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THEMA: ebay streicht Gebühren für private Verkäufer!
Ab 1.3. streicht ebay die Gebühren für private Verkäufer! Ich schätze mal ein Konter zur verkauften Kleinanzeigen-Sparte.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Ändert nichts, ich verkaufe weiterhin nichts mehr bei dem neuen Zahlungsverlauf.
LG ChristiaN
Dafür zahlt man dann in Zukunft die "Gebühren" ans Finanzamt.
https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1328378
Grüße aus dem südlichen Ostfriesland
Andreas
kann mir jemand den neuen Zahlungsverlauf erklären? Hab seit mind. 4 Jahren nicht verkauft dort. Danke.
polle
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
man zahlt jetzt nicht mehr direkt an den Verkäufer.
Alle Beträge gehen zuerst zu ebay zu einer Art "Treuhandkonto". Dann teile Ebay dem Verkäufer mit, daß die Zahlung eingegangen ist, und man den Artikel verschicken soll. Und erst, wenn der Käufer Ebay mitteilt, daß die Ware eingegangen ist, zahlt Ebay das Geld an den Käufer aus.
Gruß
ChristiaN
das ist ja ein Ding. Während vor kurzem die Gebühren gar auf die Versandkosten erhoben wurden, nun garnichts mehr?
Das erklärt, warum es schon länger keine Aktionen zum Einstellen mehr gab.
Wer bezahlt jetzt die Bezahlgebühren, die Paypal, Kreditkarte usw. kostet? Da das Bezahlsystem ja über ebay läuft - bei mir übrigens bislang völlig problemlos- würde das dann an ebay hängenbleiben.
Oder werden private Verkäufe jetzt wieder direkt bezahlt?
VG Nico
Sorry, aber das ist einfach Unsinn....
Wenn du natürlich eine Firma bist, die über ebay bislang als privat getarnt aufgetreten ist, dann hast du natürlich Recht.
Was ihr da schreibt ist gegensprüchig, der eine verschickt erst nach Zahlung, der andere bekommt das Geld erst nach bestätigtem Warenerhalt..
Das wird nicht funktionieren..
@ Matthias,
Das ist genau wo der Schuh drückt. Ich verkaufe immer nur einwandfrei Waren, und habe keine Lust auf Veraschung.
LG ChristiaN
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Und erst, wenn der Käufer Ebay mitteilt, daß die Ware eingegangen ist, zahlt Ebay das Geld an den Käufer aus.
Und auch das ist einfach nur falsch. Es ist kein Treuhandkonto und die Auszahlung hat nichts mit einem Versand der Ware oder einer Bestätigung des Käufers, dass alles in Ordnung ist, zu tun.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Es ist kein Treuhandkonto und die Auszahlung hat nichts mit einem Versand der Ware oder einer Bestätigung des Käufers, dass alles in Ordnung ist, zu tun.
Gruß
Eglod
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Und erst, wenn der Käufer Ebay mitteilt, daß die Ware eingegangen ist, zahlt Ebay das Geld an den Käufer aus.
Hi Christian und AT
Was ihr da schreibt ist gegensprüchig, der eine verschickt erst nach Zahlung, der andere bekommt das Geld erst nach bestätigtem Warenerhalt..
Seid ihr auf der gleichen Plattform unterwegs?
@ Matthias,
Stimmt so nicht was Christian sagt, ebay zahlt bei mir immer so nach 2-3 Tagen aus. Das Geld bekommst du dann also auch wenn du noch nicht verschickt hast! Gerade erst am Sonntag was verkauft, Auszahlung wurde sogar gestern (nach einem Tag!) schon überwiesen, verschickt habe ich aber noch nicht da 4 Tage Bearbeitungszeit!
ebay verdient sein Geld ja damit, daß sie den ganzem Umsatz der Leute immer einige Tage auf ihrem Konto haben und damit arbeiten können. Deswegen spukt in vielen Köpfen warscheinlich noch der Begriff Treuhandkonto im Kopf.
Fürs Finanzamt kann man das mit den Verkäufen aber nicht pauschalisieren, da ist jeder Verkäufer ein Einzelfall. Hauptkriterien für ein gewerbliche Tätigkeit sind da das Verkaufen von mehreren gleichen Artikeln oder die Gewinnerziehlungsabsicht. Aber wie hier schon gesagt wurde, die haben viel zu wenig Personal. Da muss man schon jemanden "Anschwärzen"...
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
ich könnte mir durchaus vorstellen dass nun "private" Verkäufer von gewerblichen vermehrt angeschwärzt werden:
Zu den unlauteren Vorteilen keine Gewährleistung geben zu müssen sowie das Versandrisiko an den Kunden abwälzen zu können kommt nun ein weiterer dazu, nämlich keine Gebühren zahlen zu müssen.
LG Didi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Hi,
ich könnte mir durchaus vorstellen dass nun "private" Verkäufer von gewerblichen vermehrt angeschwärzt werden:
Zu den unlauteren Vorteilen keine Gewährleistung geben zu müssen sowie das Versandrisiko an den Kunden abwälzen zu können kommt nun ein weiterer dazu, nämlich keine Gebühren zahlen zu müssen.
LG Didi
Das wird so kommen, ist besonders bei Lego wohl schon ein großen Thema. Das ist es oft mit der Gewinnerziehlungsabsicht von neuen versiegelten EOL Sets von privat doch sehr offensichtlich! Ich finde das auch gut so!
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
genau so ist es.
Das Geld wird von ebay 2,3 Tage nach Bezahlung überwiesen, egal ob die Ware schon verschickt ist oder nicht.
Peter
Vielleicht verschwinden dann auch wieder einige „private“ aus unseren Anzeigen..
LG Christian
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Das Geld wird von ebay 2,3 Tage nach Bezahlung überwiesen, egal ob die Ware schon verschickt ist oder nicht.
Tja, und was passiert wenn der Käufer einen Fall öffnet, die Ware wäre nicht iO?
LG ChristiaN
so wie Du es schilderst, wäre es ein elegantes "Akkreditiv"-Verfahren ("ein Akkreditiv eröffnen"), also eine der Sicherheit von Verkäufer UND Käufer dienende Leistung, für die Banken insbesondere im (riskanteren) internationalen Handel satte Provisionen einstreichen.
Kann mir kaum vorstellen, dass jemand diese letztlich doch recht verantwortungsvolle Leistung (inklusive der daraus resultierenden Haftungsfragen) für lau erbringt.
EDIT @17: DAS genau ist der Rattenschwanz, der auch mit einem Akkreditiv im "unglatten" Fall häufig verbunden ist, Die Bank muss dann vermitteln, was viel Zeit und Geld kostet.
Beste Grüße, Norrskenet
ebay ist eigentlich nicht mehr meine Welt zum verkaufen. Da waren in letzter Zeit die Gebühren extrem hoch. Auch habe ich durch Falschaussage eines Käufers einen Geldeinzug in nicht unerheblicher Summe gehabt. Ebay war nicht bereit oder in der Lage da zu helfen bzw. zu vermitteln.
Ob das jetzt besser wird wage ich zu bezweifeln, darum verkaufe ich überwiegend hier im Kleinanzeigenteil. Hier zieht mir keiner was von meinem Konto ein (wie ebay). Werde das erst mal beobachten und dann nochmal drüber nachdenken.
gruß n-bahnhermann
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Tja, und was passiert wenn der Käufer einen Fall öffnet, die Ware wäre nicht iO?
LG ChristiaN
Eine Klärung dessen kann nur auf dem normalen Rechtsweg geschehen und den muss der Käufer dann halt einschlagen. Denn, ganz wichtig, ebay selber hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun, der gilt halt nur zwischen Käufer und Verkäufer! Deswegen muss man solche Fall-Lösungen durch ebay immer gaaaaaaanz vorsichtig betrachten. Es ist daher zweifelhaft, ob die rechtlich Bestand haben dürften. Aber wenn jeder das dann einfach akzeptiert... Selber Schuld.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hatte ich doch geschrieben - oder was ist außer Wortklauberei der Unterschied zwischen "keine Gewährleistung geben zu müssen" und "Die Sachmängelhaftung muss vorher klar ersichtich vom Privatverkäufer ausgeschlossen werden"? Er kann sie eben ausschließen = er muss in diesem Fall keine geben.
Bei "Das Versandrisiko ist wieder so ein Thema, was sich nicht einfach abwälzen lässt, außer der Kunde will es ausdrücklich so, via unversicherten Versand auf eigenes Risiko" liegst du leider falsch:
Bietet der Verkäufer, z. B. für kleineren Lieferumfang, standardmäßig unversicherten Versand an, so trägt das Versandrisiko automatisch der Käufer - es ausdrücklich so gewollt zu haben ist dafür nicht erforderlich.
LG Didi
Normalerweise informiert eBay den Verkäufer über den Zahlungseingang und fordert den Verkäufer auf, die Ware zu versenden. Und man möchte eine Sendungsnummer haben. Das Geld wird aber schon auf das Konto des Verkäufers überwiesen, auch wenn er noch nicht verschickt hat.
Was die Reklamation des Käufers wg. Nicht Lieferung angeht, da hilft die Sendungsnummer. Somit kann ich den Status meiner Lieferung verfolgen. Problem dabei ist, daß in der Vergangenheit die Zusteller bei Abwesenheit des Empfängers das Paket einfach vor die Haus - oder Wohnungstuer stellen. Bei Verlust kann auch nur der Versender reklamieren.
Ich versende fast ausschließlich mit Hermes. Dort habe ich eine Sendungsnummer und auch eine Versicherung. Bisher gab es mit Hermes noch nie Probleme wg. Verlust oder Beschädigung.
Wenn der Käufer einen Schaden am Objekt geltend machen will, dann muß er das dokumentieren. Und nicht erst selbst versuchen und wenn dann das Teil endgültig tot ist, einen Ersatz verlangen. Dann kommt ein Nein vom Verkäufer.
Warten wir mal, wie es bei ebay weiter geht.
Vg
Zitat:
Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt.
Reklamieren beim Versanddienstleister muss dann halt der Käufer. Auch das geht übrigens! Der bekommt dann alle Daten von mir und muss sich halt kümmern. Das sind halt so die Bedingungen.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Zitat - Antwort-Nr.: 25 | Name: Mitropa
Wenn der Verkäufer unversicherten Versand macht, ohne dass es vorab ersichtlich ist, ist auch er dafür zuständig dass die Ware sicher ankommt. Wie gesagt der Vertrag muss erfüllt werden und dann kann er es nicht auf den Käufer so einfach abwälzen.
Ja, dann greift wohl der von dir zitierte §447(2), da er von der vereinbarten Versandart abgewichen ist und somit seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt hat.
Es ging jedoch hier um etwas anderes, nämlich den Fall dass von einem privaten Verkäufer unversicherter Versand angeboten wird:
Dann ist der Vertrag erfüllt zu dem Zeitpunkt wo er die Sache dem Versender übergibt. Geht sie verloren schuldet der Käufer trotzdem den Kaufpreis. "Außer der Kunde will es ausdrücklich so" wie von dir in #20 kommt hier nicht zum Tragen, und ist somit in dieser Pauschalität falsch.
LG Didi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Didi bei der Sachmängelhaftung klare Formulierungssache, welche für das Verständnis dann aber klar formuliert werden muss. Zwischen "Muss nicht" und "muss explizitit ausschließen" ist schon ein Unterschied, auch wenn das gleiche gemeint ist. Die Aussage "muss nicht" pauschalisiert schon sehr.
Das muss man bei ebay aber nicht extra erwähnen, wenn du als privat einstellst ist der Ausschluss im Gegensatz zu früher dann automatisch schon hinterlegt!
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
wer Angst vor eBay hat sollte dort nichts verkaufen.
wer Angst vor dem Finanzamt hat, sollte ebenfalls nicht auf eBay verkaufen.
wer Angst vor der neuen Zahlungsabwicklung hat, sollte auch nicht auf eBay verkaufen.
Die Meldungen an das zuständige Finanzamt passieren: wenn ein privater Verkäufer immer wieder Neuwaren gleicher Art anbietet, einen Verkaufsdurchsatz von mehr als 50 Artikeln po Jahr, oder einen Jahresumsatz von über 2000,-- € erwirtschaftet. Erst dann "vermutet" man eine Gewinnerzielungsabsicht eines gewerblichen Verkäufers und MUSS den Verkäufer an das Finanzamt melden. Selbst das wird in den meisten Fällen zu keiner Verfolgung führen, denn (und das kann jeder sofort nachweisen) wird hier einem Hobby gefrönt.
Natürlich könnte jeder seine Loksammlung mit mehr als 50 Loks bei eBay verkaufen, ohne das es das FA jucken würde.
Ich werde weiterhin auf eBay einstellen und freue mich, wenn es ab morgen tatsächlich keine Gebühren mehr für private Verkäufe geben sollte.... was noch zu prüfen wäre.
Gruß
Freddie
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Natürlich könnte jeder seine Loksammlung mit mehr als 50 Loks bei eBay verkaufen, ohne das es das FA jucken würde.
Hoffentlich aber keine 50 die gleichen in Neu und OVP...!
Ich halte sogar das Abmahnen durch gewerbliche Händler für die größere Gefahr als das Finanzamt selber!
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Eine Klärung dessen kann nur auf dem normalen Rechtsweg geschehen und den muss der Käufer dann halt einschlagen. Denn, ganz wichtig, ebay selber hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun, der gilt halt nur zwischen Käufer und Verkäufer! Deswegen muss man solche Fall-Lösungen durch ebay immer gaaaaaaanz vorsichtig betrachten. Es ist daher zweifelhaft, ob die rechtlich Bestand haben dürften. Aber wenn jeder das dann einfach akzeptiert... Selber Schuld.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hi,
den Rechtsweg muss nicht der Käufer, sondern der Verkäufer einschlagen wenn Ebay ihm das Geld erst wieder abzieht!
Ganz konkret?
Verschickst gute Ware, versichert, es wird geliefert, der Käufer will veraschen und öffnet ein Fall bei Ebay wegen Mangel (die er selbst verursacht hat).
So, wie geht es weiter für den Verkäufer?
LG ChristiaN
Mein Tipp: lasst einfach die Verkäufe auf eBay sein und macht das über andere Kanäle. Dann müsst Ihr Euch auch nicht so vor möglichen Repressalien fürchten.
Einziges Problem: kaum eine andfere Plattform hat den Besucherstrom wie eBay und dadurch hat man die besten Verkaufschancen. Das ist Fakt und da beißt die Maus auch keinen Faden ab.
@ Loktiger: Abmahnungen sind im privaten Bereich eher nicht der Fall. Privatmenschen dürfen und können Fehler in der Artikelbeschreibung einbauen ohne deswegen abgemahnt zu werden. Anders bei gewerblichen Anbietern, die haben etliche Pflichten zu erfüllen und fehlt da mal etwas oder ein Komma ist falsch gesetzt.... dann passiert es eben.
Gruß
Freddie
ganz deiner Meinung!
Liebe Grüße
Bernd
hatte vorhin eine Mail von ebay mit irgendwelchen Änderungen, die man beim blosen Überfliegen nicht wirklich versteht.
Keine Rede von Gebühren.
VG Nico
finde ich gut, allerdings wieder mit vielen Sternchen
https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822
Grüße
Andreas
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
.Hi,
den Rechtsweg muss nicht der Käufer, sondern der Verkäufer einschlagen wenn Ebay ihm das Geld erst wieder abzieht!
Ganz konkret?
Verschickst gute Ware, versichert, es wird geliefert, der Käufer will veraschen und öffnet ein Fall bei Ebay wegen Mangel (die er selbst verursacht hat).
So, wie geht es weiter für den Verkäufer?
Wenn das Geld erstmal auf deinem Konto ist, ist das safe. Einfach wieder was abbuchen (es wäre keine Rückbuchung!) kann eBay prinzipiell, das könnte man dann selber problemlos wieder zurückbuchen lassen denn dafür gibt's ja keine rechtliche Grundlage. Um es nochmal klarzustellen: Der Kaufvertrag besteht nur zwischen -gaaanz wichtig- KÄUFER UND VERKÄUFER! eBay ist KEIN Bestandteil, nur beim Zwischenhandel wäre es bspw so. Das heißt ganz einfach, der Käufer muss eventuelle Ansprüche ganz normal zivilrechtlich über die entsprechenden Instanzen gegen den Käufer durchsetzen. eBay ist glaube ich ja kein neues Rechtsorgan parallel zum Staat, das zivilrechtlich entscheiden darf? eBay kann höchstens vorab in einem Streitfall vermitteln, mehr nicht.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
es wird alles zurückgesetzt. 1985 konnte man die privaten Sachen auf dem Flohmärkten verkaufen. Oder über eine Zeitungsanzeige.
Heute will Ebay, das auf dem Plattform nur noch gewerblichen Verkäufer unterwegs sind.
Deshalb wurde ja Ebay- Kleinanzeigen für Privatverkäufe ins Leben gerufen. Ein Segen ist das, da 100% kostenlos ist.
Ich persönlich kaufe sehr selten bei Ebay ein.
Grüße Henning
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Wenn das Geld erstmal auf deinem Konto ist, ist das safe. Einfach wieder was abbuchen (es wäre keine Rückbuchung!) kann eBay prinzipiell, das könnte man dann selber problemlos wieder zurückbuchen lassen denn dafür gibt's ja keine rechtliche Grundlage.
Und wie genau? Wo gibt es diesen Button bei Ebay? Recht haben, und Recht erhalten sind zwei Welten. Denn wenn es den Button nicht gibt, kannst du auch nichts zurückbuchen, und wie ich schon sagte den Anwalt einschalten..
Amazon hatte mir vor drei Wochen eine Gutschrift auf meine Kreditkarte überwiesen, jetzt entschieden die anders und buchten einfach nochmal von meiner Karte ab, so einfach geht das.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
eBay ist glaube ich ja kein neues Rechtsorgan parallel zum Staat, das zivilrechtlich entscheiden darf?
Doch, sogar Gott. Solange du keinen Anwalt einschaltest machen die auf ihrer eigenen Platform was die wollen. Dein Recht musst du dann erst mit Anwalt durchsetzen wenn es dir nicht passt.
Weniger Theorie, mehr Praxis.
LG ChristiaN
"Doch, sogar Gott. Solange du keinen Anwalt einschaltest machen die auf ihrer eigenen Platform was die wollen. Dein Recht musst du dann erst mit Anwalt durchsetzen wenn es dir nicht passt."
Exact so funktioniert das in der Realität. Und das ist alles abgenickt mit der Akzeptanz des AGB Upgrades. Wir sagen ja zu dem Ganzen, aber ich lese mir das auch nicht durch. Und dann passiert es,
Gruß
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
.Und wie genau? Wo gibt es diesen Button bei Ebay? Recht haben, und Recht erhalten sind zwei Welten. Denn wenn es den Button nicht gibt, kannst du auch nichts zurückbuchen,
Was hat Zurückbuchen mit einem Button zu tun? Das lässt man dann über die eigene Bank machen.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Damit stimmt ihr deren Bedingungen bzw. AGB`s zu.
Da ihr das freiwillig gemacht habt, ist es schwer
aus dieser Nummer wieder raus zu kommen.
Oder ihr stellt den Verkauf ein.
Ich habe viel verkauft, aber sowas mach ich nicht mit.
PS: Schaut mal ins Ebay-Forum, .. interessant.
gerade eben, 23.40 Uhr, beim Öffnen der Ebay Seite poppt ein Fenster auf "ab sofort verkaufst du kostenlos... - mehr erfahren, bla, bla..."
irgendwie ist das alles unausgegoren; Ebay sagt "max. 320 Verkäufe im Monat" gelten noch als Privatverkauf, die staatlichen Abzocker der obersten Räuberbehörde sprechen von "30 Artikel im Jahr"! Heißt das jetzt, auf Ebay gelten "deren Regeln" und die melden einfach diejenigen, die unter _deren_ Grenze schwimmen, also 3840 Artikel p.A., einfach nicht an die Steuerbehörden? Weil, das sind dann ja "private Verkäufe"... - oder musst du dich dann trotzdem mit den staatlichen Raubrittern herumschlagen, nur weil du Oma's Bude aufgelöst hast?
Und, ja, das ist durchaus eine Überlegung, die mich umtreibt! Bislang habe ich jegliche Verkaufsaktivitäten seit Umstellung Ebays eingestellt. Aber das Zeugs, das "unter die Leute muss", nimmt immer mehr Platz wech *g*. Und es sind eben einfach Sachen dabei, die jenseits von Ebay keinen Kundenkreis finden! Also durchaus nicht nur Modellbahn, wo zum Beispiel wird man wirklich rare und seltene Bierfilze los? Und damit meine ich nicht ein paar "von der Abifeier 198x" übrig gebliebene Filze *lol*, da sind neue, nicht verwendete Filze aus den 20er Jahren des vorherigen Jahrhunderts dabei von Brauereien, die lange nicht mehr existieren! Und, ja es gibt dafür Sammler, bevor sie im Schrank vergammeln und die nächsten Erben sie dann entgültig entsorgen... - aber jenseits von Ebay wüßte ich keine Möglichkeit...
Oder um wieder etwas [ontopic] zu werden: ich habe beispielsweise noch immer ein Konvolut Günther Teile hier, originalverpackt und mehrfach. Nix "großartiges", beispielsweise Fenstereinsätze oder Isolatoren. Der "Ertrag", so man davon sprechen kann, hält sich also ganz klar in Grenzen. Aus früheren Verkäufen solcher Sachen weiß ich, daß so ein Tütchen im Schnitt zwischen 2 und 5 Euro erzielt. Also durchaus auch mal weniger, als sie damals [TM] im regulären Verkauf kosteten. Aber alleine das wären schon mehr als die "magischen" 30 Artikel der staatlichen Wegelagerer! Bin ich dann plötzlich gewerblich, nur weil das Finanzamt es meint? So lange hier noch immer eine gewisse Unabwägbarkeit vorherrscht, bleibe ich trotzdem lieber Ebay als VK fern! Und staple halt weiter *lol*, sollen meine Kids sich irgendwann damit rumärgern... - nur schade ist es in solchen Fällen eben um die Kollegen, die sowas vielleicht gerade heiß begehrten, weil der Markt weitgehend leergefegt scheint...
meint grüßend
Roland
Zitat - Antwort-Nr.: 25 | Name: mitropa
Geht bei unversichertem Versand nur schlecht.😉
Da irrst du! Foto vom fertigen verpackten Artikel im Umschlag mit Foto vom Einwerfen machen.
Beim Streitfall akzeptiert eBay dies als Nachweis. Der Käuferschutz erstattet dem Käufer dann den Kaufpreis und der Verkäufer behält mit diesem Nachweis den Verkaufsbetrag. Solche Fälle werden auch von den eBay-Gebühren finanziert. Ebay bittet dann darum, bitte mehr auf versicherten Versand zu gehen.
Ich versende nur unversichert bei Kleinteilen aus der Ersatzteilkiste. Aufwand= Vielfaches vom Ertrag, aber der Käufer freut sich, dass er das Teil überhaupt einzeln bekommen konnte.
dafür wäre ich auch sehr. Entweder man akzeptiert das Vorgehen von ebay oder man sucht sich eine andere Plattform. Ist leider so.
Hatte schon mehrfach den Fall, dass K unbeabsichtigt einen Fall zum Artikel geöffnet haben - k.A. wie man das schaft. eBay zieht den Betrag jedoch sofort wieder ein, entweder per Verrechnung mit den nächsten Auszahlungen oder eben direkt vom Konto. Der VK hat da keine Wahlmöglichkeit aber die Rennerei das alles aufzuklären!
Gruß, Felix B.
Zitat - Antwort-Nr.: 25 | Name: Mitropa
Geht bei unversichertem Versand nur schlecht.
Gruß, Didi
Dann musst du ein Video vom Einwurf machen, das gilt.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
irgendwie ist das alles unausgegoren; Ebay sagt "max. 320 Verkäufe im Monat" gelten noch als Privatverkauf, die staatlichen Abzocker der obersten Räuberbehörde sprechen von "30 Artikel im Jahr"
Diese Aussagen kann eigentlich weder ebay noch wird das Finanzamt das so pauschal treffen. Es gibt mit Sicherheit bei ebay Raster um etwas rauszufiltern, viel bringen wird das aber nichts. Die Grundsätze für eine gewerbliche Tätigkeit beziehen ja vor allem Kriterien wie Hintergrund und Absicht des Verkaufs mit ein. Mengen und Beträge sagen erstmal nichts aus, wenn wie gesagt der Hintergrund nicht bekannt ist. Krasses Beispiel: Ich kann mein Auto bei ebay für 100.000€ verkaufen und das ist natürlich ein Privatverkauf, aber wenn ich ein einzelnes LEGO EOL Set für 500€ verkaufe, welches ich bewusst dafür mal für 50€ eingekauft habe, ist das selbst bei dem Betrag und nur einem Artikel schon gewerblich! So sind alles immer Einzelfälle, die auch so bewertet werden, möglicherweise je nach Bearbeiter auch mal unterschiedlich!
A.T. (nicht E.T. oder A.T.)
Fehlte schwenk auf das Produkt von allen Seiten und Funktionen..
LG ChristiaN
Ich lese hier regelmäßig mit.
Aber soviel "Müll" wie zu diesem Thema geschrieben worden ist, habe ich lange nicht gelesen...
Schönen Tag noch Allen
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Mahlzeit,
Ich lese hier regelmäßig mit.
Aber soviel "Müll" wie zu diesem Thema geschrieben worden ist, habe ich lange nicht gelesen...
Schönen Tag noch Allen
Genau so ist es! Am besten das Thema schließen.
A.T. (nicht E.T. oder A.T.)
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ich lese hier regelmäßig mit.
Aber soviel "Müll" wie zu diesem Thema geschrieben worden ist, habe ich lange nicht gelesen...
Naja,
Dein Eintrag, mit den vielen Argumenten, ist sicherlich viel besser…
Ich finde die Diskussion nützlich da es viele interessiert. Wenn es dir nicht passt, frage ich mich warum du es liesst, und dann noch sowas schreibst.
LG ChristiaN
So viel, dass es müßig wäre, alles zu korrigieren....
VG
Nico
Nach mittlerweile 20 Jahren und irgendwas um 2500 Bewertungen und dementsprechend vielen Käufen oder Verkäufen komme ich persönlich auf nichtmal zwei Handvoll ebay-Geschäfte in denen meist kleinere Probleme geklärt werden mussten.
(Und auch ich habe oft den unversicherten Versand genutzt.)
Vor einem Sofortkauf oder dem Ersteigern Hirn anschalten, Artikelbeschreibung und Bilder genau anschauen, ggfs. Bewertungen und Beginn der Mitgliedschaft des Verkäufers checken.
Bei eigenen Angeboten ehrlich und gut beschreiben, möglichst hochauflösende Bilder einfügen und am Ende über die zusätzlichen Taler im Geldbeutel und den Platz im Regal freuen. Auch wenn die Verkaufserlöse aufgrund der derzeitigen Zahlungsabwicklung den Umweg über ebay nehmen.
Den Auszahlplan wählt man selbst aus. Täglich, wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder auf Abruf ist möglich.
Klar, wenn jemand "einen Fall eröffnet", dann friert ebay die Auszahlung erstmal ein bzw. würde die von zukünftigen Verkaufserlösen abziehen, bis der Fall geklärt ist. Ist mir natürlich auch schon passiert.
Gruß Marco
(der sich über die abgeschaffte hohe Provision für Privatverkäufe freut, welche man ja doch meist in die Preisvorstellung eingepreist hat und damit letztendlich versucht auf den Käufer abzuwälzen.) 😉
Mir geht es wie Marco: auch ich freue mich über die Abschaffung der Gebühren.
Gruß
Freddie - und allen Verkäufern viel Erfolg auf der weltweit größten Plattform für (auch) gebrauchte Artikel.
freue mich über die Abschaffung der eBay- Gebühren auch. Viel mehr noch: Oft habe ich mich Konvolute oder Sets nur getraut zu kaufen, weil ich mit etwas Abschlag den übrigen Kram wieder los werden konnte. Und natürlich habe ich die Provision mit eingepreist. Das wird jetzt beständig günstiger! War bisher schon teilweise günstiger durch die sporadischen Punkteaktionen. Die habe ich auch emsig genutzt, war davon aber unterm Strich eher genervt. Diese Aktionen fallen im Übrigen jetzt auch weg. Bestehende Punkteguthaben müssen bis zum 31.05. eingelöst werden, so eBay.
Bin von einigen Entwicklungen der letzten Jahre bei eBay nicht begeistert, aber von der Abschaffung der Gebühren für Private schon!
Gruß, Felix B.
Wie habt ihr das gemacht: nur Sofortkaufsangebote?
Ist die Provision auch dann noch "eingepreist" wenn, wie in meiner Erfahrung oft, dagegen mit 1€ Startpreis sogar ein höherer Erlös rumkommt?
LG Didi
Das hängt ganz stark von den Artikeln ab, die man einstellt. Wenn Artikel regelmäßig verfügbar sind, kann man mit 1 Euro starten. Einpreisen ist dann natürlich nicht möglich. Je spezieller es wird umso geringer die Wahrscheinlichkeit dass ein potenzieller Interessent grad in den 10 Tage der Auktion deinen Artikel findet. Daher habe ich zu 99% nur Sofortkaufartikel drin. Seitdem das Einstellen der Artikel für Private nix mehr kostet (es sei denn man bucht Extras), ist das SofortkaufenAngebot die verlässlicher Bank. Wenn es einer haben mag zahlt er den Preis und gut ist. Dafür bekommt er es dann auch sofort und muss nicht das Auktionaende abwarten.
Gruß, Felix B.
für mich eine gute Sache. Bisher habe ich von den 11% Verkaufsgebühr meistens 10% Ebay-Punkte bekommen, also war die Verkaufsgebühr nur 1%. Der einzige Nachteil ist, dass man die Ebay-Punkte nur bei Käufen auf Ebay einlösen kann, also keine Auszahlung.
Die Ebay-Zahlunsabwicklung ist top, Ich sehe alles auf einen Blick und transparent. Ich habe eine wöchentliche Auszahlung eingestellt und muss mich nicht jedes Mal in Paypal anmelden und das Geld aufs Bankkonto übertragen.
Jetzt geht es wahrscheinlich den ehemaligen Ebay-Kleinanzeigen an den Kragen, da mit Ebay ein viel größeres Publikum erreicht wird (DE, Europa und weltweit).
GRuß
Dieter
verfolge das Ganze auch mit großem Interesse. Ich sammel seit über 25 Jahren. Da ist schon Einiges zusammen gekommen. Auch viele Käufe und Verkäufe über Ebay. Oft wird Altes aussortiert und gegen Neuentwicklungen ersetzt. Manchmal kauf ich auch größere Posten wenn ich z.B. einen lang gesuchten Wagen suche der in einem 10er Konvolut ist. Somit werden 9 Wagen dann wieder verkauft. Es sind auch viele Modelle dabei, die quasi in Neuzustand sind da sie nur in der OVP im Vitrinenschrank standen und ich trotzdem hin und wieder aussortier.
Letztes Jahr im Oktober bekam ich eine Mitteilung von EBay das sie mein Konto von privat auf gewerblich umstellen wollen weil ich zu viele Verkäufe hab. Hab daraufhin bei Ebay angerufen und einer netten Dame erklärt dass ich das Hobby seit fast 30 Jahren habe und kein Händler bin und auch keiner werden will. Sie hat gemeint dass sie das jetzt ein halbes Jahr beobachten und dann nochmal entscheiden. Ich habe daraufhin meine Ebay Aktivitäten stark eingeschränkt, natürlich auch mit Blick aufs Finanzamt. Ich habe mit Sicherheit schon das eine oder andere Modell mit Gewinn verkauft aber auch sehr viele mit Verlust. Das weiss ich aber mittlerweile und macht mir auch nichts aus.
Aber jetzt mit dieser Aktion möchte ja Ebay auch wieder viele private Verkäufer zurückholen und dann weiss ich nicht wie schnell dann das Konto auf gewerblich umgestellt wird und wann eine Meldung ans Finanzamt geht! Und die Umsätze in unserem Hobby sind halt teilweise schon anders als wenn ich ein paar alte Hosen verkaufe.
VG Olli
Das macht ebay jetzt zwei Jahre lang bis die neue Kleinanzeigen pleite sind. Danach gibt es wieder satte Gebühren.
Also schnell verkaufen..
LG ChristiaN
Ich habe eben einen Probeballon gestartet. Verkaufen mit Festpreis und Preisvorschlag (und automatischem Akzeptieren), der bleibt jetzt 30 Tage drin und wird automatisch verlängert. Entweder es kauft jemand irgendwann oder ich habe eben auch nichts verloren.
Ich werde jetzt bevorzugt bei Ebay verkaufen, der Umgangston bei Ebay Kleinaneigen vieler Käufer ("was letzte Preis?", "5€ und weg" trotz Festpreis) und die Unverbindlichkeit ("komme auf jeden Fall" - denkste) sind bei Ebay erfreulicherweise nicht da.
Viele Grüße
Frank
Zitat
...Solange es nicht die hiesigen Kleinanzeigen abräumt ist alles Gut...
Ich denke, für N-Bahner war die Umstellung Ebays vor einiger Zeit nicht ganz so desaströs, nicht zuletzt haben wir es Ismael zu verdanken, daß es diese Kleinanzeigen mit sehr hoher Verbreitung und Frequenz gibt. Die Kleinanzeigen hier und dazu die Ebay Kleinanzeigen im Verbund sorgten eigentlich trotzdem dafür, daß Dinge ihre Abnehmer fanden. Lediglich die "Preisausreißer" wenn sich ein paar Interessenten per Auktion "bekriegten" und den Artikel in unfassbare Höhe trieben, sind da natürlich "Geschichte" ...
Aber andere Spuren haben da nicht soviel "Glück", wie wir hier. Sicher gibt es da weitaus mehr spezifische Foren mitsamt dem Markt "hintendran"; aber das ist auch gleichzeitig "die Krux". Bei vielen Foren mußt du auch angemeldet sein, oft erst einige (sinnvolle) Postings und Beteiligung zeigen, bevor die Marktrubriken freigeschalten werden. Und selbst dann ist bei weitem nicht sicher, daß dort dann auch die potentiellen Abnehmer mitlesen, die an dem Krusch interessiert wären .
Gerade für H0 ist halt Ebay (leider) noch vielfach "der Nabel der Welt"...
Neben den immer mehr zunehmenden Abzockversuchen bei Ebay Kleinanzeigen, sogar im Modellbahnbereich, hatte ich neulich erst bei Noch Zubehör, nervt auch da das zunehmende "sichere Bezahlsystem", auf das sich auch noch immer mehr einlassen...
Ich zumindest nutze die Kleinanzeigen immer gerne für regionale Käufe/Verkäufe, auch jenseits der Moba. Überregionales mit Senden/Versenden der Ware ist eigentlich eher selten... - ich denke da lag auch immer die Stärke der Kleinanzeigen, schon zu Zeiten, als das Portal noch "Kijiji" hieß und das meistfrenquentierte Portal damals war.
meint grüßend
Roland
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