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THEMA: Frage zu einer Reklamation bei eBay-Händler
THEMA: Frage zu einer Reklamation bei eBay-Händler
CZ - 01.08.18 22:59
Hallo liebe N-Bahner,
ich habe mir von Pirata einen neuen Trenitalia Speisewagen 6802 über einen eBay-Händler gekauft, der ausdrücklich keine Rücknahme gewährt. Abgesehen von den Rolleigenschaften eines Ziegels, ist auch ein Puffer angebrochen und verbogen und die Dachkantenlackierung an einer ca. 1,5 cm langen Stelle, ist auffällig unsauber lackiert.
Was meint ihr, muss der Händler den Wagen trotzdem zurücknehmen?
Gruß
Christoph
ich habe mir von Pirata einen neuen Trenitalia Speisewagen 6802 über einen eBay-Händler gekauft, der ausdrücklich keine Rücknahme gewährt. Abgesehen von den Rolleigenschaften eines Ziegels, ist auch ein Puffer angebrochen und verbogen und die Dachkantenlackierung an einer ca. 1,5 cm langen Stelle, ist auffällig unsauber lackiert.
Was meint ihr, muss der Händler den Wagen trotzdem zurücknehmen?
Gruß
Christoph
Nun ist die Frage: Gewerblich, privat oder irgendwas dazwischen?
Kai F. Lahmann - 01.08.18 23:08
Ware, die einen nicht vorher bekannten Defekt hat, muss theoretisch IMMER zurückgenommen werden - selbst von Privatpersonen, die das noch 10mal ausschließen. Und der Puffer ist ein Defekt (der Rest leider die übliche Qualität von dem Ding…).
Ausschließen kann man nur als Privatverkäufer (!!!) die Rücknahme wegen Nicht-Gefallens - wobei de facto die wenigsten Ebay-Verkäufer wirklich privat sind… Dummer Weise kann man das ganze als Verkäufer aber auch einfach aussitzen - was hier sicherlich passieren wird.
Gruß Kai
Ausschließen kann man nur als Privatverkäufer (!!!) die Rücknahme wegen Nicht-Gefallens - wobei de facto die wenigsten Ebay-Verkäufer wirklich privat sind… Dummer Weise kann man das ganze als Verkäufer aber auch einfach aussitzen - was hier sicherlich passieren wird.
Gruß Kai
zu #1:
Als gewerblicher Händler ist er nicht gekennzeichnet.
zu #2:
Ich denke auch, dass im Falle eines Mangel, noch dazu wenn der Artikel als neu verkauft wird, der Verkäufer das Produkt zurücknehmen muss.
Am besten, ich kontaktiere einmal den Verkäufer.
Danke für eure raschen Antworten, die quasi nicht vorhandenen Rolleigenschaften könnte man vielleicht durch austauschen der Radsätze hinbekommen, diese scheinen nämlich aus Kunststofff zu sein.
Als gewerblicher Händler ist er nicht gekennzeichnet.
zu #2:
Ich denke auch, dass im Falle eines Mangel, noch dazu wenn der Artikel als neu verkauft wird, der Verkäufer das Produkt zurücknehmen muss.
Am besten, ich kontaktiere einmal den Verkäufer.
Danke für eure raschen Antworten, die quasi nicht vorhandenen Rolleigenschaften könnte man vielleicht durch austauschen der Radsätze hinbekommen, diese scheinen nämlich aus Kunststofff zu sein.
fragensteller - 01.08.18 23:51
Hallo,
ganz einfach eine Rückgabeanfrage eröffnen, dann geht alles seinen offiziellen strukturierten Gang bis hin zum Verfügung gestellten Rücksendelabel. Da kannst du sogar Bilder einstellen.
VG Nico
ganz einfach eine Rückgabeanfrage eröffnen, dann geht alles seinen offiziellen strukturierten Gang bis hin zum Verfügung gestellten Rücksendelabel. Da kannst du sogar Bilder einstellen.
VG Nico
Kai F. Lahmann - 01.08.18 23:56
Eh, wenn der Artikel als "neu" verkauft wird, kann er ebenfalls gar nichts ausschließen (nur verkürzen). Siehe auch das hier:
https://www.ebay.de/gds/Ausschluss-des-Rueckgab...0000001719281/g.html
https://www.ebay.de/gds/Ausschluss-des-Rueckgab...0000001719281/g.html
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