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THEMA: Unglaubliches Erlebnis mit Onlinehändler

THEMA: Unglaubliches Erlebnis mit Onlinehändler
Startbeitrag
OliBoe - 30.04.06 20:22
Hallo,
ich muss mir gerade einmal den Frust von der Seele schreiben...

Ein Online-Händler (ich werde keinen Namen nennen, obwohl alle nun folgenden Informationen per Mail eindeutig belegbar sind!) hat mir gerade auf eine Mail von mir, wann die bestellte Brawa 112 geliefert wird, folgendes geschrieben:
"...wir beliefern Sie nicht mehr...
Grund: Sie sandten Trix Wagen ohne Angabe von Gründen an uns zurück."

Okay - erst einmal verdauen...
Ein Online-Händler belegt mich mit einem Lieferverbot und teilt mir das erst mit, als ich nachfrage, wann ein Artikel geliefert wird...

Was war/ist passiert?

Im Laufe des Jahres 2005 habe ich 2/3 Mal bei dem versandhändler bestellt und war immer sehr zufrieden.

Ende September 2005 habe ich dann sechs Mtx Schürzenwagen (15739) bestellt, welche dann im November 2005 geliefert wurden.

Diese Wagen habe ich aus verschiedenen Gründen aufgrund des Fernabgabegesetzes zurückgesendet. Dies ist ein legales - mir zustehendes Recht. Ich habe damals die Unterlagen leider nicht kopiert und kann nun nicht beweisen/nachweisen, dass ich die Sachen natürlich nicht kommentarlos zurückgesendet habe. (Was gar nicht geht - wie soll ich sonst die entsprechende Gutschrift erhalten haben?)

Die Gutschrift/Scheck wurde auch prompt an mich versandt.

Im Januar 2006 bestellte ich eine Brawa Lok (61000).

Anfang Februar bestelle ich drei weitere Brawa Loks - alles Neuheiten aus 2006.

Ende Februar frage ich nach der Brawa 61000 nach und erhalte die Aussage, dass die Lok Ende September/Oktober 2006 geliefert würde. (Ich vermute, dass es sich hier um eine Verwechselung mit einer der 2006er Neuheiten handelt).

Vor einigen Tagen frage ich per Mail nach der Lieferbarkeit der Brawa 112, da sie anscheinend schon lieferbar ist. Und heute erhalte ich dann die Mail mit der oben beschriebenen Aussage, dass ich nicht mehr beliefert werde...


Selbst WENN die Rücksendung aufgrund des Fernabgabegesetzes in den Augen des Händlers ein solches Verbrechen ist, dass man mich nicht mehr beliefern möchte, so ist dieses Ereignis ca. 5-6 Monate her und HEUTE, nach zwei weiteren Bestellungen wird mir gegenüber eine solche Aussage getroffen.

Ich bin ehrlich erschüttert und musste mir einfach einmal den Frust von der Seele tippen...

Viele Grüße,
Oliver

P.S: Bitte keine Spekulationen, wer der Händler ist - das möchte ich hier raushalten. Ich spiele fair - auch wenns schwer fällt.

unglaublich!!

Na, hoffentlich ist es nicht mein Händler

Gruß Marco

edit: Es gibt noch genügend Händler, die Dein Geld sicher gerne nehmen...

Beitrag editiert am 30. 04. 2006 20:41.
nunja, in dem speziellen fall kann ich es nicht verstehen, aber grundsätzlich ist es so das ihn niemand zwingen kann mit einer bestimmten person geschäfte zu machen ...

die zeit, wo der kunde könig war, sind leider schon lage vorbei !





mfg. f.
Hallo,
Also ich würde den Händler hier öffentlich machen. So nach dem Motto ich habe bestellt bei...... Ist doch kein Verbrechen.
So sind wir alle gewarnt, und vielleicht kommt der Händler dann wieder zur Besinnung. Jeder hat schließlich das Recht bei einer Onlinebestellung bestellete Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück zu senden. Man muß sich doch als Kunde nicht alles gefallen lassen.
Man, obwohl ich nicht betroffen bin, habe ich schon einen richtig dicken Hals, wenn ich sowas lese.

meint Uwe

Beitrag editiert am 30. 04. 2006 22:47.
Hallo,

auch ich bin der Meinung das man ruhig den Händler bekannt geben sollte. So als Warnung.
Die Aktion die dein Händler dort abgezogen hat finde ich eine Sauerei!
...würde mir nen anderen Händler suchen.

Mfg
Christian W.
http://www.christian-winkelmann.de.vu

Beitrag editiert am 30. 04. 2006 22:47.
Wir warten)))))))))))

Uwe
Oliver,

ohne weitere Daten war es doch unsinnig, den Thread überhaupt zu eröffnen.
Da du aber keine weiteren schriftlichen Belege veröffentlichen willst, sollte man dieses Thema ad acta legen.
Oder anders gesagt: Wenn du nicht bereit bist, Fakten zu bringen, behalte deinen Frust für dich !!!!!!

kopfschüttelnder Gruß,
Günter


Beitrag editiert am 30. 04. 2006 23:00.
Hi,

wenn man im Forum ein bißchen sucht, weiß man, wo ich die Brawa Sachen bestellt habe
(Ich hatte sogar Werbung für Reimann aufgrund der günstigsten Vorbestellpreise für die Brawa-Loks hier im Forum gemacht)

Bisher war ich mit Reimann wirklich zufrieden und kann mir deren Reaktion kaum/gar nicht erklären. Daher mein zögern, konkret Namen zu nennen.

Der Text oben in den Anführungszeichen ist der unveränderte Originaltext. Nur das "Sehr geehrter..." und "mfg" habe ich weggelassen.
Da ich immer alle eMails aufbewahre (sowohl privat als auch beruflich) kann ich den gesamten Mailverkehr immer nachvollziehen und belegen...

lg und gute Nacht,

Oliver

Beitrag editiert am 30. 04. 2006 23:59.
@4

du schriebst:
> auch ich bin der Meinung das man ruhig den Händler bekannt geben sollte.
> So als Warnung.

Das kann ganz schnell ins eigene Fleisch gehen und als üble Nachrede
gewertet werden.
Vor allem weil Oliver schrieb, das er sich keinerlei Kopien, von dem Vorgang
gemacht. Er kann den Fall demnach notfalls nicht beweisen.
Mail-Verkehr ist nun leider noch kein Beweismittel in Deutschland.

Gruß
Maximilian
Na ja - ich habe nur keine Kopien, dass ich die Wagen damals nicht kommentarlos zurückgeschickt habe.

Alles andere ist eindeutig belegbar. Und da die gesamte Kommunikation nur per Mail erfolgte, sind das die einzigen "Beweise" und sollten so auch gelten.

Aber noch einmal:
Ich möchte meine persönliche Erfahrung beschreiben und den Händler nicht verteufeln. Jeder kann/soll seinen eigenen Schluss daraus ziehen...

Hallo,

also wenn Du dort schon länger Kunde bist, würde ich mal anrufen und den Geschäftsführer um eine Erklärung bitten, warum er gegen die Vertragsbedingungen gemäß seiner AGB verstösst.

Ich zitiere die AGB der Firma Spielwaren Reimann GmbH:

"§ 10. Rückgaberecht
Die Kunden haben innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die mit dem Erhalt der Ware beginnt, ein uneingeschränktes Rückgaberecht.
Dies gilt auch bei Nichtgefallen der Artikel.
Eine Begründung für die Rücksendung ist nicht erforderlich."

Ich wiederhole:
"Eine Begründung für die Rücksendung ist nicht erforderlich."

Grüße, Peter W.
Die Modellbranche meckert laut über Absatzprobleme, bei dem Service und Umgang mit den Kunden von mittlerweile vielen Modellbahnhändlern kein Wunder!

Wer nichts verkaufen will, aber könnte, darf sich dann aber nicht über Umsatzrückgang beschweren, wenn die Story von OliBoe so stimmt, kann ich nur erstaunt des Kopf schütteln, arme Servicewüste Deutschland!! - Alle wollen nur noch die schnelle Mark, bzw. den schnellen Euro, machen.

Sofern das Alles wirklich so passiert ist, kann es doch nur richtig sein, den Namen des Händlers zur Warnung hier zu nennen! Ich stelle mir gerade vor, man bestellt dort z.B. ein einmaliges Sondermodell und bekommt dann irgendwann (aber nur auf Anfrage) so eine Antwort und das Modell ist dann vieleicht ausverkauft.

Beitrag editiert am 01. 05. 2006 09:09.
Maximilian #8,
das ist mit Sicherheit keine üble Nachrede! Oliver hat doch die Aussagen des Händlers in schriftlicher Form vorliegen.
Ein Händler muss mit Reaktionen jedweder Form rechnen, wenn er eine solche Botschaft verfasst......

Grüßend,
Günter

P.S.: letzte Meldung: die Servicewüste Deutschland weitet sich aus !!

Beitrag editiert am 01. 05. 2006 09:08.
Ich mache einen großen Bogen um Leute, die geschäftlich bedingte Interessenkonflikte (hinterher) personalisieren und emotionalisieren,
... Konflikte, die dadurch zustandekommen, daß er laut AGB etwas anbietet, was er eigentlich gar nicht anbieten möchte. Dann soll er es sein lassen und Klartext reden: Rücksendung ausgeschlossen (außer Fellieferung o.ä.).
Das ist billigstes Ebay-Niveau. Daß das in Form von "übler Nachrede" zurückschlägt, ist m. M. nach fair. Bei ebay kann ich das Verkäuferverhalten ja auch durch eine Bewertung öffentlich machen. Wenn ich einem Händler eine Negative reinknalle, ist das dann auch "üble Nachrede"? fragt sich Ralf
Das ist schon ein ziemlich starkes Stück!
Und ich finde es absolut richtig, daß das hier im Forum im Klartext mitgeteilt wird.  
Wir sagen uns ja auch, wenn ein Händler durch ein besonders gutes Geschäftsverhalten unser Vertrauen hat.
@13: Er kann die Rücksendung nicht ausschließen, auch nicht per AGB. Laut BGB (früher "Fernabsatzgesetz") muss jeder Händler die 14-tägige Rücksendung ohne Angabe von Gründen erlauben. Dabei muss er sogar auf das Rückgaberecht hinweisen, erst dann beginnt die 14-Tage-Frist.

Ich kann ja verstehen, wenn einem Händler eine solche gesetzliche Regelung nicht passt. Aber entweder hat er ein Geschäft hier in D und hält sich dann auch an die geltenden Gesetze, oder er muss den Laden (im Extremfall) aufgeben, wenn ihm die Gesetze nicht passen. Aber Kunden dafür abstrafen, dass sie solche Rechte in Anspruch nehmen, ist zwar wohl legal, aber ziemlich daneben.

Viele Grüße

  Thomas
@OliBoe
Da wäre ich auch sauer bei solchem Verhalten.
Da es aber hunderte von Online-Händlern gibt, unter denen bestimmt auch welche sind, die die gleichen oder sogar noch günstigere Preise anbieten, würde ich mir gleich einen neuen suchen.
Einen öffentlichen Thread zu eröffnen wäre es mir nicht wert, aber per Mund-zu-Mund-Propaganda würde ich meine Erfahrungen mit diesem Händler schon mitteilen.
Also vergiss es einfach und such Dir einen neuen Händler. Alles andere ist reine Zeitverschwendung.

Gruß
Dieter
@Thomas/15:

Du hast recht - wie ich ahnte, ist er per Zwang dazu verpflichtet :)
Aber niemand zwingt ihn, den Handel überhaupt zu betreiben

[Beginn Gepoltere]
Folgeverträge von einem nicht zustandegekommenen, sachlich begründbaren Vorvertrag generell abhängig macht, dann soll er das Handeln gleich bleiben lassen. Rechtlich gesehen ist das eine Grauzone, ein Käufer kann einen Deal ja nicht einklagen. Ich kenne Betriebe, die nehmen Aufträge an, bei denen nichts hängenbleibt und die nur Ärger bereiten, nur um einen Folgeauftrag zu bekommen. Ansonsten können sie gleich dichtmachen.
Wenn dieser Händler bei jeder - sachlich berechtigten, und nicht aus reiner Laune entstandenen - Rücksendung selbst launisch reagiert, wird das zwangsläufig dazu führen, daß die Umsätze zurückgehen. Eine bessere Infragestellung seiner Geschäftstüchtigkeit kann es nicht geben. Das setzt voraus, daß man von seinem hohen Thresen/Ross runterkommt und mal nachdenkt. Meist aber wird gejammert: der Kunde ist schuld. Hoffentlich liest er mit, denn solchen Händlern muß man mal ganz deutlich die Meinung blasen! [Ende Gepoltere]

@Oliboe: Wie Dieter richtig meint, kram Dich nicht. Wer mich nicht will, hat mich nicht verdient, basta.

Viel Erfolg beim schnellen Finden eines Ersatzhändlers - Ralf
Danke für die vielen Rückmeldungen!

Ihr habt recht - ich hake diesen Händler ab und wende mich anderen zu! Es gibt viele - auch sehr günstige - Onlinehändler, bei denen es einen guten Service gibt!

lg und einen schönen Feiertag noch,

Oliver
Hallo...

www.modelleisenbahn.com (alias Schweickhardt).
Immer Pünktlich und SEHR zuverlässig, auch wenn etwas höher mit den Preisen....
Und..... Freundlicher Kundendienst und excelllenter Beistand bei Sendungsproblemen (selbst erfahren - Doofe Ital.Post die niocht einmal richtig lesen kann).

MfG

Klaus

PS. Sorry für die Schleichwerbung.. wollte nur meine erfahrung bringen

Beitrag editiert am 01. 05. 2006 14:30.
@12

Zitat:
> das ist mit Sicherheit keine üble Nachrede!
> Oliver hat doch die Aussagen des Händlers in schriftlicher Form vorliegen.

Hallo Günter,

was Oliver hat, ist der E-Mail Verkehr.

Und das ist heute noch keine Beweis.
Ärgerlich, aber es ist leider so.

Von daher kan ich nur jedem empfehlen, solche Sachen immer in schriftlicher
Form zuerledigen und sich Kopien davon zumachen.

Gruß
Maximilian
Maximilian #20,

>
.... keine Beweis.
Ärgerlich, aber es ist leider so.
<

Na ja, das Finanzamt braucht meine EK-Erklärung nicht mehr anzuerkennen, per Mail erhaltene Rechnungen bzw. Auftragsbestätigungen können getrost ignoriert werden .......  usw. ....

Maximilian, dann mach das mal und verfahre danach. Mal sehen, wieweit du kommst......

Wie wird denn deiner Meinung der FAX-Verkehr gehändelt? Ist das auch nicht Beweisfähig?

Grüße zum ersten Maiabend,
Günter


Hallo,

warum kauft ihr eigentlich überhaupt bei einem Versandhändler? Mit etwas Augen auf und rücksprache beim Geschäft vor Ort, bin ich preislich meist genauso gut weggekommen. besondrs, wenn ich die Portokosten hinzurechne und bei irgendwelchen Fehlern dann noch zum (sonst wo befindlichen) Postamt rennen muß um die Sendung vielleicht abzuholen oder zurückzu senden. Ich habe zwar keine schlechten Erfahrungen gemacht, wenn ich tatsächlich mal etwas besellte. aber günstiger ist es aus meiner Sicht vor Ort. Dann habe die Sachen auch gleich in der Hand.

Es grüßt

Christian
Hallo Christian,

weil die meisten Fachhändler ihre Ware im Internet verkaufen !!!
Dann kommt zumindest bei mir noch hinzu, das ich im Ort kein Fachhandel habe.

gruss Thommy
Das mit dem Kaufen vor Ort klappt aber nur dort, wo es solche händler noch gibt. Also nur größere Orte, Städte, so ab ca. 50 000 einwohner. Für diejenigen ohne Händler vor Ort bleibt es dann gleich, ob im Internethandel oder erst 20 -50 Kilometer Fahrt zum nächsten Händler, der dann oftmals das Gesuchte auch erst bestellen muß. Dann muß man man nochmals den Weg fahren. Es dürfte für einige keinen anderen Weg mehr als Internethandel geben.
H-W


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