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THEMA: Reparaturservice

THEMA: Reparaturservice
Startbeitrag
Migh - 20.03.05 21:03
Hallo,

habe vor kurzem zwei Roco Br 03 1050 bekommen.
Leider gibt es Probleme mit der Funktion.

der Verkäufer bot mir nun an, sich bei den Reparationskosten mit zu beteiligen, wenn ich ihm die Rechnung maile.

Jetzt wollte ich nachfragen, ob mir jemand einen guten Reparaturservice empfehlen kann.
Oder sollte ich die Loks besser gleich an Roco selbst senden?

Schönen Gruß und vielen Dank

Migh

Reparaturdienst für Modelleisenbahnen
Inh. Hans Wolf
Kunigundendamm 27
96050 Bamberg
Tel: 0951-25519
Der macht Reparaturen für den Fachhandel und auch privat. Ich kenne ihn persönlich und er hat mir schon manches Teil wieder hergerichtet. Vielleicht gibt es günstigere, aber er arbeitet wirklich sauber und gewissenhaft.
Grüße
aho-Mike
Wenn mir bei Fleischmann so etwas passiert, dann schicke ich die Lok an Fleischmann und gehe nicht zum Händler.
Und damit habe ich beste Erfahrungen gemacht.
Danke für die Hilfe

@1

Hallo Mike,

weisst du zufällig ob Herr Wolf eine Mail Adresse hat?

Schönen Gruß

Migh
...was hat das Schätzchen denn?
Salü zusammen

vielleicht wäre irgend wo auf diesen Seiten noch Platz, um ein Liste empfehlungswerter Reparaturbetriebe aufzuführen.

Eine Empfehlung für die CH hätte ich gleich:

Aebi Modell-Eisenbahnen, Schrennengasse 37, 8003 Zürich, Tel 01 462 29 89 Fax 01 642 29 67, kein Mail oder Homepage.

Herr Aebi ist ein ausgewiesener Fachmann, der auch in Sachen Digital auf der Höhe ist. Er hat immer ein grosses N-Sortiment am Lager, auch ausgefallene Spezialitäten findet man dort.

Mit Gruss

Walo
@4

Zum einen, hat eine der Loks das Phänomen, dass Sie zwar ohne Tendergehäuse läuft, aber sobald das Gehäuse drauf ist nichts mehr geht.

Und noch andere Macken.

Schönen Gruß

Migh
Mit dem Gehäuse hört sich nach einem Kurzschluss an.
@7

Denke ich auch. Besonders, da bei beleuchteten Wagen, sobald die lok aufs Gleis gestellt wird das Licht ausgeht.
Behaupte ich jetzt mal so als Nicht-Elektroniker

Schönen Gruß

Migh
Dann klebe auf die Tenderinnenseite doch mal Isolierband!

Vielleicht hilft's ja!

Grüße
NBO
Hallo Migh, ich habe keine Mailadresse von ihm. Ich habe gerade etwas gegooglet und habe gerade gesehen, dass es auch bei Fleischmann als Reparaturdienst gelistet ist. Mehr kann ich jetzt auch nicht sagen. Sorry.

Grüße aho-Mike
Hallo,

hat eigentlich schon jemand von euch Erfahrungen mit dem Reparaturservice von Schweickhardt gemacht?

Schönen Gruß

Migh
@Migh (Eröffnungsbeitrag)

Eines verstehe ich nicht: Wieso will sich der Verkäufer nur an der Reparatur "beteiligen"? Schon mal was von Gewährleistung*, bzw. Garantie gehört? Ich würde den Verkäufer auffordern, die Ware auf seine kompletten Kosten zu reparieren oder die Ware zurückzunehmen!

*gesetzlich 24 Monate!!

Beitrag editiert am 20. 07. 2005 19:02.
@Andreas

Das gilt aber nur bei gewerblichen Anbietern! Die Frage, wo Migh die Loks her hat, müsste demnach zuerst geklärt werden. Und bei gebrauchter Ware sind es auch bei einem gewerblichen Anbieter keine 24 Monate, sondern nur 12. Wobei nach 6 Monaten eine Umkehr der Beweislast stattfindet. Bei Privatverkäufern zählt nur der Zustand bei Erhalt ("as is").

Gruß, Claus
@Claus  fast richtig.
.
klugscheiß ein

Grundsätzlich gilt bei Händlern auch bei Gebrauchtware die Frist von 24 Monaten, die jedoch auf 12 Monate verkürzt werden darf - das muß der Händler allerdings auch ausdrücklich tun

Allerdings wird wohl die überwältigende Mehrheit der gewerblichen Händler von dieser Möglichkeit gebrauch machen.

Die Beweislastumkehr ist auf jedenfall nach dem 6. Monat - übrigens eine deutliche Verbesserung für den Verbraucher.

Der Nichtgewerbliche Verkäufer > kann < die gewährleistung ausschließen...

klugscheiß aus

Seisdrum: eine Ware die nicht als defekt verkauft und trotzdem defekt ist geht zu Lasten des Verkäufers, wenn dieser um den Mangel wissen konnte, wovon regelmäßig auszugehen ist...

Viele Grüße
-chris-
Ergänzung zu Chris #14:

Zumal es Mängel gibt, die niemals auf einen Transportschaden zurückzuführen sind!!
Da gilt es wirklich: unbedingt nachhaken!!!

meint
Günter
@Chris

Danke für Deine Ergänzungen, ich hatte mich ja auch nur im Telegrammstil geäußert. Dazu kommen ja noch die Unterschiede zwischen einem Versandhändler und einem örtlichen Händler (Stichwort: Fernabsatzgesetz). Während man im Versandhandel auch ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tagen Ware zurückgeben kann (was ich auf alle Warenbereiche bezogen manchmal bedenklich finde (Missbrauch lässt grüßen); Klamotten natürlich ausgenommen), ist das bei einem Ladenkauf noch lange nicht der Fall. Natürlich sieht es in der Praxis anders aus, fast alle machen das aus Kulanz, sofern der Artikel nicht in Gebrauch genommen wurde (das gilt übrigens auch beim Versandhandel).

Aber wir diskutieren hier über ungelegte Eier, denn die Erwerbsquelle hatte Migh ja nicht genannt.

@Günter

Defekte Ware, die nicht als solche deklariert wurde, kann immer zurückgegeben werden. Auch bei Privatverkäufern, die so gerne bei der Beschreibung schummeln, dafür aber umso schneller mit dem Zitieren von (oft dubiosen) Disclaimern bei der Hand sind.

Gruß, Claus
Um die Sache aufzuklären:

Habe die beiden Loks über ne Kleinanzeige im Web gekauft.
Also Privat.
Aber da der Verkäufer gleich zustimmte sich an den Reparaturkosten zu beteiligen, kam ich gar nicht auf nen Rücksende-Gedanken.


Schönen Gruß und danke

Migh
@Migh

Ich dachte mir schon sowas. Ich hab das leidliche Thema auch nur aufgegriffen, weil hier sofort wieder der Ruf nach Gesetzen und Recht "Ich kann... der muss..." usw. aufkam. Wenn die Loks sonst OK sind und nicht allzu teuer waren, habt ihr eine salomonische Lösung gefunden.
Was meinst Du, wie oft ich sitze und meine Neuerwerbungen von kleinen Schäden (die manchmal auch auf dem Transportwege entstehen) befreie? Na und? Soll ich jeden Verkäufer zur Schnecke machen, wenn mal ein Pufferchen angeknackst ist oder eine Lok a bisserl verharzt ist und deshalb stockt? Nee, dafür ist mir meine Zeit echt zu schade. Nur wenn ich absoluten, als praktisch Neuware deklarierten Müll bekomme, werde ich auch mal etwas deutlicher. Ich finde, unter seriösen Handelspartnern ist immer eine adäquate Lösung möglich, ohne gleich mit dem BGB zu wedeln :-P

Gruß, Claus
@ 18 ClausF

Ich habe auch schon Loks bei eBay oder auf Börsen gekauft, die nicht richtig liefen, wenn der Fehler mit einfachem Reinigen/Ölen behoben war, hatte ich auch kein Problem damit. Wenn ich aber als einwandfrei beschriebene Ware bei eBay bekomme, mit z.B. einem angeknacksten Puffer, finde ich das gar nicht lustig. Meist ist die Ware doch so gut verpackt, daß ein Transportschaden auszuschließen ist.
@Andreas

Ich unterscheide zwischen Schäden, die man leicht und unsichtbar wieder beheben kann und solchen, die gravierender sind. Die letzten Wochen hatte ich zwei Transportschäden bei ebay-Käufen aufgrund unzureichender Verpackung. Beim ersten Fall konnte ich die Schäden spurlos beseitigen, beim zweiten Fall habe ich auf Nachfrage eine angemessene Preisminderung bekommen. Beide hatte ich angeschrieben und beide hatten sich entschuldigt.

Es wäre schön, wenn die Leute so clever wären, mindestens 10 cm nach allen Seiten (bei Päckchen und Paketen) zu polstern. Die Post wirft die Dinger gerne durch die Gegend oder es werden andere Pakete draufgeworfen, das vergessen viele Leute. Der zweite Verkäufer durfte für diese Erkenntnis sein Lehrgeld bezahlen.

Gruß, Claus


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