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THEMA: Culemeyer Straßenroller
THEMA: Culemeyer Straßenroller
Thorsten Schulz - 24.01.05 21:45
Hallo,
gibt es eigentlich in N ein Modell eines Culemeyer Straßenrollers? Wäre ja eine interessante Bereicherung der Ladestraße.
Thorsten
gibt es eigentlich in N ein Modell eines Culemeyer Straßenrollers? Wäre ja eine interessante Bereicherung der Ladestraße.
Thorsten
Peter F [Gast] - 24.01.05 21:57
Culemeyer gabs lange von Arnold unter Nr. 6670. Henschel-Zugmaschine und 6achsiger Anhänger. Und von Minitrix etwas aktueller eine Kaelble-Zugmaschine mit 4achsigem Anhänger (der Arnold sieht eindrucksvoller aus). Ich kenne 15124, ein MHI-Set von 2000 mit DEA-Kesselwagen, vielleicht gab's auch noch andere Versionen (ohne Waggonkaufzwang?).
hallo torsten,
einen culemeyer gabs mal mit henschel zugmascvhiene von arnold. ist zur zeit nur auf börsen und bey ebay erhältlich. vieleicht hat ein mobahändler ihn noch in ner schublade? vonj mzz gibts ne passende zugmaschiene für den roller in epoche 3.leider hab ich im katalog keinen culemeyer gefunden. die zugmaschiene ist ein Kaelble KV 631 ZB best F23 fertigmodell und für ca. den halben preis als bausatz F 123. mfg mike
einen culemeyer gabs mal mit henschel zugmascvhiene von arnold. ist zur zeit nur auf börsen und bey ebay erhältlich. vieleicht hat ein mobahändler ihn noch in ner schublade? vonj mzz gibts ne passende zugmaschiene für den roller in epoche 3.leider hab ich im katalog keinen culemeyer gefunden. die zugmaschiene ist ein Kaelble KV 631 ZB best F23 fertigmodell und für ca. den halben preis als bausatz F 123. mfg mike
hallo nochmal,
in einem neuheitenblatt von2002 ist bei mzz auch der culemeyer roller mit Faun zugmaschiene unter der nr F2605 abgebildet (6-achsiger hänger ) und uter der nr F188 ist ein schwerlasthänger einzeln erhältlich.( Nicht als culemeyer bezeichnet, kann auf den bildern aber keinen eindeutigen uterschied sehen.
mfg mike
in einem neuheitenblatt von2002 ist bei mzz auch der culemeyer roller mit Faun zugmaschiene unter der nr F2605 abgebildet (6-achsiger hänger ) und uter der nr F188 ist ein schwerlasthänger einzeln erhältlich.( Nicht als culemeyer bezeichnet, kann auf den bildern aber keinen eindeutigen uterschied sehen.
mfg mike
Claus [Gast] - 24.01.05 22:09
Hab im ebay einiges gefunden (sieht nach Minitrix aus):
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
und Wiking (für N?):
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
und das Minitrix 15124:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
und nochmal wie oben:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WD1V
Die Zugmaschine gibt's außerdem noch auf einem Mintrix-Güterwaggon; zumindest hab ich das schon mal gesehen.
Gruß, Claus
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
und Wiking (für N?):
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
und das Minitrix 15124:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
und nochmal wie oben:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WD1V
Die Zugmaschine gibt's außerdem noch auf einem Mintrix-Güterwaggon; zumindest hab ich das schon mal gesehen.
Gruß, Claus
Also der zweite Link (Wiking?) ist meines Erachtens der von
Arnold,sieht wenigstens genauso aus wie meiner, und der ist definitiv
von Arnold!
Micha
Arnold,sieht wenigstens genauso aus wie meiner, und der ist definitiv
von Arnold!
Micha
Claus [Gast] - 24.01.05 22:31
@Micha
Alles klar, danke! Deshalb auch mein "?" bei der Auktion. Es wäre mir neu gewesen, wenn Wiking den im Programm hätte. Sieht jedenfalls nicht schlecht aus, das Teil! Ich frage mich nur, was der Verkäufer geschrieben hätte, wenn die Schachtel von Mon Cheri gewesen wäre
Gruß, Claus
Alles klar, danke! Deshalb auch mein "?" bei der Auktion. Es wäre mir neu gewesen, wenn Wiking den im Programm hätte. Sieht jedenfalls nicht schlecht aus, das Teil! Ich frage mich nur, was der Verkäufer geschrieben hätte, wenn die Schachtel von Mon Cheri gewesen wäre
Gruß, Claus
Stephan Heilmann - 24.01.05 22:32
Den Arnold Straßenroller hab ich mehrfach bei verschiedenen SecondHand-Händler für 3 Euro gesehen (und auch gekauft), den sollte man also noch recht einfach bekommen. Der Straßenroller von Minitrix sieht ganz gut aus und lässt sich mit Farbe bestimmt noch verbessern, aber bisher war er mir schlicht zu teuer (kenn ihn nur aus dem DEA-Set).
Gruß,
Stephan
Gruß,
Stephan
Der N'ler [Gast] - 24.01.05 22:36
@ Mischa,
kann ich Dir zustimmen. Das ist der ARNOLD-Culemeyer. Von WIKING gibt es noch keinen in 1zu160.
Johannes
kann ich Dir zustimmen. Das ist der ARNOLD-Culemeyer. Von WIKING gibt es noch keinen in 1zu160.
Johannes
Claus [Gast] - 24.01.05 22:58
Hier ist der Flachwagen mit der Zugmaschine; Minitrix 15109:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
Gruß, Claus
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW
Gruß, Claus
Thorsten Schulz - 25.01.05 01:37
Oh, dann mal vielen Dank!
Ich habe mir den von Minitrix aus dem ersten Link gekauft. Vielleicht mögen € 10,- ja etwas zu viel sein, aber auf ein, zwei Euro kommt`s nicht drauf an. Dann werde ich mal ein schönes Anschlussgleis mit einplanen. Sehr schön.
Ach so - wie war das Anschlussgleis dafür überhaupt gesichert (also Signal und "Prellbock"-mässig)?
Thorsten
Ich habe mir den von Minitrix aus dem ersten Link gekauft. Vielleicht mögen € 10,- ja etwas zu viel sein, aber auf ein, zwei Euro kommt`s nicht drauf an. Dann werde ich mal ein schönes Anschlussgleis mit einplanen. Sehr schön.
Ach so - wie war das Anschlussgleis dafür überhaupt gesichert (also Signal und "Prellbock"-mässig)?
Thorsten
@Thorsten
in EK Modellbahnkurier 13, Verladeanlagen, ist eine ausführlichere Beschreibung einer Culemeyer-Verladeanlage, insgesamt 6 Seiten
Gruß Joachim
in EK Modellbahnkurier 13, Verladeanlagen, ist eine ausführlichere Beschreibung einer Culemeyer-Verladeanlage, insgesamt 6 Seiten
Gruß Joachim
Thorsten Schulz - 25.01.05 09:17
Lieber Joachim,
vielen Dank für den Hinweis. Aber sag mal, besitzt Du einen Scanner?
Ich habe das Heft leider nicht und ob man das Exemplar noch bekommt? Wäre riesig nett, wenn Du mir diesen einscannen und an thorsten@alexundthorsten.de mailen könntest.
Gruß
Thorsten
vielen Dank für den Hinweis. Aber sag mal, besitzt Du einen Scanner?
Ich habe das Heft leider nicht und ob man das Exemplar noch bekommt? Wäre riesig nett, wenn Du mir diesen einscannen und an thorsten@alexundthorsten.de mailen könntest.
Gruß
Thorsten
Der N'ler [Gast] - 25.01.05 09:39
@ Thorsten,
Du läßt ein Gleis durch die Ladestraße laufen und bastelt Dir eine Auffahrrampe für den Culemeyer. Wiking hatte das Teil bei seinem H0-Modell dabei, bei Arnold fehlt es leider. Guckst Du da: http://www.wiking-modelle.de/mb-L3500-Lastzuege.html . Mußt fast bis an Ende der Seite scrollen.
Johannes
Du läßt ein Gleis durch die Ladestraße laufen und bastelt Dir eine Auffahrrampe für den Culemeyer. Wiking hatte das Teil bei seinem H0-Modell dabei, bei Arnold fehlt es leider. Guckst Du da: http://www.wiking-modelle.de/mb-L3500-Lastzuege.html . Mußt fast bis an Ende der Seite scrollen.
Johannes
Den H0-Straßenroller gab es auch nochmal in den 80ern in giftgrün mit Henschelzugmaschiene. Ebenfalls mit der Auffahrrampe und Bremskeil.
Den H0-Straßenroller gab es auch nochmal in den 80ern in giftgrün mit Henschelzugmaschiene. Ebenfalls mit der Auffahrrampe und Bremskeil.
Thorsten Schulz - 25.01.05 11:44
Haha! Möchte jemand evtl. den von Wiking kaufen? Biete ihn gerade bei eBay an. Mit Magirus Deutz Zugmaschine. Ist noch komplett mit Rampe und Bremsschuh: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&a...eName=ADME:B:LC:DE:1
Thorsten
Thorsten
Auch für Dich Thorsten, Eu-Recht? Garantie bei Privatpersonen? Gewährleistung nach BGB, ja, aber die kann man ausschließen. Ich liebe dies Copy&Paste Rechtsbelehrungstexte. ;)
Aber die Artikelbeschreibung ist sehr gut.
Aber die Artikelbeschreibung ist sehr gut.
Der N'ler [Gast] - 25.01.05 13:02
@ all,
guckt hier: http://www.wiking-modelle.de/sm/planetsearchix.php . Gebt "culemeyer" ein und Ihr findet alle H0-Varianten von WIKING.
Kay baut auch an seinen N-Seiten.
Johannes
guckt hier: http://www.wiking-modelle.de/sm/planetsearchix.php . Gebt "culemeyer" ein und Ihr findet alle H0-Varianten von WIKING.
Kay baut auch an seinen N-Seiten.
Johannes
@Thorsten
Die haben so eine Anlage:
http://people.freenet.de/Modellbahnclub-HBS/mix1.htm
http://home.arcor.de/matthias.maetzig/Leere%20Seite%203.htm
und hier kannst du das EJ bestellen:
http://www.ejmv.de/art/510106.html
...einfach nur googlen...
Die haben so eine Anlage:
http://people.freenet.de/Modellbahnclub-HBS/mix1.htm
http://home.arcor.de/matthias.maetzig/Leere%20Seite%203.htm
und hier kannst du das EJ bestellen:
http://www.ejmv.de/art/510106.html
...einfach nur googlen...
Andreas X. [Gast] - 25.01.05 14:04
Ich habe den Culemeyer von Arnold. Wenn mal jemand eine Auffahrrampe dazu gebaut hat, würde ich mich über Fotos und Bautip hier im Forum freuen!
Thorsten Schulz - 25.01.05 14:30
@Björn
Kannst Du das mal näher erleutern, was daran falsch ist. Ich geben zu, das ich mich nicht weiter drum gekümmert habe, ob dies auch wirklich nötig ist. Den Text habe ich mir irgendwo mal herauskopiert ist doch klar. Ist so schon genug Arbeit, wenn man so viel zu verkaufen hat, wie ich momentan.
Thorsten
Kannst Du das mal näher erleutern, was daran falsch ist. Ich geben zu, das ich mich nicht weiter drum gekümmert habe, ob dies auch wirklich nötig ist. Den Text habe ich mir irgendwo mal herauskopiert ist doch klar. Ist so schon genug Arbeit, wenn man so viel zu verkaufen hat, wie ich momentan.
Thorsten
Claus [Gast] - 25.01.05 15:15
@Thorsten
Schreib doch einfach dem Sinne nach, dass Du als Privatverkäufer die "Mängelgewährleistung" ausschließt. Ein kurzer Satz, mehr nicht! Ein EU-Recht oder EU-Gesetz als solches gilt dafür nicht, sondern es fand lediglich eine Harmonisierung der deutschen Gesetzgebung an EU-Vorschriften statt. Hier in D gilt das BGB, es ist dort alles geregelt.
Einen nützlichen Link findest Du hier:
http://www.auktionen-faq.de/
Gruß, Claus
Schreib doch einfach dem Sinne nach, dass Du als Privatverkäufer die "Mängelgewährleistung" ausschließt. Ein kurzer Satz, mehr nicht! Ein EU-Recht oder EU-Gesetz als solches gilt dafür nicht, sondern es fand lediglich eine Harmonisierung der deutschen Gesetzgebung an EU-Vorschriften statt. Hier in D gilt das BGB, es ist dort alles geregelt.
Einen nützlichen Link findest Du hier:
http://www.auktionen-faq.de/
Gruß, Claus
Also, die Sache ist die. Was für Dich als Privatperson zählt ist das BGB und nicht irgendwelche ominösen Paragraphen die als EU-Recht tituliert werden.
Fakt, die EU versucht die Rechtslage anzugleichen, dazu werden in den jeweils gültigen Landesgesetzten Änderungen vorgenommen. Bei uns also unter anderem das BGB. Als Privatperson brauch man sowieso keine Garantie geben.
Bevor ich noch mehr Rede
http://www.1zu160.net/scripte/slimboard1/forum_...&search=EU-Recht
Nr 159
Fakt, die EU versucht die Rechtslage anzugleichen, dazu werden in den jeweils gültigen Landesgesetzten Änderungen vorgenommen. Bei uns also unter anderem das BGB. Als Privatperson brauch man sowieso keine Garantie geben.
Bevor ich noch mehr Rede
http://www.1zu160.net/scripte/slimboard1/forum_...&search=EU-Recht
Nr 159
Claus [Gast] - 25.01.05 15:26
EU-Recht
Um es vorweg zu nehmen: Europäisches Recht gibt es natürlich wirklich. Aber es hat selten unmittelbare Auswirkungen auf denjenigen, der in Europa lebt. Denn das EU-Recht manifestiert sich in der Regel durch die Existenz von Richtlinien, die den EU-Mitgliedstaaten vorschreiben, innerhalb einer gewissen Frist eigene Gesetze zu erlassen - auf diese Weise stricken sich die europäischen Länder ihr eigenes Recht aus den EU-Bestimmungen.
Bei ebay.de aber ist alles anders: hier scheint das EU-Recht allgegenwärtig. Viele, viele Privatverkäufer schreiben in ihren Auktionsbeschreibungstext, dass sie "wegen dem neuen EU-Recht" keine Garantie für ihre Verkäufe geben könnten oder dürften. Um welches Gesetz es sich handelt, schreiben sie natürlich nicht, denn das Finden eines solchen würde ihnen ziemlich schwer fallen - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht.
Hintergrund der falschen Rechtsbelehrungen dürfte folgender sein: Seit dem 1. Januar 2002 gilt in Deutschland ein geändertes BGB, das das Schuldrecht (also die Bestimmungen, die z.B. den Handel und Verkauf regeln) reformierte. Grund für die Veränderungen war zumindest teilweise tatsächlich die Umsetzung einer EU-Richtlinie. So entstand neues deutsches Recht, aus dem man u.a. ableiten kann, dass Privatverkäufer in bestimmen Fällen für Mängel an ihren Sachen nicht haften müssen, wenn sie eine Gewährleistung vorher vertraglich ausgeschlossen haben.
Gewährleistung oder Garantie
Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Vekäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.
Die Fakten
Bei Verkäufen gilt immer, bis auf einige Sonderfälle, die gesetzliche Gewährleistung - nur manchmal eben nicht bei Privatverkäufern: letztere können durch vertragliche Vereinbarung selbst für eine Ausnahme von der Regel sorgen - z.B. durch einen Hinweis im Verkaufstext, der die (gesetzliche) Gewährleistung ausschließt oder einschränkt. Bei Gebrauchtwaren kann sich ein privat Verkaufender praktisch aussuchen, ob oder wie lange er Gewährleistung einräumen möchte; bei Neuwaren kann er die Gewährleistung mittels verklausuliertem Haftungsausschluss in der Regel auf maximal ein Jahr verkürzen (ein Freibrief ist das dann aber nicht: wer seine Käufer in die Irre führt oder sogar ein anderslautendes Garantieversprechen gegeben hat, dem hilft auch kein Gewährleistungsausschluss). Andernfalls, wenn man nichts angibt, gilt auch bei privaten Verkäufen automatisch die normale gesetzliche Gewährleistungspflicht für zwei Jahre.
Gewerbliche Händler ("Unternehmer") haben diese Option übrigens nicht. Hier kann man sich als privater Käufer im Normalfall auf ein zweijähriges Gewährleistungsrecht verlassen. Allerdings dürfen Gewerbetreibende den Gewährleistungszeitraum auf ein Jahr verkürzen, wenn sie Gebrauchtwaren verkaufen - was bei Ebay sicherlich öfter vorkommen dürfte. Aber auch hier gilt: wenn ein Gewährleistungsverzicht vorher nicht vereinbart wurde (z.B. durch Hinweis im Beschreibungstext), gilt die normale zweijährige Sachmängelhaftung.
Dieses hält viele Privatverkäufer aber nicht davon ab, Halb- oder schlicht Unwahrheiten zu verbreiten, die dann von anderen Ebay-Verkäufern munter kopiert werden. Gewissermaßen ist der "EU-Rechts"-Hinweis das Ebay-Pendant zur Linkurteil-Klausel auf Webseiten. Man versucht, sich vor einer möglichen Haftung zu schützen und übertreibt dabei gehörig - eine Suche nach dem Artikelbeschreibungstext "eu-recht" bei ebay.de brachte am 23.11.2003 eine Ergebnisliste mit über 300.000 Treffern.
E-U-nfug
Auch eine missglückte oder sogar inhaltlich falsche Formulierung kann bei Privatverkäufern durchaus dennoch ihren Zweck erfüllen - ein Richter würde im Streitfall mit ziemlicher Sicherheit auch bei dem "Ausschluss der Garantie" annehmen, dass der Verkäufer damit die Gewährleistung ausschließen wollte. Kritisch wird es aber, wenn gewerbliche Verkäufer versuchen, sich mit einem Verweis auf die für Privatverkäufer gedachte Regelung der Verantwortung zu entledigen, was nicht erlaubt ist. So oder so entstehen auf diese Weise (wohl auch durch das Vermischen der unterschiedlichen Regelungen für Privatleute und Unternehmer) interessante Kreationen, die sich dann z.B. so lesen (und da es die Gewährleistung auch schon nach altem Recht gab und sie im BGB keineswegs etwas Neues ist, wirkt es umso unsinniger):
Das neue EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie und Umtauschrecht geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen
Falsch. Garantie muss niemand geben. Umtauschrecht auch nicht. Erst recht nicht nach einem neuen EU-Recht.
Als Käufer sind Sie damit einverstanden, im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen
Nein, das bin ich nicht. Denn es gibt nicht mal in Nur-Deutschland ein Garantie-Gesetz. Auch kein neues. Und selbst wenn's eines gäbe, könnte man die dortigen Regelungen nicht einfach durch einen bloßen Hinweis ungültig werden lassen. Da kann man noch so viel schreiben.
Keine Gewährleistungsgarantie!
Hilfe! Auch durch ein Zusammenmanschen der Begriffe wird es nicht 'richtiger'. Den Vogel schießen dann diejenigen ab, die meinen, "Gewähr" mit zwei "e" schreiben zu müssen (was dann ironischerweise wieder einen Sinn ergibt - da bei Ebay aber keine Waffen gehandelt werden dürfen, ist wohl auch diese Klausel überflüssig).
Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen.
Nein, nein, nein! Niemand schreibt vor, dass Privatleute eine Garantie geben müssen. Und ein pauschales Umtauschrecht gibt's auch nicht.
Privatverkauf, d.h. wir können keine Gewährleistungsgarantie nach neuster EU-Norm geben.
Na, wenn da das Wörtchen "Garantie" nicht drinstecken würde, wär's schon nicht mehr ganz so grausam - aber wer Spaß dran hat, darf trotz neuem Schuldrecht auch gern Gewährleistung und Garantie übernehmen!
ACHTUNG: Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Schon etwas besser, aber ob man wirklich damit durchkommt, die Rücknahme zu verweigern, wenn man statt der versprochenen Digitalkamera einen Backstein liefert? Ich weiß nicht...
Nach neuen EU-Recht handelt es sich bei der Auktion um einen Privatverkauf, der jegliche Gewährleistungsansprüche ausschließt.
Ne, so geht's jetzt aber wirklich nicht. "Bei diesem Apfel handelt es sich um eine Birne, die jegliches Obst ausschließt!"
Da Verkauf von privat kann keine Gewährleistungsgarantie übernommen werden!
Verlangt ja auch niemand.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistungsgarantie bei Gebrauchtwaren vor (...)
Neiiiiiiiiiin!
Nach neuem EU-Recht muss ich darauf hinweisen, dass es sich um Privatverkauf handelt!
Neiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin!
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, was bedeutet: mit der Abgabe des Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neu/Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
1.) "so wie er ist" heißt im Deutschen immer noch "gekauft wie gesehen". 2.) das bedeutet alles mögliche, aber nicht, dass ich mich mit irgendwas einverstanden erkläre. 3.) schon gar nicht ausdrücklich. 4.) und es gibt immer noch keine gesetzliche Garantie. 5.) Sie haben mit dieser Klausel Ihre Verkaufslizenz nach neuem EU-Recht verloren! Melden Sie sich beim Institut für Merkbefreiung, Abteilung Anglizismen.
(...) ...wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem eBay-Angebot stehen!
Leider. Der Herdentrieb liegt unbesiegbar in der Natur des Menschen.
Auf einen Verweis auf die Verfasser wurde an dieser Stelle ausnahmsweise verzichtet, da diese Hinweise austauschbar sind und offenbar ständig voneinander abgeschrieben werden (die Stichprobenquellen liegen jedoch vor). Was viele Verkäufer dabei nicht zu bedenken scheinen: Gewährleistung bedeutet nichts anderes, als dass man dafür Sorge zu tragen hat, dass bei einem Produkt nach dem Verkauf keine versteckten Mängel auftreten. Also genau das, was ein Käufer bei einem ganz normalen Kauf erwarten würde. Und trotzdem wird es Privatverkäufern erlaubt, diese Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu vermeiden.
Bei z.B. komplexen Geräten ist dies auch recht sinnvoll: hat etwa jemand einen Uralt-Computer zu Hause herumstehen und versucht nun, diesen für ein paar mickrige Euronen über Ebay loszubekommen, dann kann man verstehen, dass dieser Jemand nicht nach knapp zwei Jahren Post vom Käufer bekommen möchte, in der dieser sich beklagt, das CD-ROM-Laufwerk würde nicht mehr funktionieren und der Verkäufer solle doch bitte ein neues einbauen. Wer allerdings die Gewährleistung für ein Buch ausschließt, der muss sich die Frage gefallen lassen, was er sich davon eigentlich verspricht.
Dass es potentielle Käufer vielleicht abschrecken könnte, wenn jemand betont, keine Verantwortung für seine Ware übernehmen zu wollen, wird offenbar ignoriert. Und noch einen Nebeneffekt hat dieses Klausel-Verbreiten: Wenn jemand früher irgendein Gerät anbot und dazuschrieb "bis gestern hat es einwandfrei funktioniert, aber ich schließe jegliche Gewährleistung aus", dann konnte man sich ziemlich sicher sein, dass dieser jemand einen Dummen suchte, dem er seinen wertlosen Schrott verkaufen konnte. Inzwischen kann man sich da schon nicht mehr ganz so sicher sein. Also, liebe E-Bayern: zum Wohle der Allgemeinheit und zum Seelenfrieden der kleinkarierten Kritiker bitte nicht immer alles unreflektiert abschreiben!
Quelle: anonym, Ende 2003
Um es vorweg zu nehmen: Europäisches Recht gibt es natürlich wirklich. Aber es hat selten unmittelbare Auswirkungen auf denjenigen, der in Europa lebt. Denn das EU-Recht manifestiert sich in der Regel durch die Existenz von Richtlinien, die den EU-Mitgliedstaaten vorschreiben, innerhalb einer gewissen Frist eigene Gesetze zu erlassen - auf diese Weise stricken sich die europäischen Länder ihr eigenes Recht aus den EU-Bestimmungen.
Bei ebay.de aber ist alles anders: hier scheint das EU-Recht allgegenwärtig. Viele, viele Privatverkäufer schreiben in ihren Auktionsbeschreibungstext, dass sie "wegen dem neuen EU-Recht" keine Garantie für ihre Verkäufe geben könnten oder dürften. Um welches Gesetz es sich handelt, schreiben sie natürlich nicht, denn das Finden eines solchen würde ihnen ziemlich schwer fallen - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht.
Hintergrund der falschen Rechtsbelehrungen dürfte folgender sein: Seit dem 1. Januar 2002 gilt in Deutschland ein geändertes BGB, das das Schuldrecht (also die Bestimmungen, die z.B. den Handel und Verkauf regeln) reformierte. Grund für die Veränderungen war zumindest teilweise tatsächlich die Umsetzung einer EU-Richtlinie. So entstand neues deutsches Recht, aus dem man u.a. ableiten kann, dass Privatverkäufer in bestimmen Fällen für Mängel an ihren Sachen nicht haften müssen, wenn sie eine Gewährleistung vorher vertraglich ausgeschlossen haben.
Gewährleistung oder Garantie
Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Vekäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.
Die Fakten
Bei Verkäufen gilt immer, bis auf einige Sonderfälle, die gesetzliche Gewährleistung - nur manchmal eben nicht bei Privatverkäufern: letztere können durch vertragliche Vereinbarung selbst für eine Ausnahme von der Regel sorgen - z.B. durch einen Hinweis im Verkaufstext, der die (gesetzliche) Gewährleistung ausschließt oder einschränkt. Bei Gebrauchtwaren kann sich ein privat Verkaufender praktisch aussuchen, ob oder wie lange er Gewährleistung einräumen möchte; bei Neuwaren kann er die Gewährleistung mittels verklausuliertem Haftungsausschluss in der Regel auf maximal ein Jahr verkürzen (ein Freibrief ist das dann aber nicht: wer seine Käufer in die Irre führt oder sogar ein anderslautendes Garantieversprechen gegeben hat, dem hilft auch kein Gewährleistungsausschluss). Andernfalls, wenn man nichts angibt, gilt auch bei privaten Verkäufen automatisch die normale gesetzliche Gewährleistungspflicht für zwei Jahre.
Gewerbliche Händler ("Unternehmer") haben diese Option übrigens nicht. Hier kann man sich als privater Käufer im Normalfall auf ein zweijähriges Gewährleistungsrecht verlassen. Allerdings dürfen Gewerbetreibende den Gewährleistungszeitraum auf ein Jahr verkürzen, wenn sie Gebrauchtwaren verkaufen - was bei Ebay sicherlich öfter vorkommen dürfte. Aber auch hier gilt: wenn ein Gewährleistungsverzicht vorher nicht vereinbart wurde (z.B. durch Hinweis im Beschreibungstext), gilt die normale zweijährige Sachmängelhaftung.
Dieses hält viele Privatverkäufer aber nicht davon ab, Halb- oder schlicht Unwahrheiten zu verbreiten, die dann von anderen Ebay-Verkäufern munter kopiert werden. Gewissermaßen ist der "EU-Rechts"-Hinweis das Ebay-Pendant zur Linkurteil-Klausel auf Webseiten. Man versucht, sich vor einer möglichen Haftung zu schützen und übertreibt dabei gehörig - eine Suche nach dem Artikelbeschreibungstext "eu-recht" bei ebay.de brachte am 23.11.2003 eine Ergebnisliste mit über 300.000 Treffern.
E-U-nfug
Auch eine missglückte oder sogar inhaltlich falsche Formulierung kann bei Privatverkäufern durchaus dennoch ihren Zweck erfüllen - ein Richter würde im Streitfall mit ziemlicher Sicherheit auch bei dem "Ausschluss der Garantie" annehmen, dass der Verkäufer damit die Gewährleistung ausschließen wollte. Kritisch wird es aber, wenn gewerbliche Verkäufer versuchen, sich mit einem Verweis auf die für Privatverkäufer gedachte Regelung der Verantwortung zu entledigen, was nicht erlaubt ist. So oder so entstehen auf diese Weise (wohl auch durch das Vermischen der unterschiedlichen Regelungen für Privatleute und Unternehmer) interessante Kreationen, die sich dann z.B. so lesen (und da es die Gewährleistung auch schon nach altem Recht gab und sie im BGB keineswegs etwas Neues ist, wirkt es umso unsinniger):
Das neue EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie und Umtauschrecht geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen
Falsch. Garantie muss niemand geben. Umtauschrecht auch nicht. Erst recht nicht nach einem neuen EU-Recht.
Als Käufer sind Sie damit einverstanden, im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen
Nein, das bin ich nicht. Denn es gibt nicht mal in Nur-Deutschland ein Garantie-Gesetz. Auch kein neues. Und selbst wenn's eines gäbe, könnte man die dortigen Regelungen nicht einfach durch einen bloßen Hinweis ungültig werden lassen. Da kann man noch so viel schreiben.
Keine Gewährleistungsgarantie!
Hilfe! Auch durch ein Zusammenmanschen der Begriffe wird es nicht 'richtiger'. Den Vogel schießen dann diejenigen ab, die meinen, "Gewähr" mit zwei "e" schreiben zu müssen (was dann ironischerweise wieder einen Sinn ergibt - da bei Ebay aber keine Waffen gehandelt werden dürfen, ist wohl auch diese Klausel überflüssig).
Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen.
Nein, nein, nein! Niemand schreibt vor, dass Privatleute eine Garantie geben müssen. Und ein pauschales Umtauschrecht gibt's auch nicht.
Privatverkauf, d.h. wir können keine Gewährleistungsgarantie nach neuster EU-Norm geben.
Na, wenn da das Wörtchen "Garantie" nicht drinstecken würde, wär's schon nicht mehr ganz so grausam - aber wer Spaß dran hat, darf trotz neuem Schuldrecht auch gern Gewährleistung und Garantie übernehmen!
ACHTUNG: Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.
Schon etwas besser, aber ob man wirklich damit durchkommt, die Rücknahme zu verweigern, wenn man statt der versprochenen Digitalkamera einen Backstein liefert? Ich weiß nicht...
Nach neuen EU-Recht handelt es sich bei der Auktion um einen Privatverkauf, der jegliche Gewährleistungsansprüche ausschließt.
Ne, so geht's jetzt aber wirklich nicht. "Bei diesem Apfel handelt es sich um eine Birne, die jegliches Obst ausschließt!"
Da Verkauf von privat kann keine Gewährleistungsgarantie übernommen werden!
Verlangt ja auch niemand.
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistungsgarantie bei Gebrauchtwaren vor (...)
Neiiiiiiiiiin!
Nach neuem EU-Recht muss ich darauf hinweisen, dass es sich um Privatverkauf handelt!
Neiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin!
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, was bedeutet: mit der Abgabe des Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Neu/Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
1.) "so wie er ist" heißt im Deutschen immer noch "gekauft wie gesehen". 2.) das bedeutet alles mögliche, aber nicht, dass ich mich mit irgendwas einverstanden erkläre. 3.) schon gar nicht ausdrücklich. 4.) und es gibt immer noch keine gesetzliche Garantie. 5.) Sie haben mit dieser Klausel Ihre Verkaufslizenz nach neuem EU-Recht verloren! Melden Sie sich beim Institut für Merkbefreiung, Abteilung Anglizismen.
(...) ...wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem eBay-Angebot stehen!
Leider. Der Herdentrieb liegt unbesiegbar in der Natur des Menschen.
Auf einen Verweis auf die Verfasser wurde an dieser Stelle ausnahmsweise verzichtet, da diese Hinweise austauschbar sind und offenbar ständig voneinander abgeschrieben werden (die Stichprobenquellen liegen jedoch vor). Was viele Verkäufer dabei nicht zu bedenken scheinen: Gewährleistung bedeutet nichts anderes, als dass man dafür Sorge zu tragen hat, dass bei einem Produkt nach dem Verkauf keine versteckten Mängel auftreten. Also genau das, was ein Käufer bei einem ganz normalen Kauf erwarten würde. Und trotzdem wird es Privatverkäufern erlaubt, diese Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu vermeiden.
Bei z.B. komplexen Geräten ist dies auch recht sinnvoll: hat etwa jemand einen Uralt-Computer zu Hause herumstehen und versucht nun, diesen für ein paar mickrige Euronen über Ebay loszubekommen, dann kann man verstehen, dass dieser Jemand nicht nach knapp zwei Jahren Post vom Käufer bekommen möchte, in der dieser sich beklagt, das CD-ROM-Laufwerk würde nicht mehr funktionieren und der Verkäufer solle doch bitte ein neues einbauen. Wer allerdings die Gewährleistung für ein Buch ausschließt, der muss sich die Frage gefallen lassen, was er sich davon eigentlich verspricht.
Dass es potentielle Käufer vielleicht abschrecken könnte, wenn jemand betont, keine Verantwortung für seine Ware übernehmen zu wollen, wird offenbar ignoriert. Und noch einen Nebeneffekt hat dieses Klausel-Verbreiten: Wenn jemand früher irgendein Gerät anbot und dazuschrieb "bis gestern hat es einwandfrei funktioniert, aber ich schließe jegliche Gewährleistung aus", dann konnte man sich ziemlich sicher sein, dass dieser jemand einen Dummen suchte, dem er seinen wertlosen Schrott verkaufen konnte. Inzwischen kann man sich da schon nicht mehr ganz so sicher sein. Also, liebe E-Bayern: zum Wohle der Allgemeinheit und zum Seelenfrieden der kleinkarierten Kritiker bitte nicht immer alles unreflektiert abschreiben!
Quelle: anonym, Ende 2003
Genau den Text habe ich dabei immer im Hinterkopf, danke Claus
Claus [Gast] - 25.01.05 15:32
@Björn
Da hatten wir die gleiche Idee!
Der hier ist eindeutig der beste *LOL*
Nach neuen EU-Recht handelt es sich bei der Auktion um einen Privatverkauf, der jegliche Gewährleistungsansprüche ausschließt.
Ne, so geht's jetzt aber wirklich nicht. "Bei diesem Apfel handelt es sich um eine Birne, die jegliches Obst ausschließt!"
Gruß, Claus (der auf der Suche nach dem Institut für Merkbefreiung ist)
Da hatten wir die gleiche Idee!
Der hier ist eindeutig der beste *LOL*
Nach neuen EU-Recht handelt es sich bei der Auktion um einen Privatverkauf, der jegliche Gewährleistungsansprüche ausschließt.
Ne, so geht's jetzt aber wirklich nicht. "Bei diesem Apfel handelt es sich um eine Birne, die jegliches Obst ausschließt!"
Gruß, Claus (der auf der Suche nach dem Institut für Merkbefreiung ist)
Thorsten Schulz - 25.01.05 18:57
Aha, habt vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Habe noch nie im entferntesten soweit gedacht. EBayen ist ja mittlerweile so normal wie das Internet überhaupt geworden ist für einen persönlich im Laufe der Jahre.
Um ehrlich zu sein, hat`s mich nie interessiert, darüber näher nachzudenken. Ich war auch immer der Meinung, das es eigentlich völlig egal sein muß, so was reinzusetzen, da ja wohl nicht einmal unsere Herren "Gesetzgeber" auf eine so vermessene Idee kommen können, das Privatpersonen bei einem einem Privatverkauf auch noch Garantie dafür geben sollen.
Ich habe einfach nur kurz gedacht, es schadet zumindest nicht, wenn`s drin steht.
Allerdings, und jetzt nimmt mir`s nicht übel, nach weit über 200 Auktionen von mir und meiner Frau seid Ihr die ersten, die darauf eingehen. Gut, ich kenne Euren Beruf nicht, aber.... es gleicht sich hier manchmal sehr dem Heise-Forum an. Diese, etwas herablassende Art. Immer öfter weichen deshalb Threads vom ursprünglichen Thema ab. Habe festgestellt, das dieses eine Krankheit der IT-Branche sein muß und da von Leuten, die (noch) zuviel Zeit haben, diese zu verschwenden.
In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen Feierabend...
Thorsten
Um ehrlich zu sein, hat`s mich nie interessiert, darüber näher nachzudenken. Ich war auch immer der Meinung, das es eigentlich völlig egal sein muß, so was reinzusetzen, da ja wohl nicht einmal unsere Herren "Gesetzgeber" auf eine so vermessene Idee kommen können, das Privatpersonen bei einem einem Privatverkauf auch noch Garantie dafür geben sollen.
Ich habe einfach nur kurz gedacht, es schadet zumindest nicht, wenn`s drin steht.
Allerdings, und jetzt nimmt mir`s nicht übel, nach weit über 200 Auktionen von mir und meiner Frau seid Ihr die ersten, die darauf eingehen. Gut, ich kenne Euren Beruf nicht, aber.... es gleicht sich hier manchmal sehr dem Heise-Forum an. Diese, etwas herablassende Art. Immer öfter weichen deshalb Threads vom ursprünglichen Thema ab. Habe festgestellt, das dieses eine Krankheit der IT-Branche sein muß und da von Leuten, die (noch) zuviel Zeit haben, diese zu verschwenden.
In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen Feierabend...
Thorsten
Kai_Eichstädt - 26.01.05 00:07
Von Arnold gab es angeblich drei verschiedene Packungen mit dem Culemeyer Straßenroller. Zu sehen bei:
http://www.spur-n.com/arnoldauto.html
Nr.6670 ohne Tankwagen
Nr.6672 mit Tankwagen "Hoechst"
Nr.6673 mit Tankwagen "Brandt"
Andreas X. [Gast] - 26.01.05 14:29
Also den Culemeyer mit dem Höchst Tankwagen habe ich, dann habe ich aber noch einen einzelnen Culemeyer von Arnold, der aus einer Anfangspackung/Startset stammte (ich weiß allerdings nicht aus welcher Anfangspackung, da ich den Culemeyer geschenkt bekam).
Auch wenn ich 2 Culemeyer von Arnold besitze: Nein, nein, nein, ich gebe leider keinen ab!
Auch wenn ich 2 Culemeyer von Arnold besitze: Nein, nein, nein, ich gebe leider keinen ab!
In der Anfangspackung Nr. 0201 und 0301 war mit Sicherheit ein Culemeyer vorhanden.
Peter F [Gast] - 28.01.05 08:38
Noch eine Ergänzung zu #29: Die fehlende Nummer 6671 gabs auch. Ist der Culemeyer mit einem gedeckten Güterwagen "Stückgut-Schnellverkehr". In diesem Set ist die Zugmaschine sogar mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbahn" bedruckt.
Andreas X. [Gast] - 28.01.05 09:08
@ 32 saarkarl
Ich überlege mir, ob ich mir so ein Culemeyer per Sofort-Kauf ersteigern soll, der Preis vom 9,99 EUR + 4,00 EUR Versand hält sich ja noch in Grenzen. Nur scheint der Culemeyer unbedingt nachträglich ein farbliche Behandlung zu erfordern.
Hier nochmal der Link zum Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&a...&ssPageName=WDVW
Ich überlege mir, ob ich mir so ein Culemeyer per Sofort-Kauf ersteigern soll, der Preis vom 9,99 EUR + 4,00 EUR Versand hält sich ja noch in Grenzen. Nur scheint der Culemeyer unbedingt nachträglich ein farbliche Behandlung zu erfordern.
Hier nochmal der Link zum Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&a...&ssPageName=WDVW
Thorsten Schulz - 28.01.05 12:38
@32
Na, da habe ich ja wohl einen Stein ins rollen gebracht. Stimmt, ich habe mir auch einen für 9,99 gekauft. Wird wohl heute noch kommen, denke ich. Den wird man anmalen müssen, aber ich denke mir, das wird in dem Maßstab nicht schwer sein.
Das man jedenfalls richtig was draus machen kann, beweist der oben schon erwähnte Artikel im EK. Hätte ich gar nicht gedacht. Also, so einfach nur ein eingepflasters oder als Rampe endendes Gleis muß gar nicht. Es geht auch mehr.
Thorsten
Na, da habe ich ja wohl einen Stein ins rollen gebracht. Stimmt, ich habe mir auch einen für 9,99 gekauft. Wird wohl heute noch kommen, denke ich. Den wird man anmalen müssen, aber ich denke mir, das wird in dem Maßstab nicht schwer sein.
Das man jedenfalls richtig was draus machen kann, beweist der oben schon erwähnte Artikel im EK. Hätte ich gar nicht gedacht. Also, so einfach nur ein eingepflasters oder als Rampe endendes Gleis muß gar nicht. Es geht auch mehr.
Thorsten
Andreas X. [Gast] - 28.01.05 13:22
@ 32 und 35:
Bevor alle Culemeyer ausverkauft sind: Ich habe soeben auch bei eBay zugeschlagen, werde gleich heute noch am Automaten überweisen, bin schon gespannt - ich denke bei dem Gesamtpreis von 14,00 EUR incl. Porto kann nicht viel falsch machen!
Bevor alle Culemeyer ausverkauft sind: Ich habe soeben auch bei eBay zugeschlagen, werde gleich heute noch am Automaten überweisen, bin schon gespannt - ich denke bei dem Gesamtpreis von 14,00 EUR incl. Porto kann nicht viel falsch machen!
Habe auch schon zugeschlagen. Vorgestern bestellt und überwiesen, gestern schon geliefert.
Ja, eine Farbliche nachbehandlung ist sehr wohl nötig wenn man Ihn auf die Anlage stellt.
Aber ich Frage mich bei welchem Hersteller Minitrix/Trix/Märklin seine kleinen Autos usw. herstellen läßt. Oder stellen sie diese selber her?
@ Peter F
Danke für die Info
Andreas X. - 28.01.05 15:50
@ 35 Thorsten Schulz und 37 Markus S.
Kann mir jemand von Euch die Bankverbindung des ebay-Verkäufers zumailen, ich wollte nämlich noch heute auf die Bank überweisen und bis jetzt hat der Verkäufer "radlerpfeil" noch nicht geantwortet - kann ja sein, ich habe den Culemeyer ja auch erst vor ein paar Stunden ersteigert, deshalb bitte jetzt dies NICHT als Beschwerde/Kritik über den Verkäufer ansehen, nur so zur Vorbeugung von irgendwelchen Diskussionen!
Kann mir jemand von Euch die Bankverbindung des ebay-Verkäufers zumailen, ich wollte nämlich noch heute auf die Bank überweisen und bis jetzt hat der Verkäufer "radlerpfeil" noch nicht geantwortet - kann ja sein, ich habe den Culemeyer ja auch erst vor ein paar Stunden ersteigert, deshalb bitte jetzt dies NICHT als Beschwerde/Kritik über den Verkäufer ansehen, nur so zur Vorbeugung von irgendwelchen Diskussionen!
@ Andreas
Habe Dir eine Mail über 1zu160 gesendet.
Andreas X. [Gast] - 28.01.05 16:53
@ Markus S
Danke, mail ist angekommen, jetzt fahre ich gleich zum Automaten zum überweisen, bevor wir hier im Odenwald komplett eingeschneit sind!
Sehen wir uns eigentlich wieder auf der Faszination Modellbau in Sinsheim? Ich bin Donnerstags dort! Stellt Ihr wieder Eure super US-Anlage in N aus?
Danke, mail ist angekommen, jetzt fahre ich gleich zum Automaten zum überweisen, bevor wir hier im Odenwald komplett eingeschneit sind!
Sehen wir uns eigentlich wieder auf der Faszination Modellbau in Sinsheim? Ich bin Donnerstags dort! Stellt Ihr wieder Eure super US-Anlage in N aus?
Andreas X. - 28.01.05 17:16
Ergänzend zu meinem Betrag Nr. 41:
Zur Faszination Modellbau in Sinsheim 2005 mit Treffen habe ich einen extra Thread eröffnet, bevor hier das Thema wieder vom Culemeyer abtriftet.
Deshalb bitte hier dazu weiter schreiben: http://www.1zu160.net/scripte/slimboard1/forum_show.php?id=109130
Danke.
Zur Faszination Modellbau in Sinsheim 2005 mit Treffen habe ich einen extra Thread eröffnet, bevor hier das Thema wieder vom Culemeyer abtriftet.
Deshalb bitte hier dazu weiter schreiben: http://www.1zu160.net/scripte/slimboard1/forum_show.php?id=109130
Danke.
Alfons [Gast] - 28.01.05 21:13
Tja 'Thorsten, waren ja ne Menge Antworten. Die auf die ich gewartet habe, war aber nicht dabei: Die Idee mit dem Supern des ARNOLD-Culemeyers hatte ich über Bord geworfen, als mich ein Kumpel auf folgende Adresse hingewiesen hatte (hat leider keinen web-Auftritt):Bernhard Küchler
Goethestrasse 117
63263 Neu-Isenburg
Telefon/Fax 06102/4290
Bernhard Küchler
E-Mail-Adresse(n):
bkuechler@samson.de
Neben einer Unmenge von Metall-Militärfahrzeugen auf die ich nicht so stehe findet sich im Angebot auch ein ganz vorzüglicher und sehr fein gestalteter Straßenroller System Culemeyer (es gab mehrere Varianten) mit 6 Achsen. Das Teil muss an sich nur noch vernünftig "lackiert" (teils Airbrush, teils Pinsel) werden. Bei nicht zu dickem Farbauftrag bleibt sogar das Rillenprofil der Reifen erhalten. Ansonsten Nachbildung von Handrädern, Fahrgestellrahmen etc. vorhanden. Zusammen mit der Faun-Zugmaschine vom selben Hersteller auch eine Augenweide für die Umsetzanlage und deutlich besser als die ARNOLD-Plastik.
Goethestrasse 117
63263 Neu-Isenburg
Telefon/Fax 06102/4290
Bernhard Küchler
E-Mail-Adresse(n):
bkuechler@samson.de
Neben einer Unmenge von Metall-Militärfahrzeugen auf die ich nicht so stehe findet sich im Angebot auch ein ganz vorzüglicher und sehr fein gestalteter Straßenroller System Culemeyer (es gab mehrere Varianten) mit 6 Achsen. Das Teil muss an sich nur noch vernünftig "lackiert" (teils Airbrush, teils Pinsel) werden. Bei nicht zu dickem Farbauftrag bleibt sogar das Rillenprofil der Reifen erhalten. Ansonsten Nachbildung von Handrädern, Fahrgestellrahmen etc. vorhanden. Zusammen mit der Faun-Zugmaschine vom selben Hersteller auch eine Augenweide für die Umsetzanlage und deutlich besser als die ARNOLD-Plastik.
Thorsten Schulz - 28.01.05 21:20
@ Alfons
Ja, kann ich mir vorstellen. Militärmodellbau war auch eine meiner Leidenschaften (bin jetzt aber von ab - Moba ist einfach die Heile Welt, die man manchmal brauch), da geht`s mit Ätzteilen u. ä. extremstens ins Detail. Meine Airbrush und Kompressor werde ich auch nicht mit verkaufen, wie die anderen Teile.
Ich habe ja auch schon gekauft. Habe ihn aber noch nicht bekommen. Denke mal, morgen. Ich schau ihn mir mal an, aber ich denke, es wird von der Detaillierung für`s bloße Auge wohl reichen. Obwohl - seitdem man mit Digicams schon auf 4cm ran kommt....
Thorsten
Ja, kann ich mir vorstellen. Militärmodellbau war auch eine meiner Leidenschaften (bin jetzt aber von ab - Moba ist einfach die Heile Welt, die man manchmal brauch), da geht`s mit Ätzteilen u. ä. extremstens ins Detail. Meine Airbrush und Kompressor werde ich auch nicht mit verkaufen, wie die anderen Teile.
Ich habe ja auch schon gekauft. Habe ihn aber noch nicht bekommen. Denke mal, morgen. Ich schau ihn mir mal an, aber ich denke, es wird von der Detaillierung für`s bloße Auge wohl reichen. Obwohl - seitdem man mit Digicams schon auf 4cm ran kommt....
Thorsten
Der N'ler [Gast] - 28.01.05 21:58
Was macht Ihr mit dem ARNOLD-Culemeyer?
Vielleicht zu einem Nm-Rollwagen umbauen :-o ?
Ich habe mal vom N-Bahner Nr.20 einen Auszug als Werbung bekommen und da fängt Seite 42 ein Umbaubericht an. Wer hat mehr?
Johannes
Vielleicht zu einem Nm-Rollwagen umbauen :-o ?
Ich habe mal vom N-Bahner Nr.20 einen Auszug als Werbung bekommen und da fängt Seite 42 ein Umbaubericht an. Wer hat mehr?
Johannes
Thorsten Schulz - 30.01.05 01:13
So, habe nun heute meinen bekommen. Ist dann ja wohl der Minitrix, richtig? Hellgrau, aus Metall, vier Achsen.
Ich bin insofern entwas entttäuscht, das die Zugmaschine aus den 20ern oder 30ern stammt. Das konnte ich den Fotos so nicht entnehmen. Dachte immer, das wäre die bekannte Kaelble aus den 50ern. Ich fahre doch Epoche III
Thorsten
Ich bin insofern entwas entttäuscht, das die Zugmaschine aus den 20ern oder 30ern stammt. Das konnte ich den Fotos so nicht entnehmen. Dachte immer, das wäre die bekannte Kaelble aus den 50ern. Ich fahre doch Epoche III
Thorsten
Claus [Gast] - 30.01.05 01:38
@Thorsten
Google doch mal ein bischen, da findet man so einiges. Vermutlich hast Du mit dem hier gerechnet:
http://people.freenet.de/puntschuh/kaelbleindex.html
Da die ersten Zugmaschinen und Culemeyer erst in den dreißiger Jahren gebaut wurden, scheiden die 20er Jahre schon mal aus. Bedenke aber, dass diese Fahrzeuge sehr lange im Einsatz waren! Also kannst Du auch das Minitrix-Modell durchaus in der Epoche 3 verwenden (ist auch meine Epoche). Ich würde ihn allerdings optisch verschönern, dieses viele Grau an den Fahrzeugen sieht nicht besonders aus.
PS: Nicht nur Kaelble, sondern auch Faun baute solche Zugmaschinen.
Gruß, Claus
Google doch mal ein bischen, da findet man so einiges. Vermutlich hast Du mit dem hier gerechnet:
http://people.freenet.de/puntschuh/kaelbleindex.html
Da die ersten Zugmaschinen und Culemeyer erst in den dreißiger Jahren gebaut wurden, scheiden die 20er Jahre schon mal aus. Bedenke aber, dass diese Fahrzeuge sehr lange im Einsatz waren! Also kannst Du auch das Minitrix-Modell durchaus in der Epoche 3 verwenden (ist auch meine Epoche). Ich würde ihn allerdings optisch verschönern, dieses viele Grau an den Fahrzeugen sieht nicht besonders aus.
PS: Nicht nur Kaelble, sondern auch Faun baute solche Zugmaschinen.
Gruß, Claus
RW [Gast] - 30.01.05 11:05
Es ist ja wahrlich nicht zu fassen: da muß ich mir von dem einen oder anderen Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit in Sachen Internet und Ebay-Käufe vorwerfen lassen, und an einem Freitag abend kriegt einer wegen einer 10 EUR - Auktion die Panik, weil sich der Verkäufer nicht am selben Abend meldet.
- nebenbei: Eine Überweisung, die am Freitag abend aufgegeben wird, wird behandelt, wie wenn sie am Montag eingeht. Die (hier im Forum zur Schau gestellte) "Überkorrektheit" bringt also nix. Kann man aber selber draufkommen.
- Wenn ein Dritter gefragt wird, ob er die Kontoverbindung des Verkäufers xy ohne dessen Wissen/Einwilligung hat und sie weitergibt, ist dies ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und dies ist ein Straftatbestand. Das hier auch noch öffentlich zu posten, zeugt von unglaublicher Unkenntnis.
Hier haben sich welche sauber disqualifiziert. An der Stelle des einen oder anderen würde ich zukünftig mal den Ball etwas flacher halten.
*kopfschüttelnd* RW
- nebenbei: Eine Überweisung, die am Freitag abend aufgegeben wird, wird behandelt, wie wenn sie am Montag eingeht. Die (hier im Forum zur Schau gestellte) "Überkorrektheit" bringt also nix. Kann man aber selber draufkommen.
- Wenn ein Dritter gefragt wird, ob er die Kontoverbindung des Verkäufers xy ohne dessen Wissen/Einwilligung hat und sie weitergibt, ist dies ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und dies ist ein Straftatbestand. Das hier auch noch öffentlich zu posten, zeugt von unglaublicher Unkenntnis.
Hier haben sich welche sauber disqualifiziert. An der Stelle des einen oder anderen würde ich zukünftig mal den Ball etwas flacher halten.
*kopfschüttelnd* RW
c-martens.de - 30.01.05 11:17
... und ich dachte, es geht hier um Strassenroller ....
Gruß
Christian
Thorsten Schulz - 30.01.05 12:03
@Claus
Genau, aber es scheint sich um diese oder ähnliche Zugmaschine aus den 30ern handeln: http://people.freenet.de/puntschuh/kaelblepage5.html
Den Roller kann man natürlich verwenden, aber ob die Zugmaschine noch in den 60ern Verwendung fand? War doch schon arg veraltet. Aber mal sehen, meine Anlage befindet sich ja noch in Planung. Wenn ich bis dahin die andere bekomme, nehme ich wohl die.
Farbe muß das Ding natürlich bekommen, klar. Gut, daß ich meine Airbrush behalten habe.
Thorsten
Genau, aber es scheint sich um diese oder ähnliche Zugmaschine aus den 30ern handeln: http://people.freenet.de/puntschuh/kaelblepage5.html
Den Roller kann man natürlich verwenden, aber ob die Zugmaschine noch in den 60ern Verwendung fand? War doch schon arg veraltet. Aber mal sehen, meine Anlage befindet sich ja noch in Planung. Wenn ich bis dahin die andere bekomme, nehme ich wohl die.
Farbe muß das Ding natürlich bekommen, klar. Gut, daß ich meine Airbrush behalten habe.
Thorsten
Thorsten Schulz - 30.01.05 12:10
Ach so, fast vergessen: @RW (mal wieder)
Was ist denn so geheimes an einer Kontoverbindung? Kann man damit Missbrauch betreiben? Wenn ich meine Daten hier angebe, muß ich dann damit rechnen, das mir jemand heimlich was "abbucht" oder eher, das mir jemand was überweist? Aber so langsam habe ich keine Lust mehr, dieses Thema (nicht Culemeyer) noch sinnlos weiterzuführen. Kannst ja ruhig nochmal antworten. Von mir wirst Du davon nichts mehr hören.
Thorsten
Was ist denn so geheimes an einer Kontoverbindung? Kann man damit Missbrauch betreiben? Wenn ich meine Daten hier angebe, muß ich dann damit rechnen, das mir jemand heimlich was "abbucht" oder eher, das mir jemand was überweist? Aber so langsam habe ich keine Lust mehr, dieses Thema (nicht Culemeyer) noch sinnlos weiterzuführen. Kannst ja ruhig nochmal antworten. Von mir wirst Du davon nichts mehr hören.
Thorsten
Andreas X. [Gast] - 30.01.05 13:24
@ 48 RW
Ich denke, daß Du meinen Betrag Nr. 39 meinst. Dazu muß ich mal eins RICHTIGSTELLEN: Wenn man meinen Beitrag richtig lesen würde, erkennt man, daß ich weder die Panik die kriege daß sich der Verkäufer nicht meldet, noch ich mich über den Verkäufer beschwere. Es ging mir darum, daß ich nächste Woche sonst extra meine Frau zum Automaten hätte schicken müssen und wir ziemlich eingeschneit sind (es muß doch nicht sein, meine Fraun mit unseren 3 Monate alten Sohn dafür extra einpacken muß bei dem Sauwetter) und ich selbst wenig Zeit habe. Zum Zweiten wollte ich so schnell wie möglich überweisen, damit ich Ware so schnell wie möglich bekommen (der Neugier wegen!)
Also von wegen selbst disqualifiziert!!!!!!!
Ich denke, daß Du meinen Betrag Nr. 39 meinst. Dazu muß ich mal eins RICHTIGSTELLEN: Wenn man meinen Beitrag richtig lesen würde, erkennt man, daß ich weder die Panik die kriege daß sich der Verkäufer nicht meldet, noch ich mich über den Verkäufer beschwere. Es ging mir darum, daß ich nächste Woche sonst extra meine Frau zum Automaten hätte schicken müssen und wir ziemlich eingeschneit sind (es muß doch nicht sein, meine Fraun mit unseren 3 Monate alten Sohn dafür extra einpacken muß bei dem Sauwetter) und ich selbst wenig Zeit habe. Zum Zweiten wollte ich so schnell wie möglich überweisen, damit ich Ware so schnell wie möglich bekommen (der Neugier wegen!)
Also von wegen selbst disqualifiziert!!!!!!!
RW [Gast] - 30.01.05 14:22
@51: Ja, da ist definitiv schon Mißbrauch getrieben worden, wenn nämlich die Bank nicht aufpaßt bzw. bei gewissen Betragshöhen nicht nochmals "nachhakt" - und zwar in Form von Abbuchungen durch Dritte, die Überweisungen mit gefälschter Unterschrift oder mittels geknackten Zugängen auf Ihr Konto umleiten. Daß manche Verkäufer ihre Bankverbindung gleich in die Auktion schreiben, ist gnadenloser Leichtsinn! Wenn Banken Überweisungsformulare nur noch einscannen und die Unterschrift nicht geprüft wird, ist die Gefahr groß.
So ein Mißbrauch kommt vorwiegend bei Konten mit vielen (ganz oder teilautomatisierten) Zahlungsein- und ausgängen vor (also Geschäftskonten), aber es ist auch bei Privatkonten möglich. Vor allem seit EU-Überweisungen so einfach sind, ist die Verlockung besonders groß geworden.
Darüber wird in der Wirtschaft nicht gerne geredet, weil sich betroffene Firmen nicht blamieren und Banken keinen Image-Verlust erleiden wollen. Unter IT-Sicherheitsfachleuten ist bekannt, was es für riesige Sicherheitslücken gibt. Der CCC ist über das Internet bei einer Kreissparkasse in meiner Nähe eingestiegen und hat auf dem Server sogar eine Tabelle mit Logins und Paswörtern gefunden. Dadurch hatten sie uneingeschränkte Rechte im Online-Bankingsystem. Sie haben dann einfach mal ein paar Spaßbuchungen gemacht und sind am nächsten Tag mal auf Kontoinhaber und Bank zugegangen. Meine Bank bearbeitet nur Überweisungsformulare, die maschinell vorbefüllt sind, und diese vorbefüllten Formulare bekomme ich nur persönlich mittels Karte oder Ausweis. Ich mach das nicht umsonst auf die "altmodische" Tour. Es sind aber nicht alle Banken so vorsichtig, im Gegenteil: es herrscht eine allgemeine Laxheit, was dieses Thema betrifft. RW
So ein Mißbrauch kommt vorwiegend bei Konten mit vielen (ganz oder teilautomatisierten) Zahlungsein- und ausgängen vor (also Geschäftskonten), aber es ist auch bei Privatkonten möglich. Vor allem seit EU-Überweisungen so einfach sind, ist die Verlockung besonders groß geworden.
Darüber wird in der Wirtschaft nicht gerne geredet, weil sich betroffene Firmen nicht blamieren und Banken keinen Image-Verlust erleiden wollen. Unter IT-Sicherheitsfachleuten ist bekannt, was es für riesige Sicherheitslücken gibt. Der CCC ist über das Internet bei einer Kreissparkasse in meiner Nähe eingestiegen und hat auf dem Server sogar eine Tabelle mit Logins und Paswörtern gefunden. Dadurch hatten sie uneingeschränkte Rechte im Online-Bankingsystem. Sie haben dann einfach mal ein paar Spaßbuchungen gemacht und sind am nächsten Tag mal auf Kontoinhaber und Bank zugegangen. Meine Bank bearbeitet nur Überweisungsformulare, die maschinell vorbefüllt sind, und diese vorbefüllten Formulare bekomme ich nur persönlich mittels Karte oder Ausweis. Ich mach das nicht umsonst auf die "altmodische" Tour. Es sind aber nicht alle Banken so vorsichtig, im Gegenteil: es herrscht eine allgemeine Laxheit, was dieses Thema betrifft. RW
Alfons [Gast] - 30.01.05 14:42
@Thorsten
Die ganz alte Kaelble Zugmaschine dürfte wohl nur für die frühe Ep. III noch geeignet sein, wo nochmals alles ran musste, was Räder hatte. Spätere Zugmaschine war zum größten Teil die modernere Kaelble und selten die von FAUN. Ich habe im Archiv auch noch zwei Aufnahmen der BBÖ mit Saurer-Zugmaschine. Die Kalble haben aber eindeutig am längsten überlebt, bis zur späten Version mit gelbem Rundumlicht, weiß-roter Umrißmarkierung, Riesenpeilstangen und schwarzem DB-Keks.
Die ganz alte Kaelble Zugmaschine dürfte wohl nur für die frühe Ep. III noch geeignet sein, wo nochmals alles ran musste, was Räder hatte. Spätere Zugmaschine war zum größten Teil die modernere Kaelble und selten die von FAUN. Ich habe im Archiv auch noch zwei Aufnahmen der BBÖ mit Saurer-Zugmaschine. Die Kalble haben aber eindeutig am längsten überlebt, bis zur späten Version mit gelbem Rundumlicht, weiß-roter Umrißmarkierung, Riesenpeilstangen und schwarzem DB-Keks.
Thorsten Schulz - 31.01.05 00:09
@Alfons
Ja genau, das ist auch die mir sehr bekannte Version. Gibt es die in N?
Thorsten
Ja genau, das ist auch die mir sehr bekannte Version. Gibt es die in N?
Thorsten
c-martens.de - 31.01.05 19:51
@Thorsten Schulz
Meinst Du nun den Saurer oder einen von denen:
http://www.c-martens.de/kaelble&co.jpg
Christian
Meinst Du nun den Saurer oder einen von denen:
http://www.c-martens.de/kaelble&co.jpg
Christian
Alfons [Gast] - 31.01.05 20:21
@ Thorsten
Eine Kaelble in N habe ich bisher nicht gefunden, habe mich aber - zur Ehrenrettung der möglichen Anbieter - gleich bei der FAUN Zugmaschine bedient und nicht weitergeforscht.
@Christan #56: Der Kaelble links, der isses! Allerdings kommt das schwarzgrau auf der Aufnahme fast schon tiefschwarz. Am Ende waren die Kaelble nicht mehr schwarzgrau sondern fast kieselgrau (Farbton müsste ich noch genauer nachschauen). Hast du für Thorsten eine Bezugsquelle für das "Dickschiff" von Kaelble??
Eine Kaelble in N habe ich bisher nicht gefunden, habe mich aber - zur Ehrenrettung der möglichen Anbieter - gleich bei der FAUN Zugmaschine bedient und nicht weitergeforscht.
@Christan #56: Der Kaelble links, der isses! Allerdings kommt das schwarzgrau auf der Aufnahme fast schon tiefschwarz. Am Ende waren die Kaelble nicht mehr schwarzgrau sondern fast kieselgrau (Farbton müsste ich noch genauer nachschauen). Hast du für Thorsten eine Bezugsquelle für das "Dickschiff" von Kaelble??
Thorsten Schulz - 01.02.05 01:02
Also, eigentlich ist mir egal, ob Kaelble oder Faun (obwohl erstere war "gängiger", nicht?). Ich benötige nur eine passende Zugmaschine aus den 50er oder 60er jahren.
Thorsten
Thorsten
Alfons [Gast] - 01.02.05 19:48
Dann nimm die FAUN von B.Küchler wie #53, ein Glas Grundierung und ein Glas schwarzgrau von Modelmaster und ab gehts. Peilstangen mach ich aus einem Stück 0,3er Stahldraht, das ich vorsichtig in PONAL tauche. Der Tropfen, der an der Spitze bleibt wird weiß lackiert, die Stoßstange von Oben leicht angebohrt (auch 0,3 mm), einstecken, fixieren, fertig ist die Peilstange (Oberkante Kühler = Oberkante Peilstange. Aus der Grabbelkiste noch zwei Nasschieber DB und fertig ist die Kiste. Viel Spass!
Volker kliem [Gast] - 04.02.05 19:55
zu Antwort Nr.45 Der N'Ler,
Ich habe vielleicht "mehr", auf alle Fälle die Ausgabe Nr. 20.
Hast Du Wünsche, melde Dich.
Volker
Ich habe vielleicht "mehr", auf alle Fälle die Ausgabe Nr. 20.
Hast Du Wünsche, melde Dich.
Volker
Der N'ler [Gast] - 04.02.05 21:48
Danke Volker,
sollte nur ein Hinweis auf die Umbaumöglichkeit des Arnold-Culemeyers gewesen sein.
Johannes
sollte nur ein Hinweis auf die Umbaumöglichkeit des Arnold-Culemeyers gewesen sein.
Johannes
Der N'ler [Gast] - 13.02.05 00:07
Hier zwei Bilder von einem DR Culemeyer:
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~umaschek/galerie/cule2n.jpg ,
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~umaschek/galerie/cule1n.jpg .
Johannes
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~umaschek/galerie/cule2n.jpg ,
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~umaschek/galerie/cule1n.jpg .
Johannes
h.dahlström - 13.02.05 08:26
Hallo,
auf dem letzten NRW-Treffen hatte Letterman die Kollektion von Littke-Modellen dabei,es sind wirklich schöne Fahrzeuge!Ich fragte ihn,ob es möglich wäre vielleicht mal einen Culemeyer Straßenroller zu bauen.Er sagte,das es normalerweise kein Problem ist und Littke bei genügender Nachfrage so ein Modell bauen würde!Sicherlich wäre er teurer wie das Arnold Modell,aber von der
Modelltreue unübertroffen.Würden wir hier genügend leute zusammen bekommen,die so ein Modell gerne hätten,dann würde uns Littke sicherlich ein vernüftigen Culemeyer Straßenroller bauen.
Also,wer von euch ist an so einem Modell interessiert?
mfG,h.dahlström
auf dem letzten NRW-Treffen hatte Letterman die Kollektion von Littke-Modellen dabei,es sind wirklich schöne Fahrzeuge!Ich fragte ihn,ob es möglich wäre vielleicht mal einen Culemeyer Straßenroller zu bauen.Er sagte,das es normalerweise kein Problem ist und Littke bei genügender Nachfrage so ein Modell bauen würde!Sicherlich wäre er teurer wie das Arnold Modell,aber von der
Modelltreue unübertroffen.Würden wir hier genügend leute zusammen bekommen,die so ein Modell gerne hätten,dann würde uns Littke sicherlich ein vernüftigen Culemeyer Straßenroller bauen.
Also,wer von euch ist an so einem Modell interessiert?
mfG,h.dahlström
F.Martens [Gast] - 13.02.05 12:24
@63
Ich wäre an einem solchen Modell interessiert!
rgds/F.Martens
Ich wäre an einem solchen Modell interessiert!
rgds/F.Martens
@63
Bin auch dabei.
Bin auch dabei.
c-martens.de - 21.06.05 16:25
Thorsten Schulz - 16.09.05 23:36
Haber in einer alten Ausgabe des EM 9/85 einen interessanten Beitrag zu dem Thema gefunden und ihn mal eben eingescannt.
Seite 1:
http://alexundthorsten.staticip.de:8081/bilder/...er/culemeyer%201.jpg
Seite 2:
http://alexundthorsten.staticip.de:8081/bilder/...er/culemeyer%202.jpg
Gruß,
Thorsten
Seite 1:
http://alexundthorsten.staticip.de:8081/bilder/...er/culemeyer%201.jpg
Seite 2:
http://alexundthorsten.staticip.de:8081/bilder/...er/culemeyer%202.jpg
Gruß,
Thorsten
Bei Herrn Weichselbaum gibt es Arnold-Straßenroller!
Heinz Weichselbaum [Gast] - 17.09.05 20:14
Richtig Udo ,bei mir gibt es noch Arnold Straßenroller Danke für den Hinweis.
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