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THEMA: Einfuhrabgaben ab 01.Juli 2021 (Zollabwicklung)

THEMA: Einfuhrabgaben ab 01.Juli 2021 (Zollabwicklung)
Startbeitrag
gosswald - 06.06.21 20:33
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob das hier schon bekanntgegeben wurde
(unter dem Suchbegriff "Zollgebühren" habe ich hier nichts entsprechendes gefunden)

Ab dem Juli 2021 ändert sich die Verzollung im eCommerce:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendu...b_01072021_node.html

ist sicherlich auch für die PECO- und China-Liebhaber interessant.

LG
Günter


Hab da schon Anfang des Jahres was mitbekommen und mich gewundert, dass noch alles ohne Probleme ankam. Dann ist das also erst ab 1.Juli...

Das mit der Mehrwertsteuer ist ja auch schön und gut und bei dem Kleinzeug aus China auch überfällig. Hier muss ich zugeben, dass ich selbst oft dort bestellt habe (Lieferzeit und Qualität hat im Gegensatz zu vielen deutschen Händlern IMMER gepasst!).
Wofür ich kein Verständnis habe, bzw. was ich nicht verstehe ist, das DHL und co. hier automatisch mit einer Servicepauschale kräftig mitverdienen. Da wäre mir lieber, wenn ich das zu versteuernde Zeug so wie früher persönlich beim Zollamt abholen darf. Das kostet nix extra. Ich kann mir natürlich vorstellen, dass der Zoll das wieder nicht so toll findet wenn da jeder Hanswurst wegen so Kleinzeug persönlich reinschneit aber das mit dem Kleinzeug war auch nicht meine Idee...

Weiß man, ob das mit der Servicepauschale automatisch/verpflichtend passiert? Und das scheint ja auch mit IOSS so zu sein? Ich kann bei so einer Bestellung ja i.d.R. noch nicht einmal vorher den Paketschubser in D (und damit die anfallende Servicepauschale) auswählen. Genau genommen muss ja irgendjemand die beauftragen, die Zollgebühren zu entrichten. So einfach von sich aus können die das ja nicht einfach machen.

Gruß
Andi
Hallo Andi,
angeblich kann man sich als "Selbstverzoller" registrieren lassen, das habe ich gerade eben ausgelöst. Die Antwort wird aber wohl noch dauern.
Das funktioniert aber NUR, wenn man KEINE DHL-Express Zusendung auslöst.
Bei DHL-Express wird immer eine "Auslagenpauschale" von mindestens 14,88€ berechnet!!!
so ist meine Recherche
LG
Günter
Andi,
Jeder Versanddienstleister hat eigene Servicepauschalen.
Oftmals lohnt es sich die Einfuhrabgaben vorab an den Händler abzuführen, wenn er es denn anbietet. Dann entfällt diese Servicepauschale nämlich. Ich nutze das z.B. bei der Einfuhr von US‐Fahrzeugteilen und zahle nur den Endpreis inkl. Versand und MwSt.
Aber auch ebay bietet an die Abwicklung der Einfuhrabgaben ohne zusätzliche Servicepauschale zu übernehmen.
Hallo Andi,
um die von Günter erwähnten Abgaben zu vermeiden, kann man ein sogenanntes Aufschubkonto einrichten. Nach meinem Verständnis zahlt man darauf dann Einfuhrumsatzsteuer und Zoll, so dass der Versanddienstleister nicht in Vorlage treten muss. Die recht üppigen Kosten der "Auslagenpauschale" entfallen dann.

Das geht m. W. aber nur, wenn Du regelmäßig Ware importierst.

Viele Grüße,
Torsten
Hallo,
kleiner Hinweis (aus eigenen Erfahrungen):
Der Sachwert einer Sendung setzt sich aus dem Warenwert und dem Porto zusammen. Das sollte man bei Bestellungen aus den USA/ Canada berücksichtigen, inbesondere bei Airmail-Paketen.
VG
Ralf
Keiner muss sich die Pakete durch DHL mit überteuerter Servicepauschale liefern lassen! Eine Selbstverzollung ist weiterhin möglich (Express ausgenommen), da muss man DHL eine Nachricht schreiben, daß man das so möchte. Obwohl normalerweise DHL sich die Erlaubnis beim Kunden einholen müsste. Aber wer klagt schon wegen 6€. Ist halt einkalkuliert. Der Link: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kunde...elbstverzollung.html . Ich mache das schon immer so, da fallen auch Fehler bei der Verzollung auf. Gut, ich habe 4km bis zum Zollamt und kann mit dem Rad vor der Tür parken, bei Leuten die vielleicht schon eine Stunde hinfahren, sieht es wohl anders aus. Mit der Abschaffung des Freibetrages sollten eh möglichst viele Leute ihre Sachen selbstverzollen, um die Zollämter mal so richtig mit Kleinkram auszulasten.
Werner

Zitat - Antwort-Nr.: 7 | Name: ELNA5

Um die Zusatzpauschale beim Paketboten zu sparen, kannst Du deine Ware auch selbst beim Zoll abholen. Das musst Du nur dem Verkäufer mitteilen, der meldet dem Paketdienstleister dann das die Ware unverzollt ist, und Du musst mit der dann separat zugeschickten Rechnung dich beim zuständigen Zollamt melden, deine Steuern bezahlen, bekommst eine Quittung und gehst damit dann zum Spediteur um dein Paket abzuholen. Fragt sich nur ob Du dabei wirklich was an Kosten eingespart hast.

Moin moin,
soweit die Theorie - aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es in der Praxis oft nicht klappt und der Vermerk einfach ignoriert wird.

Das ist ausgesprochen ärgerlich - oft genug gibt es Fehler in der Verzollung, daher hole ich die Sachen grundsätzlich lieber selbst ab und suche mir vorher auch schon die TARIC Codes raus.

Gruß,
Torsten
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Kolonien



??
"Schutzzölle", und "legal tricksen" ist auch sehr lustig. Da ist ja der Verfasser sehr "fachkundig"
Selbst wenn es trotz Selbstverzollung doch mal aus Versehen ein Paket direkt bis an die Haustüre schafft, bekommt man ohne Probleme dann die 6€ von DHL zurückerstattet.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

. Um die Zusatzpauschale beim Paketboten zu sparen, kannst Du deine Ware auch selbst beim Zoll abholen. Das musst Du nur dem Verkäufer mitteilen, der meldet dem Paketdienstleister dann das die Ware unverzollt ist, und Du musst mit der dann separat zugeschickten Rechnung dich beim zuständigen Zollamt melden, deine Steuern bezahlen, bekommst eine Quittung und gehst damit dann zum Spediteur um dein Paket abzuholen. Fragt sich nur ob Du dabei wirklich was an Kosten eingespart hast.  


Kleiner Denkfehler Frank, die Packstücke liegen immer direkt beim Zoll, nicht beim Paketdienst! Die werden ja dort auch unter Aufsicht geöffnet. Muss ja kontrolliert werden, ob bei den Staubgutwagen aus Kolumbien das weiße Pulver noch drin ist 😎

Werner

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Stärkt die heimischen Händler! Finde ich sehr gut, da sie auch ab dem ersten Cent Umsatzsteuer den Kunden abknöpfen müssen.

Im Prinzip richtig. Das ein- oder andere bekommt man aber hier garnicht. Anderes ist unverschämt teuer, selbst das "Billigzeug". Ich denke da besonders an kleines Werkzeug, Komponenten, Elektronikkompontenen.

Selbstverzollung ist also das Stichwort. Nach der Arbeit beim Zollamt vorbeifahren ist für mich vertretbar. Viele Pakete muss ich sowieso aus irgend einem Laden abholen. Mit dem Zoll war es zumindest das letzte Mal vor ein paar Jahren so: Man bekommt einen Brief vom Zoll, dass man was abholen kann. Vor Ort Rechnung vorlegen und den Spaß bezahlen. Das Paket kann man dann auch gleich mitnehmen.

Unverschämt ist das automatische Gehabe von DHL, dass man sich dort als Selbstverzoller erst registrieren muss!

Gruß
Andi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Aber auch ebay bietet an die Abwicklung der Einfuhrabgaben ohne zusätzliche Servicepauschale zu übernehmen.



Hallo,

rechne bitte mal an einem Beispiel nach. Dort ist reichlich Servicepauschale dabei.
Da noch nie irgendjemand einen Steuerbescheid gesehen hat, ist fraglich, ob diese gezahlte Einfuhrumsatzsteuer jemals beim deutschen Fiskus ankommt.

VG Nico
Bei eBay ist so einiges rechtlich zweifelhaft. Bei der neuen Abrechnungsmethode nimmt man sich das Recht raus, bei Problemen entscheident eingreifen zu müssen. Das ist jedoch rechtlich nicht zulässig, da es sich nur um eine Verkaufsplattform handelt, die nicht in ein Rechtsgeschäft zwischen Käufer und Verkäufer eingebunden ist.
Werner
Hallo,

ich bin auch sehr gespannt, wie das ab 01.07. wird. Der Zoll ist doch sowieso schon gut belastet. Und das obwohl es die Freigrenze und die Kleinbetragsregelung von bislang noch 5 Euro gibt.
Da kommen gigantische Mengen hinzu, die plötzlich wegen 1-4,99 Euro Einfuhrumsatzsteuer mehrseitig beschieden werden sollen. Wer soll das stemmen?

Die Software, dass man auch als Privatmann seine Sendungen vorab online deklariert und einmal im Monat bezahlt, soll frühestens im Januar 22 laufen (also in Echt wahrscheinlich in 3 Jahren .

Ich habe garkein Problem mit dem Steuerbetrag, wohl aber dass sich Dienstleister wie Fedex, UPS und DHL Express nun dumm und dämlich verdienen mit ihren Auslagepauschalen usw. Wegen 1,25 Steuer zahlt man dann 15-30 Euro an die Kurierdienste. UPS hat gerade erst die Gebühren dafür erhöht.
Ich habe noch keine Ahnung, wie man das umgeht. Ich hoffe, dass die Software der Zollverwaltung dann auch für diese Kuriere funktioniert. Wahrscheinlich muss dann eine Nummer ins Adressfeld (ähnlich Packstation), damit der Zoll weiß, dass hier ein Selbstverzoller online anmeldet.
Wenn nicht lass ich Fedex und Co künftig direkt im Zollamt zustellen (also quasi das Zollamt als Lieferadresse mit c/o meinem Namen, also quasi wie ein Paketshop.

VG Nico

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Kleiner Denkfehler Frank, die Packstücke liegen immer direkt beim Zoll, nicht beim Paketdienst! Die werden ja dort auch unter Aufsicht geöffnet. Muss ja kontrolliert werden, ob bei den Staubgutwagen aus Kolumbien das weiße Pulver noch drin ist 😎

Werner



Großer Denkfehler Werner.

Die Sendungen liegen nie beim Zoll. Es sei denn, zur Selbstverzollung.
Namenloser Tomberlin, es ging ja gerade die ganze Zeit über die Möglichkeit der Selbstverzollung:

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

.  Um die Zusatzpauschale beim Paketboten zu sparen, kannst Du deine Ware auch selbst beim Zoll abholen. Das musst Du nur dem Verkäufer mitteilen, der meldet dem Paketdienstleister dann das die Ware unverzollt ist, und Du musst mit der dann separat zugeschickten Rechnung dich beim zuständigen Zollamt melden, deine Steuern bezahlen, bekommst eine Quittung und gehst damit dann zum Spediteur um dein Paket abzuholen. Fragt sich nur ob Du dabei wirklich was an Kosten eingespart hast.  



Werner

Naja, die 5€ Regelung bleibt ja quasi bestehen, da auf Beträge unter 1€ verzichtet wird.
Gruß Björn
Hallo,
habe den Titel geändert, danke an Frank #7 für die Klarstellung.

ich hbae von DHL eine NAchricht bekommen, dass ich ab jetzt Selbstverzoller bin.
Ausgenommen sind Express- und Kurierzustellungen.

LG
Günter
Kommt drauf an, Dezember 2019 hab ich die Sendung direkt auf dem Zollamt in Darmstadt abholen "dürfen", was  bei DHL Express ankommt, wird in Raunheim behandelt und die letzte FedEx Lieferung wurde zwar versucht zuzustellen, hab Sie dann aber in Kelsterbach direkt abgeholt.

Davon abgesehen, wollte die DHL über 50 Euro Versandkosten für die Sendung aus Japan haben, bei FedEx waren es nur 31 € Frachtkosten/Versand. und FedEx nimmt 12,50 € Pauschale,

Gruß, Micha

Edit der durch bei ersetzt

Vergessen Sie nicht, dass sich ab dem 16. Juli 2021 auch die Regeln für die CE-Kennzeichnung ändern. Ein vom Hersteller beauftragter autorisierten Vertreter wird nicht zulassen, dass seine Daten auf einem Produkt erscheinen, das nicht über ihn in das Land eingeführt wird!

Sind die Angaben der autorisierten Vertreternicht auf der Verpackung angegeben, kann der Zoll die Sendung bis zur Zustellung der erforderlichen Papiere zurückhalten. Dies wird vom Zoll überprüft.

Wenn Sie selbst importieren, sind Sie auch für die korrekte CE-Kennzeichnung und die Daten verantwortlich die bei der Einfuhr in die EU auf der Ware stehen müssen.

Ed
Hallo,

einige von euch hauen da bissl was durcheinander. DHL verlangt für die nachträgliche Übernahme der Zollanmeldung beim Heimatzollamt eine Servicepauschale von 28,50€. Sollte DHL für den Empfänger der Sendung mit der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer finanzell in Vorleistung treten sind weitere 6,00€ Auslagenpauschale fällig.

Letzte Woche ist bei mir eine neue Möglichkeit dazugekommen. Der Zoll bietet eine Postabfertigung von zu Hause an. Erforderlich ist dafür die Übersendung eines entsprechenden Antrags und einer PAKETMARKE. Heißt DHL will nochmals Versandgebühren abkassieren. Meine Frau war so lieb und ist heute für mich zum Zoll gefahren um das Packl abzuholen. Vor drei Wochen erhielt ich das erste Mal ein Paket per UPS mit einer Servicepauschale von 12,50€.


Gruß
Frank
Hallo,
@Ed
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Sind die Angaben der autorisierten Vertreternicht auf der Verpackung angegeben, kann der Zoll die Sendung bis zur Zustellung der erforderlichen Papiere zurückhalten. Dies wird vom Zoll überprüft.

Wenn Sie selbst importieren, sind Sie auch für die korrekte CE-Kennzeichnung und die Daten verantwortlich die bei der Einfuhr in die EU auf der Ware stehen müssen.



das habe ich nicht verstanden.
was genau passiert, wenn ich mir z.B. Platinen in China fertigen lasse?
Danke
LG
Günter
Frank,
Das ist nicht richtig. Musst du bei DHL mal klären. Der Versand gilt bis zu deiner Haustür, egal wo und wie oft das Paket unterwegs Station gemacht hat. Wenn ich beim Zoll was liegen habe und das ist mal ohne mein Erscheinen abzuwickeln, geht das einfach per Post ohne weitere Kosten zu mir.
Werner
Hallo,
ich habe am vergangenen Freitag eine Bestellung in China ausgelöst Wert inkl. Versand: €23,81

bei der Sendungsverfolgung (DHL-Express) bekomme ich folgende Meldung:


Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Einige Optionen sind nicht verfügbar, da Sie Zollgebühren und/oder Mehrwertsteuer für diese Sendung bezahlen müssen. Falls Sie Zollgebühren und/oder Mehrwertsteuer bezahlen müssen, erhalten Sie eine Nachricht zu dem entsprechenden Betrag. Zahlen Sie diesen bitte umgehend, um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen unter +49 228 76363704 an unseren Kundenservice (Mo - Fr, 7 - 20 Uhr und Sa, 7 - 16 Uhr).



das war vor ein paar Wochen noch anders! (oder liegt das an meinem Antrag auf Selbstverzollung? da ist aber Express ausgeschlossen?)
LG
Günter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Naja, die 5€ Regelung bleibt ja quasi bestehen, da auf Beträge unter 1€ verzichtet wird.
Gruß Björn



Hallo,

5 Euro Regelung heißt, dass auf Abgaben unter 5 Euro verzichtet wird. Bedeutet also, dass 26,31 Warenwert incl. Versand frei sind.
Ab 1.7. sind dann 5,26 Warenwert inkl. Versandkosten frei. Versandkosten von außerhalb der EU dürften alleine schon über den 5,26 liegen. Die neue Kleinbetragsregelung von 1 Euro ist aus meiner Sicht daher sinnfrei.

VG Nico
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:


Frank,
Das ist nicht richtig. Musst du bei DHL mal klären. Der Versand gilt bis zu deiner Haustür, egal wo und wie oft das Paket unterwegs Station gemacht hat. Wenn ich beim Zoll was liegen habe und das ist mal ohne mein Erscheinen abzuwickeln, geht das einfach per Post ohne weitere Kosten zu mir.
Werner



Dann mach das solange es noch geht! Auch bei mir gibt es seit einiger Zeit das mit Testphase beschriebene System, dass man eine neue Paketmarke braucht, wenn man beim Zollamt postalisch abwickelt. Früher wurde das auch einfach so nach Hause weitergeleitet.
Da hat DHL eine neue Idee zum Geld verdienen gefunden. Da zahlst du vielleicht 20 Euro aus USA, um dann für die letzten 30km (bei mir) nochmal 6 Euro abzudrücken.
Da wird ein Beschweren nicht helfen, da dies überall so ist - zumindest dort, wo diese Testphase läuft.

VG Nico
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

einige von euch hauen da bissl was durcheinander. DHL verlangt für die nachträgliche Übernahme der Zollanmeldung beim Heimatzollamt eine Servicepauschale von 28,50€. Sollte DHL für den Empfänger der Sendung mit der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer finanzell in Vorleistung treten sind weitere 6,00€ Auslagenpauschale fällig.



Eigentlich nicht, den diese 28,50 gibt es nur, wenn im Vorfeld nicht verzollt werden kann, weil z.B. kein Wert angegeben wurde.
Wenn das Paket dann beim Zoll landet, kannst du es dort abholen, postalisch mit neuer Paketmarke abfertigen oder der Post 28,50 plus 6 für diesen "Service" bezahlen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies jemand macht. Aber da öffnet dann wirklich ein Zöllner im Beisein der Post. Das gibt es so bei den anderen Paketdiensten nicht. Egal ob direkt verzollt werden kann oder Unterlagen fehlen, kostet es immer das Gleiche. Die melden sich dann per Telefon, SMS oder Email und du kannst denen alles zuschicken. In diesen Fällen hat der Zoll die Pakete aber seltenst selbst in den Händen, es sei denn, es wird eine Beschau angeordnet.

VG Nico
Nico, das ist sogar per Gesetz so geregelt. Da kann DHL eigenständig nichts ändern. § 33 PostG. Sind aber ja auch Einzelfälle, da wenn das Paket beim Zoll liegt, meistens auch was bezahlt werden muss.
Werner
Dann agieren sie eben bei mir schon gefühlt mehr als ein Jahr gegen geltendes Recht. Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann das so annehmen oder hinfahren und selbst abholen. Fakt ist, dass DHL dass scheinbar immer öfter so macht. Ist ja auch als Testphase deklariert. Ich würde auch denken, dass das bisherige Abwickeln per Mail auch nur Goodwill der Zöllner war. In den Schreiben von früher stand nämlich nur Abholen oder Post beauftragen.
Laut Aussage der Zöllner "wurde es DHL zu viel" dass sie das Zeug beim Zollamt zustellen durfte und dann ein paar Tage später ohne Geld weiter leiten musste.
Ich finde das keinesfalls gut, aber klagen werde ich dagegen nicht.
Kannst du ja dann machen, wenn DEIN Zollamt auch damit anfängt.

VG Nico
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: gosswald

das habe ich nicht verstanden.
was genau passiert, wenn ich mir z.B. Platinen in China fertigen lasse?
Danke
LG
Günter



Eine Leiterplatte fällt unter Elektronikteile und muss KEIN CE-Zeichen tragen. Anders sieht es aus, wenn Sie beispielsweise ein USB-Ladegerät oder Modelleisenbahnen importieren. Modelleisenbahnen fallen unter den "Spielzeug" code HS 9503003000 und müssen in vielen Fällen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.

Der Hersteller in China oder England muss daher zunächst eine CE-Kennzeichnung anbringen und muss ab dem 16. Juli auf der Verpackung Name und Anschrift des autorisierten Vertreter innerhalb der EU angeben.

Ohne die neuen Adressdaten des Handelsvertreters innerhalb der EU kann der Zoll die Sendung zur Einfuhr in die EU verweigern. Die Sendung wird nur freigegeben, wenn die korrekten CE-Papiere beim Zoll vorliegen.

Wenn der CE-Prozess noch abgeschlossen werden muss (was nie innerhalb von 4 Wochen möglich ist), wird die Sendung entweder zurückgeschickt (Nach Zahlung der Zollrechnung!) oder vernichtet!

Wenn Sie also selbst Artikel importieren, sind Sie als Importeur SELBST dafür verantwortlich, dass die richtigen Papiere vorhanden sind. Wenn der Zoll eine Sendung vernichtet, verlieren Sie einfach Ihr Geld.

Obwohl die EU angibt, dass es um die Verbesserung der Sicherheit geht, schützen sie auch die Händler / Geschäfte innerhalb der EU.

Mehr Lesen?: https://www.weingarten.ihk.de/innovation/innov...ueberwachung-4474766

Ed
Zitat - Antwort-Nr.: 31 | Name: E ten Dam

Wenn Sie also selbst Artikel importieren, sind Sie als Importeur SELBST dafür verantwortlich, dass die richtigen Papiere vorhanden sind.


Widerspricht sich das nicht mit diesem Zitat, aus obigem Link:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Demnach gilt ein Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn es online oder mit anderen Mitteln des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten wird. Entscheidend ist hierbei zudem das Angebot an Endnutzer innerhalb der EU, was beispielsweise auf Basis von Sprache des Angebots, Liefer- und Bezahlmöglichkeiten bewertet wird.
[...]
Das Inverkehrbringen ist als die erstmalige Bereitstellung von Produkten definiert.  


Wenn also z.B. ein Artikel auf ebay.de angeboten wird, ist er nach der ab Juli geltenden Regelung bereits "in Verkehr gebracht", auch wenn er von außerhalb der EU stammt.
Als Käufer muss ich dann davon ausgehen können dass sämtliche Bestimmungen bezüglich Produktsicherheit eingehalten sind, und es daher beim Zoll in Ordnung befunden wird?
Als Käufer bin ich ja dann gar nicht mehr der Inverkehrbringer oder Importeur, oder?

(Außer ich bestelle z.B. die Sachen direkt in China, OHNE dass es innerhalb der EU irgendeine Bezugsmöglichkeit dafür gäbe.)

LG Didi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wenn also z.B. ein Artikel auf ebay.de angeboten wird, ist er nach der ab Juli geltenden Regelung bereits "in Verkehr gebracht", auch wenn er von außerhalb der EU stammt.



eBay verlangt von einem Verkäufer, dass ein Artikel (der eine CE-Kennzeichnung haben sollte - im Allgemeinen jeder Artikel mit Stecker und Spielzeug usw.) den geltenden CE-Normen entspricht. Bei Ebay gibt es keine Kontrolle darüber, daher müssen Sie selbst beim Verkäufer prüfen, ob es richtig angeordnet ist.

Sie können jedoch Ihr Geld von eBay & Amazon zurückerhalten, wenn ein Artikel nicht geliefert wird. Solange es jedoch beim Zoll bleibt, können Sie hierauf lange warten.

Die Anzahl der auf Ebay.de gelisteten Artikel von gewerblichen Verkäufern, die nicht bereits in der EU sind, wird schnell abnehmen, da Ebay von jedem gewerblichen Verkäufer verlangt, vor dem 1. Juli eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hochzuladen. Dann werden die Anzeigen von gewerblichen Verkäufern, die dies nicht haben, entfernt!

Ed

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Als Käufer bin ich ja dann gar nicht mehr der Inverkehrbringer oder Importeur, oder?



Sobald Sie Artikel direkt über deren Website bei einem englischen, amerikanischen oder chinesischen Einzelhändler, Händler oder Hersteller bestellen, sind Sie Importeur. Dann ist die richtige CE-Kennzeichnung definitiv IHR Problem.

Ed
Hallo,

#34: Es ging mir in meinem Beitrag gar nicht um das Procedere bei eBay (war nur als Beipiel genannt!), sondern ob ich als Käufer in Fällen wo das Produkt innerhalb der EU zum Kauf ANGEBOTEN wird ich nach der neuen Regelung gar nicht mehr der Importeur im Sinne der Produktsicherheit wäre - auch wenn es tatsächlich dann von außerhalb der EU geliefert wird?

#35: Ja - siehe mein Posting 32 letzter Satz.

LG Didi
Servus,
woher kann ich vor einem Kauf  den autor. Vertreter.......  

....Der Hersteller in China oder England muss daher zunächst eine CE-Kennzeichnung anbringen und muss ab dem 16. Juli auf der Verpackung Name und Anschrift des autorisierten Vertreter innerhalb der EU angeben.

......diesen Sachverhalt erfahren ?

Danke und Gruß.........Rainer
Nico, ich muss ja auch in 99% der Fälle hinfahren, da ich was bezahlen muss. Weiterleitung ist nur eine absolute Ausnahme, wenn was unklar ist und dann doch nichts bezahlt werden muss. Auch das ändert sich mit der Abschaffung der Freigrenze so oder so.

Werner
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es ging mir in meinem Beitrag gar nicht um das Procedere bei eBay (war nur als Beipiel genannt!), sondern ob ich als Käufer in Fällen wo das Produkt innerhalb der EU zum Kauf ANGEBOTEN wird ich nach der neuen Regelung gar nicht mehr der Importeur im Sinne der Produktsicherheit wäre - auch wenn es tatsächlich dann von außerhalb der EU geliefert wird?



Wie im Text angegeben, muss ein Produkt den CE-Richtlinien entsprechen, sobald es gemäß den Bedingungen online angeboten wird:

Artikel 6 der Verordnung enthält eine wichtige Regelung in Zusammenhang mit dem Onlinehandel. Demnach gilt ein Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn es online oder mit anderen Mitteln des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten wird. Entscheidend ist hierbei zudem das Angebot an Endnutzer innerhalb der EU, was beispielsweise auf Basis von Sprache des Angebots, Liefer- und Bezahlmöglichkeiten bewertet wird.

Dies bedeutet jedoch NICHT, dass der Zoll die Sendung durchlässt, da das Produkt nicht CE-gekennzeichnet ist oder weil es keine Name und Anschrift des autorisierten Vertreter innerhalb der EU auf der Verpackung angeben ist. Indirekt ist es also Ihr Problem, dass Sie die Ware nicht erhalten. Die EU wird dies nutzen, um den EU-Markt vor Eigenimporten zu schützen.

Ed
Zur Nachricht #32:

beide Aussagen sind kein Widerspruch.

Es geht darum, ob man ein Produkt ERSTMALIG in der EU einführt, also eines, das noch nie jemand anderes hier angeboten hat und ob man dieses Produkt hier einführt, mit dem Zweck es in der EU weiterzuveräußern.
Mit der Inverkehrbringung geht es ja auch um Produkthaftung.
Man bringt es also selber an den Markt.

Ob ich mir das privat zum Selbstgebrauch kaufe, ist davon nicht berührt, wie ich es gelernt habe. Hier gilt nur, ob diese Produkte eingeführt werden dürfen.

@Ed ten Dam: genau so habe ich es auch verstanden. Ich teile Deine Einschätzung.

Gruß
Firefox

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Servus,
woher kann ich vor einem Kauf  den autor. Vertreter.......diesen Sachverhalt erfahren ?


Warum dann nicht beim Importeur in der EU bestellen? Ein Importeur wird seinen Namen nicht auf der Verpackung haben wollen, wenn der Hersteller weiterhin direkt liefert und er verantwortlich ist, wenn mit dem Produkt etwas schief geht.

Bei einem Unfall beispielsweise haftet das Unternehmen aus der EU für den Schaden.

Ed
#38:

Ein z.B. in China, USA, UK... hergestelltes Produkt wird z.B. auf ebay.de für Endverbraucher zum Kauf angeboten:
Mit dieser "Bereitstellung" ist es mit der neuen Regelung gleichzeitig (in der EU) in Verkehr gebracht - kaufe ich es also dort bin nicht ich der Inverkehrbringer, sondern der Anbieter - richtig?
Klar, wenn dieser nun die Bestimmungen nicht einhält werde ich beim Zoll u.U. trotzdem selber das Problem haben.
(Deinen Text über Artikel 6 habe ich selber ohnhin schon in #32 zitiert... )

#39:
Ja, wenn ich nicht ein "in der EU bereitgestelltes" Produkt über diesen Vertriebsweg kaufe, sondern einen anderen Weg nehme (d.h. direkt in China, USA, UK... bestelle): dann bin ich selbst der Inverkehrbringer.
(Schrieb ich eigentlich auch schon in #32 letzter Satz. )

LG Didi

Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wie im Text angegeben, muss ein Produkt den CE-Richtlinien entsprechen, sobald es gemäß den Bedingungen online angeboten wird:



Da ist dann immer noch spannend, was ist, wenn ich das Teil selbst im Fluggepäck habe. Anzeigen muss ich es ja wohl nicht, sofern der erlaubte Einfuhrwarenwert nicht überschritten ist.

Und manche japanischen Modelle bekommt man in Europa halt mal nicht.

Da muesste man dann schon selbst "Nur für Sammler ab 18" draufschreiben.

/Martin
Hi Martin

Wenn du es einführst dann bist du selbst dafür verantwortlich.

L S&W G ChristiaN
Hallo,
ein Update zu meinem Eintrag #25:
Das Päckchen kam heute ohne weitere Kosten an.
Alles wie es war, bis auf diese "Drohmail"
LG
Günter
@#24, Werner
@#27+28, Nico

Ich denke mit DHL braucht man sich gar nicht rumärgern. Der Beförderungsauftrag wurde in meinem Fall an USPS erteilt und an die müsste ich mich wenden. DHL ist in meinen Augen nur Erfüllunggehilfe/Subunternehmer von USPS. Allerdings weiß wohl kein Außenstehender was die beiden in ihren Verträgen miteinander vereinbart haben. Leider werden sich wohl auch zu wenig unzufriedene Kunden an den richtigen Stellen beschweren um da etwas zu bewirken.
Die "einfachste" Lösung ist den Händler/Verkäufer zu bitten eine Kopie der Rechnung außen am Paket anzubringen (Lieferscheintasche). Das Problem des Zolls ist nämlich das Postgeheimnis. Deshalb öffnet ein Postler die Sendung und der Zoll schaut zu und nicht umgekehrt. Mit der Rechnungskopie außen am Paket kann sich der Zöllner anhand des Röntgenbildes seine Meinung bilden und die Sendung meistens sehr zügig zum Empfänger weiterleiten.

Gruß
Frank
#41

Hallo Didi,

"Inverkehrbringen" bedeutet, dass Du dieses Produkt selber im EU-Raum auf einem Markt anbieten möchtest.
Hier ist dann das Thema Produkthaftung gegeben. Wenn Du diese also mit dem Zweck des Weiterverkaufs  in der EU einführst (=Einfuhr) und als Erster anbietest (=Inverkehrbringen), muss von Deiner Seite gewährleistet sein, dass für das Produkt entsprechende Sicherheitsnachweise vorhanden sind. Das kann z. B. bei Spielzeug (Modelleisenbahn) das CE-Kennzeichen sein. Aber es gibt andere Produktarten, wo dies nicht der Fall ist, wie z. B. echte Eisenbahnkomponenten.

"Einfuhr" bedeutet, dass Du ein Produkt in die EU bzw. spezifisch nach Deutschland einführst (im Fluggepäck) oder per Post. Hier ist dann zu berücksichtigen, ob das Produkt zur Einfuhr zugelassen ist - hier kann der ZOLL Stress machen und dass die Umsatzsteuer bzw. Zusatzsteuern abgeführt werden.
Es existieren ja Verbote zur Einfuhr bestimmter Produkte. Die sind zu beachten. Beispiel: Elfenbein, geschützte Tiere aber auch bestimmte chemische Produkte.

Gruß
Firefox
Hallo Firefox,

wenn ich deine Aussage #46 richtig verstehe, ist es im rechtlichen Sinne keine "Einfuhr", wenn ich z. B. bei einem Moba-Händler in den USA etwas für meinen eigenen privaten Bedarf kaufe?

Wir hatten das Thema bereits vor ein paar Jahren:
https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show...Karl%20Schotter#aw55
Ich habe nach einem bizzaren persönlichen Öffnungstermin meines Modellbahn-Pakets im Zollamt alles zurückgehen lassen müssen, weil "elektronische Artikel ohne CE-Zeichen und Erklärungen in deutscher Sprache" dabei waren.
Alternativ bot man mir der eifrige Zoll-Beamte die behördliche Zerstörung der gesamten Sendung an (darunter überwiegend nicht-elektronische Artikel, sprich Wagen).
Es half kein Einspruch bei der Bezirksregierung, und die spätere Antwort des zuständigen Bundesministeriums auf meine Nachfrage dort habe ich unter dem obigen Link zitiert.

Offenbar kann man ohne Rechtsanwalt nicht vernünftig mit einer Behörde verkehren.

Es grüßt
Karl
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

wenn ich deine Aussage #46 richtig verstehe, ist es im rechtlichen Sinne keine "Einfuhr", wenn ich z. B. bei einem Moba-Händler in den USA etwas für meinen eigenen privaten Bedarf kaufe?



Jeder Artikel, der von außerhalb der EU in die EU eingeführt wird, ist ein Einfuhr. Es macht KEINEN Unterschied ob es sich um eine gewerbliche oder private Nutzung handelt!

Modelleisenbahnartikel fallen unter den HS-Code für Spielzeug und für Spielzeug ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Ausgenommen hiervon ist genau das, was Firefox angegeben hat: Eisenbahnkomponenten.

Auch hier wird NICHT unterschieden, ob es sich um einen Privatankauf handelt oder nicht. Sie müssen sich nur an die Regeln halten und nicht darauf spielen, dass es immer funktionieren könnte.

Ed
Mir gehen schön langsam diese permanenten Anfeindungen auf die Nerven (siehe nachfolgender Post) - daher wieder mal:

... Selbstzensur ...

Herby

Hallo Herby

Wie meinst du, es handelt sich um ein oestereichisches Forum?
Ich dachte es wäre ein N Bahner Forum für alle Modellbahner dieser Spurweite.

Wußte nicht, daß es hier Grenzen gibt.

Brummi
Auch in die Niederlande ist Eigenverzollung nicht vorgesehen. Die niederländische Post hat auch Informationen zu den Änderungen gesendet: Wenn die Mehrwertsteuer noch nicht bezahlt wurde, zahlen Sie die Mehrwertsteuer, aber zusätzlich zahlen Sie immer für eine Sendung von außerhalb der EU:
Einkauf (Inkl Versandkosten) bis zu € 150 Zollstellungsentgelt € 4 bei Online-Zahlung oder € 7 bei der Post. Einkauf ab € 150 Zollstellungsentgelt € 10 bei Online-Zahlung oder € 13 bei der Post. (+ eventuelle Einfuhrzölle - Bei  Modelleisenbahn = € 0)

Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies für alle Lieferungen nach dem 1. Juli gilt. Die Bestelldatum ist nicht relevant.
Die Post hält eine Sendung für 1 Woche. Sollten Sie die Kosten nicht innerhalb 1 Woche bezahlt haben, wird es umgehend an den Absender zurück geschickt.

Zu #49 Es gibt kein Vereinbarung zwischen China und der EU. Einige Prozent seines Sortiments liefert Aliexpress mittlerweile aus einem EU-Lager. Die Mehrwertsteuer und Einfuhrabgaben sind darauf bereits bezahlt. Auffallend ist, dass der Preis teilweise um 70 bis 300 % gestiegen ist?? Dies möchte jedoch nicht jeder Verkäufer, da sich sein Lagerbestand dann in der EU befindet und er diesen Teil nicht mehr weltweit verkaufen kann.

Ed
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Modelleisenbahnartikel fallen unter den HS-Code für Spielzeug und für Spielzeug ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Ausgenommen hiervon ist genau das, was Firefox angegeben hat: Eisenbahnkomponenten.



Hallo nochmal,

den HS-Code für Eisenbahn, elektrische findet man ja recht schnell. Da ein Zolltarifcode aber eben ein Zoll*tarif*code ist - wo finde ich, dass der irgendwas mit dem CE-Zeichen zu tun hat? Google liefert auf den Info-Seiten zum CE-Zeichen ja nach wie vor Resultate, die meinem ein "Nur dür Sammler über 14" würde ausreichen, dass kein CE-Zeichen benötigt wird, das Produkt dürfe dann aber etwa auch auf der Homepage nicht in Kinderkontext beworben werden.

Demnach würde es bei der Einfuhr im Fluggepäck ausreichen, wenn ich als Inverkehrbringer den entsprechenden Sticker aufbringe - obwohl ich ja nicht der bevollmächtigte Vertreter des Herstellers bin... Eine Seite mit irgendwelchem technischen aber im MoBa-Kontext sinnvollen Gebrabbel auf Deutsch (steht irgendwo, dass es nicht mit der Hand geschrieben sein darf?) und fertig.

/Martin
Modelleisenbahnen fangt an mit HS-Code 95. Artikeln die mit HS-Code 95 anfangen sind in die Kategorie Spielzeug, Spiele & Sportgeräte eingereiht. Dies veranlasst den Zoll, die CE-Kennzeichnung zu überprüfen....

Die Verwendung des Textes "nur für Sammler über 14 Jahre" kann auf einem Produkt (und nicht auf einem Lieferschein!) angebracht werden, so dass CE nicht erforderlich ist aber:

Zb Kato hat bereits eine CE-Kennzeichnung und dann Name und Anschrift des autorisierten Vertreter innerhalb der EU auf diesen Modellen angeben stehen. Der Zoll wird daher nicht erlauben, wenn Sie Kato Modellen ohne diese Angaben mitnehmen.

Wenn Sie ein als Sammlermodell ausgewiesenes Produkt einführen, muss der Zoll prüfen, ob dies auch der Fall ist. Bei TEUEREN Modellen (Dies weisen Sie mit einer Rechnung nach) oder nicht einfache Bausätzen ist dies eindeutig der Fall. Dies gilt NICHT für Zb einen Wagen (Roco / Flm / Märklin vergleichbaren Modell in die gleiche Preisgruppe). Diese werden durch der Zoll als notwendige CE-Kennzeichnung nicht zugelassen.

Viele Käufer wollen bei der Einfuhr in die EU wegen der Mehrwertsteuer einen geringen Rechnungswert. Um kein CE-Kennzeichnung haben zu müssen, müssen Sie einen hohen Wert auf der Rechnung haben.

Der Zoll weiß, dass Sammlermodell ab 14 Jahre zur Umgehung der CE-Regeln genutzt wird und wird diese Artikel extra prüfen. Gehen Sie also nicht davon aus, dass alles durch den Zoll zugelassen wird.

Ed
Aliexpress wird auch die Mehrwertsteuer auf die zu verkaufenden Artikel berechnen und an die zuständigen Steuerbehörden weiterleiten. Daher wird die Mehrwertsteuer zu dem jetzt auf Aliepress geltenden Preis hinzugefügt.

Gewerbliche Verkäufer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an ihrem Konto hinzufügen und müssen keine Umsatzsteuer zahlen.

Allerdings fallen eventuelle Einfuhrzölle und Zollstellungsentgelt des Spediteurs an. Dies wird nicht von Aliexpress arrangiert. Außerdem müssen Sie selbst prüfen, ob ein Artikel den neuen CE-Regeln entspricht, damit er durch den Zoll zugelassen wird.

Ed
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Modelleisenbahnen fangt an mit HS-Code 95. Artikeln die mit HS-Code 95 anfangen sind in die Kategorie Spielzeug, Spiele & Sportgeräte eingereiht. Dies veranlasst den Zoll, die CE-Kennzeichnung zu überprüfen....



Und genau da interessiert mich, wie die rechtliche Kopplung zwischen HS-Code und CE-Zeichen ist. Kompetente Infos zu CE scheinen ja nicht grad breit gestreut zu sein im Internet:/

Zitat


Die Verwendung des Textes "nur für Sammler über 14 Jahre" kann auf einem Produkt (und nicht auf einem Lieferschein!) angebracht werden, so dass CE nicht erforderlich ist aber:

Zb Kato hat bereits eine CE-Kennzeichnung und dann Name und Anschrift des autorisierten Vertreter innerhalb der EU auf diesen Modellen angeben stehen. Der Zoll wird daher nicht erlauben, wenn Sie Kato Modellen ohne diese Angaben mitnehmen.



Das heisst, alle Exklusivmodelle, die es nur in Japan gibt, aber nirgends in der EU kann man sich legal abschminken. Also doch wie gehabt brav unter dem erlaubten Einfuhrbetrag bleiben, das ganze im Rucksack lassen und als graue Maus sen grünen Ausgang nehmen.

Ist inzwischen fast so wie das deutsche Steuerrecht. Es gibt Regeln, aber die hat nicht mal deine Bank richtig verstanden.

In Heathrow musste ich noch nicht mal Zollabgaben auf die beim Personal angemeldete Flasche Bacardi zuviel zahlen. "Where do you life?" "Sweden" "Go on".

/Martin
Hallo,

die ersten die versuchen, mit Fake Mail für die Einfuhrabgaben Geld abzukassieren.

Auf anhängendem Bild zu sehen.

Also auch hier : Höchste Vorsicht!!!

VG Christian

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Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Und genau da interessiert mich, wie die rechtliche Kopplung zwischen HS-Code und CE-Zeichen ist. Kompetente Infos zu CE scheinen ja nicht grad breit gestreut zu sein im Internet:/



Frankreich verlangt ein CE-Zertifikat von allen Sendungen, die Artikel enthalten, die mit HS-Code 95 beginnen oder Geräte mit Stecker, ansonsten können sie nicht aus Nicht-CE-Ländern verschickt werden! Viele EU-Länder werden dies befolgen, um das CE leicht überprüfen zu können. Der französischen Post ist es egal, dass es Modelleisenbahnteile oder Wargaming-Sammlerstücke gibt, die kein CE haben müssen.

Die korrekte Beurteilung von CE-Kennzeichnungen ist eine sehr schwierige Angelegenheit und kann fast ausschließlich von Fachfirmen (oder Personen, die sich auf diesem Gebiet auskennen) durchgeführt werden.
Wenn Sie beispielsweise an einem analogen Modell eine CE-Kennzeichnung angebracht haben, kann diese möglicherweise nicht auf dasselbe digitale Modell übertragen werden. Ändert ein Hersteller ein Teil, durchläuft man immer wieder den gesamten Vorgang.
In der Vergangenheit habe ich durch meine Arbeit viel mit der CE-Kennzeichnung an Maschinen zu tun gehabt. Mit jeder kleinen Anpassung an einer Maschine fingen wir mit dem Papierkram von vorne an!

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Das heisst, alle Exklusivmodelle, die es nur in Japan gibt, aber nirgends in der EU kann man sich legal abschminken. Also doch wie gehabt brav unter dem erlaubten Einfuhrbetrag bleiben, das ganze im Rucksack lassen und als graue Maus sen grünen Ausgang nehmen.



Bei Kato-Modellen muss Noch das arrangieren. Jetzt tut Noch dies nicht, weil sie die exklusiven Modelle nicht liefern und die Kunden sie direkt aus Japan bestellen. Bald kommen die Kunden automatisch zu Noch. Sie werden aufgrund der EU-Vorschriften ohne zusätzlichen Aufwand mehr verkaufen.

Einige Modelle aus Großbritannien werden in der EU einfach nicht mehr erhältlich sein. Die Änderungen der CE-Kennzeichnung wurden vor Jahren angekündigt. Die neue englische CE-Kennzeichnung (UKCA) wird erst ab 2023 verpflichtend, danach müssen noch Verhandlungen mit der EU über eine Gleichstellung der englischen CE-Kennzeichnung geführt werden! (Ab 2023)

Dies ist typischerweise ein Beispiel, das mit dem Brexit in Vergessenheit geraten ist und einige englische Hersteller, die hauptsächlich die EU beliefern, viel Geld kosten. Vielleicht war der Brexit doch keine so gute Idee.......

Ed



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