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THEMA: Gutscheine von Fohrmann
THEMA: Gutscheine von Fohrmann
Beachtet bitte, dass auf DM lautende Fohrmann-Gutscheine nur noch bis 31.12.2005 gelten!
Ich bezweifle zwar, das diese nachträgliche Beschränkung rechtlich haltbar ist, doch wer sowieso bestellen will ...
Ich bezweifle zwar, das diese nachträgliche Beschränkung rechtlich haltbar ist, doch wer sowieso bestellen will ...
MaV [Gast] - 19.12.05 18:36
Gesetz geht über Firmenrecht: Solange DM offiziell ein- und umgetauscht werden können, kann auch der Umtausch von DM-Gutschriften bzw. -Gutscheinen nicht verweigert werden. Es gelten auch keine abweichenden AGB, weder in Görlitz noch in "Beispielstadt".
Bei Verweigerung der Anerkenntnis von (nennenswerten) Gutschriften und Gutscheinen in "Altwährung DM" hilft schnell und effektvoll die billige "Anzeige wegen Verdacht des Betruges/Unterschlagung" z. B..
Bei Verweigerung der Anerkenntnis von (nennenswerten) Gutschriften und Gutscheinen in "Altwährung DM" hilft schnell und effektvoll die billige "Anzeige wegen Verdacht des Betruges/Unterschlagung" z. B..
HGS [Gast] - 19.12.05 23:17
Nun, so schlimm wird es schon nicht werden; man kann ja miteinander reden.
Unabhängig von der Währungsumstellung wurden die Gutscheine m. W. ohne zeitliche Beschränkung ausgestellt, woran nachträglich und einseitig m. E. nichts geändert werden kann.
Ist mir aber im konkreten Fall wurscht: Habe meine heute eingelöst.
Unabhängig von der Währungsumstellung wurden die Gutscheine m. W. ohne zeitliche Beschränkung ausgestellt, woran nachträglich und einseitig m. E. nichts geändert werden kann.
Ist mir aber im konkreten Fall wurscht: Habe meine heute eingelöst.
Wo ist denn hier das Problem? Ein Gutschein wurde doch wohl zuvor bereits bezahlt. Insoweit ist die Währung, auf die er lautet, doch völlig uninteressant. Eine Umrechnung in EUR dürfte - fast - jedem gelingen.
Gruß
K.U.Müller
Gruß
K.U.Müller
HGS [Gast] - 20.12.05 13:57
Das Problem ist, dass Fohrmann die Gültigkeit laut aktuellem Katalog nachträglich und einseitig zum 31.12.2005 begrenzt hat und diese Maßnahme zu Diskussionen mit dem einen oder anderen Kunden führen könnte.
Das kommt dann aber auf das Ausstellungsdatum an. EInen Gutschein würde ich als einen Anspruch des Gutscheinbesitzers gegen Fohrmann ansehen. Und solche Ansprüche verjähren - wenn ich mich nicht irre - nach drei Jahren (plus Jahr der Anspruchsentstehung). Also ein Gutschein aus dem Jahr 2002 müsste demnach am 1.1.2006 verfallen sein (wenn Fohrmann die Verjährung geltend macht). Wer ist aber auch - Entschuldigung - so bekloppt und löst einen solchen Gutschein nicht innerhalb einer solchen Frist ein?
Gruß
K.U.Müller
Gruß
K.U.Müller
ChristianL - 20.12.05 18:43
Hallo,
KU Müller hat recht. Der Anspruch aus einem Gutschein verjährt nach drei Jahren, ab Ausstellung!
Jeder Geschäftsmann will letztlich seine Verbindlichkeiten (dazu gehört ein Gutschein) einmal bereinigen.
Was das mit Betrug und/oder Untreue zu tun haben soll (so aber Nr. 1 MaV), verschließt sich mir. Solche Beiträge tragen kaum zu einer sachlichen Diskussion bei.
KU Müller hat recht. Der Anspruch aus einem Gutschein verjährt nach drei Jahren, ab Ausstellung!
Jeder Geschäftsmann will letztlich seine Verbindlichkeiten (dazu gehört ein Gutschein) einmal bereinigen.
Was das mit Betrug und/oder Untreue zu tun haben soll (so aber Nr. 1 MaV), verschließt sich mir. Solche Beiträge tragen kaum zu einer sachlichen Diskussion bei.
HGS [Gast] - 15.03.06 12:58
Fohrmann hat ältere Gutscheine auch schon vor dem 31.12.2005 nicht mehr eingelöst und hält es nicht für nötig, Fragen nach der Rechtsgrundlage zu beantworten. Dann halte ich es auch nicht mehr für nötig, auf Angebote von Fohrmann zu antworten. Peter Post, Rai-Ro und andere können sich freuen. Fohrmann hat ohnehin nicht die günstigsten Preise.
Hallo,
nach österreichischem Recht verjährt ein Gutschein nicht, solange kein Ablaufdatum drauf steht!
Grüße, Peter W.
nach österreichischem Recht verjährt ein Gutschein nicht, solange kein Ablaufdatum drauf steht!
Grüße, Peter W.
Kessi [Gast] - 15.03.06 19:18
@7
Wundert mich überhaupt nicht. Habe mich ja hier im Forum bereits einmal über die Umgangsformen von Fohrmann geäussert. Scheinbar haben die noch nichts dazu gelernt.
Grüsse, Kessi
Wundert mich überhaupt nicht. Habe mich ja hier im Forum bereits einmal über die Umgangsformen von Fohrmann geäussert. Scheinbar haben die noch nichts dazu gelernt.
Grüsse, Kessi
HGS [Gast] - 16.03.06 09:42
Stand kein Datum drauf. F. kann allerdings aus dem Betrag auf das Alter schließen, ich dagegen nicht. Nun, ich werde mir die 3,30 € durch optimierten Einkauf holen. Fohrmann wird dadurch in diesem Jahr einige hundert Euro weniger einsacken.
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