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THEMA: Werkstattauftrag geht zu Märklin und dann?

THEMA: Werkstattauftrag geht zu Märklin und dann?
Startbeitrag
Marcus - 15.04.23 18:39
Hallo, ich möchte mal in die Runde Fragen für wie lange gewöhnlich Reparaturen Dauern beim Hersteller
Ich hatte mal vor Jahren eine MTX16121 die dann bei einem späteren Fahrversuch einfach nicht fahren wollte. Ich habe diese zurück an meinem Händler mit einem Werkstattauftrag geschickt und dieser, diese dann nach Märklin eingeschickt. Dieses ist im November 22 geschehen und seitdem, wenn ich bei meinem Händler über den Verbleib nachfrage, bekomme ich zur Antwort das die Firma Märklin sich nicht meldet um den Stand der Dinge zu vermelden. Kommt sowas häufiger vor, oder wäre es besser Märklin einmal direkt anzuschreiben? Finde das ganze etwas komisch deswegen Frage ich und vlt haben ja andere auch solche Erfahrungen gemacht, oder ich habe etwas Pech gehabt mit meiner Reparatur


Gruss Marcus

Hallo Marcus,


Erfahrung aus eigenem Umfeld.

In der Regel reparieren die Hersteller nicht selbst, sondern geben das an Reparaturbetriebe weiter - könnte man fast Vertragswerkstätten nennen.

Soweit ich weiß, sind die aber derzeit sehr ausgelastet. Dazu kommt noch, daß Ersatzteile auch nicht mehr so gut verfügbar sind wie zu früheren Zeiten.

Zeitrahmen m. W.:
Reparatur wenn Ersatzteile verfügbar: 6 - 9 Monate
Wenn die Ersatzteile fehlen, dauert es, bis die Teile wieder verfügbar sind: 1 - 2 Jahre.


Viele Grüße
Christian Strecker
Hallo Marcus,

Dein Händler sagt, dass Märklin sich nicht meldet ? Und Du fragst Dich ob Du da Pech gehabt hast ? Und Du glaubst das und nimmst es auch noch hin ? Und wenigstens möchtest Du eine Antwort erhalten, was wie wo Sache ist, das ist im 21. Jahrhundert durchaus zu erwarten, egal ob vom Hersteller oder vom Händler - beide haben die Zeit ja nicht weil sie neues Zeug verschleudern wollen . . .

Setze Deinem Händler ein Frist, bis wann Du die Lok (Dein Eigentum) zurückhaben möchtest. Wie er das das macht ist seine Sache. Ist die Frist ergebnislos abgelaufen, gehe zu einem Anwalt um Dein Eigentum wieder zu bekommen.

Glaub mir, das zieht !

Grüße, Randy

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Setze Deinem Händler ein Frist, bis wann Du die Lok (Dein Eigentum) zurückhaben möchtest. Wie er das das macht ist seine Sache. Ist die Frist ergebnislos abgelaufen, gehe zu einem Anwalt um Dein Eigentum wieder zu bekommen.

Glaub mir, das zieht !



Genau so muss das laufen! Am besten von Anfang an Druck machen und nach Ablauf von sagen wir 14 Tagen eine letzte Frist von nochmal 14 Tagen setzen. 4 Wochen sind für solche Sachen absolut angemessen. Daß das letztendlich ein Problem des Händlers und nicht des Herstellers ist, ist halt so. Es darf aber auf keinen Fall zum Problem des Kunden werden. Also, wer sich nicht wehrt ist selbst schuld! Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, daß Druck Wunder bewirkt, nicht nur in unserem Bereich. Wenn der Händler merkt, das er einen Kunden hat der sich mit seinen Rechten auskennt, läuft's auch oft! Eigentum wiederbekommen muss auch nicht sein, man kann wenn man will auch anschließend den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hallo,

auch eine freundliche Mail an Märklin evtl. CC an Deinen Händler mit einer Schilderung des Sachverhalts kann helfen.

Grüße, Peter W
Hallo Marcus,
Meine Erfahrungen mit Märklin.
Ich hatte im Januar ein Defekt an einer Soundlok. Nach ca. 14 Tagen bekam ich per E-Mail die Eingangsbestätigung zur Reparatur. 3 Wochen später kam unangekündigt meine reparierte Lok zurück.
Die Garantiezeit war 10 Tage überschritten. Die Reparatur erfolgte kostenlos.

Hiermit auch ein Dankeschön an Märklin.
Beste Grüße
Andreas K.
Hallo,

am besten nimmt man zwei Anwälte falls einer krank werden
sollte.

Schönen Sonntag
Hans
Naja, per se ist das schon richtig, dass man formal schriftlich mit Zustellnachweis arbeiten würde.

Ich würde, bevor ich das rechtlich eskaliere, aber erwarten, dass der Händler hier mit offeneren Karten spielt und die Korrespondenzdaten offen legt. Wenn es sich um Gewährleistungsrechte handelt, ist er sowieso der (alleinige) Ansprechpartner. Wenn die Reparatur bei Märklin nicht fruchtet, muss er eben Ersatz liefern oder du trittst vom Kaufvertrag nach Fristsetzung zurück.

Denke nicht, dass mein Berufsstand unbedingt so scharf draus ist, eine neue Akte wegen 300€ anzulegen.
Servus Marcus,

die von Dir beschriebenen Zeiträume kommen mir deutlich zu lang vor.

Im Februar hatte ich meinen VB98 zur Reparatur innerhalb der Garantiezeit eingeschickt. Kurz darauf kam die Eingangsbestätigung und im März dann die freudige Nachricht: nicht reparierbar und Artikel auch nicht mehr lieferbar, ich solle mir einen anderen gleichwertigen Artikel aus dem lieferbaren Sortiment aussuchen.
Ein Hoch auf den limitierten Einmalserienwahn!

Da Märklin nicht direkt an Endkunden zurückerstatten kann, erfolgte die Rücküberweisung über den Händler.
Glücklicherweise konnte ich im Netz dann noch einen VB98 auftreiben, hoffentlich hält der länger durch…

Grüße,
Matthias
Guten Morgen.

Also ich hatte leider kürzlich ganz andere Erfahrungen mit Mätrix.
Zuerst eine neue 151 Sound erhalten die so schlecht fuhr dass ich diese zu meinem Händler returniert habe.
Dieser hat sie eingeschickt.
Nach ca. einem Monat, Lok zurück mit der Schriftlichen Stellungnahme: Lok entspricht der Serie. Allerdings war nun die Verpackung beschädigt ( Inlay gebrochen) und Kleinteile waren abgebrochen.
Zurück zum Händler der diese ausgetauscht hat. Die Nummer 2 lief geringfügig besser aber nicht annähernd wie meine anderen Triebfahrzeuge ( sind doch über 100) auch des selben Herstellers.
Also über das Kontaktformular gefragt was ich tun könnte. Keine Antwort.
Ein zweites Mal über Kontaktformular höflich gefragt was ich tun könnte. Keine Antwort.
Das erstreckte sich über ein Jahr bis ich mich dem Modell selber angenommen habe bis es meinen Erwartungen entsprach.
Für mich ist damit einfach ein Hersteller von der Speisekarte verschwunden was Triebfahrzeuge betrifft.

MfG,

Dominique.
Hallo,

hast Du das schon einmal hier geschrieben was das Problem war und wie Du es gelöst hattest?

Grüße, Peter W
#7....und ich wollte schon empfehlen, dass drei RA noch besser sind, zumal der Streitwert die Kosten einer Grundakte bereits überschreitet, aaaaber das es einige Zehntausender schon wert ist, den Händler, die Post oder Mä zu erledigen...👉😁

Also im Ernst: Ich weiß,  dass es Händler gibt die warten bis sich eine bestimmte Menge Reklamationen angesammelt hat. Andere warten, bis der Vertreter kommt und geben die Sendung mit.
Insofern darf man schon mal fragen wo die Lok gerade ist und...siehe da, bisweilen taucht sie unrepariert wieder auf. Man sollte auch schauen, ob es ein MHI-Händler ist.

Über die Kontaktseite würde ich nicht anfragen.

Fazit:
Ich staune, dass die hier im Forum vertretenen Händler in der Sache immer in Volldeckung gehen und niemals über ihre Vorgehensweise berichten. Was ist bitteschön daran soooo geheim!?

Gruß Sven

.
Moin moin in die Runde,

ich gebe grundsätzlich nie Moba-Erzeugnisse in die Reparatur, sondern tausche entweder vor Ort in mangelfreie Ware um oder spreche Händler bzw. Hersteller/Importeur wegen Ersatzteilen an und repariere dann selbst.

Denn die europäischen After-Sales-Usancen in dieser Branche halte ich in weiten Teilen (es gibt wenige, äußerst positive Ausnahmen!) für völlig inadäquat und mit der geltenden Rechtssprechung als kaum vereinbar.

Einen wichtigen Punkt stellt für mich auch die Vermeidung des Verlust- wie auch die des häufig geschilderten Bruch-Risikos dar.

Leider verlangen einige Marken auch bei banalen, leicht beseitigbaren Mängeln trotzdem immer die Einsendung des kompletten Fahrzeugs, womit die Risiken für den Kunden und die (Handling-)Kosten für den Lieferanten maximiert werden.
Da mache ich aus dargestellten Gründen NICHT mit.

Beste Grüße, Norrskenet
Verständlich,

und ich kenne Händler, die Schad- oder Fehlerhafte Ware ohne große Umstände gegen fehlerfreie Ware umtauschen, oft auch mit dem Hinweis, es sei repariert. Die schadhafte Ware schickt man dann dem nächsten Kunden - probieren kann man´s ja mal, ist vielleicht ein Sammler, der die Lok nur in die Vitrine stellt und gar nicht bemerkt, dass sie einen Funktionsschaden hat.

Weil ich diese Geschäftspraxis nicht nur aus dem Modellbahnsektor kenne, ist bei mir schadhafte Ware die zurückgeht immer versteckt markiert,

Grüße

Randy
Guten Morgen zusammen
Danke erstmal für Euer feedback. Ich habe dem Händler nochmal eine Mail geschieben (erwarte aber da nicht viel mehr als jetzt schon). Ausserdem habe ich eine Telefon Nummer von Märklin bekommen, die ich versuchen werde einmal zu erreichen (Danke dafür). Am Ende des Tages werde ich wohl direkt an den Hersteller schicken beim nächsten mal....da der Umweg über den Händler mir in diesem Fall einfach wenig gebracht hat, wenn wie in meinem Fall leider keine Garantie mehr da ist und ich diese Lok leider erstmal gekauft und dann erstmal nicht betrieben habe (wieder etwas gelernt)

Gruss
Marcus
Hallo,

Das Problem ist dass hier eine höchstwahrscheinlich eine SMD Elektronikreparatur nötig sein wird. Diese 212 hat noch einen Lokplatinendecoder mit der bekannten SX/DCC Technik auf Basis D&H. Die aktuellen 212 haben die neue mfx Platine auf Basis mLD3. Theoretisch könnte Märklin eine mfx Platine in die ältere 212 einbauen. Allerdings sind dann die technischen Spezifikationen nicht mehr Original. Falls der Kunde unbedingt SX fahren möchte, hat er dann die A Karte gezogen.

Es wäre besser gewesen, Du hättest hier vorher gefragt, statt das über den Händler abzuwickeln da Händler das nicht können und ob der Service in GP das kann ist fraglich. Bekannt sind die dafür, dass die dann mit "kann nicht repariert werden" kommen weil sie und ihre Vertragsbetriebe nur Teile tauschen aber fast keine Elektronik reparieren können. Leider gibt Märklin keine Werksdecoder als Ersatzteil ab, und das ET Lager sowie das Service Lager sind anscheinend getrennte Einheiten, somit weiß eigentlich niemand ob die im Service irgendwelche Teile vorhalten.

Ich denke es bleibt spannend, wie es in dem Fall weiter geht.

Grüße, Peter W
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es wäre besser gewesen, Du hättest hier vorher gefragt, statt das über den Händler abzuwickeln da Händler das nicht können und ob der Service in GP das kann ist fraglich.


Über den Verkäufer reklamieren ist immer besser, da eine direkte Reparatur beim Hersteller ohne Einbindung des Verkäufers nicht als Reparaturversuch im Rahmen der Gewährleistung zählt!
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
....nein, der direkte Weg zu Märklin ist dann erforderlich, wenn gar keine im Volksmund sogenannte "Garantie" mehr vorliegt. Das ist auf jedem Beipackzettel genau so beschrieben!

Wie Marcus schreibt, ist das hier der Fall.
Übrigens, wer Zeit hat (es ist ein Hobby!!!), kann ja auch auf Herrn Ballsieper bei einer der vielen Messen direkt zugehen und die weitere Vorgehensweise direkt besprechen. Ich habe ihn jedenfalls als freundlichen und kompetenten Ansprechpartner kennengelernt...

Gruß Sven
Hallo,

außerhalb der Garantie kann jeder beliebige Händler oder Fachwerkstatt beauftragt werden. Wenn die das nicht schaffen bleibt ihnen nur der Weg zum Hersteller oder ggf. einem Elektronik Instandsetzer.

Wie auch immer, das wäre ein Fall für Ho Maile gewesen.

Grüße, Peter W
Hallo zusammen

hier nun ein update meiner Geschichte. Der Händler schrieb mir zurück das meine Lok versehentlich falsch zurück geschickt wurde von Märklin und wohl in den nächsten Tagen bei Ihm dann eintreffen soll. Ich schliesse daraus das diese Lok dann auch repariert wurde ........dieses ganze wurde ohne mit dem Anwalt zu drohen geregelt....vlt lesen die ja hier auch mit

Gruss
Marcus
Hallo zusammen,
heute mal ein neuer Lagebericht.
Nach erneuten Versuch per mail eine Antwort zubekommen hieß es ja noch das meine Lok wohl falsch verschickt wurde aber bald beim Händler wieder sein sollte
17.4 2023 Die Lok wurde von Märklin an die falsche Adresse verschickt und wir warten nun darauf, die Lok zu erhalten.
28.4 2023 wir sind bemüht die Lok ausfindig zu machen bzw endlich zu erhalten. Leider stockt es aktuell wegen fehlender Rückmeldungen
3.5.2023 wir müssen Stand heute von einem Verlust der Sendung durch Märklin ausgehen. Daher müssten wir die Rückerstattung prüfen. Leider habe ich in Ihrer Kundenhistorie den Kauf gar nicht gefunden?! Bitte Rechnung mit Wertnachweis zusenden.
Das ist doch jetzt ein Scherz oder nicht...Die Lok ist nachweislich beim Händler eingegangen und muss ich Rechnungen von 10 Jahre aufbewahren?

Bin jetzt echt etwas frustriert und wirklich am überlegen was die richtigen Schritte nun sind


Gruss Marcus
Marcus,
hier kann der Paketdienst mit im Boot sein und da braucht's bei Verlust halt immer einen Wertnachweis.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Also wenn ich keine Rechnung habe, schreibe ich meinen Verlust einfach dann mal so ab? Ich fine die Art und Weise von meinem Händler schon sehr merkwürdig, mal ganz davon abgesehen ob ich die Lok da gekauft habe oder nicht. Er verschickt, oder Märklin verschickt Ware denn meine Ware ist ja beim Händler eingegangen nachweislich
Gruss
Marcus
Hallo,

Du kannst Wert der Lok doch hier ermitteln:
https://www.spurweite-n.de/ncontent/ndb/ndb-art...w=11&MaxCount=79

Grüße, Peter W.
Fall für die Rechtsschutz-Versicherung.

Viel Glück - ehrlich gemeint!

Grüße
Daniel
Moin Marcus,

schreibe Märklin direkt an unter Schilderung der angeblichen Sachlage; vielleicht sogar ein paar Euro "opfern" aus Prinzip und das Anschreiben durch einen RA aufsetzen und versenden lassen. Ich kann mir vorstellen, daß Märklin darauf durchaus reagiert...

Meine Vermutung ist nämlich, daß die Lok nie zu Märklin gegangen ist! Diverse Szenarios kann ich mir durchaus vorstellen: entweder ist die Lok schon beim Händler "versaubeutelt" worden, irgendwie abhanden gekommen. Und jetzt wird fleißig an einer Legende gebastelt als Ausrede. Oder die Lok wurde, auch schon beim Händler, durch unsachgemäße Behandlung beschädigt/zerstört und man versucht, die o.a. Legende zu basteln, um sich vor der Verantwortung zu drücken. Auch schon erlebt, falls der FH auch eine Gebrauchtabteilung hat: die Lok wurde aus Versehen an einen anderen Kunden weiterverkauft, weil nicht ordnungsgemäß eingelagert, falscher Ort im Regal, unwissender Angestellter und Cheffe ist außer Haus. Kunde sieht das Modell stehen und begehrt es, Angestellter geht von der Annahme aus, es handele sich um Gebrauchtware und verkauft selbige...
An ein weiteres Szenario mag ich erst gar nicht denken; das Modell weckte Begehrlichkeiten beim Händler selbst oder einem guten Bekannten dessen, vielleicht jahrelang guter Stammkunde und Stammtischbruder; "ey, das Teil hat ja ein gutes Gehäuse, das meinige ist doch gesplittert...".
Wie anfangs geschrieben, keine Unterstellung, nur alle möglichen Szenarien, die alle "schon mal da waren", Klarheit ob sich dergleichen ereignet hat oder ob da wirklich auf dem (Rück-)Versandweg geschludert wurde, darüber kann sicher Märklin erschöpfend Auskunft geben! Und wenn die sich keiner Schuld bewußt sind, werden sie entsprechend reagieren, schon weil sie sicher auch daran interessiert sind, keinen Kunden zu vergrämen...

meint grüßend
Roland
Hallo,

beim Versand von Märklin an den Händler ist das Paket verloren gegangen? Dann ist doch Märklin in der Pflicht den Wert dem Paketdienstleister nachzuweisen und sich darum zu kümmern. Die haben doch einen Vertrag mit denen. Du hast m.M.n. nur einen Anspruch dem Händler gegenüber. Den kannst du geltend machen. Einfach einen Preis aus dem Internet ermitteln z.B. wie in #23 und einfordern.

Viele Grüße
Georg
Ich wüsch dir erstmal viel Glück. Kann man immer gebrauchen. Sowas kostet Nerven.

Der Händler hat bis vor kurzem ja noch gesagt dass ER genau DEINE Lok hatte. Wenn er die jetzt nicht mehr hat (warum auch immer) und nicht mehr auftreiben kann, dann gehts nur noch darum wie viel Wert das jetzt darstellt. Ob du noch eine alte Rechnung hast ist für den heutigen Wert nur hilfreich aber nicht erforderlich. Und wie von ELNA5  ist auch das hier keine Rechtsberatung sondern nur was mir mein Verstand so sagt.

Grüße,
Harald.
Ich sage nur Augen auf bei der Wahl des Händlers.

im Fall der Reparatur muss es doch Schriftverkehr geben. So mache ich es jedenfalls. Meine Händler schicken mir dann einen Retourenauftrag oder eine Bitte, die Ware zu schicken. Ferner hat man eine Versandbescheinigung des Paketdienstleisters. Damit ist der Vorgang dokumentiert.

Danach befindet sich die Ware zur Reparatur beim Händler. Ob er selbst repariert oder die Lok zum Hersteller einschickt, obliegt ihm. Und der Händler ist auch dafür verantwortlich, die reparierte Ware an den Kunden zurückzusenden. Er haftet, wenn er die Ware nicht an den Kunden zurücksenden kann. Er kann sich dann im Weiteren an den Hersteller wenden und ebenfalls Schadensersatz von ihm verlangen, um sich den Verlust erstatten zu lassen.

Wenn also die formalen Bedingungen erfüllt sind, den Händler auffordern, die reparierte Ware in einer gesetzten Frist zurückzusenden. Wenn er das nicht kann, muss er Schadenersatz leisten. Es muss doch auch beim Händler dokumentiert sein, wann und zu welchem Preis er die Lok verkauft hat. Auch Händler müssen diese Unterlagen aufbewahren.

Jetzt kommt es auf die Einsicht des Händlers an. Ein guter Händler leistet Ersatz. Ansonsten wird das zum juristischen Tauziehen.

Ich wünsche jedenfalls viel Glück.

Gruß
Jürgen

Hallo,

welche Händler? Es gibt bei uns
keinen mehr in der Nähe (PLZ 68/69.

L.G.Hans
Hallo zusammen

Ja um es vorweg zu nehmen es gibt einen Reparaturauftrag und auch eine Auftragsnummer mit dem Händler welcher DM Toys ist. Wie gesagt die Lok fuhr nicht und sollte bei DM Toys zur Reparatur, da ich diese dort aus Übersee vor Jahren gekauft hatte. Die Lok ist auch beim Händler eingegangen, was ich auch schriftlich nachgefragt habe und auch bestätigt bekommen habe.
Für mich ein Unding da ich Wochenlang hingehalten werde und dann mal eben den Verlust mitgeteilt bekommen habe und es scheint wirklich so dass ich hier mir einen Anwalt nehmen muss, was ein Witz ist……………Wie gesagt das ist stand der Dinge

Gruss Marcus
Hallo Marcus,

noch eine Rückfrage zum Thema und auf der Basis vielleicht ein Tipp für Dich:
Wann genau hast Du die Lok dort gekauft? Hast Du noch Mails mit einer Bestellbestätigung o.ä., in denen sich das Kaufdatum rekonstruieren lässt?
Nach der GoBD (früher GoBS und GDPdU) müssen steuerlich relevante Unterlagen (z.B. Rechnungen) bei Firmen min. 10 Jahre, gerechnet ab dem Abschluss des Geschäftsvorfalls, aufbewahrt werden.
Wenn das Kaufdatum also weniger als 10 Jahre zurückliegt, muss der Händler die Rechnung noch haben, egal ob elektronisch oder auf Papier.

Vielleicht hilft Dir das irgendwie weiter.

Grüße
Daniel
Hallo nochmal
es handelt sich um eine Minitrix 16121, die glaube ich so um 2013 auf dem Markt kam, wenn die DatenBank stimmt. Ich warte einmal noch ab ob bei DM Toys soch noch etwas rührt, da ich hoffe eine für mich vernünftige Lösung zu finden, denn ich möchte die Lok und nicht das Geld
Ich werde aber auch noch einmal Märklin kontaktieren, da ich die Geschichte so wie diese gelaufen ist auch nicht so recht traue....schade eigentlich

Gruss
Marcus
Hallo,

laut diesem Eintrag soll das Erscheinungsdatum im Q1/2015 gelegen haben. Vielleicht gibt es einen Neuheitenthread aus 2015.
https://www.modellbahn-fokus.de/product/N/Minit...0-0-1-0-0/index.html

Am 12.12.2014 wurde ein Vorbestellpreis von EUR 186,33 hier im Forum gepostet:
https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=817413#aw38

Am 12.04.2016 hat Ingo vom Harburger Lokschuppen die Auslieferung der 16121 gemeldet und schreibt dazu, dass ein paar wenige Stücke schon in 2015 ausgeliefert worden waren:
https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=920599


Fazit: Diese Lok wurde frühestens 2015, in größeren Stückzahlen 2016 ausgeliefert. Also ist es erst 7 Jahre her.

Grüße, Peter W.

Hier ist gerade eine auf Ebay von einem Händler https://www.ebay.de/itm/394582834802?hash=item...tkp%3ABk9SR4b88K79YQ
Hallo Marcus,

das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Dies ist auch mein Händler und ich habe bisher Reparaturen bzw. gleich Ersatzlieferungen innerhalb von zwei Tagen bekommen. Und die schicken Dir auch einen Retourenschein, auf dem Du alles eintragen musst. Und über Deinen Account kannst Du sämtliche Bestellungen einsehen.

Wie gesagt, ich kann bezüglich von Reparaturen nur Bestes berichten.

Gruß
Jürgen

@Peter W: laut Datenbank 2013

Ich möchte meine Lok haben, oder eine Ersatzlok und keinen Wertausgleich am Ende, den ich eh fraglich finde, aber egal

Jürgen, ich hatte bis jetzt auch nicht solche Probleme, aber leider hätte man schon viel eher etwas sagen können und nicht hinhalten in meinen Augen....Was wäre passiert wenn ich nicht nachgefragt hätte?
Gruss
Marcus
Hallo Marcus,

hast Du mal gefragt, wie ihr euch einigen könnt? Wenn Deine Lok verschwunden ist, warum auch immer, wird es nicht möglich sein sie an Dich zurückzuschicken. Damit musst Du Dich wohl abfinden, sie ist weg.

Das ist jetzt dumm gelaufen, ist aber nicht mehr korrigierbar. So etwas kann immer mal passieren.

Ich würde anfragen, wie ihr die Kuh vom Eis bekommt.

Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen

genauso sehe ich es auch und werde am Montag mal ein Gespräch suchen

Wie gesagt ich hätte ja nicht im Eingang meines Starts daran gedacht und wollte nur mal fragen wie lange eine Reparatur dauern kann.......

Gruss
Marcus
Hallo Marcus,

dann viel Erfolg. Die Jungs sind eigentlich sehr umgänglich.

Gruß
Jürgen
Hallo zusammen
es hat sich alles geklärt und ein Ersatz ist auch schon geliefert worden. Ich muss auch hier noch enmal den Kundenservice von Märklin loben die wirklich geholfen haben mit Rat und Tat und auch sehr viel Licht :-.)
Demnächst schicke ich sowas zum Hersteller.....

LG Marcus
Hallo

Ich hatte gerade ein Reparaturauftrag an Märklin (Minitrix S3/6). Diese Tage, nach etwa 2 Monate ist zuerst die Rechnung und danach das Produkt repariert und gewartet bei mir eingetroffen. Dies via EU-Grenze.

Mit anderen Worten, Reparaturservice hat funktioniert.

Gruss
Robert
Hallo Marcus,

sehr schön. Ende gut, alles gut.

Gruß
Jürgen


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