1zu160 - Forum



Anzeige:
Menzels Lokschuppen: Ihr N-Spezialist am Rhein

THEMA: Modelleisenbahnforen

THEMA: Modelleisenbahnforen
Startbeitrag
Donar - 23.05.18 22:34
Hallo,

just habe ich beim Surfen folgendes entdeckt:

http://mobahner.com/wbb/index.php?page=portal

einfach nur schade...

Tja,

was soll man sagen? DSGVO sei Dank  

Es ist nicht das einzigste Forum, was wegen der tollen Verordnung den Bach runtergegangen ist

Beste Grüße
Dalmi
Hallo Dalmi.

please tell me why...

Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,

Der Betrieb vom Forum wurde eingestellt, weil die Anforderungen der DSGVO in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar waren und der Aufwand zur Realisierung soviel Zeit in Anspruch genommen hätte, die der Betreiber der Seite nun mal nicht hatte - immerhin ist das Forum auch eine Art "Privatvergnügen" gewesen.

Traurige Grüße
Dalmi

PS: Aus diesem Grunde Wurde auch ein Spur G Forum geschlossen!
Ihr Guten,

"in der Kürze der Zeit" meint zwei volle Jahre. Zwei Jahre zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten. Hätte eigentlich genügen müssen ...

Gute Grüße,
Rainer
Servus,

natürlich ist die DSGVO aufwendig und anstrengend, aber wie Rainer schon schreibt, 2 Jahre ist das jetzt bekannt. Das alle Anbieter - auch die Großen - erst jetzt darauf reagieren und ihre ganzen Erklärungsergänzungen schicken, ist sehr kurzsichtig und auch dumm.

Ich musste mich auch damit befassen und bin zwar nicht glücklich über die ganzen neuen Regelungen, aber hab es auch hin bekommen.

Wenn man sich ein bisschen damit auseinandersetzt ist das durchaus - auch als Privatperson - möglich. Der Grundgedanke ist durchaus nicht schlecht, auch wenn es etwas holprig und - das ist der dümmste Punkt - zum großen Teil etwas schwammig ist.

Gruß,
Daniel
Hallo,

klar waren es genau genommen zwei Jahre!
Aber wer hat denn vor zwei Monaten denn genau davon gewusst bzw. wer hat darauf hingewiesen?
Keiner!!!!
Wann kam denn das Thema auf? Vor zwei oder drei Wochen? Und da braucht mir keiner jetzt was erzählen von genug Zeit!
Hätte, hätte, Fahrradkette.....
Ich muss mich privat selber mit dem Thema beschäftigen in einer Vereinssache und Hinweiase dazu und was alles zu machen bzw. beachten ist - die kamen vom Landesverband!!! vor drei Wochen. Davor wurde kein Wort über das Thema verloren!

Beste Grüße
Dalmi
Servus,

Bitte nimm das nicht zu persönlich.

Auch wenn am Ortseingang nie ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild (was für ein Wort) steht das man maximal 50 km/h fahren darf, sondern nur ein gelbes Ortseingangsschild, muss man als Autofahrer das Wissen haben das ich innerorts (zu 90%) nur 50 km/h fahren darf.

Wenn es einen betrifft muss man sich selbst auch immer aktuell halten. Wir, in der Firma (E-Mail-Marketing), haben vor einem halben Jahr angefangen alles vor zu bereiten. Und wir haben auch keinen speziellen Vorankündigungs-Newsletter bekommen, sondern uns selbst darum gekümmert ;)
Und nochmal: So extrem bedrohlich wie es aktuell noch gekocht wird, ist das Thema auch wieder nicht.

Es bringt uns auch mal wieder dazu wirklich drüber nach zu denken was genau mit den Daten denn passiert.  

Gruß
Daniel
Passiert derzeit massenweise - und das keineswegs nur von irgendwelchen kleinen Privatseiten. Gibt sogar diverse Fälle von Onlinespielen, die einfach die Nutzung vom Gebiet der EU sperren. Und das derzeit dürfte noch ein sanftes Vorgeplänkel sein, da erwarte ich noch ganz was anderes, wenn die Abmahner erstmal loslegen…

Moin,

da kann man nur hoffen das Hier alles beim Alten bleibt.

LG
Manu
Hallo,
das größte Problem an der DSGVO ist, dass keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann. Das ganze Ding ist von hinten bis vorn nicht durchdacht, widerspricht teilweise anderen Gesetzen und zeugt streckenweise von blanker technischer Inkompetenz. Beispielsweise gelten Fotos von Personen als personenbezogene Daten und müssen entsprechend behandelt werden inkl. der Einholung einer Einwilligung. Das Kunsturhebergesetz dagegen erlaubt die Aufnahme und Veröffentlichung von Menschen, wenn diese nur Beiwerk im Bild sind und nicht das Hauptmotiv. Was gilt nun? Anderes Beispiel gefällig? Auch Mailadressen gelten als persönliche Daten. Ich muss für die Datenverarbeitung ein Verfahrensverzeichnis anlegen und dort auflisten, ob Daten an Dritte weitergegeben werden und an wen. Außerdem muss ich Verträge mit diesen Dritten abschließen, die mir die DSGVO-Konformität bestätigen. Wie soll das bitte funktionieren? Soll ich da prophylaktisch jeden Mailanbieter der Welt auflisten, weil es könnte ja mal vorkommen, dass ich dahin was schicken muss? Denn die Mailadresse muss ich ja zwangsläufig versenden, damit die Nachricht beim Empfänger ankommt. Und so zieht sich das durch die ganze Verordnung.

Meine Meinung: Ein riesiges Bürokratie-Monster mit zweifelhaftem Nutzen.

Viele Grüße
Carsten
Hello!
Da kann ich Carsten nur recht geben. Die Geschichte beschäftigt mich seit über 3 Jahren, also alles andere als überraschend. Das Thema war auch seit 2 Jahren in der Boulevard Presse präsent. Habe viel gelesen und diverse Veranstaltungen von Verbänden besucht. Meine Erkenntnis: unangenehme Sache die derzeit wohl völlig übertrieben behandelt wird und ohne einer Auslegung durch die Gerichte nicht handzuhaben ist. So gibt es von einigen Juristen den Hinweis man müsste die Daten nach Abwicklung eines Geschäftsfalls löschen. Dagegen spricht daß Behörden fordern daß dieser Vorgang Jahrelang nachvollziehbar bleiben muß zB die Finanz will immer wissen wie, was, wann, wo und warum - es darf da nix gelöscht werden. Egal wie man sich verhält man verletzt irgend eine gesetzliche Regelung. Alleine daß juristisch gebildete Personen diese Frage nicht im Gesetzt zweifelsfrei geklärt sehen zeigt die Qualität dieser Regelung. Ich will da explizit nur auf die textliche Qualität hinweisen. Wenn man sich in der Politik nicht einigen will dann sollte man von Regelungen absehen.


Wir im deutschsprachigen Bereich sind da eher weniger stark betroffen da die bisherigen Regeln aus .de für die EU Regelung Pate gestanden sind. In .at gibt's seit kurzem die lustige Regelung daß die DSGVO natürlich gilt nur das Strafen ist ziemlich verunmöglicht worden - "zawos brauch' i den Travnicek?"

Also regt Euch nicht all zu sehr auf, es hat sich nicht wirklich was geändert. Man darf so wie bisher nicht Daten missbräuchlich verwenden. Als Anwender sollte man auf seine personenbezogenen Daten aufpassen. Das kümmert ohnehin niemanden sonst gäbe es die sozialen Netzwerke schon seit Jahren nicht also ….

Die DSGVO als Absprungbrett zu verwenden um Dienste einzustellen ist natürlich eine gute Gelegenheit.
-AH-
Das ist nämlich das große Problem, bei der DSGVO, keiner blickt richtig durch - anscheinend auch die Datenschutzbeauftragten nicht -> siehe Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Hamburg und die Landesverbände (Sport, etc.) sind auch erst ungefähr im Februar diesen Jahres aufgewacht uns haben dann so an April. 2018 das Thema aufgegriffen .......... und seitdem dreht alles am Rad.

Gruß, Michael
#10: Was ist denn daran verwerflich, bestimmte Regeln einzuhalten , wenn Du an Mailanbieter Mailadressen weitergibst? Deine eigene Mailadresse ist ja wohl nicht damit gemeint.

Und wenn  Landesverbände  und sonstigen Vereinigungen/Interessenverbände (IHK!) Ihre Mitglieder zu spät darauf hinweisen, kann doch das Gesetz nichts dafür.


Rudi
Zitat - Antwort-Nr.: 11 | Name: Arnold_Huebsch

Dagegen spricht daß Behörden fordern daß dieser Vorgang Jahrelang nachvollziehbar bleiben muß zB die Finanz will immer wissen wie, was, wann, wo und warum - es darf da nix gelöscht werden. Egal wie man sich verhält man verletzt irgend eine gesetzliche Regelung.


Hallo Arnold,

die DSGVO aber jedenfalls nicht - es ist ausdrücklich (unter anderem) folgende Ausnahme aufgelistet:
Zitat

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[...]
die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;



LG
Didi
kann sein, das ich es mal irgendwann als es beschlossen wurde  gehört  habe, habe es aber nie bewust wahr genommen. Vir wenihen Wochen als es dann auf kochte, habe ich es dann war genommen. Jetzt hat mir einer einen Rechtsverdreherlink gesendet wo man sich das nötige als PDF zusammen basteln kann, und das hat mir ca. 5 min gekostet, der link ist für Privat,Klrinunternehmer und wohl auch Firen kostenlos wenn man den Link zur Rechtsanwaltsseite drin lädt was ich gemacht habe. Ob es wirklich alles abdeckt kann ich aber nicht sagen!
Hallo Rudi,
es geht nicht um das Einhalten von Regeln, dass mit Kundendaten kein Schindluder getrieben wird versteht sich von selbst.

Dank DSGVO hat man aber umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen, unter anderem muss man eben dokumentieren, ob und an wen Daten weitergegeben werden. Wenn ich eine Mail versenden will, muss ich einen Empfänger angeben, der selbstverständlich an den Zielserver weitergereicht werden *muss*, damit der die Mail ins richtige Postfach sortieren kann. Aber wie stellt sich der Gesetzgeber das bitte vor? Soll ich jetzt vor jedem Mailversand prüfen, ob der Anbieter des Empfängers schon in meiner Doku steht? Und muss ich dann bei jedem neuen erstmal einen DSGVO-Konformitätsvertrag abschließen? Das ist komplett realitätsfern, aber man *könnte* die DSGVO so interpretieren, dass genau das nötig ist.

Hallo ptlbahn,
wenn du glaubst, dass mit dem Einbauen einer neuen Datenschutzerklärung alles getan ist, bist du gewaltig auf dem Holzweg.

Viele Grüße
Carsten
Ich sag nur:

Zitat

Pläne für dieses Vorhaben lagen 50 Erdenjahre in dem für die Erde zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri aus, so dass genug Zeit für eine formelle Beschwerde gewesen wäre. Doch die Erdlinge kümmerten sich nicht darum, obwohl es doch nur vier Lichtjahre entfernt liegt.





Gruß
Klaus
Hallo Carsten,
E-Mail-Verteiler
Der E-Mail-Verteiler muss im Verfahrensverzeichnis beschrieben werden. Angaben zu den Adressen gehören in die Datenschutzinformationen und Privacy Policies (Art. 13 und 14 DSGVO).

Dienstleister:
Werden Dienstleister für den E-Mail-Versand eingesetzt, muss ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.

Auskunftsverlangen:
Verlangt der Empfänger eines Newsletters Auskunft zur Herkunft seiner Adresse ("Woher hast Du meine E-Mail-Adresse? Was hast Du sonst noch für Daten über mich?"), muss das Unternehmen diese Anfrage innerhalb eines Monats vollständig beantworten (Art. 15 und 12 Abs. 3 DSGVO).


Wo steht denn eigentlich, dass Du den Anbieter des Empfängers in Deine Doku aufnehmen musst?

Rudi
Hallo Rudi,
wo steht, dass nicht? Denn die Mailadresse wird ja dorthin weitergegeben. Es geht übrigens auch nicht um Verteiler, Newsletter oder dergleichen, sondern um den stinknormalen Versand einer Mail. Der Vorgang ist ganz einfach: Ich versende eine Mail und gebe damit die Mailadresse (also private Daten) an einen Dritten weiter. Das gleiche trifft z.B. auf Versanddienstleister oder Zahlungsanbieter zu und die muss ich auch dokumentieren. Nur ist das bei Mailanbietern aufgrund der riesigen Anzahl unmöglich zu stemmen.

Viele Grüße
Carsten
Hallo Carsten,

Du bist also der Auffassung, dass wenn ich (als Privatmann) eine mail versende, ich eine Doku anlegen muss?

Rudi
Nein - von natürlichen Personen ausgeübte ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten sind von der DSGVO ausgenommen.

LG
Didi
Hallo Rudi,
das hab ich doch nirgendwo geschrieben.

Viele Grüße
Carsten
Nachdem ich also als Verbraucher das Recht habe vom Datenverarbeiter zu erfahren, wofür und an wen meine Daten weitergeleitet wurden und zu welchem Zweck, kann ich mir von jedem bei dem ich bestelle und eine Direktlieferung bekomme sagen lassen wo er seine Ware bestellt?
Stelle ich mir als Händler ohne eigenes Warenlager problematisch vor, wenn ich jedem meine Lieferanten preisgeben muss.

Kein Wunder, dass in letzter Zeit vermehrt Mails gekommen sind, das einzelne Shops geschlossen wurden wegen der Verordnung.

Gruß Ralph
@14

Täusch Dich da mal nicht, das Finanzamt will gegebenfalla noch nach 10 Jahren die Daten einsehen können und wollen.

Gruß, Micha
Ja - und?
In #14 habe ich nichts anderes behauptet. Oder worin besteht meine "Täuschung"?

LG
Der_Didi
Hallo,

Ich verstehe die große Aufregung nicht. Ich stimme da Arnold in #11 zu: es ändert sich nichts Wesentliches. Wer die Grundregeln

- nur begründet in geringst möglichem Umfang speichern
- man braucht das Einverständnis der Person
- P. Daten müssen gelöscht werden wenn man sie nicht mehr braucht
- Schutz vor unbefugtem Zugriff, keine Weitergabe an Dritte
- die Person hat ein Auskunftsrecht über gespeicherte Daten

berücksichtigt und sein Handeln dokumentiert (passiert im Email-Zeitalter wenn man sich nicht dumm anstellt ja automatisch), muss nichts befürchten. Datenverarbeitungsfirmen müssen da etwas mehr beachten.

Die Sanktionen werden schärfer ja. Aber: eine Privatperson, ein Verein oder Kleinunternehmer wird doch im realen Leben absehbar nichts zu befürchten hat. Das gilt umso mehr, wer im Ernstfall zeigen kann, dass er sein Mögliches getan haben, und vielleicht hier oder da etwas übersehen hat. Schlechte Karten hat natürlich wer hier Schindluder betreibt...

Das eine oder andere Thema wird sich noch "ausschleifen", z.B. das Foto-Dilemma, das ist aber auch nicht wirklich neu, wurde nun natürlich etwas verschärft.


Ich glaube auch, dass der eine oder andere die Gelegenheit nutzt, ein zur Last gewordenes Hobby loszuwerden. Hier in der Presse war ein 79 jähriger Vereinsvorstand, der erklärte, wegen der Verordnung seinen Rücktritt erklären musste.... Man kann es glauben, muss es aber nicht.

Viele Grüße,

Simon



Hallo Simon

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

und sein Handeln dokumentiert (passiert im Email-Zeitalter wenn man sich nicht dumm anstellt ja automatisch)


Die Doku wird in einer bestimmten Form verlangt (Stichwort Verfahrensverzeichnis, TOMs) und macht schon einige Arbeit. Hinzu kommt die Unsicherheit, was nun genau wie gemacht werden muss. 10 Stellen geben da 11 unterschiedliche Antworten.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Aber: eine Privatperson, ein Verein oder Kleinunternehmer wird doch im realen Leben absehbar nichts zu befürchten hat.


Das wird sich zeigen. Sollte die befürchtete Abmahnwelle kommen, kann man ganz schnell dran sein.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich glaube auch, dass der eine oder andere die Gelegenheit nutzt, ein zur Last gewordenes Hobby loszuwerden. Hier in der Presse war ein 79 jähriger Vereinsvorstand, der erklärte, wegen der Verordnung seinen Rücktritt erklären musste....


Ich kann ihn verstehen. Man ist *persönlich haftbar* für Verströße und bei diesem Gummi-Gesetz sind die fast unumgänglich. Den Schuh würde ich mir in einem Verein auch nicht anziehen wollen.

Viele Grüße
Carsten
Hallo DSGVO-Geschädigte,

auch diese bisher gute Website ist tot:
http://www.eisenbahntermine.de/

Auch die hier scheint tot zu sein:
https://www.eisenbahn-termine.info/

Traurige Grüße
Wolfgang


Hello!
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das wird sich zeigen. Sollte die befürchtete Abmahnwelle kommen, kann man ganz schnell dran sein.


Das wirklich Schlimme heutzutage ist, daß es noch immer Rechtsordnungen im manchen Ländern gibt die es möglich machen, daß so etwas wie eine Abmahnwelle erst entsteht. MaW das gut gemeinte Instrument sich gegen Rechtsverstöße zu wehren darf zum Hauptzweck des Broterwerbs werden. Wenn ein Rechtsanwalt (um es verkürzt zu formulieren) von sich aus Verstöße sucht und tätig wird. Das ist ein Thema ganz abseits der DSGVO das abgestellt gehört, da hat .de ein ernstes Problem.
-AH-
Soso, die EU sammelt wieder Sympathiepunkte. Hier ein putziges Beispiel, wie man künftig bei einer Arztpraxis telefonisch einen Termin ausmacht:

https://www.datenschutz-notizen.de/telefonieren...h-der-dsgvo-3720111/

Bei den Abmahnanwälten knallen heute bestimmt die Sektkorken, und die €-Zeichen leuchten schon in den Augen...

LG, Andreas
Zitat - Antwort-Nr.: 27 | Name: msfrog


Das wird sich zeigen. Sollte die befürchtete Abmahnwelle kommen, kann man ganz schnell dran sein.


Dagegen steht folgende Aussage eines RAs:
https://www.tagesschau.de/inland/datenschutz-dsgvo-101.html
"Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften."
- was "Abmahnanwälte" ausschließen würde.

LG
Didi
Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: Dalmi

Der Betrieb vom Forum wurde eingestellt, weil die Anforderungen der DSGVO in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar waren und der Aufwand zur Realisierung soviel Zeit in Anspruch genommen hätte, die der Betreiber der Seite nun mal nicht hatte - immerhin ist das Forum auch eine Art "Privatvergnügen" gewesen



Hallo,

puh, zum Glück läuft inzwischen das 1zu160-Forum wieder. Ich hatte schon Angst das Ismael seine Hausaufgaben nicht gemacht hat

Grüße
Markus
Hallo Didi,
was sollte ein paar Abmahner davon abhalten einen Verein zu gründen? Das Einzige, was ich mir als Hemmnis vorstellen kann ist, dass die dann selber besser 100 % DSGVO-dicht sein müssen.

VIele Grüße
Carsten
Bei den Stummis hat der Ralf nur die Datenschutzerklärung geändert. Ob es reicht???

Gruß Kai
Ob irgendetwas reicht, kann einem sowieso niemand sicher sagen. Das ist ja das Problem an dem ganzen Quark.

Schönes Beispiel: Theoretisch müsste ein Webserver erstmal eine Erlaubnis einholen, um auf eine Anfrage zu antworten. Nur von wem, denn woher die Anfrage kam, darf er ja noch nicht verarbeiten...

Gruß Kai
Hallo,  
es gibt ja das Forum der Kartonmodellbauer - manchmal ganz interessante Sachen dabei .
Das Forum ist erst einmal in den Ruhezustand versetzt worden, bis alles geklärt ist, was nun zu ändern ist.
Soviel dazu, nur mal eben Nur die Datenschutzerklärung zu ändern

Beste Grüße
Dalmi
Zitat - Antwort-Nr.: 34 | Name: LaNgsambahNer

Bei den Stummis hat der Ralf nur die Datenschutzerklärung geändert. Ob es reicht???


Nicht nur: Z.B. auch
Verschlüsselte Übertragung (https),
Abschaltung von tapatalk wegen nicht gewährleistetem Datenschutz,
und wahrscheinlich noch ein paar andere Sachen im Hintergrund.

LG
Didi
Das Schlimmste an dieser Verordnung ist ja aber daß die so plötzlich über Nacht gekommen ist.

Gruß Thomas
Hallo Thomas,

da hast aber wohl ein paar Ironie-Smilies vergessen...?
(s. #4)

LG
Didi
Hallo Didi,

hast Recht, aber die sind mir gerade ausgegangen ;)

Thomas
Joo Thomas, man braucht soviele davon in letzter Zeit. (hatte noch einen)

Gruß Kai
Hallo,

bei all den "bad news" heutzutage sind meist diese smilies(?) angesagt:

    

trotzdem
schönen Gruß
Wolfgang
Warum so verärgert? "Das dient doch alles nur zu unserem Schutz."
Das Problem dabei ist nur, wie bei vielen anderen Regelungen, die aus dem Schmelztiegel der EU kommen, es werden wieder die gegängelt und bestraft, die nie die Absicht hatten, etwas Unrechtes mit unseren Daten zu tun. Alle anderen, die bisher unsere Daten missbrauchten werden dies auch in Zukunft tun. Da feiern sich wieder EU-Bürokraten, während sich der Rest der Welt einen ablacht.

Viele Grüße
Michael
Hallo,

da sie die wirklichen Probleme nicht auf die Reihe bekommen,
müssen die EU-Bürokraten auf andere Weise ihre Daseinsberechtigung nachweisen.
Spontan und ohne Anspruch auf Vollständigkeit fallen mir dazu folgende Höhepunkte ein:
die EU-Gurke, die Glühlampe, das Lötzinn...ach ja, die Dieselklagen nicht zu vergessen...

Viele Grüsse
Lutz
Wenn ihr mit dem EU-Bashing fertig seid: Das meiste dieser Vorschriften entspricht dem bisherigen deutschen Datenschutzrecht, dass nur keine Sau interessiert hat - entsprechend wurde das ganze auch gerade von deutschen Politikern gepuscht. Zudem war seitens der EU vorgesehen, dass die DSGVO von jedem Land noch mit einem Gesetz ergänzt wird, um die Details an die nationalen Gegebenheiten anzupassen. Dies ist von deutscher Seite jedoch unterlassen worden, so dass die kleinen Unterschiede jetzt zum Teil zu einander widersprechenden Vorschriften führen.

Ja, EU-Regelungen haben die Angewohnheit, sehr bürokratisch zu sein - dies aber nicht Trotz, sondern WEGEN des Einflusses der Nationalstaaten und gerade Deutschlands.

Gruß Kai
@Kai
Das ist interessant, das wusste ich noch nicht. Der Beauftragte in unserer Firma sagte mir, dass Verstöße mit einer Strafe von bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden können. Das richte sich gegen Große wie Google und so.

Grüße
Sebastian
@44:
Abgesehen  davon, dass es die Gurkenregelung seit 2009 nicht mehr gibt:

"So wäre auch kein Europabeamter auf die abstruse Idee gekommen, den Krümmungsgrad der Gurke per Richtlinie festzulegen. Tatsächlich steckt hinter der «Gurken-Richtlinie» der Einzel- und Grosshandel. Nur diesem war nämlich daran gelegen, dass die Gurken kostensparend in Kartons verpackt, verschickt und verkauft werden. Weil Zeit Geld ist, musste man weiter auch wissen, was man da kauft, ohne die Kartons vorher öffnen zu müssen. Und das funktioniert eben nur - der vermeintliche Unsinn bekommt langsam Sinn -, wenn die Krümmung der Gurke normiert und auf rechtlich verbindliche Weise vorgeschrieben wird."

Lötzinn: Blei ist giftig.

Glühlampenverbot: möglicherweise der deutlich niedrigere Energieverbrauch als Grund dafür?

Sonst noch ein paar Spontanbeispiele vom Stammtisch?

Rudi
:

Rudi
Zitat

Glühlampenverbot: möglicherweise der deutlich niedrigere Energieverbrauch als Grund dafür?



Solange man Lechtstofflampen als Ersatz nimmt, stimmt das mit dem Energieverbrauch nicht. Aufgrund der großen Mengen an Elektronik, die mit jeder dieser Röhren wegeschmissen wird, hat sich das dann schon erledigt. Zudem haben die meisten solcher ESL nie die erwartete Lebensdauer gehabt. Die gigantische Umweltbelastung durch Schwermetalle in den ESL und deren Elektronik tut sein übriges.

Mit der LED gehts nun deutlich besser, wenn die Elektronik nicht auf absichtlichen Verschleiß getrimmt ist. Auch da gibt es Leuchtmittel, die nicht so lange halten wie eine gute alte Glühbirne.

Die Verordnung müßte also zumindest um eine Mindestleuchtdauer ergänzt werden, deren Unterschreitung nicht nur  zum Ersatz verpflichtet, sondern zu Strafen wegen Umweltgefährdung führt!

Das Glühbirnenverbot so wie es jetzt existiert ist echt ein schlechter Witz und führt nur zur erheblichen Belastung der Umwelt!

Gruß
Klaus
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 45 | Name: Kai F. Lehmann

Zudem war seitens der EU vorgesehen, dass die DSGVO von jedem Land noch mit einem Gesetz ergänzt wird, um die Details an die nationalen Gegebenheiten anzupassen. Dies ist von deutscher Seite jedoch unterlassen worden, so dass die kleinen Unterschiede jetzt zum Teil zu einander widersprechenden Vorschriften führen.



Bei der DSGVO handelt es sich um eine EU-Verordnung. Dabei handelt es sich um direkt geltendes Recht für jedes EU-Land. Es ist nicht notwendig (ob es sogar nicht erlaubt ist, weiß ich nicht), hier noch ein nationales Gesetz zu erlassen.

Hier der Link zum Gesetzestext. Dort können übrigens sämtliche EU-Richtlinen, -Verordnungen oder sonstige offiziellen EU-Dokumente eingesehen werden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...uri=CELEX:32016R0679


Anders ist es mit den EU-Richtlinien. Diese geben in der Regel lediglich einen Handlungsrahmen vor. Bei einer EU-Richtlinie ist es notwendig, dass auf nationaler Ebene noch ein Gesetz dazu erlassen wird. Im Rahmen einer EU-Richtlinie und dem darauf basierenden nationalen Gesetz können/müssen dann Details für die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Grüße
Werner K.
Na dann ist ja mal gut das wir nach EU-Recht noch leben dürfen.

Gruß Kai
Hallo nocheinmal,
Zitat - Antwort-Nr.: 46 | Name: Con

Der Beauftragte in unserer Firma sagte mir, dass Verstöße mit einer Strafe von bis zu 4% des Jahresumsatzes geahndet werden können.



Bis 20.000.000 € oder 4% des Jahresumsatzes, je nach dem, was höher ist. (Artikel 83 Absatz 5)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...uri=CELEX:32016R0679

Grüße nocheinmal
Werner K.
Hallo Rudi #47,

die Glühlampen in der Wohnung kamen in der Heizperiode auch der Raumheizung zugute.Jetzt muß die Heizanlage das ausgleichen.Bezüglich der LED-Leuchtmittel war im TV kürzlich ein Bericht über deren Schädlichkeit für die Augen durch deren hohen Blauanteil,der dann mit höheren technischem Aufwand kompensiert werden muß.Und gemessen am Gesammtenergieverbrauch  eines Haushaltes ist da die Energieeinsparung nicht so überwältigent.Da wird in anderen Bereichen mehr Energie verschwendet, wie zB im Verkehr.Und wenn das der Handel bei der "Gurkenverordnung" betrieben hatte... da frage ich mich, werden wir über die EU-Institutionen von der Wirtschaftslobby regiert.Das macht dann politische Wahlen überflüssig.Ich hoffe das waren für dich jetzt nicht "Stammtischparolen".

mf Gruß
Werner V.
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 50 | Name: LaNgsambahNer

Na dann ist ja mal gut das wir nach EU-Recht noch leben dürfen.



Und was gewinnt man, wenn jedes der knapp 30 EU-Länder eigene Gesetze mit unterschiedlichen Regeln erlassen? Das ist doch genau das, was wir bisher hatten. Vollkommen undurchsichtiger Vorschriftendschungel. Hier diese Regel, dort jene Regel, dahinten noch eine andere Regel. Und wer datentechnisch europaweit unterwegs ist, musste sich bislang mit den unterschiedlichsten Regeln auseinandersetzen.

Ich erlebe dies beruflich auf globaler Ebene bei dem Thema Energy-Label (hier in der EU das Ding mit den bunten Energieklassen von A+++ bis G). Da wird in der EU so gemessen, in den USA anders gemessen und in Australien noch anders gemessen. Und jedes mal muss man die jeweiligen Verordnungen wälzen. Die für USA und Australien noch in sehr prickelndem amerikanischen bzw. australischen Amtsenglisch. Da ist es schon sehr hilfreich, wenn für einen großen Markt wie die EU einheitliche Regeln gelten und ich nicht für Griechenland, Polen, Schweden, Italien, Frankreich, Portugal etc. jeweils gesonderte und unterschiedliche Messungen veranstalten muss.

Ein Lob dafür auf die EU!!! Da kann auch der gelegentlich formidabel wiehernde Amtsschimmel in Brüssel nicht dran kratzen!

Grüße
Werner K.
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 52 | Name: Werner V.

...von der Wirtschaftslobby regiert...


Den Gedanken sollte man mal vertiefen. Ich glaube, dass nahm hier in Deutschland zu Beginn der 1980er Jahre mit der sog. geistig-moralischen Wende seinen Anfang und wuchs sich dann mindestens bis zu Bankenkrise Ende der 2000er Jahre, wenn nicht sogar noch andauernd, zu einem äußerst fiesen Neoliberalismus aus.

Grüße
Werner K.
Zitat - Antwort-Nr.: 49 | Name: wgk.derdicke

Bei der DSGVO handelt es sich um eine EU-Verordnung. Dabei handelt es sich um direkt geltendes Recht für jedes EU-Land. Es ist nicht notwendig (ob es sogar nicht erlaubt ist, weiß ich nicht), hier noch ein nationales Gesetz zu erlassen.


Ja - Verordnungen gelten im Gegensatz zu Richtlinien unmittelbar.

Allerdings existieren zur DSGVO eine ganze Reihe sogenannter Öffnungsklauseln (oder besser Konkretisierungsklauseln), welche mit nationaler Gesetzgebung ergänzt werden können oder eine solche sogar erforderlich ist. Natürlich darf diese dann nicht im Widerspruch zur eigentlichen DSGVO stehen.

Noch als Ergänzung zu Gurkenverordnung, Lötzinn, Glühlampen etc (#47):

Abgesehen davon dass die "Dieselklagen" (Zitat #44) ihren Ausgang nicht von der EU, sondern in den USA nahmen - dort sind die Messwerte erstmals aufgeflogen:
Sollte es nicht selbstverständlich sein betrügerische Machenschaften aufzudecken und zu sanktionieren?
Kann schon sein dass das für den einzelnen Diesel-PKW-Besitzer durchaus auch negative Auswirkungen hat (Dieseltrend geht wieder nach unten, weniger Nachfrage, dadurch ev. geringerer Erlös bei Wiederverkauf...) - bitte jedoch das nicht hier weiter zu diskutieren, im OT-Bereich läuft gerade ein thematisch besser passender Thread.

LG
Didi

@WMSP in #18:
> Wo steht denn eigentlich, dass Du den Anbieter des Empfängers in Deine Doku aufnehmen musst?

In der Firma muss man angeben, WEM man die Daten weitergibt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Mitarbeiter in der gleichen Firma mit den Daten arbeitet oder ein Mitarbeiter in einer externen Firma.
Es reicht dabei auch nicht nur Namen von Firmen oder Mitarbeitern zu nennen, man muss auch begründen, weshalb ein Mitarbeiter oder eine Firma Daten bekommt und war er/sie damit macht.

Es muss also in der Prozessbeschreibung vermerkt werden, WER Daten bekommt und WARUM. Streng genommen gilt das eben auch für Emailprovider.

Ich habe mit dem Thema "DSGVO" am Rande auch beruflich zu tun...  Mit jeder Firma, mit der wir zusammen arbeiten und die mit unseren Daten arbeitet (Marketing, externes Callcenter, externe Firmen für den Webseiteninhalt usw usw) mussten wir neue, DSGVO-konforme Verträge abschliessen. War dies nicht möglich, wurde die Zusammenarbeit ausserordentlich am 24.05.18 beendet. Ich sags mal so: da wurden einige alte Zöpfe am 24.05.18 abgeschnitten, aber wir verloren so auch einige wichtige Partner.
Schuld an diesem Zustand ist aber vorallem die Geschäftsleitung. Die Einführung der DSGVO war schon länger absehbar. Man hätte ausreichend Zeit gehabt, sich durch externe Berater richtig beraten zu lassen, frühzeitig Prozesse zu definieren und DSGVO-konfrome Verträge mit externen Firmen abzuschliessen. Man hätte.... und legte trotz diverser Warnungen mehrerer Mitarbeiter erst Ende Februar dieses Jahres los.
Kind->Brunnen->Kind ersoffen...

Von Firmen erwarte ich, das sie die bestehenden Gesetze und bevorstehenden Gesetzesänderungen kennen und entsprechend agieren und reagieren.
Bei Einzelpersonen und vorallem Privatpersonen, die z.B. eine Homepage betreiben ist zumindest meie Erwartungshaltung bezüglich Kenntnisse um die aktuelle und künftige Gesetzeslage geringer. Das soll kein Freifahrtschein werden, die Aussage orientiert sich an der wahrgenommenen Realität.

Das es dann doch den einen oder anderen Seitenbetreiber eiskalt und auf dem falschen Fuss erwischt hat und ihm vermeintlich nur noch das Steckerziehen bleibt ist ärgerlich (und eigentlich unnötig).
Moin ihr Lieben,
es ist ja sicherlich so, dass genug Zeit für die Erkundung der Höhen und Tiefen der DSGVO bestanden hat. Ich finde es aber toll, wenn ein Forenbetreiber sich überhaupt die Arbeit macht, die notwendigen Dokumentationen nach der neuen Verordnung aufzubauen.

Die Unsicherheit ist groß, ob alles richtig gemacht wird. Das geht mit dem Datenweg der mit dem Forum verbundenen Email-Systeme los. Es geht mit der Datenverwaltung der Forenmitglieder weiter (Ist es im Sinne der DSGVO überhaupt zulässig, bestimmte Daten vom Forenmitglied vorzuhalten, welche Daten darf ich speichern, wie lange darf ich speichern?)

Ich freue mich, wenn auch unter den neuen Vorschriften noch Forenbetreiber  sich der Mühe und des Risikos unterziehen, ein Forum anzubieten. Ich kann aber auch jeden Forenbetreiber verstehen, der sagt, so einen zusätzlichen Aufwand will ich mir nicht leisten, ich will das Forum ja nur aus Hobby betreiben.
Traurige Grüße
Loddel
Moin, moin.

Habe mein Modellbahnforum gerade selber erstmal so gut wie stillgelegt und bin dabei "aufzuräumen", nur um sicher zu gehen, dass ich keine Abmahnung erhalte...

Ich weiß nur eins: Das Forum wird wieder online gehen, bzw. alles wird wieder zu sehen sein, aber wann kann ich beim besten Willen nicht sagen, da ich mir erstmal die DSGVO ansehen und verstehen muss...

Gruß

Arne
Irgendwie hat X3 den Nagel auf den Kopf getroffen!

https://www.youtube.com/watch?v=sfeumFCPCHY

Viel Spass beim gucken!
Hallo N - Gemeinde,
DSGVO

Datenschutz ist recht und gut aber schwer verständlich!
Wer kann mir verraten, wie ich mit Daten nach der neuen Verordnung umgehen muss wenn ich unter Kleinanzeigen eine Anzeige schalte??
Muss ich dem Käufer eine Datenschutzklausel vorlegen, denn immerhin verwalte ich vorübergehend die Adresse und die Bankkonten des Interessenten.
Ich hoffe, dass ich keinen Datenschutzbeauftragten benötige wenn ich etwas überflüssiges verkaufen möchte. Aber wie weit bin ich zur Rechenschaft verpflichtet und muss gar ein Formular entwerfen.

Fragen über Fragen, wer kann mir Klarheit geben

Mit freundlichen Grüssen

Klaus
Hallo Klaus,

nach meinem Laienverständnis ist das Handeln via Kleinanzeigen eine Privatangelegenheit und fällt nicht unter die DSGVO.

Ich versuche mir das gerade vorzustellen: »Geben Sie mir Ihr Einverständnis, Ihre Adresse zu verwenden, um Ihnen das Paket zu schicken?« — »Nein, tut mir leid, das ist mir zu unsicher und entspricht nicht meinen Datenschutzvorstellungen« — »Gut, bin beruhigt, dass wir hier offenbar ähnliche Ansichten haben. Meine Kontonummer hätte ich Ihnen nämlich auch nicht ohne Weiteres nennen können.« — »Sehr gut. Freut mich übrigens, mit Ihnen auf’s angenehmste diesen Kauf abwickeln zu können!« — »Gerne wieder, wie es oft in der Bucht heißt «

Schöne Grüße, Carsten
Hallo Klaus,

da du mit dem Käufer ja einen Vertrag eingehst ist die Voraussetzung zur Verarbeitung der dafür relevanten Daten laut DSGVO gegeben ("Vertragserfüllung").
Die DSGVO nennt übrigens nicht "private" Angelegenheiten, sondern "persönliche und familiäre Tätigkeiten", wofür sie dann keine Anwendung findet. Bei einem Verkauf an einen bis dahin Unbekannten per Kleinanzeigen würde ich jedoch nicht mehr unbedingt von diesem Rahmen sprechen. Aber mit Vertragserfüllung bist du ohnehin auf der sicheren Seite.

LG
Didi



Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;