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THEMA: Werbung Spielemax

THEMA: Werbung Spielemax
Startbeitrag
Urs-N - 08.01.21 18:30
Hallo ,

ich habe heute eine Mail von Spielemax bekommen, mit dem Satz:
"Mindestens 20% auf Modellbahn bis 12.1"
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Wenn man dem link folgt  kommt das:
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Ganz wenige Artikel mit min. 20%

Wenn man dann ganz oben rechts die hochgestellte 1 verfolgt steht da " für ausgesuchte Artikel".

Das ist doch vera... oder??
Sehe ich das falsch?

Gruß Urs.



Die von Urs-N zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login


Hallo Urs,

Na, immerhin sind die Artikel online erhältlich! Sonst gibt es die Rabattartikel häufig nur in wenigen Filialen vor Ort, da machen die meisten eine lange Nase.

Ich muss mindestens 80 km fahren, bis ich zu einer MoBa-Filiale von Spiele-Max komme, obwohl in der nächsten Großstadt 3 Filialen ohne MoBa-Abteilung sind.

Da hilft nur geflissentliches Ignorieren. Es gibt andere Händler, die faire Angebote machen.

Viele Grüße

Yves
Hallo Urs,

in einem anderen Thread wurde berichtet, dass Spielemax wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat. Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter zunächst einmal den Warenbestand möglichst schnell in Geld verwandeln will. Man hatte sich auf das Filialgeschäft konzentrieren wollen, aber gerade in der umsatzstärksten Zeit konnte man wegen der pandemiebedingen Einschränkungen dort nichts verkaufen.

Ob die reduzierten Preise wirklich günstig sind, muss man durch Vergleich herausfinden.

Ich würde lediglich keine Vorkasse leisten. Ansonsten tut der Firma sicher jeglicher Umsatz gut.

Siehe auch: https://app.insolvenz-portal.de/Insolvenzverfahren/spiele-max-gmbh/2914097

Grüße
Zwengelmann
Siehe auch hier: https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1211309 "SpieleMax Schutzschirmverfahren § 270b der Insolvenzordnung796"

Gruß Andreas
Naja, das ist doch ein Schnäppchen und mit Paypal ist man doch abgesichert, oder?

https://www.spielemax.de/minitrix-t15311-n-2er-...-post-iv-253510.html

Ansonsten ist generell nicht mehr viel da. Vielleicht wurde der Rest bereits an andere Händler verkauft?

Gruß
Firefox
Das war doch schon vor dem Insolvenzverfahren so. Im letzten Jahr gab es gehäuft solche Aktionen. Das erinnerte mich an Praktiker-Baumarkt. Insoweit überraschte mich die Meldung nicht. Bei jeder 20%-Aktion war dann auch weniger Material im Angebot und Neuware wurde nicht mehr eingestellt. Beim jetzigen Angebot sollte es sich noch noch um die letzten Moba-Restposten handeln. Wer im vergangenen Jahr nichts gefunden hat, dürfte jetzt vermutlich auch nichts mehr Interessantes finden.

Gruß Sven
Hallo,

naja, die Trix Postwagen würde ich jetzt nicht unbedingt als Restposten sehen.

Ob man im Insolvenzfall mit Paypal abgesichert ist, wäre ich mir nicht so sicher.

VG
Nico
HI

am besten Finger weg. Mit dem Insolvenzverfahren hat man keine Chance an sein Geld zu kommen.
Selbst die Lieferung der Ware ist nicht garantiert. Wenn, dann auf Rechnung und erst nach erhalt der Ware zahlen wenn alles ok ist.

LG ChristiaN

Das ist die richtige Spielwiese für Hasardeure 🥴🤑
Der Laden ist sowas von Tot. ✝ Rest in peace
Solange bei der Bestellung und Lieferung alles gut geht, ist SpieleMax o.K., aber wehe man hat eine Reklamation: Kundenservice kennen die nämlich nicht! Deshalb bestelle würde ich dort nichts bestellen!

Siehe auch dazu:
https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1133330

Aber auch in anderen Foren liest man überall Ähnliches.


Grüße Andreas
Hi,

bevor ich eure Warnungen hier las hatte ich am Samstag bei Spielemax eine Minitrix BR 218 (die "auf Lager" war) bestellt und via Paypal bezahlt. Heute kam eine Mail, dass der Artikel nicht lieferbar sei. Geld kam immerhin pronto zurück.

Ich hätte übrigens trotzdem gerne eine Westfrankenbahn-Conny, also falls jemand eine preiswert abzugeben hat, pn plz ;)

Florian
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: 796 724-3 schrieb am 09.01.21 15:18

Solange bei der Bestellung und Lieferung alles gut geht, ist SpieleMax o.K., aber wehe man hat eine Reklamation: Kundenservice kennen die nämlich nicht! Deshalb bestelle würde ich dort nichts bestellen!

Siehe auch dazu:
https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1133330

Aber auch in anderen Foren liest man überall Ähnliches.


Grüße Andreas



Moin,

Naja, der Service rührt sich nur bei einer klaren Ansage mit Fristen.
Dann hat die Reklamation - bei mir - funktioniert.

Zum Thema Bestellen:
Ich hatte zwischen den Jahren den Trix Fahrrad Wagen geordert. Der wurde auch wirklich schnell geliefert.
Mit Paypal sehe ich da auch kein Problem. Wenn Ware nicht kommt, Fall bei Paypal eröffnen, bisher gab es bei mir immer das Geld zurück.
Das Einzige, was ich nicht tun würde: Vorkasse ... dort ist das Problem: Das geht direkt in die Insolvenzmasse. Wenn dann Wirklich Schluß ist, ist das Geld meist weg.


Viele Grüße, Franzi
PayPal Käuferschutz bei Insolvenz ist ein heißes Thema. Klar wird PayPal dir den Betrag bei Artikelrückgabe ode Reklamation zurück erstatten. Das ändert aber nichts an dem Kaufvertrag (bei Florian war ja keiner zustande gekommen, deshalb musste da das Geld ja zurück) mit dem Verkäufer. Da wird der Insolvenzverwalter direkt mit einer Rückforderung an einen herantreten, da Rückerstattungen, wenn überhaupt, aus der Insolvenzmasse ja nur anteilig nach Abschluss des Verfahrens gezahlt werden. Muß man besser vorher die geänderten AGBs lesen. Da hat's bei einem aus dem Bekanntenkreis Mal eine böse Überraschung gegeben. Deshalb bei Insolvenz nur auf Rechnung!!!
Werner

Hallo Werner,

@#13:
Zitat

...Deshalb bei Insolvenz nur auf Rechnung...



darf ein in der Insolvenz befindliches Unternehmen überhaupt noch auf Rechnung liefern? Ich bin da jetzt nicht so rechtskundig, müsste auch erst nachforschen. Aber ich meine mal irgendwas "aufgeschnappt" zu haben, daß in einer Insolvenz nur noch der Weg "Ware gegen Geld", also letztlich Vorkasse, Karte. Sofortüberweisung oder eben auch Paypal möglich wäre. Bei Auslieferung auf Rechnung bestünde ja zumindest theoretisch die Möglichkeit, Ware "in Sicherheit" zu bringen. Also erst mal wechschicken das Zeug in Absprache mit den "Empfängern"; die dann das Zahlungsziel nicht einhalten und die sowieso in der Insolvenz befindliche Firma hat nicht mehr die finanziellen MIttel, Außenstände einzuklagen, Titel zu erwirken, etc.. Man geht dann von der Insolvenz in den Konkurs, die "Außenstände" sind nicht mehr einzutreiben, werden abgeschrieben, sind aber praktisch "abgesprochen ausgelagert"...
Sicher bei den "Modellbahn-Peanuts" ziemlich an den Haaren herbeigezogen, aber die "Methode" würde ja auch bei ganz anderen Warenwerten funktionieren...

fragt grüßend
Roland
Hallo,

das ist richtig. Es gibt aber eine Ausnahme: Der Insolvenzverwalter unterschreibt die Rechnung und haftet damit neben dem Kunden für den Rechnungsbetrag.

Im Massengeschäft eines Kistenschiebers ist das schlicht nicht vorstellbar. Wenn es um höherwertige Güter geht, wird er das machen, allerdings nur mit Garantien des Gegenübers. In der Praxis wird jedoch Bargeld verschoben. So war das z.B. bei einer Möbelfabrik bei uns im Dorf. Die LKW-Fahrer hatten ihre Holzlieferung bar abzukassieren. Auf dem Werksgelände zur Abladestelle gefahren, kassiert, dann durfte abgeladen werden.

Grüße
Zwengelmann
Hallo zusammen,

ich glaube ihr redet hier vieles schlechter als es ist. Ich habe am Samstag dort etwas online bestellt und mit Amazon Pay gezahlt. Heute kam die Info, dass der Artikel leider nicht mehr lieferbar ist. Die Amazon Pay Zahlung wurde dazu gleich von Spielemaxx storniert. Außer einem entgangenen Schnäppchen also kein Schaden für mich.

Schöne Grüße
Tobi
Hallo Tobi,

@#17:
Zitat

...ich glaube ihr redet hier vieles schlechter als es ist...



brauchen wir nicht... - deine Schilderung ist doch schon das beste Beispiel für schlechtes Management! Und daß der Online Shop Waren als kaufbar anzeigte, die es schon längst nicht mehr gab, ist nicht nur der momentanen Geschäftssituation geschuldet!
Es ist schon wieder einige Zeit her, der VT 70 von Kres kam gerade frisch auf den Markt. Spielemax hatte ein "unschlagbar" günstiges Angebot, also wurde ich meinen üblichen Lieferanten quasi "untreu" und bestellte dort. Was auch alles wunderbar klappte, Anmeldung, Warenkorb, wurde als "auf Lager" angezeigt, Bestellung, Angabe von Paypal und anschließende Bestätigung des Kaufes. Bis zum nächsten Tag... - an dem ich die Email erhielt, daß der Triebwagen leider nicht mehr lieferbar sei, bla, bla!...
Ich hab' dann doch beim "Haus- und Hofversender" MSL gekauft, war auch recht günstig und ich kriegte ihn auch im Gegensatz zu dem Narrenhaufen! War zugleich der erste und letzte "Ausflug" in die Welt von Spielemax...

meint grüßend
Roland
Ich würde von Spielemax die Hände lassen.
Vor Monaten hatte Spielemax massenhaft Artikell von Tillig angekündigt,
kurze Zeit später kündigte Tillig die Lieferverträge.
Bei anderen Unternehmer schrillten bestimmt danach die Alarmglocken.

Tobi: Ich könnte mir vorstellen, dass es bei Vorkasse anders laufen könnte.

Hallo zusammen

Grundsätzlich ist Vorkasse oder auch Anzahlung nicht ohne Risiko.

Im Falle der Insolvenz kann das gezahlte Geld verloren sein und es kommt keine Ware.

Denn ist das Geld erst mal verbucht gehört es zur Insolvenzmasse und darf nicht angetastet werden. Dem insolvenzverwalter sind gesetzlich die Hände gebunden.

In der Vergangenheit gab es einige Fälle in denen Kunden ihr neues Auto angezahlt hatten und bis zur Lieferung ging das Autohaus in Konkurs oder Insolvenz.

Inwieweit aber der Kaeuferschutz bei Paypal greift sollte man schauen. Normalerweise hält Paypal doch die Zahlung zurück bis das ok des Käufers kommt.

Aber spielemax war für mich noch nie eine Anlaufstation. Hier in Potsdam zu wenig Auswahl, zu teuer und unqualifizierte Personal

Brummi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Normalerweise hält Paypal doch die Zahlung zurück bis das ok des Käufers kommt.



Hallo,

Nein, das wollten sie mal einführen. Hatten sie in den USA wohl auch. Ob es da immer noch so ist, weiß ich nicht.

VG Nico
PayPal würde einem das Geld zurückzahlen, das ändert aber nichts an dem Kaufvertrag (wenn einer zustande gekommen ist! ) mit dem Verkäufer. Da wird der Insolvenzverwalter halt direkt mit einer Rückforderung an einen herantreten. Wie gesagt, ein Bekannter hat genau so einen Fall erlebt. Da kam dann einige Zeit nach der Artikelrückgabe und der PayPal Rückzahlung eine Forderung des Insolvenzverwalters. Die war rechtens, aber bis das alles geklärt war, war die Frist zur Anmeldung für Geld aus der Insolvenzmasse verstrichen.
Werner
Hallo Werner

Das mit dem Kaufvertrag leuchtet ja ein. Nur was will der insolvenzverwalter einfordern, wenn die Firma nicht liefern kann.

Wenn ein Vertrag geschlossen war, also durch eine Bestellung, muß auch geliefert werden damit ich zahlungspflichtig werde. Kann nicht geliefert werden bin ich auch nicht zahlungspflichtig. Insoweit würde eine Forderung ins Leere laufen. Das gilt auch für eine bereits geleistete Anzahlung. Selbst wenn die verloren ist, braucht der Restbetrag nicht gezahlt zu werden.

Brummi
Ja Brummi, einen zustande gekommenen Kaufvertrag muss es geben. Sonst wäre es ja ein Zahlungseingang/Buchung ohne Beleg, das geht in keiner Firma. Bei dem Fall den ich angesprochen hatte ging es ja um einen zurückgeschickten Artikel und die Rückzahlung dafür, die nicht mehr hätte erfolgen dürfen. Ist aber auch schon einige Jahre her, gut möglich das sich da etwas geändert hat.
Werner
Hallo Werner

Ich hatte das schon richtig verstanden. Und es ist natürlich ärgerlich, wenn ein Artikel gelistet ist, man bestellt und bezahlt und plötzlich heißt es, Sorry hier hast du dein Geld wieder aber es gibt die Ware nicht.
In einem solchen Fall wird und muß der insolvenzverwalter den Kaufpreis zurück erstatten.

Problematisch wird es in dem von mir geschilderten Fall einer geleisteten Vorauszahlung. Und wenn man das mal auf den Kaufpreis eines Autos bezieht, dann tut der Verlust richtig weh. Da ist m. E. eine Lücke im Gesetz zu Lasten des Verbrauchers

Brummi
Hallo,

nun mal eine Positive Nachricht zu Spiel-Max

ich habe am 13.01.21 abends online bei Spielmax bestellt,
diverse Wagen-/sets von Liliput G-Wagen, Trix IC Gutenberg und Piko Selbstentlader sowie 2x Innenbeleuchtung für die neuen SBB EWI Wagen von Piko., waren über 300 Euro.
Ist gerade geliefert worden, alles super verpackt, absolute Neuware, alles top.

Also bitte nicht so viel schwarzmalen!!!

Einziges Manko, es gab keine Rückmeldung zum Versandstatus bzw. DHL Sendungsnummer zur Online-Verfolgung die Lieferung.wie bei anderen Online-Lieferanten.
Positive Erfahrung habe ich auch mit SMDV, besserePreise, DM-Toys und Spur-N Teile gemacht.

Gruß Carsten

würde auch gerne wieder in MOBA-Fachhandel vor Ort einkaufen und schmökern

Moin,

hier im Faden steht Manches durchaus Zutreffende, Manches könnet zutreffen - aber nur in anderen Phasen. Manches passt gar nicht. Insbesondere in # 14 + 16 stehen zu viel Vermischungen.

Einen Vortrag über Insolvenzrecht mag ich jetzt nicht verfassen. Nur soviel
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Man geht dann von der Insolvenz in den Konkurs


Die Insolvenzordnung gilt seit 1.1.1999 = 21 Jahre. Sie hat die vormalige Konkursordnung abgelöst. Lediglich vor dem 1.1.99 eingeleitete Verfahren fallen noch unter das alte Konkursrecht. Die umgangssprachliche Weiterverwendung des Begriffes "Konkurs" ist legitim, aber deckungsgleich zur "Insolvenz". Von daher, wer in Insolvenz ist, hat bereits den umgangssptachlichen Konkurs eröffnet.

Haltet bitte fest: nach Abwicklung/endgültiger Liquidation gibt es niemanden mehr, gegenüber dem Gewährlesitungs- oder gar Schadenansrpüche durchgesetzt werden kann. Das ist der Preis für den (vermeintlichen) Schnapperkreis.

Der Insolvenzverwalter ist ein Instrument der Rechtspflege, wird vom Amtsgericht eingesetzt und überwacht. Diese Mandate sind m.W. nicht unattraktiv (mit Ausnahme der Verbraucherinsolvenzen). Da lässt sich kein Insolvenzverwalter gerne belegen lassen, dass er nicht nach Recht und Gesetz und seinem Auftrag, möglichst viel Masse für die geschädigten Gläubiger zu generieren, handelt und er anschließend nicht mehr für diese "freihändig" vergebenen Mandate berücksichtigt wird. Und eine Anzeige wegen der hier unterschwellig unterstellten "Unterschlagung" braucht er schon gar nicht!

Den Hund, den ich mal zum Jagen tragen musste, hat heftig gebellt. Und die Rechtspflegerin hat ihn sehr bestimmt zur Ordnung gerufen. Eigentlich hätte er mir dankbar sein müssen, weil mit wenig Arbeit sein Honorar deutlich erhöht wurde. Wegen Schlechtleistung bei ihm ist aber für den eigentlichen Gläubiger (nein, das war nicht originär die Bank, sondern ein 70-jähriger Hartz-IV-Rentner) nichts mehr übrig geblieben.

Zum Versand bei DHL: diese Erfahrung muss ich aber auch bei anderen Versendern machen.

LG

Michael


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