. Das Kennzeichen ist lediglich ein Indiz.

Es ist halt leider so, dass man bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland zum "Inverkehrbringer" wird und deshalb die Produktsicherheit gewährleisten muss. Es gibt Beamte, die das nicht so streng sehen, dann hat man Glück. Oder man gerät an einen Paragraphenreiter, der die Vorschriften dann (richtigerweise) umsetzt.

Ich habe bisher recht viel importiert. Wichtig war, dass ich immer die Warengruppennummer aus dem Zolltarif habe auf die Rechnung schreiben lassen. In den USA tut man sich mit so einem deutschen Textblock schwer, aber wenn er auf Rechnung in Lieferschein steht, hat der Beamte erstmal keine Arbeit. Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass manch einer keine Lust hat, in der 300-seitigen Tabelle die Warennummer rauszusuchen - und dann eben auf die fehlende Konformitätsbescheinigung kommt. Das war's dann. Abgeledert, keine Arbeit.

Freddie: Das ist übrigens keine Retourkutsche auf Trump & Co. Schau' Dir mal an, wann der Thread begonnen wurde. Da war er zwar schon im Amt, aber es war noch Friede-Freude-Eierkuchen. Probleme beim Import gab's schon viel früher.
Die Firma Peco hat als bisher europäische Firma übrigens für alle Produkte Konformitätsbescheinigungen. Die werden mit dem Brexit nicht ungültig, und da man sicher weiter auf dem EU-Markt handeln will, wird es die Bescheinigungen auch für neue Produkte geben.
Umgekehrt werden die Briten nicht alles sofort außer Kraft setzen, d.h. auf der Insel werden auch Produkte vom Kontinent erhältlich sein. Möglicherweise mit Aufschlag wegen der Abwicklung.

Grüße
Zwengelmann
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass manch einer keine Lust hat, in der 300-seitigen Tabelle die Warennummer rauszusuchen - und dann eben auf die fehlende Konformitätsbescheinigung kommt. Das war's dann. Abgeledert, keine Arbeit.



Hallo,

ich denke nicht, dass man da viel suchen muss. Es ist offensichtlich Modellbahn oder eben Spielzeug - und da können die sicher elektronisch suchen. Es gibt sicher Dinge, wo die Zöllner nichtmal wissen, was das sein soll, da wirds dann knifflig.
Ich fürchte auch, dass eine "Ablehnung" wegen fehlendem CE Zeichen aufwendiger ist als ein normaler Steuerbescheid.
Aber du hast schon Recht, wenn man die Nummer mitliefert, ist das auf keinen Fall schlecht. Es verhindert zumindest, das eine falsche, nachteiligere Nummer erwischt wird.

VG Nico
Moin,

für uns die relevante Nummer: 95030030
Eisenbahnen, elektrisch, einschl. Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen
https://www.zolltarifnummern.de/2019/95

Gruß Kai


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