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THEMA: Internet-(Händler)

THEMA: Internet-(Händler)
Startbeitrag
Markus [Gast] - 16.03.05 17:57
Auch schon erlebt?

Auf der Internetseite bei Modellbahn-ecke in Essen gesehen. Mtx 12761 E 151 für 99,- Euro, neu.
Schönes Wetter, fährst die paar km mit dem Fahrrad hin, heutigen Ausdruck vom Angebot mitgenommen.

"Haben wir, aber nicht zu dem Preis. Das ist ein altes Angebot. Wir können hier nicht immer jeden Tag die Seiten aktualisieren." Mein Gott war der freundlich!!!!
Entschuldigung das ich etwas kaufen wollte was so auf Ihrer Internetseite angeboten ist.

Frage an die Juristen unter euch.
Kann man auf den angebotenen Preis bestehen?
Habe natürlich nichts gekauft.
Gruß
Markus

Hallo

schon ärgerlich sowas!

>Kann man auf den angebotenen Preis bestehen?<  Im Prinzip ja, es sei denn, da steht sowas wie:

"Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten"

Damit schließt der Händler Dein Recht auf den angegebenen Preis aus.

Die genannte Formulierung sieht beispielsweise auch auf Werbeblättern, die der Tageszeitung beigefügt sind.

Dietmar

Hier der Link:

http://www.modellbahn-ecke.de/

Einfach mal bei "Onlineshop" durchklicken, besagte Lok steht (noch immer) unter "Highlights". Da aber alle Preisangaben lt. Website ohne Gewähr sind, sehe ich da keine Möglichkeit bzw. leite keinen Anspruch auf den Preis ab. Anders sähe es aus, wenn die Lok im Schaufenster so ausgezeichnet stehen würde. Eigentlich auch komisch, denn eine HP ist ja eigentlich auch eine Art Schaufenster.

Tipp: Nächstes Mal vorher anrufen, ob das Angebot stimmt bzw. verfügbar ist. Aber so hast Du wenigstens eine kleine Fahrradtour bei dem schönen Wetter gemacht

Gruß, Claus
Na, die werden mich eh nicht mehr sehen.
Bei dem schönen Wetter ärgere ich mich sowieso nicht.

Danke für die Antworten
Markus
Selbst wenn die Lok mit dem Preis im Schaufenster stehen würde ist das noch kein Angebot sondern eine Auspreisung die an die Allgemeinheit gerichtet ist.
Es geht dabei um Angebot und Annahme sowie um zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die hier nicht vorliegen.
Als guter Händler dem die Kundenzufriedenheit am Herzen liegt hätte man die Lok trotzdem zu dem Preis verkauft. Oder man macht sich die Mühe und hat eine Up-to-Date Homepage.
Wer's genau nachlesen will, hier die aktuelle Rechtslage:

http://www.internetrecht-rostock.de/falsche-preisauszeichnung.htm

Gruß, Claus
@Björn

Schaufenster: Ein Händler, der so verfährt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Preisauszeichnungsgesetz:

http://transpatent.com/gesetze/pangv.html

Gruß, Claus


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