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THEMA: Fleischmann BR64 706484 Decals fehlt

THEMA: Fleischmann BR64 706484 Decals fehlt
Startbeitrag
Henky - 14.07.22 14:25
Hallo Mobafreunde,

habe nun die Dampflok erhalten, im Moment fährt die Lok aber richtig gut.

Was mir aber auffällt, laut Beschreibung sollte Decals (Verein Historische Eisenbahn Emmental) beiliegen.

Ich habe aber nix gefunden in der Schachtel. Wie sieht denn so ein Ding aus ?

Ich persönlich würde das ja nicht kleben wollen, aber trotzdem müsste das dabei sein, falls ich mal eines Tages
die Lok verkaufen möchte, könnte ja sein, dass da jemand explizit wegen dem Decals die Lok betreiben möchte.

Herzliche Grüße

Henning

Moin Henning,

du bist nicht der Einzige, der die angekündigten Decals vermisst. Dieses wurde schon in den beiden anderen Threads zur neuen BR64 bemängelt.

Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name: Henky

(...) falls ich mal eines Tages die Lok verkaufen möchte, könnte ja sein, dass da jemand explizit wegen dem Decals die Lok betreiben möchte

ich würde da lieber nicht zuviel erwarten. Wer eine 64 mit bestimmter Nummer möchte, besorgt sich eine ältere Auflage (seinerzeit im Abverkauf für <100 EUR) und bestellt dazu die passenden Decals bei Kuswa, Nothaft und Co. So hat er sein Wunschmodell zu einem Preis, zu dem du dein Modell niemals abgeben würdest.

Gruß, Carsten
Moin Carsten,

okay, wenn du das so argumentiert, Dann lass ich das mal sein, beim Händler nach zu fragen. So, nun kann ich mich wieder ganz dem Hobby zuwenden....

Grüße

Henning
Hi in die Runde,

ich würde das nicht so auf sich beruhen lassen, zumal es ja scheinbar "in Serie" so gewollt ist...

Ich würde mir, egal, ob man die Dinger nun letztlich braucht, 'ne Viertelstunde Zeit nehmen und eine entsprechende Mail an die RoFl AG verfassen! Daß man das Modell extra deswegen erworben habe, es offensichtlich nach diversen Meldungen im Netz kein Einzelfall ist (hat die überhaupt einer bekommen?). Und man sich deswegen nicht an den Händler wende, der könne ja mangels Vorhandensein der Decals nur wandeln. Das wolle man aber nicht, sondern bestehe auf Nachlieferung der beschriebenen Decals seitens des Herstellers! Weil man sich ansonsten gezwungen sähe, weitere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies könne durchaus in der Form geschehen, daß man sich bei einem Decalhersteller solche Decals fertigen ließe, um dann der Modelleisbahn GmbH den Aufwand in Rechnung zu stellen, natürlich unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes!
Das liest sich zwar jetzt, wie "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" *g*, aber nur wenn möglichst viele genau so etwas machen, lernen sie (vielleicht...), daß es unklug ist, die Kunden zu verarxxxen!...

meint grüßend
Roland
Hallo Roland,

also, ich habe soeben direkt an Fleischmann geschickt, dann schauen wir mal, Hoffnung habe ich aber dennoch nicht.

Grüße

Henning
.....das Thema scheint wichtig. Daher gibt es da noch einen Faden 😀
Gruß Sven
Roland,
da lacht Fleischmann dich aus! Denn es gibt da, trotz das oft anderslautende Meinungen verbreitet sind, keine Rechtsbeziehung mit dir! Rechtliche Schritte sind da überhaupt nicht möglich. Die kannst du nur gegenüber dem Händler durchführen.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hallo zusammen,

mir geht es genauso, da wird eine der der Schweiz fahrende Variante angekündigt, viele Kaufen des wegen die Lok und dann lässt man die Decals einfach weg. Das ist keine feine Art.
Mal sehen was Fleischmann macht.

Viele Grüße

Georg
@#7:
Zitat

...da lacht Fleischmann dich aus! Denn es gibt da, trotz das oft anderslautende Meinungen verbreitet sind, keine Rechtsbeziehung mit dir...



Da wäre ich mir nicht so sicher! § 5 UWG "Irreführende geschäftliche Handlungen"
https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html
Das ist sehr wohl an den Hersteller gerichtet! Und so lange die Modelleisenbahn GmbH aka Fleischmann dazu kein Statement abgibt in der Form "da ist ein bedauerlicher Fehler passiert, blabla", "...senden wir Ihnen gegen Nachweis des Kaufbeleges kostenfrei zu", "erstatten wir Ihnen X/XY € vom Kaufpreis aufgrund der fehlenden Decals", gehe ich von bewußter Täuschung aus! Da war wahrscheinlich wieder einer ganz "schlau", wollte die Decals ordern, bekam aufgrund der Umstände entweder eine Preisangabe, die missfiel. Oder es wurde beschieden, die Decals seien aufgrund irgendwelcher Transferfolien-Lieferschwierigkeiten momentan nicht lieferbar, etc.. Und dachte sich dann, wer merkt das schon, das Teil ist fertig produziert, muß raus, Geld dafür rein. Anzunehmen, daß an dieser Stelle kein Modellbahner sitzt, der sich mit dem Produkt identifiziert, sondern ein schnöder Zahlenjongleur, der sich denkt, was sind schon so ein paar "Papperl", die können doch nicht so wichtig sein bei "unserer schönen Lok"...

Jedenfalls dürfte dort, wenn genug Schreiben eingehen würden, schon das Lachen im Halse stecken bleiben...

meint grüßend
Roland
Roland,
es gibt zwischen dem Endkunden und Fleischmann KEINE Geschäftsbeziehung, nur wenn man direkt in deren Onlineshop gekauft hat! Der Vertragspartner für den Endkunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist hier EINZIG der Händler wo er gekauft hat, denn Fleischmann gibt im Gegensatz zu Trix keine gesonderte Garantie. Wenn du dich auf dein rausgesuchtes Gesetz beziehen willst, musst du also den Händler verklagen und nicht Fleischmann.
Hier kann man es aber gut auch mal nachlesen, denn den Unterschied Garantie/Gewährleistung ist oft noch nicht klar. Manchmal kommt es halt auch auf kleine Feinheiten der Vertragsgestaltung an.

https://www.bmj.de/DE/Verbraucherportal/KonsumI...hrleistung_node.html


A.T.( nicht E.T. oder AT-AT)


Moin,

@#10: den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie tangiert es da meines Erachtens sowieso nicht. In diesem Fall käme bestenfalls die Gewährleistung zum Tragen...
Aber es stellt sich die Frage, ist es ein Mangel und somit, wie du zurecht schreibst, in erster Linie eine Sache zwischen VK und Käufer. Oder ist es tatsächlich eine irreführende Handlung, die Fleischmann da vollzieht? Denn dann ist nach dem Wettbewerbsgesetz tatsächlich Fleischmann als Hersteller zumindest juristisch "greifbar". Auch wenn letztlich der Käufer nur bedingt davon profitiert, falls beispielsweise die Modellbahn GmbH sich zur Nachlieferung entscheidet, um einem Bußgeld zu entgehen. Man kann also zumindest dem Hersteller "eine mitgeben", um es mal volkstümlich auszudrücken! Denn ein zu verhängendes Bußgeld dürfte den Lokverkauf dann unter Umständen zum Verlustgeschäft machen. So "lernt" dann Hersteller...

Der Händler dürfte sowieso das "ärmste Würstchen" in der Kette sein! Er kann es, so die Modelle mal bei ihm im Lager und Laden liegen, in dem Fall nur falsch machen! Da in der Regel Vorkasse beim Hersteller zu leisten ist, kann er bei Rücksendung der Charge wahrscheinlich ewig seiner Kohle hinterherrennen und muß sich eventuell noch mit der Rechtsabteilung der Modellbahnbanker herumschlagen, weil die anderer Ansicht über den Mangel sind . Verkauft er "Augen zu und durch", muß er damit rechnen, daß ihm ein Großteil der Käufer dank fehlender Decals die Bude einrennt. Und, wie du oben richtig anmerktest, einen Sachmangel geltend macht. Dann sitzt er entweder auf einem Teil zurückgegebener Loks wg. Wandelung und der Spaß mit der Modellbahn GmbH fängt eben dann an. Oder er gewährt den "aufmüpfigen" Käufern einen Nachlass, der seine ohnehin nicht üppige Marge plätten dürfte! Oder er läßt, wenn er groß genug ist, genügend Modelle verkaufen konnte, auf Eigenregei Decals produzieren, was ebenfalls seine Gewinnprozente vernichten dürfte...

Insofern würde ich als verständiger Kunde, der ja seinen vielleicht liebgewonnenen Händler behalten möchte, stets versuchen, der Modellbahn GmbH "einen zu pinnen"!

Grüße
Roland
Hallo Henning,

im anderen Faden wurde darauf hingewiesen, dass die Flm 64 nichts mit der Lok im aktuellen Zustand  beim Verein Historische Eisenbahn Emmental zu tun hat.

https://www.bahnbilder.de/bild/Deutschland~Damp...-db-des-vereins.html

Somit ist das Abziehbild auch nicht gerechtfertigt und war ein bedauerlicher Irrtum des zuständigen Marketingfritzen für Flm.....

Gruß Sven
Hallo Sven, hi in die Runde,

Zitat

...dass die Flm 64 nichts mit der Lok im aktuellen Zustand...



auch nicht im Bundesbahn - und Reichsbahnzustand, die Loknummer ist einfach komplett falsch für diese Bauausführung! Aber daran sieht man, was für Schnarchzapfen da am Werk waren... - um sich dieses Wissen anzueignen, hätte es nur kurz des Aufschlagens irgendeines der zahlreichen Publikationen über die Baureihe bedurft! Selbst das "Dampflok-Archiv" des ehemaligen EJ gibt auf nur vier Seiten schon genügend Auskunft darüber. Hätte man sich dazu durchgerungen, eine Bauartänderung mit geschweißten Wasserkästen und gebremstem Vorlauf und Nachlauf einfließen zu lassen, wäre auch der ausgerufene Preis gerechtfertigt! So bleibt allenfalls trotz der eigentlich noch immer gelungenen Ausführung ein schaler Nachgeschmack!
Auch wenn Vorläufer bei der DB oft wild getauscht wurden, ich besitze Bilder derselben Ordnnungsnummern, teils mit, teils ohne Bremsen und viele Wasserkästen, die ursprünglich genietet waren, durch geschweißte ersetzt wurden. Definitiv hatten die hohen Ordungsnummern keine genieteten Wasserkästen schon ab Auslieferung mehr! Und ab der Ordnungsnummer 511 besaßen die 64er sogar ein sogenanntes "Krauss-Helmholtz"-Gestell, das theoretisch sogar eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h erlaubt hätte. Im Modell, zumal N, weniger interessant, aber der Garant dafür, daß die "518" auch bei der DB nie laufachslos gebremst unterwegs war! Denn ein Tausch der Vorlauf- und Nachlaufgestelle mit niedrigeren Ordnungsnummern war technisch nicht möglich...

Aber man muß auch wohl ehrlicherweise eingestehen, geschätzt rund 90% der Kaufinteressenten des Modells ficht das alles wahrscheinlich gar nicht an, "eine 64er ist eine 64er, ist eine 64er"....
Und sollte es wirklich so sein, wie im Parallelthread gemutmaßt, daß der VHE seine Einwilligung nicht gegeben hätte, wäre das eher ein Bärendienst für den Verein...

meint grüßend
Roland
Roland, genau so ist es!

Meine Hauslektüre ist das Dampflokarchiv vom Transpress-Verlag - und das sagt nichts anderes! Es hat eben ein "Bissl" gedauert, bis wir es bemerkt hatten.....
Also:
Bäckt der Bäcker Schliff ist der Bäcker Schuld und nicht der Schliff, wie heute meist behauptet wird!

Gruß Sven

Hallo zusammen,

scheinbar kommt was

https://bahnorama.ch/index.php?p=home&s=news&n=2022-07-20-1658340747

Viele Grüße

Georg


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