Anzeige:
THEMA: Lichtsignale Frage
kann mir jemand sagen was die Entscheidungskritierie ist ob ein Sperrsignal in Hoch- oder Zwergform aufgestellt wird?
cheers
Norman
ein Kriterium ist der Gleisabstand. Hohe Signale können erst ab einem Gleisabstand von 4,50 m aufgestellt werden (Lichtraumprofil).
Ein weiteres Kriterium ist Stellwerksbauart. Bei den elektromechanischen Stellwerken (50er Jahre) wurden bspw. Formsignale als Hauptsignale mit hohen Lichtsperrsignalen kombiniert.
Bei den Spurplandrucktastenstellwerken (bspw. SpDrS60) erfolgt die Stellung der Zug- und Rangierfahrstraßen durch Start- und Zieltaste (Haupt- oder Rangiersignal). Alle Fahrstraßen sind durch Sperrsignale (die kleinen, auch bei größerem Gleisabstand) gesichert (Flankenschutz). Bei Ausnahmen stehen auch mal hohe Sperrsignale am Beginn einer Rangierfahrstraße.
Gruß
Andreas
so weit ich weiß ist der einzig entscheidende Unterschied, dass an einem hohen Sperrsignal Zugfahrten enden können. Das ist bei niedrigen nicht der Fall.
Gruß Moritz
Carsten
in München Nord Rbf wird mit in München Nord Rbf endenden Zügen in die Einfahrt und Ausfahrt auf niedrige Lichtsperrsignale mit Hg 60Km/h eingefahren.
Mit freundlichen Grüßen
Tf150150
Danke alle.
Das mit dem Gleisabstand hätte mir klar sein müssen, ich habe Skizzen mit Maße da.
Die andere Sachen - scheint wie so oft praktisch nichts ist unmöglich.
cheers
Norman
Naja, es gibt aber trotzdem Regeln. Man findet immer irgendwo in Deutschland einen Fall, wo es irgendiwo anders ist, aber meistens hat da auch seinen Hintergrund in den Regelwerken. Das Problem ist, dass man solche Fälle nicht grundsätzlich verallgemeinern kann. Nur weil in München Nord Zugfahrten mit 60km/h an niedrigen Sperrsignalen enden, heißt das nicht, dass man grundsätzlich beliebig irgendwo Zugfahrten an niedrigen Sperrsignalen enden lassen kann.
Hinzu kommt, dass es, wie Matthias ja auch geschrieben hat, Regelwerksänderungen, deren bauliche Auswirkungen aber meist dem Bestandschutz unterliegen. Sprich: Bei einem älteren Stellwerk wird dann normalerweise. eine Regelwerksänderung nicht nachgezogen.
Daher mal eine Grundsätzliche Zusammenfassung, bei der Du nichts verkehrt machst, wenn Du Dich daran hältst, auch wenn es irgendwo man Abweichungen geben kann.
- Lichtsperrsignale sollen (in Kombination mit Lichthauptsignalen) grundsätzlich in niedriger Bauart zum Einsatz kommen - unabhängig vom Profil - die sind nämlich billiger
- Wenn dahinter kein ebenfalls Halt zeigendes Hauptsignal folgt, dann müssen Sperrsignal am Ende einer Fahrstraße hoch sein. Der Tf soll also ein Haltsignal auf Augenhöhe haben
- Ausgenommen sind Einfahrten in Rangierbahnhöfen (wobei man diese Ausnahme auch schonmal in für Güterzügen vorgesehenen Gleisgruppen in normalen Bahnhöfe sieht). Das ist dann die Erklärung für München Nord
- Sperrsignale bei Gruppenausfahrten mussten lange nur dann hoch sein, wenn in den Gleisen Durchfahrten zugelassen sind - Es darf also Einfahrt und Ausfahrt gleichzeitig gestellt werden. Ohne zugelassene Durchfahrten (was in den meisten Fällen so ist) reichten lange niedrige. Das hat sich aber mal geändert, seit etwa 10/15 Jahren stellt man auch dort hohe Sperrsignale auf. Ich habe sogar Bahnhöfe gesehen die von niedrig auf hoch umgebaut wurden. Vermutlich ist dort durch andere Umbauten der Bestandsschutz erloschen
- Ausnahme sind die Niedrigen Sperrsignale am Gegengleis bei Signalisierten Falschfahrbetrieb, weil sie eigentlich kein Hauptsignal ersetzten, sondern da sonst ohne Befehl ganz ohne Signal gefahren worden wäre. Also besser als nichts. Und in dem Fall weiß auch der Tf, dass er mit einem niedrigen Signal zu rechnen hat.
- Darüber hinaus werden hohe Sperrsignale gerne mal als "Pseudo-Einfahrsignal" eine Anschlusses genommen, wenn man also aus einem Rangieranschluss oder einem BW in den Stellwerksüberwachten Bereich zurück kommt.
@Matthias:
Sorry, das ist aber da hast Du aber einiges in einen Topf geworfen...
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Bitte beachtet mal dass es seit über anderthalb Jahrzehnten kein Sh0 mehr als Lichtsignal gibt und somit aus den Lichtsperrsignalen betrieblich Hauptsignale geworden sind die brav Hp0 zeigen und Sh0 nur noch von Formsperrsignalen angezeigt wird. Daher unterscheiden sich betrieblich die Lichtzwergsignale von den Zwergeinfahrsignalen auch nicht mehr und da enden die Züge genauso dran und die können auch nur Hp0 oder Sh1 zeigen.
Hinweis: Nachstehend angezeigtes Bild ist nicht Teil von 1zu160.net, sondern stammt von:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons...nal_Hp0_oder_Zs1.jpg
- Zwergeinfahrsignale und Einfahr-Ls im SFB gibt es beide schon viel länger und hat überhaupt nichts mit der Harmonisierung von Hp0 und Sh0 zu tun
- Dass an einem ZwergEINFAHRsignal Züge enden ist ja mal ganz was neues
- Wo kann das von Dir gezeigte Zwergeinfahrsignal auch nur Hp0 und Sh1 zeigen? Ich sehe da ein Zs1
Viele Grüße
Dirk
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Züge enden lassen und in eine Rangierfahrt übergeben lassen kannst du trotzdem an jedem gewöhnlichen Halteplatz und nichts anderes ist ein Zwergeinfahrsignal.
Nein, ein Einfahrsignal ist kein gewöhnlicher Halteplatz. Eine Zugfahrt darf nicht am Esig in eine Rangierfahrt übergehen. Es gibt da eine kleine Ausnahme im Zusammenhang mit Baufahrten, die man kurzzeitig in der Fahrdienstvorschrift mal so interpretieren konnte, dass man es mit allen Zügen machen könnte, das wurde aber sehr schnell wieder kassiert und kam in der Praxis auch nicht zur Anwendung.
Viele Grüße
Dirk
Edit.: Die Einfahrt am Gegengleis Ls auf Sh1 ist auch keine Rangierfahrt, sondern eine mit Sh1 zugelassene Zugfahrt
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
😂🤣😂🤣😂 Bitte beachtet mal dass es seit über anderthalb Jahrzehnten kein Sh0 mehr als Lichtsignal gibt und somit aus den Lichtsperrsignalen betrieblich Hauptsignale geworden sind ....
Das ist natrürlich völliger Unsinn, um es mal undiplomatisch zu sagen. Man hat nur den Signalbegriff geändert, mehr nicht.
Carsten
Zitat
Edit.: Die Einfahrt am Gegengleis Ls auf Sh1 ist auch keine Rangierfahrt, sondern eine mit Sh1 zugelassene Zugfahrt
Ist das so? Das oben im Foro abgebildete Signal kann doch nur Hp0/Zs1/Zs8. Insofern ist natürlich Zs1 als "Befehlsersatz" möglich. Eine Einfahrt auf Sh1 vom Gegengleis ohne Befehl geht aber doch wohl nicht?! Da braucht es doch zumindest noch einen Befehl, oder ist das mittlerweile so windelweich?
Danke
Klaus
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Die Einfahrt am Gegengleis Ls auf Sh1 ist auch keine Rangierfahrt, sondern eine mit Sh1 zugelassene Zugfahrt
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ist das so? Das oben im Foro abgebildete Signal kann doch nur Hp0/Zs1/Zs8. Insofern ist natürlich Zs1 als "Befehlsersatz" möglich. Eine Einfahrt auf Sh1 vom Gegengleis ohne Befehl geht aber doch wohl nicht?! Da braucht es doch zumindest noch einen Befehl, oder ist das mittlerweile so windelweich?
Wieso "mittlerweile"?
Das Lichtsperrsignal am Gegengleis ist doch die alte Lösung aus den 60ern. Die niedrigen Hauptsignale mit Hp0 und Zs1 wurden erst 1974 eingeführt. Und ja, beim Sperrsignal wird Sh1 für eine Zugfahrt gegeben. Aber auf gesicherten Zughilfsfahrstraßen mit D-Weg und Flankenschutz.
Viele Grüße
Dirk
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Wieso "mittlerweile"?
Das Lichtsperrsignal am Gegengleis ist doch die alte Lösung aus den 60ern. Die niedrigen Hauptsignale mit Hp0 und Zs1 wurden erst 1974 eingeführt. Und ja, beim Sperrsignal wird Sh1 für eine Zugfahrt gegeben. Aber auf gesicherten Zughilfsfahrstraßen mit D-Weg und Flankenschutz.
Ein Lichtsperrsignal als "Einfahrsignal einer Zughilfsstraße im Gegengleis" kenne ich persönlich nicht, aber das heißt ja nichts. Aber wenn es das Ding gibt und sich dort eine echte Zughilfsstraße einstellen läßt ( intern also eine Zugstrassengruppe ), so müßte trotzdem noch ein Befehl geschrieben werden, oder nicht? Nach dem was ich bisher so dachte, ersetzt ein Sh1 niemals die Zustimmung zur Zugfahrt. Auch bei Gruppenausfahrten ist ja immer noch ein Hauptsignal am Fahrweg, auch wenn es "später" kommt.
Aber vielleicht bin ich ja im Irrtum...
Und danke für die Klarstellung, daß Hp0/Zs1 Signale erst 74 eingeführt wurden. Da brauch ich die im Modell nicht, ich bin ja 68er
Gruß
Klaus
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Nach dem was ich bisher so dachte, ersetzt ein Sh1 niemals die Zustimmung zur Zugfahrt.
Ja, das ist ein Irrtum. Das Sh1 am Gegengleis ist aber auch der einzige Fall, an der das Sh1 als Zustimmung für eine Zugfahrt zugelassen ist. Fällt auch in den Bereich "Fahrt mit besonderem Auftrag".
Gibt's bei Dir in der Nähe übrigens (noch) zwischen Trompet und Rheinhausen
Viele Grüße
Dirk
besten Dank für die Info!
Zitat
Gibt's bei Dir in der Nähe übrigens (noch) zwischen Trompet und Rheinhausen
Aha! Und das Ding steht dann in der Höhe des Einfahrsignals des Regelgleises, nehme ich mal an. Und danach kommt nochmal ein Zwerg, für das normale Rangieren vermute ich mal. Muß ich wohl mal schauen, so lange die S60 Insel da noch steht. Wenn jetzt schon Düsseldorf & Köln platt gemacht werden, wird sich das ja auch nicht mehr lange halten... oder es kehrt Vernunft ein. Aber wer es glaubt
Danke
Klaus
Das (fast immer niedrige) Ls als "Hilfseinfahrsignal" am Gegengleis gibt es eigentlich recht oft, das niedrige Esig ist eher der Exot.
Carsten
ein Zugfahrt darf nach Halt in eine Rangierfahrt übergehen,
a. wenn er am gewöhnlichen Halteplatz in Bahnhöfen,
b. vor einem Halt zeigenden Signal in Bahnhöfen,
c. vor einen Halt zeigenden Signal zum Zwecke der Einfahrt in ein Baugleis,
d. vor einenm Signal Ne 1 oder in Höhe eines Einfahr-oder Blocksignals am Gegengleis zum Zwecke er Einfahfahrt in ein Baugleis,
e. vor einer auf der freien Strecke liegenden Anschlussweiche zum Zwecke der Bedienung eine Anschlussstelle ohne Hauptsignale,
zum Halten gekommen ist.
Die einzige mit Sh1 zugelassene Weiterfahrt eine Zugfahrt welche zum Halt gekommen ist, ist beim Signalisierten Falschfahren (Zugfahrt mit besonderem Auftrag) die Einfahrt in einen Bahnof an einem Sperrsignal in Höhe des Einfahrsignals, oder aber die Einfahrt ist bereits mit Sh1 zugelassen. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt max 40Km/h.
Was die Absicherung der Stumpfgleise in München Nord Rbf Ausfahrt angeht, ist aber nicht wirklich was Weltbewegendes, kann man öfters so sehen.
Niedirge Lichtsperrsignal in Höhe des Einfahrsignals findet man überall wo Signalisiertes Falschfahren (Fahren mit besonderem Auftrag) zugelassen ist.
Niedrige Lichthauptsignale, gibt es als Einfahrsignal und als Blocksignal.
Mit freundlichen Grüßen
Tf150150
Die von Tf150150 zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
äääh - gut, ich bin etwas schlauer geworden. Anhand der Diskussion kann man erahnen warum die meisten Mobas von gar keinen bis falschen Signalisierung haben. Zu kompliziert für Laien. Ganz abgesehen davon, dass ein Moba mit vorbildwidriges Fantasiegleisplan nicht vorbildgemäß signalisiert werden kann
cheers
Norman
der Auftrag zum Fahren auf dem Gegengleis kann auch mit Befehl erteilt werden. Im Befehl steht dann ob der Tf im nächsten Bahnhof ohne Halt in den Bahnhof einfahren darf, oder ob er auf dem Gegengleis vor Signal Ne 1 / in Höhe des Esig in Km halten muss. Wenn der Tf anhalten muß, dann braucht er einen Befehl zur Weiterfahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Tf150150
Die von Tf150150 zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->
Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account
Zum Seitenanfang
© by 1zu160.net;