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THEMA: Lizenzforderungen an Modellhersteller

THEMA: Lizenzforderungen an Modellhersteller
Startbeitrag
DSB-Fan - 29.04.21 15:01
So manches Modell (Velaro, BR 403/Lufthansa u.A.) wurde bisher wegen hoher Lizenzforderungen nicht oder nicht wieder umgesetzt. Andere Modelle wurden sehr teuer, weil Kosten für die Lizenz sich im Preis niederschlugen. Hier vielleicht ein Lichtblick...
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-klage...elzeugauto-1.5277605
Grüße von DSB-Fan

Sehr interessant, danke für den link.

Ich fürchte allerdings, dass die Sache in die nächste Instanz geht und wiederum Jahre vergehen.

Grüsse
Rainer
Tja - dieser Auto-Konzern muss doch die unerwarteten Ausgaben der letzten und bevorstehenden Zeit ja irgendwie wett machen ...

Herby
Solche Urteile gab es schon jede Menge,

Meistens pro Modell.... siehe auch hier.

https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:f3472b29-5b37-4a...ue%20Modellautos.pdf

Grüße Holger
Servus,

dabei muss man aber Unterscheiden zwischen
1.) dem reinen Fahrzeug als solches - die sind in aller Regel nur schwer schütz- und lizenzierbar. Es empfiehlt sich aber, sich die Freigabe des Herstellers einzuholen, bevor man ein Modell konstruiert. In unserer Branche helfen die Hersteller sogar meist ganz gerne mit Unterlagen und Zeichnungen aus. Und manchesmal bekommt man als Modellhersteller auch (idR befristete) Exklusivrechte für ein Fahrzeug.
2.) spezielle Lackier- oder Beschriftungsausführungen. Diese sind problemlos per Geschmacksmusterschutz schützbar und dann in jedem Fall genehmigungspflichtig (und leider auch oft lizenzpflichtig)
Darunter fallen zB Lufthansa Airport Express, ÖBB-Vectron, sämtliche ...jets der ÖBB, Railadventure, Innofreight, Coca-Cola, Brauereien, usw...

Der aktuelle Fall bei VW hat den gleichen Hintergrund wie seinerzeit bei Opel.
Die großen Konzerne probieren das trotzdem gerne immer wieder, denn oft genug klappt's ja mit der Lizenzforderung. Und im Zweifelsfall werden die Verfahrenskosten aus der Portokasse bezahlt...

Viele Grüße
Peter
@Perinawa

Sollte VW in die zweite Instanz gehen, wäre es schön, wenn sie genauso entscheiden wie die erste Instanz. Soweit ich weiß ist Opel nicht in die zweite Instanz gegangen.
Zudem ist es kleinlich von den Herstellern. Schön wäre wenn dadurch in Zukunft leichter moderne PKW in unserer Spurgröße fertigen lassen.
Moin,

das Thema ist irgendwie verzwickt: Auf der einen Seite ist es irgendwie schwer verständlich, daß man für ein "Spielzeug" auch noch Lizenzen zahlen soll. Auf der anderen Seite haben die Hersteller auch nicht gerade für wenig Geld Designs erstellt, was einfach so benutzen von anderen auch nicht gerade fair erscheint.
Es ist schwierig und bleibt spannend.

Wobei der Herr Kiunke aus dem Artikel auch nicht gerade der "kleine" Hersteller ist. Der hat schon dicke Kohle und eine große Palette an Subunternehmen und Kunden hinter sich. Und er ist auch selbst rechtlich grenzwertig unterwegs: Mit seiner anderen Firma "Bluebrixx" verkauft er Lego-China-Nachbauten, wo man auch ganz klar sieht, daß die Hersteller daß vom dänischen Original geklaut haben. Und er streitet sich auch mit Lego vor Gericht, weil er durchsetzen will, daß das Legomännchen nicht mehr geschützt ist, und er seine Chinanachbauten frei verkaufen kann.

Gruß
ChristiaN
Hallo Ihr,

es ist schon das zweite Mal, dass die eine Schlappe einziehen. Sind die wirklich so arrogant, dass die das nicht kapieren und es immer wieder versuchen?

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktu...ss-nicht-von-vw-sein

Ein Grund mehr, ohne deren Blechkübel zu leben!

Gruß Frank U
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Sollte VW in die zweite Instanz gehen, wäre es schön, wenn sie genauso entscheiden wie die erste Instanz. Soweit ich weiß ist Opel nicht in die zweite Instanz gegangen.

Ich glaube nicht, dass VW das eskalieren wird. Aus dem gleichen Grund, warum Opel nicht in die nächste Instanz gegangen ist: Je höherinstanzlich festgestellt wird, dass der "Designschutz" und das darauf basierende "Lizenzmodell" nicht haltbar ist, desto schwieriger wird es in Zukunft Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und andere Einschüchterungstaktiken durchzusetzen.

Das ist der Grund, warum viele derartige Fragestellungen seit Jahrzehnten und auch weiterhin umstritten sind. Siehe auch die Taktik, die Lego derzeit gegen konkurrierende Klemmblock-Importeure einsetzt: Abmahnungen, Import-Schwarzlisten. Oft gibt es auch wundersam außergerichtliche Einigungen kurz bevor ein Gericht eine Entscheidung fällt, die jemanden nicht gefallen könnte. Aber blos nicht zu viele Gerichtsurteile, die Fakten gegen solche Machenschaften schaffen könnten.

Gruß
Andi
Hallo!

Interessant an dem Opel-Urteil (#3) finde ich, daß Opel den Gebrauchsmusterschutz für Autos UND für Spielzeugautos eingetragen hatte. Und gerade deshalb hat der Bundesgerichtshof die Klage zurückgewiesen. Der Gebrauchsmusterschutz wäre erst verletzt, wenn Opel NUR Spielzeugautos herstellen würde. Das wird wohl so schnell nicht eintreten.

Vielleicht bedeutet das für den Airport-Expreß, daß Lufthansa in Zukunft nur noch Modellflugzeuge fliegen lassen dürfte, um ihr Gebrauchsmuster für den Modellbau zu schützen.

Herzliche Grüße
Elmar
Zitat - Antwort-Nr.: 9 | Name: Elmar

Der Gebrauchsmusterschutz wäre erst verletzt, wenn Opel NUR Spielzeugautos herstellen würde. Das wird wohl so schnell nicht eintreten.



Hallo,

sorry, das interpretierst Du meines Erachtens nicht richtig. Der Markenschutz geht verloren, wenn die Marke nicht tatsächlich benutzt wird. Die sogenannte "Schonfrist" läuft 5 Jahre nach der letzten Benutzung ab. So hat z.B. die Firma Ferrari die Rechte an der Marke "Testarossa" verloren. Weil sie ihn nicht mehr benutzt hat. Forderungen für Lizenzgebühren liefen ins Leere. Dabei hätten sie einfach nur alle paar Jahre irgendein Fahrzeug in einer "Testarossa-Ausführung" liefern müssen. Und schon wäre es gut gewesen.

Opel hätte also tatsächlich nach dem Auslaufen des Originals auch andauernd Modelle des "Blitz" herstellen müssen, um den Markenschutz nicht zu verlieren. Und das auch belegen müssen. Jetzt sucht man in den Katalogen der Autohersteller aber vergebens entsprechende Modelle. Eigentlich sind sie doof. Sie könnten beispielsweise an einen Modellautohersteller herantreten, diesen die Fahrzeuge im Auftrag bauen lassen und könnten die Modelle dann sogar als offizielle Opel-, VW- oder sonstwas-Produkte vermarkten lassen. Wiking etc. würden sich sicher nicht verweigern. Auf der Unterseite wäre dann kein Wiking-Logo, sondern das Opel-Logo zu sehen.

Allerdings ist das ein typisches Bonzenproblem. Eine Zehnjahresproduktion Modellautos generiert vermutlich weniger Gewinn als ein einziges echtes Fahrzeug. Von daher zu klein, zu unbedeutend. Was natürlich nicht heißt, dass man nicht anderen das Geschäft vermiesen möchte. Und das ist jetzt eben schiefgegangen.

Dabei könnte die PR-Abteilung das richtig ausschlachten. "Wir lizensieren unsere Modelle auch als Spielzeug. Die Einnahmen sind im Vergleich zum Unternehmensumsatz unbedeutend. Deshalb spenden wir diese Einnahmen an 'SOS-Kinderdörfer' und legen dieselbe Summe nochmal drauf." Und schon wird ein Schuh draus. "Wir machen was, wir sind sozial."

Grüße
Zwengelmann
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: zwengelmann

Opel hätte also tatsächlich nach dem Auslaufen des Originals auch andauernd Modelle des "Blitz" herstellen müssen, um den Markenschutz nicht zu verlieren. Und das auch belegen müssen. Jetzt sucht man in den Katalogen der Autohersteller aber vergebens entsprechende Modelle.


Ich denke es geht beim strittigen Blitz nicht um den gleichnamigen LKW vergangener Jahre, sondern um das Logo mit dem Blitz - und das verwendet der Hersteller bis heute.

LG Didi
Hallo zusammen,

Das Design- und Markenrecht ist ein wichtiges Schutzmittel für Hersteller. In der Tat haben die Hersteller viel Geld investiert, und es ist natürlich nicht gut für andere Hersteller, diese Investitionen zu nutzen.

ABER man sollte prüfen, welchen Zweck das Design- und Markenrecht hat: Es betrifft den Schutz von Handel und Ansehen. Der Hersteller möchte verhindern, dass seine Produkte mit denen anderer Hersteller verwechselt werden. Man möchte einen Umsatz- und Imageverlust verhindern.

Niemand wird ein echtes Auto mit einem Modellauto verwechseln. Es ist eine andere Branche. Und jeder normalerweise informierte Mensch weiß, dass die Modellautos von anderen Herstellern als den echten Autos hergestellt werden. Tatsächlich reagiert der Kunde empfindlich auf den Namen des Herstellers des Modells, da er etwas über die Qualität des Produkts aussagt.

Modellautos wurden seit Beginn des Autos hergestellt. Es ist ein etabliertes Phänomen, und es war in der Vergangenheit nie schwierig, dies zu tun. Und natürlich soll ein Modellauto dem großen Original ähneln.

Solange klar ist, dass ein Modellauto angepriesen wird, ist dem Kunden klar, dass keine Verwirrung auftreten kann. Und solange der betreffende Hersteller kein geschütztes Design in die Produktion aufnimmt (sprich: älter als 20 Jahre und nicht durch Marken geschützt), hat der Automobilhersteller nur wenige Argumente, um Lizenzen zu fordern.
Lizenzen erhöhen auch die Preise und das ist nicht im Interesse des Verbrauchers.

Leider scheinen die Automobilhersteller dennoch Lizenzen verlangen zu wollen. Und Lizenzen sind extrem teuer und angesichts der erwarteten Verkaufszahlen in Spur N völlig unverhältnismäßig.

Ich habe einmal bei einem Wolfsburger Autohersteller eine Lizenz zur Verwendung von (veralteten!) Logos auf Containern für einen Containerzug beantragt. Die Kosten für eine solche Lizenz lagen im fünfstelligen Bereich! (Die zu erwartene Umsatz meinerseite vielleicht gerade im dreistelligen Bereich, von Gewinn rede ich kaum mal).
Außerdem wurde ich gewarnt, dass ich nicht versuchen sollte, das Modell ohne Lizenz freizugeben. Dann stellt sich heraus, dass das Stellen der Frage nicht gerade hilft. Es spricht für sich das dieses Projekt nicht umgesetzt werde konnte. Also vielleicht auch ein Verlust für die Spur-N-Gemeinde.

Wie für die Nachahmung Lego. Das ist eindeutig ein anderer Fall: Hier sind sowohl die Marke Lego als auch deren Umsatz bedroht. Es ist auch für einen Kunden verwirrend. In einem solchen Fall muss ein solches Markenrecht selbstverständlich geschützt werden.

Gruß,
Maurice
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Wie für die Nachahmung Lego. Das ist eindeutig ein anderer Fall


Nein, auch da is nix 100% eindeutig,  es verschiedene Fälle:

1. Hersteller die Bausätze von anderen Herstellern kopieren und verkaufen
2. Hersteller die eigene Bausätze mit Klemmbausteinen rausbringen und deswegen in der Schusslinie eines anderen Herstellers landen
3. Hersteller technisch bedingte Klemmbausteinformen als Design schützen lassen
4. Hersteller die versuchen Privatpersonen mit Gesetzen Angst zu machen, die nur auf Händler zutreffen
5. Hersteller die sich wie ein Schiffbrüchiger daran festklammern dass ihr Produktname ja nicht zum Gattungsnamen wird wie Tempo, Tesa, UHU, Jeep, Frisbee, Vespa, flexen, fönen, googeln...

Dann bin sehr froh dass sich andere Hersteller Zügen aus Klemmbausteinen angenommen haben, weil mit nur dem Monopolist wär da doch sonst tote Hose, oder?

Grüße,
Harald.
Hallo,

prinzipiell ist es von den Autoherstellern sehr kleinlich, wenn sie von Modellbaufirmen, die miniaturisierte Verkleinerungen von Modellautos herstellen wollen Lizenzgebühren verlangen. Verstehen könnte ich es, wenn jemand einen 1:1 Nachbau macht, mit dem auch lebende Personen fahren können. In diesem Maßstab können aber keine lebenden Menschen fahren. Es sind schließlich Spielzeugautos.

Viel mehr sollten die Autohersteller froh sein, wenn andere Firmen diese als Spielzeugautos herstellen. So besteht doch noch eine weitere Möglichkeit Werbung für ihre Modelle zu machen.
Moin,

ist es eigentlich so, das sich nur deutsche Hersteller so aufführen?

Gruß Kai☕
Zitat

ist es eigentlich so, das sich nur deutsche Hersteller so aufführen?



Nein. Bleistiftsweise in den Vereinigten Staaten wird das locker getoppt.

Im Prinzip geht es eigentlich darum, damit die teueren Anwälte ihre Daseinsberechtigung haben, und das in sie investierte Geld wieder einspülen müssen.

Grüsse
Rainer
Moin,

Zitat - Antwort-Nr.: 14 | Name:

prinzipiell ist es von den Autoherstellern sehr kleinlich, wenn sie von Modellbaufirmen, die miniaturisierte Verkleinerungen von Modellautos herstellen wollen Lizenzgebühren verlangen.



na ja, wenn ich manchen gegossenen oder 3D-gedruckten Modell-Klumpen sehe, welcher nur anhand der Modellbezeichnung mit einem Vorbild in Verbindung zu bringen ist, kann ich verstehen, dass ein Autohersteller ein Auge darauf haben möchte, was sich als Modell seines Produktes herumtreiben darf und was besser nicht. Das finde ich nicht kleinlich.

Gruß, Carsten
Noch ist es hier relativ locker -

In den USA haben Bahngesellschaften ihr Design schützen lassen - und lackieren häufig Lok in "Traditionschemen" um die (Design-) Rechte an (teilweise vor Jahrzehnten) übernommenen Bahnen zu erhalten. Das ist der Grund für etwa UP Dieselloks im M-K-T Schema usf.
Das die Farbgebung von der entsprechenden Bahn lizensiert wurde, und wer des Besitzer des Design ist, wird vom Modellbahnhersteller angegeben.

In Großbritannien wurde das Design (!!!!) eines Neubauzuges an nur 2 Modellbahnhersteller lizensiert
Wäre auch einen Hersteller hier möglich, das Geschmacksmuster des zukünftigen ICE XXX etwa exklusiv an Brio zu vergeben.

Sollte die DB AG ihr wohlgelungenes Design schützen, müssten Hersteller zahlen und/oder darauf hinweisen, das ihr Modell von der DB lizensiert wurde - allerdings glaube ich, das das rückwirkend eher schwer würde.

Würde die DB  allerdings nach fast 26 Jahren ihr hoch respektiertes und für Zeitmanagement und Kompetenz der besonderen Art stehendes Design durch etwas neues ersetzen, kann man sich darauf verlassen, das das geschützt würde und.....
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Niemand wird ein echtes Auto mit einem Modellauto verwechseln. Es ist eine andere Branche. Und jeder normalerweise informierte Mensch weiß, dass die Modellautos von anderen Herstellern als den echten Autos hergestellt werden. Tatsächlich reagiert der Kunde empfindlich auf den Namen des Herstellers des Modells, da er etwas über die Qualität des Produkts aussagt.



@Hallo RAILNSCALE,
für diese Aussage würde ich nicht unbedingt meine Hand ins Feuer legen!

Mir kommt es teilweise so vor als ob die Menschheit gerade in der sogenannten 1 Welt immer dümmer wird. Ich sage nur Selfie auf Bahngleise usw.

Gruß Alex
@mö

Sicher gibt es Schwankungsbreiten beim 3 D Druck. In Zukunft wird sicher die Auflösung beim 3 D Druck noch besser werden. Es gibt aber auch bei anderen Verfahren  weniger gute Qualität. Wenn man z.B Fahrzeuge von IMU, Kehi und Arnold nimmt.
Man sollte dabei nicht vergessen, dass es Spielzeugautos sind und keine 1:1 Nachbauten.
Hi,

ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es keinen Designschutz im Hinblick auf N-Spur Modelle geben kann. Das hat verschiedene Gründe aber der primäre ist, dass diese Modelle nicht zur Nachbildung eines bestimmten Fahrzeugmodells geeignet sind, sondern allenfalls dazu dienen eine bestimmte Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzubilden. Also nicht anders als ein Photo, auf dem halt auch ein Auto zu sehen ist. Sinn: ich bilde eine Straße im Jahr 1970 nach und da stand eben zufälligerweise auch ein zB Skoda herum.dafür zahle ich Skoda aber sicher nix.

Jetzt einmal zu etwas Ernstem: wenn die wirklich eine Lizenzgebühren für eine Nachbildung haben wollen, wird es Zeit, Schmerzensgeld für die optischen Grausamkeiten zu verlangen, die die auf die Straße stellen. Da fällt mir jetzt zB ein: Audi Q3-7, BMW GT, der Mercedes, der ausschaut wie ein BMW GT, etc etc. etc.

Andras  

Hallo Andras,

lustiger Punkt mit den Schrecklichkeiten des Automobildesings. Die Dinger sind weder ansprechend, noch irgendwie avantgardistisch oder innovativ. Einfach fette, satte Kisten, burgengleich um um ihre Lenker gewunden.
Würde mir einen optischen Spamfilter wünschen 8-)

Schöne Grüße, Carsten
[quote nr=11 name=Didi ]Ich denke es geht beim strittigen Blitz nicht um den gleichnamigen LKW vergangener Jahre, sondern um das Logo mit dem Blitz - und das verwendet der Hersteller bis heute./quote]
Hallo Didi,

nein. Das Logo unterliegt einem ständigen Wandel. Der Blitz wude bis in die 1970er gebaut. Von ihm leitet sich das "Blitz"-Logo ab, aber das sah damals anders aus als heute. Es gibt zwar große Ähnlichkeiten, trotzdem war es ein anderes Logo.
https://logosmarken.com/opel-logo/

Grüße
Zwengelmann
Hallo,

ja, selbstverständlich werden Markenlogos auch mit der Zeit adaptiert, um sie gefälliger, dynamischer, ... wirken zu lassen oder sie einfach  dem Zeitgeschmack anzupassen (z.B. VW, Philips, Aldi, Siemens, Nikon usw.)
Somit sieht auch der Opel-Blitz heute nicht mehr exakt so aus wie 1964 - du meintest daher in #10 mit
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Opel hätte also tatsächlich nach dem Auslaufen des Originals auch andauernd Modelle des "Blitz" herstellen müssen, um den Markenschutz nicht zu verlieren


dass sie deswegen - weil sie die älteren Versionen nicht mehr auf den Autos anbringen -den Markenschutz für diese älteren Versionen (welche sich von der heutigen nur geringfügig unterscheiden!) verloren hätten? Das bezweifle ich.
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: zwengelmann

trotzdem war es ein anderes Logo.


Nein. Kennst du die Bestimmungen bezüglich Marken-/Logoähnlichkeit und Verwechslungsgefahr?
(Wäre es ein anderes Logo und Opel hätte wie du schreibst keine Rechte mehr daran, dann könnte ja ein x-beliebiger chinesischer Autohersteller den Opel-Blitz von 1977 auf seine Modelle pappen und Opel könnte nichts dagegen machen...?)

Der Markenschutz eines Autoherstellers erstreckt sich zwar (wahrscheinlich/möglicherweise) nicht auf Modellautos, aber sicher nicht deswegen weil Opel keine Schutzrechte mehr an diesen Logos hat.

LG Didi

An alle:

Ich habe ganz ehrlich nicht mit so viel Resonanz zu dem Thema gerechnet. Vielen Dank für Eure Ansichten und für gute Recherche, die durchaus auf die Interessen beider Seiten eingeht.

Leider liegt es heute im Trend, alles was nur möglich ist, kurzfristig in Geld umsetzen zu wollen. Bei der Lizenzvergabe für Modelle halte ich das für kurzsichtig, denn oft führt der Weg zum Produkt über das Modell und nicht umgekehrt. Beispiel: Ich habe für einen meiner Enkel ein Modell des A380 Lufthansa gebaut. Seine Reaktion: "Mit diesem Flugzeug möchte ich mal fliegen."  Ergebnis: Unsere Urlaubsreise mit Kindern und Enkeln wurde so geplant, daß wir mit Lufthansa unterwegs waren, natürlich mit dem A 380.
Neueste Situation: Meine Enkel bewunderten vor ein paar Tagen meinen N-Nightjet. "Opa, warum haben diese Wagen 2 Etagen, warum sind da Leitern an den Fenstern, gibt es den Zug auch in echt?" Wie Ihr schon richtig ahnt, ist der nächste Urlaub mit dem Railjet in Planung.

Diese Wirkung wird von leider sehr vielen Label-Inhabern nicht oder nicht ausreichend gewertet. Meine Bitte an die Label-inhaber: Geht doch bitte mal auf die Modell-Hersteller zu und fragt mal an, ob die Euer Produkt als Modell herausbringen können und wollen, natürlich ohne Geldforderungen. Diese Modelle werben doch für Euer Produkt und es wird die Modelle noch geben, auch wenn das Original schon längst Geschichte ist.

Nochmals vielen Dank für Euer Input.
Grüße aus dem Norden von DSB-Fan


Hallo DSB-Fan,

du sprichst einen sehr interessanten Punkt an und triffst damit meiner Meinung nach den Nerv.
Den ideelen, werblichen Wert, den ein Modell ausüben kann, unterschätzen diejenigen, die auf Lizenzzahlungen bestehen.
Man schaue sich nur mal »robuste« Bereiche wie Mähdrescher oder Kettensägen an. Da bieten die Hersteller selber eine Menge Merchandising Produkte für Klein und Groß an, da sie erkannt haben, dass damit Kundenbindungen hergestellt werden können.
Nun ist zwar eine Kuschelkettensäge weit von einem Eisenbahnmodell entfernt, dürfte aber auf emotionaler Ebene sehr ähnlich wirken.

Wenn man das mal zu Ende denkt, dann sollten Lufthansa, Opel & Co. Geld an die Modellfirmen zahlen, um sie gnädig zu stimmen, möglichst viele Modelle anzubieten

Schöne Grüße, Carsten
@DSB-Fan
@Carste-N

An anderer Stelle habe ich auch schon mal in Bezug auf die Modellautos in Spur N geschrieben, dass sie, wenn auch die Chancen nur klein sein sollten, sie immer doch noch eine darstellen für Ihre Modelle zu werben.
An anderer Stelle hatte ich ja schon geschrieben, das was Wiking nur leider halbherzig verfolgt hat, Modellautos in Spur N auch als Sticker für Pinnwände herauszubringen. Diese wäre doch ein gutes Werbegeschenk für Tage der offenen Tür in Autohäusern etc..
Hallo zusammen.
Ich wollte vor einiger Zeit mal einen Planenwagen mit Decals von John Deere machen. Der Hersteller der die Decals machen sollte, hat mir dann mitgeteilt ,daß sowohl Logo als auch der Schriftzug ges. Geschützt sind. Ich habe dann eine Mail an John Deere in Mannheim geschickt und gefragt ob ich die Logos für die Moba drucken darf. Es hat 2 Tage gedauert, da hatte ich die freundliche Genehmigung die Logos zu verwenden !
Siehste wohl es geht doch !!  Da sollten andere Hersteller mal überlegen ,ob das im Modellbau so viel Sinn macht mit den Lizenzgebüren. Kann ich ein Modell oder Logo für die Modellbahn verwenden macht das doch auch gleich " Werbung für ein Produkt " Ob sie so weit denken in ihren Marketing Abteilungen. Ich wage daran zu zweifeln !
Deshalb ,hier nochmal meinen ausdrücklichen Dank an die Firma John Deere !
Gruß
Stephan
Hallo,

schön wäre wenn durch dieses Urteil mehr Hersteller moderne PKW, Transporter, etc. fertigen.


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