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THEMA: Erfahrungen deutschepost shop Reklamationen
THEMA: Erfahrungen deutschepost shop Reklamationen
andy-h - 22.10.22 08:11
Hallo,
ich habe mir im Post Shop https://shop.deutschepost.de/ eine BR186 mit eingebautem Zimo Sounddecoder gekauft.
Der erste Probelauf nach Erhalt war einwandfrei, nach 2 Monaten habe ich die Zeit gefunden die Lok fertig zu programmieren, Standardsachen wie Adresse + Bremsen etc. Danach lief die Lok auch weiterhin wunderbar. Am nächsten Tag gab es jedoch sofort ein Problem: Lok blinkt in einer Fahrtrichtung nur und summt, in die andere wird nur konstant mit einer Geschwindigkeit gefahren. Kompletter Reset hat nichts gebracht. Auch verhält sich der Decoder in einer anderen Lok komplett identisch, also Kurzschluss oä ausgeschlossen.
Nun zum eigentlichen Thema: Ich will die Lok über den Händler reklamieren (Gewährleistung). Bei der Homepage finde ich nur ein Kontaktformular, keine Hotline. Auf die Anfrage im Kontaktformular vor einer Woche bis jetzt keine Reaktion.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Postshop diesbezüglich?
Evtl hängt die Bearbeitungszeit auch mit den aktuellen anderen Problemen im Hauptgeschäft zusammen.
Oder sollte ich den Decoder lieber gleich an Zimo geben, das ist ggf zielführender?
Evtl hat auch noch jemand einen Tip wie man den Decoder selbst wiederbeleben kann...
Danke
Gruß
Andreas
ich habe mir im Post Shop https://shop.deutschepost.de/ eine BR186 mit eingebautem Zimo Sounddecoder gekauft.
Der erste Probelauf nach Erhalt war einwandfrei, nach 2 Monaten habe ich die Zeit gefunden die Lok fertig zu programmieren, Standardsachen wie Adresse + Bremsen etc. Danach lief die Lok auch weiterhin wunderbar. Am nächsten Tag gab es jedoch sofort ein Problem: Lok blinkt in einer Fahrtrichtung nur und summt, in die andere wird nur konstant mit einer Geschwindigkeit gefahren. Kompletter Reset hat nichts gebracht. Auch verhält sich der Decoder in einer anderen Lok komplett identisch, also Kurzschluss oä ausgeschlossen.
Nun zum eigentlichen Thema: Ich will die Lok über den Händler reklamieren (Gewährleistung). Bei der Homepage finde ich nur ein Kontaktformular, keine Hotline. Auf die Anfrage im Kontaktformular vor einer Woche bis jetzt keine Reaktion.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Postshop diesbezüglich?
Evtl hängt die Bearbeitungszeit auch mit den aktuellen anderen Problemen im Hauptgeschäft zusammen.
Oder sollte ich den Decoder lieber gleich an Zimo geben, das ist ggf zielführender?
Evtl hat auch noch jemand einen Tip wie man den Decoder selbst wiederbeleben kann...
Danke
Gruß
Andreas
Lipper-Schwabe - 22.10.22 08:29
Moin Andreas
ich habe im Juli etwas Retour gesendet und das klappte 1A du bekommst den Betrag zurück !
Die Post sendet keine neue Lok sondern nimmt nur Zurück und Erstattet.
Du musst in deinem Konto unter Meine Bestellungen die Bestellung aussuchen und dann
unten Links auf Erstattung beantragen klicken, danach bekommst Du ein Rücksende und Retourenschein
an deine E-Mail zugesendet.
LG Heinz
ich habe im Juli etwas Retour gesendet und das klappte 1A du bekommst den Betrag zurück !
Die Post sendet keine neue Lok sondern nimmt nur Zurück und Erstattet.
Du musst in deinem Konto unter Meine Bestellungen die Bestellung aussuchen und dann
unten Links auf Erstattung beantragen klicken, danach bekommst Du ein Rücksende und Retourenschein
an deine E-Mail zugesendet.
LG Heinz
bauundbastel - 22.10.22 12:58
Moin Andreas,
ich kann die Aussagen von Heinz nur bestätigen. Hatte Probleme mit einer Post V36, die lief gar nicht. Rücksendung, neue Bestellung, paßt. Hat keine Woche gedauert.
LG Andreas
ich kann die Aussagen von Heinz nur bestätigen. Hatte Probleme mit einer Post V36, die lief gar nicht. Rücksendung, neue Bestellung, paßt. Hat keine Woche gedauert.
LG Andreas
Hallo,
frag doch einfach bei Zimo nach, ob Du den Decoder direkt einschicken kannst.
Das ist meiner Meinung nach zielführender als die Lok an die Post zurück zu schicken. Die schicken sie zum Hersteller, der schickt sie zur Service Abteilung, die bauen den Decoder aus und schicken den zu Zimo. Oder die ganze Lok wandert gleich in die Tonne, weil die ganze Behandlung zu teuer ist.
Ich gehe davon aus, dass Zimo auch daran interessiert sein könnte, was genau das Problem verursacht hat.
Grüße, Peter W
frag doch einfach bei Zimo nach, ob Du den Decoder direkt einschicken kannst.
Das ist meiner Meinung nach zielführender als die Lok an die Post zurück zu schicken. Die schicken sie zum Hersteller, der schickt sie zur Service Abteilung, die bauen den Decoder aus und schicken den zu Zimo. Oder die ganze Lok wandert gleich in die Tonne, weil die ganze Behandlung zu teuer ist.
Ich gehe davon aus, dass Zimo auch daran interessiert sein könnte, was genau das Problem verursacht hat.
Grüße, Peter W
Hallo,
danke für die Rückmeldung. Na dann wird die fehlende Antwort aktuell auf die allgemeine Situation bei der Post zurückzuführen sein.
Nur will ich eigentlich das Geld nicht zurück, da ein Ersatzkauf deutlich teurer wäre....
Gruß
Andreas
danke für die Rückmeldung. Na dann wird die fehlende Antwort aktuell auf die allgemeine Situation bei der Post zurückzuführen sein.
Nur will ich eigentlich das Geld nicht zurück, da ein Ersatzkauf deutlich teurer wäre....
Gruß
Andreas
Heute kam Nachricht von der Post:
Man will also von Gewährleistung nix wissen. Na ja ich habe mal was darauf geantwortet, schauen wir mal...
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Für Bestellungen gewähren wir ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist gilt auch für Mängelansprüche.
Da die Beauftragung dieser Ware bereits fast 3 Monate zurück liegt, können wir Ihnen auch aus Kulanz keine Erstattung einstellen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Man will also von Gewährleistung nix wissen. Na ja ich habe mal was darauf geantwortet, schauen wir mal...
Hallo Andreas,
ich hoffe, dass Du nicht zu energisch auf die Antwort der Post reagiert hast, was ich zwar verstehen könnte, was aber zugleich auch kontraproduktiv wäre.
Gemäß §§ 437, 438 BGB (ist übrigens allgemeines EU-Recht, dass im BGB konform auf nationales Recht manifestiert wurde) ist jeder Händler zu einer Gewährleistung von 24 Monate bei Neu- und 12 Monate bei Gebrauchtware gesetzlich verpflichtet. Dies schließt ausdrücklich Mängelrügen für versteckte Mängel, also Produktfehler, die nicht beim ersten in Augenscheinnehmen erkennbar sind, ein.
Die Post bzw. der Post-Shop ist von dieser gesetzlichen Regel nicht ausgeschlossen. Sollte im "Kleingedruckten" der allgemeinen Geschäftsbeingungen etwas anderes stehen, so ist dies sittenwidrig und daher nichtig, da damit gegen geltenes Recht verstoßen wird.
Mit dem entsprechenden höflichen Druck und ggf einer Androhung den Klageweg zu beschreiten, solltest Du relativ schnell zum annhembaren Ziel kommen.
Gruß aus Südmähren
Heidi
ich hoffe, dass Du nicht zu energisch auf die Antwort der Post reagiert hast, was ich zwar verstehen könnte, was aber zugleich auch kontraproduktiv wäre.
Gemäß §§ 437, 438 BGB (ist übrigens allgemeines EU-Recht, dass im BGB konform auf nationales Recht manifestiert wurde) ist jeder Händler zu einer Gewährleistung von 24 Monate bei Neu- und 12 Monate bei Gebrauchtware gesetzlich verpflichtet. Dies schließt ausdrücklich Mängelrügen für versteckte Mängel, also Produktfehler, die nicht beim ersten in Augenscheinnehmen erkennbar sind, ein.
Die Post bzw. der Post-Shop ist von dieser gesetzlichen Regel nicht ausgeschlossen. Sollte im "Kleingedruckten" der allgemeinen Geschäftsbeingungen etwas anderes stehen, so ist dies sittenwidrig und daher nichtig, da damit gegen geltenes Recht verstoßen wird.
Mit dem entsprechenden höflichen Druck und ggf einer Androhung den Klageweg zu beschreiten, solltest Du relativ schnell zum annhembaren Ziel kommen.
Gruß aus Südmähren
Heidi
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