Anzeige:
THEMA: Ist der Decoder nun geschrottet? Ist das meine Schuld?
ich brauche mal eure Hilfe. Vor ein paar Tagen habe ich eine Lok in der Bucht mit folgender Beschreibung verkauft:
Dampflokomotive BR 044 mit Kohlentender der Deutschen Bundesbahn (DB), Epoche IV.
Neukonstruktion 2019!
- Mit Henning-Sound
- Führerhaus-Innenbeleuchtung digital schaltbar
- Triebwerksbeleuchtung mit 3 Lampen je Seite digital schaltbar
Die Lok läuft und auch die Soundfunktionen sind einwandfrei. Einzig die Spitzenbeleuchtung funktioniert aus unerfindlichen Gründen nicht. Und wenn man das Spitzenlicht einschaltet funktioniert die Triebwerksbeleuchtung nicht.
Nun meldete sich der Käufer bei mir und meinte die Lok fährt nur vorwärts und fängt nach 10cm an zu qualmen. Ich fragte ihn wie er den seine Modelbahn betreibe, weil bei mir die Lok ja vorwärts und rückwärts gefahren ist und da auch nichts gequalmt hat. Der Käufer meinte er betreibe seine Mogelbahn Analog.
Ich betreibe meine Modelbahn aber nur Digital mit einer z21start und bin bisher gar nicht auf die Idee gekommen die Lok auch mal Analog zu testen, da sie ja bei mir einwandfrei lief, wenn man von der beschriebenen Lichtgeschichte absieht.
Ich gehe davon aus das er nun den Decoder geschrottet hat und will mir das nun zur Last legen. Würdet ihr mir das als eine Art versteckten Mangel anlasten?
Grüße Wolfi
hast du die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
LG Didi
ja habe ich. Bei mir steht in solchen Anzeigen immer:
Zum Schluss noch der obligatorische Hinweis:
Dies ist ein Privatverkauf. Keine Rücknahme, keine Garantie oder Gewährleistung.
LG Wolfi
Du kannst in deine eBay - Annonce reinschreiben, was Du willst. Im Zweifelsfall entscheidet eBay gegen dich und Du mußt die Lok zurücknehmen. Du kannst nur den Widerruf und die reguläre Gewährleistung ausschließen, eine Garantie müßtest Du sowieso gesondert geben. Ansonsten muß der Artikel der Beschreibung entsprechen, sonst muß auch der Privatverkäufer den Artikel zurücknehmen. Da Du die Lok ja gar nicht analog getestet hast ( was ich als Käufer erwartet hätte ), empfehle ich folgendes Vorgehen: Du machst den Kauf rückgängig und erhältst die Lok zurück. Wenn die Lok noch in der Gewährleistungsfrist ist, läßt Du sie durch Märklin reparieren. Evtl. wird die Lok auch auf Kulanz repariert. Nach analoger und digitaler Überprüfung kannst Du die Lok wieder bei eBay einstellen. Ich hoffe mal, daß Du auf die fehlerhafte Beleuchtung in deiner Beschreibung deutlich hingewiesen hast.
In den letzten 11 Jahren mußte ich 2mal Fälle gegen Privatverkäufer bei eBay eröffnen, was ich bei Privatleuten gar nicht gerne gemacht habe. Beide Fälle wurden seitens eBay zu meinen Gunsten entschieden. Bei meinen wenigen Verkäufen lief alles problemlos, auf Fehler habe ich in Fettschrift explizit hingewiesen.
Grüße
Der Facharzt
Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: cbladep
Es wäre möglich das der Umschaltimpuls des Trafos den Decoder zerstört hat,
im falschen Forum angemeldet? Vielleicht passt das eher: https://www.maerklin-h0-forum.de
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: Mitropa
Und wie der Didi schon zu schön schrieb, die Gewährleistung ist online nicht ausschließbar.
Doch, grundsätzlich kann man - als nichtgewerblicher Verkäufer - das.
Gewährleistung heißt dass der Käufer auch noch Monate NACH dem Kauf einen Mangel geltend machen kann, und diese Gewährleistung (fälschlicherweise oft auch Garantie genannt) muss ein privater Verkäufer nicht geben. Dass die Ware beim Übergang in Ordnung, d.h. der Beschreibung entsprechen muss ist davon unberührt.
Ebenso ist davon unberührt ist allerdings dass eBay oft selber Gericht spielt, und Fälle zuungunsten des Verkäufers "entscheidet".
@TO:
Von Bedeutung könnte hier auch sein in welcher Kategorie des Artikelzustands er eingestellt wurde: gebraucht, oder defekt?
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde könntest du dich auf den Standpunkt stellen dass die Lok bei Übergabe in Ordnung war, und der Qualm auf Fehlbedienung nach dem Kauf zurückzuführen wäre, oder einfach Pech.
Allerdings musst du dann in Kauf nehmen eine negative Bewertung zu bekommen, sowie eine Einmischung seitens eBay. Ein gewisses Risiko birgt dann auch in sich dass die Beleuchtung nicht funktionierte, da sich herausstellen könnte dass ein Dekoderdefekt die Ursache war - und dann ließe sich schwer argumentieren dass ja alles andere funktionierte und somit die Lok genau der Beschreibung entsprach.
Oder du verfährst so wie in #5 beschrieben.
LG Didi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
wenn man das Spitzenlicht einschaltet funktioniert die Triebwerksbeleuchtung nicht
Das deutet auf einen Kurzschluss im Lichtkreis hin. Der Fehler kann bereits im Decoder oder in der Schaltung der Lok vorhanden gewesen sein.
Im Digitalbetrieb hat der Decoder offenbar verlässlich die Ausgänge abgeschaltet.
Ich bin nicht sicher, ob der Schutz im Analogbetrieb bei pulsierender Trafo Spannung genau so gut funktioniert.
Es wurde eine Soundlok mit deklariertem Sachmangel verkauft. Die Lok kann funktionieren, kann aber auch einen Sekundärschaden entwickeln.
Der Analogbetrieb kann gehen, muss aber nicht - das ist keine zugesicherte Eigenschaft. Besonders ältere Trafos (für 220 V gewickelt) können bei geringer Belastung zu hohe Spitzenspannungen erzeugen bzw. bei (Micro-)Kurzschlüssen mit Überschwingen reagieren.
Fakt ist, die Lok hatte einen elektronischen Fehler und jetzt ist die Elektronik endgültig hinüber - vermutlich ist der Decoder abgeraucht.
Eine fehlerhafte Digitallok für den Analogbetrieb kaufen und dann noch reklamieren, wie dreist ist das denn?
Niemand weiß, ob der Käufer irgendwelche analoge Spezialschaltungen wie Dauerzugbeleuchtung, EMS, Anfahr-/Bremsbausteine, Kontaktgleise usw. besitzt oder eventuell bei einer Trennstelle oder Weiche auf Gegenspannung (Kurzschluss) aufgefahren ist. Bei den meisten klassischen Modellbahntrafos mit Bimetall-Schalter fließt schon ein heftiger Strom bis der abschaltet.
Grüße, Peter W
Zitat - Antwort-Nr.: 8 | Name: ELNA5
Ja er muss die Lok zurück nehmen und für den Schaden aufkommen.
Aus welchem Grund, bzw. was macht dich hier so sicher?
Ja - und eben diesen Mangel hat der TO im Angebot beschrieben (siehe Eingangsposting!).
... kommt hier gar nicht vor - diese ist etwas gänzlich anderes.
LG Didi
einfach wird das nicht werden, und wenn ihr euch nicht einigen könnt wird das eventuell eBay übernehmen, und das wir dann die schlechteste Lösung sein.
Ich hätte mit gerne mal das Angebot auf eBay angeschaut - beendet Auktionen - um zu sehen was du genau geschrieben hast, habe ich aber leider nicht gefunden.
Digitale Loks analog betreiben kann gut gehen, muß es aber nicht.
Die Frage ist auch mit was für einem Fahrregler er die Lok Analog betreibt. Herkömmlicher Modellbahntrafo oder etrwas mit PWM, im 2. Fall kann es zu massiven Problemen kommen, muß aber auch nicht.
Was auch nicht auszuschließen ist ein Transportschaden durch stärker Erschütterungen beim Transport.
Wenn die Lok qualmt wäre auch die Frage wo es qualmt und was der Käufer dann gemacht hat.
Außerdem stellt sich mir auch die Frage:
WAS möchte der Käufer jetzt von dir?
Wandlung des Kauf wegen defekt oder einen nachträglichen Preisrabatt?
Da solltest du mal etwas mehr zu schreiben.
Auch wenn du Rücknahme, Gewährleistung und Garantie als privater Verkäufer ausschließt, hat der Küfer durchaus noch das recht den Artikel zurückzugeben, wenn eben die Artikelbeschreibung und der Artikel selber in Art und Weise sowie in der von dir angegebenen Funktion nicht übereinstimmen.
Gruß Detlef
https://www.ebay.de/itm/Fleischmann-N-714471-BR...g%3A5nUAAOSwKhdhBpz0
Rein Rechtlich:
Garantie, Gewährleistung und dergleichen gibt es hier nicht, da Privatkauf. Jedoch muss die Ware beim Gefahrenübergang die zugesicherten Eigenschaften haben. Aus "Die Lok läuft und auch die Soundfunktionen sind einwandfrei" lässt sich interpretieren, dass die Lok auch analog funktioniert. Es wurde nicht explizit erwähnt, dass diese nur Digital getestet wurde.
Jetzt wird es knifflig: Der Käufer muss nun beweisen, dass die Ware beim Gefahrenübergang nicht diesen Eigenschaften entsprochen hat. Damit wird er sich schwer tun, denn der Gefahrenübergang findet am Erfüllungsort (Wohnort des Verkäufers) statt und ist in dem Moment, wo der Verkäufer das Paket bei Versanddienstleister aufgibt (§447 (1) BGB). Der Schaden kann erst auf dem Transportweg entstanden sein, ein Folgeschaden des vom Verkäufer beschriebenen Fehlers sein oder gar auf Fehlbedienung des Käufers zurückzuführen sein. Aber die Beweislast liegt nunmal beim Käufer. Und er wird sich schwer tun zu beweisen, dass dieser Fehler bereits vor dem Versand bestanden hat.
In der Praxis:
auf eBay wird der Verkäufer den kürzeren ziehen. Besonders wenn PayPal im Spiel ist (ist im originalen Angebot als Zahlungsoption angeboten). Dann wird der Käufer seinen Wunsch über "Problem lösen" bzw. Käuferschutz durchsetzen. Er bekommt das Geld über PayPal und sendet einfach die Lok zurück. Der Verkäufer kann sich dann mit eBay auseinandersetzen. Viel Spaß!
Empfehlung:
Laut Angebot sind noch Sachmängelhaftungs-Ansprüche drauf. Man kann dem Käufer anbieten diese zu übertragen oder der Verkäufer nimmt die Lok zurück und versucht sie selbst durchzusetzen.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt. Handfeste rechtliche Beratung gibt's nur bei einem Anwalt.
Gruß
Andi
hier mal der Link zu der eBay-Anzeige. https://www.ebay.de/itm/154552804011
Unterdessen hat der Käufer nun bei eBay einen streitfall daraus gemacht.
Gruß Wolfi
Sehe es wie Andi (#13) und ergänze:
Verkäufer verkauft digitale Lok mit Mängeln, die in der Verkaufsbeschreibung angeführt sind. Weiters habe ich im Verkaufsangebot nichts über analogen Betrieb gelesen, weder "geht" noch "geht nicht". Der Käufer kauft die Lok für analoge Anlage, wovon der Verkäufer nichts weiß (geht ihn auch nichts an!).
Ergo: wenn nicht in der Korrespondenz zum Verkauf das Thema "Fährt die Lok auch analog?" angesprochen und vom Verkäufer explizit bejaht wurde, liegt kein Mangel vor und daher auch keine Pflicht zur Rücknahme der Lok. Schließlich muss der Käufer beweisen, dass die Lok nicht in dem Zustand übergeben wurde, wie in Angebot beschrieben (Beweislastumkehr gilt nur bei B2C!).
Aber, wie sagen Juristen oft gerne? "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!". Geht es irgendwann tatsächlich vor Gericht, weiß man nie, wie es ausgehen wird und oft übersteigen dann die Kosten für den, der verliert, den Kaufpreis des Modells erheblich. Recht haben und Recht bekommen sind oft zweierlei.
Daher an Wolfi: wie Du Dich entscheidest, ist Deine Sache. Auch wenn Du in der Sache vermutlich Recht hast, ist unsicher, ob Du auch Recht bekommst. Ist Dir das Risiko EUR 250,- plus eventuell neuen Decoder wert?
Herzliche Grüße
Boris
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ergo: wenn nicht in der Korrespondenz zum Verkauf das Thema "Fährt die Lok auch analog?" angesprochen und vom Verkäufer explizit bejaht wurde,
Sowas hat es gar nicht gegeben. Die Lok war gerade mal ein paar Stunden zum Verkauf eingestellt, da hat der Käufer die Lok auch schon per Preisvorschlag gekauft. Irgendwelche anfragen vorher gab es nicht.
Gruß Wolfi
Ebay wird dir einfach das Geld abziehen + dem Käufer überweisen.
Wenn du Pech hast, bezahlst du auch noch die Strafgebühr.
Dann kannste froh sein, wenn er sie zurück sendet.
oder du musst privatrechtlich vorgehen.
Von Ebay brauchst du keine Hilfe erwarten.
Bitte lies dich in Ebay-Forum ein,
das neue ZA ist ein Drama ohne Ende.
Ich habe sehr, sehr viel dort verkauft, aber umgestellt hab ich nicht.
Zitat - Antwort-Nr.: 16 | Name: 218Fan
@#15 Boris
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ergo: wenn nicht in der Korrespondenz zum Verkauf das Thema "Fährt die Lok auch analog?" angesprochen und vom Verkäufer explizit bejaht wurde,
Sowas hat es gar nicht gegeben. Die Lok war gerade mal ein paar Stunden zum Verkauf eingestellt, da hat der Käufer die Lok auch schon per Preisvorschlag gekauft. Irgendwelche anfragen vorher gab es nicht.
Gruß Wolfi
Hallo Wolfi!
Das habe ich mir sowieso gedacht! Aber ein Restrisiko bleibt leider trotzdem. Z.B. wenn die Sache vor Gericht geht, der Richter einen Sachverständigen beauftragt und Kläger und Sachverständiger behaupten übereinstimmend, dass man davon ausgehen könne, dass eine digitale Lok auch analog fährt und der SV nicht hinzufügt, dass der User natürlich überprüfen muss, dass im Decoder Analogmodus auch aktiviert ist.
Wenn Du außergerichtlich eine Einigung erzielen willst, erkundige Dich mal bei Flm., ob es für die Lok einen Analogstecker gibt. Wenn Du zusätzlich handwerklich geschickt bist, biete dem Käufer an, dass Du den Decoder gegen einen Analogstecker tauscht, wenn er die Kosten für Hin- und Rückporto übernimmt. Weil digitale Loks im Analogmodus fahren meist sowieso grottenschlecht. Aber im Prinzip ist er selbst schuld, weil er eine digitale Lok für analoge Anlage gekauft hat.
Beste Grüße
Boris
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
der SV nicht hinzufügt, dass der User natürlich überprüfen muss, dass im Decoder Analogmodus auch aktiviert ist.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Aber im Prinzip ist er selbst schuld, weil er eine digitale Lok für analoge Anlage gekauft hat.
Aus der Verkaufsbeschreibung kann man m.M. durchaus schließen, dass die Lok auch analog funktioniert hat/funktionierten sollte. Vor Gericht wäre interessant, ob man aus der fehlgeschlagenen Funktionsprüfung des Käufers direkt aus der Schachtel ableiten kann, dass der Fehler schon bei Gefahrenübergang vorhanden war und dass es nicht mit dem vom Verkäufer beschriebenen Lichtproblem zusammenhängt. Ich würde das verneinen und Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Gutachter findet, der das ohne Zweifel bestätigen würde. Selbst einen hypothetischen, dem Verkäufer bekannten, verschwiegenen, verdeckten Mangel müsste man erst nachweisen.
Ein Beispiel zum Vergleich: Ich kaufe ein gebrauchtes Auto von Privat. Der Verkäufer erklärt, dass der el. Fensterheber manchmal spinnt aber ansonsten fährt das Auto gut. Ich kaufe das Auto, beim Verlassen der Einfahrt des Verkäufers raucht aber das Motorsteuergerät ab, Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. In dem Fall heißt es für mich auch schlicht und ergreifend: Pech gehabt. Die Fensterheber waren ja sogar ein Hinweis, das mit der Elektrik was nicht stimmt.
Rechtlich sieht es für den Verkäufer also gut aus. Die Praxis auf eBay sieht aber anders aus (siehe mein Beitrag #13).
Gruß
Andi
leider hat du meine Frage von @12 noch nicht beantwortet.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Außerdem stellt sich mir auch die Frage:
WAS möchte der Käufer jetzt von dir?
Wandlung des Kauf wegen defekt oder einen nachträglichen Preisrabatt?
Gruß Detlef
wenn du die Lok als defekt verkauft hättest dann sähe die Angelegenheit vielleicht anders aus. Ich weiß, hätte, hätte, Fahrradkette...
So holt sich Ebay das Geld von dir wieder zurück (ohne das du was dagegen machen kannst) und das ist eine riesen Sauerei. Ebay ist für mich als Plattform zum Verkaufen gestorben.
Grüße
Markus
das wird wohl so passieren und ab sofort wird eBay auch für mich als Verkaufsplattform gestorben sein.
@Detlef #22,
Der Käüfer hat eine Artikelrücknahme beantragt und es gibt keine möglichkeit das abzulehnen. Ich habe nun einen Fall gegen den Käufer geöffnet weil er Behauptet das die Lok nicht der Beschreibung entspricht und weil er den beschriebenen Mangel warscheinlich verschlimmert hat. Ich gehe davon aus das der Decoder nun ganz abgeraucht ist.
Grüße Wolfi
das Thema der Schuldfrage hat sich damit wohl erledigt.
jetzt ist der Fall vor "Gericht" eBay, und bei Gericht bekommt man ein Urteil.
Aber im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil wirst du das eBay Urteil ohne Möglichkeit eines Einspruches akzeptieren müssen.
Gruß Detlef
ich muss zugeben, ich bin da eher auf der Seite des Käufers. Richtig ist: Wolfi muss nicht für versteckte und unentdeckte Mängel haften.
Aber auf der anderen Seite würde ich schon erwarten, dass die Lok im Rahmen ihrer Spezifikationen arbeitet, und wenn keine Fehler angegeben wurden, zumindest das, was der Verkäufer feststellen konnte, auch funktioniert.
Und der analoge Betrieb ist gemäß Bedienungsanleitung ausdrücklich vorgesehen, und hätte auch durch Wolfi problemlos getestet werden können (Ein 9V-Block reicht).
Bedenkt: Das steht in der Kategorie, in der er die Lok eingestellt war:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig...
Und das sagt die Bedienungsanleitung von Fleischmann:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
WICHTIG!
Bestimmungsgemäßer Gebrauch: Dieses Fahrzeug ist
für den Einsatz in digitalen DCC- bzw. Motorola®-Anlagen
vorgesehen – ein eingeschränkter Betrieb ist auch auf reinen Gleichstromanlagen möglich.
https://www.fleischmann.de/doc/da/2/de/21-77000-0103.pdf
Das Abrauchen eines Dekoders zählt sicher nicht zu den genannten Einschränkungen und somit war die Lok eben nicht voll funktionsfähig.
Und mal davon ausgehend, dass der Verkäufer nicht lügt, und die Lok wirklich unmittelbar abgeraucht ist, hättest Du das auch Problemlos feststellen können.
Was das rechtlich bedeutet kann ich nicht beurteilen, aber ich kann zumindest die Position des Käufers voll und ganz nachvollziehen. Du hast die Lok als funktionsfähig - abgesehen von dem Licht - deklariert, und sie ist es im Rahmen der technischen Spezifikationen und der Möglichkeiten die Du hast, das zu überprüfen nicht.
Natürlich ärgerlich und ich weiß auch nicht, ob ich an der Stelle dran gedacht hätte...
Viele Grüße
Dirk
vieles ist dazu geschrieben worden... - und so leid es mir für Wolfi tut, die Runde wird an den Käufer gehen! Er hat kurz und prägnant in seiner Verkaufsanzeige davon geschrieben "die Lok läuft". Die übrigen Mängel, die er ja ordnungsgemäß angegeben hat und die auch nicht zur Diskussion seitens des Käufers stehen, sind da völlig außen vor.
Der Artikelbeschreibung des Herstellers nach muß ich als Käufer davon ausgehen, daß der verbaute Digitaldecoder auch analog "kann", nichts gegenteiliges wurde in der Beschreibung erwähnt. Nun hat aber Wolfi versäumt, die Lok vor Einstellung/Verkauf mal kurz auf ein analoges Gleisstück zu stellen, um sie mittels eventuell noch vorhandenem Analog-Trafo oder eben notfalls mit der oben erwähnten 9V-Batterie anzutesten. Also kann er nicht belegen, daß die Lok bei Ihm noch erwartungsgemäß funktioniert hatte. Der Käufer kann geltend machen, daß die Lok bereits mit einem Mangel, der nicht beschrieben worden war, geliefert wurde. Da ist Wolfi auch als privater Verkäufer in der Pflicht! Als Privater unterliegt man nicht der Gewährleistungspflicht, das ist richtig, aber man haftet trotzdem dafür, daß die gekaufte Ware bei Übergabe die beschriebenen Eigenschaften besitzt!
Mal "ganz doof" geschrieben, wäre die Lok erst 'ne halbe Stunde ordnungsgemäß vor und zurück ordentlich über die Anlage geschlichen und dann wäre "plötzlich" der magische Rauch entwichen... - Pech für den Käufer. Bei Erhalt hatte die Lok beschreibungsgemäß funktioniert, wie lange, ist ja nicht Bestandteil des Vertrages .
Aber da sie der Beschreibung nach schon bei Erhalt nur vorwärts fuhr und sich nach 10 cm bereits des Rauches entledigte, wird jeder Sachverständige davon ausgehen, daß die Lok schon vor Erhalt fehlerhaft war!
Und mal ehrlich; hätte der Käufer angefangen, um den Preis zu feilschen, weil er beispielsweise ja "den Decoder selbst wechseln" könne (obwohl er analog fährt...), wäre ich vielleicht misstrauisch geworden. So nach dem Motto "das Ding brauch' ich eigentlich nicht, da mach' ich ein paar Drahtbrücken rein, vielleicht kann ich so den Preis drücken".
Aber so, wie der Umstand beschrieben ist, Geld zurück, Lok zurückschicken lassen und gut ist's. Rückporto unter Lehrgeld verbuchen und das nächste Mal besser testen vor Einstellung ...
meint grüßend
Roland
mit dem 9 V Block wäre der Decoder vermutlich nicht abgeraucht, da Standard Batterien dieser Type keine hohen Ströme aufbringen kann, außerdem reicht die Spannung bei Sounddecodern oft nicht aus, um den Ablauf soweit zu durchlaufen dass der Motor anläuft.
Grüße, Peter W
auch das könnte natürlich eine Ursache des Qualms sein - allerdings hatte die Lok nach der ursprünglichen Beschreibung höchstwahrscheinlich bereits einen Kurzschluss oder einen defekten Decoder drin, und im Analogbetrieb ist der Decoder dann endgültig abgeraucht.
Der clevere Modellbahner denkt sich ach, ich mache mir keine Mühe, ein versierter Bastler wird es sich schon richten und verhökert das Kuckucksei bei eBay, aber der clevere Käufer von heute haut den Verkäufer in die Pfanne. Letzten Endes verdient nur eBay.
Grüße, Peter W
Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: Peter W.
Niemand weiß, ob der Käufer irgendwelche analoge Spezialschaltungen wie Dauerzugbeleuchtung, EMS, Anfahr-/Bremsbausteine, Kontaktgleise usw. besitzt oder eventuell bei einer Trennstelle oder Weiche auf Gegenspannung (Kurzschluss) aufgefahren ist
Genau, da kann man mit einer digitalen Lok viel falsch machen.
Zitat - Antwort-Nr.: 26 | Name: Trainworld
Mal "ganz doof" geschrieben, wäre die Lok erst 'ne halbe Stunde ordnungsgemäß vor und zurück ordentlich über die Anlage geschlichen und dann wäre "plötzlich" der magische Rauch entwichen... - Pech für den Käufer.
Wo ist dann die Grenze zwischen 10 cm (Reklamation) und 30 min (eben Pech)?
Zitat - Antwort-Nr.: 28 | Name: N-Bahner96
Und am Ende ist nur Öl/Fett beim Transport in den Motor gelaufen und jetzt schaltet der Decoder wegen Überlast am Kollektor ab. Wäre ja nicht das erste mal
Das wäre mal wieder typisch für die Ölkohlen von Fleischmann.
Hallo,
ich überspitze es mal. Der Verkäufer bekommt die Lok und da sie ihm nicht gefällt haut mit dem Hammer drauf. Er meldet bei Ebay dass die Lok nicht der Beschreibung entspricht. Er macht ein Fall bei Ebay auf. Ebay prüft und stellt fest dass die Lok tatsächlich nicht der Beschreibung entspricht und holt das Geld vom Verkäufer wieder zurück und erstattet es dem Käufer. Die Provision behält Ebay ein. Das sind die neuen Ebay-Spielregeln und genau das die Sauerei.
Für den Käufer ist das mit der Beweislastumkehr natürlich eine super Sache. Der Verkäufer muss dann beweisen das es nicht so ist. Aber schwarze Schaafe gab es auch schon vorher auf beiden Seiten.
Im konkreten Fall vom Wolfi hätte er die Lok mit dem ihm bekannten Defekt als defekt verkaufen müssen. Es gibt genügend Inserate bei Ebay wo das so gemacht wird. Da kann dann auch kein Käufer mehr kommen und einen Defekt bemängeln wenn die Lok ausdrücklich als defekt verkauft wurde.
Grüße
Markus
Bei einem Online Händler meine ich Mal gelesen zu haben: B-Ware, geprüft, Lok läuft lauter als normal, sonst in Ordnung. Im Kleingedruckten: Weitere Mängel nicht ausgeschlossen.
Grüße, Peter W
Ok das sind alles Mutmaßungen was an der Lok kaputt gegangen ist und wodurch. Was ich jetzt nicht verstehe ist, das Wolfi zwei der BR 44 Lokomotiven von Flm bei unterschiedlichen Händlern gekauft hat und nicht mehr weis welche Lok von welchem Verkäufer ist.
Ok, dass kann ich ja auch nachvollziehen,
Ich hätte diese Lok direkt an Fleischmann geschickt, mit dem Hinweis, dass man nicht mehr weis von welchem Verkäufer er die Lok gekauft hat zumal ja evt. noch Garantie besteht.
Jetzt hat er den evt. Ärger durch den Ebay Verkauf,
Gruß Thomas
hier nun mal als Update zu der ganzen Geschichte.
Der Käufer hat sein Geld zurückerhalten und ich die Lok. Außerdem hat mir eBay die Verkaufsprovision zurückgezahlt. Als Lehrgeld habe ich also nun die Versandkosten von 4,99€ gezahlt. Aber jetzt kommt der Hammer 😉. Die Lok ist so zurückgekommen wie ich sie verschickt hatte, bis auf das zwei Steckteile fehlen und nicht mehr dran waren. Also die Lok funktioniert auf meiner digitalen Anlage immer noch genauso wie vorher. Im Grunde hat mir der (ex) Käufer hier aber nun einen echten Gefallen getan. Ich habe diese Lok damals als erstes in der Analogversion gekauft und da dann selbst einen Decoder eingebaut. Darüber habe ich mich aber kurze Zeit später sehr geärgert. Ich war damals noch so drauf das ich keine Lok mit Sound haben wollte, was sich aber später aus unerfindlichen Gründen änderte. Naja, also hatte ich mir dann diese Lok etwas später noch 2 mal als Soundversion gekauft....welch ein Irrsinn ich weiß, aber sei es drum. Eine von den beiden Soundloks war halt diese Lok die ich bei eBay verkaufen wollte. Jetzt kommt's 😁, ich habe die zurückerhaltene Lok auseinandergebaut um nun diesen ominösen Fehler zu finden und vielleicht beheben zu können. Leider aber ohne Erfolg. Also habe ich mir kurzerhand die erste Lok, wo ich damals selbst einen normalen Decoder eingesteckt habe, aus der Vitrine genommen und hier mal den Decoder aus der zurückerhaltenen Lok, eingesteckt. Und was soll ich euch sagen? Da funktioniert alles 🤣. Dann habe ich noch den Lautsprecher aus der "defekten" Lok in die andere Lok umgebaut und WOW, es funzt alles. Das bedeutet, nicht der Decoder hat einen weg, sondern irgendwas in der Lok die ich eigentlich verkauft hatte, stimmt was nicht. So habe ich jetzt wieder eine zweite perfekt funktionierende Soundlok. Die Ursprüngliche Soundlok hat nun einen Anlogstecker bekommen und funzt jetzt auch noch auf einem Analogen Testgleis. Allerdings funktioniert das vordere Spitzenlicht nicht. Okay, ich kann das Problem nicht ausfindig machen. Vielleicht bin ich einfach technisch nicht versiert genug, aber alles in allem habe ich jetzt 2 perfekt funktionierende Soundversionen und eine zumindest perfekt fahrende Analogversion von diesem Lokmodel 👍😁🤣.
In diesem Sinne, danke an alle die hier geschrieben haben.
LG Wolfi
bei uns sagt man dazu SCH..... gehabt und eine Fehler Diagnose auf dem Tablet für 4,99€ bekommen ist doch günstig
Und wenn du uns von der vermeintlich defekten Lok mal Bilder von innen sprich Platine und Verdratung machen kannst,
könnte die Lok ja irgentwann auch als Digitale Sound Lok bei Dir laufen
LG Heinz
die 4,99€ sind die Rücksendekosten des Käufers welche Ebay dir als Verkäufer abgezogen hat? Dann hat der Käufer die Versandkosten als Lehrgeld gezahlt.
Interessant und vor allem lobenswert finde ich dass Ebay die Verkaufsprovision komplett zurück gezahlt hat. Hätte jetzt vermutet das Ebay das Geld behält (Ebay hatten ja mit der Auktion und dem Geldtransfer auch die Arbeit).
Hätte finanziell auch schlimmer enden können...
Grüße
Markus
ja so ähnlich sagt man das bei uns auch 😉. Was ich nun mit der vermeintlich defekten Lok machen werde weiß ich noch nicht. Sicher ist aber das ich die nicht wieder auf Sound umbauen werde. Wenn ich mir allein den Preis des Sounddecoders bei Fleischmann anschaue wird mir schon schlecht. Außerdem habe ich ja nun 2 Soundloks mit der Betriebsnummer 044 256-6, da macht eine dritte für mich keinen Sinn. Ich habe ja auch noch die 044 119-6 und die 043 574-3. Es kommt auch noch die 044 334-1 hinzu sobald das Startset 931898 erhältlich ist. Aber ich werde nur die Lok und die W-Lan Maus aus dem Set behalten und der Rest wird direkt an den Händler zurückverkauft 😊. Also die jetzt Analoge Lok die ich zurückbekam, wird auch so bleiben. Sie läuft ja, nur das Spitzenlicht funktioniert nicht. Ich werde sie wohl verkaufen. Vielleicht hat hier ja jemand interesse. Werde die Lok hier bei den Anzeigen mal einstellen.
Grüße Wolfi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ich werde sie wohl verkaufen. Vielleicht hat hier ja jemand interesse. Werde die Lok hier bei den Anzeigen mal einstellen.
Mit der Vorgeschichte ist der Wert auch noch gestiegen
Gruß und schönes Wochenende
Jörg
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