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THEMA: Frage zum Heimatbahnhof

THEMA: Frage zum Heimatbahnhof
Startbeitrag
ZK - 31.12.19 22:21
Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr, Gesundheit und weiterhin Spass mit der Modellbahn!

Jetzt zum eigentlichen Thema:

für die Beschriftung meiner Donnerbüchsen fehlt mir noch, welchen Heimatbahnhof ich auswählen kann, wenn die Donnerbüchsen regelmäßig in der Fränkischen Schweiz verkehrten. Weiss jemand, wonach es sich richtet, welchem Bahnhof die Wagen zugeordnet wurden?

HG
Franz

Hallo Franz,

Dir auch einen guten Rutsch!

Zu Deiner Frage:
Da kommen einige Bahnhöfe in Betracht.
Als erstes fallen mir die Bahnhöfe Bamberg, Bayreuth, Hof, Weiden, Amberg, Coburg, Marktredwitz,Marktschorgast, Neumark-Wirsberg und Kulmbach ein. Aber auch Nurnberg, Erlangen und Regensburg sind für die Wagen als Heimat-Bww nicht auszuschließen.

VG
Heidi
Hallo Heidi,

vielen Dank.

Weisst Du vielleicht auch, welche Kriterien ein Bahnhof erfüllen muss, um ein Heimatbahnhof sein zu können?
Das eingesetzte Lok- und Wagenmaterial z.B. auf der Strecke Forchheim-Behringersmühle in der fränkischen Schweiz war auf folgende Heimat-BWs verteilt:
Bamberg, Nürnberg Hbf, Hof, Bayreuth und Ansbach, Würzburg und Aschaffenburg.

Grüße Andreas
Hallo Franz,

ich bin keine Betriebseisenbahnerin, daher kann ich nur mutmaßen.
Also zunächst gehe ich davon aus, dass der Bahnhof ein Zugbildungsbahnhof sein sollte. Das kann ein größerer Bahnhof im Streckenverlauf sein, aber auch ein kleinerer Endbahnhof der über Abstell- und Wartungsgleise für Züge verfügt. Wagen sind nicht in einem Bw beheimatet, sondern sind einem Bww zugeordnet. Davon gab es bis in den 70er Jahren noch einige kleinere. Heute sind es wohl eher größere Bahnhöfe, die über ein Bww verfügen.

Mehr und genauere Infos können hier sicherlich die Betriebseisenbahner geben, wenn sie nicht gerade Sylvester mit der Familie und Freunden feiern oder gar im Dienst sind

VG
Heidi
Hallo Andreas,

vielen Dank, das hilft mir. Denn genau für diese Strecke hab ich Donnerbüchsen und Umbauwagen vorgesehen.

HG
Franz
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Weisst Du vielleicht auch, welche Kriterien ein Bahnhof erfüllen muss, um ein Heimatbahnhof sein zu können?


Heutzutage keine. An der Wagen von Hector Rail steht "Danderyd". In der Gemeinde gibts den Geschäftssitz aber nicht mal einen Normalspurbahnhof.

Grüße,
Harald.

PS: Zu Ep III oder IV weiss ich leider nicht.


Sorry, hab ich versäumt mit anzugeben: mir geht es um späte Epoche 3.

HG
Franz
Zitat - Antwort-Nr.: 7 | Name: ZK

mir geht es um späte Epoche 3.


Dann wäre für die Strecke Forchheim-Behringersmühle Bamberg die zutreffendste Beschriftung, alle anderen Einsatzstellen kamen erst später dazu.

Grüße Andreas
Super, Andreas.

Vielen Dank
Franz
Hallo,

hat zwar nichts mit den Donnerbüchsen zu tun aber beim Güterverkehr war der Heimatbahnhof häufig ein wichtiger Verladebahnhof wie z.B. ein Kalkwerk, ein Bergwerk oder ein Automobilhersteller. Nach der Entladung der Wagen ging es dann leer wieder zurück zum Heimatbahnhof. Der Heimatbahnhof verfügte aber nicht zwingend über ein Bww.

Grüße
Markus
Die Frage nach dem "Heimatbahnhof" kann duch einen Blick in die einschlägige Vorschrift eindeutig geklärt werden; in diesem Fall ist die "Reisezugwagenvorschrift (RWV) - DV 409" zu Rate zu ziehen.

Dort regelt die Deutsche Bundesbahn nämlich:

§ 2
Zuteilung und Beheimatung der Wagen

(1) Reisezugwagen und Triebwagen sind n i c h t  f r e i z ü g i g. Sie weden von der Zentralen Transportleitung (ZTL) bestimmten Bundesbahndirektionen (Heimat-BD) ständig oder vorübergehend zugeteilt.
Die BD beheimatet die Reiszugwagen bei Bahnhöfen - nachfolgend als Heimatbahnhof bezeichnet - und die Triebwagen bei Bahntriebswerken (Heimat-Bw). Das für den Heimatbahnhof zuständige Bahnbetriebswerk (Bw) oder Bahnbetriebswagenwerk (Bww) gilt als Heimat-B(w)w für die Reisezugwagen. In Ausnahmefällen kann die BD einem anderen B(w)w die Aufgaben des Heimat-B(w)w übertragen.
Die für die Unterhaltung der Reisezugwagen zuständigen Ausbesserungswerke (AW) werden von der Zentralstelle für den Werkstättendienst (ZW) festgelegt.

(2) Die Reisezugwagen für die Eil- und Nahverkehrszüge weden den BD pauschal zugeteilt (BD-Pauschale) (vergl. § 12 Abs. 3)

(aus Deutsche Bundesbahn, DV 409 - Reisezugwagenvorschrift, gültig ab 1. Oktober 1976, S. 8)

Hoffentlich war das hilfreich?

Grüße

J


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