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THEMA: Infos Gruppenausfahrsignalen-keine Frage

THEMA: Infos Gruppenausfahrsignalen-keine Frage
Startbeitrag
Dirk - 06.02.06 18:03
An alle Signalaufsteller,
ich möchte hier keinen Oberlehrer abgeben, aber mir ist aufgefallen (speziell im Thread : Signalpositionierung auf Bahnhofsmodul? http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=168071 ), dass es hier einiges an Fehlwissen zum Thema Gruppenausfahrsignalen besteht.
Für die die nicht wissen wovon ich Rede: Anstatt an jedes Gleis ein Ausfahrsignal zu stellen, stelle ich nur ein Ausfahrsignal an die letzte Weiche und in jedes Ausfahrgleis zur Zuordnung noch ein Glesisperrsignal. Vorteil: Man spart ne Menge teure Ausfahrsignale.
Nun wurde im oben beschrieben Thread von drei Leuten dazu geraten und ich kann mir vorstellen, dass viele von Euch schon auf diese Möglichkeit zurückgegriffen haben, auch ich hatte früher eins in meinem Bahnhof stehen.
Das ist aber in den meisten Fällen wenig Vorbildgerecht. In dem genannten Beispiel soll für die Beiden Hauptgleise ein Ausfahrsignal stehen. Es soll dabei nur die Begriffe Hp0 und Hp1 anzeigen müssen.
1. Gruppenausfahrsignale werden nur bei Güterzuggleisen aufgestellt.
2. Sie werden nicht an Gleisen aufgestellt, an denen durchgefahren werden kann
3. Sie zeigen in der Regel nur das Signalbild Hp0 und Hp2
Gründe:
zu 1. Keine Ahnung, iss so
zu 2. Ein Zug der nicht in dem Entsprechenden Gleis Beginnt, sondern aus der Ferne kommt, sieht nur das auf Fahrt stehen Ausfahrsignal, könnte aber von dort übersehen, dass es nicht für ihn gilt, sondern für ein Gleis an der Seite,
zu 3. Da nach Grund 2 nicht die durchgehenden Hauptgleise mit GAS ausgestattet, sind sondern die Güterglesie die meist parallel liegen und auf die durchgehende Strecke einfädeln, steht irgeneine Weiche immer auf Abzweig, deshalb Hp2  

Ich hoffe, dass ich niemanden deshalb zu nahe getreten bim, aber ich dachte, es könnte einige interessieren

Gruß
Dirk
Edit: Titel geändert

Beitrag editiert am 06. 02. 2006 18:20.

Ich muß einiges korrigieren:

1. "Gruppenausfahrsignale werden nur bei Güterzuggleisen aufgestellt."
Falsch, 2 aktuelle Bespiele: a) Emden-Außhafen und Walldürn in Richtung Süden, in beiden Bahnhöfen stehen 2 Formgleissperrsignale und ein gemeinsames einflügliches Gruppenausfahrsignal auf von Personenzuggenutzenden Gleisen.

2. "Sie zeigen in der Regel nur das Signalbild Hp0 und Hp2"
Siehe Beispiel unter 1. Emden-Außenhafen. Hier zeigt Formsignal Hp0 und Hp1.

Voraussetzung für ein Gruppenausfahrsignal:
1. Gleiche Stellung der spitzbefahrenen Weichen für die gesamte Gleisgruppe.
2. Fahrstraße müssen außerhalb durchgehender Hauptgleise beginnen und dürfen vor dem Zusammenlauf nicht durch andere Fahrstraßen gekreuzt werden.
3. Auf den betreffenden Gleisen gilt max. 40km/h es dürfen keine durchgehenden Zugfahrten stattfinden.

Beitrag editiert am 06. 02. 2006 18:24.
Hallo Dirk,

finde ich gut von Dir. Danke.

Udo M.
Hallo Dirk,

die von dir genannten Regeln fuer das Aufstellen von Gruppenausfahrsignalen sind korrekt aber nachdem es beim Vorbild nichts gibt was es nicht gibt gibt es natuerlich Ausnahmen. Als Beispiel dafuer: in Derschlag, den Bahnhof den ich mir als Vorbild gewählt habe, gab es ein Gruppenausfahrsignal, sogar ohne Sperrsignale in den Gleisen fuer die es galt. Auch fanden Durchfahrten in diesen Gleisen statt.

In kleinen Nebenbahnbahnhöfen wie diesen gab es sicher öfter diese ausnahme (belege dafuer habe ich aber nicht), an grösseren Bahnhöfen wahrscheinlich nicht ganz so oft.

Fuer den Bhf im oben erwähnten Thread wuerde ich es aber nicht fuer Vorbildwidrig halten ein Gruppenausfarsignal aufzustellen.

Gruss aus SchwedeN

Gregor
In der Schweiz ist es so, dass Gruppensignale überall da aufgestellt werden, wo die Betriebsverhältnisse einfach sind (keine gleichzeitgen Fahrten), also auch bei vielen kleinen Landbahnhöfen. In der Regel sind da verschiedene Geschwindigkeiten über die Weiche eingeschlossen (spielt keine Rolle).

Wichtig ist: Wenn zwei Züge zur Abfahrt bereit stehen, müssen die Lokführer klar erkennen können, für welchen der beiden Züge nun das Fahrt zeigende Ausfahrsignal gilt. Dies wird i.d.R. mit unterschiedlichen Fahrbegriffen realisiert (Hp0 / Hp1 / Hp2 (Schweizer Bezeichnung: Fahrt 1 / Fahrt 2)). Die Stellung der Weichenlaterne muss zwar beachtet werden, gilt aber nicht (nicht mehr) als "Wegausscheidung".

Für welches der beiden Gleise welcher Fahrbegriff gilt, ist dann mit Zusatztafeln am Signal angegeben.

Andere Möglichkeiten sind zusätzliche Gleisnummernsignale am Hauptsignal  (am Aussterben) oder ein Fahrtstellungsmelder ("Pfeilsignal") pro Gleis.

Felix
@ Dirk

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass bei Gruppensignalen in den jeweiligen Gleisen ein Sperrsignal zur Absicherung aufgestellt ist (ist sogar noch kostensparender für den Modellbahner . In diesem Fall ist stets eine besondere, mündliche Zustimmung des Fdl erforderlich, mit Angabe der Zug- und der Gleisnummer, für welchen das Signal gilt. Allerdings ist diese mündliche Zustimmung auch erforderlich bei niedrig stehenden Form-Sperrsignalen. (Der Vollständigkeit halber, wen´s interessiert: Diese mündliche Zustimmung darf nicht über einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen gegeben werden).


@ 1

>3. Auf den betreffenden Gleisen gilt max. 40km/h es dürfen keine durchgehenden Zugfahrten stattfinden.

Keine Regel ohne Ausnahme : Durch einen Geschwindigkeitsanzeiger (Zs 3) am Gruppen(ausfahr)signal können auch höhere (max. 60 km/h bei Hp2) oder niedrigere Geschwindigkeiten angezeigt werden.


Gruß

Marco


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