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THEMA: Schlussbeleuchtung bei Schnellzugwagen der DR
Ich bräuchte Hilfe, oder einen guten Rat von euch.
Endlich habe ich mich durchgerungen in meine Personenwagen selbstgebaute LED Innenbeleuchtungen und in einige zusätzlich eine LED Schlussbeleuchtung einzubauen (Foto1).
Nun möchte ich noch meine DR Schnellzugwagen von Fleischmann mit den Art.-Nr.: 8130 – 8135 damit ausstatten.
Meine eigentliche Frage, kennt sich jemand damit aus, wo bei diesen Wagen eine Schlussbeleuchtung oder eine Laterne im Original angebracht war (Foto2+3)? Bei den anderen Wagen ist eine Schlussbeleuchtung angedeutet, so das es für mich kein Problem war, den Bohrer richtig anzusetzen. Vielleicht könnt ihr mir hier mit Tipp`s oder Fotos weiterhelfen.
Im Netz habe ich leider keine Originalfotos, wo man dies erkennen kann gefunden.
Oder hatten diese Wagen möglicherweise gar keine Schlussbeleuchtung?
Viele Grüße und Danke im voraus für die Hilfe von euch,
Michael
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die Personenwagen welche vor 1949 gebaut wurden hatten für den Zugschluss Aufsatzlaternen:
https://www.dm-toys.de/de/produktdetails/MU_N-A00043.html
Bei den Personenwagen sah dass dann so aus:
https://www.modellbahn-hobbyshop.de/images/dbimages/artikel_0000733_216_b.jpg
Viel Spaß beim basteln.
Grüße
Markus
Allerdings mussten die Laternen von vorne und hinten zu sehen sein. Nach vorne leuchteten sie weiß, nach hinten rot. Deshalb standen sie auf dem Dach.
Gruß Engelbert
die UIC-X und m.W. auch die zuvor gebauten Probewagen hatten bereits den integrierten Zugschluss (welcher logischerweise nicht mehr von beiden Richtungen erkennbar waren). Die Vorschriften sind daher zuvor angepasst worden. War dass dann bereits in den vierziger Jahren oder erst bei der neu gegründeten Deutschen Bundesbahn?
Grüße
Markus
Gruß elber
ich zitiere mal das DRG Signalbuch von 1935 ( https://www.bahnstatistik.de/Signalbuecher/SB-DRG_1935.pdf ):
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Signal Zg 3 – Regel-Schlussignal
Zugschluss bei der Fahrt auf eingleisiger Strecke oder auf dem richtigen Gleis einer
zweigleisigen Strecke.
Tageszeichen
a) Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe entweder zwei nach vorn und nach hinten
sichtbare, viereckige rot und weiß gestrichene Scheiben (Oberwagenscheiben) oder
die für das Nachtzeichen vorgesehenen beleuchteten Laternen.
Nachtzeichen
Am letzten Fahrzeug in gleicher Höhe entweder zwei nach vorn weiß, nach hinten
rotleuchtende Laternen (Oberwagenlaternen).
b) Bei Zügen mit durchgehender Bremse und mit einer Wagenzuglänge von nicht mehr als
200 m Länge dürfen zwei in gleicher Höhe nur nach hinten rotleuchtende Laternen
verwendet werden.
Trotz des letzten Absatzes hatten z.B. die Schürzenwagen die Halterungen für die Oberwagenlaternen noch auf dem Dach (dafür die ausgeschnittenen Ecken an den Dachenden). Allerdings ist ein 10-Wagen Schnellzug ja auch länger als 200 m.
Eingebaute Schlussleuchten lagen auch bei Triebwagen (insbesondere ET) zu DRG Zeiten noch auf dem Dach. Eingebaute Schlussleuchten im Wagenkasten kamen m.W. erst nach dem Krieg auf, zunächst auch oben (war, wenn ich mich korrekt erinnere, anfangs noch eine RIC Vorgabe).
Gruß Engelbert
Eine Epoche später, also DR-Ost, wurde von Fleischmann an dem Abteilwagen 8748 Zugschlusslaternen angraviert. Dies könnte dem Zitat von Engelbert zufolge, also durchaus auch für die Ep.II vorbildgerecht sein.
Gruß aus Berlin
Ralf
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Wie ist das UND hier zu verstehen? Ich behaupte mal as Hypothese es ist erlaubt wenn der Zug nicht länger als 200m ist und es ist auch erlaubt wenn die durchgehende Bremse vorhanden ist. Weil in beiden Fällen sollte es auch ohne die von vorne sichtbaren Lampen oder Scheiben bemerkt werden wenn der letzte Wagen weg ist.
Die Schürzenwagen haben durchgehende Bremse.
Grüße,
Harald.
nach meinem Sprachverständnis bedeutet "und", dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Sonst stünde da "oder".
Dass Vorschriften noch eine Weile weiterbestehen, nachdem der Grund für ihre Einführung schon längst entfallen ist, ist doch oft so.
Gruß Engelbert
Jetzt weis ich zumindest wo die Laternen angebracht werden und habe mich für diese Variation entschieden.
Habe auch schon welche aus dem 3D-Druck bestellt.
Eine Frage hätte ich allerdings noch, würdet ihr einen Personen- oder einen Gepäkwagen damit ausstatten?
LG an alle,
Michael
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Bei Zügen mit durchgehender Bremse und mit einer Wagenzuglänge von nicht mehr als
200 m Länge dürfen zwei in gleicher Höhe nur nach hinten rotleuchtende Laternen
verwendet werden.
Hallo,
hängt das eventuell mit der Vorschrift zusammen dass früher mal der Zugführer den Zugschluss mit beobachten musste? Diese Vorschrift entfiel bei der DB erst in den sechziger Jahren. Wenn sich der Zugführer im Packwagen hinter der Lok befand konnte er von seiner Kanzel aus bei längerer Zügen den Zugschluss dann nicht mehr erkennen. Oder waren die Zugführer damals mit Ferngläsern ausgestattet?
Zitat - Antwort-Nr.: 9 | Name: Michael
Eine Frage hätte ich allerdings noch, würdet ihr einen Personen- oder einen Gepäckwagen damit ausstatten?
Das ist Geschmacksache. Bis in die dreißiger Jahre gab es allerdings noch die Vorschrift dass der erste Wagen hinter der Zuglok nicht mit Fahrgästen besetzt sein durfte. Hier lief dann direkt hinter der Lok entweder der Gepäckwagen oder ein leerer Personenwagen. Meistens wurde der Gepäckwagen bei Wechsel der Fahrrichtung ans andere Ende des Zuges umrangiert. Die Regelung hing hauptsächlich mit dem hölzernen Aufbau von Reisezugwagen zusammen. Ab den zwanziger Jahren kamen bei neugebauten Reisezugwagen keine hölzernen Aufbauten zum Einsatz.
Grüße
Markus
Gruß Ralf
endlich hatte ich im Urlaub mal Zeit, mein Vorhaben mit euren Tipp's und Anregungen umzusetzen.
Danke, nochmal an das Forum.
LG,
Michael
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