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THEMA: Ersatzteile in und außerhalb der Garantiezeit / Pflicht ?

THEMA: Ersatzteile in und außerhalb der Garantiezeit / Pflicht ?
Startbeitrag
Daheim - 20.12.23 17:12
Gibt es irgendeine Pflicht, Ersatzteile zwar nicht unbegrenzt, aber doch etwas nach dem Garantiezeitraum vorzuhalten ?
Minitrix-Lok "2 Jahre und 3 Tage" alt...ein Ersatzteil seit mehr als 1 Jahr nicht lieferbar...
Gruß
Gert

Um es auf den Punkt zu bringen, NEIN ! Außerdem ist es im Fall eines defekten Produkts im Fall der Gewährleistung - nicht Garantie! - immer dann ein Problem des Händlers, es sei denn, der Kunde hat in deinem Fall direkt bei Trix gekauft. Kann ein defektes Produkt wegen fehlender Teile zweimal innerhalb des Gewährleistungszeitraums von 2 Jahren nicht nachgebessert werden, kann der Kunde unter anderem gegen Erstattung des Kaufpreises den Artikel zurückgeben. Das heißt umgekehrt, man kann dann fast nichts machen um das Produkt wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt zu bekommen. Halt nur zurückgeben und Geld zurück, oder auch behalten und den Kaufpreis mindern und selbst was reparieren. Ob es in Frage kommt, sich das Produkt woanders zu besorgen und dem Verkäufer dann eventuelle Mehrkosten in Rechnung zu stellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Im Prinzip hat der Händler in der Kette Kunde-Händler-Hersteller immer die Arschkarte. Garantie, meist vom Hersteller, ist immer was freiwilliges, da gibt's natürlich auch keine Pflicht, da werden die AGBs meist auch immer passend windelweich und weit formuliert
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)

Nun. ich meinte, wie es unmittelbar nach der "freiwilligen" ( ) Gewährleistung aussieht...ok, es sind heutzutage immer wieder DDR-(v.a. Dingen Haushalts- u.ä.-)Waren, welche immer noch durchhalten,,,alles "Andere" ist geplanter #### nach der Garantie oder Gewährleistung ?
Grüße
Gert

Klar, verstanden, ich bin dumm dran, wenn etwas nach "2 Jahren und 3 Tagen" kaputt geht................
Gert, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die ist nicht freiwillig!
Matthias, eine Ersatzlieferung must du als Kunde auch nicht akzeptieren, das Recht auf Wahl des weiteren Vorgehens gemäß den rechtlichen Möglichkeiten liegt bei Ablehnung, einer nicht möglichen oder zweimal gescheiterten Nachbesserung anschließend beim Kunden! Das heißt der entscheidet dann was passiert, nicht der Händler!
Ein Beispiel von mir daß ich beim Fahrradkauf vor einigen Jahren bei so einem Fall erlebt hatte: komplettes Fahrrad gekauft, nach einem Jahr hatte der Rahmen einen Riss am Steuerrohr, ein Serienfehler, leider war der Rahmen in meiner Farbe nicht mehr lieferbar. Das hieß, Nachbesserung nicht möglich da der Rahmen in meiner Farbe nicht mehr lieferbar war, dadurch hatte ich die Wahl des weiteren Vorgehens und habe ich mich für die Rückabwicklung des Kaufs verbunden mit  Kaufpreiserstattung entschieden.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)


Hallo Gert,

um mal klar auf dein Frage und nicht zum Thema Gewährleistung und Garantie abzuschweifen,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Gibt es irgendeine Pflicht, Ersatzteile zwar nicht unbegrenzt, aber doch etwas nach dem Garantiezeitraum vorzuhalten ?



ja, und zwar durch eine EU Regelung von 2019.
Demnach müssen Hersteller 7 Jahre nach Produktionsende noch Ersatzteile liefern, nur leider interessiert die vielfach die Hersteller im Modellbahnbereich überhaupt nicht.
Im KFZ Bereich sichern die deutschen Hersteller wohl alle 10 Jahre zu, vielfach aber auch länger.

Gruß Detlef
Hallo,

beispielsweise bei Miele gibt es z.T. Ersatzteile noch viel länger. Das zahlt man halt auch.

Grüße, Peter W.
Detlef, unter diese EU-Regelung fallen Modellbahnartikel leider nicht! Es gilt nur für folgende Produktgruppen:

Kühlgeräte, z.B. Kühlschränke
Waschmaschinen
Geschirrspüler
elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte)
Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
Externe Netzteile
Elektromotoren
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke)
Leistungstransformatoren
Schweißgeräte

A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)
Hallo Leute,

viele, viele Regeln und am Ende kein Ersatzteil.

Schon merkwürdig, dass ich das Problem nicht habe. Teile von Fleischmann, Hobbytrain  und auch von PIKO habe ich selbst von alten Lokomotiven immer erhalten, manchmal sogar ohne Kosten.

Merkwürdig, merkwürdig.

Woran wird's wohl liegen ?

rätselt (und weiss)

Randy (der Lokomotiven älter als 3 Jahre und zwei Tage hat  . . .)
Hallo, Randy !

Zitat:
""Schon merkwürdig, dass ich das Problem nicht habe. Teile von Fleischmann, Hobbytrain  und auch von PIKO habe ich selbst von alten Lokomotiven immer erhalten, manchmal sogar ohne Kosten. Merkwürdig, merkwürdig. Woran wird's wohl liegen ?""

Kannst Du das näher erklären ?
Grüße
Gert

Ps: Ich habe auch 30+ Jahre alte Loks und soeben noch 3 ebenso alte nachgekauft zum Versounden...ich glaube aber NICHT, dass da von zB FLM noch RELEVANTE Teile zu haben wären, oder ? Randy, überzeuge uns bitte, wie doch !
Hallo

Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: Gert

ich glaube aber NICHT, dass da von zB FLM noch RELEVANTE Teile zu haben wären, oder ?

Glauben heißt nichts wissen. Schaue einfach mal bei Fleischmann nach, was es noch alles gibt, und du wirst überrascht sein. Auch bei spur-n-teile.de findest du dann noch mehr.

Dietrich
Hallo, Dietrich, ja, Du hast teilweise Recht, aber (selbst bei N-Teile / ich bin mit denen "firm") eben oft nicht mehr die relevanten Sachen (zB Getriebe, kpl. Drehgestelle etc.) !
Mir ging es um eine rel. neue Lok von MT, welche schon kurz nach (nach) der Garantie- u./o. Gewährleistungszeit mit bestimmten Teilen nicht mehr versorgt wird...da kann man dann googeln wo man will / keiner (einschl. MT) hat`s...
Hi in die Runde,

deshalb hat Randy ja extra "Minitrix" nicht erwähnt ...

Was die Ersatzteile betrifft, ist Spur-N-Teile übrigens schon seit einiger Zeit ziemlich "ausgeräubert". Was auch kein Wunder ist, so wie auch der Gebrauchtmarkt zum Teil angezogen hat, sind selbst "Schlachtkonvolute", wie sie beispielsweise im Auktionshaus öfter auftauchen, schon bald "unbezahlbar". Ich hätte auch einiges gebraucht in letzter Zeit; bin zwar recht gut sortiert, was die Standardteile angeht. Aber wie's halt immer ist, man hat stets das nicht im Hause, was gerade gebraucht würde.
So suche ich schon länger einen oder besser zwei der Getriebeböcke für die V 80. Trix mag nicht liefern, obwohl sie gerade eine neue Serie von der Lok aufgelegt haben. Ich bräuchte ein Führerhaus von der Mtx BR 57, ersatzweise auch von Kato/Hobbytrain. Aber nicht das FH mit dem glatten Dach, sondern das mit den Lüftern... - Fehlanzeige. Bin auf der Suche nach den Kunststoffsteuerungen der alten Arnold T3, ersatzweise täten's auch die beweglichen Steuerungen der Letztausgabe von Arnold, aber beides gibt der Markt nicht her momentan. Ab und an taucht mal ein komplettes Fahrgestell der V 80 auf, gebraucht, abgenudelt und zu Preisen, die ich vor nicht allzulanger Zeit für die komplette Lok gelöhnt hatte...

Aber bevor wir völlig [OT] werden, eine _Garantie_leistung ist stets eine freiwillige Leistung des Herstellers. Davon sind wir als Modellbahner weit entfernt *g*. Sowas greift beispielsweise bei besseren Festplatten, kein OEMs. Da habe ich sowohl von Seagate, als auch von WD, schon nach rund drei Jahren noch eine neue FP bekommen, weil die alte gecrasht war. Auch Autohersteller geben gerne mal gewisse "Garantien", die allerdings zuweilen auch mit Vorsicht zu geniessen sind *g*.

Was dir beim Erwerb einer Ware gesetzlich zusteht, ist eine Gewährleistung, 2 Jahre bei Neuware, 1 Jahr bei Gebrauchtware, beschränkt aber natürlich darauf, daß der VK gewerblich handelt. Bei Privatverkauf gibt's genau nix. Und einschränkend existiert noch die sogenannte "Beweislastumkehr". Soll heißen, im ersten halben Jahr der Gewährleistungsfrist geht der Gesetzgeber automatisch davon aus, daß sich der Mangel bereits von Anfang an zeigte oder vorhersehbar war. Man bekommt Reparatur/Ersatz/Wandlung ohne größeres Gezeter. Nach Ablauf des halben Jahres sieht es oft etwas anders aus, aber das auszuführen würde den Rahmen sprengen.
Die Gewährleistung umfasst aber nicht das Recht auf ein fehlerfrei funktionierendes Ersatzmodell, wo sollte das ein Händler auch herbringen, wenn es sich beispielsweise um einen Serienfehler handelt. Der Händler hat lediglich die Pflicht zur zweimaligen Nachbesserung, bevor er wandeln muss. Du als Verbraucher hast darauf aber keinen Anspruch, wenn der Händler sofortige Wandlung beschließt und auf Nachbesserungsversuche verzichtet, weil z.B. auch er keine Ersatzteile bekommen kann.
Dann hast du letztlich nur die Alternative, auf deine Gewährleistung zu verzichten und zu versuchen, das Modell selbst wieder flott zu bekommen. Oder eben dein Geld zurück, aber dein Wunschmodell in weite Ferne gerückt! Manche Händler lassen sich in dem Fall noch auf eine Minderung ein, das ist aber ein freiwilliges Entgegenkommen...

Grüße
Roland
Roland, da hast du aber einiges durcheinander gebracht: auch auf Gebrauchtwaren gibt es zwei Jahre Gewährleistung, wenn der Verkäufer diese nicht explizit auf ein Jahr reduziert.
Die Beweislastumkehr liegt schon seit einiger Zeit bei einem Jahr!
Ein Verkäufer darf von sich aus gar keine Wandlung beschließen, er hat nicht das Recht dazu. Dies hat nur der Käufer, und zwar nach zweimaliger misslungener Nachbesserung oder wenn diese gar nicht möglich ist oder vom Verkäufer abgelehnt wird. In diesem Fall hätte der Käufer auch wahlweise das Recht auf Minderung oder Ersatzlieferung. Er könnte sich aber auch die Ware bei einem anderen Verkäufer besorgen, und sich vom ursprünglichen Verkäufer eventuelle Mehrkosten erstatten lassen.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)

Hallo,

@#15: tatsächlich wurde die Beweislastumkehr auf 12 Monate verlängert ab 01. Januar 2022, du hast recht und mir war's entgangen...

Auch hast du natürlich recht, was die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen betrifft; in der Praxis ist mir aber in all den Jahren seit Einführung der Schuldrechtsreform 2002 noch nie ein Händler begegnet, der die vollen zwei Jahre eingeräumt hätte! Ganz im Gegenteil versuchen auch heute noch viele "Second-Hand-Krämer", sich sogar aus der Mindestfrist zu stehlen! Erst heute, wie es der Zufall so will, war ich mitten in der Stadt in einem Second-Hand-Laden, gewerblich und eigentlich seit mindestens 10 Jahren aktiv. Dort steht "fett" an der Kasse jeglicher Ausschluß von Gewährleistung bei Kauf der Ware und das nicht erst seit "gestern" und auch, zumindest hier in der Stadt, nicht der einzige Händler, der's versucht! Ist hier auch relativ risikolos, weil in dieser Stadt die gesamte Behörde den Schlaf des (Un-)Gerechten führt. Aber das ist "andere Baustelle", hat nix mit dem eigentlichen Thema zu tun...

Du hast natürlich auch recht, was das Thema Nachbesserung/Wandlung betrifft, hab' noch mal nachgeblättert . Aber zu deinem letzten Satz konnte ich nichts Entsprechendes finden, es wäre, wie im Fall der Moba, auch in der Praxis nicht nachvollziehbar. Nimmt man an, der Kunde hat eine Lok bei Firma XY gekauft, die innerhalb des ersten Jahres "malad" wird. Die Firma XY liefert aber keinerlei Ersatzteile an den Händler bzw. überhaupt an den Fachhandel. Die aber nötig wären, um der Lok wieder "auf die Füße zu helfen". Was bleibt dem Händler übrig, außer die Nachbesserung abzulehnen und eine Minderung oder Wandlung anzubieten? Und auch der Kunde wird sich außerstande sehen, sich noch woanders mit Lok oder Ersatzteilen einzudecken. Verantwortlich dafür wäre dann die Herstellerfirma, mit der man aber ja keinen Vertrag hat. Würde der Händler dann dazu "verurteilt", beispielsweise irgendwo auf dem freien Markt überteuerten Ersatz oder Ersatzteile in Einzelherstellung zu besorgen, bzw. dem Kunden die Mehrkosten dafür zu ersetzen, wird es binnen kurzer Zeit keinen Händler mehr geben, das Risiko wäre für jeden Händler unter solchen Gesichtspunkten unabwägbar...

meint grüßend
Roland
Guten Morgen,

ja Roland, so war es von mir gemeint :)

Ich als Endkunde ziehe einfach die Konsequenz bei meiner Entscheidung, was ich für mein Geld kaufe.

Mitbestimmend sind neben dem Wunsch, ein bestimmtes Modell zu haben auch die Sicherheit, dass ich einen auftretenden Schaden in der Zukunft beheben kann - bzw. beheben lassen kann.

Nun könnte man sagen: Dann kauf Dir lieber gar nichts elektrisches, keinen Fön, keinen Rasierer, keinen Pürierstab und keinen Akku-Schrauber.  

Das ist richtig. Wer würde wohl auf die Idee kommen, in einen Fön wegen des defekten Motors die Firma Huali Lo Lung in Hongkong oder so um Ersatz zu bitten ? Der Verkäufer mit seiner Handelspflicht würde das defekte Gerät im Garantie/ Gewährleistungsfall wahrscheinlich ersetzen, notfalls eben durch ein anderes ersetzen. Das eigene defekte Gerät kann man ja dann einfach entsorgen ( Butter an den Fisch . . . ? - ein Gruß aus der Wegwerfgesellschaft )

Diese Geräte sind - so gesehen - ja auch nichts andere als unsere Lokomotiven, so gesehen; Nämlich Aus Plastik, Metall, da und dort eine Platine und ein kleines Motörchen.

So gesehen unterscheidet sich so eine kleine Lokomotive ja nicht von einem Pürierstab. Nur dass dieser keine 400 Euro gekostet hat.

So gesehen.

Nur, wenn ich ganz ehrlich bin, dann habe ich noch nie von einem Pürierstab geträumt, von einer schönen 01 aber schon !

Und wenn ich dann nach gefühlten Ewigkeiten beim Erhalt meiner Lok den Vergleich ziehe, dann funktioniert mein Pürierstab heute noch, meine schöne Traumlok aber schon nach ein paar Stunden nicht mehr - und Ersatzteile dafür gibts auch nicht mehr, sagt der Handel belehrend - wegen: "ist halt in China zuammengebaut" oder so.

Achso.

Na, dann bin ich ja froh, dass mein Pürierstab in Hongkong "Assembled" wurde und nicht in China. Und wenn der mal kaputt gehen sollte, kann ich ja immer noch einen Glockenankermotor einbauen. Wie bei den neuen Loks auch, oder ?

Habe ich schon erwähnt, dass meine Traumlok nun seit Wochen nicht mehr läuft ? Naja, hat mich auch nur 450 Euro gekostet und nach Ersatzteilen zu fragen traue ich mich schon nicht mehr.

Eine Modellokomotive ist etwas anderes als ein Wegwerf-Fön !!! Wir Modelleisenbahner geben unser Geld gerne für unsere Träume aus. Unser Geld ist das Geld der Hersteller.

Und wenn ich eine Lok für so viel Geld kaufe, möchte ich nicht schon beim Kauf Ängste haben, dass sie einfach stehen bleibt und dann der "schwarze Garantie-Peter" vom Händler zum Hersteller hin- und her wandert und am Ende bei mir hängen bleibt und ich mir mein Ersatzteil selber irgendwie selber schnitzen muss . . .

Es gibt Hersteller, die wissen ihre Qualität zu schätzen, wir als Verbraucher wissen das und zumindest ich gebe das Geld für ein tolles Produkt auch gerne aus. Leider gibt es auch ein paar Strategen im Marketing einiger einstmals bekannter Marken, die glauben aufgrund des eingekauften Namens ihr Geld von uns zu holen.

Das wär völlig in Ordnung, wenn das Produkt für den angesetzten Preis auch die versprochene Qualität aufweisen würde. Wenn nicht dann werden solche Marken früher oder später "s´Bächle nab gau", wie man hier sagt . . .

Dagegen hilft auch die beste Werbung nichts.

weihnachtliche Grüße

wünscht

Randy

P.S: "Baut was gscheits, dann zahlen wir auch gscheit . . ." , mir kaufet sonscht nix

  







Roland, zu dem Satz nochmal ein Beispiel: Du hast beim Händler A den Minitrix Metronom bestellt. Jetzt ist der auf einmal nach kurzer Zeit defekt 😎. Er lässt sich nicht reparieren, was machst du jetzt? Du willst ihn natürlich haben. Es gibt aber nur noch Exemplare in der Bucht, die 300€ teurer sind als das was du bezahlt hast, weil alle Clubmitglieder den Zug nur zum Weiterverkauf bestellt haben. Jetzt kannst du dein Exemplar Händler A zurückgeben, den 300€ teureren kaufen und diesen Betrag sowie eventuelle Unkosten vom Händler A einfordern. Das ist natürlich bei limitierten oder besonders günstig erworbenen Produkten die beste Lösung, wenn man nicht darauf verzichten will. Ein Kumpel hat das mal mit einem streng limitierten Sneaker gemacht, es hat aber die Nachhilfe durch einen Anwalt gebraucht.
A.T. (nicht E.T. oder AT-AT)

Dass man in einem solchen Fall dann, wie im Parallelthread "Erfahrungen mit Moba-Shops" schon berichtet wurde, für weitere Bestellungen gesperrt wird würde ich sogar verstehen.

LG Didi
Den Artikel zweimal kaufen und einen in sichere Verwahrung nehmen. Dann sind alle Teile passend da.
Gruß Björn
Leute, bevor ihr euch die Köpfe heißredet und ggfs. Halbwissen verbreitet, einfach mal einfache EU-Verbrauerichtlinien anschauen. Die Welt dreht sich weiter und die Dinge werden ebenfalls neu geregelt. Die Diskussionen hier entstehen häufig aus einer persönlichen Betroffenheit und Unzufriedenheit heraus.

https://www.evz.de/einkaufen-internet/recht-auf-reparatur.html

Gruß
Jürgen


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