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THEMA: Impuls mit Schadsoftware ab Werk

THEMA: Impuls mit Schadsoftware ab Werk
Startbeitrag
haba - 06.12.23 21:10
https://zaufanatrzeciastrona.pl/post/o-trzech-t...a-nawet-30-pociagow/

Lest euch das durch (gibt ja gute Übersetzungsprogramme heutzutage), ist schon ein Krimi, und lasst euch die Folgen auf der Zunge zergehen, vor allem wenn das nicht aufgeflogen wäre.

Intressant auch ob das unter den Teppich gekehrt wird.

Grüße,
Harald.

Das ist tatsächlich hochinteressant!  Das ist so unglaublich, aber aufgrund dem Detailreichtum und Härte der Anschuldigungen gehe ich mal davon aus, dass das doch so wahr ist...

Krimi und unglaubliche Unverschämtheit sind milde ausgedrückt. Diesel-Abschaltvorichtungen sind ein feuchter Furz dagegen. Da gab es zumindest technische Gründe (Motorleistung) oder man dachte zumindest im Sinne des Kunden zu handeln (weniger AUS32-Verbrauch).

Lustig auch, wie dilletantisch und dumm der Hersteller diese Software an mancher Stelle offenbar umgesetzt hat. Wenn Eine ganze Serie von Zügen nach einer Wartung in einer fremden Werkstatt den Dienst versagen, obwohl sie technisch vollkommen in Ordnung sind, muss das doch auffallen!

Die offizielle Reaktion der Eisenbahnbehörde wundert mich übrigens nicht. Wäre in D nicht anders (persönliche Erfahrung aus der Arbeit). Soweit ich das sehe, war da auch keine Gefährdung des Bahnverkehrs (Wenn "Ausfall" einer wenig wichtigen Komponente im Zug oder der Zug nach dem Service in einer fremden Werkstatt den Dienst versagt ist das noch nicht gefährlich). Die Zulassung des Zuges bleibt dann unberührt. Und viel mehr interessiert die Eisenbahnbehörde nicht. Dazu kommen: Die Behörde kann sagen, bei der Zulassung nichts falsch gemacht zu haben und hat jetzt keine zusätzliche Arbeit mit dem Thema.

Wer hier zivilrechtlich klagen muss, sind der Betreiber und der Reparaturbetrieb. Und zwar auf Schadenersatz.
Die Staatsanwaltschaft sollte auch aktiv werden. Derartige Software wäre wohl mindestens Betrug.
Denkbar wäre vielleicht noch "Wettbewerbsverzerrung". In D macht das das Bundeskartellamt. Keine Ahnung, wie das in Polen läuft. Der Rechtsweg ist sowieso immer zäh und eins weiß ich auch aus Erfahrung: Polnische Behörden können "schwierig" sein. Je nachdem, wo ihnen gerade politisch der Arsch hin hängt.

Was passieren könnte: Potentielle Kunden werden von diesem Gebahren abgeschreckt und der Hersteller geht pleite. Schade um die Mitarbeiter und die Wirtschaftsleistung, die in dem Unternehmen steckt. Das alles, weil ein paar wenige im Unternehmen mit unlauteren Methoden mehr Geld sicher wollten.

Gruß
Andi
Hier der Link zur englischen Übersetzung, die ziemlich genau dem polnischen Wortlaut entsprechen soll. Sagte mir eine third party.
Sehr spannende Geschichte und Dank der allgegenwärtigen Korruption im Beschaffungssystem, ist niemand an einer Aufklärung wirklich interessiert.

https://badcyber.com/dieselgate-but-for-trains-...ht-hardware-hacking/

Gruß Rolf
Unglaublich, danke fürs Teilen.
Klingt wie die Nachfüllverhinderungssoftware im Tintenstrahldrucker, jetzt halt Mal auf Industrieniveau.

Kann man nur hoffen, dass die Zivilklage  etwas bringt!

Geplante Obsoloszenz ist ja schon lange ein Thema und Ursache für rund die Hälfte des Elektroschrotts. Dagegen macht scheinbar keiner was.

Gruß
Klaus

Guten Tag in die Runde,
Hier von "Schadsoftware" ("Malware") im eigentliche Sinn zu sprechen, ist wohl nicht ganz richtig.... Es handelt sich hier offensichtlich um voellig unzureichende Software auf Seiten des Service Unternehmens - Software, die schlicht und einfach nicht den Service- und damit vertraglichen Anforderungen des Auftraggebers gerecht wird.

Ich habe jahrelang das bisweilen zweifelhafte "Vergenuegen" gehabt mich mit solchen Sachen aus technischer als auch IT und vertraglicher Seite auseinander setzen zu duerfen - sowohl aus der Sicht des Auftraggebers als auch des Service Providers und fuer beide Seiten zufrieden stellen de Loesungen darstellen.

In fast allen Faelle stellt sich sehr schnell heraus dass
1) sich weder Auftraggeber noch Service Provider um die nuanzierten aber wesentlichen Feinheiten der Anforderungen im Klaren waren. Juristen haben einen Service Vertrag in ihrer Sprache und nach ihren Vorstellungen formuliert ohne dabei Technik oder IT zu konsultieren
2) ITler - oft 3rd party providers - haben software nach Ihrem Verstaendnis der technischen und vertraglicher Anforderungen - wiederum ohne staendige konsultstion durch Technik und Vertrag
3) bevor komplexe Service software ueberhaupt zur Anwendung kommt, wurde dieselbe nicht von allen Beteiligen - Techniker, Juristen und ITler von beiden Seiten auf "Herz und Nieren" getestet, einschliesslich 'negativ tests'.
4) die 'Buchhalter' auf beiden Seiten haben auf Schnelle Vertragsabschluss gedraengt ohne dabei Zeit und Kosten fuer ausgiebiges Testen beruecksichtigt zu haben
5) oft waren fuer die einzelnen sehr wichtige Schritte, die zur erfolgreichen technischen und somit vertraglichen Inkraft-treten des Service Vertrages ueberhaupt nicht oder nur sehr mangelhaft definiert.

Kurzum - mangelnde Kommunikation und mangeldes Verstaendnis - oft einfach nur Unwillen zum "verstehen wollen" fuehren dann zu software die schlichtweg nicht "funktionieren" kann aber keine "Schadsoftware" im eigentliche Sinn ist.

Oft genug fuehrte die Aufdeckung und Darstellung solche Missstaende zu entweder revidierten Vertraege und korrigierte software und damit revidierten Prizess-Ablaeufe. Nicht selten wurde aber auch alles Gewesene annulliert und noch einmal voellig neu gestartet unter Beruecksuchtigung der neuen Untersuchungsergebnisse.

Angesichts der klaren Versaeumnisse und krassen Fehler auf beiden Seiten einigten sich Auftraggeber und Service Provider haeufig aussergerichtlich.

Gruesse
FreddieW





Freddie, wenn in Zukunft sich mal dein Auto abstellt weil du nicht oft genug Geld zu der richtigen Vertragswerkstätte getragen hast oder dein bPhone nur mehr den Notruf zulässt bis du wieder mit dem bOS gesynct hast, dann wünsche ich dir dass du eine gute außergerichtliche Vereinbarung mit dem Hersteller findest.

Die Software von der hier gesprochen wird, also die den Zug sabotiert hat wenn er bei der Konkurrenz gewartet wird, die kommt vom Hersteller des Zugs.

Grüße,
Harald.
Hallo,

ein mir gut bekannter Servicetechniker hat mir mal erzählt, dass bei manchen Tintenstrahldrucker ein Vlies eingebaut sei, welches die Tinte bei der Düsenreinigung aufnimmt. Vlies voll - Drucker kaputt.

Habe mir dann einen Laserdrucker gekauft. Billiger beim Verbrauchsmaterial und läuft schon sehr lange ohne Störung.

Schöne Grüße aus Hildesheim
Ulrich Analogfahrer  

PS: Kaufe mir auch kein Notebook mehr, bei dem das Gehäuse sich nicht öffnen lässt und der Akku fest eingeklebt und angelötet ist. Akkulebenszeit verbei - Notebook-Totalschaden? Ökologisch ist das wohl auch nicht. Gegen manche Auswüchse des globalisierten Turbo-Kapitalismus sollten wir uns als aufgeklärte Verbraucher wehren.


  
Harald,
Das spielt garkeine grosse Rolle ob die "Schadsoftware" vom Hersteller kommt (vom Hersteller selber entwickelt oder 3rd party d h zugekauft und modifiziert?) oder nicht.

Das Problem ist und bleibt meistens das Gleiche: mangelnde Definitionen / Klarheiten, Kommunikation, Verstaendnis und entsprechende Teste als Bedingung des Kaufs bzw Vertrags zwischen allen Beteiligen auf allen Ebenen.

Das VW Diesel-Gate war im Grunde genommen aehnlich gelagert: Ingenieure, verliebt in die Technik, sahen die Moeglichkeiten Emissionen zu druecken. Ob das legal oder mit den definierten Prozessen (TUV) verinbar war, war uninteressant. Es war eine technische Herausforderung.

Ob das auf hoeherer bzw hoechster Ebene abgesegnet wurde oder von dort der Auftrag kam, ist ja bis heute "nebelig".

Aber auch das war, im klassischen IT Sinn, keine "Schadsoftware" = keine "Malware", die bewusst ein System von Innen oder aussen zerstört und / oder im Sinn eines Malware Entwicklers ein System zielgerichtet fuer eigene Zwecke manipuliert bis hin zur Unbrauchbarkeit.

Gerade in Deutschland ist der Komplex VW zu dem auch noch sehr politisch ueber laden und die Gesetzgebung z T windelweich oder zumindest sehr interpretierbar.

Typischerweise, weil die juristisch Sachlage klar und einfach definiert war und ist, hat VW ohne groesseres juristisches TamTam in USA Milliarden an Entschaedigung an die betroffenen VW Diesel Besitzer gezahlt....

Gruesse
FreddieW





Moijn,

Zitat

Hier von "Schadsoftware" ("Malware") im eigentliche Sinn zu sprechen, ist wohl nicht ganz richtig.... Es handelt sich hier offensichtlich um voellig unzureichende Software auf Seiten des Service Unternehmens - Software, die schlicht und einfach nicht den Service- und damit vertraglichen Anforderungen des Auftraggebers gerecht wird.



Wenn eine Software gezielt die GPS Daten auswertet um nach 10 tagen Aufenthalt an einem "nicht erwünschten Ort" den Zug komplett lahm legt, dann ist das ganz offenbar Schadsoftware. Denn es wird dem Kunden ein massiver Schaden zugefügt, absichtlich und mit dem einzigen Hintergrund, fremde Dienstleister zu sabotieren. Was bitte ist daran keine Schadsoftware?

Ich würde gerne mal sehen, wenn Du zu Auto-Unger statt zu Deinem Autohändler fährst um einen Ölwechsel zu machen und die Karre dann nie wieder anspringt, bis der nette "Vertragshändler" Dir wieder gebührenpflichtig ein "Softwareupdate" verkauft.

Sorry, das geht gar nicht! Das erfüllt eine ganze Kette von Straftatbeständen und wird auch zivielrechtlich hoffentlich durchschlagen!

Ich bin ehrlrich etwas fassungslos, daß so was von Dir nicht als "Schadsoftware" eingestuft wird... Ein mehrere Millionen teures Investitionsgut einfach per Software lahmgelegt. Absichtlich, aus Profitgier, zum Nachteil des Kunden!

Also ehrlich? Keine Schadsoftware?

Gruß
Klaus

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

mangelnde Definitionen / Klarheiten, Kommunikation, Verstaendnis und entsprechende Teste als Bedingung des Kaufs bzw Vertrags zwischen allen Beteiligen auf allen Ebenen.

Ich stimme dir zu, dass - allgemein gesprochen - gerade bei Softwareprojekten die Kommunikation von Anforderung sehr oft mangelhaft ist. Das führt am Ende zu einem entsprechend mangelhaften Produkt, Zeit- und/oder Budgetüberschreitungen.

Das passt aber nicht zum Thema, denn in diesem Fall wurde ganz klar Obsoleszenz- und Marktverzerrende Software verbaut. Es ist ja wirklich unvertretbar vom Auftraggeber zu erwarten, dass er bei der Anforderungsdefinition klarstellt, dass die Züge NICHT nach ein paar Jahren zufällig stehenbleiben, weil ein Timer in der Software abgelaufen ist.

Gruß
Andi
Zitat

NICHT nach ein paar Jahren zufällig stehenbleiben, weil ein Timer in der Software abgelaufen ist.



Es ist ja nicht mal nur ein Timer. Es ist wird ja, so der Bericht, mittels GPS geprüft, ob der Zug sich in einer Konkurrenzwerkstatt befindet. Wie oben schon geschrieben: Es wäre so, als prüfe man bei Deinem PKW, als ob Du bei Auto-Unger auf den Hof fährst und stellt Dir dann den Hobel ab, bis Du bei der Vertragswerkstatt ein "Update" bekommst. Das ist so dreist, daß man es nicht glauben mag. Aber auch so dämlich, daß man diesen Teil der Software finden konnte...

Gruß
Klaus
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es ist ja nicht mal nur ein Timer

Ich weiß nicht, was bei golem steht (Ich weigere mich auch der Zwangsdatennutzung zuzustimmen). Das Blacklist-Geofencing von Konkurrenten scheint nur eine Methode zu sein. Im Polnischen Bericht wird aber auch von einem Fall berichtet, dass ein Kompressor ein fest einprogrammiertes Ablaufdatum hatte. Der Computer meldet einen Fehler, der Zug versagt den Dienst obwohl technisch alles in Ordnung ist. Es wird im Bericht auch angedeutet, dass noch weitere "Maßnahmen" einprogrammiert waren.

Gruß
Andi
Hi in die Runde,

Zitat

...Aber auch so dämlich, daß man diesen Teil der Software finden konnte...



Ich glaube nicht mal, daß es Dämlichkeit war, eher Überheblichkeit! Nach dem Bericht war es ja auch eher Zufall oder Weitsicht eines Beteiligten, die Berufshacker einzuschalten. "Normal" wäre es wahrscheinlich eher so gelaufen, die beauftragte Servicefirma ist nicht im Stande, die Züge ans Laufen zu bringen; in der Not wendet man sich an den Hersteller, der sich dann "großmütig" bereit erklärt, da "drüberzugucken". Findet "natürlich" "Fehler" der Servicefirma, die prompt "behoben" werden. Auftragsgeber ist dankbar, Servicefirma als Konkurrenz ausgeschalten, vielleicht auch gleich noch pleite, weil sie Strafe zahlen müssen. Und der Hersteller natürlich der "Held" und bekommt die zukünftigen Wartungsarbeiten fern der Ausschreibung...
Daß es nicht ganz so lief, weil jemand vielleicht  etwas ahnte, wohl eher Zufall. Es hätte bei dem oft vorherrschenden Technik-Unverständnis an leitenden Stellen auch noch Jahre oder Jahrzehnte so weitergehen können und dem Hersteller mit seiner Schummel-Software satte Servicegewinne beschert...

meint grüßend
Roland


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