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THEMA: Lok beginnt im Tunnel zu brennen

THEMA: Lok beginnt im Tunnel zu brennen
Startbeitrag
B160 - 21.03.22 23:48
Hallo!

Eben auf ORF gelesen: https://salzburg.orf.at/stories/3148407/

Was mich an dem Bericht wundert: warum hält der Triebfahrzeugführer den Zug im Tunnel an? Einen Zug, der Autos befördert, in den Menschen sitzen (Tauernschleuse). Der sollte doch schaun, dass er möglichst schnell aus dem Tunnel rauskommt, oder? Zu dem Zweck gibt es doch seit einiger Zeit auch "Notbremsüberbrückung" in manchen Zügen bzw. auf manchen Strecken?

Beste Grüße

Boris

Hallo Boris,
ich fühle mich nicht qualifiziert, das Verhalten des Lokführers zu beurteilen. Du vielleicht? Wir sollten den Menschen, die in Sondersituationen Entscheidungen treffen müssen, Rückendeckung geben und sie nicht aus der Ferne ins Unrecht setzen.
Grüße, Kurt
Zitat - Antwort-Nr.: 1 | Name: KurtHarders

ich fühle mich nicht qualifiziert, das Verhalten des Lokführers zu beurteilen. Du vielleicht? Wir sollten den Menschen, die in Sondersituationen Entscheidungen treffen müssen, Rückendeckung geben und sie nicht aus der Ferne ins Unrecht setzen.



Hallo!

Die Unterstellung, ich wolle das Verhalten des Lokführers und / oder Menschen, die in Sondersituationen Entscheidungen treffen müssen, aus der Ferne ins Unrecht setzen, weise ich entschiedenst zurück. Wir sind hier ein Forum, dass sich mit dem Thema Bahn beschäftigt und ich bin regelmäßiger Bahnfahrer und einfach am Thema interessiert. Daher frage ich einfach nach, was Sache ist. Weil ich es nicht verstehe. Außer dem Link in meinem Eröffnungsbeitrag enden in diesem alle Sätze mit Fragezeichen! Für des Lesens Unkundige: Sätze, die mit ? enden, sind Fragesätze und keine Feststellungen und somit auch keine Unterstellungen!!!

Eigentlich habe ich gefragt in der Hoffnung, dass hier kundige Personen sachlich antworten, warum gleich jeder Thread in Vorwürfen an jemanden, der eine sachliche Frage stellt, ausarten muss, ist mir einfach unverständlich!!!

Mit traurigen Grüßen

Boris
Hallo,
der Tunnel ist über 8 km lang. Wer weiß, wo der Zug wohl gerade war?

Gruß
Eberhard
Hallo,

der Tf hat genau richtig gehandelt. Sollte er etwa weiterfahren bis die ganze Lok brennt und dann auch der Zug? Nachdem  er die Lok spannungslos gemacht hat, hätte er auch noch selbst bedarfsweise mit Feuerlöschern löschen können.
Was soll eine Notbremsüberbrückung bringen wenn der Tf selbst angehalten hat? Also einfach mal etwas genauer lesen...
Außerdem wird er genau nach Regelwerk gehandelt haben.

Tschüß,

Bernd
Moin,

mit dem Journalismus ist das heutzutage so eine Sache. Sehr oft wird da über etwas berichtet und bereits falsche Informationen und Formulierungen verwendet. Man kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass das wirklich stimmt, was geschrieben wurde.

Der einzige Fakt an der o.g. Situation ist, dass der Zug innerhalb des Tunnels zum Stehen kam. Wer, wie, weshalb, warum, ist etwas, über das man sich nun streiten kann…..

Jens
Hallo lieber Boris,


Deine Frage stelle ich mir auch, wir kennen das auch aus dem Strassenverkehr; Für die Feuerwehr ist ein Tunnelbrand eine sehr große Herausforderung, die nur unter Einsatz des eigenen Lebens bewältigt werden kann.

Was aber, wenn der Zugführer ausgerechnet im Tunnel den Feueralarm signalisiert bekommt ? Das interessiert mich wie Dich auch sehr.

Wie ist da zu handeln ? Ich denke, dass das in der Erfahrung des Lokführers liegt: Er weiss, es brennt. Irgendwo. Er weiss, wie lange im Tunnel noch zu fahren ist. Er kennt mit Sicherheit den Tunnel und die Strecke und entscheidet sich für eine Sofortmassnahme.

Ich bewundere den Mann für seine schnelle Entscheidung, die ich aber genau wie Du nicht verstehe und gar nicht verstehen kann, denn das ist eine eher seltenere Extremsituation, für die die Lokführer geschult sind. Auch mich interessiert es "brennend", was in einem solchen Fall zu tun ist - und genau das war Deine Frage !

Danke für Deine interessante Frage und danke für eine fachlich qualifizierte Antwort.

Und wenn ich gerade wie Du beim Fragen bin, dann würde es mich interressieren, wie die Eisenbahngesellschaften in solchen Fällen reagieren; besonders interessant ist dabei der im Zeitungsbericht erwähnte "Rettungszug". Wie muss man sich diesen Vorgang im Notfall vorstellen ? Stehen da Loks für solche Einsätze irgendwo bereit, also ähnlich wie bei einer Rettungswache ?

Wenn das so wäre, dann wäre das bestimmt auch ein sehr schönes (realistisches) Detail für unsere Anlage . . . .

Mit gespannten Grüßen

Randy




Hallo Boris,

die Notbremse bzw. auch die Notbremsüberbrückung war hier doch gar nicht beteiligt. Das wäre was anderes gewesen wenn ein Fahrgast hier den Brand entdeckt und die Notbremse im Tunnel betätig hätte. Hier hat aber der Triebfahzeugführer den Brand entdeckt und offensichtlich alles richtig gemacht. Dank moderner Technik wurde hier der Brand über die Brandmeldeanlage frühzeitig auf dem Führerstand angezeigt. Ältere Fahrzeuge hatten solche Sicherheitstechnik oft nicht.

Grüße
Markus
Moin Leute,

bitte hört mit dieser Diskussion auf. Der Tf hat den Zug angehalten und stromlos gemacht. Das hat das Ausbreiten des Brandes und somit eine Katastrophe verhindert und das ist Fakt und absolut richtig gewesen.

Ich halte es immer für äußerst problematisch, wenn man die genauen Umstände vor Ort nicht kennt und auch nicht dabeigewesen ist, solche Diskussionen zu führen und Dinge beurteilt.

Gruß
Jürgen
Hallo nochmals Boris,

für Deine Frage bin ich Dir Dankbar. Sie hat mich af eine neue Gestaltungsidee gebracht und ich weiss nun auch wie das im Notfall (zumindest in Deutschland) vorgesehen ist:

Der Tunnel-Rettungsdienst: https://www.youtube.com/watch?v=IjFD7jEbUD8

Viel Spass beim ansehen.

Grüße

Randy
Guten Morgen, hier noch der Bericht der Feuerwehr:

Brandverdacht bei der ÖBB Tauernschleuse

Am Sonntag den 20. März 2022 wurde die Freiwillige Feuerwehr Bad Gastein um 13:53 Uhr
von der LAWZ Salzburg mittels SMS, Pager und Sirene zu einem Brandverdacht ins
Anlauftal alarmiert.

Am Einsatzort eingetroffen stellte sich der Mannschaft folgende Lage dar.
In der „Taurus“ Lok der ÖBB Tauernschleuse war während der Fahrt vom Bahnhof Böckstein
zum Bahnhof Mallnitz-Obervellach im Tauerntunnel der Brandmelder im Maschinenraum der
Lok durch leichte Rauchentwicklung ausgelöst worden.

Aufgrund der Auslösung des Alarmes stoppte der Lokführer den Zug im Tunnel und schaltete
die Lok aus. Da der Zug den Scheitelpunkt des Tunnels noch nicht erreicht hatte entschloss
sich der Lokführer dazu, den Zug mit dem Rettungszug Böckstein aus den Tunnel zu ziehen.
Während sich die Einsatzkräfte am Bahnhof Böckstein auf die Ankunft des Zuges
vorbereiteten, fuhr die ÖBB Brandschutzgruppe Tauern mit dem Rettungszug bis zum
stehenden Zug in den Tunnel ein um den Zug danach Richtung Böckstein aus dem Tunnel
zu ziehen.

Als der Zug dann am Bahnsteig in Böckstein stand wurden die Lok und der Maschinenraum
von der Feuerwehr Bad Gastein mit der Wärmebildkamera kontrolliert. Dabei konnte weder
eine Rauchentwicklung noch höhere Temperaturen festgestellt werden.
Schließlich nach Befragungen durch die Polizei konnte der Zug wieder der ÖBB übergeben
werden und die Feuerwehr rückte um 15:00 Uhr wieder ins Zeughaus ein.

Die 35 Fahrgäste sowie das Personal der Tauernschleuse blieben bei dem Zwischenfall
unverletzt. Die ÖBB Tauernbahnstrecke blieb während des Einsatzes bis 14:45 Uhr gesperrt.

Im Einsatz standen:
 FF Bad Gastein mit 25 Mann, Einsatzleiter: OFK HBI Stöckl Herbert
VLFA, TLFA 3000/400 Tunnel, RLFA 2000/400 Tunnel, LFWA 800
 Polizei Bad Gastein mit 5 Mann, 2 Fahrzeuge
 Rotes Kreuz Gastein mit 5 Mann, 2 Fahrzeuge
 ÖBB Brandschutzgruppe Tauern, Rettungszug


Quelle: http://www.ff-badgastein.at/Einsaetze/ffeinsaetze.php
Zitat - Antwort-Nr.: 8 | Name: jvs1402

bitte hört mit dieser Diskussion auf.


Ich dachte hier sind wir in einem Forum wo über (auch) solche Dinge diskutiert werden kann? Ich finde die Frage sehr interessant.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

...und Dinge beurteilt.


Wo wurde hier das getan?

Grüße
Didi
Hallo Didi,

was bringt das hier? Was gibt es hier groß zu diskutieren?

Mit Dinge beurteilen meine ich, dass man versucht unbekannte Sachverhalte einzuordnen und Schlüsse daraus abzuleiten. Das Handeln des Tf wurde hier zu Beginn quasi in Frage gestellt.

Wir wissen nicht, an welcher Stelle sich der Zug im Tunnel befand, wir wissen nicht, wie weit sich der Brand überhaupt entwickelt hatte. Ich gehe einmal davon aus, dass sich in einer hochmodernen Lok Sensoren zur Brand(frühst)erkennung befinden, ähnlich einem Rechenzentrum.

All das wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass der Tf richtig gehandelt hat. Zumindest hat der Tf hat die Situation korrekt eingeordnet.

Aber man kann natürlich weiterdiskutieren, wie weit das brennende Tfz noch gekommen wäre.

Gruß
Jürgen
Hallo Randy,

auf dem Bild der in Böckstein an der Tauernschleuse stationierte Rettungszug der ÖBB.

MIt freundlichen Grüßen

Tf150150

Die von Tf150150 zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login

Vielen Dank Tf150150,

gibt es solche Rettungszüge auch als Modell ?

Hallo Randy,

suche im Forum mal nach "Tunnelrettungszug nachts in Stückselken". Da hat User "fuelcar" einen Minitrix Rettungszug mit vielen Lichtern optimiert und als Video auf YouTube gestellt.

Gruß Georg
Hallo Randy,

den Deutschen Rettungszug von DB Netz gibt es von Minitrix mit der BR 714. Österreichische Rettungszüge darüber kann ich keine Auskunft geben, da ich es nicht weiß, wobei der ÖBB Rettungszug in Landeck-Zarms und Bludenz wieder aus anderen Fahrzeugen besteht.
Vielleicht ist auch dieses Video von Interesse https://www.youtube.com/watch?v=IjFD7jEbUD8

Mit freundlichen Grüßen

Tf150150
Hallo!

Danke an Randy und Didi, Ihr habt mein Anliegen genau verstanden!

An alle anderen: schreibe ich chinesisch oder russisch? Nur weil mich ein Thema (als Modellbahner und als regelmäßiger Fahrgast der diversen Bahnen) interessiert, heisst das noch lange nicht, dass ich das Verhalten des Lokführers infrage stelle! Im Gegenteil: die anderen Berichte inkl. Lob für den Lokführer habe ich gelesen. Und dass die Notbremsüberbrückung im gegenständlichen Fall zur Anwendung kam, habe ich auch nicht behauptet.

Aber ich lese, weil mich das Thema Eisenbahn eben sehr interessiert, sehr viel zu dem Thema. Und da habe ich auch einmal gelesen, dass Züge ohne Notbremsüberbrückung bestimmte Strecken nicht befahren dürfen. Als Grund war angegeben: wenn ein Passagier im Tunnel einen Brand entdeckt und die Notbremse betätigt, soll der Triebfahrzeugführer die Möglichkeit haben, den Zug ohne Verzögerung aus dem Tunnel zu bringen.

Im gegenständlichen Fall hat er das Gegenteil gemacht und selbst den Zug im Tunnel angehalten. Das klingt nach Widerspruch. Ich habe nie bezweifelt, dass der Triebfahrzeugführer in diesem Fall entsprechend den Vorschriften gehandelt hat. Aber es wäre sehr nett, wenn die User hier, die aus beruflichen Gründen die Vorschriften kennen (müssen) - z.B. Triebfahrzeugführer, andere Interessierte und mich einwenig informieren, wie zu handeln ist und warum Züge auf gewissen Strecken eine Notbremsüberbrückung haben müssen, wenn dann doch im Tunnel angehalten wird mit eiiner Lok, bei der der Verdacht auf Brand besteht. Ganz sachlich und ohne Wertung des Verhaltens des Triebfahrzeugführers im gegenständlichen Fall.

Darf man im Forum sachlich dazulernen wollen?

Mit fragenden und irritierten Grüßen

Boris
Hallo

gibt es in Österreich Tunnel auf Altbaustrecken welche mit NBÜ-Kennzeichen (sofern diese in Österreich auch so genannt werden) ausgerüstet sind? In Deutschland dürfen auch Güterzüge ohne NBÜ, Strecken bei denen für Reisezüge NBÜ vorgeschrieben ist befahren.

Mit freundlichen Grüßen

Tf150150

Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name: Tf150150

gibt es in Österreich Tunnel auf Altbaustrecken welche mit NBÜ ausgerüstet sind? In Deutschland dürfen auch Güterzüge ohne NBÜ, Strecken bei denen für Reisezüge NBÜ vorgeschrieben ist befahren.



Hallo!

Auf welchen Strecken NBÜ vorgeschrieben ist in Österreich, weiß ich nicht, ich habe ja nur mal gelesen, dass bestimmte Züge wegen fehlender NBÜ bestimmte Strecken nicht befahren dürfen. Ob das nur für Reisezüge oder auch Personenzüge gilt, weis ich auch nicht, aber diese Frage hat sich mir noch nicht gestellt, denn wer soll in Güterzügen schon die Notbremse betätigen außer in Zügen der "Rollenden Landstraße".? Und zählen letztere als Güterzüge?

Beste Grüße

Boris
Hallo Boris,

wenn Du Deinen Ausgangsbeitrag mal selbstkritisch liest, wirst Du meine Kritik vielleicht verstehen. Wenn Du das als Fragestellung nach Fahrvorschriften gesehen hast, lese ich das so nicht heraus. Eventuell die noch die Frage, warum er anhielt. Man kann es auch als Vorwurf ansehen, den Zug nicht schnell aus dem Tunnel gefahren zu haben. Und man könnte herauslesen, dass Menschen durch das Anhalten in Gefahr gebracht wurden. Das hat nichts mit russisch oder chinesisch zu tun, sondern mit deutscher Ausdrucksweise. Jeder liest und interpretiert es dann für sich und ich weiß, wie dann solche Beiträge ins Unendliche ausgedehnt werden können. Andere haben Deinen Beitrag ja ähnlich interpretiert, wie ich.

Tf150150 hat ja bereits einen sachlichen Hinweis auf die Frage nach der Fahrvorschrift gegeben. Die NBÜ dient übrigens dazu, wenn irgendjemand drittes oder irgendein Sicherheitsmechanismus eine Notbremsung ausgelöst hat, diese zu unterdrücken. Und dafür ist ein NBÜ-Abschnitt notwendig. Auch die Wagen müssen neben dem Tfz entsprechend ausgerüstet sein.

Aber Du siehst, auch ich kann hier nur spekulieren und kann es nicht beurteilen. Ich kenne nur das Ergebis, welches zeigt, dass das Verhalten des Tf richtig war.

Gruß
Jürgen

Zitat


In Deutschland dürfen auch Güterzüge ohne NBÜ, Strecken bei denen für Reisezüge NBÜ vorgeschrieben ist befahren.



Wer bitte sollte in einem Güterzug die Notbremse ziehen? Mir fällt da jetzt irgendwie keine Konstellation ein, wie das von irgendeiner Relevanz sein könnte.

Klärt mich mal auf, was ich dieses mal wieder übersehen habe

Danke
Klaus
Ja, eben. Daher haben sie auch keine NBÜ. Sie dürfen aber trotzdem auf Strecken fahren, auf denen die NBÜ für Reisezüge vorgeschrieben ist.
Klingt für mich so, als ob man schreiben würde:

Fußgänger mit roten Mützen dürfen auch da auf Bänken sitzen wo für LKWs das Linksabbiegen verboten ist...

Genau! Beides hat nix miteinander zu tun! So wenig der Fußgänger mit dem LKW, sowenig der Güterzug mit dem Reisezug. Egal, weitermachen

Und
Zitat

gibt es in Österreich Tunnel auf Altbaustrecken welche mit NBÜ ausgerüstet sind?



verstehe ich auch nicht. NBÜ ist ja keine Ausrüstung für einen Tunnel, sondern die Anweisung in einem Tunnel die Ausrüstung des Zuges entsprechend zu bedienen/zu nutzen. Klingt irgendwie, als könne man NBÜ in einen Tunnel schrauben

Gruß
Klaus
Hallo,

ein Teil des Rettungszugs in Gastein, Böckstein besteht aus einer Containerzug Einheit ( Cargo Sprinter ) den Hr. Kahlfeld einst ins Modell umgesetzt hat.


Gruß
Gernot

Edit: 2 Cargo Sprinter Prototypen wurden schließlich 2004 an die ÖBB verkauft und dort zum Tunnelrettungssprinter X690 umgebaut.
https://www.google.com/search?q=%C3%96BB+Tunnel...;bih=475&dpr=1.5
-

Die von ST.G. zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login



Hallo!

@Jürgen (#20)!

Andere Personen und ich haben meinen Ausgangsbeitrag sehr (selbst)kritisch gelesen und verstehen die Kritik an diesem nicht. Aber für alle, die lieber persönliche statt sachliche Beiträge schreiben, formuliere ich mal anders: welche Vorschriften gibt es bei einem Brand im Tunnel? Drinnen bleiben oder so schnell wie möglich raus??? Bitte um ganz sachliche Antworten unabhängig vom Anlassfall! (War das jetzt deutlich genug?)

Zur NBÜ: ich habe bisher das, was ich dazu gelesen habe, so verstanden: die NBÜ dient dem Triebfahrzeugführer dazu, eine durch Passagiere ausgelöste Notbremsung zu überbrücken (sprich zu deaktivieren), damit ein Zug nicht an ungewollter Stelle (auf Brücken / in Tunnel / wo auch immer) zu stehen kommt. In den von mir gelesenen Beiträgen war Anhalten im Tunnel wegen / bei Brand explizit als ungewollt genannt. Daher meine Schlußfolgerung: Güterzüge haben keine Passagiere, die die Notbremse betätigen und damit eine Notbremsung auslösen könnten, ergo braucht es keine Überbrückung derselben durch irgendwen.

Theoretisch könnte es sein, dass eine Notbremsung auch von anderen Umständen ausgelöst werden könnte - ich kenne noch keine. Daher wäre es nett, wenn im Forum statt unsachlicher Kritik endlich sachliche Antworten kämen.

23 Antworten und noch keine fachliche und sachliche Auskunft ist sehr schade!

Gruß

Boris


Moin Boris,

wenn Du solch fachliche Fragen hast, ist das hier das falsche Forum. 😁😁😁😁 Solltest Du mittlerweile wissen.😁😁😁😁
Für derartige Fragen wende dich doch vertrauensvoll an DSO....👍👍👍👍 https://www.drehscheibe-online.de/foren/list.php?3

Gruß Kai
Wer hier Sarkasmus entdeckt darf ihn behalten.
Moin Boris,

wenn der Melder Alarm gibt, liegen zwischen "im Maschinenraum schmurgelt ein Kabel vor sich hin" und "die Lok brennt lichterloh" je nach Situation unterschiedliche Maßnahmen. Beurteilen kann das nur jemand, der an dem konkreten Ereignis beteiligt ist.

Gruß, Carsten
Hallo Klaus!

Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: teppichbahner

NBÜ ist ja keine Ausrüstung für einen Tunnel.


Doch, ein kleines bißchen schon. Zumindest vor und in deutschen Tunnels sind die Kilometertafeln oben und unten mit orangen Querbalken versehen. Sieht der Triebfahrzeugführer die erste Kilometertafel ohne diese Balken, muß er die Notbremsüberbrückung aufheben, damit der Zug hinter dem Tunnelausgang zum Stehen kommt.

Das ist zwar keine "technische" Ausrüstung, aber eine Ausrüstung ist es schon.

Herzliche Grüße
Elmar
Hallo Boris     #2

Du bist in einem Modellbahnforum  1 zu 160. und bei der Modellbahn gibt es sicher keine Sicherheitsvorschriften.
Beurteilen ob der Lokführer falsch oder richtig gehandelt hat ,sollte man den Fachleuten bei der ÖBB überlassen.
Es ist wie beim Fußball ,da sitzen auch die besten Trainer und Spieler am Biertisch. Ich bin ebenfalls regelmäßiger
Bahnfahrer, aber außer Ticket aus dem Automat holen und dann mit dem Zug mitfahren braucht man nicht zu können.
So wird es sicher der Mehrheit der Bahnfahrer gehen.
Grüße Jörg.
Hallo Jörg!

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Du bist in einem Modellbahnforum  1 zu 160. und bei der Modellbahn gibt es sicher keine Sicherheitsvorschriften.



Das ist schon richtig, aber es gibt hier im Forum auch (ehemalige) Triebfahrzeugführer:innen, wie, um nur zwei zu nennen, Peter (Nspurbodi) aus Österreich und Barbara aus Deutschlend und sie sind nicht die Einzigen. Von diesen, nicht nur den beiden genannten, hoffe ich halt doch auf eine fachkundige Antwort. Das wird doch wohl erlaubt sein, oder?

Wer die Antwort nicht weiß, kann doch mal die Finger stillhalten und sich mit seiner Eisenbahn beschäftigen, kann doch nicht so schwer sein.

Gruß

Boris
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Der sollte doch schaun, dass er möglichst schnell aus dem Tunnel rauskommt, oder



Deswegen meint dein verlinkter Artikel ja:

"Durch das rasche Handeln des Lokführers konnte ein Brandausbruch verhindert und die Rauchentwicklung eingedämmt werden. Der ÖBB-Mitarbeiter hat möglicherweise ein Feuerinferno verhindert, "

Aber ganz genaues werden wohl nur die Einsatzkräfte wissen.

Zurueck zur Modellbahn - wenn's da elektronisch riecht, ist sofortiges Strom aus auch besser als noch schnell den Zug aus dem Tunnel zu fahren;) Ich hab hier grad Äpfel und eine Birne vor mir:)

/Martin
Hallo Boris,

" ..Aber es wäre sehr nett, wenn die User hier, die aus beruflichen Gründen die Vorschriften kennen (müssen) - z.B. Triebfahrzeugführer, andere Interessierte und mich einwenig informieren, wie zu handeln ist..."

Vielleicht liegts daran, dass sich das fachkundige Personal zum Zeitpunkt deiner Frage (23:48 Uhr ) im Bett und später bis zu deinem Gejammer um 13:38 Uhr ganz einfach auf der Arbeit befand und keine Zeit hatte, Forumsbeiträge zu lesen oder zu schreiben????

Ich empfinde diese Vorwürfe, man würde ja im Dummen sterben gelassen ziemlich unpassend, gerade da der Thread gerade mal einen Tag alt ist. Ja, der ganze Zug hätte abbrennen können, und du hättest nicht gewusst, warum...

Mein Gott, man kann es auch mit diesen neumodischen elektronischen Medien übertreiben.,...

LG
wilfried
Hallo Boris #25,

ich habe es eben so gelesen und einige andere auch. Ich bin nicht der einzige. Und auch viele hier sind, wie ich, der Meinung, dass wir das hier nicht beurteilen können. Das war auch nur meine erste Aussage. Daher halte ich den Beitrag für wenig hilfreich.

Sachliche Antworten können nur die Beteiligten vor Ort liefern. Auch unbeteiligte Tfs können Dir vermutlich keine Auskunft geben.

Und noch ein Hinweis, ich kann nicht in der Berichterstattung erkennen, dass ein Fahrgast die Notbremse betätigte. Der Tf hat den Zug selbst abgebremst. Daher ist das Thema NBÜ hier eigentlich nicht relevant.

Und Martin hat es auf den Punkt gebracht, wenn es auf der MoBa stinkt, Strom aus .-). Je früher, desto geringer der Schaden. Das gleiche hat der Tf auch gemacht. Fraglich ist, ob es überhaupt schon ein offenes Feuer gab oder ob es nur schmorte. Und dann ist Strom aus genau die richtige Entscheidung.

Gruß
Jürgen

OK, ich sehe ein: es macht keinen Sinn, hier in diesem Forum eine sachliche Frage zu stellen, es kommen nur Beleidigungen (obw #32 "Gejammer" und andere). Sachliche Antworten kommen nicht, stattdessen wird der Thread zugemüllt mit unzutreffenden Vorwürfen und sachliche Richtigstellungen von mir, wie, dass ich keinesfalls die Richtigkeit des Verhaltens des Lokführers infrage stelle, sondern nur an Fachleute eine Frage gerichtet habe, werden ignoriert. Auch kann ich sehr ruhig warten, bis diese Fachleute antworten. Dass sie es noch nicht getan haben, wird seine Gründe haben, das habe ich auch nicht beklagt. Ich fürchte nur, dass diese bald keine Gelegenheit mehr haben werden, weil einige Trolle hier etwas zu lesen meinen, was ich so nicht geschrieben habe und meinen, den Thread vollmüllen zu müssen, bevor jemand sachlich antworten kann. Für alle, die das kleine Alphabet nicht beherrschen in GROßBUCHSTABEN: ES GEHT NICHT UM RICHTIG ODER FALSCH IM GEGENSTÄNDLICHEN FALL, SONDERN UM ALLGEMEINE REGELN: WARUM IST BEI MANCHEN ZÜGEN NOTBREMSUNTERDRÜCKUNG VORSCHRIFT, WANN WIRD IM FALLE EINES FEUERVERDACHTS IM TUNNEL ANGEHALTEN, WANN WIRD WEITERGEFAHREN???

Gruß

Boris

P.S.: Bitte nur noch sachkundige Antworten, keine persönlichen Anschuldigungen mehr, die mir nur beweisen, dass einige hier nicht lesen und verstehen können! DANKE höflichst im voraus!



Zitat - Antwort-Nr.: 33 | Name: jvs1402

Daher ist das Thema NBÜ hier eigentlich nicht relevant.


Selbstverständlich ist die Notbremsüberbrückung im konkreten Fall nicht relevant gewesen.
Ich habe die Erwähnung im Eingangsposting so aufgefasst, dass allein deren Vorhandensein ein Hinweis darauf ist dass "sofort anhalten" nicht unter allen Gegebenheiten und Situation das einzige anzuwendende Mittel ist. (Womit ich natürlich wiederum nicht sagen möchte dass es in diesem Fall nicht doch richtig war.)

Außerdem ist das Betätigen einer Notbremse durch einen Passagier und das Ansprechen eines Brandmeldealarms ja nicht dasselbe - welche Aktionen jeweils nach den gültigen Vorschriften wann gesetzt werden müssen können hier mitlesende Triebfahrzeugführer sicher besser beantworten.

Grüße
Didi

Edit: hat sich mit vorigem Beitrag überschnitten
Hallo Boris,

wieso „ Gejammer“ eine Beleidigung sein soll, kann weder ich noch der Duden erkennen.

Lies aber besser mal deinen eigenen Post am Anfang durch, da waren - auf die Vorschreiber bezogen,- genügend beleidigende Elemente.

Ach ja, und deine Tastatur klemmt…

LG
wilfried
Hallo Boris,

Deinen Ärger kann ich verstehen. Mir war hier im Forum folgendes passiert.

Wegen der Häufigkeit gleichartiger Unfälle stellte ich folgendes ein:

            Leider schon wieder:

           http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_...llision-mit-zug.html  (nicht mehr aufrufbar)
            (Ein Unfall an einem Bahnübergang)

            ...hoffentlich halten sich die bekannt berüchtigten "Experten" zurück bis die Untersuchung abgeschlossen ist...!

           Gruß
           Wolfgang

Die erste Antwort war
            #1            Carste-N - 23.04.16 22:58
            Hallo Wolfgang,

            na Hauptsache, du hattest deinen Spaß dabei, den Link hier einzustellen.

            Schöne Grüße, Carste

Auf diese perfide Unterstellung habe ich nicht geantwortet. Mir war es zuwider mich auf  dieses Niveau zu begeben.
Manchmal, so meine ich, ist es besser, solchen Kommentatoren aus dem Wege zu gehen.

Ignoranz ist eigentlich auch nicht meine Sache, aber in solch einem Falle...

Keep smiling
Wolfgang

Hallo Didi #35,

bitte erkläre mir doch den Sinn Deiner Aussage. Du kannst doch keinen direkten Zusammenhang zwischen einer NBÜ und dem Anhalten des Tf herstellen. Die NBÜ ist unter gewissen Voraussetzungen anzuwenden. Daraus kannst Du aber nicht ableiten, dass ein Tf weiterfahren muss, wenn er in eine Situation gerät, wie diese hier. Nur der Tf alleine konnte die Gefahrensituation beurteilen. Der Tunnel war, wie geschrieben, 8 km lang. Stell Dir vor, das Tf fängt nach einem km an zu schmoren. Meinst Du, Du schaffst es unter diesen Bedingungen noch 7 km zu fahren?

Wir wissen auch nicht, wie schwer das Ereignis wirklich war. Die Presse bauscht das auch gerne auf. Auch die Branderkennung wird schon sehr gut sein. Das bedeutet, sie schlägt sehr früh an und man kann Schlimmeres verhindern. Dafür ist sie gemacht.

Aber zerbrich Dir gerne weiter den Kopf, ein Unbedarfter, egal ob Tf oder nicht, wird hier keine sachliche Aufklärung liefern können. Wendet euch an die ÖBB, eventuell geben die euch Informationen. Auch Boris wird sich damit abfinden müssen.

Schwerwiegende Ereignisse werden in Deutschland durch das EBA veröffentlicht. Bestimmt gibt es das in auch Österreich, dann müsst ihr nur ein wenig warten...

Gruß & Strom aus
Jürgen

Zitat - Antwort-Nr.: 38 | Name: jvs1402

Daraus kannst Du aber nicht ableiten, dass ein Tf weiterfahren muss, wenn er in eine Situation gerät, wie diese hier.


Dass er in dieser Situation weiterfahren muss habe ich doch nirgends geschrieben - wo liest du das?

Ganz im Gegenteil: hast du auch den Teil in Klammern in #35 gesehen?
Oder, da du nach dem Sinn meiner Aussage fragst: bitte nochmals genauer lesen...

Grüße
Didi
Hallo,

@Ebse00, laut Einsatzbericht der Freiwilligen Feuerwehr Bad Gastein soll der Zug etwa in Bahnkilometer 36.8 Km im Tauerntunnel zum halten gekommen sein, die Einfahrt in den Tauerntunnel am Nordportal liegt etwa bei Bahnkilometer 34.8 Km.

@B160 in Deutschland ist die Notbremseinrichtung NBÜ dafür da, wenn ein Fahrgast im Zug die Notbremse betätigt, und der Zug sich in einem Abschnitt mit Hektometertafel welche oben und unten einen orangefarbenen Streifen haben, zum Überbrücken der Notbremse durch den Triebahrzeugführer Tf, daß der Zug nicht in einem Tunnel zum Halten kommt. Bei einer Notbremse durch einen Fahrgast müssen die Reisenden informiert werden, dass die Notbremsüberbrückung betätigt wurde, dies ist bei automatischer Durchsage nicht erforderlich. Mit erreichen der ersten Hektometertafel ohne NBÜ-Kennzeichnung muss dort dann eine Bremsung eingeleitet werden.
Züge welche eine funktionierende NBÜ benötigen, wird dies im Fahrplan bekanntgegeben. Hat ein Zug für den eine funktionierende NBÜ gefordert ist, keine funktionierende NBÜ darf der Zug bis zu dem letzten planmäßigen Halt vor dem Streckenabschnitt für den die NBÜ wirken muss fahren. Dort darf der Zug dann auf mündliche Weisung des Zugführers weiterfahren wenn im Zug für jeweils vier Wagen ein Zugbegleiter oder andere geeignete Mitarbeiter zur Verfügung stehen.

Wenn während der Fahrt ein Fahrzeug in Brand gerät oder eine Brandmeldeanlage BMA wenn vorhanden angesprochen hat, muss der Zug so schnell wie möglich unter Beachtung ggf. vorhandener NBÜ-Kennzeichen anhalten. Es soll möglichst nicht in Tunnel, an brandgefährdeten Stellen oder an Stellen wo die Hilfeleistung erschwert ist, angehalten werden.
Wenn der Zug doch im Tunnel zum Halten kommt und die Fahrtr nicht fortgesetzt werden kann, ist bei elektrischen Lokomotiven der Stromabnhemer zu senken und eventuell der Batteriehauptschalter auszuschalten. Es sollen Löschversuche mit den vorhandenen Mitteln unternommen werden. Wenn die Löschversuche nicht erfolgreich waren und der Zug geräumt werden muss, werden die Reisenden vom Zugpersonal aufgefordert unter Angabe der Richtung in welcher der Zug geräumt wird, den Zug zu verlassen. Der Fluchtweg kann auch zu einem Schutzraum oder aber einem Ausgang im Tunnel sofern vorhanden führen. Der Ablauf einer Evakuierung sollte den jeweiligen Mitarbeitern bekannt sein, und danach sollte gehandelt werden.

#18 berichtigt

Mit freundlichen Grüßen

Tf150150
Moin,

Thema in der Überschrift einfach sehr schlecht gewählt.
Zudem spekulatives Unverständnis des Eröffners, warum der Lokführer dies oder jenes hätte tun sollen/ oder es so gemacht hat wie er es tat.

Dann auf NBÜ verweisen.
Na ja...Thema blöd formuliert.
Kann passieren.

Schönen Tag miteinander
Andy





Hallo Tf150150!

Herzlichen Dank für Deine ausführliche und verständliche Erklärung in #40. Das war genau das, was ich (und ich vermute mal, Didi und Randy auch) lernen / wissen wollte(n). Danke!!! 👍👍👍

Alles Gute und bleib gesund!

Beste Grüße

Boris


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