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THEMA: Höhenmarkierung bei Brücken E III
THEMA: Höhenmarkierung bei Brücken E III
ChristianL - 11.11.18 12:32
Hallo,
auf dem angehängten Bild ist die Höhenmarkierung an der Brücke mit einem "Rot - Weißen Band" zu sehen.
War das auch schon so in der Epoche III, speziell Ende der 50iger bis Mitte der 60iger Jahre?
Ideal wäre, wenn jemand eine alte Straßenverkehrsordnung (StVO) hätte, in der er nachschauen kann.
Ich meine, auch gelb schwarze Markierungen in Erinnerung zu haben.
Viele Grüße Christian
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auf dem angehängten Bild ist die Höhenmarkierung an der Brücke mit einem "Rot - Weißen Band" zu sehen.
War das auch schon so in der Epoche III, speziell Ende der 50iger bis Mitte der 60iger Jahre?
Ideal wäre, wenn jemand eine alte Straßenverkehrsordnung (StVO) hätte, in der er nachschauen kann.
Ich meine, auch gelb schwarze Markierungen in Erinnerung zu haben.
Viele Grüße Christian
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Beitrag editiert am 11. 11. 2018 13:30.
Hallo Christian,
das "rot-weiße Band" ist kein Verkehrszeichen im eigentlichen Sinne, sondern nur ein Warnanstrich. Rot/weiß ist dafür im Straßenverkehr üblich, aber nicht zwingend.
Gruß
Roger
das "rot-weiße Band" ist kein Verkehrszeichen im eigentlichen Sinne, sondern nur ein Warnanstrich. Rot/weiß ist dafür im Straßenverkehr üblich, aber nicht zwingend.
Gruß
Roger
ChristianL - 11.11.18 13:32
Hallo Roger,
ich meine, auch gelb schwarze Markierungen in Erinnerung zu haben.
Es ist schon ein Verkehrszeichen nach § 43 Abs. 1 StVO, Zeichen 627 und wird durch das runde Schild mit den beiden Dreiecken ergänzt, die auf die Durchfahrthöhe hinweisen (Verbot für KFZ mit mehr als 3,6 m wie in meinem Beispiel.
Viele Grüße
Christian
ich meine, auch gelb schwarze Markierungen in Erinnerung zu haben.
Es ist schon ein Verkehrszeichen nach § 43 Abs. 1 StVO, Zeichen 627 und wird durch das runde Schild mit den beiden Dreiecken ergänzt, die auf die Durchfahrthöhe hinweisen (Verbot für KFZ mit mehr als 3,6 m wie in meinem Beispiel.
Viele Grüße
Christian
Hi,
Rot-Weiß sind Markierungen für statische Hindernisse (Ecken, Kanten, Baken vor Löchern etc.)
Mit Gelb-Schwarz wurden sich bewegende Hindernisse gekennzeichnet (z.B. Aufzugsgrenzen, Klappbrücken etc.). D.h. hier muss man an sich jedes mal neu schauen, ob man da durch passt oder nicht (da sich die Durchfahrtshöhe bzw. breite durch die Bewegung ändern kann.
Wie lange diese Regel schon so ist, weiß ich allerdings nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass eventuell Brücken über Flüssen (insb. mit Staustufen) als "beweglich" deklariert wurden (da sich die Durchfahrtshöhe ändert, auch wenn in dem Fall der Untergrund sich bewegt).
Edit:
Gerade noch gelesen, dass mittlerweile die Regelung bedeutet "schwarz/gelb für ständige Gefahren, rot/weiß für vorrübergehende) - d.h. hier hat sich die Semantik irgendwann geändert
Grüße Micha
Rot-Weiß sind Markierungen für statische Hindernisse (Ecken, Kanten, Baken vor Löchern etc.)
Mit Gelb-Schwarz wurden sich bewegende Hindernisse gekennzeichnet (z.B. Aufzugsgrenzen, Klappbrücken etc.). D.h. hier muss man an sich jedes mal neu schauen, ob man da durch passt oder nicht (da sich die Durchfahrtshöhe bzw. breite durch die Bewegung ändern kann.
Wie lange diese Regel schon so ist, weiß ich allerdings nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass eventuell Brücken über Flüssen (insb. mit Staustufen) als "beweglich" deklariert wurden (da sich die Durchfahrtshöhe ändert, auch wenn in dem Fall der Untergrund sich bewegt).
Edit:
Gerade noch gelesen, dass mittlerweile die Regelung bedeutet "schwarz/gelb für ständige Gefahren, rot/weiß für vorrübergehende) - d.h. hier hat sich die Semantik irgendwann geändert
Grüße Micha
Hallo,
vor Einführung der rot/weißen bzw gelb/schwarzen Markierungen wurden Profileinschränkungen, wie bei der Eisenbahn auch, weiß markiert.
Hier mal ein Bild des Kuriner Tunnels aus damaliger Zeit:
http://www.bahnen-wuppertal.de/assets/images/au...-EJW-BTJ-800-527.jpg
Links neben der Strab ist ist die Markierung gut, rechts verblasst zu sehen. Auf Grund der Tunnelhöhe gibts hier keinen Anstrich. Ansonsten wäre der Portalrand ab dem Bereich wo es kritisch würde, auch weiß markiert.
Hier noch ein Bild mit der zeitgenössischen Beschilderung der Gefahrenstelle:
http://www.bahnen-wuppertal.de/assets/images/au...-EJW-BTJ-800-546.jpg
Viele Grüße ÷ Udo
vor Einführung der rot/weißen bzw gelb/schwarzen Markierungen wurden Profileinschränkungen, wie bei der Eisenbahn auch, weiß markiert.
Hier mal ein Bild des Kuriner Tunnels aus damaliger Zeit:
http://www.bahnen-wuppertal.de/assets/images/au...-EJW-BTJ-800-527.jpg
Links neben der Strab ist ist die Markierung gut, rechts verblasst zu sehen. Auf Grund der Tunnelhöhe gibts hier keinen Anstrich. Ansonsten wäre der Portalrand ab dem Bereich wo es kritisch würde, auch weiß markiert.
Hier noch ein Bild mit der zeitgenössischen Beschilderung der Gefahrenstelle:
http://www.bahnen-wuppertal.de/assets/images/au...-EJW-BTJ-800-546.jpg
Viele Grüße ÷ Udo
Hallo nochmal,
ihr müsst unterscheiden von welchem Gültigkeitsbereich und Zweck (und ggf. Ort) ihr ausgeht!
Diese Markierungen gibt es als Höhenmarkierungen nicht nur in rot/weiß, schwarz/weiß und schwarz/gelb. Es gibt sie auch in grün/weiß, blau/weiß, grün/rot und auch nur weiß, rot oder gelb...
Bei uns im Straßenverkehr ist halt rot/weiß üblich, und wie in #2 angemerkt wohl auch in der StVO so verankert - das heißt aber noch lange nicht, dass sich da auch "jeder Maler" daran hält.
Als Busfahrer - und damit oft Betroffener - muss ich allerdings sagen, dass diese (Höhen-)Warnungen in Verbindung mit dem Höhenbegrenzungsschild in der Praxis schlicht und einfach Quatsch sind. Man kann bei Achtung des Verkehrszeichens ohnehin nicht dran kommen... Und wenn man das Verbot ignoriert, ist es bei Kontakt ohnehin zu spät!
Der einzig sinnvolle Fall ist der einer runden Durchfahrt, wo die Bögen seitlich markiert sind. Allerdings bezieht sich die Ausschilderung dann auch auf die Höhe an der Seite des Bogens, und man _kann_ mit deutlich höheren Fahrzeugen mittig passieren als es zulässig ist (manchmal ist das nochmal separat beschildert, steht dann also im Widerspruch zu dem Beschränkungsschild auf der Seite).
(Die Lkw-Navis schicken einen dann gerne riesige Umwege )
Als Berufskraftfahrer "riecht" man solche Höhenbeschränkungen aber (sie fallen einem mindestens so auf wie ein Stop(p)schild oder eine Ampel...). Man muss sich nur auf die Höhenangabe verlassen können, auch wenn man weiß, dass diese Ausschilderungen nicht zuverlässig stimmen müssen. Das ist gerne mal nach Bauarbeiten (Fahrbahnerneuerung!) der Fall....
Umgekehrt muss man allerdings auch sagen, dass solche Beschränkungen auch häufig "politisch motiviert" sind und einen ganz anderen Zweck verfolgen, als eine Kollision zu vermeiden...
Gruß
Roger
ihr müsst unterscheiden von welchem Gültigkeitsbereich und Zweck (und ggf. Ort) ihr ausgeht!
Diese Markierungen gibt es als Höhenmarkierungen nicht nur in rot/weiß, schwarz/weiß und schwarz/gelb. Es gibt sie auch in grün/weiß, blau/weiß, grün/rot und auch nur weiß, rot oder gelb...
Bei uns im Straßenverkehr ist halt rot/weiß üblich, und wie in #2 angemerkt wohl auch in der StVO so verankert - das heißt aber noch lange nicht, dass sich da auch "jeder Maler" daran hält.
Als Busfahrer - und damit oft Betroffener - muss ich allerdings sagen, dass diese (Höhen-)Warnungen in Verbindung mit dem Höhenbegrenzungsschild in der Praxis schlicht und einfach Quatsch sind. Man kann bei Achtung des Verkehrszeichens ohnehin nicht dran kommen... Und wenn man das Verbot ignoriert, ist es bei Kontakt ohnehin zu spät!
Der einzig sinnvolle Fall ist der einer runden Durchfahrt, wo die Bögen seitlich markiert sind. Allerdings bezieht sich die Ausschilderung dann auch auf die Höhe an der Seite des Bogens, und man _kann_ mit deutlich höheren Fahrzeugen mittig passieren als es zulässig ist (manchmal ist das nochmal separat beschildert, steht dann also im Widerspruch zu dem Beschränkungsschild auf der Seite).
(Die Lkw-Navis schicken einen dann gerne riesige Umwege )
Als Berufskraftfahrer "riecht" man solche Höhenbeschränkungen aber (sie fallen einem mindestens so auf wie ein Stop(p)schild oder eine Ampel...). Man muss sich nur auf die Höhenangabe verlassen können, auch wenn man weiß, dass diese Ausschilderungen nicht zuverlässig stimmen müssen. Das ist gerne mal nach Bauarbeiten (Fahrbahnerneuerung!) der Fall....
Umgekehrt muss man allerdings auch sagen, dass solche Beschränkungen auch häufig "politisch motiviert" sind und einen ganz anderen Zweck verfolgen, als eine Kollision zu vermeiden...
Gruß
Roger
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