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THEMA: Erlaubniskarte
THEMA: Erlaubniskarte
Andy20001 - 12.01.06 09:32
Hier könnt ihr euch eine Erlaubniskarte zb. zum Fotografieren für Bestimmte ÖBb Abschnitte bestellen!
Da ja allgemein das betreten Verboten ist !
http://www.railnetaustria.at/vip8/betrieb/Micro...ubniskarte/index.jsp
Andy aus Tirol
Da ja allgemein das betreten Verboten ist !
http://www.railnetaustria.at/vip8/betrieb/Micro...ubniskarte/index.jsp
Andy aus Tirol
Christian_B - 12.01.06 11:33
50€ / Stunde.. oha...
Die brauchts doch aber bestimmt nur für nicht öffentlich zugängliche Bereihce?
gruß
-chris-
Die brauchts doch aber bestimmt nur für nicht öffentlich zugängliche Bereihce?
gruß
-chris-
So kommt man auch zu Geld .
haNs
haNs
Professor Dr. SD70M [Gast] - 12.01.06 13:27
Küß die Hoooond! I bina Professor aaas Wiään, hob i an Robott kriagt.
Sogts aaa oije, dös Ihra Professoren san, donn kriagts Ihr´s auch a bülliger.
Sogts aaa oije, dös Ihra Professoren san, donn kriagts Ihr´s auch a bülliger.
Oh je, wenn das der Mehdorn liest! Der führt glatt die Bahnsteigkarte wieder ein. Kann mich erinnern, daß die Ende der 50er 10 Pfennig oder 1 Groschen kostete, heute dann vielleicht 3 € ?
für diese Reisegruppe ist eh eine allgemeine Erlaubniskarte vorhanden, um in einem Tag München - Zürich - Tirano - St. Moritz - Zermatt zu bereisen. (Diese vielen Bahnsteigkarten)
wolfgaNg [Gast] - 12.01.06 23:16
@4 Udo,
der M. kennt den Trick und hat ihn sogar schon vorgemacht,
mußte aber,
wie in vielen anderen Fällen wieder zurückrudern.
Vor Jahren ( zu Beginn der NBS Kln-Ffm ) sind mir im Fernbahnhof F Airport die Rotbemützten nachgewetzt, weil ich vom Bahnsteig aus Aufnahmen der Strecke gemacht habe.
Damals sollten ALLE Fotografen dafür bezahlen, nicht nur die Gewerblichen.
In meiner Fototasche habe ich immer noch einen Ausdruck von der BDEF-Homepage mit einer Anordnung, die dies zurücknimmt. ( Da diese nicht bei allen Dienststellen bekannt war, gab es trotzdem noch Probleme - s.o. )
Liege ich so falsch, wenn ich es aus der ÖBB-Seite herauslese,
daß es hier um den nicht öffentlichen Teil geht ?
dann könnte ich es ja noch halbwegs verstehen.
wolfgaNg
der M. kennt den Trick und hat ihn sogar schon vorgemacht,
mußte aber,
wie in vielen anderen Fällen wieder zurückrudern.
Vor Jahren ( zu Beginn der NBS Kln-Ffm ) sind mir im Fernbahnhof F Airport die Rotbemützten nachgewetzt, weil ich vom Bahnsteig aus Aufnahmen der Strecke gemacht habe.
Damals sollten ALLE Fotografen dafür bezahlen, nicht nur die Gewerblichen.
In meiner Fototasche habe ich immer noch einen Ausdruck von der BDEF-Homepage mit einer Anordnung, die dies zurücknimmt. ( Da diese nicht bei allen Dienststellen bekannt war, gab es trotzdem noch Probleme - s.o. )
Liege ich so falsch, wenn ich es aus der ÖBB-Seite herauslese,
daß es hier um den nicht öffentlichen Teil geht ?
dann könnte ich es ja noch halbwegs verstehen.
wolfgaNg
CSS [Gast] - 13.01.06 07:50
@wolfgaNg
Hier geht es eindeutig um den nichtöffentlichen Bereich! D. h., z. B. das Fotografieren auf Verschiebebahnhöfen oder im Gleisbereich von Strecken und Bahnhöfen (ausgenommen von Bahnsteigen). Juristisch gesehen ist somit dass neben einem Streckengleis stehende Fotografieren verboten bzw. nur mit einer Erlaubniskarte gestattet.
Es darf festhalten werden, dass es sich in dieser Sache nicht um eine Geldbeschaffungsaktion von Seiten der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG handelt, sondern die bereits in Begutachtung befindliche Novelle des österreichischen Eisenbahngesetzes eine Verschärfung der Zutrittsbestimmungen für bahnfremde Personen vorsieht, die sich aus der europäischen Sicherheitsrichtlinie (RL 2004/49/EG) ergibt.
D. h., dass explizit Eisenbahninfrastrukturbetrieber (Netzbetreiber) verstärkt auf Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes wert zu legen haben.
Weiters darf festgehalten werden, dass für das Fotografieren in Dienststellen der Traktion (TR; ex. Zugförderungsleitungen) und der Technischen Services (TS; ex. Hauptwerkstätten) eigene Erlaubniskarten ausgestellt werden.
D. h. eine Erlaubniskarte der ÖBB TR oder TS ist in Bereichen des Netzes ungültig, ebenso wie eine E-Karte der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG in den Bereichen von TR oder TS ungültig ist.
Hoch lebe die Liberalisierung der Eisenbahn in Europa!
Gruß
CSS
Hier geht es eindeutig um den nichtöffentlichen Bereich! D. h., z. B. das Fotografieren auf Verschiebebahnhöfen oder im Gleisbereich von Strecken und Bahnhöfen (ausgenommen von Bahnsteigen). Juristisch gesehen ist somit dass neben einem Streckengleis stehende Fotografieren verboten bzw. nur mit einer Erlaubniskarte gestattet.
Es darf festhalten werden, dass es sich in dieser Sache nicht um eine Geldbeschaffungsaktion von Seiten der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG handelt, sondern die bereits in Begutachtung befindliche Novelle des österreichischen Eisenbahngesetzes eine Verschärfung der Zutrittsbestimmungen für bahnfremde Personen vorsieht, die sich aus der europäischen Sicherheitsrichtlinie (RL 2004/49/EG) ergibt.
D. h., dass explizit Eisenbahninfrastrukturbetrieber (Netzbetreiber) verstärkt auf Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes wert zu legen haben.
Weiters darf festgehalten werden, dass für das Fotografieren in Dienststellen der Traktion (TR; ex. Zugförderungsleitungen) und der Technischen Services (TS; ex. Hauptwerkstätten) eigene Erlaubniskarten ausgestellt werden.
D. h. eine Erlaubniskarte der ÖBB TR oder TS ist in Bereichen des Netzes ungültig, ebenso wie eine E-Karte der ÖBB Infrastruktur Betrieb AG in den Bereichen von TR oder TS ungültig ist.
Hoch lebe die Liberalisierung der Eisenbahn in Europa!
Gruß
CSS
Marcus Bier - 13.01.06 09:03
Hallo CSS,
>>Juristisch gesehen ist somit dass neben einem Streckengleis stehende Fotografieren verboten bzw. nur mit einer Erlaubniskarte gestattet.<<
Neben dem Streckengleis stehst Du aber im öffentlichen Bereich und nicht auf Privateigentum (=nicht öffentlicher Bereich) der ÖBB. Damit wäre das Fotografieren ohne Erlaubniskarte erlaubt. Anders sieht es aus, wenn Du auf der Strecke stehst oder am Oberleitungsmast zum Fotografieren hängst, dann bist Du ganz sicher auf ÖBB-Eigentum und auch absolut in Lebensgefahr.
Fraglich ist juristisch wohl nur, wo die Grenze zwischen nicht-öffentlichem Streckenbereich und dem öffentlichen Bereich nebenher ist. Vorgärten und andere nicht-öffentliche Grundstücke nebenher lasse ich mal außen vor, hier brauchst Du Erlaubnisse der Eigentümer ;=)
Gruß aus der Südeifel
Marcus Bier
>>Juristisch gesehen ist somit dass neben einem Streckengleis stehende Fotografieren verboten bzw. nur mit einer Erlaubniskarte gestattet.<<
Neben dem Streckengleis stehst Du aber im öffentlichen Bereich und nicht auf Privateigentum (=nicht öffentlicher Bereich) der ÖBB. Damit wäre das Fotografieren ohne Erlaubniskarte erlaubt. Anders sieht es aus, wenn Du auf der Strecke stehst oder am Oberleitungsmast zum Fotografieren hängst, dann bist Du ganz sicher auf ÖBB-Eigentum und auch absolut in Lebensgefahr.
Fraglich ist juristisch wohl nur, wo die Grenze zwischen nicht-öffentlichem Streckenbereich und dem öffentlichen Bereich nebenher ist. Vorgärten und andere nicht-öffentliche Grundstücke nebenher lasse ich mal außen vor, hier brauchst Du Erlaubnisse der Eigentümer ;=)
Gruß aus der Südeifel
Marcus Bier
Die Grenze ist an der Bahngrundgrenze und diese ist durch Grenzsteine kenntlich gemacht.
eNrico
eNrico
@ 8
Nun ja eben weil eben Normlerweise der Bahn Bereich nicht mit den Schotter Endet sondern bei uns meistens noch in beiden Seiten 15 m zur Bahnbereich gehören!
Auf Nebenbahnhöfen wo es zB. neben dem Bahnhof eine Art Feldweg gibt der eigentlich nur zur Holzverbringung benützt werden darf ist es generell Verboten sich Paralell zum Schienen Verlauf zu Bewegen um eben Fotos zu machen.
So auch auf der Brenner Strecke !
Und eben Durch die Teilung sidn auch verschieden E- Karten Notwendig wobei laut Aussage ÖBb das Fotografieren in Traktion Generell Untersagt werden soll!
Andy aus Tirol
Nun ja eben weil eben Normlerweise der Bahn Bereich nicht mit den Schotter Endet sondern bei uns meistens noch in beiden Seiten 15 m zur Bahnbereich gehören!
Auf Nebenbahnhöfen wo es zB. neben dem Bahnhof eine Art Feldweg gibt der eigentlich nur zur Holzverbringung benützt werden darf ist es generell Verboten sich Paralell zum Schienen Verlauf zu Bewegen um eben Fotos zu machen.
So auch auf der Brenner Strecke !
Und eben Durch die Teilung sidn auch verschieden E- Karten Notwendig wobei laut Aussage ÖBb das Fotografieren in Traktion Generell Untersagt werden soll!
Andy aus Tirol
@11 Die Frage könnte man auch umgekehrt stellen, wobei uns das nicht wirklich weiterbringt.
Und in diesem Sinne habe ich auch Deine Gedankenausscheidung verstanden.
eNrico
Und in diesem Sinne habe ich auch Deine Gedankenausscheidung verstanden.
eNrico
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