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THEMA: [Gelöst] Mechanisches Stw: Flankenschutz für Überholgleise?

THEMA: [Gelöst] Mechanisches Stw: Flankenschutz für Überholgleise?
Startbeitrag
Lio - 29.09.18 13:26
Hallo,

ich bin gerade dabei, für meinen Bf in Epoche II die "Blech"kanäle zu verlegen. Da drei Stw existieren, ist das ein gewisser Nachbildungsaufwand und auch wenn ich versuche, die Kanäle auch einigermaßen realistisch zu dimensionieren, um die entsprechende Zahl von (fiktiven) Drahtpaaren "unterzubringen",  wäre ich doch dankbar, auf die insgesamt zu verlegende Zahl und Länge hier und da etwas einsparen zu können. Um so mehr, als dass Auhagens Blechkanäle ein Zwischending zwischen Größe III und IV sind und meine Eigenbauten Größe I sind und ich weitere Größen nicht haben werde (ich verzichte bei meinem Längenbedarf auf die damit doch recht teuren Weinertnachbildungen).

Konkret geht es mir um die Überholgleise, die ausschließlich Güterzüge zur Seite nehmen. Zu ihnen liegen parallel fürs Rangieren benutzte Gleise mit zugehörigen Weichenverbindungen, also die klassische Flankenschutzweichensituation. Ich möchte nun nur in den Überholgleisen selbst seilzugbediente Weichenantriebe nachbilden, bei den flankenschutzgebenden Weichen der Parallelgleise nur eine lokale Bedienung nachbilden. Das erspart mir dann dorthin Blechkanäle/Drahtzüge.

Frage: kann ich bei nur Güterzügen dienenden Überholgleisen auf fernbediente Weichen des Flankenschutzes verzichten - dann kann der Flankenschutz bei dann lokal bedienten Weichen nicht vom Stellwerk aus erzwungen werden (ich rede nicht von Schlüsselsperren, die bei dem doch recht betriebsamen Bahnhof eine große Verzögerung bedeuteten)? Mithin: es gibt keinen gewährleisteten Flankenschutz.

Ich hoffe "ja", weil auch die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesen Gleisen gering sind (Weichenstraßen sowie die Tatsache, dass dort keine Durchfahrten stattfinden).

Viele Grüße
Frank


Hallo Frank!

Es hat zumindest auf Nebenstrecken auch zweigleisige Bahnhöfe komplett ohne Flankenschutz gegeben.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Lio,
ich muss zugeben, ich weiss nicht genau, wie Du das meinst. Eine Skizze wäre sicher hilfreich. Gerade in Epoche II halte ich aber einen fehelnden Flankenschutz (bzw. eben nicht eingebundenen) für kaum möglich). Strecken für Geschwindigkeiten unter 60 km/h mal ausgenommen. Natürlich gibt es immer wieder Abweichungen vom eigentlichen Sollzustand und eigentümliche Lösungen. Z.B., ortsbediente Weichen, die fernbedient verriegelt wurden. War wohl zumindest in Stolpen so, der Sinn ist mir nie ganz klar geworden. Und auch dann hättest Du dahin führende Kanäle.

Gruss

Struwelpeter
Hallo zusammen,

ich verstehe das so, das Frank den Flankenschutz zwischen Nebengleisen (die "parallel zum Rangieren genutzten Gleise") und dem Hauptgleisen (in dem Fall das Güterzugüberholungsgleis) meint.

Hier ist direkter Flankenschutz vonnöten, also eine Gleissperre oder eine Flankenschutzweiche. Da ich es so verstehe, dass dort eh eine Weiche da ist, die Flankenschutz geben könnte, wäre sie auch selbstverständlich in schützender Lage zu sichern.
Ausnahmen bilden nur Ausziehgleise und Lokabstell- und Wartegleise (die laufen wohl nicht so leicht davon wie Wagen).

Den Fall den Elmar meint ist vermutlich der zwischen zwei Hauptgleisen. Da ist es richtig: Das Überholgleis selber braucht nicht zwingend eine Flankenschutzweiche zum durchgehenden Hauptgleis. Ob man dort eine Weiche bräuchte wird individuell berechnet nach Art und Anzahl der Fahrten, Geschwindigkeit usw. Da kann dann eben auch rauskommen, dass man keine braucht.

Viele Grüße

Dirk
Also ich muß zugeben, daß ich die Situation auch noch nicht ganz begriffen habe. Generell möchte ich aber anmerken, daß es eher relevant ist, was auf den geschützten Gleisen (also den durchgehenden Hauptgleisen) verkehrt als auf den Überholgleisen bei der Frage, ob ein Flankenschutz notwendig ist. Bei knappen Überholgleisen werden übrigens an beiden Enden Schutzweichen eingebaut, da sich der Zug beim Lösen der Bremsen "entspannen" und damit verlängern könnte. Der letzte Wagen könnte dann in das Lichtraumprofil des Hauptgleises hineinragen.

Klaus
Hallo Klaus,

es geht nicht um den Schutz des durchgehenden Hauptgleises vor dem Überholgleis sondern um den Schutz des Überholgleises vor feindlichen Rangierfahrten aus den parallelen Nebengleisen. Überholgleise können Schutzweichen haben oder auch nicht (Siehe Eintrag 3), aber die Hauptgleise (einschließlich des Überholgleises) müssen gegen die Nebengleise abgesichert werden.

Viele Grüße

Dirk
Hi,

für Zugfahrten kann nicht auf Flankenschutz verzichtet werden, aber die Art des Flankenschutzes kann unterschiedlich sein. Gleissperren scheiden ja hier aus, da die gefährdenden Gleise auch Zugfahrten erlauben. somit steht aber noch Flankenschutz eben durch Schutzweichen, oder eben durch Signale als Möglichkeit zur Verfügung. Nur hilft das ja auch nicht, da man auch für die Signale Drahtzugleitungen braucht. Zudem dürfen dann die Geschwindigkeiten in den Gleisen nur vergleichsweise klein sein. Welche Flankenschutzmaßnahmen konkret gefordert sind, ergibt sich aus Neigung, Zahl der Fahrten in den beteiligen Gleisen und den gewünschten Geschwindigkeiten. Genauer hat es Dirk in seinen Unterlagen ( Ich bin zu faul nachzusehen ;) )


Und wenn es Weichen gibt, die Flankenschutz bieten können, wird man diese auch dazu verwenden. Und "Überholgleise für Güterzüge" klingt für mich nicht nach "Nebenbahn/Kleinbahn", wo man auf alles verzichten könnte, weil man eh nur so dahinschleicht und alle 3 Tage mal ein Zug kommt.

Gruß
Klaus

Guten Morgen,

vielen Dank schon mal bisher für eure Antworten. Ich sehe, ich hätte ein Bild beifügen sollen. In der Skizze unten findet ihr die Situation, hier ist Norden oben. Alle Gleise mit H sind die durchgehenden Hauptgleise, oben die Vorortgleise, unten die Ferngleise. Die Ü sind die fraglichen Überholgleise. A ist das Ausziehgleis, welches gleichzeitig Flankenschutz gegen die Hauptgleise der Fernbahn bietet. Links der Hosenträger wird im oberen Gleis von einem Überholgleis benutzt, die beiden darunter liegenden eingekreisten Weichen würden Flankenschutz bieten können. Die ganz rechts gestrichelt eingekreiste Weiche liegt unmittelbar am Überholungsgleis, bietet aber diesem keinen Flankenschutz. Übrigens ist der Gleisplan original, siehe auch mein Beitrag https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=366869 und nein, ich kann nicht reproduzieren, wie die Vorbildsituation war, der Plan ist von 1901 und der Bahnhof durch Kriegs- und Teilungswirren nur noch ein Schatten seiner selbst.

(Beim Versuch des Vergleiches bitte im Kopf drehen: im Link ist Norden unten.)

Die eingekreisten Weichen sind meine Kandidaten, sie nur ortsbedient nachzubilden.

Klaus, betrieblich liegt Lichterfelde Ost kurz vor dem Anhalter Bahnhof an der vielbefahrenen Anhalter Bahn, die man in den Kriegsjahren begann viergleisig auszubauen. D.h. dort ist schon "einiges los". Die Güterzüge mussten zur Seite genommen werden, um die vielen Reisezüge durchzulassen, einige Nahgüterzüge wurden natürlich auch örtlich bedient, eben die Anlagen im Bild darunter beginnend. Insgesamt war Lichterfelde Ost aber auch doch ein eher kleiner Bahnhof.

Viele Grüße
Frank

Edit: viergleisiger Ausbau meint: zusätzlich zur Vorortbahn, also es wären dann 6 Hauptgleise gewesen.

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Hallo Frank,

die eingekreisten Weichen links müssen in abweisende Stellung verschlossen sein. Da Schlüsselweiche ausfiel müssen die also ans Stellwerk angeschlossen sein. Die gepunktet eingekreiste Weiche rechts kann eine Handweiche sein. Jedoch muss zwischen diese Weiche und das Ü-Gleis eine Gleissperre. Wenn da kein Platz ist könnte sie auch links der Weiche liegen, aber dann müsste die unterhalb liegende Weiche schützend verschlossen werden.

Viele Grüße
Dirk
Hallo Dirk,

also doch keine Ersparnis an Kanälen Aber ich habe gefragt, nun bekomme ich die Antwort

Die Gleissperre müsste dann aber auch in das Stw fernbedient eingebunden werden, richtig?
Und den unteren Weichen gibst du also keine Chance als ortsgestellt, obwohl sie "nur" in ein von nur von Güterzügen mit max. 40km/h befahrenes Überholgleis münden?

Viele Grüße
Frank
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

obwohl sie "nur" in ein von nur von Güterzügen mit max. 40km/h befahrenes Überholgleis münden?



Wie gesagt, Nebengleise sind durch direkten(unmittelbaren) Flankenschutz (Weiche/Gleissperre) von Hauptgleisen abzugrenzen.
Hauptgleise werden durch das vorhanden sein von Zugfahrstraßen charakterisiert und nicht durch die Geschwindigkeit oder die Zugart. Außerdem kann es immer mal auch vorkommen, dass mal ein Personenzug durch ein Überholgleis muss. In Lichterfelde Ost könnte das zum Beispiel sein, wenn ein Zug am Bahnsteig nicht weiterfahren kann, dann müssen anderen durch die Überholung dran vorbei.

Viele Grüße

Dirk
Hallo zusammen,

betrieblich wird grob gesagt nur zwischen Zugfahrten und Rangierfahrten unterschieden, die Zugart ist bei den Zugfahrten irrelevant.

Die Gleise werden in Bahnhöfen zwischen durchgehenden Hauptgleisen, Hauptgleisen und Nebengleisen unterschieden.
Hauptgleise sind solche Gleise, die planmäßig von Zügen befahren werden können. Diese haben dann auch Hauptsignale.
Nebengleise sind Gleise, die nicht planmäßig von Zügen befahren werden und dienen i.d.R. nur für Rangierfahrten.
Auch diese Gleise können zwar von Zügen befahren werden, was allerdings besondere betriebliche Abläufe beinhaltet.

Hauptgleise müssen gegenüber jeder Gefährdung durch andere Fahrten (Zug- und Rangierfahrten) geschützt sein.
Neben den bereits aufgezählten Schutzweichen, Gleissperren und Signalen kann der Flankenschutz auch durch Rangierverbote und andere Prüfhandlungen gewährleistet werden.

Dies kann bedeuten, dass in den Nebengleisen keine Rangierbewegung erfolgen darf, sobald ein Zug in die Überholung fährt.
Es dürfte auch nicht gleichzeitig ein zweiter Zug aus dem anderen Überholungsgleis Ausfahren.
Eine Prüfung wäre z.B. auch, dass die Ausfahrt aus einem der anderen Hauptgleise erst gezogen werden darf, wenn der Fdl geprüft hat, dass der eingefahrene Zug vollständig zum halten gekommen ist.

Wenn du eine Gleissperre verbauen möchtest, müsste diese nicht zwangsläufig vom Stellwerk aus bedient werden.
Wie auch bei den beiden Weichen des Hisenträgers könnte diese durch ein Schlüssel verschlossen werden.
Da die Gleissperre und die Weichen des Hosenträgers aber zum Flankenschutz gehören, müssten die Schlüssel im Stellwerk aufbewahrt und in die Fahrstraße mit integriert sein. Dadurch würde allerdings die Nutzbarkeit der Nebengleise stark eingeschränkt.

Beste Grüße
Daniel
Hallo Daniel, Dirk,

besten Dank für eure Klarstellungen. Nun ist mir auch wieder aufgefallen, dass ich schon mal den Unterschied zwischen Haupt- und durchgehenden Hauptgleisen kannte, aber verdrängte und nur noch die durchgehenden als Hauptgleise ansah - fälschlich.
Jetzt ist alles klar und ich kann den Thread als abgeschlossen ansehen.

Ich würde mich freuen, wenn ihr - und andere - mir bei einem ähnlichen Thema unter https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1068373 helfen könntet.

Viele Grüße
Frank


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