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THEMA: merkürdige Ebay-Geflogenheiten

THEMA: merkürdige Ebay-Geflogenheiten
Startbeitrag
B-Ch - 25.04.05 19:00
Hallo liebe "Leidensgenossen",

was ich heute erlebt habe, zieht mir glatt die Schuhe aus.
Ich habe am Wochenende eine Lok und 6 Waggons bei Ebay ersteigert. Alles von dem selben Internet Auktions Service.
Heute bekomme ich die "Rechnung" und da will mir der Kerl doch 18,90€ für ein Päckchen innerhalb Deutschlands abknöpfen?!?

Ich habe ihn angeschrieben und nachgefragt, ob das ein Fehler war, da die Rechnung durch ein Automationssystem erstellt wurde, da antwortet er:
"Bei der Masse der Artikel kommen wir Ihnen jedoch entgegen, bitte überweisen Sie 12,90 EUR an Versandkosten.."

Ehrlichgesagt weiß ich da nicht mehr weiter, da bin ich echt sprachlos.

Christian

Diese schei.... automatischen Systeme.Ich habe auch zwei Artikel bei einem Anbieter ersteigert.Möchte nun beide in einem Paket haben,geht nicht.Ich komme nicht an den Verkäufer ran.Nur Email von dem "Afterbuy" System.
Ich werde nie wieder bei so etwas mitmachen.

Jürgen H.
Ich verstehe solche verkäufer nicht. Ich hole meine Gebühren über den Artikel rein und nicht so plump übers Porto. Loks und Wagon in Spur N kann man als Warensendung und auch als Maxibrief versenden. Dann ist es zwar nicht versichert aber 99% kommen trotzdem an. Ich versende mit DPD und habe auch bei unversicherten Sendungen den Nachweis dass ich es abgegeben habe.
Merke dir den Verkäufer und passe auf, dass du nix mehr bei den kaufst.
Grüße
aho-Mike
Bei dieser Abzockerei würde ich einfach mal nicht überweisen, auch auf die Gefahr hin eine negative Bewertung zu kassieren.
Die melden sich von ganz alleine, weil das genau die Typen sind, die um jeden Preis Kohle machen wollen egal womit.
Wenn einer Geld verdienen will, dann soll er bitteschön auch entsprechenden Service bieten.

Gruß
Dieter
Es wäre hilfreich, hier Ross und Reiter zu nennen: Auktionslink oder Anbietername genügt, keine persönlichen Adressdaten!

Ich finde dieses Automationsverfahren ohne direkten Kontakt einfach nur zum Abgewöhnen! Statt solchen Unsinn zu forcieren, sollte ebay es einem Käufer ermöglichen, bestimmte Anbieter auf eine Sperrliste zu setzen! Also das Prinzip wie eine "Liste gesperrter Bieter", nur andersrum.

Solche Portoabzocker sind in Wirklichkeit scheißendoof! Die glauben nur, sie würden mit überhöhten Versandkosten zusätzlichen Reibach machen, aber das ist eine Milchmädchenrechnung. Bei solchen Typen bleiben auf lange Sicht die gebotenen Beträge niedriger, also Vorteil gleich Null. Nein, nicht einmal gleich Null, denn in Verruf gelangen sie auch noch, und zwar mit Recht!

Gruß, Claus
das sind die Typen, die ebay kaputt machen. Ich würde dem ganz klar schreiben, daß ich nur einmal den Versand für alle ersteigerten Artikel in einem Päckchen, oder wenn es denn sein muß als Paket bezahle. Wenn er da nicht mit macht, würde ich ihm dann mitteilen, daß das Geschäft so nicht läuft und gleichzeitig ebay über diese Machenschaften informieren. Da würde ich auch eine negative Bewertung in Kauf nehmen, denn er bekäme das gleiche von mir in der Bewertung. Ich glaube aber, in einem nicht zustande gekommenen Verkauf gibt es gar keine Bewertung. Ebay schreibt eventuell eine Verwarnung. Darauf würde ich einen dicken Haufen ablegen. Vielleicht wäre es doch gut, hier mal so eine Hitliste mit rabenschwarzen Verkäufern anzulegen.
H-W
Hallo,
ich bin selber bei eBay tätig (sowohl als Käufer als auch als Verkäufer). Der hiesige Nutzername ist identisch mit dem eBay-Namen.
Das eBay-Programm addiert halt die vom Verkäufer pro Artikel angegebenen Versandkosten bei mehrfach gewonnenen Auktionen, ohne dass der Verkäufer daran was ändern kann. Ist halt so. Natürlich kann man darüber lamentieren, nur bringt es in der Sache nichts. Ich selber verfahre eigentlich dann immer wie folgt:

Die automatische Übermittlung dient ja zur Bekanntgabe der Bankverbindung. Zugleich erscheint ein freies Feld zur Übermittlung einer Botschaft an den Verkäufer. Dort schreibe ich dann immer rein, welchen BEtrag ich überweise und wie er sich genau zusammensetzt (z.B. Artikel A 12,21 + Artikel B 2,32 + 1x Porto Paket 7,-- EUR = ....). Beim Porto berücksichtige ich die Angaben, die der Verkäufer in der Auktion gemacht hat. So bekommt der Verkäufer über eBAy die Mitteilung, dass ich überweise und wieviel ich überweise. Sollte er mal nicht einversatnden sein, könnte er sich ja wieder melden. Ich hab mit dieser Verfahrensweise nur gute Erfahrungen gemacht und kann deshalb empfehlen so zu verfahren. Ich denke, meine Bewertungen sprechen auch für sich.
Wenn man nichts macht (also keine Überweisung tätigt und sich nicht rührt)
ist der Verkäufer schon berechtigt, negativ zu bewerten, weil es eben nicht ok ist.
Außerdem komt ja durch Angebot und Annahme (also Auktionsgewinn) ein Vertrag zustande. Das Porto nur einmal anfällt ist dabei selbstverständlich und kann auch so überweisen werden, es sei denn, es ist in der Auktion extra anders aufgeführt.
Liebe Grüße
Frank      
Es gibt doch die Möglichkeit sich bereits vor Auktionsende mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Ich mache das eigentlich immer, um die Versandkosten abzuklären, bevor ich überhaupt mitbiete. Da kann man doch auch gleich den Versand für mehrere Artikel klären. Dann gibt's nacher keine böse Überraschung.
Hat bei mir immer noch geklappt.

ThomasK
Also wenn ich bei einem Verkäufer mehrere Artikel in kurzem zeitlichem Abstand ersteigere und derjenige die Bankdaten hinterlegt hat (ist aber keine Bedingung), nutze ich die ebay-Kaufabwicklung und muss manuell die Versandkosten angeben! Diese sind bei den meisten in der Auktion genannt und dann gebe ich dort eben 7,00 oder 8,00 Euro für ein Paket (oder weniger bei Päckchenversand) an. Die ebay-Kaufabwicklung addiert NICHT automatisch die Versandkosten für jeden einzelnen Artikel, sondern nur die Kosten der ersteigerten Artikel! Wie sich jetzt irgendwelche "Afterbuy-Programme" in so einer Situation verhalten, weiß ich nicht. Die ebay-Kaufabwicklung macht diese Addition der Versandkosten für jeden Artikel eindeutig NICHT!

PS: Und wenn dann 1 oder 2 Tage später beim gleichen Verkäufer wieder was ausläuft, teile ich diesem Verkäufer das mit. Bis jetzt hatte ich noch bei keinem einzigen ein Problem damit! Im Gegenteil, die Leute waren froh, dass da noch ein Kunde Interesse zeigt und sie nicht so viele Pakete packen müssen.

Gruß, Claus
Falls das nicht ganz rübergekommen ist, er veranschlagt 6,90 € für den 1. Artikel und schlägt dann pauschal für jeden weiteren Artikel 2 € zu, also 6,90€ und dann (6*2€) + 12 € so dass er auf eine Summe von 18,90€ kommt.
Wohlgemerkt für ein unversichertes Päckchen und diese Rechnung macht nicht Afterbuy.

Aus "Kulanz" wegen er Menge will er auf 12,90€ runtergehen.

Dies ging so für mich nicht aus der Beschreibung hervor.
@Christian

Könntest Du uns mal bitte den ebay-Namen des Verkäufers nennen? Ich (und andere wohl auch) möchte mir mal die Auktionsaufmachung anschauen. Dann hätte man auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob das gegen die "guten Sitten" verstößt. Eine x-beliebige ebay-Artikelnummer dieses Anbieters reicht auch.

Gruß, Claus
na,da habe ich ja glück.ich muß für 3 selbstentlade wagen von GFN inclusive porto nur 40€ zahlen
bin im Oktober auf einen (dänischen) Verkäufer hereingefallen, der keine Ware versendet hat.
Das eBay-Formular habe ich am 8.November ausgefüllt und sofort eine Empfangsbestätigung von eBay bekommen.
Jetzt habe ich noch mal nachgehakt (Antwort unter Verwendung des Schreibens von eBay) und bekomme folgende Rückmeldung:
"Bitte wenden Sie sich beim naechsten Mal etwas frueher an uns"
Also bei eBay werde ich mich wohl auf Käufe bei bekannten und/oder lokalen Anbietern beschränken.
Gruß
Klaus
@ 8 und 10

Hallo Claus,
ich denke in einem Punkt irrst du. Wenn du an einem Tag mehrere Auktionen von einem Verkäufer gewinnst, dann erscheint in deiner Liste "gekaufte Artikel" zwar zunächst die Gesamtsumme der ersteigerten Preise, über den Button "Zahlungsinformation aufrufen" addiert die Kaufabwicklung aber dann tatsächtlich - wie von mir oben beschrieben - automatisch die Versandkosten der einzelnen Auktionen.
Als Beispiel hier ein aktuelles Beispiel anhand von mir gewonnenen Auktionen (Hinweis: in jeder AUktion wurde bei der CD 2,-- EUR als Versandkosten angegeben, in der Kaufabwichlung über Zahlungsinformation aufrufen wird dann tatsächlich 3x 2,-- EUR berechnet für 3 CD`s:

rtikelnummer  Artikelbezeichnung Menge Preis  Zwischensumme  
4720925002 Die drei ??? Stimmen aus dem Nichts (76) 1 EUR 3,52 EUR 3,52
4720925336 Die drei ??? Poltergeist (73) 1 EUR 4,00 EUR 4,00
4720926226 Die drei ??? Das leere Grab (78) 1 EUR 3,52 EUR 3,52
Zwischensumme: EUR 11,04
Verpackung und Versand per Unversicherter Versand:
(inkl. Verpackungsgebühren des Verkäufers) EUR 6,00
Rabatte (-) oder weitere Kosten (+): EUR 0,00
Gesamtbetrag: EUR 17,04

Habe also in dem oben genannten Feld dem Verkäufer eine NAchricht zukommen lassen, welchen Betrag ich überweise (11,04+2,20 Maxibrief+1,60 Einwurfeinschreiben) und habe vom Verkäufer Rückmeldung bekommen,. dass es so selbstverständlich ok ist.

Da diese Art der Addition auch bei meinen eigenen Auktionen erfolgt, weiß ich, dass man darauf als Verkäufer leider keinen Einfluß hat (ist halt fehlerhafte eBay-Automatik).

Natürlich hast du Recht Claus, dass keine Zusammenrechnung erfolgt, wenn man mehrere Artikel eines Verkäufers an unterschiedlichen Tagen ersteigert. Insofern ist ein Verkäufer sicherlich auch für Hinweise dankbar.

Zur weiteren Problematik:

Es gibt Auktionen, die pauschale Regelungen hinsichtlich der Versandkosten beinhalten. Hab sowas mal bei einem DVD-Anbieter gesehen, der für eine DVD 2,50 EUR Versandkosten genommen hat und dann für jede weitere DVD pauschal 1,--  EUR zusätzlich. So würde man z.B. bei 10 DVD's auf Versandkosten von 11,50 EUR kommen, obwohl ein Paket nur 7,- EUR kostet. Wenn es aber im Auktionstext so steht und man es durch Gebot annimmt, ist wieder ein Vertrag zustandegekommen und man auch selber Schuld.

Schließe mich daher zunächst mal Claus in Nr. 10 an und erfrage nähere Hinweise zur Überprüfung.

Hinweis:
Sofern zu den Versandkosten in der Auktion nichts beschrieben ist, kann zunächst unterstellt werden, dass das tatsächlich anfallende Porto erhoben wird, da der Verkäufer verpflichtet ist, im Abweichungsfalle darauf hinzuweisen. Werden andere Pauschalen nachträglich erhoben, die für den Käufer nicht erkennbar waren, ist er daran nicht gebunden.

Gruß
Frank    
Folgendes,
hier ist erst mal ein Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...&ssPageName=WDVW

Nur mit dem Unterschied, dass er bei mir noch 2 € drin stehen hatte.
Nur war seine anfängliche Versandoption 2,90€ und ich bin bei einem Power-Seller nicht davon ausgegangen, dass er die Addition ins maßlose steigert.

Ich find das nur einfach eine bodenlose Frechheit, so eine Ebay-Gebühren reinzuholen und seine Provisionen zu steigern.

Folgende Mail habe ich vorhin noch bekommen:
"Hallo,
ich gehe davon aus, das Sie meine Antwort auf Ihre 1. E-Mail noch gar nicht
gelesen haben.
Ich bin Ihnen doch entgegengekommen und habe die Versandkosten auf 12,90 EUR reduziert.
Wo ist dann das Problem ?? Was ist daran so befremdlich ??
Sie sparen doch gegenüber dem Einzelversand !"

Ich finde das einfach nur eine Dreistigkeit. Ich habe bei privaten schon gekauft, da war es kein Problem 10 Auktionen in ein Paket zu packen und nen paar Tage hatten sie auch noch gewartet, da die Auktionen zeitlich auseinander lagen.
Auch wenn ich mir die Schuld vielleicht wirklich selbst zuweisen muss, so macht sich Ebay wirklich selber kaputt...
@9
> Falls das nicht ganz rübergekommen ist, er veranschlagt 6,90 € für den 1.
> Artikel und schlägt dann pauschal für jeden weiteren Artikel 2 € zu, also 6,90€
> und dann (6*2€) + 12 € so dass er auf eine Summe von 18,90€ kommt.
> Aus "Kulanz" wegen er Menge will er auf 12,90€ runtergehen.

Auch wenn es teuer ist - das macht Sinn und entspricht durchaus den Gepflogenheiten einer Versandfirma. Der Posten heisst ja auch nicht "Porto" sondern "Versandkosten". Darin eingeschlossen sind Schachtel und die Arbeitskraft, die deine Artikel einpackt. Nicht jeder ist bereit, dein Paket gratis zu schnüren.

Solange die Versandkosten im Rahmen dessen bleiben, was auf den Artikelseitem geschrieben stand, hast du dich durch dein Bieten damit einverstanden erklärt.

Felix
@Christian

Ich hatte vorhin mal mit Stichworten "für jeden weiteren Artikel" im Modellbahnbereich gesucht und bin auch über diesen Anbieter gestolpert. Diese bilden sicherlich (noch) die Ausnahme bei ebay und für mich ist das nichts weiter als eine versteckte Gebührenumlegung! Selbst bei großen Powersellers, die 10 x mehr Transaktionen abgewickelt haben, findet man solche "kundenunfreundlichen" Hinweise nicht! Dieser Anbieter hier ist ein typisches Beispiel dafür, wie man eine Milchmädchenrechnung aufmacht. Dass die Leute entsprechend weniger bieten (zumindest die erfahrenen ebay-User) scheint solchen Anbietern gar nicht bewusst zu sein.

Ich habe für mich schon länger die Konsequenz gezogen, nicht bei Portoabzockern oder Anbietern mit eher dürftigem Bewertungsprofil zu bieten und habe seitdem zumindest einigen Ärger weniger. Ich würde bei so einem Typen nicht 12 N-Wagen-Auktionen gewinnen und am Ende nach seiner Interpretation volle 20 Euro Porto für ein inländisches Paket berappen! Ebenso mag ich keine Leute, die einen 4-Euro-Artikel grundsätzlich nur als Paket für am Ende gar 9,00 Euro versenden wollen! Auch davon wimmelt es im ebay. Einziger Schutz, den man eigentlich jedem empfehlen kann: DORT NICHTS KAUFEN!

Hier bewahrheitet sich wieder mal: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil." Wir alle müssen mehr oder weniger hart für unser Geld arbeiten, das stecke ich solchen Vögeln nicht in den Rachen. 20 Euro Porto für ein paar N-Wägelchen, nicht zu fassen...

Gruß, Claus
Hallo Christian,

tja, wie du nun offensichtlich schon selber festgestellt hast, steht in der Auktion ganz klar "jeder weitere Artikel.....". Die Sache ist demnach meines Erachtens nach eindeutig und der Verkäufer im Recht. Mit deinem Gebot hast du akzeptiert und es ist ein Vertrag zustandegekommen. Die Sache erinnert mich an meine obigen Ausführungen zu einem DVD-Anbieter. Um keine negative Bewertung zu riskieren empfehle ich einfach zu zahlen und sich auch nicht zu ärgern. Es ist halt so und ändern kannst du auch nichts. Ändern kann man dann nur, dass man auf solchen Auktionen dann zukünftig nicht mehr bietet. Es ist aber auch fair darauf hinzuweisen, dass es sich bei Anbietern mit solchen Klauseln meist um gewerbsmäßige Anbieter handelt, die dafür oft auch als Startgebot nur 1,-- EUR ansetzen und eine Mischkalkulation ist legitim. Ansonsten schließe ich mich
Felix und Claus inhaltlich an.

Wichtig sind auch immer die Bewertungen bei eBay. Leider werden diese aber oft nur stiefmütterlich behandelt - und hier sollte sich vielleicht jeder mal selbst überprüfen. Im vorliegenden Fall kann man dem Verkäufer bei guter Abwicklung zwar nur eine positive Bewertung geben, aber was spricht dann dagegen, trotz positiver Bewertung einen Hinweis auf die oft ungünstige Portoregelung hinzuweisen. So kann man  andere eBay-Nutzer warnen. Auf der anderen Seite:
Werden die positiven Bewertungen eines Anbieters denn auch gelsen oder nur die negativen Einträge ? Auch Formulierungen von positiven Bewertungen können Aussagekraft haben, vorausgesetzt man schreibt nicht nur "ok", oder "gut".

Gruß
Frank

@Frank (und auch Felix)

Natürlich akzeptiert man mit seinem Gebot solche "Auktionsbedingungen". Ich finde die oft in den Bewertungsprofilen zu findenden Äußerungen "Versandkosten viel zu hoch" immer recht spaßig, denn diese waren ja den Bietern VOR dem Kauf bekannt bzw. sie sollten es. Da gerade solche Leute aber selten zuerst bewerten (auch ein Erfahrungswert), setzt man sich am Ende noch einer schlechten Bewertung aus, übt man an deren Geschäftsgebahren auch nur die leiseste Kritik! Jeder, der öfter im ebay aktiv ist, hat hier und da schon mal Lehrgeld bezahlen müssen, ich auch! Aber nur durch solche Erfahrungen lernt man und mit der Zeit hat man einen Blick dafür, wo Ärger (und sei es nur für einen selbst) vorprogrammiert ist oder nicht.

Der Hinweis auf die Bewertungsfolge soll keine Kritik darstellen, ich bewerte als Verkäufer meistens auch nur noch als Zweiter. Insbesondere und gerade dann, wenn unversicherter Versand gewünscht wurde. Wer schon mal mit dem einen oder anderen Bewertungserpresser zu tun hatte, kann das sicherlich nachvollziehen. Ich möchte aber hier keine neue diesbezügliche Diskussion entfachen! Mir persönlich ist es nämlich wurscht, wer zuerst bewertet und wann. Ich bewerte als Käufer nach Erhalt der Ware positiv; wenn es etwas zu beanstanden gibt, bewerte ich nicht und reklamiere. Wird alles geregelt, natürlich auch positive Bewertung - wiederum unabhängig davon, ob ich schon bewertet wurde oder nicht. Als Verkäufer sehe ich eine Bewertung mehr als Empfangsbestätigung. Leider werden die Leute immer maulfauler, so weiß ich z.B. bis heute nicht, ob mein vor 2 Monaten nach Belgien geschicktes Paket jemals angekommen ist. Wird es aber vermutlich, sonst hätte sich der Käufer sicherlich gemeldet. So ein Verhalten finde ich einfach unfair, aber viele haben das Wort "Kommunikation" anscheinend noch nie gehört.

Gruß, Claus
Naja - ulkig ist es schon.
Im Angebotstext wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen; in §7,1 der AGB wird das Widerrufsrecht bei Versteigerungen dann ausgeschlossen.
§6 klingt mir nach einer Option für Leerverkäufe.
Jens
Guten Morgen,

eBay ist nur so gut, so lange alles reibungslos läuft. Sobald ein Käufer nicht zahlt wird es schwierig eine Refundierung der Einstell- und Verkaufsprovision bei eBay zu erreichen, gleichfalls wenn man bezahlt und dafür keine bzw. nicht entsprechende Ware erhält.

Zu den Portokosten sei gesagt, dass es oft wirklich schwierig ist diese exakt einzuschätzen. Eine Lok, etwas Zeitungspapier, die Verpackung und man ist schon schnell mal über einem gewissen Limit. Mir persönlich ist es schon passiert, dass ich für ein abzusendendes Päckchen weniger Porto verlangt, dafür mehr bezahlt habe. Aber auch umgekehrt, mehr (maximal € 0,50 - 0,70) Porto verlangt und dann weniger bezahlt habe. In diesem Fall nehme ich mit dem Käufer Kontakt auf und weise ihn auf den Umstand hin. Die meisten antworten dann, dass es o.k. sei.

Gruß
CSS
Guten Morgen,

ja, gut, ich bin selber in diese Falle getappt, ich findes es dennoch ein Unding, was der da abzieht. Zumal als Power-Seller.

In den Ebay-Richtlinien findet sich folgendes:

Angebotstechniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird  

Grundsatz

Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.

Beispiele (Liste nicht abschließend)
...
Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
...

Ich habe jetzt einmal Ebay angeschrieben, mal sehen was die davon halten, ich denke jedoch, dass ich als Käufer nem gewinnbringenden Power-Seller gegenüber das Nachsehen haben werde.

Grüße
ein sich ärgernder Christian

PS: ich sage nichts dagegen, wenn man 1 oder 2 € Unkosten draufschlägt, ist zwar auch irgendwie Unsinn in meinen Augen aber egal, scheint ja schon sehr weit verbreitet zu sein.
Aber wir reden hier immernoch von einem Post-Päckchen von 4,30 € dass für 12,90 € verschickt wird, und das ist nicht mal versichert. Da sehe ich keine Grundlage für.
Für € 8.60 will also dein Verkäufer für dein inzwischen umfangreiches Paket einen Verpackmensch anstellen, einen Arbeitsplatz mieten, eine Schachtel kaufen, Kulli oder Computer um die Etikette zu beschriften, und das ganze zur Post bringen. Das sollte kostendeckend drinliegen, aber reich wird er nicht dabei.

Dass diese Kosten bei Privatverkäufen entfallen, ist auch klar - als Privatmann kann ich anders rechnen.

Felix
@15
>Auch wenn es teuer ist - das macht Sinn und entspricht durchaus den >Gepflogenheiten einer Versandfirma. Der Posten heisst ja auch nicht "Porto" >sondern "Versandkosten". Darin eingeschlossen sind Schachtel und die >Arbeitskraft, die deine Artikel einpackt. Nicht jeder ist bereit, dein Paket gratis >zu schnüren

Ich kenne keine Versandfirma mit diesen Gepflogenheiten.
Ob du bei Conrad, Reichelt usw. kaufst, die verlangen einmal Porto, egal wieviele
Sachen du kaufst.

@22
So lange es Leute gibt die das ok finden wird sich bei EBay auch nichts ändern.


Gruss
Karl-Heinz
@23
Ich finde es teuer. Wenn es aber von Anfang an klar im Angebot drin stand, ist es ok. Ich hab jetzt grad eine Digicam gekauft in Österreich, da standen die Versandkosten nicht im Angebot. Nun sagt der Verkäufer: "Standardversand ins Ausland, € 14.50" Was soll ich machen? Schulterzuck. Der Betrag steht wenigstens in einem Verhältnis zum Warenwert. Und dazu kommen dann noch Bankspesen und Einfuhrsteuer, also was soll's.

Ich kenne keine Versandfirma, die dir *nur* das Porto belastet. Immer heisst es "Versandspesen und Porto" und ist erheblich höher als das reine Porto, auch wenn der Pauschalbetrag nur 1x belastet wird.

Felix
@felix: Banküberweisungen kosten nicht mehr als sonst auch und Steuern/Einfuhr musst du nicht bezahlen. war jedenfalls bei meinen Waren aus Österreich so
@25
Du hast's gut - du sitzt innerhalb der EU, ich dagegen "draussen vor der Tür"

Felix
Nachdem ich in Österreich wohne und die meisten  Auktionen in Deutschland beheimatet sind, erkunde ich mich immer vorher nach den Versandkosten. Dabei habe ich festgestellt, das in etwa immer die gleichen Versandkosten angegeben werden. ( Paket bis 2kg unversichert 9 Euro, versichert 17 Euro ). Daher setzte ich mir auch immer ein Limit und kalkuliere die Versandkosten dazu. Es macht auch keinen Sinn, wenn ich für eine Ware incl. Versand bei Ebay mehr bezahlen muß als in einem Online-Shop.
Allerdings dürften mache Verkäufer an einem Versand nach Österreich gar nicht interessiert sein, da ich auf manche Anfrage-Emails gar keine Antwort erhalte.

Gruß Andreas
DPD: nein danke! Ich hab' jetzt schon die x. DPD-Lieferung verloren.DPD ist natürlich nie schuld! Aber bei http://www.gls-germany.com/de/home/index.html gibts versicherten Versand ab 4,-. Noch Fragen?
Hallo, ich als Ebayhändler und Powerseller (Namen gibt es nicht - da zu viele Idioten versuchen die Konkurrenz durch fragwürdige Praktiken auszubremsen) verkaufe schon seit 2 Jahren meine vorwiegend H0 Spur Produkte als GEWERBLICHER Händler unter Beachtung WIRKLICH ALLER gesetzlichen und ebaylichen Vorschriften. Impressum und Widerrufsbelehrung ist sofort ersichtlich und ohne Hindernisse lesbar (gesetzlich vorgeschrieben - auch wenn viele anderes behaupten um mehr Profit zu machen) Deshalb ein paar Tips von mir als "Insider" und ehrlicher Händler der mehr verkauft als Idioten, die Kundenrechte bewußt verschweigen und diese für dumm verkaufen. Ich habe die Erfahrung gemacht, das Kunden gern 1 Euro bei mir mehr zahlen, weil Sie durch mein Onlineauftreten sich nicht verarscht gefühlt haben. Es gibt ja immer noch genug gewerbliche mit Privatkäufertarnung aber halt wenige wie mich (eigenlob stinkt-ja ja). SO JETZT AUFGEPASST - DAS WAS VIELE KUNDEN NICHT WISSEN ABER VON MIR IMMER GESAGT BEKOMMEN:

als gewerblicher Verkäufer muß ich für JEDE Sendung haften bis sie beim Kunden ist. Egal ob Warensendung, Maxibrief, Päckchen oder Paket!!! Ich darf (gesetzlich vorgeschrieben!) die Haftung für den Transport der Ware zum Kunden nicht auf diesen selbst abschieben!! Bsp: viele bieten an "Versand unversichert günstiger möglich" - dies ist illegal und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Im Auktionstext muß über das Widerrufsrecht vollständig aufgeklärt werden - das heißt die Widerrufsbelehrung (im gesetzlich verankerten Originaltext!) muß vollständig dastehen in der Auktion. Verweise auf mich seite oder andere Seiten sind unzulässig und ungültig. Hat der Händler den Text nicht vollständig im Auktionstext und klärt euch auch sonst nicht drüber vollständig auf, besteht das Widerrufsrecht EWIG !!! - kein witz, geltendes Recht! erfolgt die Belehrung mit zusendung der Ware, beträgt das Widerrufsrecht nach Gesetzgeber 4 Wochen. Aber Achtung Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind 2 unterschiedliche Schuhe !Erklärung wird jetzt zu viel.

IMPRESSUMSPFLICHT gemäß teledienstgesetz ! In jeder Auktion muß das vollständige impressum samt Telefonnummer dastehen ! Ansonsten vorsicht ! Keine Telefonnummer bedeutet meist auch -hab was zu verbergen

noch fragen ? ich kuck wieder rein und beantworte diese gern.
Ehrlichkeit wäret am längsten!!!
@30
Ja ebay Gast, da hätte ich eine Frage: Was mache ich denn, wenn ich bei einem gewerblichen Händler was per Ebay gekauft (und natürlich auch bezahlt!) habe und nix bekomme? WIe komme ich zu meinem Recht? Hast Du da einen Tipp für mich?

lg Willi
Er muß DIR nachweisen das du es bekommen hast!!! Kann er das nicht - muß er es nochmal schicken oder du wendest dich an die verbraucherzentrale oder die wettbewerbszentrale. Wenn du zu ihm sagst es ist nichts angekommen, muß er sich kümmern wo die ware ist und bleibt und notfalls nochmal senden. (sprich gesetzgeber " Händler haftet für transport der ware " deshalb versende ich nur per dhl paket, da ich hier immer kucken kann wo das paket ist!
Ich hätte da auch eine oder auch 2 Fragen:

Wenn er das Wiederrufsrecht für Auktionen ausschließt, dann ist dieses auch unzulässig?
Könnte ich dann auch von meinem Kauf zurücktreten?

Grüße und Danke

Christian
Was mich fasziniert sind die horrenden Kosten für Versicherung, die ihr in DE bezahlt. Die gute, alte US Mail verlangt 1.25 für die ersten 100 dollar, danach sinds 50 cent per 100 Taler.

verwunderte Grüsse,
claus
zu 33: widerrufsrecht darf er als gewerblicher nicht ausschließen. Kauf zurücktreten kannste dann ewig, da er das widerrufsrecht ja ausgeschlossen hat - was der gesetzgeber ja verbietet. er muß es zurücknehmen und preis erstatten - aber vorsicht wegen gezogenem nutzen - das darf er notfalls in rechnung stellen - solchen idioten würde ich aber mit der wettbewerbszentrale unterschwellig drohen - da geht das von ganz allein

zu 34: ich bezahle für meine pakete bei dhl 3,92 Euro netto als Vertragskunde - gewerbliche haben andere Konditionen als privatkunden. meine pakete sind bis 2500 Euro versichert ! Versandkosten verlange ich vom kunden 4,95 Euro. 3,92 Euro + 0,40 € Karton/Packmaterial + 16 % MwSt = 5,01 Euro - ihr seht, die Packungskosten rechnen sich so noch nicht mal.
@Christian

Ein nachweislich gewerblicher Anbieter kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen! Sollte er solche Angaben machen, so gelten sie als nicht geschrieben. Im Gegenteil: Es ist so, wie "ebay [Gast]" es schon schrieb: Wird der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, gibt es keine zeitliche Begrenzung, um davon Gebrauch zu machen!

@Noidea

Die Post (DHL) wird bei uns immer teurer! Erst zum Jahreswechsel hatten wir wieder eine Erhöhung. Insbesondere der internationale Versand in außereuropäische Länder, der jetzt nur noch mit der Option "Luftfracht" ausreichend versichert ist, ist kaum mehr zu bezahlen. Ein ausreichend versichertes Standardpaket in Zone 4 bis zu einem Gewicht von 5 kg kostet jetzt bei DHL sage und schreibe 58 (!) Euro! Ein Paket von mehr als 10 kg kostet "nur" 166 Euro...

Gruß, Claus
@ebay[Gast]

Was hältst Du eigentlich von diesem Spaßvogel?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&am...=7318398664&rd=1

Der gute Mann (gewerblicher Anbieter) möchte pauschal 15 Euro dafür haben, wenn jemand ohne Begründung die Ware innerhalb 14 Tagen zurückgibt. Über das sonstige Geschäftsgebahren schweige ich mich aus, die Bewertungen alleine sprechen für sich...

Gruß, Claus
@Noidea:
Ich würde mal sagen, da bist Du schief gewickelt. Zwischen Päckchen (2kg, unversichert) und Paket (4kg, versichert 500,-€) liegen 2,50€. Umgerechnet in US-Dollar: ca. 600,-$ Versicherung kosten 3,75$, entsprechend ca.3,-€. Und das soll besonders günstig sein? Der einzige Vorteil liegt in der Staffelung und soooo groß ist der Unterschied da nicht.

Gruß
Dieter
claus, das widerrufsrecht oder rückgaberecht (beides hier nicht vorhanden) sagt eindeutig, dass man die ware OHNE Angabe von gründen zurückgeben darf. die 15 € gebühr und anderes schreit förmlich nach meldung bei wettbewerbszentrale.
@30
Zitat: "... viele bieten an "Versand unversichert günstiger möglich" - dies ist illegal ..."

Das ist doch Quatsch. Welcher Gesetzestext sagt denn sowas? Es ist richtig, daß der Händler für den Versand haftet, aber dabei kann der Händler versenden wie er will. Klar, wenn er im Streitfall keine Nachweis der Übergabe an den Kunden erbringen kann, hat er zugegebenermaßen ein Problem aber wenn er will darf er die Ware soweit es keinen Ärger mit dem Luftfahrtbundesamt gibt auch per Brieftaube versenden.

@15
> ... Darin eingeschlossen sind ... die Arbeitskraft, die deine Artikel einpackt. Nicht jeder ist bereit, dein Paket gratis zu schnüren....<

Bei rund 850 Bewertungen in 3 Jahren hat er im Schnitt 1 Paket pro Tag gepackt. Da wird er wohl keinen für eingestellt haben. Ein einzelner N-Wagen oder eine N-Lok lässt sich IMMER im gef. Briefumschlag oder Maxibriefkarton versenden. Natürlich kostet so ein Umschlag ein paar Cent aber der händische Zeitaufwand des "Eintütens" dürfte im Zeitbereich eines durchschnittlichen Schuhmacher-Boxenstopss liegen.

Mein Fazit: Versandkosten vorher abklären und beim Bieten die Versandkosten immer zu dem Artikelpreis addieren und überlegen ob es das dann noch wert ist. Bei Abzockern einfach nicht mitbieten, denn alles wird irgendwann mal wieder bei ebay angeboten.

Alexander
Danke für den Hinweis Dieter, aber wannimmer ich auf'm Teutschen ebay rumsuche, sehe ich irgendwas von "unversichert 4,95, Versichert 8,95" ... daher dachte ich dass es bei uns etwas günstiger ist.

@38 Rückgabegebühren (restocking fees) sind in den USA gang und gäbe. Vielleicht hat der Verkäufer zuviel US Serien auffer Glotze geguckt.

lg,
Claus, der gerade ein Päckchen von 166 gramm aus Canada auf dem Schreibtisch liegen hat, das CAN$ 3,95 (~1,90 Euro) in Briefmarken draufhat, und das ihn US$3,95 Fracht gekostet hat.
zu 41 Alex Gast:
>>>>>>>>>>>>
Zitat: "... viele bieten an "Versand unversichert günstiger möglich" - dies ist illegal ..."

Das ist doch Quatsch. Welcher Gesetzestext sagt denn sowas? <<<§ 447 / 448 /474 BGB >>>>> Es ist richtig, daß der Händler für den Versand haftet, aber dabei kann der Händler versenden wie er will. <<<<<darum ging es nicht!>>>>>>>  Klar, wenn er im Streitfall keine Nachweis der Übergabe an den Kunden erbringen kann, hat er zugegebenermaßen ein Problem aber wenn er will darf er die Ware soweit es keinen Ärger mit dem Luftfahrtbundesamt gibt auch per Brieftaube versenden.<<<hat ja auch keiner behauptet dass er es nicht darf<<<<<<<<<<

es war gemeint, das der händler eine haftung für die ware ausschließt, wenn er per päckchen oder warensendung "unversichert" versendet ! ! ! Natürlich ist es egal wie er versendet, aber er darf dem kunden dann aber nicht die "schuld" für das eventuelle abhanden kommen der ware geben !!!!!!!!!!! das ist der Punkt . nochmal alles genau durchlesen-dann weißt auch du bescheid. Auch wenn der kunde um "unversicherten" Versand fleht, muß er dafür haften !!!! Jetzt alles klar :)
Geschichten, wie den da, habe ich gemeint ... entweder blicke ich bei den ganzen Gebührenstaffelungen nicht mehr durch, oder der hat eine "goldene" Versicherungskarte

lg
Claus

@Noidea

Wegen der Rückgabegebühren: Diese sind lt. derzeitiger Gesetzgebung bei uns unzulässig. Es wird aber an Änderungen dahingehend gearbeitet, dass zumindest die Versandkosten beim Käufer hängen bleiben (auch oberhalb von 40 Euro Warenwert). Die derzeitige Gesetzgebung (die ich nicht als ideale Lösung ansehe!) tut alles für den "Spaßkäufer", schützt aber keine gewerblichen Anbieter vor solchen Verbrauchern. Große Versandunternehmen (Otti, Qualle & Co.) finanzieren ihre "Retouren" über den Preis. Bei Klamotten aus dem Katalog ist das ja auch nachvollziehbar, vieles passt ja nicht. Wer allerdings eine Lok kaufen kann, die ihm dann aus irgendwelchen Gründen nicht gefällt (sonst aber in Ordnung ist) und diese kostenfrei zurückgeben kann, kann unseren glorreichen Verbraucherschutz regelrecht missbrauchen. Der Versandhändler bleibt dann auf ALLEN Kosten sitzen, die wiederum andere tragen müssen oder er macht über kurz oder lang pleite. Ich habe Dutzende von Beispielen gelesen, wo Leute sich selbständig machten und z.B. einen Kamerahandel aufzogen. Die Leute haben dann die Kamera im Urlaub benutzt und sie dann anschließend kostenfrei zurückgeschickt. Einer Kamera sieht man ja nicht unbedingt an, dass sie benutzt wurde! Der Verkäufer hat es erst gemerkt, als Sand vom Strand aus der Kamera rieselte. Natürlich kann er dann versuchen, dem Käufer auf's Dach zu steigen. Aber als Einzelperson und bei der hiesigen Gesetzgebung? Wer hat die Zeit und die Nerven? Mit Brautkleidern ist es doch auch oft so, es wird darin geheiratet und dann wird zurückgeschickt. Ich finde Gesetze, die so etwas noch unterstützen, schlichtweg für realitätsfremd! So unterstützt man jedenfalls keine Leute, die eine "Ich-AG" gründen wollen. Was bleibt, ist dann meist Arbeitslosigkeit oder ein mehr oder weniger großer Berg von Schulden.

Gruß, Claus
@ebay[Gast]

"auch wenn der Kunde um "unversicherten" Versand fleht..."

Schön. Und? Findest Du das in Ordnung? Ich bin auch ein gesetzestreuer Bürger bzw. ich bemühe mich darum, diese einzuhalten. Aber wenn mir einer schriftlich (!) bestätigt, er trage das Versandrisiko wegen dem unversicherten Versand, dann soll er gefälligst auch dafür das Risiko tragen dürfen! Unsere derzeitige Gesetzgebung tut jedenfalls alles, um Kleinunternehmern die Existenzgrundlage zu nehmen! Nicht alles, was hier als "Recht" verkauft wird, ist auch gerecht. Die sollen mit ihrem "EU-Wahn" ruhig weiter machen, irgendwann fahren die das Ding sowieso an die Wand. Ich beneide keinen der ebay-Powerseller und es wäre der letzte Job, den ich ausüben möchte! Und die von ebay so beworbene Masche des "Vekaufsagenten" ist auch für die Tonne, denn dieser ist gewerblicher Anbieter und muss für Ware haften/Garantie übernehmen, die ihm gar nicht gehört! Diese Spezies ist also auch über kurz oder lang vom Aussterben bedroht - also wieder eine Möglichkeit den Bach runter, sich selbständig zu machen. Hurra Deutschland, oder was?

Gruß, Claus
@ B-Ch

Also ich würde schreiben, daß ich unter diesen unseriösen Bedingungen (fast schon gegen die guten Sitten) von Kauf zurücktrete, eine Negative Bewertung als Käufer wäre mir egal. Lieber eine Negative Bewertung als das Geld zum Fenster rausgeschmissen. Man kann sich ja auch zu Bewertungen äußern und ggf. auch ebay einschalten. Wenn der Verkäufer mit Rechtsanwalt droht, nicht beachten, meist bleibt es nur bei einer Androhung und vor Gericht werden solche Fälle schon im Vorfeld schon wegen Geringfügigkeit abgeschmettern. Also ganz cool bleiben.

Vieleicht sollte man auch gar nicht schreiben, daß man von dem Kauf zurücktritt, sondern nur einfach nicht bezahlen.
Verkaufsagenten da geb ich dir recht, sind die ärmsten Schweine. Die verkaufen etwas, was sie nicht kennen und müssen die gesetzliche gewährleistung bringen. (Gebrauchtware 1 Jahr)

Mit dem schriftlichen Bestätigen gebe ich dir auch recht. Das müßte legalisiert werden. Ich habe vielmals Produkte die auch als Maxibrief oder Warensendung versendet werden könnten - doch das risiko (auch finanziell) des Verlustes ist mir dann zu groß. Ein postmann sagte mal zu mir "Bei der Post kommt wenig weg, das meiste kommt nach zustellung beim Kunden weg" er meinte wahrscheinlich, dass viele wissen, das ein päckchen nicht nachvollziehbar ist und der händler in der bringpflicht ist.
Hallo ebay,
"bei der Post kommt nichts weg" diese Erfahrung habe ich auch gemacht, z.B. die Mahnungen und Rechnungen vom Finanzamt oder ander sind bisher bei mir immer angekommen, aber im Brief abgeschickte Ware von einem "privaten" ebay Verkäufer ist schon ab und an "verlorengegangen". Komisch eigentlich, wahrscheinlich sammelt unser Postbote selber.
Gruss Bernd
@Andreas X.

Ich möchte Dich bitten, dem Christian keine solchen "glorreichen" Tipps zu geben, die ganz schnell zum klassischen Eigentor werden können! Christian hat mit Abgabe seiner Gebote rechtsverbindliche Kaufverträge abgeschlossen und ihm waren VOR Abgabe seiner Gebote die Bedingungen bekannt. Es ist ein Irrtum, wenn Du meinst, dass solche Fälle schon im gerichtlichen Vorfeld abgeblockt werden. Christian sollte diese Erfahrung unter "Lehrgeld bezahlen" abhaken und überweisen. Nach Deinen Vorschlägen hätte er nicht nur Ärger am Hals, sondern auch fast ein Dutzend negativer Bewertungen und damit sein Bewertungsprofil völlig versaut. Und dass ebay mal "mir nix, dir nix" Bewertungen löscht, glaubst Du doch wohl selber nicht, oder? Dein letzter Satz zeugt auch von großer Unreife, so etwas ist einfach mehr als unfair! "Nicht geschäftsfähig", wage ich mal zu behaupten.

PS: Dass ich im Übrigen von diesem Anbieter nichts halte, dürfte aus meinen bisherigen Äußerungen wohl ersichtlich sein.

Gruß, Claus
@ebay

Du bringst die Sache auf den Punkt. Wohl wissend, dass ein gewerblicher Anbieter immer (salopp ausgedrückt) seine Versandrübe hinhalten muss, dürfte die Quote der "auf dem Postweg verschwundenen unversicherten Sendungen" bei gewerblichen Anbietern durchweg höher sein als bei privaten Anbietern. Da diese Anbieter aber wie Du die Möglichkeit haben, durch Beförderungsverträge mit Versandunternehmen auch den versicherten Versand zwischen 4 und 5,50 Euro zu realisieren, würde ich mich als Gewerblicher auch nicht auf unversicherten Versand einlassen, zumal ein Päckchen ja fast genauso teuer ist. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob diese Versandart auch verbilligt zu bekommen ist oder sich dies nicht ausschließlich auf Pakete beschränkt.

Gruß, Claus
@claus

es gibt auch noch die Möglichkeit Briefsendungen mit nachweis billiger zu bekommen als gewerblicher, jedoch nur unter beachtung bestimmter mindestmengen.
@49
ha,ha,ha: ich habe schon etliche Mahnungen ohne vorrangegangener Rechnungen und Drohbriefe vom FA mit Hinweis auf "unser Schreiben vom", dass ich nur nie erhalten habe, bekommen. Bei der Post kommt nichts weg - außer Post!
für das Geld: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&a...=7316711607&rd=1 bekommt man doch mindestens 2 von diesen Loks!
@43
Ja, nee is klar. So hab ich das auch verstanden. Er darf verschicken wie er will aber er darf seine Haftung nicht ausschließen. Das war der Punkt den Du meintest.

@49
Es sind nicht nur ab und an Postler, die sich selbst an den Paketen mit der richtigen Zustellung "vertun". Ein ZDF-Reporter der Sendung REPORT hat einmal gezeigt wies geht. Die Verteilerzentren der Post sind ungesichert und für jedermann zugänglich. Der reinste Selbstbedienungsladen. Meist lassen die Absender auch auf den (wertvollen) Inhalt schließen, das ist dann schon verlockend für den einen oder anderen. Es gab auch im Rheinland mal einen DHL-Zusteller, der hat sich den Empfang nach Beiseitelegen im Terminal selbst quittiert. Da hat dann der Empfänger dumm dagestanden, als der Versender den Nachweis erbringen konnte, daß das Paket beim Empfänger angekommen ist.

@51
Bei den "Anderen" z.B. DPD und GLS gibt es für Nicht-Gewerbetreibende versicherten Versand auch zum Päckchenpreis von DHL.

Alexander
@ B-CH / zu meinem Beitrag Nr. 47

Claus (Beitrag 50) hat irgendwie schon recht. Also bitte meinen Beitrag Nr. 47 eher als Entscheidungshilfe, jedoch nicht als rechtsverbindlichen Tipp verstehen.

In diesem Sinne Grüße aus den Odenwald von Andreas
@ 37 / 43

Du liegt hisichtlich des Versandrisikos rechtlich nicht richtig. Die Rechtslage ist wie folgt: Da bei der Kaufabwicklung über eBay regelmäßig in der Regel ein Versandkauf vereinbart wird, trägt der Verkäufer in diesen Fällen grundsätzlich das Risiko des Versandes. Dem Verlustrisiko kann der Verkäufer entgehen, indem
er in der Auktion grundsätzlich von versicherten Versand ausgeht und direkt schreibt, dass nur dann unversicherter Versand erfolgt, wenn der Kunde bereit ist, das Risiko zu übernehmen. Wird dieses dann später so gehandhabt, ist eine gegenseitige Willenserklärung zustande gekommen.
Es gibt aber noch was zu beachten: Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde.
Wenn der Verkäufer also die unversicherte Ware zur Post aufgibt und dieses belegen kann (entweder durch Zeugen oder durch Abzeichnen einer Liste durch den Postbediensteten), geht das Risiko in dem Moment auf den Käufer über, ob er will oder nicht. Also sieht es für den Verkäufer doch wieder gut aus.

@Andreas X.

Mit solchen Ratschlägen wie oben empfehle ich Zurückhaltung. Durch die eindeutige Angabe in der Auktion und durch Abgabe des Gebots ist eine Annahme der Bedingungen erfolgt. Da diese Versandbedingungen als Mischlakulation nicht sittenwidrig sind und ein Vertrag zustande gekommen ist, ist das Recht auf Seite des Verkäufers. Der kann sein Recht wenn er es drauf anlegt durchsetzen und dann wird es erst Recht teuer für den Käufer. In Deutschland wurde schon  wegen ganz anderer Beträge vor Gericht gezogen. Zudem sollte man sich gut überlegen, ob es einem wert ist, deswegen eine negative Bewertung zu riskieren. Dem Verkäufer kann man zumindest keinen Vorwurf machen.

Gruß
Frank    

Wer trägt das Versandhandelsrisiko?

Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar...

Ohne besondere Vereinbarungen war es Sache des Kunden, wenn die Kaufsache beim Versendungskauf unterwegs beschädigt wurde oder verloren ging, es sei denn, der Händler hätte einen unzuverlässigen Versender ausgewählt oder schlecht verpackt. Seit dem 01.01.2002 haben sich die Dinge jedoch für Verbraucher (siehe gesetzliche Definition Verbraucher), also Kunden, die zu privaten Zwecken bestellen, grundlegend geändert, denn es gelten die neuen Verbrauchsgüterkaufbestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Wenn der Besteller ein Verbraucher ist, dann ist der Verlust jetzt Risiko des Händlers und ist dann auch weiter in der Lieferpflicht. Das verloren gegangene Teil muss erneut geliefert werden. Und wenn der Händler dem nicht nachkommt, ist er im Lieferverzug. Hier die relevanten Regelungen.

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

§ 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
(1) Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache, der Käufer die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

Das sind die Grundregeln, die auch heute noch im B2B - Geschäft weiter gelten. Für gewerbliche Kunden hat sich also nichts geändert. Aber…

§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.

Im Absatz 2 steckt der Sprengstoff, denn er erklärt den § 447 BGB für unanwendbar beim Verbrauchsgüterkauf. Dort ist es eine Art Bringschuld des Händlers, die Ware unversehrt beim Verbraucher abzuliefern. Der muss allerdings nach wie vor die Versandkosten tragen, aber auch nicht zweimal im Fall des Verlustes.

Der Händler kann sich von der Risikozuweisung des Gesetzgebers auch nicht durch Versicherungen etc. befreien. Denn das Gesetz sagt weiter:

1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Damit sind abweichende Regelungen in AGB unwirksam.

Quelle:
Rechtsanwalt Rolf Becker, Rechtsanwälte WB-K, Köln, Bonner Straße 323, 50968 Köln,
mail @ rolfbecker.de 0221/3765330
@alle

jeder will doch ganz einfach. dass die Verkäufer und die Käufer zufrieden sind. Ist es so schwierig, dass die Ware von einem zum anderen, auf sicherem Weg übergeben wird? Es ist schon schlimm, dass für eine eigentlich so einfache Sache soviel Aufheben gemacht werden muss! Schade um das Wort Vertrauen wegen dem Wort Misstrauen.

Gruss Ricola
Ich versende nur noch mit Hermes für kleines Paket 3,90.Das ist doch vergleichsweise günstig und versichert ist es auch.Mit der Nr. lässt sich der Werdegang im Net verfolgen.Was will man mehr?
Im Übrigen ist doch das Geschäft das Beste bei dem beide Seiten zufrieden.
Wenn sich das jeder zu Herzen nähme,gäbe es weinger Stress.Ist aber wohl leider Wunschdenken.

Jürgen H.


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