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THEMA: Schutzweichen im Bahnhofsbereich

THEMA: Schutzweichen im Bahnhofsbereich
Startbeitrag
JohannesNBahn - 22.04.21 08:51
Guten Morgen,

im Bahnhofsbereich habe ich mehrere Schutzweichen mit anschließendem Stumpfgleis verbaut. Darf ich auf diesen Stumpfgleisen eigentlich auch Lokomotiven abstellen?

Wenn ja, sind diese Stumpfgleise dann wiederum mit einem Sperrsignal zu versehen um die Ausfahrt der Lokomotive freizugeben?

Vielen Dank für eure Antwort im Voraus!

Gruß
Johannes

Hallo Johannes,

ganz klare Antwort; Jein

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

im Bahnhofsbereich habe ich mehrere Schutzweichen mit anschließendem Stumpfgleis verbaut. Darf ich auf diesen Stumpfgleisen eigentlich auch Lokomotiven abstellen?



Die Schutzweiche hat im ersten Schritt ja die Aufgabe ein Hauptgleis vor abrollenden Fahrzeugen zu Schützen, in dem die Weiche in abzweigender Stellung steht. Für diese Schutzwirkung ist es völlig irrelevant, ob hinter der Weiche noch eine Lok steht oder nicht, so lange die Weiche nicht in das Hauptgleis zeigt, wo gerade die Fahrt ansteht. Es darf nur keine Lok zwischen der Weiche im Fahrweg und der Schutzweiche stehen. Also in dem Punkt klares "ja".

Wenn aber die Schutzweiche in einem Überholgleis eingebaut ist und entsprechend für das Gleis vor der Weiche ein Ausfahrsignal steht, das auch das Ziel einer Einfahrt sein kann, wird für die Einfahrzugstraße in der Regel der Durchrutschweg in den Schutzstumpf gelegt. Und der ist bei 40km/h 50m lang, bei 60 schon 100m. Und der MUSS freigehalten werden, sonst kannst Du in das Überholgleis nicht einfahren. Wenn Weiche+Gleis also länger als der D-Weg sind, dann könnte im hinteren Bereich sogar etwas abgestellt sein. Dann ist es eher ein Ausziehgleis, dessen Weiche als Schutzweiche genutzt wird. Damit sichergestellt ist, dass die Lok dann auch weit genug im Gleis drin steht , um hinter dem D-Weg zu sein, wird es da sicher auch ein Signal geben, und/oder, wenn da auch Wagen abgestellt werden soll, eine Gleissperre.


Viele Grüße

Dirk
Zitat

im Bahnhofsbereich habe ich mehrere Schutzweichen mit anschließendem Stumpfgleis verbaut. Darf ich auf diesen Stumpfgleisen eigentlich auch Lokomotiven abstellen?



Wenn die Gleise, an denen sich diese Stumpfgleise anschließen, für Zugstraßen gebraucht werden und die Loks da wirklich abgestellt werden, dann mußt Du da zusätzlich Gleissperren installieren. Damit dürfen diese Gleise aber nicht mehr als DWeg-Ziel verwendet werden. Falls das kein Problem ist, kannst Du das so machen. Sollen die Loks da nur "warten", um zum Beispiel für einen Lokwechsel zur Verfügung zu stehen, braucht es keine Gleissperren.

Zitat

Wenn ja, sind diese Stumpfgleise dann wiederum mit einem Sperrsignal zu versehen um die Ausfahrt der Lokomotive freizugeben?



Hängt wie immer und überall von der Stellwerkstechnik ab. Bei (elektro-)mechanischen Stellwerken ist ja ohnehin schon die Gleissperre da, bei moderneren Stellwerken braucht es dann auch noch das Ls zur Erteilung des Fahrauftrags.

Soweit meine *Meinung* ... aber keine Angst, Dirk kommt gleich
Oh, er war schneller

Gruß
Klaus
Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Antworten! Die Stumpfgleise dienen als Durchrutschweg. Also wenn ich es dann richtig verstanden habe, dürfen die Lokomotiven dann nur für einen kurzen Lokwechsel dort abgestellt werden und NICHT auf die nächste Fahrt, die zb. erst in ein paar Tagen ist, warten.

Richtig so?

Gruß
Johannes
Hallo Johannes,

es hat nichts mit der Standdauer zu. So lange eine Lok im Durchrutschweg steht, kann der Durchrutschweg nicht genutzt werden. Wenn den ganzen Tag der D-Weg nicht gebraucht wird, kann die da nen Tag stehen, wenn die da 5 Minuten steht, aber genau in den 5 Minuten der D-Weg gebraucht wird, geht das nicht.
Abhängig von der Stellwerkstechnik könnte es auch Wahl-Durchrutschwege geben, bei dem der D-Weg nicht auf den Stumpf läuft, sondern an der Flankenschutzweiche zurück in Richtung Streckengleis läuft. Dann darf dort gleichzeitig kein Zug fahren, weil die Flankenschutzweiche ja nicht in schützender Stellung liegt.
Ab der Drucktastenstellwerk (Lichtsignale) ist so etwas kein Problem, bei mechanischen/elektromechanischen Stellwerken (überwiegend Formsignale) extrem selten.

Viele Grüße

Dirk
Hallo Dirk,

okay, dann hat sich das mit dem Abstellen einer Lok erledigt!

Danke!

Viele Grüße
Johannes
Welche Regeln gibt es denn zur Pflicht von Nutzung von Gleissperren diesbezüglich?

Ich bin mir da unsicher, denn hier in Krefeld zum Beispiel haben die Lokwartegleise ( es gibt sie immer noch ) beidseitig Gleissperren & Ls.

Gruß
Klaus
Der Durchrutschweg bei Einfahrt ins Ausweichgleis geht doch aber normalerweise zurück auf die freie Strecke und erst wenn der Zug steht bzw. wenn im durchgehenden Gleis was fahren soll, geht die Weiche in Richtung Schutzgleis. So kenne ich das zumindest.

Carsten
Zitat

Von einer Pflicht kann man nur indirekt sprechen. Grundsätzlich ist eine Gleissperre ist eine Flankenschutzeinrichtung.



Nee, so global ist meine Frage nicht. Es geht ganz konkret um den hier geschilderten Fall! Eine Flankenschutzweiche weißt in ein Stumpfgleis und dieses soll auch zum Abstellen von Loks dienen. Muß hier also eine Gleissperre rein oder nicht, hängt das ggf. davon ab wie schnell Züge im Hauptgleis fahren oder von was auch immer.

Zitat


Der Durchrutschweg bei Einfahrt ins Ausweichgleis geht doch aber normalerweise zurück auf die freie Strecke und erst wenn der Zug steht bzw. wenn im durchgehenden Gleis was fahren soll, geht die Weiche in Richtung Schutzgleis. So kenne ich das zumindest.



Ja, weil normalerweise ja auf dem durchgehenden Gleis gleichzeitig keine andere Fahrt stattfinden kann.  Aber in dem Fall, wo das eben doch möglich ist, also der Gleisplan mehrere gleichzeitige Fahrten möglich macht, dann werden gerne mehrere Durchrutschwege eingerichtet. In dem Fall halt ein DWeg, der Geradeaus ins Stumpfgleis führt. Ggf. ist der dann kürzer und die erlaubte Geschwindigkeit für die Einfahrt wird dann entsprechend herabgesetzt.

Gruß
Klaus
Prima!

In dem obigen Fall also: Wenn das Gleis für Personenzüge verwendet wird und dort im Stumpfgleis Loks abgestellt werden, dann braucht dieses die Gleissperre. Wenn es eine Gleissperre gibt, darf dieses Stumpfgleis nicht als DWeg verwendet werden, den Gleissperren sind in Zugstraßen nicht zugelassen und DWege sind Teil der Zugstraße.

Das klärt doch meine Frage vollständig

Gruß
Klaus
Moin,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__14.html
Kurz überschlagen, du brauchst deine Gleissperre dann, wenn das Hauptgleis von Reisezügen oder Zügen mit mehr als 160 Km/h befahren wird



Öhm, nein, das steht da nicht.
Da steht, dass Hauptgleise mir Reiszügen grundsätzlich mit Flankenschutz zu sichern sind (unabhängig von der Geschwindigkeit), und dass für dieses Flankenschutz bei mit mehr als 160km/h befahren Gleisen zwingen Flankenschutzweichen vorzusehen sind. Lichtschutz oder Gleissperren reichen dann nicht mehr aus.
Das bedeutet aber nicht, das man bis 160km/h keine Flankenschutzweichen braucht, sondern nur, dass man sie bei Geschwindigkeiten über 160km/h immer braucht. Sprich: Bis 160km/h kann es sein, dass für den gemäß EBO vorgeschriebenen Flankenschutz auch Weichen vorzusehen sind. Dazu gibt es Formeln, bei denen man unter Berücksichtigung von erwarteten Zugfahlen, Geschwindigkeiten und erwarteten gefährdeten Rangierbewegungen einen Faktor ausrechnen kann, aus der sich ergibt, ob Lichtschutz ausreicht oder eine Weiche erforderlich ist. Zugfahrten gelten als recht sicher (weil durch PZB abgesichert, Rangierfahrten hauen richtig rein, so dass dann eher eine Flankenschutzweiche erforderlich wird.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Finden auf dem Hauptgleis keine Reisezugfahren statt, langt auch ein einfaches Schutzsignal in Form eines Ls


Auch das steht so nicht in der EBO: Da steht es ist für Hauptgleisen mit Reisezügen Flankenschutz vorzusehen. Demnach ist es formal in Gütergleisen nicht erforderlich, dann braucht es aber auch kein Ls, denn das ist auch Flankenschutz.
Das Planungswerk der DB geht aber darüber hinaus: Das besagt, dass bei Gütergleisen auf Flankenschutz verzichtet werden kann, wenn sonst unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erforderlich wären und betriebliche Maßnahmen zur Abwendung der Flankengefährung erfolgen (Sprich Rangierverbot oder ähnliches). Da das aber auch Aufwand ist, kommt das relativ selten vor.

Spannend ist auch die Frage, ob der Verzicht auf Flankenschutz in Güterzuggleisen das Verkehren von Reisezügen grundsätzlich ausschließt, oder nur den Regelbetrieb. Borstel könnte ja im Betriebsführungsfall auch als Überholgleis genutzt werden. Zumindest im Westen weiß ich, dass die Bundesbahn es vermieden hat, Personenverkehr grundsätzlich auszuschließen. Wenn das also der Fall wäre, hätte man das so gut wie nie eingesetzt. Selbst im verzweigten Ruhrgebiet war bis zur EOW-Anlage in Ruhrort Hafen alle Gleise für besetzte Reisezüge zugelassen - wenn ich mich da nicht irre.

Richtig ist: Das als Lokwartegleis genutzte Gleis 403 in Borstel hat keine Gleissperre. Eigentlich müssen Nebengleise mit direkten Flankenschutz (Weiche oder Gleissperre) ggü. Hauptgleisen abgesichert sein. Ob das nun eine Vereinfachung ist, weil das Gleis nur in ein planmäßig durch Güterverkehr genutzten Bahnhofsgleis einmündet, oder weil es eine Vereinfachung für reine Lokgleise gibt, wäre Spekulation. Bei den Lokwartegleisthematik könnte das auch etwas Auslegungssache sein.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Welche Regeln gibt es denn zur Pflicht von Nutzung von Gleissperren diesbezüglich?

Ich bin mir da unsicher, denn hier in Krefeld zum Beispiel haben die Lokwartegleise ( es gibt sie immer noch ) beidseitig Gleissperren & Ls.


- Mit einer Gleissperre sind abzuschließen: "Nebengleise, die zum[sic] Abstellen und Ordnen von Wagen dienen"
- In der Regel durch ein Fahrverbotssignal sind abzuschließen: "Nebengleise, die ausschließlich dem Lokomotivverkehr dienen, sowie Durchlauf- und Ausziehgleise."

Auslegungssache, weil irgendwie nicht ganz klar ist, ob ein Lokwartegleis "Lokomotivverkehr" ist. Ich gehe aber davon aus, dass man sich auch gerne die Möglichkeit offen hält, doch auch mal einen Wagen abzustellen und lieber eine Gleissperre einbaut - außer vielleicht in Borstel. Wobei meine Quelle auch aus dem DS-Land stammt und Borstel ja DV-Land ist.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Von einer Pflicht kann man nur indirekt sprechen. Grundsätzlich ist eine Gleissperre ist eine Flankenschutzeinrichtung. Das ist der entscheidende betriebliche Oberbegriff.



Nein, wie oben bereits dezidiert dargestellt ist, gibt es dazu schon sehr genaue Vorgaben, wann welche Flankenschutzeinrichtung vorzusehen ist. Es gibt durchaus Fälle, wo es mehrere Möglichkeiten oder Vereinfachungen gibt, aber auch die sind dann in den Regelwerken beschrieben.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Dies hat betrieblich sogar technisch sind, da oft in diesen Fällen das mechanische Sperrsignal an der Gleissperre beim umstellen schon das Fahrverbot vermeintlich aufhebt, es sagt aber nichts darüber aus ob die Rangierstraße im örtlichen Fall tatsächlich komplett steht. So kann man in München Nord Rbf schon vor einer offenen Gleissperre stehen, das Ls aber immer noch weiter auf Halt stehen, weil die Zustimmung vom Weichenwärter noch fehlt.



Wobei das in jedem Stellwerk mit signalisierten Rangierfahrstraßen der Fall ist (zumindest mit Ls, über die Ostzwerge kann ich nichts sagen) und keine Spezialität von München. Dort wird ja grundsätzlich die Zustimmung der Rangierfahrt per Signal gegeben, und das Signal an der abgelegten Gleissperre gilt nicht als Zustimmung zur Rangierfahrt

Viele Grüße

Dirk
Zitat


Auslegungssache, weil irgendwie nicht ganz klar ist, ob ein Lokwartegleis "Lokomotivverkehr" ist. Ich gehe aber davon aus, dass man sich auch gerne die Möglichkeit offen hält, doch auch mal einen Wagen abzustellen und lieber eine Gleissperre einbaut



Danke für die Infos! In Krefeld war da schon zu E43 Zeiten immer beidseitig eine Gleissperre an allen Wartegleisen installiert. Das da jemals Wagen gestanden haben, wage ich zu bezweifeln. Da hinter Krefeld in eine Richtung ( Kempen/Kleve ) die Fahrleitung fehlt, wurde in Krefeld damals immer die Traktionsart gewechselt. Von daher kamen die Loks immer aus dem BW, welches auf der anderen Bahnhofskopf liegt und haben auf den Westkopf gewechselt und sich da in Position gebracht. Die Gleise sind auch extrem kurz, mehr als eine Lok paßt da auch nicht rein.

Beim Umbau auf ESTW sind die Gleise so erhalten geblieben, obwohl da kein Traktionswechsel mehr statt findet. Zumindest in den letzten 10 Jahren fahren Dieseltriebwagen die komplette Strecke, auch den elektrifizierten Teil ( derzeit bis Düsseldorf ).

Wie auch immer, mit Gleissperre ist ja immer richtig. Und als DWege taugen die Dinger eh nicht, da sie viel zu kurz und nah am ASig liegen.

Gruß
Klaus




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