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THEMA: Neues zum Urheberrecht bei Modellnachbildungen

THEMA: Neues zum Urheberrecht bei Modellnachbildungen
Startbeitrag
Trainworld - 13.02.20 17:35
Hi in die Runde,

habe es im Nachbarforum entdeckt und hier noch nichts dazu gelesen, deshalb:
https://m.focus.de/auto/ratgeber/unterhaltung/m...eck_id_11655996.html
VW zieht den Kürzeren bei dem Versuch, Lizenzgelder einzuheimsen für die Umsetzung ins Modell! Das ist nach Opel jetzt schon der zweite, der sich eine "blutige Nase" holt. Also definitiv kein Grund mehr für die Hersteller, das "Nichterscheinen" auf fehlende Lizenzen zu schieben. Es ist dann eher der fehlende Mut, es "darauf ankommen zu lassen"...

meint grüßend
Roland


Find ich echt gut, dass man das berücksichtigt, "der Verbraucher könne durchaus unterscheiden, ob es sich um ein Modell handelt"
So irgendwie sollten die Vorbildhersteller doch eher froh sein, dass die Modellhersteller auch noch gratis Werbung machen.
Vor knapp 60 Jahren gab es einen kleinen Märklinkalender, da war eine Zeichnung abgebildet in der 2 Jungs die originale Lok mit den Worten kommentierten: "Die Lok hat die Bundesbahn der Märklinlok exakt nachgebildet."

Das waren noch Zeiten

VG kkStB
Hallo zusammen,

trotzdem fallen lt. Hersteller Lizenzen bei Modellen an. Insbesondere bei Werbeloks. So haben mir Vertreter der Firmen es mir übereinstimmend in Nürnberg erzählt.
Hintergrund war die Taurus- Beethoven-Lok, die zum 250. Geburtstag Beethovens entsprechend dekoriert wurde und ich als Bonner den Herstellern mit Taurus-Modellen vorgeschlagen habe.

Beste Grüße
Klaus
Sorry, aber Eure Euphorie kann ich nach der Lektüre des verlinkten Artikels nicht nachvollziehen. Dort steht (auszugsweise):

Zitat

Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß.


Ich lese daraus nur, dass ...

a) das angerufene Gericht gar nicht zuständig sei (weil an diesem Ort die strittige Sache nicht passiert ist)
b) die Klage zu unbestimmt sei (also nicht eindeutig ausformuliert wurde, was auf diletantische Juristen hindeutet)
c) inhaltlich kein Wettbewerbsverstoß zu sehen wäre (das war wohl der Inhalt der Klage)

Der gelernte einfacher Mann bzw die gelernte einfache Frau von der Straße sollte sowohl in Deutschland als auch in Österreich wissen: Man wird es eben mit einer anderen Strategie probieren, denen fällt mit Sicherheit noch jede Menge andere Dinge ein, die sie bei einer Klage vorbringen können. Deswegen sehe ich die Sache noch lange nicht vom Tisch.

Herby

Hallo Klaus #2

Ich bin kein Rechtsanwalt aber ich glaube, daß zwischen einem "normalen" Vorbild und einer Lok mit Werbedruck u. U. doch unterschieden werden muß.

Ein normales Vorbild, egal ob Auto oder Lok, würde ich mal als Massenprodukt bezeichen das man so "an jeder Ecke" findet.

Wird aber eine Lok zu Werbezwecken genutzt dürfte sich das Urheberrecht beim Anfertigen eines Modells nicht mehr auf die Lok, sondern eher auf den Aufdruck beziehen.

Wie dem auch sei, es ist schon kleinkariert wie manche Konzerne reagieren, .
Ich kenne da ein gegenteiliges Beispiel aus Polen. Dort kann man für rd. 30.000 Euro einen Ferrari F 50 erwerben. Das einzige Originalteil an diesem Auto sind die Rücklichter. Karosserie ist eine Spezialanfertigung des Fahrzeugbauers und unter dem Kleid befinden sich Chassis, Motor und Technik eines VW Passat. aber man wartet auch auf Einmischung aus Maranello. Die Italiener sind mit dem springenden Pferd sehr empfindlich.

Brummi


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