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THEMA: Gleisabstand im Bogen

THEMA: Gleisabstand im Bogen
Startbeitrag
Oli - 27.01.19 17:21
Hallo,

ich bin dabei eine erste Modellbahn zu planen.
Aktuell beschäftige ich mich gerade mit den Gleisabständen bei paraleller Gleisführung. Ich möchte die Platte so bauen, dass alle gängigen Wagen möglichst dicht aber trotzdem mühelos aneinander vorbeikommen.

Nun habe ich zu diesem Thema die NEM102, 103 und 112 gefunden.

Laut NEM103 beschreibt die Wagengruppe 3 die größten der wohl aktuell üblichen Wagen (bis 27,2m Kastenlänge / 170mm Modellmaß).

Laut NEM112 ist ein Mindestabstand zwischen zwei Gleisen von Gleismitte zu Gleismitte auf freier Strecke 25mm und in Bahnhöfen 28mm.

Im Bogen muss der Abstand vergrößert werden dafür hält NEM112 eine Tabelle bereit, also beispielsweise bei einem Radius von 300mm einen Abstand von 31mm also eiin zweiter Radius mit 331mm.

Vor einer Kurve müssen die Gleise ein wenig auseinander führen. Dafür habe ich in der NEM103 folgende Grafik gefunden, dort ist auch die "Umgrenzung des lichten Raumes bei Gleisführung im Bogen" beschrieben.

Berechne ich nun über diese Formeln den lichten Raum einer jeden Spur (300mm und der 331mm), scheint es so als würden die Räume einander überlappen.

Irgendwie wiedersprechen sich für mich damit die NEM103 und NEM112.

Bei meinem gewählten Beispiel von 300mm (Innengleis),
folgt nach NEM103 (B1+2*E) eine Begrenzung von 25+2*5 = 35mm,
sprich der Abstand nach innen oder aussen wären dann 17,5mm.

Nun das Gleis nach NEM112 mit Radius 331 (Aussengleis),
folgt nach NEM103 (B1+2*E) eine Begrenzung von 25+2*4 = 33mm,
sprich der Abstand nach innen oder aussen wären dann 16,5mm.

Ergibt zusammen aber nicht die 31mm sondern 34mm. Jetzt hab ich Angst dass die Wagen bei einem Abstand von 31mm miteinander kollidieren. Welche NEM sollte ich besser berücksichtigen. Und wie führt man am besten die Gleise vor der Kurve auseinander, was schaut am besten aus?
Ich möchte gerne Peco Code55 verwenden, sodass ich bei der Kurvengestaltung flexibel bin.

Vielen Dank im voraus
und verzeiht mir bitte, falls ich dumme Fragen stelle oder die falschen Begriffe verwende.

Oli

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Hallo Oli,

es gibt keine dummen Fragen!

Wenn dich das Kollisionsrisiko interessiert, dann darfst du nicht mit der Umgrenzung des lichten Raumes rechnen, sondern musst dafür die Fahrzeugumgrenzung nehmen!
Der lichte Raum kann sich ja ruhig überschneiden.

Gruß
Roger
Hallo,

das interessiert mich jetzt aber auch.
Soll das Lichtraumprofil nicht der Bereich sein, in dem sich die Maße der Loks/Wagen maximal bewegen dürfen, also auch ausgenutzt werden können?
Wenn sich diese beiden Bereiche überlappen, kann es doch zu Kollisionen führen. Selbst wenn sie sich nur tangential treffen sollten, müsste es zu unerwünschten Schleifbegegnungen führen.
Welchen Wert hat dann die Angabe des Lichtraumprofils?

Gruß aus Nordertown
Hallo,

richtig, es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten

im Lichtraumprofil müsse sich ALLE Fahrzeuge kollisionsfrei bewegen können! Da spielt es keine Rolle ob "lichter Raum" oder "Fahrzeugumgrenzung"...
Fahrzeugumgrenzung muss sich im lichten Raum bewegen können! OHNE Überlappung.

Irreführend ist Norm 112. sie gibt an, dass für Fahrzeuge C der Außenradius 31mm größer sein soll, bei 300mm Innenradius -> 331mm

Norm 103 sagt  + 2*5mm, also 25+10 -> 35mm

Tatsache ist, dass der Radius der Industriegleise ( z.B. Roco ) in dem Bereich (Radius 300) bei 33mm liegt. Und das läuft einwandfrei.

Gruß kkStB

P.S. wie man nun die Erweiterung vornimmt wird von den Möglichkeiten und em persönlichen Geschmack abhängen. So irgendwie wird man ein Gleis auf den Abstand ausschwenken müssen.



Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: ELNA5

Die Abstände von Pararllelgleisen auf Strecke sind bei geraden Abschnitten 29 mm und in Kurvenlagen 33 Millimeter vollkommen ausreichend.


Ob es vollkommen ausreichend ist hängt immer von den zur Verwendung kommenden Fahrzeuglängen, und dem Radius des Bogens ab.

Zur Eingangsfrage:
Die angegebenen lichten Räume enthalten immer auch etwas Reserve um Kollisionen mit Masten, Geländern etc. sicher zu vermeiden. Bei Parallelgleisen dürfen sie sich daher auch geringfügig überlappen, da sonst die Reserve zwischen den Gleisen sogar doppelt vorhanden wäre.

LG
Didi

Nein Exitus,

das "Lichtraumprofil" ( = Umgrenzung des lichten Raumes) ist nicht gleich der maximalen Außenkontur der Fahrzeuge, sondern des Profil, das frei zu halten ist. Da sind also noch Sicherheiten drin. Bzw. die Sicherheit ist der Zweck der Unterscheidung.
Wäre die beiden Profile identisch, bekäme die Bezeichnung "Tunneltampon" eine ganz neue Dimension... Man denke nur an die Kratz- und Kreischgeräusche bei einer Zugbegegnung oder in einem Tunnel.  Und natürlich an die geköpften Beförderungsfälle - wenn sich die Fenster öffnen ließen...

Gruß
Roger


#6

...das wird der Fall sein, wenn Stadtbahnen bei zu großer Fahrzeugumgrenzung am Lichtraumprofil scheitern....

Die Fahrzeugumgrenzung darf nicht in's Lichtraumprofil reichen. Das man bei vielen Bahnen die Fenster nicht öffnen darf/kann/durfte ist auch eine Tatsache, da ein Kopf im Freien die "Fahrzeugumgrenzung" überschreiten und somit in's Lichtraumprofil reichen würde. Natürlich gibt es Sicherheiten im Abstand.



Hallo Oli
Ich würde Dir 33(,6) mm empfehlen, dann kannst Du überall mit allem fahren. Sich verändernde Gleisabstände mögen ja Vorbildgerecht sein, sehen meiner Meinung nach im Modell aber Sch.... e aus. Ich kenne jede Menge Clubs die sich zwar über enge Gleisabstände freuen, gleichzeitig aber dann darüber fluchen wenn eine Dampflok mit den Zylindern an den Signalen hängen bleibt. Mit 33(,6)mm bist Du auf der sicheren Seite
Lg Peter


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